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3036/2018

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Verkehrsberuhigung Graseggerstraße (Az.: 02-1600-85/18)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 05.11.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 15.11.2018, TOP 2.1

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 2- Schriftverkehr

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Anlage 1- Eingabe

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

3741 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/661/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 3036/2018 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Verkehrsberuhigung Graseggerstraße (Az.: 02-1600-85/18) 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Nippes dankt den Petenten für die Eingabe und beauftragt die Verwaltung,  
 
- Punkt 1 in dem in Erstellung befindlichen Verkehrsgutachten zu berücksichtigen und 
- Punkt 2 in Zusammenarbeit mit der Polizei umzusetzen. 
 
 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 15.11.2018

2 
Begründung: 
Die Petenten schlagen einige verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Graseggerstraße vor (s. Anla-
ge 1). 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
1) Die in der Bürgereingabe geforderten Maßnahmen zum Parken sollen im Rahmen des geforderten 
Verkehrsgutachtens zum Bauvorhaben Heilig Geist-Krankenhaus mit untersucht werden. Aussagen 
zu möglichen Umsetzungen bezüglich des Parkens können erst nach Vorlage des Gutachtens erfol-
gen.  
 
2) Die Polizei und das Ordnungsamt wurden auf die Problematik der Geschwindigkeitsüberschreitung 
und des ruhenden Verkehrs hingewiesen. Unter Berücksichtigung der personellen Möglichkeiten wer-
den hier Kontrollen durchgeführt.  
Bei zwei Ortsterminen wurden seitens des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung keine Falsch-
parker beobachtet. Seitens des Ordnungs- und Verkehrsdienstes ist in diesem Bereich ebenfalls kei-
ne Problematik oder Beschwerdelage bekannt. 
 
3) Die Einrichtung eines Fußgängerüberweges ist an die Einhaltung von Richtlinien geknüpft. So 
sprechen sich die einschlägigen Vorschriften zur Anlage von Fußgängerüberwege gegen die Anlage 
von Fußgängerüberwegen in Tempo-30-Zonen aus. Tempo-30-Zonen werden eingerichtet, um dem 
erhöhten Querungsbedarf im gesamten Quartier gerecht zu werden. In Zukunft soll das Parken vor 
der Fußwegverbindung zwischen Grünanlage und Rambouxstraße durch eine Markierung und die 
Installation von zwei Pollern verhindert werden, so dass sich die Querungsverhältnisse in dem Be-
reich verbessern.  
 
4) Das Heilig Geist-Krankenhaus ist von den nächstgelegenen Hauptverkehrswegen (Neusser Straße 
und Militärringstraße) bis zum Abzweig der Rambouxstraße auf der Wilhelm-Sollmann-Straße ausge-
schildert. Das entspricht dem aktuellen Beschilderungskonzept und soll so bleiben. Im nahen Umfeld 
des Ziels soll, wenn vorhanden, auf die nächsten Parkmöglichkeiten hingewiesen werden. Aktuell ist 
am Eingang der Stichstraße zum Krankenhaus das Parkhaus mit VZ 315-50 (Parkhaus) ausgeschil-
dert. 
Zur besseren Orientierung für Ortsunkundige wird das Amt für Straßen und Verkehrsmanagement 
zwei neue Schilderstandorte anordnen und zwar auf der Rambouxstraße vor dem Abzweig der Gra-
seggerstraße und auf der Graseggerstraße vor der Stichstraße zum Krankenhaus. Auf den neuen 
Wegweisern wird auf das Krankenhaus und das Parkhaus hingewiesen. 
 
5) Im Bereich scharfer Kurven ist nach § 12 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung bereits das Halten nicht 
zulässig. Weiterhin befinden sich vor dem Haus Nummer 158 zwei Grundstücksein-  und –ausfahrten; 
auch hier ist das Parken nach § 12 Abs. 3 Straßenverkehrsordnung nicht zulässig. Eine „Zickzackli-
nie“ verlängert, verkürzt und verdeutlicht ein bestehendes Haltverbot lediglich und löst hierdurch kein 
eigenständiges Haltverbot aus. Weiterhin hält der Gesetzgeber an, Verkehrszeichen nur da anzuord-
nen, wo sie zwingend erforderlich sind. Durch die bestehenden gesetzlichen Regelungen ergibt sich 
kein zwingendes Erfordernis zur Anordnung eines Verkehrszeichens 299 nach § 41 Straßenver-
kehrsordnung (Zickzacklinie).  
 
