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3218/2023

7. Satzung zur Änderung der Sondernutzungssatzung

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 21.11.2023

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 07.12.2023, TOP 6.1.5

Anlage 2 Satzungstext

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Ansehen

Anlage 4 unterschriebene DE BV Innenstadt 29.11.2023

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Ansehen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Ansehen

Anlage 5 unterschriebene DE 8 BV Kalk 28.11.2023

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 3 Gebührentarif

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Ansehen

Anlage 2 Satzungstext

2172 Zeichen

Anlage 2 
 
 
7. Satzung zur Änderung 
der Satzung der Stadt Köln über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen 
an öffentlichen Straßen – Sondernutzungssatzung – vom 13. Februar 1998 
 
 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am                    aufgrund §§ 18, 19, 19 a Straßen- 
und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der 
Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV. NRW. 1995 S. 1028, 1996 S. 81, 141, 216, 355,  
2007 S. 327) und § 8 Abs. 1 und 3 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in der Fassung der 
Bekanntmachung vom 28.06.2007 (BGBl. I 2007 S. 1206) in Verbindung mit § 7 
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der 
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. 1994 S. 666) – jeweils in der bei Erlass dieser 
Satzung gültigen Fassung – die folgende Satzung beschlossen: 
 
 
§ 1 
 
(1) § 4 Ziffer 3 der Sondernutzungssatzung erhält f olgende Fassung: 
 
Werbeanlagen, Warenauslagen sowie Bänke/Sitzgelegenheiten, die während der 
Öffnungszeiten vor Ladenlokalen aufgestellt werden,  
wenn diese nur vorübergehend (tage- und stundenweise) an der Stätte der Leistung ohne 
feste Bindung mit einer baulichen Anlage oder dem Boden angebracht oder aufgestellt 
werden und nicht mehr als 0,50 m in den Straßenraum hineinragen sowie eine 
Restgehwegbreite von mindestens 1,50 m zuzüglich eines Sicherheitsabstandes zur 
Fahrbahn bis 0,50 m - je nach Straßensituation – gesichert ist; 
 
(2) § 9 Abs. 4 der Sondernutzungssatzung entfällt. 
 
§ 9 Abs. 5 bis 8 (alt) der Sondernutzungssatzung werden § 9 Abs. 4 bis 7. 
 
 
§ 2 
 
Im Gebührentarif gemäß § 9 Absatz 1 der Sondernutzungssatzung werden folgende 
Änderungen vorgenommen: 
 
Die Tarif-Nrn. 21.1 und 21.2 erhalten folgende Fassung: 
 
Tarif-Nr. 21.1 „Verleihsysteme für Elektrokleinstfahrzeuge (z. B. E-Scooter) und E-Roller“ 
 Fahrzeug/Monat 7,10 bis 10,80 Euro 
Tarif-Nr. 21.2 „Verleihsysteme für Leihfahrräder, Leih-Lastenräder und Ähnliches“  
Fahrzeug/Monat 0,85 Euro 
 
Folgende Tarifnummer wird neu eingefügt: 
 
Tarif-Nr. 22 „Sonstige Nutzungen, die nicht unter eine andere Tarifstelle fallen“ wird eingefügt. 
 m²/Monat 1,00 - 50,00 Euro

Anlage 4 unterschriebene DE BV Innenstadt 29.11.2023

1549 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/62/620/2 
620/2 
Vorlagen-Nummer 
 3218/2023/1 
Freigabedatum 
29.11.2023  
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung 
zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mit-
glied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch 
die Bezirksvertretung 
Betreff 
7. Satzung zur Änderung der Sondernutzungssatzung 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.01.2024 
 
Mit dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts vom 26.10.2023 ist die Tarifstelle 21.1 nichtig. 
Darüber hinaus hat das OVG auch § 9 Abs. 4 der Sondernutzungssatzung gerügt. Nach ein-
gehender Prüfung des Urteils hat die Fachverwaltung die Sondernutzungssatzung überarbei-
tet und eine Monatsgebühr vorgesehen. Die Gebührensatzung muss in 2023 beschlossen 
werden, um in 2024 Sondernutzungsgebühren für Verleihsysteme (E-Scooter und Bikesha-
ring) erheben zu können.  
 
