1205/2017
Beantwortung der Anfrage AN/0178/2017
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/41 Vorlagen-Nummer 25.04.2017 1205/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Kunst und Kultur 02.05.2017 Beantwortung der Anfrage AN/0178/2017 Anfrage der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Ausschuss Kunst und Kultur vom 31.01.2017 zu Stärkung der Freien Tanzszene In der letzten Sitzung des Kulturausschusses am 06.12.2016 hat die freie Tanzszene Kölns auf der Grundlage der Mitteilung Nr. 4020/2016 einen aktuellen Szenebericht gegeben. Neben den vielen guten Entwicklungen, über die berichtet werden konnte – angefangen vom „Jour fixe“ bis hin zu der recht breiten Unterstützung, die die freie Szene mittlerweile durch Landesfördermittel bekommt – wurde in dem Bericht wiederholt deutlich, dass die schon seit Jahren bekannten Infrastrukturprobleme ungelöst sind. Es gibt zu wenig geeignete Produktions- und Aufführungsflächen in der Stadt für freie Ensembles. Vor allem die Spitzenensembles, die auch durch das Land gefördert werden, können ihre Produktionen zwar unter großer Beachtung der tanzinteressierten Öffentlichkeit landes- oder sogar bundesweit zur Aufführung bringen. Sie finden aber in Köln seit Jahren wenig geeignete Bühnen mehr. Es scheint geboten, auch kurz- und mittelfristig noch einmal zu versuchen, die Szene mit geeigneten Produktionsflächen zu unterstützen. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass spitzengeför- derte Gruppen beginnen, die Stadt zu verlassen, weil andere Kommunen den fehlenden Infrastruktur- bedarf für Produktion und Aufführung decken können. Wir fragen deshalb an: 1. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung im Rahmen von Zwischennutzungen Quartiere für die Freie Tanzszene zu generieren? 2. Wäre die Halle Kalk (75) grundsätzlich als Interimsquartier für die freie Tanzszene geeignet, wenn ja unter welchen Bedingungen? Welche Kosten würden dabei anfallen? 3. Welche Möglichkeiten bestehen bei den Bühnen der Stadt Köln, schon jetzt im Interim die freie Tanzszene zu unterstützen, etwa indem verfügbare Produktionskapazität zur Verfügung gestellt wird? Die Verwaltung nimmt dazu wie folgt Stellung: Zu 1. Der Bedarf an größeren Produktions- und Aufführungsflächen in der Stadt für freie Tanzensem- bles wird im Kulturentwicklungsplan und im Förderkonzept Tanz klar benannt. In beiden Konzeptpa- pieren wird als nötige Maßnahme ein freies Tanzhaus formuliert. Die ab 2010 geführten Gespräche zur Errichtung eines temporären Tanzhauses in Köln-Mülheim haben bereits 2011 aufgrund von feh- lenden Haushaltsmitteln ein Ende gefunden. Aus diesen Erfahrungen heraus und den Erfahrungen 2 der Ertüchtigung von verschiedensten Interimsstätten für die Bühnen kann die Kulturverwaltung die Errichtung von rein temporären Spielstätten nicht empfehlen. Der Umbau und die Ausstattung von Industriehallen oder anderweitig genutzten Veranstaltungsorten zu professionellen Spielstätten für Darstellende Kunst können ggf. Investitionskosten in siebenstelliger Höhe erforderlich machen. Jeder Ort muss für eine Zuschauerzahl ab 200 Personen zur Versammlungsstätte ertüchtigt werden. Dies beinhaltet u.a. folgende Themenkreise: Herrichtung der Versammlungsstätte nach BauO, Brand- schutzanforderungen, weitere Öffentliche Genehmigungen / Einhaltung der Vergabevorschriften; Fin- den und Ertüchtigen der erforderlichen Nebenflächen wie Garderoben, Sanitäre Einrichtungen, Lager. Darüber hinaus sind funktionale und den technischen Standards entsprechende Anlagen für Haus- technik (Heizung, ggf. Kühlung) und Bühnentechnik (Licht, Ton) zumindest auf einen provisorischen Stand zu bringen. Im Sinne einer Wirtschaftlichkeit sollten diese Kosten in eine dauerhafte Spielstätte - idealerweise in städtischem Eigentum - investiert werden. Zudem bedarf es einer Lösung, die für die freie Tanzszene nicht nur eine temporäre, sondern eine nachhaltige Strukturverbesserung bringt. Dafür braucht es die Konzeptionierung eines Tanzquartiers einschließlich eines Betreibermodells, um einer solchen Spielstätte auch ein lokal und überregional wirkendes Profil zu geben sowie ein Finan- zierungsmodell, welches den Betrieb langfristig absichert. Deshalb plädiert die Kulturverwaltung für die Beauftragung einer Machbarkeitsstudie, die Umbau- bzw. Sanierungskosten, Betreibermodell, Betriebskosten und Finanzierungsmodelle für Neu- oder Umbauten in neuen Planungsgebieten wie beispielsweise Kalk-Süd, Parkstadt Süd und Deutzer Ha- fen sowie – als weitere