Mandari Insight

V/0869/2013

2. Nahverkehrsplan Stadt Münster - Ergänzung um ein Linienbündelungskonzept

Vorlagen 18.11.2013

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft, Sitzung am 05.12.2013, TOP 7.1

Anlage

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage

8776 Zeichen

Anlage zur Vorlage V/0869/2013 
 
 
2. Nahverkehrsplan Stadt Münster 
- Ergänzung - 
 
 
Linienbündel Stadtbusverkehr Münster

2. NVP Stadt Münster 
 
 
2 
 
1 Anlass 
Die Betrauung der Stadtwerke Münster über die gemeinwirtschaftliche Verpflich-
tung zur Durchführung des auf Genehmigungen  nach dem Personenbeförd e-
rungsgesetz beruhenden ÖPNV in der Stadt Münster sichert bis zum 31.12.2017 
die Finanzierung des Stadtbussystems in Münster. Die für die Durchführung der 
dazu gehörigen Linienverkehre erteilten Genehmigungen laufen teilweise wä h-
rend der Laufzeit der Betrauung aus. So enden im Januar 2014 zehn Linieng e-
nehmigungen, die im Jahr 2013 zur Wiedererteilung beantragt werden mussten.  
Die Stadt Münster strebt in Abstimmung mit den Stadtwerken Münster und der 
Bezirksregierung Münster den Gleichklang von Betrauungs- und Genehmigungs-
status an, um das integrierte Netzangebot im Stadtbusverkehr nachhaltig zu s i-
chern.  
Das Linienbündel "Stadtbusverkehr" soll im Genehmigungsve rfahren analog zur 
Betrauung als Einheit behandelt werden . Damit wird für die Genehmigungsb e-
hörde eine Grundlage geschaffen, Genehmigungsanträge auf Einzellinien des 
Linienbündels oder eine s Fahrplanangebotes, das hinter den Bedienungssta n-
dards des 2. Nahverkehrsplanes Stadt Münster  zurück bleibt, zurück weisen  zu 
können.  
Das Linienbündel „Stadtbusverkehr" Münster umfasst sämtliche Linien der 
Stadtwerke Münster im Tages- und im Nachtnetz: 
Linie Linienverlauf 
1 Roxel Hallenbad - Amelsbüren Süd 
2 Clemenshospital - Waldfriedhof Lauheide 
3 Alte Sternwarte - Schmeddingstraße 
4 Schmeddingstraße - Alte Sternwarte 
5 Hiltrup Bahnhof - Nienberge Hannaschweg 
6 Hiltrup Bahnhof - Kinderhaus Brüningheide 
7 Kriegerweg - Sudmühle/Gelmer 
8/T8 Altehof - Kinderhaus Schulzentrum 
9 Hiltrup, Franz-Marc-Weg  - Coerde Speicherstadt 
10 Roxel Hallenbad - Handorf Fachklinik Hornheide 
11 Tannenhof - Gievenbeck, Dieckmannstraße 
12 Hauptbahnhof - Heekweg 
13 Hauptbahnhof - Technologiepark / Eissporthalle 
14 Gallenkamp - Zoo 
15 Albachten Bahnhof - Kinderhaus Brüningheide 
16 Meckmannweg - Sprakel Bahnhof 
17 Krögerweg - Kinderhaus Schulzentrum 
22 Rüschhausweg - Wolbeck