 
Beschluss: 
Gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NW in Verbindung mit § 10 der Hauptsatzung empfehlen wir 
dem Rat wie folgt zu beschließen:  
 
Der Rat beschließt den Erlass der 7. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Köln über  
Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen – Sondernutzungs-
satzung – vom 13.02.1998 in der dieser Beschlussvorlage als Anlagen 2 und 3 beigefügten 
Fassung. 
 
 
Datum  Abstimmungsergebnis 
 
 Unterschrift  Unterschrift 
29.11.2023  zugestimmt  Hupke 
Bezirksbürgermeister 
 Leitner 
2. stellv. Bezirksbürgermeister

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1131 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Sonstiges 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Es handelt sich im um eine Satzungsänderung mit im Wesentlichen gebührenrechtlichen Charakter. Die 
Gebühren werden nur antragsbezogen bei der Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis zur Nutzung des 
öffentlichen Straßenlandes erhoben. Eine zwingende Notwendigkeit zur Nutzung der öffentlichen Straße 
zur privaten Nutzung besteht nicht. 
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 5 unterschriebene DE 8 BV Kalk 28.11.2023

1505 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/62/620/2 
620/2 
Vorlagen-Nummer 
 3218/2023/2 
Freigabedatum 
29.11.2023  
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung 
zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mit-
glied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch 
die Bezirksvertretung 
Betreff 
7. Satzung zur Änderung der Sondernutzungssatzung 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 25.01.2024 
 
Mit dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts vom 26.10.2023 ist die Tarifstelle 21.1 nichtig. 
Darüber hinaus hat das OVG auch § 9 Abs. 4 der Sondernutzungssatzung gerügt. Nach ein-
gehender Prüfung des Urteils hat die Fachverwaltung die Sondernutzungssatzung überarbei-
tet und eine Monatsgebühr vorgesehen. Die Gebührensatzung muss in 2023 beschlossen 
werden, um in 2024 Sondernutzungsgebühren für Verleihsysteme (E-Scooter und Bikesha-
ring) erheben zu können.  
 
 
Beschluss: 
Gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NW in Verbindung mit § 10 der Hauptsatzung empfehlen wir 
dem Rat wie folgt zu beschließen:  
 
Der Rat beschließt den Erlass der 7. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Köln über  
Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen – Sondernutzungs-
satzung – vom 13.02.1998 in der dieser Beschlussvorlage als Anlagen 2 und 3 beigefügten 
Fassung. 
 
 
Datum  Abstimmungsergebnis 
 
 Unterschrift  Unterschrift 
29.11.2023  Zugestimmt  Gez. Greven-Thürmer  Gez. Müller

Beschlussvorlage Rat

5458 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/62/620/2 
620/2 
Vorlagen-Nummer 
 3218/2023 
Freigabedatum 
 21.11.2023 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
7. Satzung zur Änderung der Sondernutzungssatzung  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt den Erlass der 7. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Köln über  
Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen – Sondernutzungs-
satzung – vom 13.02.1998 in der dieser Beschlussvorlage als Anlagen 2 und 3 beigefügten 
Fassung. 
 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 21.11.2023 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 23.11.2023 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 23.11.2023 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In-
ternationales 27.11.2023 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 27.11.2023 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 27.11.2023 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 27.11.2023 
Stadtentwicklungsausschuss 30.11.2023 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 30.11.2023 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 30.11.2023 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 30.11.2023 
Finanzausschuss 04.12.2023 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 04.12.2023 
Verkehrsausschuss 05.12.2023 
Rat 07.12.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
 
Begründung: 
 
Die Sondernutzungssatzung muss aufgrund eines Beschlusses des Ausschusses Allgemeine 
Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales (AVR) und eines Urteils des Ober-
verwaltungsgerichtes Münster erneut angepasst werden.  
 
