V/0869/2013
2. Nahverkehrsplan Stadt Münster - Ergänzung um ein Linienbündelungskonzept
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage
8776 Zeichen
Anlage zur Vorlage V/0869/2013 2. Nahverkehrsplan Stadt Münster - Ergänzung - Linienbündel Stadtbusverkehr Münster 2. NVP Stadt Münster 2 1 Anlass Die Betrauung der Stadtwerke Münster über die gemeinwirtschaftliche Verpflich- tung zur Durchführung des auf Genehmigungen nach dem Personenbeförd e- rungsgesetz beruhenden ÖPNV in der Stadt Münster sichert bis zum 31.12.2017 die Finanzierung des Stadtbussystems in Münster. Die für die Durchführung der dazu gehörigen Linienverkehre erteilten Genehmigungen laufen teilweise wä h- rend der Laufzeit der Betrauung aus. So enden im Januar 2014 zehn Linieng e- nehmigungen, die im Jahr 2013 zur Wiedererteilung beantragt werden mussten. Die Stadt Münster strebt in Abstimmung mit den Stadtwerken Münster und der Bezirksregierung Münster den Gleichklang von Betrauungs- und Genehmigungs- status an, um das integrierte Netzangebot im Stadtbusverkehr nachhaltig zu s i- chern. Das Linienbündel "Stadtbusverkehr" soll im Genehmigungsve rfahren analog zur Betrauung als Einheit behandelt werden . Damit wird für die Genehmigungsb e- hörde eine Grundlage geschaffen, Genehmigungsanträge auf Einzellinien des Linienbündels oder eine s Fahrplanangebotes, das hinter den Bedienungssta n- dards des 2. Nahverkehrsplanes Stadt Münster zurück bleibt, zurück weisen zu können. Das Linienbündel „Stadtbusverkehr" Münster umfasst sämtliche Linien der Stadtwerke Münster im Tages- und im Nachtnetz: Linie Linienverlauf 1 Roxel Hallenbad - Amelsbüren Süd 2 Clemenshospital - Waldfriedhof Lauheide 3 Alte Sternwarte - Schmeddingstraße 4 Schmeddingstraße - Alte Sternwarte 5 Hiltrup Bahnhof - Nienberge Hannaschweg 6 Hiltrup Bahnhof - Kinderhaus Brüningheide 7 Kriegerweg - Sudmühle/Gelmer 8/T8 Altehof - Kinderhaus Schulzentrum 9 Hiltrup, Franz-Marc-Weg - Coerde Speicherstadt 10 Roxel Hallenbad - Handorf Fachklinik Hornheide 11 Tannenhof - Gievenbeck, Dieckmannstraße 12 Hauptbahnhof - Heekweg 13 Hauptbahnhof - Technologiepark / Eissporthalle 14 Gallenkamp - Zoo 15 Albachten Bahnhof - Kinderhaus Brüningheide 16 Meckmannweg - Sprakel Bahnhof 17 Krögerweg - Kinderhaus Schulzentrum 22 Rüschhausweg - Wolbeck 2. NVP Stadt Münster 3 N80 Hauptbahnhof - Roxel Hallenbad N81 Amelsbüren Süd - Kinderhaus Brüningheide N82 Wolbeck - An der Kleimannbrücke N83 Handorf, Hornheide - Meckmannweg N84 Albachten Bahnhof - Münster, Tannenhof N85 Hiltrup, Franz-Marc-Weg - Nienberge, Hannaschweg T1 Bahnhof Amelsbüren - Gropiusstraße - Hansabusinesspark – Alexia- ner-Krankenhausrankenhaus T5 Glasuritstraße - Hohe Ward T6 Hiltrup, Ringstraße - Hiltrup, Lärchenweg T7 Mariendorf/Sudmühle - Handorf T8 Böddingheideweg/Zeisigweg - Gremmendorf Ehrenmal T9/T89 Wolbeck - Hiltrup, Herz-Jesu-Krankenhaus T15 Sendener Stiege - Haus Ruhr T17 Haltepunkt Zentrum