2. NVP Stadt Münster 
 
 
3 
 
N80 Hauptbahnhof - Roxel Hallenbad 
N81 Amelsbüren Süd - Kinderhaus Brüningheide 
N82 Wolbeck - An der Kleimannbrücke 
N83 Handorf, Hornheide - Meckmannweg 
N84 Albachten Bahnhof - Münster, Tannenhof 
N85 Hiltrup, Franz-Marc-Weg - Nienberge, Hannaschweg 
T1 Bahnhof Amelsbüren - Gropiusstraße - Hansabusinesspark – Alexia-
ner-Krankenhausrankenhaus 
T5 Glasuritstraße - Hohe Ward 
T6 Hiltrup, Ringstraße - Hiltrup, Lärchenweg 
T7 Mariendorf/Sudmühle - Handorf 
T8 Böddingheideweg/Zeisigweg - Gremmendorf Ehrenmal 
T9/T89 Wolbeck - Hiltrup, Herz-Jesu-Krankenhaus 
T15 Sendener Stiege - Haus Ruhr 
T17 Haltepunkt Zentrum Nord/LVA - Bröderichweg 
T19 Vagedesweg - Roxel Hallenbad 
T20 Albachten Bhf. - Roxel Hallenbad 
T341 Hiltrup, Haus Heidhorn - An der alten Kirche 
T80 Jungeblodtplatz - Zoo 
T81 Kinderhaus Schulzentrum - Sprakel, Nienberger Straße 
T82 Meerwiese, Begegnungszentrum - Heidkamp 
T83 Schifffahrter Damm - Hacklenburg 
T84 Liboristraße - Gallenkamp 
T87 An der Kleimannbrücke - Gelmer 
Linienübersicht Stadtverkehr Stadt Münster  
2 Integration und Kooperation mit anderen Verkehrsunternehmen 
Die Regionalverkehrslinien, die mit dem Fahrplan der Stadtbuslinien zur Scha f-
fung eines vertakteten Angebots auf gemeinsamen Linienkorridoren abgestimmt 
sind, gewährleisten aus Sicht des Aufgabenträgers Stadt Münster ein integriertes 
Angebot auf dem Gebiet der Stadt.  
Damit diese Regionalverkehrslinien ihre Funktion für den Stadtbusverkehr als 
Ergänzung des Linienbündels Stadtverkehr erfüllen können, sollten sie nur mit 
einem Fahrplan genehmigt werden , der den gemeinsamen Taktverkehr mit dem 
Stadtbusverkehr erfüllt.  
Die Stadt Münster strebt daher eine gemeinsame Planung der Stadt -Umland-
Verkehre mit den benachbarten Aufgabenträgern an. Fragen zur Vergabe und 
Finanzierung der Stadt -Umland-Verkehre sind im konkreten Einzelfall mit den 
benachbarten Aufgabenträgern zu klären.

2. NVP Stadt Münster 
 
 
4 
 
Die Linienbündelung zugunsten der SWMS ist offen für betriebliche Kooperati o-
nen der SWMS mit anderen Verkehr sunternehmen zur Durchführung des Stad t-
busverkehrs. Die SWMS kooperiert zur Optimierung des Gesamtangebots mit 
anderen Verkehrsunternehmen auch in allen Produktgruppen der das Stadtg e-
biet mit bedienenden Regionalbuslinien. Die Linienverkehre, die in betrieblicher 
Kooperation durchgeführt werden, bleiben Bestandteil des Linienbündels Stad t-
busverkehr. 
3 Beachtung der verkehrlichen Verflechtung von Linien 
Die im Tagesnetz Stadtbusverkehr zusammen gefassten Linien erfüllen  die für 
eine Linienbündelung anerkannten sachlichen Merkmale der verkehrlichen, b e-
trieblichen und wirtschaftlichen Integration. 
Das radial aufgebaute Liniennetz des Stadtbus systems erschließt nahezu all e 
Außenstadtteile der Stadt Münster mindestens im 20' Takt. Auf den Hauptachsen 
des Straßennetzes werden in der Regel zwei oder mehr Linien im Taktraster 
überlagert, so dass üblicherweise ab der Bündelung ein 10' Takt entsteht. Neben 
dieser Taktintegration sind an verschiedenen Verknüpfungspunkten koordinierte 
Umstiege realisiert. Der Hauptbahnhof ist für die Verflechtungen, die nicht direkt 
bedient werden, der zentrale Umsteigepunkt. 
Das Stadtbusnetz ist aufgrund der vorgenannt en Merkmale als eine Einheit zu 
sehen. Es existieren weder Quartierbussysteme, noch gibt es explizite Zubringer-
linien zu übergeordneten Verkehrssystemen.  
Das Tagesnetz geht fließend und fahrplantechnisch abgestimmt in das Nachtnetz 
über. Dadurch ist eine kontinuierliche Bedienung der Fahrgäste gewährleistet. 
Die Taxibuslinien als bedarfsgesteuerte Bedienungsform sind ebenfalls fahrplan-
technisch mit dem Tages- bzw. Nachtnetz abgestimmt. 
4 Gewährleistung einer betrieblich optimalen Verkehrsbedienung 
Durch die Netzstruktur und die dadurch entstehenden Verknüpfungspunkte, in s-
besondere am Hauptbahnhof, ist eine effiziente Umlauf- und Dienstplanung mög-
lich und wird so auch praktiziert.  
Die Linien des Tages - und den Nachtnetzes sind betrieblich eng miteinander 
verbunden. So werden unnötige Leerfahrten und Verlustzeiten vermieden. 
Die Durchbindung fast aller Stadtbuslinien über die Stadtmitte am Hauptbahnhof 
hinaus, hat neben den verkehrlichen auch betriebliche Vorteile. Dabei werden 
An- und Abfahrten am stark belast eten Hauptbahnhof reduziert. Darüber hinaus 
werden so unproduktive Standzeiten vermieden und damit Aufwand gespart.

