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AN/1535/2018

Änderungsantrag zur Vorlage „Planungsbeschluss zur Errichtung von Neubauten für ein Gymnasium und eine Grundschule in Köln-Ossendorf“, DS-Nr. 2419/2018

Die Linke. Änderungsantrag nach § 13 05.11.2018

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 05.11.2018

Linke Änderungsantrag nach § 13

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Linke Änderungsantrag nach § 13

5570 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln 
 
An die Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
An den Ausschussvorsitzenden  
Dr. Helge Schlieben 
 
 
Rathaus, Spanischer Bau 
 50667 Köln 
Postanschrift: 
Postfach 103564 · 50475 Köln 
Tel: 0221/221-27840 · Fax: 0221/221-27841 
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand 
 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin:05.11.2018  
AN/1535/2018 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 05.11.2018 
 
Änderungsantrag zur Vorlage „Planungsbeschluss zur Errichtung von Neubauten für ein 
Gymnasium und eine Grundschule in Köln-Ossendorf„, DS-Nr. 2419/2018 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, 
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Dr. Schlieben, 
die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgenden Änderungsantrag zu TOP 4.1. „Planungsbeschluss 
zur Errichtung von Neubauten für ein Gymnasium und eine Grundschule in Köln-Ossendorf“ auf 
die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung zu setzen:  
 
 
Beschluss: 
1. Der erste Spiegelstrich („eines 6/8-zügigen Gymnasialgebäudes…“) wird ersetzt 
durch: 
 
„- eines Gebäudes für eine achtzügige inklusive Gesamtschule mit gebundenem 
Ganztag inkl. einer 2-fach und einer 3-fach Turnhalle und einer Hausmeisterwohnung an 
der Fitzmauricestraße sowie“ 
 
2. Die Zahlen der Planungskosten im letzten Absatz werden entsprechend angepasst.  
 
3. Nach dem Ende des Beschlusstextes wird ergänzt: 
 
„Weder das ganze Grundstück noch Teile davon werden veräußert. Auf diesem städtischen 
Grundstück werden allein städtische Schulen zur Deckung des Bedarfs an öffentlichen Schulen 
errichtet.“

Begründung: 
In Köln gibt es einen großen Bedarf sowohl an Gymnasial- als auch Gesamtschulplätzen. Dabei 
sind Neubauten für Gymnasien einfacher zu realisieren als Neubauten für Gesamtschulen. 
Letztere müssen aufgrund ihrer Konzeption mindestens 100 Schüler pro Jahrgang aufnehmen und 
können nur im Ganztagsbetrieb geführt werden. Sie haben einen größeren Platzbedarf als ein 
Gymnasium und brauchen dementsprechend größere Grundstücke. Letztere sind in Köln jedoch 
schwer zu finden. 
Aus diesem Grund sind von den fünf neuen Gesamtschulen, die in Köln seit 2010 gegründet 
wurden, allein drei sogenannte Dependancelösungen, bei denen die Schule auf zwei Standorte 
aufgespalten ist. Das bringt erhebliche Nachteile für Schüler/innen und Lehrer/innen mit sich.  
Ein großes Grundstück, das für den Bau einer Gesamtschule geeignet ist, für ein Gymnasium zu 
nutzen, während der Bedarf an Gesamtschulen bei Weitem nicht gedeckt ist, setzt diese 
Benachteiligung von Gesamtschulen fort. Auch wenn bereits zwei Gesamtschulen im Stadtbezirk 
Ehrenfeld bestehen bzw. geplant sind, zeigt das Nachfrageverhalten der Eltern bei den 
Anmeldungen 2018, dass Bedarf für eine weitere Gesamtschule in Ossendorf durchaus vorhanden 
ist. Darüber hinaus fallen mindestens ein Drittel der späteren Gesamtschüler, das ein Abitur 
anstrebt, als Schüler/innen an Gymnasien weg.  
Für den Schulbau geeignete Grundstücke im Besitz der Stadt Köln sind äußerst knapp. Zudem 
herrscht Schulbaunotstand. Deshalb muss die öffentliche Hand auf eigenen Flächen ausschließlich 
öffentliche und für jedermann zugängliche, weil kostenfreie Schulangebote realisieren. Solange in 
öffentliche Schulen Fachräume wegfallen und Klassen dramatisch überbelegt sind, um alle 
Schüler/innen versorgen zu können, müssen so knappe Ressourcen wie Grundstücke zur 
Entspannung der Lage ausschließlich für öffentliche Schulplätze verwendet werden. 
Die Einrichtung einer Gesamtschule auf dem vorliegenden Grundstück ist auch deshalb nötig, weil 
der größte Teil der jetzt im Entwurf der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2018 in 
Aussicht gestellten neuen Gesamtschulen erst in relativ ferner Zukunft entstehen wird, sofern die 
Baumaßnahmen überhaupt zustande kommen. Für die kommenden Jahre aber bleibt eine nur 
geringe Anzahl tatsächlich neuer Gesamtschulen.  
Mit der Entscheidung für ein Gymnasium in Ossendorf wird der Fehlbedarf der Gesamtschulen in 
Köln weiter hoch gehalten. Es ist davon auszugehen, dass auch in den kommenden Jahren die 
Anzahl der an Gesamtschulen abgewiesenen Kinder nicht deutlich fällt oder sogar noch wächst. 
Ihnen ist auch weiterhin das knappe Drittel der Kinder zuzurechnen, die in den ersten beiden 
Jahren von den Gymnasien abgeschult werden. Um die Zahl der Abweisung an Gesamtschulen zu 
senken, ist deshalb eine Priorisierung des Gesamtschulbaus für Köln in einer Größenordnung von 
mindestens sechs weiteren Schulen nötig. Nur so können möglichst schnell neue Gesamtschulen 
entstehen. 
Als Quasi-Ersatz für die somit für Ossendorf entfallende Gesamtschule schlägt die Verwaltung vor, 
dass eine für den Standort Rondorf im Stadtbezirk Rodenkirchen vorgesehene weiterführende 
Schule als Gesamtschule eingerichtet wird. Diese Schule wird aber allenfalls in frühestens zehn 
Jahren entstehen. Sie wird relativ klein sein, so dass bereits im jetzigen Stadium von der 
Notwendigkeit einer Dependancen-Konstellation ausgegangen wird. Sie wird also in allenfalls 
geringem Maße dem Gesamtschul-Fehlbedarf in Köln abhelfen. Erst recht aber wird sie keinen

über den Bezirk Rodenkirchen hinausreichenden Effekt erreichen können. Die Gesamtschulnot in 
den City-nahen Stadtteilen wird also nach wie vor nicht mit der erforderlichen Intensität abgebaut. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Gez.  
Michael Weisenstein 
Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

05.11.2018 Ausschuss Schule und Weiterbildung
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1535/2018
Typ
Die Linke. Änderungsantrag nach § 13
Datum
05.11.2018
Erstellt
03.11.2018 09:11