Nord/LVA - Bröderichweg T19 Vagedesweg - Roxel Hallenbad T20 Albachten Bhf. - Roxel Hallenbad T341 Hiltrup, Haus Heidhorn - An der alten Kirche T80 Jungeblodtplatz - Zoo T81 Kinderhaus Schulzentrum - Sprakel, Nienberger Straße T82 Meerwiese, Begegnungszentrum - Heidkamp T83 Schifffahrter Damm - Hacklenburg T84 Liboristraße - Gallenkamp T87 An der Kleimannbrücke - Gelmer Linienübersicht Stadtverkehr Stadt Münster 2 Integration und Kooperation mit anderen Verkehrsunternehmen Die Regionalverkehrslinien, die mit dem Fahrplan der Stadtbuslinien zur Scha f- fung eines vertakteten Angebots auf gemeinsamen Linienkorridoren abgestimmt sind, gewährleisten aus Sicht des Aufgabenträgers Stadt Münster ein integriertes Angebot auf dem Gebiet der Stadt. Damit diese Regionalverkehrslinien ihre Funktion für den Stadtbusverkehr als Ergänzung des Linienbündels Stadtverkehr erfüllen können, sollten sie nur mit einem Fahrplan genehmigt werden , der den gemeinsamen Taktverkehr mit dem Stadtbusverkehr erfüllt. Die Stadt Münster strebt daher eine gemeinsame Planung der Stadt -Umland- Verkehre mit den benachbarten Aufgabenträgern an. Fragen zur Vergabe und Finanzierung der Stadt -Umland-Verkehre sind im konkreten Einzelfall mit den benachbarten Aufgabenträgern zu klären. 2. NVP Stadt Münster 4 Die Linienbündelung zugunsten der SWMS ist offen für betriebliche Kooperati o- nen der SWMS mit anderen Verkehr sunternehmen zur Durchführung des Stad t- busverkehrs. Die SWMS kooperiert zur Optimierung des Gesamtangebots mit anderen Verkehrsunternehmen auch in allen Produktgruppen der das Stadtg e- biet mit bedienenden Regionalbuslinien. Die Linienverkehre, die in betrieblicher Kooperation durchgeführt werden, bleiben Bestandteil des Linienbündels Stad t- busverkehr. 3 Beachtung der verkehrlichen Verflechtung von Linien Die im Tagesnetz Stadtbusverkehr zusammen gefassten Linien erfüllen die für eine Linienbündelung anerkannten sachlichen Merkmale der verkehrlichen, b e- trieblichen und wirtschaftlichen Integration. Das radial aufgebaute Liniennetz des Stadtbus systems erschließt nahezu all e Außenstadtteile der Stadt Münster mindestens im 20' Takt. Auf den Hauptachsen des Straßennetzes werden in der Regel zwei oder mehr Linien im Taktraster überlagert, so dass üblicherweise ab der Bündelung ein 10' Takt entsteht. Neben dieser Taktintegration sind an verschiedenen Verknüpfungspunkten koordinierte Umstiege realisiert. Der Hauptbahnhof ist für die Verflechtungen, die nicht direkt bedient werden, der zentrale Umsteigepunkt. Das Stadtbusnetz ist aufgrund der vorgenannt en Merkmale als eine Einheit zu sehen. Es existieren weder Quartierbussysteme, noch gibt es explizite Zubringer- linien zu übergeordneten Verkehrssystemen. Das Tagesnetz geht fließend und fahrplantechnisch abgestimmt in das Nachtnetz über. Dadurch ist eine kontinuierliche Bedienung der Fahrgäste gewährleistet. Die Taxibuslinien als bedarfsgesteuerte Bedienungsform sind ebenfalls fahrplan- technisch mit dem Tages- bzw. Nachtnetz abgestimmt. 