3468/2018
Erweiterung des Bildungsgangs Fachoberschule, Klasse 13 (FOS13) am Berufskolleg Kartäuserwall (BK 16)
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage Rat
3440 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/40/402/1 Vorlagen-Nummer 3468/2018 Freigabedatum 15.11.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Erweiterung des Bildungsgangs Fachoberschule, Klasse 13 (FOS13) am Berufskolleg Kartäuserwall (BK 16) Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) die Erweiterung des Bildungsgangs Fachoberschule, Klasse 13 – Technik um den Schwerpunkt Drucktechnik am Berufskolleg Kartäuserwall, Kartäuserwall 30, 50676 Köln (BK 16) Ausschuss Schule und Weiterbildung 26.11.2018 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 06.12.2018 Rat 18.12.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung Der Bildungsgang Fachoberschule Klasse 13 (FOS13) – Technik ist mit den Schwerpunkten Physik, Chemie, Biologie und Bau- und Holztechnik am Berufskolleg Kartäuserwall bereits eingeführt und soll um den Schwerpunkt Drucktechnik erweitert werden. Für den Schwerpunkt Drucktechnik sollen Medientechnolog*innen aus den Bereichen Druck, Sieb- druck und Druckverarbeitung sowie Packmitteltechnologen und Mediengestalter Digital und Print an- gesprochen werden. Die FOS13 schließt mit der Allgemeinen Hochschulreife ab und ermöglicht den Absolventen somit ein Studium an einer Hochschule. Damit rundet der Bildungsgang das Weiterbildungsangebot für Auszubildende im Bereich Druck und Medien ab und ermöglicht es den Schüler*innen, neben dem bereits jetzt möglichen Abschluss „Staatlich geprüfter Techniker / Staatlich geprüfte Technikerin“ einen Hochschulabschluss zu erlan- gen. Die Schulkonferenz des Berufskollegs Kartäuserwall hat am 11. Oktober 2018 einen entsprechenden Beschluss zur Errichtung des Bildungsgangs einstimmig gefasst: „Die Schulkonferenz des BK Kartäuserwall beauftragt den Schulleiter beim Schul- träger folgenden Bildungsgangerweiterung zu beantragen: Einführung des Schwerpunktes Drucktechnik für die Fachoberschule, Klasse 13 – Technik, APO-BK Anlage D, §1b (2), D29.“ Begründung: Der Bildungsgang FOS13 – Technik ist mit den Schwerpunkten „Physik, Chemie, Biolo- gie“ und „Bau- und Holztechnik“ eingeführt. Der Bildungsgang soll ergänzt werden durch den Schwerpunkt Drucktechnik. Folgende Überlegungen führen zu diesem Ergänzungsantrag: Die Bildungsstruktur der Auszubildenden im Bereich Druck und Medien hat sich verän- dert. Ein großer Anteil der heutigen Auszubildenden verfügt über die Fachhochschulreife als Schulabschluss und es gibt kein weiterführendes Bildungsangebot im Regierungsbezirk Köln. Das Angebot, die „Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung“ zu erhalten, rundet die Weiterbildungsmöglichkeiten umfassend ab und ermöglicht neben der bestehenden Perspektive am BK Kartäuserwall „Staatlich Geprüfter Techniker“ einen Hochschulab- schluss zu erlangen. Auch im Arbeitskreis der Schulleiter*innen der Berufskollegs wurden keine Einwände erhoben. Die erforderlichen Unterrichts- und Fachräume sowie die benötigte Ausstattung sind am Berufskolleg Kartäuserwall vorhanden. Die Lehrkräfte werden aus dem Budget des Landes Nordrhein-Westfalen finanziert. Der Beschluss bedarf gem. § 81 Abs. 3 Schulgesetz NRW der Genehmigung durch die Bezirksregie- rung als obere Schulaufsichtsbehörde. In Vorgesprächen mit der Schulaufsicht wurde die Errichtung des Bildungsgangs bereits befürwortet und die Genehmigung in Aussicht gestellt.
Anlage 0 Dringlichkeit
612 Zeichen
Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit Die für die Beschlussvorlage erforderlichen Informationen und Ergänzungen konnten erst in den letzten Tagen eingeholt werden, so dass die Erstellung der Vorlage nur sehr kurzfristig möglich war. Trotz kurzer Bearbeitungszeiten im Genehmigungsprozess war es nicht möglich, die Vorlage fristgerecht einzubringen. Der Beschluss des Rates der Stadt Köln bedarf der Genehmigung der Bezirksregierung als obere Schulaufsichtsbehörde. Eine zeitnahe Beschlussfassung ist daher erforderlich um die Einrichtung des Bildungsgangs zum Schuljahr 2019/20 nicht zu gefährden.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3468/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 15.11.2018
- Erstellt
- 23.10.2018 08:42