Anlagen 
1. Eingabe 
2. Schriftverkehr

Anlage 2- Schriftverkehr

5703 Zeichen

Anwohnerinitiative Verkehrsberuhigung Graseggerstraße 
J  
18.01.2018 
______________________________________________________________________ 
Ihre Schreiben  
vom 14. 11. 2017 (Heilig-Geist-Krankenhaus) 
sowie vom 28.11.2017 (Bürgeramt Nippes) 
Sehr geehrter Herr Hanke, Herr Erkelenz, Herr Baumann, Herr Schößler, 
zunächst bedanken wir uns für Ihre Antwortschreiben. 
Für den weiteren Schriftverkehr, sowie den Kommunikationsprozess aller Beteiligten 
insgesamt, halten wir eine größtmögliche Transparenz für unabdingbar. Daher 
nehmen wir zu Ihren Vorschlägen und Ausführungen nicht gesondert, sondern 
adressiert an die Bezirksvertretung und die Geschäftsführung des Heilig-Geist-
Krankenhauses insgesamt Stellung. 
Grundsätzlich: 
Die Verantwortung der Stadt Köln, als auch des Heilig-Geist-Krankenhauses  
(im weiteren HGK) die Gesundheitsversorgung im Kölner Norden sicher zu stellen, 
kann niemand ernsthaft in Frage stellen. Allerdings sind der weiteren Expansion des 
HGK aufgrund der verkehrstechnischen Voraussetzungen in der Graseggerstrasse 
Grenzen gesetzt. Die sich in der Straße schon heute abspielenden Szenen von 
genervten, verzweifelt nach Parkraum suchende und hin und her rangierende 
Autofahrer, die wir Anwohner täglich erleben, machen überdeutlich, dass ein 
Verkehrskonzept mehr als überfällig ist.  
Martin Erkelenz MdR 
CDU-Fraktion - Rathaus 
50667 Köln 
Geschäftsführung Heilig Geist Krankenhaus 
Herr Hanke 
Graseggerstr. 105 
50737 Köln 
Bezirksbürgermeister 
Bernd Schößler 
Neusser Str. 450 
50733 Köln 
Horst Baumann 
Bezirksrathaus Nippes 
Neusser Straße 450 
50733 Köln

Dass dieses notwendige Verkehrskonzept auch historisch von Beginn an verschlafen 
wurde, entbindet alle Beteiligten nicht, endlich aufzuwachen. Insofern kann 
mittelfristig, so wie es auch von Seiten des HGK als wünschenswert betrachtet wird, 
nur eine weitere Zuwegung in Betracht kommen.  
Diese würde auch die zukünftig zu erwartenden verkehrsbedingte Mehrbelastung des 
Stadtteils durch die neu errichtete Gesamtschule wesentlich entschärfen.  
Wie uns die Bezirksvertretung mitteilt, hat sie die Stadtverwaltung mit der 
Entwicklung eines Verkehrskonzeptes beauftragt. Selbstverständlich sind wir als 
Anwohnerinitiative bereit daran mitzuarbeiten, erwarten allerdings dann auch 
konkrete Vorschläge, wie eine ernstzunehmende Partizipation unsererseits aussehen 
wird. 
Ungeachtet dieser grundsätzlichen Aspekte, sind folgende Maßnahmen ohne 
enormem Aufwand sofort möglich und können kurzfristig zur Entschärfung der 
aktuellen Situation beitragen. 
Sofortmaßnahmen: 
Im Folgenden gehen wir auf die in Ihren Schreiben konzedierten Möglichkeiten ein 
und präzisieren unsere Vorstellungen: 
1. Parkleitsystem, das das bestehende Parkhaus ankündigt.
Das HGK hat diesbezüglich bereits eine Prüfung dieser Maßnahme zugesagt.
Wie weit ist die Prüfung gediehen?
Darüber hinaus sollten Besucher auf der Homepage des HGK neben dem
Hinweis, dass ein Parkhaus existiert, auch darum gebeten werden, im Interesse
der Anwohner das Parkhaus zu nutzen.
2. Geschwindigkeitsmessung mit optischem Hinweis auf die erlaubte
Geschwindigkeit und der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit.
Eine temporäre Finanzierung lehnen wir als Anwohner ab.
Die Kosten hierfür sind von der Stadt Köln zu tragen.
Antrag der Anwohnerinitiative Verkehrsberuhigung Graseggerstraße: 
Die BV Nippes beantragt unverzüglich bei der Stadt Köln die entsprechende 
Aufstellung einer Geschwindigkeitsmessung mit optischem Hinweis der 
tatsächlichen und der erlaubten Geschwindigkeit. 
3. Statt eines Zebrastreifens zwischen Eingang zum Park und Fußweg in die
Rambouxstraße, muss zumindest eine Zickzacklinie auf der Fahrbahndecke
aufgebracht werden. Der Hinweis seitens der Vertreter der BV Nippes, hier
würde Parkraum (2 Parkplätze) genommen, ist aus unserer Sicht absurd und im
Blick auf die eingeschränkte Sichtmöglichkeit besonders von Kindern und
Rollstuhlfahrern grob fahrlässig.

