3036/2018
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Verkehrsberuhigung Graseggerstraße (Az.: 02-1600-85/18)
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/661/3 Vorlagen-Nummer 3036/2018 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Verkehrsberuhigung Graseggerstraße (Az.: 02-1600-85/18) Beschlussorgan Bezirksvertretung 5 (Nippes) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Nippes dankt den Petenten für die Eingabe und beauftragt die Verwaltung, - Punkt 1 in dem in Erstellung befindlichen Verkehrsgutachten zu berücksichtigen und - Punkt 2 in Zusammenarbeit mit der Polizei umzusetzen. Bezirksvertretung 5 (Nippes) 15.11.2018 2 Begründung: Die Petenten schlagen einige verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Graseggerstraße vor (s. Anla- ge 1). Stellungnahme der Verwaltung: 1) Die in der Bürgereingabe geforderten Maßnahmen zum Parken sollen im Rahmen des geforderten Verkehrsgutachtens zum Bauvorhaben Heilig Geist-Krankenhaus mit untersucht werden. Aussagen zu möglichen Umsetzungen bezüglich des Parkens können erst nach Vorlage des Gutachtens erfol- gen. 2) Die Polizei und das Ordnungsamt wurden auf die Problematik der Geschwindigkeitsüberschreitung und des ruhenden Verkehrs hingewiesen. Unter Berücksichtigung der personellen Möglichkeiten wer- den hier Kontrollen durchgeführt. Bei zwei Ortsterminen wurden seitens des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung keine Falsch- parker beobachtet. Seitens des Ordnungs- und Verkehrsdienstes ist in diesem Bereich ebenfalls kei- ne Problematik oder Beschwerdelage bekannt. 3) Die Einrichtung eines Fußgängerüberweges ist an die Einhaltung von Richtlinien geknüpft. So sprechen sich die einschlägigen Vorschriften zur Anlage von Fußgängerüberwege gegen die Anlage von Fußgängerüberwegen in Tempo-30-Zonen aus. Tempo-30-Zonen werden eingerichtet, um dem erhöhten Querungsbedarf im gesamten Quartier gerecht zu werden. In Zukunft soll das Parken vor der Fußwegverbindung zwischen Grünanlage und Rambouxstraße durch eine Markierung und die Installation von zwei Pollern verhindert werden, so dass sich die Querungsverhältnisse in dem Be- reich verbessern. 4) Das Heilig Geist-Krankenhaus ist von den nächstgelegenen Hauptverkehrswegen (Neusser Straße und Militärringstraße) bis zum Abzweig der Rambouxstraße auf der Wilhelm-Sollmann-Straße ausge- schildert. Das entspricht dem aktuellen Beschilderungskonzept und soll so bleiben. Im nahen Umfeld des Ziels soll, wenn vorhanden, auf die nächsten Parkmöglichkeiten hingewiesen werden. Aktuell ist am Eingang der Stichstraße zum Krankenhaus das Parkhaus mit VZ 315-50 (Parkhaus) ausgeschil- dert. Zur besseren Orientierung für Ortsunkundige wird das Amt für Straßen und Verkehrsmanagement zwei neue Schilderstandorte anordnen und zwar auf der Rambouxstraße vor dem Abzweig der Gra- seggerstraße und auf der Graseggerstraße vor der Stichstraße zum Krankenhaus. Auf den neuen Wegweisern wird auf das Krankenhaus und das Parkhaus hingewiesen. 5) Im Bereich scharfer Kurven ist nach § 12 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung bereits das Halten nicht zulässig. Weiterhin befinden sich vor dem Haus Nummer 158 zwei Grundstücksein- und –ausfahrten; auch hier ist das Parken nach § 12 Abs. 3 Straßenverkehrsordnung nicht zulässig. Eine „Zickzackli- nie“ verlängert, verkürzt und verdeutlicht ein bestehendes Haltverbot lediglich und löst hierdurch kein eigenständiges Haltverbot aus. Weiterhin hält der Gesetzgeber an, Verkehrszeichen nur da anzuord- nen, wo sie zwingend erforderlich sind. Durch die bestehenden gesetzlichen Regelungen ergibt sich kein zwingendes Erfordernis zur Anordnung eines Verkehrszeichens 299 nach § 41 Straßenver- kehrsordnung (Zickzacklinie). Anlagen 1. Eingabe 2. Schriftverkehr
Anlage 2- Schriftverkehr
