1362/2024
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Die Linke aus der Sitzung der Bezirksvertretung Kalk vom 07.03.2024 (AN/0346/2024) betreffend "Einschränkungen durch Verlängerung der Straßenbahnen"
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beantwortung einer Anfrage (BV)
5977 Zeichen
Dezernat, Dienststelle III/66/664-6 Vorlagen-Nummer 1362/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 06.06.2024 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion die Linke aus der Sitzung der Bezirksvertretung Kalk vom 07.03.2024 (AN/0346/2024) betreffend "Einschränkungen durch Verlängerung der Straßenbahnen" Die Fraktion Die Linke stellt folgende Fragen: „In der Presse war kürzlich mehrfach davon zu lesen, dass zukünftig auf der Ost-West-Achse 90-Meter statt 60-Meter-Bahnen eingesetzt werden sollen, um damit die Kapazität um 50 Pro- zent zu erhöhen. Wenn die 90m-Bahnen aber lediglich auf der Linie 1 zum Einsatz kommen werden, wird es logischerweise nur auf der Linie 1 zur angekündigten Kapazitätserweiterung von 50 Prozent kommen. Berechnet auf die beiden Straßenbahnlinien 9 und 1 wird im Bezirk Kalk also die Kapazität um lediglich 25 Prozent erhöht werden und ab dem Zusammentreffen mit der Linie 7 außerhalb des Bezirks nur noch um 16,7 Prozent. Gleichzeitig heißt es, dass hierfür die Bahnsteige umgebaut und in den U-Bahnstationen zu- sätzliche Ausgänge geschaffen werden müssten. Dies wird nicht nur zu Kosten, sondern auch zu Beeinträchtigungen im Bezirk führen. Zum einen während der Bauarbeiten aber zum ande- ren auch zu permanenten Eingriffen ins Straßen- und Grünland, wie der jahrelange Einbau von Aufzügen mit Baum- und Raumverlusten bewiesen hat. Die Informationslage zu den Maßnahmen ist im Bezirk nicht befriedigend und wir wünschten uns mehr Transparenz und Beteiligung. Um ein wenig Licht ins Dunkel der Planungen zu brin- gen, bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Wenn unsere Berechnungen von 25 beziehungsweise 16,7 Prozent Kapazitätserweite- rung stimmen, wie hoch wäre das in absoluten Fahrgastzahlen?“ Antwort der Verwaltung Das angesprochene Projekt ist die „Kapazitätserweiterung der Ost-West-Achse“. Mit diesem Projekt werden die Anlagen der Stadtbahnlinie 1 zwischen Bensberg und Weiden West für den Einsatz von 90m-Bahnen ausgebaut, um zukünftig in 50 % größeren Fahrzeugen 50 % mehr Fahrgäste zunächst auf der Linie 1 befördern zu können. In absoluten Zahlen sind dies 188 mehr Fahrgäste pro Fahrzeug, die auf der Linie 1 befördert werden können. Für den Stadtbezirk Kalk, in dem neben der Linie 1 auch die Linie 9 verkehrt, bedeutet dieses eine Ka- pazitätsausweitung von bis zu 33% gegenüber dem Status Quo. Auf der Linie 9 verändert sich die Kapazität der 60 m langen Fahrzeuge mit ca. 376 Personen pro Fahrzeug im Rahmen des laufenden Projekts nicht. 2 2. „Mit welchem Finanzvolumen werden die dann notwendigen Umbauarbeiten geplant?“ Antwort der Verwaltung Die geplanten Bauvorhaben beinhalten neben der erforderlichen brandschutztechnischen Er- tüchtigung der unterirdischen Bauwerke und dem Bau von zusätzlichen Ausgängen je Bahn- steig, die unter anderem einer besseren Erschließung der Haltestelle dienen, auch den barrie- refreien Ausbau der beiden Haltestellen TH Deutz und Fuldaer Straße mittels Nachrüstung von Aufzügen. Da sich die Maßnahme derzeit noch in der Phase einer Machbarkeitsuntersu- chung befindet, können noch keine seriös belastbaren Kosten genannt werden. Die Maß- nahme ist zur Förderung gemäß Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) angemeldet und wird in Höhe von bis zu 95 % gefördert. 3. „Mit welchen Einschränkungen während der Bauarbeiten aber auch dauerhaft (z. B. Wegfall von Grünflächen zu Gunsten längerer Bahnsteige) an allen Haltestellen und im Anschluss durch zusätzliche Ausgänge an den Haltestellen Fuldaer Str., Kalk Kapelle und Kalk Post im Straßenland ist zu rechnen und wann soll die Bezirksvertretung offizi- ell in diese Planungen einbezogen werden?“ Antwort der Verwaltung Die Bahnsteige der bestehenden unterirdischen Haltestellen sind für den Einsatz von 90m- Bahnen ausreichend dimensioniert und müssen nicht verlängert werden. Die erforderlichen Baumaßnahmen sind oben beschrieben. Die Planungen befinden sich derzeit in der Phase einer Machbarkeitsstudie. Über die Ergebnisse dieser Studie wurden bereits im 6. Politischen Begleitgremium am 12.09.2023 und in dem anschließenden Fachgespräch am 13.09.2023 be- richtet. Die zugehörigen Präsentationen und Ergebnisprotokolle sind auf der Homepage der Stadt Köln veröffentlicht. Mit der Leistungsaufnahme der externen Planungsbüros werden diese ersten Überlegungen konkretisiert und den Vertretern der Bezirksvertretung erneut vor- gestellt. Möglich Einschränkungen während der Bauzeit können während dieses frühen Pla- nungsstadiums noch nicht detailliert angegeben werden. Die Planung der Bauphasen ist mit Bestandteil des externen Planerauftrags. 4. „Wird es entlang der zu verlängernden Linie 1 weitere Baumaßnahmen und Einschrän- kungen geben müssen, zum Beispiel, dass sämtliche Bahnübergänge wegen der neuen Länge zukünftig beschrankt werden müssen?“ Antwort der Verwaltung Die Länge der Züge hat keinen Einfluss auf die Art und Weise der Sicherung von Bahnüber- gängen. Zusätzliche technische Sicherungsmaßnahmen zu den bereits bestehenden Anlagen sind nicht geplant. 5. „Wie werden sich die Wartezeiten an den bereits beschrankten Übergängen verän- dern, wenn die Bahnen durch die neue Länge langsamer anfahren müssen ja zur Kreuzung länger brauchen werden?“ Antwort der Verwaltung Das Beschleunigungs- und Verzögerungsverhalten der Stadtbahnen ist unabhängig von de- ren Länge. Die Schließzeiten sind abhängig von der Geschwindigkeit der Bahnen. Die zu er- wartenden Auswirkungen auf Bahnübergänge verdeutlicht folgendes Beispiel: Bei einem Bahnübergang im Anschluss einer Haltestelle der z. B. mit 20 km/h überfahren wird, bleibt die- ser mit 90m-Zügen gegenüber den 60m-Zügen ca. 5s. länger geschlossen. Ein Bahnübergang auf der Strecke, der mit 50 km/h befahren wird, bleibt nur noch ca. 2s. länger geschlossen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1362/2024
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 13.06.2024
- Erstellt
- 19.04.2024 11:36