V/0602/2025
Westhoffstraße - Grundhafte Erneuerung zwischen Dauvemühle und der Brücke Kinderbach
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Anlage 1 Lageplan
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W W Zigarettenautomat WWWW H Gas H 18418615 17818013 a2118213 10 11232517610 a6 a648 a8 972752 32 a 1 9 Martin-Niemöller-StraßeWesthoffstraße Martin-Niemöller-Straße787 788 789 818 875 876 881882870871874 476 191Schaltkasten Stahltreppe Treppe Treppenanlage Mauer läuft im weiteren Verlaufimmer weiter vom Gehweg weg Waldgebiet , die Kronen gehen auf der gesamtenFläche circa bis zum Kantenstein zwischen rotenPflastersteinen und der straßenbegleitenden Grünfläche BrückenkranzBrückenkranz Mauer im weiteren Verlaufnicht gemessen Pflasterflächen TreppeTür Gehweg Geschwindigkeitshinweistafel Vorfahrt-achten SackgasseZone30 Wasserschutzgebiet Geh-und-Radweg Vorfahrt-achten Rad-und-Fussweg Vertiefung-Asphalt Pfeil-rechts Pfeil-rechts Pfeil-rechts Pfeil-rechts Feuerwehrzufahrt/Lebenshilfe Bewohnerparken 583 585 587 740 742743 782783 738860 884872873 377 861862863864866867 868869 878 879880 883 496 528 529 530 192 177 634 741 531 586 877 892 16818418615 17818013 a2118213 1748 a8 972717610 a10 112325 6 a642 53 2826 2 a Kinderheim9 1 1 heimKinder- RotmarkierungRotmarkierungDauvemühle 25,00 2,80 2.002.002.00 5 AnlehnbügelFahrräderStellplätze5 E-ScooterWartehalle 2.50 Gehweg2.00 Radweg3.75 Aufstellfläche/ Wartefläche>7.00 Fahrbahn 2.002.002.00 2.002.002.00 >2.50 Gehweg2.00 Radweg>6.50 Fahrbahn 5 AnlehnbügelFahrräderStellplätze5 E-Scooter Wartehalle 2.002.002.006.502.505.25 >6.25Asphalterneuerung 22cm:· 3,0cm Asphaltdeckschicht· 8,0cm Asphaltbinderschicht·11,0cm Asphalttragschicht Asphalterneuerung 13cm:· 3,0cm Asphaltdeckschicht·10,0cm Asphalttragschicht>5.00Westhoffstraße Brückenfuge 3.75 Aufstellfläche/ Wartefläche 2 AnlehnbügelLastenräder Plot 31.10.2025 Maßstab:gezeichnetBlatt-Nr.:1 :DatumNamebearbeitetProjekt-Nr.:Anlage-Nr.:( )_ Verkehrstechnischer Entwurf 11500Okt. 2025StrothteicherOkt. 2025KapplerWesthoffstraßeGrundhafte Erneuerung zwischen Dauvemühleund dem Brückenbauwerk Anlage 1 zur Vorlage V/0602/2025
Beschlussvorlage
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Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. V/0602/2025 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Westhoffstraße - Grundhafte Erneuerung zwischen Dauvemühle und der Brücke Kinderbach - Planungsbeschluss - Beratungsfolge 20.01.2026 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 28.01.2026 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der grundhaften Erneuerung des Straßenraumes der Westhoffstraße zwischen Dauvemühle und der Brücke Kinderbach wird auf Grundlage des verkehrstechnischen Entwurfes (Anlage 1) zuge- stimmt. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 750.000€ ent- stehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen in Höhe von ca. 525.000 €. Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä- chen und -anlagen Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 2027 525.000 Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 2027 750.000 Saldo 225.000 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplanentwurf 2026/2027 bei der o.g. Produktgruppe veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung Amt für Mobilität und Tiefbau 22.12.2025 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Kappler Telefon: 492-6657 Kappler@stadt -muenster.de - 2 - Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2026/2027 bzw. der mit- telfristigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. Begründung: 1. Voraussetzungen Die Westhoffstraße zwischen Dauvemühle und der Brücke Kinderbach ist durch erhebliche Fahr- bahnschäden gekennzeichnet und muss dringend instandgesetzt werden. Die vorhandenen Bushal- testellen und Mittelinseln sind bisher nicht barrierefrei und erschweren Menschen mit Mobilitätsein- schränkungen die Nutzung. Weil die Busse zum Halten in Buchten einfahren müssen, kann es beim Ein- und Ausfahren zu Engpässen und Konflikten mit dem fließenden Autoverkehr kommen. 