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Anwohnerinitiative Verkehrsberuhigung Graseggerstraße J 18.01.2018 ______________________________________________________________________ Ihre Schreiben vom 14. 11. 2017 (Heilig-Geist-Krankenhaus) sowie vom 28.11.2017 (Bürgeramt Nippes) Sehr geehrter Herr Hanke, Herr Erkelenz, Herr Baumann, Herr Schößler, zunächst bedanken wir uns für Ihre Antwortschreiben. Für den weiteren Schriftverkehr, sowie den Kommunikationsprozess aller Beteiligten insgesamt, halten wir eine größtmögliche Transparenz für unabdingbar. Daher nehmen wir zu Ihren Vorschlägen und Ausführungen nicht gesondert, sondern adressiert an die Bezirksvertretung und die Geschäftsführung des Heilig-Geist- Krankenhauses insgesamt Stellung. Grundsätzlich: Die Verantwortung der Stadt Köln, als auch des Heilig-Geist-Krankenhauses (im weiteren HGK) die Gesundheitsversorgung im Kölner Norden sicher zu stellen, kann niemand ernsthaft in Frage stellen. Allerdings sind der weiteren Expansion des HGK aufgrund der verkehrstechnischen Voraussetzungen in der Graseggerstrasse Grenzen gesetzt. Die sich in der Straße schon heute abspielenden Szenen von genervten, verzweifelt nach Parkraum suchende und hin und her rangierende Autofahrer, die wir Anwohner täglich erleben, machen überdeutlich, dass ein Verkehrskonzept mehr als überfällig ist. Martin Erkelenz MdR CDU-Fraktion - Rathaus 50667 Köln Geschäftsführung Heilig Geist Krankenhaus Herr Hanke Graseggerstr. 105 50737 Köln Bezirksbürgermeister Bernd Schößler Neusser Str. 450 50733 Köln Horst Baumann Bezirksrathaus Nippes Neusser Straße 450 50733 Köln Dass dieses notwendige Verkehrskonzept auch historisch von Beginn an verschlafen wurde, entbindet alle Beteiligten nicht, endlich aufzuwachen. Insofern kann mittelfristig, so wie es auch von Seiten des HGK als wünschenswert betrachtet wird, nur eine weitere Zuwegung in Betracht kommen. Diese würde auch die zukünftig zu erwartenden verkehrsbedingte Mehrbelastung des Stadtteils durch die neu errichtete Gesamtschule wesentlich entschärfen. Wie uns die Bezirksvertretung mitteilt, hat sie die Stadtverwaltung mit der Entwicklung eines Verkehrskonzeptes beauftragt. Selbstverständlich sind wir als Anwohnerinitiative bereit daran mitzuarbeiten, erwarten allerdings dann auch konkrete Vorschläge, wie eine ernstzunehmende Partizipation unsererseits aussehen wird. Ungeachtet dieser grundsätzlichen Aspekte, sind folgende Maßnahmen ohne enormem Aufwand sofort möglich und können kurzfristig zur Entschärfung der aktuellen Situation beitragen. Sofortmaßnahmen: Im Folgenden gehen wir auf die in Ihren Schreiben konzedierten Möglichkeiten ein und präzisieren unsere Vorstellungen: 1. Parkleitsystem, das das bestehende Parkhaus ankündigt. Das HGK hat diesbezüglich bereits eine Prüfung dieser Maßnahme zugesagt. Wie weit ist die Prüfung gediehen? Darüber hinaus sollten Besucher auf der Homepage des HGK neben dem Hinweis, dass ein Parkhaus existiert, auch darum gebeten werden, im Interesse der Anwohner das Parkhaus zu nutzen. 2. Geschwindigkeitsmessung mit optischem Hinweis auf die erlaubte Geschwindigkeit und der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit. Eine temporäre Finanzierung lehnen wir als Anwohner ab. Die Kosten hierfür sind von der Stadt Köln zu tragen. Antrag der Anwohnerinitiative Verkehrsberuhigung Graseggerstraße: Die BV Nippes beantragt unverzüglich bei der Stadt Köln die entsprechende Aufstellung einer Geschwindigkeitsmessung mit optischem Hinweis der tatsächlichen und der erlaubten Geschwindigkeit. 3. Statt eines Zebrastreifens zwischen Eingang zum Park und Fußweg in die Rambouxstraße, muss zumindest eine Zickzacklinie auf der Fahrbahndecke aufgebracht werden. Der Hinweis seitens der Vertreter der BV Nippes, hier würde Parkraum (2 Parkplätze) genommen, ist aus unserer Sicht absurd und im Blick auf die eingeschränkte Sichtmöglichkeit besonders von Kindern und Rollstuhlfahrern grob fahrlässig. 4. An der Forderung, die vorhandenen Parkplätze auf der Fahrbahndecke zu markieren, halten wir unverändert fest. Wir alle sind auch Autofahrer und wissen aus Erfahrung, dass eindeutige Parkplatzmarkierungen Orientierung geben und das Zuparken von privaten Ausfahrten deutlich verringern. 5. Der Taxistand, der ausschließlich für Patienten und Besucher des HGK attraktiv ist, muss unseres Erachtens dringend auf dem Gelände des Krankenhauses errichtet werden. Die Geräusch- und Geruchsbelästigung ist für die direkten Anwohner unzumutbar! 