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BV8/143/2025

Sandträger Weg: Fußgängerquerungen und Parkstandmarkierungen (Antrag CDU-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)

Antrag 16.06.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8, Sitzung am 26.06.2025, TOP 22

Antrag

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Antrag

3483 Zeichen

BV8/143/2025 
CDU-Fraktion 
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
in der Bezirksvertretung 8 
der Landeshauptstadt Düsseldorf   
 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich  
Düsseldorf, 12.06.2025 
Frau Bezirksbürgermeisterin 
des Stadtbezirks 8 
Dagmar von Dahlen 
Rathaus Eller 
Gertrudisplatz 8 
40229 Düsseldorf 
 
Betrifft: 
Sandträger Weg: Fußgängerquerungen und Parkstandmarkierungen (Antrag CDU-
Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) 
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, 
  
die Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen bitten Sie, in der Sitzung der 
Bezirksvertretung 8 beschließen zu lassen:  
 
1.  
Die Verwaltung wird gebeten, die Parkstandmarkierungen auf dem Sandträger 
Weg zwischen Bunzlauer Weg und Tannenhofweg in beiden Fahrtrichtungen, 
dort, wo sie untermaßig sind, durch regelkonforme Markierungen (mind. 2 
Meter Breite) zulasten der Restfahrbahn zu ersetzen. Für den Fall, dass die 
Verwaltung bzw. die Straßenverkehrsbehörde eine Beschlusszuständ igkeit des 
OVA sieht und/oder dem Beschluss nicht folgen will, beantragt die 
Bezirksvertretung 8, dass der OVA in seiner nächsten Sitzung über die 
Anregung berät und entscheidet (nach § 1 Abs. 3 Bezirkssatzung). 
  
2.  
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob die Querbarkeit des Sandträger Weg 
für Fußgänger/ -innen und Radfahrer/ -innen, die Verkehrssicherheit und das 
Lärmschutzniveau erhöht werden kann durch  
 Anlage eines Fußgängerüberwegs (Zebrastreifen), hilfsweise Umb au des 
Mittelstreifens als barrierefrei zu nutzende Querungshilfe an einer 
geeigneten Stelle zwischen der LZA auf Höhe Striegauer Weg und der 
LZA an der Kreuzung mit der Gubener Straße;  
 
 Markierung eines Fußgängerüberwegs (Zebrastreifen) mit begleitender 
Radfurt auf Höhe der bestehenden Querungshilfe an der südlichen Düssel 
(nach Fertigstellung der naturnahen Umgestaltung der südlichen 
Düssel);

Seite 2 
 
 streckenbezogene Anordnung von Tempo 30 auf geeigneten Teilstücken 
unter Berücksichtigung der neuen StVO und VwV-StVO  
 
und das Ergebnis der Prüfung der Bezirksvertretung 8 in einer der nächsten 
Sitzungen vorzustellen. 
 
  
Begründung:  
1.  
Nach wie vor wird auf dem Sandträger Weg auch wegen der zu schmalen 
Parkstandmarkierungen halbhüftig geparkt, was die Radverkehrssicherheit 
beeinträchtigt (Dooring-Bereich), andererseits für die Parker/-innen häufig Bußgelder 
nach sich zieht. Die von der Verwaltung als möglich angesehene (BV8/026/2025) 
richtlinienkonforme Markierung wird von der BV8 als Übergangslösung bi s zu einem 
mittelfristigen Straßenumbau unter Neuaufteilung der Flächen als sinnvoll erachtet. 
  
2.  
Von Anwohnern/ -innen wird darüber hinaus infolge der Verkehrsverstetigung, der 
gefahrenen Geschwindigkeiten und dem Abstand zwischen den LZAen 
Verbesserungen der Querbarkeit des Sandträger Weg gewünscht. Diese kämen 
Fußgängerinnen und Radfahrern zugute, zudem verbessert sich die Möglichkeit des 
Einbiegens an den ungeregelten Einmündungen.  
 
Soweit mit der Vorlage BV8/209/2020 die Anlage eines FGÜ auf Höhe de r südlichen 
Düssel wegen einer zu niedrigen Querungsfrequenz abgelehnt wurde, wird sich mit 
Fertigstellung der begleitenden Wegeführung im zweiten Bauabschnitt der 
naturnahen Düssel eine vermehrter Querungsbedarf feststellen lassen. Außerdem ist 
zwischenzeitlich die neue StVO nebst VwV -StVO in Kraft getreten, die die 
Voraussetzungen für die Anlage von Fußgängerüberwegen senkt.  
 
gez. Christian Rütz    gez. Holger-Michael Arndt

Beratungsverlauf (1)

26.06.2025 Bezirksvertretung 8
TOP 22 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
BV8/143/2025
Typ
Antrag
Datum
16.06.2025
Erstellt
16.06.2025 11:56