I. Änderungen im Satzungstext 
 
1. Ergänzung § 4 Ziffer 3 Sondernutzungssatzung 
 
Der AVR hat am 25.09.2023 Beschlüsse zu den Anregungen der Bezirksvertretungen Ro-
denkirchen und Ehrenfeld mit den Vorlagen-Nrn. 1671/2023 und 1709/2023 gefasst. Der AVR 
befürwortet die Anregungen der Bezirksvertretungen mit folgendem Wortlaut: 
 
Bänke/Sitzgelegenheiten sollen während der Öffnungszeiten vor Ladenlokalen unter Gewähr-
leistung der Barrierefreiheit analog zu § 4.3 der Sondernutzungssatzung für öffentliche Stra-
ßen ausdrücklich in den bereits bestehenden Katalog erlaubnisfreier Sondernutzungen aufge-
nommen werden. Er bittet die Verwaltung, einen aktualisierten Beschlussvorschlag zur Ände-
rung der Sondernutzungssatzung vorzulegen und verweist die Angelegenheit damit zur Bera-
tung in den Verkehrsausschuss sowie in die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik, da-
mit der Rat auf der Grundlage des Votums dieser Gremien über die Änderung der Satzung 
entscheiden kann. 
 
Aufgrund der notwendigen und bereits in Bearbeitung befindlichen Satzungsänderung wird die 
Genehmigungsfreiheit für Bänke/Sitzgelegenheiten vor Ladenlokalen bereits unmittelbar in 
das vorliegende Satzungsänderungsverfahren aufgenommen, in das die Stadtarbeitsgemein-
schaft Behindertenpolitik und der Verkehrsausschuss eingebunden sind. 
 
2. Wegfall § 9 Abs. 4 Sondernutzungssatzung 
 
Das Oberverwaltungsgericht NRW (OVG NRW) hat in seinem Beschluss vom 26.10.2023 be-
treffend die Klage eines E-Scooter-Anbieters die Regelung des § 9 Abs. 4 als voraussichtlich 
rechtwidrig erklärt. Zur Rechtssicherheit und Gebührenflexibilität entfällt die bisherige Rege-
lung in § 9 Abs. 4 der Sondernutzungssatzung. Sie wird durch die Aufnahme einer neuen Ta-
rifstelle Nr. 22 „Sonstige Nutzungen, die nicht unter eine andere Tarifstelle fallen“ ersetzt. 
 
Die bisherigen Vorschriften § 9 Abs. 5 bis 8 der Sondernutzungssatzung werden zu § 9 Abs. 4 
bis 7 der Sondernutzungssatzung. 
 
II. Änderungen im Gebührentarif zur Sondernutzungssatzung 
 
1. Änderung der Tarif-Nrn. 21. 1 und 21.2 im Gebührentarif

3 
 
Das OVG NRW hat in seinem Urteil vom 26.10.2023 die pauschale Festsetzung einer Jahres-
gebühr bei den Tarif-Nrn. 21.1 und 21.2 für nichtig erklärt. Es erfolgt eine Umstellung von Jah-
res- auf Monatsgebühren. Die vom Verwaltungsgericht Köln bestätigte Gebührenhöhe bleibt 
unverändert und wird lediglich umgerechnet. 
 
2. Aufnahme von Tarif-Nr. 22 „Sonstige Nutzungen, die nicht unter eine andere Tarifstelle 
fallen in den Gebührentarif  
 
Wegen des Fortfalls von § 9 Abs. 4 der Sondernutzungssatzung wird ein Auffangtatbestand in 
den Gebührentarif eingefügt. Die neue Tarif-Nr. 22 soll alle bisher noch nicht bekannten und 
geregelten Nutzungen des öffentlichen Straßenlandes erfassen und soll 1,00 Euro – 50,00 
Euro/m²/Monat betragen. 
 
III. Haushaltsmäßige Auswirkungen / Ertragsprognose 
 
Es ist davon auszugehen, dass die Umstellung auf eine Monatsgebühr bei den gewerblichen 
Verleihsystemen keinen Einfluss auf die künftig beantragte Anzahl der Fahrzeuge und die 
Nutzungszeiträume haben wird. Die vorgesehenen Änderungen haben daher voraussichtlich 
keine haushaltsmäßigen Auswirkungen. 
 