4. An der Forderung, die vorhandenen Parkplätze auf der Fahrbahndecke zu
markieren, halten wir unverändert fest. Wir alle sind auch Autofahrer und
wissen aus Erfahrung, dass eindeutige Parkplatzmarkierungen Orientierung
geben und das Zuparken von privaten Ausfahrten deutlich verringern.
5. Der Taxistand, der ausschließlich für Patienten und Besucher des HGK attraktiv
ist, muss unseres Erachtens dringend auf dem Gelände des Krankenhauses
errichtet werden. Die Geräusch- und Geruchsbelästigung ist für die direkten
Anwohner unzumutbar!
6. Der besonders neuralgische Kurvenbereich in Höhe der Hausnummer 158
muss gleichfalls durch eine Zickzacklinie markiert werden.
Fazit: 
Die Gesamtbelastung der Anwohner ist kurzfristig reduzierbar. Mittelfristig können 
diese Maßnahmen das Gesamtproblem, bei weiterer Expansion des HGK, nicht lösen. 
Diese Erkenntnis wird auch im Schreiben der Vertreter der Bezirksvertretung zum 
Ausdruck gebracht. Im Zielkonflikt zwischen der Sicherstellung der 
Gesundheitsversorgung der Bevölkerung im Kölner Norden und den infrastrukturellen 
Gegebenheiten sind zwei Lösungswege denkbar: 
1. Verzicht auf zügellose Expansion des HGK
2. Alternativer Zuweg zum HGK, möglicherweise parallel zur eingleisigen
Bahntrasse.
Wir schließen ausdrücklich nicht aus, dass die BV als auch die Verkehrsplaner der 
Stadt Köln kreative Ideen zur Lösung der Gesamtproblematik haben. Von daher 
erachten wir einen „Runden Tisch“ mit allen Beteiligten als durchaus nächsten 
sinnvollen Schritt.  
Zu einem zeitnahen Termin hierfür stehen wir gerne zur Verfügung. Wir gehen davon 
aus, dass ein Terminvorschlag Ihrerseits bis Mitte März 2018 gemacht werden kann. 
Mit freundlichem Gruß 
Im Auftrag der Anwohnerinitiative Graseggerstrasse

Anlage 1- Eingabe

2399 Zeichen

Anwohnerinitiative Verkehrsberuhigung Graseggerstraße 
 
15. Mai 2018
Bürgereingabe nach §24 GO NRW   bei der Bezirksvertretung Nippes  
Aufgrund der für die Anwohner nicht mehr zumutbaren Verkehrssituation in der Graseggerstrasse, bedingt 
durch den massiven Ausbau des Heilig-Geist-Krankenhauses, fordern wir die Verwaltung auf, folgende 
Sofortmaßnahmen unverzüglich zu ergreifen:    
1. Die Kennzeichnung von Parkbuchten in der gesamten Länge der Graseggerstraße
2. Verstärkung der Verkehrsüberwachung in Bezug auf Falschparken und Geschwindigkeitsübertretung
(die Straße ist eine 30er-Zone)
3. Gesicherter Übergang über die Straße vom Ausgang Park in den Fußweg zur Rambouxstraße
4. Hinweisschilder über das vorhandene Parkhaus des Heilig-Geist-Krankenhauses vom Abzweig
Wilhelm-Sollmann-Str. zur Rambouxstraße aus beiden Fahrtrichtungen.
5. Der besonders neuralgische Punkt im Kurvenbereich der Hausnummer 158 muss durch eine
Zickzackline gekennzeichnet werden.
Zur weiteren Begründung verweisen wir auf das diesem Antrag beigefügte Schreiben an einzelne Mitglieder der 
Bezirksvertretung unsererseits vom 18.01.2018. 
Gleichzeitig weisen wir nochmals darauf hin, dass die Situation nicht durch das seit langer Zeit bestehende 
Krankenhaus entstanden ist, sondern erst seit der Errichtung des Facharztzentrums und anderer medizinischer 
Angebote, die das Heilig-Geist-Krankenhaus zu einem Gesundheitszentrum machen. Diese Entwicklung war 
wohl aus wirtschaftlichen Gründen nötig für das Krankenhaus, aber niemand hat dabei bedacht, dass die 
daraufhin entstehenden Verkehrsströme durch immer dieselbe Straße passen müssen.  
(Wir Anwohner sehen jeden Tag, dass die Kapazitäten dieser Wohnstraße längst überschritten sind. Da 
perspektivisch weitere Expansion des medizinischen Angebots auf dem Gelände betrieben werden soll, muss 
eine große Lösung in Form eines Verkehrskonzeptes für die gesamte Gegend im Weiteren gefunden werden. 
Das böte auch die Gelegenheit die Verkehrsprobleme im Umfeld der neuen Gesamtschule auf der anderen 
Seite des Parks zu lösen.)  
Selbstverständlich sind wir bereit, bei der Behandlung des Tagesordnungspunktes für weitere Fragen der 
Bezirksvertretung persönlich zur Verfügung zu stehen. 
Mit freundlichem Gruß 
im Auftrag der Anwohnerinitiative Verkehrsberuhigung Graseggerstraße 
Anlage: Schreiben an einzelne Mitglieder der Bezirksvertretung vom 18.01.2018

Beratungsverlauf (1)

15.11.2018 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Graseggerstraße 105
  • Neusser Straße 450
  • Rambouxstraße 4
  • Militärringstraße
  • Wilhelm-Sollmann-Straße
  • Straße 4

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Details

Aktenzeichen
3036/2018
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
05.11.2018
Erstellt
12.09.2018 11:42