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AN/0896/2019

Instandhaltung des Nordfriedhofs

Antrag nach § 3 BV5 (SPD) 26.06.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 04.07.2019, TOP 8.1.9

Antrag nach § 3 (SPD BV5)

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Antrag nach § 3 (SPD BV5)

3528 Zeichen

Herrn Bezirksbürgermeister 
Bernd Schößler 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Eingang beim Bezirksbürgermeister: 17.06.2019 
AN/0896/2019 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 5 (Nippes)  
 
Instandhaltung des Nordfriedhofs 
- Antrag der SPD - 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
Die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen: 
 
1. Die Bezirksvertretung Nippes bittet die Verwaltung dafür Sorge zu tragen, dass der Nordfried-
hof wieder in der Art gepflegt wird, dass sein Erscheinungsbild wieder einem Ort der Ruhe und 
Besinnung entspricht. 
2. Die Verwaltung wird gebeten, nur über solche Friedhofsflächen mit den Bürgern zu debattieren 
und dafür Vorschläge aufzunehmen, die nicht in unmittelbarer Nachbarschaft zu aktuell genutz-
ten Grabfeldern liegen. 
 
Begründung: 
 
Der Nordfriedhof befindet sich momentan nicht in einem Zustand, der der Würde des Ortes ent-
spricht. Als Ergebnis des letzten trockenen Sommers stehen überall Kolonnen vertrockneter brau-
ner  Pflanzen herum, die im letzten Jahr nicht gewässert wurden. Ein Baumschnitt wurde nur nach-
lässig oder gar nicht vorgenommen, sodass Alleen nicht die Wirkung erzielen, die bei der Anlage 
einmal erwünscht war. Aus Baumscheiben wurde ein Mahnmal, ein Ruhepunkt, oder was immer

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es darstellen soll errichtet, das mit einem Ort der Besinnung nichts mehr zu tun hat. Es wirkt eher 
wie eine Altholzdeponie oder ein Scheiterhaufen. In unserem Fall ein gescheiterter Haufen denn 
hier sollen die Trauernden verweilen und Platz nehmen können. Dabei ist das Material an vielen 
Stellen harzendes Nadelholz. Da fragt man sich, ob die Verwaltung mit den chemischen Textilrei-
nigungen des Stadtbezirks einen Kooperationsvertrag abgeschlossen hat. 
 
Schon jetzt werden gedankenverlorene Trauernde von Radlern zur Seite geklingelt und von hek-
tisch mit den Stöcken agierenden Nordic Walkerinnen aufgeschreckt. Kinder bemalen die Wege 
und Mütter halten in unmittelbarer Nähe der Trauerhalle ein Picknick ab. Es sollte nicht so weit 
kommen dürfen wie auf einem anderen Kölner Friedhof, wo in der Nähe des Ostemann Grabes die 
trauernden Angehörigen regelmäßig durch das Absingen kölschen Liedgutes aufgeschreckt wer-
den. Das geschieht zudem in einem gewerblichen Rahmen. Wir sind wohl kaum noch weit davon 
entfernt, dass die Wolters Bimmelbahn, die wir bereits von anderen Friedhöfen und der Innenstadt 
kennen, jetzt auch auf dem Nordfriedhof fährt. Vielleicht auch hier kombiniert mit musikalischer 
Stadtführung und kölschem Liedgut.  
 
Ein Friedhof ist ein Friedhof und unterscheidet sich erheblich vom Charakter einer Parkanlage, 
auch wenn es hier eine ähnliche Fauna und Flora geben kann. Diese Fauna und Flora muss ge-
pflegt werden und das sollte schnellstens passieren. Wir müssen zukünftig darauf achten, dass es 
eine klare Grenze zwischen Parkanlagen und Friedhöfen gibt. Entscheidend ist hier nicht nur die 
Natur und die Aufenthaltsqualität, sondern der Anspruch und die Befindlichkeit der trauernden 
Menschen. 
 
Auch aus einem anderem Grunde sollten wir diesem Treiben Einhalt gebieten. Ist es tatsächlich 
bei dieser Entwicklung so unwahrscheinlich, dass man Friedhöfe demnächst als Parkanlage um-
widmet und so Kompensationsfläche für andere Grünflächen erhält, die man dann z.B. bebauen 
kann? 
 
 
 
gez. Baumann                                                                        gez. Steinbach

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Beratungsverlauf (1)

04.07.2019 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 8.1.9 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: endgültig zurückgezogen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0896/2019
Typ
Antrag nach § 3 BV5 (SPD)
Datum
26.06.2019
Erstellt
18.06.2019 12:30