IV. Begründung der Dringlichkeit 
 
Mit dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts vom 26.10.2023 ist die Tarifstelle 21.1 nichtig. 
Darüber hinaus hat das OVG auch § 9 Abs. 4 der Sondernutzungssatzung gerügt. Nach ein-
gehender Prüfung des Urteils hat die Fachverwaltung die Sondernutzungssatzung überarbei-
tet und eine Monatsgebühr vorgesehen. Die Gebührensatzung muss in 2023 beschlossen 
werden, um in 2024 Sondernutzungsgebühren für Verleihsysteme (E-Scooter und Bikesha-
ring) erheben zu können.  
 
 
Anlagen 
 
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2 Satzungstext 
Anlage 3 Gebührentarif zur Sondernutzungssatzung

Anlage 3 Gebührentarif

4530 Zeichen

7. Satzung zur Änderung der Sondernutzungssatzung der Stadt Köln vom 13.03.1998 
hier: Gebührentarif 
Anlage 3 
Tarif- 
Nr. Art der Sondernutzung 
Bemessungs- 
grundlage Gebühr (Euro) 
1 Verkaufseinrichtungen mit festem Standort 
1.1 Kioske m
2/Monat 20,60 - 88,00 
1.2 Verkaufsstände, Verkaufswagen u. Ä. m2/Monat 20,60 - 88,00 
1.3 Verkauf von Weihnachtsbäumen m2/einmalig 6,70 
1.4 sonstige kurzfristige Verkaufseinrichtungen m2/Tag 8,40 
2 Verkauf ohne festen Standort 
2.1 mit Verkaufswagen m2/Monat 12,80 
2.2 ohne Verkaufswagen, z.B. Bauchladen je Tag 16,70 
3 Warenauslagen vor Verkaufsstätten, m2/Monat 7,00 
4 Automaten (ausgenommen öffentliche Fernsprecheinrichtun gen nach Tarif-Nr. 17) 
4.1 Automaten, die mehr als 0,20 m in den Straßenraum  hineinragen oder breiter als 0,75 m sind Stück/Monat 5,20 
4.2 stumme Zeitungsverkäufer m2/Monat 6,30 
5 Außengastronomie 
5.1 Erlaubnis bis zu 5 Monaten 
5.1.1 ohne Versorgungseinrichtung m
2/Monat 1,55 - 6,90 
5.1.2 mit Versorgungseinrichtung (Theken, Kühlgeräte u. Ä.) m2/Monat 2,55 - 7,90 
5.2 Gesamterlaubnis für 6 bis 8 Monate  (März-Oktober) 
5.2.1 ohne Versorgungseinrichtung m
2/einmalig 9,30 - 41,40 
5.2.2 mit Versorgungseinrichtung (Theken, Kühlgeräte u. Ä.) m2/einmalig 15,30 - 47,40 
5.3 Jahreserlaubnis 
5.3.1 ohne Versorgungseinrichtung m
2/Jahr 14,00 - 62,10 
5.3.2 mit Versorgungseinrichtung (Theken, Kühlgeräte u. Ä.) m2/Jahr 23,00 - 71,10 
die mehr als 0,50 m in den Straßenraum hineinragen

Tarif- 
Nr. Art der Sondernutzung 
Bemessungs- 
grundlage Gebühr (Euro) 
6 Kommerzielle Werbe- und Informationsstände m2/Tag 9,40 
7 Kommerzielle Passantenbefragungen und Verteilung von  Werbemitteln Person/Tag 9,40 
8 Werbeanlagen 
8.1 großflächige Werbetafeln ohne Beleuchtung je Werbefläche/     
Monat 
14,30 
8.2 großflächige Werbetafeln mit Beleuchtung je Werbefläche/     
Monat 
18,70 
8.3 Stück/Tag 33,00 
8.4 m
2 Werbefläche/ 
Monat 
1,70 
9 Einlass-, Lüftungs-, Aufzugs- und sonstige Schächte bei m2/Monat 9,40 
zumindest teilweiser gewerblicher Nutzung, soweit sie 
nicht Zwecken der öffentlichen Ent- und Versorgung oder 
des öffentlichen Verkehrs dienen 
10 Maste, sofern sie nicht der öffentlichen Versorgung ode r Stück/Monat 4,00 
dem öffentlichen Nahverkehr dienen 
11 Tribünen und ähnlich genutzte Aufbauten m
2/Monat 1,65 
12 Aufstellen von LKW's für Zuschauende am Rosenmontag 
12.1 bis 10 m Straßenfront je Tag 133,00 
12.2 über 10 m Straßenfront je Tag 266,00 
13 Abstellen von nicht zum Straßenverkehr zugelassenen m2/Monat 12,80 
Fahrzeugen sowie das Parken von Kraftfahrzeuganhängern
ohne Zugfahrzeug über 2 Wochen 
14 m
2/Monat 3,10 - 8,00 
15 Container für Bauschutt u. Ä. 
15.1 Einzelgenehmigung Stück/Woche 6,70 - 33,00 
15.2 Jahresgenehmigung Stück/Jahr 169,00 - 866,00 
abgestellte Fahrzeuge, die ausschließlich oder überwiegend der Werbung dienen 
mobile Werbeanlagen 
Baustelleneinrichtungsflächen (Bauzäune, Baubuden, Arbeitswagen, 
Gerüste, Materiallagerungen jeglicher Art, Baugruben)
2