4 Gewährleistung einer betrieblich optimalen Verkehrsbedienung Durch die Netzstruktur und die dadurch entstehenden Verknüpfungspunkte, in s- besondere am Hauptbahnhof, ist eine effiziente Umlauf- und Dienstplanung mög- lich und wird so auch praktiziert. Die Linien des Tages - und den Nachtnetzes sind betrieblich eng miteinander verbunden. So werden unnötige Leerfahrten und Verlustzeiten vermieden. Die Durchbindung fast aller Stadtbuslinien über die Stadtmitte am Hauptbahnhof hinaus, hat neben den verkehrlichen auch betriebliche Vorteile. Dabei werden An- und Abfahrten am stark belast eten Hauptbahnhof reduziert. Darüber hinaus werden so unproduktive Standzeiten vermieden und damit Aufwand gespart. 2. NVP Stadt Münster 5 5 Nutzung des wirtschaftlichen Querausgleichs zwischen Linien Aufgrund der Größe der Stadt Münster und der dezentralen Lage der Stadtteile mit unterschiedlichen Strukturen ergeben sich verschiedene Fahrgastnachfragen auf den Stadtbuslinien, die direkt die wirtschaftliche Ergiebigkeit der einzelnen Linien beeinflussen. Es besteht somit eine Mischung aus Linien, die sich wirtschaftlich tragen und Linien mit einem negativen Linienergebnis. Der gemeinsame Betrieb dieser L i- nien innerhalb eines Linienbündels stellt somit die wirtschaftlichs te Lösung für den Aufgabenträger Stadt Münster dar, weil er nur die Saldogröße ausgleichen muss. Das Linienbündel umfasst neben dem Liniennetz bereits auch die Qualitätsstan- dards, die mit der Vorlage V/0791/2012 "Dritter Nahverkehrsplan Stadt Münster - Rahmenvorgaben" am 12.12.2012 vom Rat beschlossen wurden . Dies umfasst alle dort behandelten Kriterien in der Ausprägung „ A - Stadtbusverkehr im Stadt- gebiet Münster". Um einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag ab 01.01.2018 an die SWMS im Bündel vorgeben zu können, ist e ine Anpassung der unterschiedlichen Konzes- sionslaufzeit erforderlich. Dies wird erreicht, wenn alle im Zeitraum bis 31.12.2017 endenden Liniengenehmigungen nur noch bis zu diesem Stichtag wieder erteilt würden. Die am längsten laufende Genehmigung der Linie 16 endet erst am 07.10.2018, also nach dem Auslaufen der Betrauung am 31.12.2017. Für diese Linie 16 müsste mit der Genehmigungsbehörde eine entsprechende An- passung der Laufzeit abgestimmt werden. Der öffentliche Dienstleistungsauftrag darf mit einer Laufzeit von zehn Jahren vergeben werden. D ie Erteilung der Liniengenehmigungen würde dann als Li- nienbündel Stadtverkehr Münster mit derselben Laufzeit erfolgen können. Für die Liniengenehmigungen, die der SWMS gemeinschaftlich mit anderen Ve r- kehrsunternehmen genehmigt sind, sind Sonderregelungen statthaft, die die b e- rechtigten Interessen des Partnerunternehmens berücksichtigen, aber auch die mögliche Einbeziehung dieser Linien in Linienbündelungskonzepte anderer Au f- gabenträger.
