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AN/1142/2025

Antrag der SPD-Fraktion "Mögliche Einrichtung eines Zebrastreifens in Köln-Porz-Wahn"

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates 19.08.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 02.09.2025, TOP 8.6

Antrag SPD - Zebrastreifen Kirche Wahn

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Sachstandsbericht BV

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Antrag SPD - Zebrastreifen Kirche Wahn

1375 Zeichen

Gleichlautend:  
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Rathaus 
50667 Köln 
 
Frau Bezirksbürgermeisterin 
Sabine Stiller 
Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 
51143 Köln 
 
SPD -Fraktion in der 
Bezirksvertretung Porz  
Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 
51143 Köln-Porz 
fon 0221. 221 97303 
fax 0221. 221 97304 
mail 
SPD-BV7@stadt-koeln.de  
web www.porzspd.de   
 
 
 
Köln-Porz, 19.08.2025 
Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 02.09.2025 
hier: Mögliche Einrichtung eines Zebrastreifens in Köln-Porz-Wahn 
Die Bezirksvertretung Porz beschließt, die Verwaltung zu beauftragen zu prüfen, 
inwiefern im Bereich der Frankfurter Straße in Köln-Porz-Wahn, Höhe Wahn Kirche 
und Caritas-Altenzentrum St. Josef, ein Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) 
eingerichtet werden kann. Alternativ ist die Möglichkeit einer Querungshilfe zu prüfen. 
Begründung: Die Kirchengemeinde hatte dies angeregt, da viele betagte Seniorinnen 
und Senioren – etwa aus dem Caritas-Altenzentrum St. Josef – die Kirche besuchen und 
dabei kurze Wege bevorzugen. Zudem kommen zahlreiche Kirchgängerinnen und 
Kirchgänger aus der Wilhelm-Ruppert-Straße und müssen dabei die stark befahrene 
Straße queren  
  
Jutta Komorowski                                                          Nils Beuthert  
              
Fraktionsvorsitzende                                                   Bezirksvertreter

Sachstandsbericht BV

1579 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/622 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/1142/2025
Stand: 07.10.2025 
Sachstandsbericht  
Antrag der SPD-Fraktion "Mögliche Einrichtung eines Zebrastreifens in Köln-Porz-
Wahn" 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Porz beschließt, die Verwaltung zu beauftragen zu prüfen, 
inwiefern im Bereich der Frankfurter Straße in Köln-Porz-Wahn, Höhe Wahn Kirche  
und Caritas-Altenzentrum St. Josef, ein Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) 
eingerichtet werden kann. Alternativ ist die Möglichkeit einer Querungshilfe zu prüfen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig – bei Enthaltung der Stimme von Herrn Hallmann (Die PARTEI) – zuge-
stimmt. 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die Einrichtung von Fußgängerüberwegen, sog. Zebrastreifen, ist durch den Verordnungsge-
ber an strenge Kriterien geknüpft. So dürfen Fußgängerüberwege beispielsweise nicht in der 
Nähe von Lichtzeichenanlagen angelegt werden. 
Das Caritas-Altenzentrum St. Josef und die Kirche St. Ägidius sind nur etwa 80 Meter 
von der Lichtzeichenanlage Frankfurter Straße/Heidestraße/St.-Sebastianus-Straße entfernt. 
Die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs ist hier aufgrund der Nähe zu der Lichtzeichenan-
lage nicht zulässig. 
Nächste Schritte: 
Die Verwaltung wird weiter prüfen, ob der nachvollziehbare Bedarf über die Anlage einer Que-
rungshilfe gedeckt werden kann. Eine Möglichkeit könnte der Bau einer Mittelinsel wie und 
beispielsweise in Höhe Fasanenweg oder Friedhof Wahn sein. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
II. Quartal 2026

Beratungsverlauf (1)

02.09.2025 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 8.6 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1142/2025
Typ
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
Datum
19.08.2025
Erstellt
19.08.2025 12:24