Tarif- 
Nr. Art der Sondernutzung 
Bemessungs- 
grundlage Gebühr (Euro) 
16 Kranwagen, hydraulische Hebe- und Arbeitsbühnen 
16.1 bei Einzelgenehmigung m2/Tag 4,40 
16.2 bei Sammelgenehmigungen nach besonderer Fahrzeug/Tag 83,60 
Vereinbarung 
17 Öffentliche Fernsprecheinrichtungen (Standgeräte) Stück/Monat 12,90 
18 
18.1 Postablagekästen Stück/Monat 9,40 
18.2 Wertzeichengeber Stück/Monat 6,30 
19 Veranstaltungen 
19.1 Marktveranstaltungen, Spezial- und Jahrmärkte 
bis zu 1 Woche m2/Tag 1,20 - 1,45 
ab der 2. Woche m2/Tag 0,60 - 0,75 
19.2 Volksfeste, Kirmessen, Zirkusgastspiele m2/Woche 0,15 - 1,20 
19.3 Informations-, Kultur-, Sport- u. Musikveranstaltun gen, 
Straßenfeste und sonstige Veranstaltungen 
mit gewerblichem Charakter 
bis zu 1 Woche m
2/Tag 1,20 - 1,45 
ab der 2. Woche m2/Tag 0,60 - 0,75 
19.4 Weihnachtsmärkte m2/Woche 1,65 - 3,10 
19.5 private Wochenmärkte 
Wochenmärkten der Stadt Köln 
20 Altkleidercontainer Stück/Monat 18,70 
21 Gewerbliche Nutzung zu Mobilitätszwecken 
21.1 Verleihsysteme für Elektrokleinstfahrzeuge (z. B. E- Scooter) und E-Roller Fahrzeug/Monat 7,10-10,80 
21.2 Verleihsysteme für Leihfahrräder, Leih-Lastenräder  und Ähnliches Fahrzeug/Monat 0,85 
21.3 Carsharing stationsbasiert (ausgenommen Stellplätze für Elektroautos) Stellplatz/Monat 30,00 - 120,00 
22 Sonstige Nutzungen, die nicht unter eine andere Tar ifstelle fallen m²/Monat 1,00 - 50,00 
analog § 1 der jeweils gültigen Fassung der Satzung 
über die Erhebung von Gebühren auf den 
Postablagekästen und Wertzeichengeber 
3

Beratungsverlauf (15)

23.11.2023 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.17 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
23.11.2023 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.2.6 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
27.11.2023 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.16 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
27.11.2023 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.2.9 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
27.11.2023 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.10 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
27.11.2023 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.8 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
30.11.2023 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 12.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
30.11.2023 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.2.5 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
30.11.2023 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.5 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
30.11.2023 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.2.8 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
04.12.2023 Finanzausschuss
TOP 10.38 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
04.12.2023 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.9 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
05.12.2023 Verkehrsausschuss
TOP 3.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
07.12.2023 Rat
TOP 6.1.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
Anhörung (BV)

Details

Aktenzeichen
3218/2023
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
21.11.2023
Erstellt
10.10.2023 07:12