Beschlussvorlage
7051 Zeichen
V/0869/2013 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft 2. Nahverkehrsplan Stadt Münster - Ergänzung um ein Linienbündelungskonzept Beratungsfolge 05.12.2013 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Einbringung 06.02.2014 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 12.02.2014 Hauptausschuss Vorberatung 12.02.2014 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der aktuell gültige 2. Nahverkehrsplan der Stadt Münster (Ratsbeschluss vom 21.09.2005, Vorlage V/0375/2005 und V/0375/2005/1) wird um ein Linienbündelungskonzept gemäß Anlage ergänzt. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und Folgekosten entstehen. Begründung: Der Rat der Stadt Münster hat am 18.06.2008 die Betrauung der Stadtwerke Münster GmbH (SWMS) mit der Durchführung des auf Genehmigungen nach dem Personenbefö rderungsgesetz (PBefG) beruhenden ÖPNV in der Stadt Münster bis zum 31.12.2017 b eschlossen. Die Betrauung umfasst sämtliche Linienverkehre der SWMS, für die sie einen Unternehmerstatus nach §2 PBefG innehat. Während der Restlaufzeit der Betrauung enden zahlreiche Liniengenehmigungen, daru nter auch wirtschaftlich bedeutsame Linien des Tagesnetzes. Damit die SWMS ihre g emeinwirtschaftliche Verpflichtung im Inter esse der Stadt Münster zur Durchführung des betrauten Stadtbusverkehrs erfüllen kann, ist es erforderlich, dass diese auslaufenden L iniengenehmigungen den SWMS von der Bezirksregierung Münster als zuständiger Genehmigungsbehörde wieder erteilt werden. Das zum 01.01.2013 in Kraft getretene, novellierte PBefG bestätigt, dass die bestehenden Linie n- genehmigungen und Betrauungen für ihre Restlaufzeiten B estandsschutz genießen (§ 62 Abs. 1). Vorlagen-Nr.: V/0869/2013 Auskunft erteilt: Herr König Ruf: 492 61 51 E-Mail: KoenigD@stadt-muenster.de Datum: 06.11.2013 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0869/2013 Allerdings enthält es keine Regelung, die sicherstellt, dass betraute Li nienverkehre, deren Geneh- migung während der Laufzeit einer Betrauung endet, auch nur dem betrauten Verkehrsunterne h- men wieder erteilt werden dürfen. Vielmehr gelten die allgemeinen Grundsätze für Genehmigungs- verfahren. Das novellierte PBefG wurde an die europäische Verordnung EU VO 1370/2007 angepasst. Diese regelt die Vergabe und Finanzierung von öffentlichen Personenverkehrsdiensten. Diese Leistu n- gen entsprechen der vom Aufgabenträger definierten ausreichenden Verkehrsbedienung, die di e- ser durch die Verg abe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags an ein Verkehrsunternehmen sicherstellen möchte. Das PBefG hat allerdings den Vorrang eigenwirtschaftlicher Verkehre beib e- halten. Eigenwirtschaftlich sind Verkehrsleistungen, deren Aufwand gedeckt wird durch B eförde- rungserlöse, allgemeine Ausgleichsleistungen und sonstige Unternehmenserträge im handel s- rechtlichen Sinne, die nicht auf der Grundlage eines vom Aufgabenträger an das Verkehrsunte r- nehmen vergebenen öffentlichen Dienstleistungsauftrag vereinnahmt werd en. Öffentliche Diens t- leistungsaufträge nach der VO 1370/2007 sind zwi ngend für gemeinwirtschaftliche Verkehre zu vergeben, die in ihrer Gesamtheit nicht kostendeckend sind und deswegen darüber hinausgehe n- de unternehmensindividuelle Ausgleichsleistungen erfordern. Aus diesem Grunde muss zum Schutz der betrauten Verkehrsleistungen für folgenden Sachverhalt Vorkehrung getroffen werden: Ein Wettbewerber der SWMS stellt einen eigenwirtschaftlichen Antrag für eine wirtschaftlich lukr a- tive Linie, die z. B. im J anuar 2015 endet. Die Genehmigungsbehörde müsste diesem Antrag g e- genüber dem Antrag der SWMS den Vorrang geben, weil der Antrag eigenwirtschaftlich, die Linie bei den SWMS aber aufgrund der Einbeziehung in die Betrauung gemeinwirtschaftlich ist. Ein solches