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V/0602/2025

Westhoffstraße - Grundhafte Erneuerung zwischen Dauvemühle und der Brücke Kinderbach

Vorlagen 25.11.2025

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Nächste Beratung: Ausschuss für Verkehr und Mobilität, Sitzung am 28.01.2026, TOP 7.2

Anlage 1 Lageplan

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Anlage 1 Lageplan

1959 Zeichen

W W
Zigarettenautomat
WWWW
H
Gas
H
18418615
17818013 a2118213
10 11232517610 a6 a648 a8 972752 32 a 1
9
Martin-Niemöller-StraßeWesthoffstraße
Martin-Niemöller-Straße787
788
789
818
875
876
881882870871874
476
191Schaltkasten
Stahltreppe
Treppe
Treppenanlage
Mauer läuft im weiteren Verlaufimmer weiter vom Gehweg weg
Waldgebiet , die Kronen gehen auf der gesamtenFläche circa bis zum Kantenstein zwischen rotenPflastersteinen und der straßenbegleitenden Grünfläche
BrückenkranzBrückenkranz
Mauer im weiteren Verlaufnicht gemessen
Pflasterflächen
TreppeTür
Gehweg
Geschwindigkeitshinweistafel
Vorfahrt-achten
SackgasseZone30
Wasserschutzgebiet
Geh-und-Radweg
Vorfahrt-achten
Rad-und-Fussweg
Vertiefung-Asphalt
Pfeil-rechts
Pfeil-rechts
Pfeil-rechts
Pfeil-rechts
Feuerwehrzufahrt/Lebenshilfe
Bewohnerparken
583
585
587
740
742743
782783
738860
884872873
377
861862863864866867
868869
878
879880
883
496
528
529
530
192
177
634
741
531
586
877
892
16818418615
17818013 a2118213
1748 a8 972717610 a10 112325
6 a642 53 2826
2 a
Kinderheim9
1
1
heimKinder-
RotmarkierungRotmarkierungDauvemühle
25,00
2,80
2.002.002.00
5 AnlehnbügelFahrräderStellplätze5 E-ScooterWartehalle
2.50  Gehweg2.00  Radweg3.75  Aufstellfläche/         Wartefläche>7.00  Fahrbahn
2.002.002.00
2.002.002.00
>2.50  Gehweg2.00  Radweg>6.50  Fahrbahn
5 AnlehnbügelFahrräderStellplätze5 E-Scooter
Wartehalle
2.002.002.006.502.505.25
>6.25Asphalterneuerung 22cm:·  3,0cm Asphaltdeckschicht·  8,0cm Asphaltbinderschicht·11,0cm Asphalttragschicht
Asphalterneuerung 13cm:·  3,0cm Asphaltdeckschicht·10,0cm Asphalttragschicht>5.00Westhoffstraße
Brückenfuge
3.75  Aufstellfläche/         Wartefläche
2 AnlehnbügelLastenräder
Plot 31.10.2025
Maßstab:gezeichnetBlatt-Nr.:1 :DatumNamebearbeitetProjekt-Nr.:Anlage-Nr.:(   )_
Verkehrstechnischer Entwurf
11500Okt. 2025StrothteicherOkt. 2025KapplerWesthoffstraßeGrundhafte Erneuerung zwischen Dauvemühleund dem Brückenbauwerk
Anlage 1 zur Vorlage V/0602/2025

Beschlussvorlage

5631 Zeichen

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V/0602/2025 
 
 
Öffentliche  Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Westhoffstraße - Grundhafte Erneuerung zwischen Dauvemühle und der Brücke Kinderbach 
- Planungsbeschluss - 
 
 
 
Beratungsfolge  
 
   20.01.2026 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
   28.01.2026 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der grundhaften Erneuerung des Straßenraumes der Westhoffstraße zwischen Dauvemühle und 
der Brücke Kinderbach  wird auf Grundlage des verkehrstechnischen Entwurfes (Anlage 1) zuge-
stimmt.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 750.000€ ent-
stehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen in Höhe von ca. 525.000 €.  
 
Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
Teilergebnisplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen 
   
Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine 
Umlagen 
2027 525.000  
Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen 
2027 750.000  
Saldo    225.000  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplanentwurf 2026/2027 bei der 
o.g. Produktgruppe veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung 
Amt für Mobilität und Tiefbau  
 
22.12.2025 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Kappler  
Telefon: 492-6657 
Kappler@stadt -muenster.de

- 2 - 
Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.  
unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2026/2027 bzw. der mit-
telfristigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. 
 
 
 
Begründung: 
 
1. Voraussetzungen 
 
Die Westhoffstraße zwischen Dauvemühle  und der Brücke Kinderbach ist durch erhebliche Fahr-
bahnschäden gekennzeichnet und muss dringend instandgesetzt werden. Die vorhandenen Bushal-
testellen und Mittelinseln sind bisher nicht barrierefrei und erschweren Menschen mit Mobilitätsein-
schränkungen die Nutzung. Weil die Busse zum Halten in Buchten einfahren müssen, kann es beim 
Ein- und Ausfahren zu Engpässen und Konflikten mit dem fließenden Autoverkehr kommen. 
 
