BV8/143/2025
Sandträger Weg: Fußgängerquerungen und Parkstandmarkierungen (Antrag CDU-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
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Antrag
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BV8/143/2025 CDU-Fraktion Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Bezirksvertretung 8 der Landeshauptstadt Düsseldorf X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 12.06.2025 Frau Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirks 8 Dagmar von Dahlen Rathaus Eller Gertrudisplatz 8 40229 Düsseldorf Betrifft: Sandträger Weg: Fußgängerquerungen und Parkstandmarkierungen (Antrag CDU- Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, die Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen bitten Sie, in der Sitzung der Bezirksvertretung 8 beschließen zu lassen: 1. Die Verwaltung wird gebeten, die Parkstandmarkierungen auf dem Sandträger Weg zwischen Bunzlauer Weg und Tannenhofweg in beiden Fahrtrichtungen, dort, wo sie untermaßig sind, durch regelkonforme Markierungen (mind. 2 Meter Breite) zulasten der Restfahrbahn zu ersetzen. Für den Fall, dass die Verwaltung bzw. die Straßenverkehrsbehörde eine Beschlusszuständ igkeit des OVA sieht und/oder dem Beschluss nicht folgen will, beantragt die Bezirksvertretung 8, dass der OVA in seiner nächsten Sitzung über die Anregung berät und entscheidet (nach § 1 Abs. 3 Bezirkssatzung). 2. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob die Querbarkeit des Sandträger Weg für Fußgänger/ -innen und Radfahrer/ -innen, die Verkehrssicherheit und das Lärmschutzniveau erhöht werden kann durch Anlage eines Fußgängerüberwegs (Zebrastreifen), hilfsweise Umb au des Mittelstreifens als barrierefrei zu nutzende Querungshilfe an einer geeigneten Stelle zwischen der LZA auf Höhe Striegauer Weg und der LZA an der Kreuzung mit der Gubener Straße; Markierung eines Fußgängerüberwegs (Zebrastreifen) mit begleitender Radfurt auf Höhe der bestehenden Querungshilfe an der südlichen Düssel (nach Fertigstellung der naturnahen Umgestaltung der südlichen Düssel); Seite 2 streckenbezogene Anordnung von Tempo 30 auf geeigneten Teilstücken unter Berücksichtigung der neuen StVO und VwV-StVO und das Ergebnis der Prüfung der Bezirksvertretung 8 in einer der nächsten Sitzungen vorzustellen. Begründung: 1. Nach wie vor wird auf dem Sandträger Weg auch wegen der zu schmalen Parkstandmarkierungen halbhüftig geparkt, was die Radverkehrssicherheit beeinträchtigt (Dooring-Bereich), andererseits für die Parker/-innen häufig Bußgelder nach sich zieht. Die von der Verwaltung als möglich angesehene (BV8/026/2025) richtlinienkonforme Markierung wird von der BV8 als Übergangslösung bi s zu einem mittelfristigen Straßenumbau unter Neuaufteilung der Flächen als sinnvoll erachtet. 2. Von Anwohnern/ -innen wird darüber hinaus infolge der Verkehrsverstetigung, der gefahrenen Geschwindigkeiten und dem Abstand zwischen den LZAen Verbesserungen der Querbarkeit des Sandträger Weg gewünscht. Diese kämen Fußgängerinnen und Radfahrern zugute, zudem verbessert sich die Möglichkeit des Einbiegens an den ungeregelten Einmündungen. Soweit mit der Vorlage BV8/209/2020 die Anlage eines FGÜ auf Höhe de r südlichen Düssel wegen einer zu niedrigen Querungsfrequenz abgelehnt wurde, wird sich mit Fertigstellung der begleitenden Wegeführung im zweiten Bauabschnitt der naturnahen Düssel eine vermehrter Querungsbedarf feststellen lassen. Außerdem ist zwischenzeitlich die neue StVO nebst VwV -StVO in Kraft getreten, die die Voraussetzungen für die Anlage von Fußgängerüberwegen senkt. gez. Christian Rütz gez. Holger-Michael Arndt
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- BV8/143/2025
- Typ
- Antrag
- Datum
- 16.06.2025
- Erstellt
- 16.06.2025 11:56