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1362/2024

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Die Linke aus der Sitzung der Bezirksvertretung Kalk vom 07.03.2024 (AN/0346/2024) betreffend "Einschränkungen durch Verlängerung der Straßenbahnen"

Beantwortung einer Anfrage (BV) 13.06.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 05.09.2024, TOP 9.1.2

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

5977 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/66/664-6 
 
Vorlagen-Nummer 
 1362/2024 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 06.06.2024 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion die Linke aus der Sitzung der 
Bezirksvertretung Kalk vom 07.03.2024 (AN/0346/2024) betreffend "Einschränkungen 
durch Verlängerung der Straßenbahnen" 
Die Fraktion Die Linke stellt folgende Fragen: 
 
„In der Presse war kürzlich mehrfach davon zu lesen, dass zukünftig auf der Ost-West-Achse 
90-Meter statt 60-Meter-Bahnen eingesetzt werden sollen, um damit die Kapazität um 50 Pro-
zent zu erhöhen.  
Wenn die 90m-Bahnen aber lediglich auf der Linie 1 zum Einsatz kommen werden, wird es 
logischerweise nur auf der Linie 1 zur angekündigten Kapazitätserweiterung von 50 Prozent 
kommen. Berechnet auf die beiden Straßenbahnlinien 9 und 1 wird im Bezirk Kalk also die 
Kapazität um lediglich 25 Prozent erhöht werden und ab dem Zusammentreffen mit der Linie 7 
außerhalb des Bezirks nur noch um 16,7 Prozent.  
 
Gleichzeitig heißt es, dass hierfür die Bahnsteige umgebaut und in den U-Bahnstationen zu-
sätzliche Ausgänge geschaffen werden müssten. Dies wird nicht nur zu Kosten, sondern auch 
zu Beeinträchtigungen im Bezirk führen. Zum einen während der Bauarbeiten aber zum ande-
ren auch zu permanenten Eingriffen ins Straßen- und Grünland, wie der jahrelange Einbau 
von Aufzügen mit Baum- und Raumverlusten bewiesen hat. 
 
Die Informationslage zu den Maßnahmen ist im Bezirk nicht befriedigend und wir wünschten 
uns mehr Transparenz und Beteiligung. Um ein wenig Licht ins Dunkel der Planungen zu brin-
gen, bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen: 
 
1. Wenn unsere Berechnungen von 25 beziehungsweise 16,7 Prozent Kapazitätserweite-
rung stimmen, wie hoch wäre das in absoluten Fahrgastzahlen?“ 
 
Antwort der Verwaltung 
 
Das angesprochene Projekt ist die „Kapazitätserweiterung der Ost-West-Achse“. Mit diesem 
Projekt werden die Anlagen der Stadtbahnlinie 1 zwischen Bensberg und Weiden West für 
den Einsatz von 90m-Bahnen ausgebaut, um zukünftig in 50 % größeren Fahrzeugen 50 % 
mehr Fahrgäste zunächst auf der Linie 1 befördern zu können. In absoluten Zahlen sind dies 
188 mehr Fahrgäste pro Fahrzeug, die auf der Linie 1 befördert werden können. Für den 
Stadtbezirk Kalk, in dem neben der Linie 1 auch die Linie 9 verkehrt, bedeutet dieses eine Ka-
pazitätsausweitung von bis zu 33% gegenüber dem Status Quo. Auf der Linie 9 verändert sich 
die Kapazität der 60 m langen Fahrzeuge mit ca. 376 Personen pro Fahrzeug im Rahmen des 
laufenden Projekts nicht.