6. Der besonders neuralgische Kurvenbereich in Höhe der Hausnummer 158 muss gleichfalls durch eine Zickzacklinie markiert werden. Fazit: Die Gesamtbelastung der Anwohner ist kurzfristig reduzierbar. Mittelfristig können diese Maßnahmen das Gesamtproblem, bei weiterer Expansion des HGK, nicht lösen. Diese Erkenntnis wird auch im Schreiben der Vertreter der Bezirksvertretung zum Ausdruck gebracht. Im Zielkonflikt zwischen der Sicherstellung der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung im Kölner Norden und den infrastrukturellen Gegebenheiten sind zwei Lösungswege denkbar: 1. Verzicht auf zügellose Expansion des HGK 2. Alternativer Zuweg zum HGK, möglicherweise parallel zur eingleisigen Bahntrasse. Wir schließen ausdrücklich nicht aus, dass die BV als auch die Verkehrsplaner der Stadt Köln kreative Ideen zur Lösung der Gesamtproblematik haben. Von daher erachten wir einen „Runden Tisch“ mit allen Beteiligten als durchaus nächsten sinnvollen Schritt. Zu einem zeitnahen Termin hierfür stehen wir gerne zur Verfügung. Wir gehen davon aus, dass ein Terminvorschlag Ihrerseits bis Mitte März 2018 gemacht werden kann. Mit freundlichem Gruß Im Auftrag der Anwohnerinitiative Graseggerstrasse
Anlage 1- Eingabe
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Anwohnerinitiative Verkehrsberuhigung Graseggerstraße 15. Mai 2018 Bürgereingabe nach §24 GO NRW bei der Bezirksvertretung Nippes Aufgrund der für die Anwohner nicht mehr zumutbaren Verkehrssituation in der Graseggerstrasse, bedingt durch den massiven Ausbau des Heilig-Geist-Krankenhauses, fordern wir die Verwaltung auf, folgende Sofortmaßnahmen unverzüglich zu ergreifen: 1. Die Kennzeichnung von Parkbuchten in der gesamten Länge der Graseggerstraße 2. Verstärkung der Verkehrsüberwachung in Bezug auf Falschparken und Geschwindigkeitsübertretung (die Straße ist eine 30er-Zone) 3. Gesicherter Übergang über die Straße vom Ausgang Park in den Fußweg zur Rambouxstraße 4. Hinweisschilder über das vorhandene Parkhaus des Heilig-Geist-Krankenhauses vom Abzweig Wilhelm-Sollmann-Str. zur Rambouxstraße aus beiden Fahrtrichtungen. 5. Der besonders neuralgische Punkt im Kurvenbereich der Hausnummer 158 muss durch eine Zickzackline gekennzeichnet werden. Zur weiteren Begründung verweisen wir auf das diesem Antrag beigefügte Schreiben an einzelne Mitglieder der Bezirksvertretung unsererseits vom 18.01.2018. Gleichzeitig weisen wir nochmals darauf hin, dass die Situation nicht durch das seit langer Zeit bestehende Krankenhaus entstanden ist, sondern erst seit der Errichtung des Facharztzentrums und anderer medizinischer Angebote, die das Heilig-Geist-Krankenhaus zu einem Gesundheitszentrum machen. Diese Entwicklung war wohl aus wirtschaftlichen Gründen nötig für das Krankenhaus, aber niemand hat dabei bedacht, dass die daraufhin entstehenden Verkehrsströme durch immer dieselbe Straße passen müssen. (Wir Anwohner sehen jeden Tag, dass die Kapazitäten dieser Wohnstraße längst überschritten sind. Da perspektivisch weitere Expansion des medizinischen Angebots auf dem Gelände betrieben werden soll, muss eine große Lösung in Form eines Verkehrskonzeptes für die gesamte Gegend im Weiteren gefunden werden. Das böte auch die Gelegenheit die Verkehrsprobleme im Umfeld der neuen Gesamtschule auf der anderen Seite des Parks zu lösen.) Selbstverständlich sind wir bereit, bei der Behandlung des Tagesordnungspunktes für weitere Fragen der Bezirksvertretung persönlich zur Verfügung zu stehen. Mit freundlichem Gruß im Auftrag der Anwohnerinitiative Verkehrsberuhigung Graseggerstraße Anlage: Schreiben an einzelne Mitglieder der Bezirksvertretung vom 18.01.2018
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (6)
- Graseggerstraße 105
- Neusser Straße 450
- Rambouxstraße 4
- Militärringstraße
- Wilhelm-Sollmann-Straße
- Straße 4
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Details
- Aktenzeichen
- 3036/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 05.11.2018
- Erstellt
- 12.09.2018 11:42