2. NVP Stadt Münster 
 
 
5 
 
5 Nutzung des wirtschaftlichen Querausgleichs zwischen Linien 
Aufgrund der Größe der Stadt Münster und der dezentralen Lage der Stadtteile 
mit unterschiedlichen Strukturen ergeben sich verschiedene Fahrgastnachfragen 
auf den Stadtbuslinien, die direkt die wirtschaftliche Ergiebigkeit der einzelnen 
Linien beeinflussen.  
Es besteht somit eine Mischung aus Linien, die sich wirtschaftlich tragen und 
Linien mit einem negativen Linienergebnis. Der gemeinsame Betrieb dieser L i-
nien innerhalb eines Linienbündels stellt somit die wirtschaftlichs te Lösung für 
den Aufgabenträger Stadt Münster dar, weil er nur die Saldogröße ausgleichen 
muss. 
Das Linienbündel umfasst neben dem Liniennetz bereits auch die Qualitätsstan-
dards, die mit der Vorlage V/0791/2012 "Dritter Nahverkehrsplan Stadt Münster - 
Rahmenvorgaben" am 12.12.2012 vom Rat beschlossen wurden . Dies umfasst 
alle dort behandelten Kriterien in der Ausprägung „ A - Stadtbusverkehr im Stadt-
gebiet Münster". 
Um einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag ab 01.01.2018  an die SWMS im 
Bündel vorgeben zu  können, ist e ine Anpassung der unterschiedlichen Konzes-
sionslaufzeit erforderlich. Dies wird erreicht, wenn  alle im Zeitraum bis 
31.12.2017 endenden Liniengenehmigungen nur noch bis zu diesem Stichtag 
wieder erteilt würden. Die am längsten laufende Genehmigung der Linie 16 endet 
erst am 07.10.2018, also nach dem Auslaufen der Betrauung am 31.12.2017. Für 
diese Linie 16 müsste mit der Genehmigungsbehörde eine entsprechende An-
passung der Laufzeit abgestimmt werden. 
Der öffentliche Dienstleistungsauftrag darf  mit einer Laufzeit von zehn Jahren 
vergeben werden. D ie Erteilung der Liniengenehmigungen würde dann als Li-
nienbündel Stadtverkehr Münster mit derselben Laufzeit erfolgen können. 
Für die Liniengenehmigungen, die der SWMS gemeinschaftlich mit anderen Ve r-
kehrsunternehmen genehmigt sind, sind Sonderregelungen statthaft, die die b e-
rechtigten Interessen des Partnerunternehmens berücksichtigen, aber auch die 
mögliche Einbeziehung dieser Linien in Linienbündelungskonzepte anderer Au f-
gabenträger.

Beschlussvorlage

7051 Zeichen

V/0869/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
2. Nahverkehrsplan Stadt Münster - Ergänzung um ein Linienbündelungskonzept 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
05.12.2013 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Einbringung 
06.02.2014 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
12.02.2014 Hauptausschuss Vorberatung 
12.02.2014 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der aktuell gültige 2. Nahverkehrsplan der Stadt Münster (Ratsbeschluss vom 21.09.2005, Vorlage 
V/0375/2005 und V/0375/2005/1) wird um ein Linienbündelungskonzept gemäß Anlage ergänzt. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und Folgekosten entstehen. 
 