denkbare Variante – für einen fliegenden Theaterbau erarbeitet. Die Kultur- verwaltung müsste mittels Beschluss des Ausschusses Kunst und Kultur beauftragt werden, eine Machbarkeitsstudie (Kosten hängen vom Umfang der Prüfaufträge ab) in Auftrag zu geben, die be- reits erfasste Zahlen aus 2010 mitberücksichtigt, und dafür 2018 entsprechende Mittel bereit zu stel- len. Zu 2. Die Halle 75 („Halle Kalk“) kann derzeit nicht als Spielstätte genutzt werden, da keine Geneh- migung zur Nutzung als Versammlungsstätte vorliegt. Die Nebenhallen (76 und 77) sind einsturzge- fährdet. Zur Herrichtung der Halle 75 als Spielstätte bedürfte es größerer Investitionen. Die Halle 75 steht im Sondervermögen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Bühnen Köln. Das Schauspiel Köln nutzte die Halle seit September 1993 als rechtsrheinische, dritte Spielstätte („Halle Kalk“). Das Schauspiel Köln beabsichtigt, die seit vielen Intendanzen praktizierte Tradition drei Spielstätten zu bespielen (davon mindestens eine rechtsrheinisch), kurz-, mittel- und langfristig fortzusetzen. Im Interim standen zunächst das Depot 1 und 2 sowie die Halle Kalk zur Verfügung. Aktuell werden ne- ben dem Depot 1 und 2 das Neue Haus am Offenbachplatz („Außenspielstätte“) bespielt. Die Halle 75 wird derzeit als Probebühne genutzt. Hierfür haben die Bühnen in kleinerem Umfang in die Sicherheit des Gebäudes investiert. Größere Investitionen zur Herrichtung als Spielstätte wurden bislang zurückgestellt, da eine Perspektive für die Einrichtung als Spielstätte fehlte. Dies galt insbe- sondere angesichts der Einsturzgefahr für die anliegenden Hallen, den Einflüssen der zu erwartenden Großbaustelle (Baulärm u.a.) sowie der Möglichkeit, das Neue Haus als „Außenspielstätte“ nutzen zu können. Sollte eine verbindliche Entscheidung für die Einrichtung einer dritten, rechtsrheinischen Spielstätte fallen (würde bspw. der Erhalt des Depot 2 feststehen) und dem Schauspiel Köln dadurch eine dritte Spielstätte zu vergleichbaren Konditionen zur Verfügung stehen, würde das Schauspiel die Halle Kalk aufgeben. Um – bei unterstellter Lösung für das Schauspiel – die Nutzung der Halle Kalk (75) als Tanzquartier vor einem qualifizierten Hintergrund bewerten zu können, plädiert die Kulturverwaltung deshalb wie oben aufgeführt für die Beauftragung einer Machbarkeitsstudie. 3 Fazit: Falls also eine einvernehmliche Lösung für die Bühnen hinsichtlich des Erhalts einer dritten (rechts- rheinischen) Spielstätte für das Schauspiel sowie zur Probensituation gefunden wird, wäre es für die Bühnen vorstellbar, die Halle Kalk (75) in eine andere Nutzung zu geben. Die Nutzung der Halle 75 als Spielstätte für den freien Tanz müsste wie oben ausgeführt durch eine Machbarkeitsstudie geprüft werden. Eine solche Machbarkeitsstudie müsste mit dem Werkstattverfahren zur Rahmenplanung Kalk-Süd abgestimmt werden. Zu 3. Das Kulturamt kooperiert in 2017 mit der Kölner Oper, die ihren Saal 3 der Interimsspielstätte im Staatenhaus für freie Tanzproduktionen aus Köln zur Verfügung stellen wird. Das Kulturamt schreibt für Kölner Tanzproduzentinnen und -produzenten die Erstellung einer Tanzproduktion im Staatenhaus aus. Mit dieser Kooperation wird der freien Tanzszene Köln vom 5. bis 16. Oktober 2017 die Möglichkeit geboten, in größerem Maßstab als unter den sonst üblichen Bedingungen in Köln zu produzieren und ggf. auch in Kooperation mit internationalen Partnern oder anderen nationalen Tanz- produzenten professionell zu arbeiten. Die Oper Köln gewährt die professionelle Betreuung der ausgewählten Produktion im Rahmen der vorhandenen personellen und technischen Möglichkeiten. Über zusätzliche Leistungen muss geson- dert verhandelt werden. Saal 3 der Oper befindet sich im ersten Stock des Staatenhauses und ist eine Spielstätte für Kinderopern, Kammeropern und kleinere Formate. Auch eine Tanzuraufführung hat hier in der Spielzeit 2015/16 bereits stattgefunden. Eine Jury aus Vertretern der Oper, des Kulturamtes und externen Tanzexperten wählt die freien Pro- duktionen aus. Die Kooperation ist auf Nachhaltigkeit angelegt und soll bei Erfolg weitergeführt werden. Sie bietet für den freien Tanz in Köln eine gute temporäre Bühnenlösung, stellt aber aufgrund des begrenzten Auf- führungskontingents keine dauerhafte Alternative zu einem freien Tanzhaus dar. gez. Laugwitz-Aulbach
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1205/2017
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 25.04.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27