Herausbrechen einzelner lukrativer Linien würde die betrauten Verkehre wir tschaftlich schwächen und wäre auch nachteilig für die Planung und Durchführung des Gesamtnetzes Stadt- busverkehr Münster. Dieses wird derzeit einheitlich und umfassend von den SWMS organisiert. Das PBefG versagt dem skizzierten „Rosinenpicken“ die Genehmigungserteilung, wenn Linien Bestandteil eines Linienbündels sind. Anträge auf Einzellinien des Bündels muss die Genehm i- gungsbehörde zwingend versagen (§ 13 Abs. 2 Nr. 3 lit. d PBefG). Damit wird eine höchstmögliche Schutzwirkung zugunsten des Ve rkehrsunternehmens erreicht, dass die Linienverkehre integriert erbringt. Diese Schutzwirkung soll auch für die Linienverkehre der SWMS, die vor dem 31.12.2017 enden, erreicht werden. Damit der Versagungsgrund ungewünschter „ Rosinenpickerei" zum Tragen kommt, muss ein L i- nienbündel in einem Nahverkehrsplan festgelegt sein. Der 2. Nahverkehrsplan bei nhaltet bislang noch keine Linienbündelung der Linien der SWMS. Die Verabschiedung des 3. Nahverk ehrsplans wird voraussichtlich erst in der zweiten Hälfte 2014 erfolgen können. Von Anfang bis Mitte 2015 enden wichtige Liniengenehmigungen der SWMS. Diese müssen schon ein Jahr vorher neu beantragt werden und wären somit einem Genehmigungswettbewerb aus ge- setzt. Aus diesem Grunde liegt es im gemeinsamen Interesse von Stadt und SWMS, ein Linie n- bündelungskonzept kurzfristig als Ergänzung zum 2. Nahverkehrsplan zu beschließen. Dieses wird wiederum Bestandteil des später zu beschließenden 3. Nahverkehrsplans. Mit der Bezirksregierung Münster wurden in einem Gesprächstermin am 22.07.2013 unter Beteil i- gung von Vertretern der Verwaltung, der SWMS und eines Beraters von PwC/WIBERA die V o- raussetzungen erörtert, unter denen die Bezirksregierung ein Linienbündelungsk onzept zur A b- wehr von Einzelanträgen akzeptiert. Danach muss die Linienbündelung fachlich begründet werden (verkehrliche, betriebliche und wirtschaftliche Verflechtung der im Bündel zusammengefassten Linien). Zusätzlich muss im Vorfeld eine Beteiligung der benachbarten Aufgabenträger, der Verkehrsunter- nehmen, die als Unternehmer nach dem PBefG Verkehre mit Bezug zur Stadt Münster erbringen, und des SPNV -Aufgabenträgers (NWL) erfolgen. Diese Beteiligung ist für die Monate Dezember 2013 und Januar 2014 vorges ehen, so dass die Stellungnahmen zum Linienbünd elungskonzept - 3 - V/0869/2013 rechtzeitig zur Beschlussfassung (Februar 2014) in den Gremien vorliegen. Das Ergebnis des B e- teiligungsverfahrens wird den Gremien als Synopse zur Verfügung gestellt. Nach Beschluss durch den Rat wird das Linienbündel ggf. aktualisiert in den 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster aufgenommen, dessen Aufstellung der Rat der Stadt Münster am 21.09.2011 b e- schlossen hat (Vorlagen V/0417/2011 und V/0417/2011/1 Erg.). Diese Vorlage wird dem Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH in seiner Sitzung am 26.02.2014 zur Kenntnis gegeben. i.V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Linienbündelungskonzept
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: eingebracht
Zur SitzungOrte (31)
- Schmeddingstraße 4
- Gropiusstraße
- Glasuritstraße
- Nienberger Straße
- Liboristraße
- Kriegerweg
- Franz-Marc-Weg
- Gallenkamp
- Meckmannweg
- Krögerweg
- Rüschhausweg
- Hannaschweg 6
- Lärchenweg
- Böddingheideweg
- Bröderichweg
- Vagedesweg
- Jungeblodtplatz
- Schifffahrter Damm
- An der Kleimannbrücke
- Gremmendorf Ehrenmal
- An der Alten Kirche
- Dieckmannstraße 12
- Sendener Stiege
- Brüningheide 7
- Hacklenburg
- Kinderhaus
- Hohe Ward
- Ringstraße
- Zeisigweg
- Altehof
- Heekweg 13
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0869/2013
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 18.11.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37