 
 
Begründung: 
 
Der Rat der Stadt Münster hat am 18.06.2008 die Betrauung der Stadtwerke Münster GmbH 
(SWMS) mit der Durchführung des auf Genehmigungen nach dem Personenbefö rderungsgesetz 
(PBefG) beruhenden ÖPNV in der Stadt Münster bis zum 31.12.2017 b eschlossen. Die Betrauung 
umfasst sämtliche Linienverkehre der SWMS, für die sie einen Unternehmerstatus nach §2 PBefG 
innehat. 
Während der Restlaufzeit der Betrauung enden zahlreiche Liniengenehmigungen, daru nter auch 
wirtschaftlich bedeutsame Linien des Tagesnetzes. Damit die SWMS ihre g emeinwirtschaftliche 
Verpflichtung im Inter esse der Stadt Münster zur Durchführung des betrauten Stadtbusverkehrs 
erfüllen kann, ist es erforderlich, dass diese auslaufenden L iniengenehmigungen den SWMS von 
der Bezirksregierung Münster als zuständiger Genehmigungsbehörde wieder erteilt werden. 
Das zum 01.01.2013 in Kraft getretene, novellierte PBefG bestätigt, dass die bestehenden Linie n-
genehmigungen und Betrauungen für ihre Restlaufzeiten B estandsschutz genießen (§ 62 Abs. 1). 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0869/2013 
Auskunft erteilt: 
Herr König 
Ruf: 
492 61 51 
E-Mail: 
KoenigD@stadt-muenster.de  
Datum: 
06.11.2013 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0869/2013 
Allerdings enthält es keine Regelung, die sicherstellt, dass betraute Li nienverkehre, deren Geneh-
migung während der Laufzeit einer Betrauung endet, auch nur dem betrauten Verkehrsunterne h-
men wieder erteilt werden dürfen. Vielmehr gelten die allgemeinen Grundsätze für Genehmigungs-
verfahren. 
Das novellierte PBefG wurde an die europäische Verordnung EU VO 1370/2007 angepasst. Diese 
regelt die Vergabe und Finanzierung von öffentlichen Personenverkehrsdiensten. Diese Leistu n-
gen entsprechen der vom  Aufgabenträger definierten ausreichenden Verkehrsbedienung, die di e-
ser durch die Verg abe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags an ein Verkehrsunternehmen 
sicherstellen möchte. Das PBefG hat allerdings den Vorrang eigenwirtschaftlicher Verkehre beib e-
halten. Eigenwirtschaftlich sind Verkehrsleistungen, deren Aufwand gedeckt wird durch B eförde-
rungserlöse, allgemeine Ausgleichsleistungen und sonstige Unternehmenserträge im handel s-
rechtlichen Sinne, die nicht auf der Grundlage eines vom Aufgabenträger an das Verkehrsunte r-
nehmen vergebenen öffentlichen Dienstleistungsauftrag vereinnahmt werd en. Öffentliche Diens t-
leistungsaufträge nach der VO 1370/2007 sind zwi ngend für gemeinwirtschaftliche Verkehre zu 
vergeben, die in ihrer Gesamtheit nicht kostendeckend sind und deswegen darüber hinausgehe n-
de unternehmensindividuelle Ausgleichsleistungen erfordern. 
 
