3159/2024
Stellungnahme zu einem Änderungsantrag zum Antrag AN/0829/2024der FDP-Fraktion betr.: "Logistikkonzept der Klärschlammverbrennungsanlage überarbeiten" (AN/1253/2024)
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Stellungnahme zu einem Antrag (Ausschuss)
4340 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VIII/57 Vorlagen-Nummer 17.10.2024 3159/2024 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 31.10.2024 Stellungnahme zu einem Änderungsantrag der FDP-Fraktion betr.: "Logistikkonzept der Klärschlammverbrennungsanlage überarbeiten" (AN/1253/2024) Die FDP-Fraktion fordert die Verwaltung im o.g. Antrag vor dem Hintergrund der Bürgerbeteili- gung in Merkenich und der Stellungnahme (2359/2024) zum Antrag der FDP (AN/0829/2024) auf, gemeinsam mit den Stadtwerken das Logistikkonzept der Klärschlammverbrennungsan- lage am Ölhafen wie folgt weiter zu entwickeln: 1. Die Planung der Verbrennungsanlage Merkenich wird optional um einen Aschebehälter und eine Bahnverladeeinrichtung für den Teil der Asche erweitert, die einen Abtransport der Verbrennungsasche (weder Gefahrstoff noch Gefahrgut) per Bahn erlaubt. Stellungnahme der KLAR GmbH zu Frage 1.: Es war von vornherein und ist weiterhin Bestandteil der Planung der Klärschlammverbren- nungsanlage (KVA), die Möglichkeit des Transportes per Bahn aufrecht zu erhalten. Solange der Verwertungsort der Asche und damit die tatsächliche Nutzung der Bahn nicht feststehen, wird im Rahmen der Planung geprüft, ob die vorhandenen Kohlesilos für die Ascheverladung genutzt werden können oder anderweitig ausreichend Platz für Zwischenspeicher- und Verla- detechnik vorhanden ist. Insofern wird der Forderung der Ziffer 1 entsprochen. 2. Der Teil der Asche, der Phosphat enthält, wird möglichst bereits als Wertstoff eingestuft, gelagert und transportiert. Stellungnahme der KLAR GmbH zu Frage 2.: Es liegt nicht in der Entscheidung der KLAR, die Asche als Wertstoff einzustufen. Über eine solche Klassifizierung entscheidet letztendlich die Abfallwirtschaftsbehörde. Maßgebend ist dazu §5 Kreislaufwirtschaftsgesetz, nach dem insbesondere eine Verwendung und ein Markt für den Wertstoff/das Recyclingprodukt vorhanden sein muss. Es liegt im Interesse der KLAR, dass die Asche ihre Abfalleigenschaft möglichst früh in der Aufbereitungsprozesskette verliert. Aufgrund der Gesetzeslage sind die Einstufung der Asche sowie die weiteren Prozessschritte in Richtung eines Phosphor Recycling aktuell unklar und somit eine Klassifizierung als Wert- stoff. Daher erfolgt eine Einstufung der Ascheprodukte als Abfall, welche deren Vermarktung massiv erschwert. Eine Entwicklung der Technologien zur Einbringung der phosphorhaltigen Asche in die Kreislaufwirtschaft wird über die aktuell möglichen Finanzierungsmodelle über die Klärschlammproduzenten stark eingeschränkt. 2 3. Eine Lagerung von Gefahrstoffen über dem Grenzwert der Gefahrstoff-VO findet vor Ort nicht statt, anfallende Gefahrstoffe werden zeitnah in kleinen Mengen abtransportiert. Stellungnahme der KLAR GmbH zu Frage 3.: Eine Lagerung relevanter Mengen vor Ort ist nicht vorgesehen. 4. Das aktuelle Logistikkonzept mit seinen Abwägungen und seinen Aktualisierungen ist den zuständigen Ausschüssen und Bezirksvertretungen regelmäßig in öffentlicher Sitzung zu erläutern. Stellungnahme der KLAR GmbH zu Frage 4.: Die KLAR wird über wesentliche Änderungen im Logistikkonzept, die insbesondere Auswir- kungen auf die Bürger oder die Umwelt haben, berichten. Derzeit sind keine Änderungen zu dem bereits vorgestellten Konzept geplant. Stellungnahme zum Text der Begründung des Antrages: Weder die Ascheströme, ihre Einstufung noch das Logistikkonzept haben sich im Laufe des Vorhabens geändert. Möglicherweise war die Kommunikation hier nicht eindeutig. Bei jeder großtechnischen Verbrennungsanlage mit moderner Rauchgasreinigung fallen mehrere Ascheströme an. Die größte Aschemenge, die direkt hinter dem Verbrennungsofen abgezo- gen wird, steht im Fokus der Phosphorrückgewinnung und soll Wertstoff werden. Die übrigen Aschen sind eine Senke für Schadstoffe, wie z.B. Schwermetalle. Diese Asche muss sicher entsorgt – in der Regel deponiert – werden. Dies trifft für alle vergleichbaren Anlagen zu: Koh- lekraftwerke, Müllverbrennungsanlagen und Klärschlammverbrennungsanlagen. Das Logistikkonzept sieht unverändert den Modal-Mix Druckleitung, Schiff und Lkw für den Klärschlammantransport und Wahrung der Option Bahn für den Ascheabtransport vor. Gez. Wolfgramm
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3159/2024
- Typ
- Stellungnahme zu e. Antrag (Ausschuss)
- Datum
- 17.10.2024
- Erstellt
- 15.10.2024 07:41