2. Beschreibung der Baumaßnahme Die Westhoffstraße wird im Bereich der Bushaltestellen zwischen Dauvemühle und der Brücke Kin- derbach umfassend saniert, um die Sicherheit und Barrierefreiheit für alle Verkehrsteilnehmenden zu verbessern. Die bestehende Fahrbahn wird komplett erneuert. Gleichzeitig werden die Geh - und Radwege an den Haltestellen mithilfe taktiler Leitelemente und erhöhter Einstiege barrierefrei umge- staltet, um die Nutzung für mobilitätseingeschränkte Personen zu erleichtern. Als Teil eines attraktiveren Mobilitätsangebots werden neue Abstellmöglichkeiten für Fahrräder, Las- tenräder und E-Roller geschaffen. Zur Steigerung der Verkehrssicherheit wird der Radweg hinter den Wartehallen verlegt, um Konflikte zwischen den ein- und aussteigenden Fahrgästen und Radfahren- den zu vermeiden. Für diese Maßnahmen müssen zwei Bäume entfernt werden, die nicht unter die Baumschutzsatzung der Stadt Münster fallen. Als Ausgleich werden zwei neue Bäume gepflanzt und Flächen entsiegelt. Die östliche Mittelinsel entfällt, während die westliche barrierefrei ausgebaut wird. Die Bushaltestellen werden zukünftig direkt am Fahrbahnrand liegen, sodass Busse in der Fahrbahn halten können. Die Umgestaltung von Bushaltestellen zu Fahrbahnrandhaltestellen ist ein zentraler Baustein für die nachhaltige Mobilitätswende in Münster. Durch das geradlinige Anfahren der Busse wird der Ver- kehrsfluss optimiert und die Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit des öffentlichen Personennahverkehrs gesteigert. Gleichzeitig wird mehr Platz für den Fuß- und Radverkehr und für neue Mobilitätsangebote geschaffen, was die Attraktivität für alle Verkehrsteilnehmenden verbessert. Ein weiterer Vorteil ist die gesteigerte Verkehrssicherheit. Der Bus hält direkt in der Fahrbahn, wodurch die Aufmerksamkeit von Autofahrenden gefördert und gleichzeitig eine Geschwindigkeitsreduzierung des Kfz-Verkehrs erreicht wird. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass Rettungsfahrzeuge wie die Feuerwehr, die Straße im Not-fall ohne Zeitverlust passieren können. Der Kfz-Verkehr darf haltende Busse mit gebotener Vor- sicht überholen, wenn Zu Fußgehende nicht gefährdet werden. 3. Ausschreibung und Bau Die weitere Ausführungsplanung erfolgt im Anschluss an diesen Planungsbeschluss. Der Baube- schluss wird nach den Sommerferien 2026 eingeholt. Im Anschluss erfolgt die Ausschreibung der Maßnahme. Der Bau wird im Laufe des Jahres 2027 durchgeführt. Es ist eine Bauzeit von 5 Monaten vorgesehen. - 3 - Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. Die Verkehrsführung während der Bauzeit wird mit dem Ordnungsamt abgestimmt. Arbeiten seitens des Kanalbaus sind nicht geplant. Im Zuge der Maßnahme werden Leerrohre durch die Stadtnetze verlegt. 4. Beiträge Dritter/Zuschüsse Die geplante Maßnahme löst keine Beitragspflicht nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) aus. Zuwendungen nach den Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau (FöRi-kom-Stra) werden be- antragt. Es wird davon ausgegangen, dass die förderfähigen Kosten mit 70% bezuschusst werden. 5. Genehmigungen/Vereinbarungen Für die Maßnahme ist keine Genehmigung erforderlich. 6. Liegenschaftliche Regelungen Es sind keine liegenschaftlichen Regelungen erforderlich. In Vertretung gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Anlage 1: Lageplan
Anlage A
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Anlage A zur V/0602/2025 Kurzüberblick Grundhafte Erneuerung der Fahrbahn in der Westhoffstraße zwischen Dauvemühle und der Brü- cke Kinderbach. Umbau der Bushaltestellen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und Verbesse- rung des Mobilitätsangebots. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von sicheren sowie bedarfsgerechten Verkehrsflächen und –anlagen“ verfolgt. Die Teilziele lauten: • Umsetzung von Mobilitätskonzepten • Erhalt der verkehrstechnischen Anlagen (vgl. Verkehrsinfrastrukturbericht) Zielerreichung: Die Maßnahme soll in 2027 umgesetzt werden. Für die Maßnahme entstehen Kosten in Höhe von ca. 750.000 €. Es werden Einnahmen in Höhe von 525.000 € erwartet. Finanzierung Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im Haushaltsplanentwurf 2026/2027 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig X überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) ./.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Westhoffstraße
- Martin-Niemöller-Straße
- Dauvemühle
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Details
- Aktenzeichen
- V/0602/2025
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 25.11.2025
- Erstellt
- 31.10.2025 06:16