2 
 
2. „Mit welchem Finanzvolumen werden die dann notwendigen Umbauarbeiten geplant?“ 
 
Antwort der Verwaltung 
 
Die geplanten Bauvorhaben beinhalten neben der erforderlichen brandschutztechnischen Er-
tüchtigung der unterirdischen Bauwerke und dem Bau von zusätzlichen Ausgängen je Bahn-
steig, die unter anderem einer besseren Erschließung der Haltestelle dienen, auch den barrie-
refreien Ausbau der beiden Haltestellen TH Deutz und Fuldaer Straße mittels Nachrüstung 
von Aufzügen. Da sich die Maßnahme derzeit noch in der Phase einer Machbarkeitsuntersu-
chung befindet, können noch keine seriös belastbaren Kosten genannt werden. Die Maß-
nahme ist zur Förderung gemäß Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) angemeldet 
und wird in Höhe von bis zu 95 % gefördert. 
 
3. „Mit welchen Einschränkungen während der Bauarbeiten aber auch dauerhaft (z. B. 
Wegfall von Grünflächen zu Gunsten längerer Bahnsteige) an allen Haltestellen und im 
Anschluss durch zusätzliche Ausgänge an den Haltestellen Fuldaer Str., Kalk Kapelle 
und Kalk Post im Straßenland ist zu rechnen und wann soll die Bezirksvertretung offizi-
ell in diese Planungen einbezogen werden?“ 
 
Antwort der Verwaltung 
 
Die Bahnsteige der bestehenden unterirdischen Haltestellen sind für den Einsatz von 90m-
Bahnen ausreichend dimensioniert und müssen nicht verlängert werden. Die erforderlichen 
Baumaßnahmen sind oben beschrieben. Die Planungen befinden sich derzeit in der Phase 
einer Machbarkeitsstudie. Über die Ergebnisse dieser Studie wurden bereits im 6. Politischen 
Begleitgremium am 12.09.2023 und in dem anschließenden Fachgespräch am 13.09.2023 be-
richtet. Die zugehörigen Präsentationen und Ergebnisprotokolle sind auf der Homepage der 
Stadt Köln veröffentlicht. Mit der Leistungsaufnahme der externen Planungsbüros werden 
diese ersten Überlegungen konkretisiert und den Vertretern der Bezirksvertretung erneut vor-
gestellt. Möglich Einschränkungen während der Bauzeit können während dieses frühen Pla-
nungsstadiums noch nicht detailliert angegeben werden. Die Planung der Bauphasen ist mit 
Bestandteil des externen Planerauftrags. 
 
4. „Wird es entlang der zu verlängernden Linie 1 weitere Baumaßnahmen und Einschrän-
kungen geben müssen, zum Beispiel, dass sämtliche Bahnübergänge wegen der 
neuen Länge zukünftig beschrankt werden müssen?“ 
 
Antwort der Verwaltung 
 
Die Länge der Züge hat keinen Einfluss auf die Art und Weise der Sicherung von Bahnüber-
gängen. Zusätzliche technische Sicherungsmaßnahmen zu den bereits bestehenden Anlagen 
sind nicht geplant. 
 
5. „Wie werden sich die Wartezeiten an den bereits beschrankten Übergängen verän-
dern, wenn die Bahnen durch die neue Länge langsamer anfahren müssen ja zur 
Kreuzung länger brauchen werden?“ 
 
Antwort der Verwaltung 
 
Das Beschleunigungs- und Verzögerungsverhalten der Stadtbahnen ist unabhängig von de-
ren Länge. Die Schließzeiten sind abhängig von der Geschwindigkeit der Bahnen. Die zu er-
wartenden Auswirkungen auf Bahnübergänge verdeutlicht folgendes Beispiel: Bei einem 
Bahnübergang im Anschluss einer Haltestelle der z. B. mit 20 km/h überfahren wird, bleibt die-
ser mit 90m-Zügen gegenüber den 60m-Zügen ca. 5s. länger geschlossen. Ein Bahnübergang 
auf der Strecke, der mit 50 km/h befahren wird, bleibt nur noch ca. 2s. länger geschlossen.

Beratungsverlauf (1)

05.09.2024 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 9.1.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1362/2024
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
13.06.2024
Erstellt
19.04.2024 11:36