2. Beschreibung der Baumaßnahme  
 
Die Westhoffstraße wird im Bereich der Bushaltestellen zwischen Dauvemühle und der Brücke Kin-
derbach umfassend saniert, um die Sicherheit und Barrierefreiheit für alle Verkehrsteilnehmenden zu 
verbessern. Die bestehende Fahrbahn wird komplett erneuert. Gleichzeitig werden die Geh - und 
Radwege an den Haltestellen mithilfe taktiler Leitelemente und erhöhter Einstiege barrierefrei umge-
staltet, um die Nutzung für mobilitätseingeschränkte Personen zu erleichtern.  
 
Als Teil eines attraktiveren Mobilitätsangebots werden neue Abstellmöglichkeiten für Fahrräder, Las-
tenräder und E-Roller geschaffen. Zur Steigerung der Verkehrssicherheit wird der Radweg hinter den 
Wartehallen verlegt, um Konflikte zwischen den ein- und aussteigenden Fahrgästen und Radfahren-
den zu vermeiden. Für diese Maßnahmen müssen zwei Bäume entfernt werden, die nicht unter die 
Baumschutzsatzung der Stadt Münster fallen. Als Ausgleich werden zwei neue Bäume gepflanzt und 
Flächen entsiegelt.  
 
Die östliche Mittelinsel entfällt, während die westliche barrierefrei ausgebaut wird. Die Bushaltestellen 
werden zukünftig direkt am Fahrbahnrand liegen, sodass Busse in der Fahrbahn halten können. Die 
Umgestaltung von Bushaltestellen zu Fahrbahnrandhaltestellen ist ein zentraler Baustein für die 
nachhaltige Mobilitätswende in Münster. Durch das geradlinige Anfahren der Busse wird der Ver-
kehrsfluss optimiert und die Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit des öffentlichen Personennahverkehrs 
gesteigert. Gleichzeitig wird mehr Platz für den Fuß- und Radverkehr und für neue Mobilitätsangebote 
geschaffen, was die Attraktivität für alle Verkehrsteilnehmenden verbessert. Ein weiterer Vorteil ist die 
gesteigerte Verkehrssicherheit. Der Bus hält direkt in der Fahrbahn, wodurch die Aufmerksamkeit von 
Autofahrenden gefördert und gleichzeitig eine Geschwindigkeitsreduzierung des Kfz-Verkehrs erreicht 
wird. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass Rettungsfahrzeuge wie die Feuerwehr, die Straße im 
Not-fall ohne Zeitverlust passieren können. Der Kfz-Verkehr darf haltende Busse mit gebotener Vor-
sicht überholen, wenn Zu Fußgehende nicht gefährdet werden.  
 
3. Ausschreibung und Bau 
 
Die weitere Ausführungsplanung erfolgt im Anschluss an diesen Planungsbeschluss. Der Baube-
schluss wird nach den Sommerferien 2026 eingeholt. Im Anschluss erfolgt die Ausschreibung der 
Maßnahme. Der Bau wird im Laufe des Jahres 2027 durchgeführt. Es ist eine Bauzeit von 5 Monaten 
vorgesehen.

- 3 - 
Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.  
Die Verkehrsführung während der Bauzeit wird mit dem Ordnungsamt abgestimmt. Arbeiten seitens 
des Kanalbaus sind nicht geplant. Im Zuge der Maßnahme werden Leerrohre durch die Stadtnetze 
verlegt. 
 
4. Beiträge Dritter/Zuschüsse  
 
Die geplante Maßnahme löst keine Beitragspflicht nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) 
aus. Zuwendungen nach den Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau (FöRi-kom-Stra) werden be-
antragt. Es wird davon ausgegangen, dass die förderfähigen Kosten mit 70% bezuschusst werden. 
 
5. Genehmigungen/Vereinbarungen 
 
Für die Maßnahme ist keine Genehmigung erforderlich. 
 
 
6. Liegenschaftliche Regelungen  
 
Es sind keine liegenschaftlichen Regelungen erforderlich.  
 
 
 
In Vertretung  
 
 
gez. 
 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Anlage 1: Lageplan

Anlage A

1739 Zeichen

Anlage A zur V/0602/2025 
Kurzüberblick 
Grundhafte Erneuerung der Fahrbahn in der Westhoffstraße zwischen Dauvemühle und der Brü-
cke Kinderbach. Umbau der Bushaltestellen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und Verbesse-
rung des Mobilitätsangebots. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel „umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von sicheren 
sowie bedarfsgerechten Verkehrsflächen und –anlagen“ verfolgt. 
 
Die Teilziele lauten: 
• Umsetzung von Mobilitätskonzepten 
• Erhalt der verkehrstechnischen Anlagen (vgl. Verkehrsinfrastrukturbericht) 
 
Zielerreichung: Die Maßnahme soll in 2027 umgesetzt werden. Für die Maßnahme entstehen 
Kosten in Höhe von ca. 750.000 €. Es werden Einnahmen in Höhe von 525.000 € erwartet. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im Haushaltsplanentwurf 2026/2027 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
X überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: 
Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), 
Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) 
 
Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: 
Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich.  
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
./.

Beratungsverlauf (2)

20.01.2026 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 4.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
28.01.2026 Ausschuss für Verkehr und Mobilität
TOP 7.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Westhoffstraße
  • Martin-Niemöller-Straße
  • Dauvemühle

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Details

Aktenzeichen
V/0602/2025
Typ
Vorlagen
Datum
25.11.2025
Erstellt
31.10.2025 06:16