Aus diesem Grunde muss zum Schutz der betrauten Verkehrsleistungen für folgenden Sachverhalt 
Vorkehrung getroffen werden:  
Ein Wettbewerber der SWMS stellt einen eigenwirtschaftlichen Antrag für eine wirtschaftlich lukr a-
tive Linie, die z. B. im J anuar 2015 endet. Die Genehmigungsbehörde müsste diesem Antrag g e-
genüber dem Antrag der SWMS den Vorrang geben, weil der Antrag eigenwirtschaftlich, die Linie 
bei den SWMS aber aufgrund der Einbeziehung in die Betrauung gemeinwirtschaftlich ist. 
Ein solches Herausbrechen einzelner lukrativer Linien würde die betrauten Verkehre wir tschaftlich 
schwächen und wäre auch nachteilig für die Planung und Durchführung des Gesamtnetzes Stadt-
busverkehr Münster. Dieses wird derzeit einheitlich und umfassend von den SWMS organisiert.  
Das PBefG versagt dem skizzierten „Rosinenpicken“ die Genehmigungserteilung, wenn Linien 
Bestandteil eines Linienbündels sind. Anträge auf Einzellinien des Bündels muss die Genehm i-
gungsbehörde zwingend versagen (§ 13 Abs. 2 Nr. 3 lit. d PBefG). Damit wird eine höchstmögliche 
Schutzwirkung zugunsten des Ve rkehrsunternehmens erreicht, dass die Linienverkehre integriert 
erbringt. Diese Schutzwirkung soll auch für die Linienverkehre der SWMS, die vor dem 31.12.2017 
enden, erreicht werden. 
Damit der Versagungsgrund ungewünschter „ Rosinenpickerei" zum Tragen kommt, muss ein L i-
nienbündel in einem Nahverkehrsplan festgelegt sein. Der 2. Nahverkehrsplan bei nhaltet bislang 
noch keine Linienbündelung der Linien der SWMS. Die Verabschiedung des 3. Nahverk ehrsplans 
wird voraussichtlich erst in der zweiten Hälfte 2014 erfolgen können.  
Von Anfang bis Mitte 2015 enden wichtige Liniengenehmigungen der SWMS. Diese müssen schon 
ein Jahr vorher neu beantragt werden und wären somit einem Genehmigungswettbewerb aus ge-
setzt. Aus diesem Grunde liegt es im gemeinsamen Interesse von Stadt und SWMS, ein Linie n-
bündelungskonzept kurzfristig als Ergänzung zum 2. Nahverkehrsplan zu beschließen. Dieses wird 
wiederum Bestandteil des später zu beschließenden 3. Nahverkehrsplans. 
Mit der Bezirksregierung Münster wurden in einem Gesprächstermin am 22.07.2013 unter Beteil i-
gung von Vertretern der Verwaltung, der SWMS und eines Beraters von PwC/WIBERA die V o-
raussetzungen erörtert, unter denen die Bezirksregierung ein Linienbündelungsk onzept zur A b-
wehr von Einzelanträgen akzeptiert. Danach muss die Linienbündelung fachlich begründet werden 
(verkehrliche, betriebliche und wirtschaftliche Verflechtung der im Bündel zusammengefassten 
Linien). 
Zusätzlich muss im Vorfeld eine Beteiligung der benachbarten Aufgabenträger, der Verkehrsunter-
nehmen, die als Unternehmer nach dem PBefG Verkehre mit Bezug zur Stadt Münster erbringen, 
und des SPNV -Aufgabenträgers (NWL) erfolgen. Diese Beteiligung ist für die Monate Dezember 
2013 und Januar 2014 vorges ehen, so dass die Stellungnahmen zum Linienbünd elungskonzept

- 3 - 
V/0869/2013 
rechtzeitig zur Beschlussfassung (Februar 2014) in den Gremien vorliegen. Das Ergebnis des B e-
teiligungsverfahrens wird den Gremien als Synopse zur Verfügung gestellt. 
Nach Beschluss durch den Rat  wird das Linienbündel ggf. aktualisiert in den 3. Nahverkehrsplan 
Stadt Münster aufgenommen, dessen Aufstellung der Rat der Stadt Münster am 21.09.2011 b e-
schlossen hat (Vorlagen V/0417/2011 und V/0417/2011/1 Erg.). 
Diese Vorlage wird dem Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH in seiner Sitzung am 
26.02.2014 zur Kenntnis gegeben. 
 
 
i.V. 
 
 
 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
 
Linienbündelungskonzept

Beratungsverlauf (4)

05.12.2013 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 7.1 Einbringung Entscheidung

Beschluss: eingebracht

Zur Sitzung
Vorberatung
Entscheidung
Vorberatung

Orte (31)

  • Schmeddingstraße 4
  • Gropiusstraße
  • Glasuritstraße
  • Nienberger Straße
  • Liboristraße
  • Kriegerweg
  • Franz-Marc-Weg
  • Gallenkamp
  • Meckmannweg
  • Krögerweg
  • Rüschhausweg
  • Hannaschweg 6
  • Lärchenweg
  • Böddingheideweg
  • Bröderichweg
  • Vagedesweg
  • Jungeblodtplatz
  • Schifffahrter Damm
  • An der Kleimannbrücke
  • Gremmendorf Ehrenmal
  • An der Alten Kirche
  • Dieckmannstraße 12
  • Sendener Stiege
  • Brüningheide 7
  • Hacklenburg
  • Kinderhaus
  • Hohe Ward
  • Ringstraße
  • Zeisigweg
  • Altehof
  • Heekweg 13

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0869/2013
Typ
Vorlagen
Datum
18.11.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37