AN/1142/2025
Antrag der SPD-Fraktion "Mögliche Einrichtung eines Zebrastreifens in Köln-Porz-Wahn"
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Antrag SPD - Zebrastreifen Kirche Wahn
1375 Zeichen
Gleichlautend:
Frau Oberbürgermeisterin
Henriette Reker
Rathaus
50667 Köln
Frau Bezirksbürgermeisterin
Sabine Stiller
Friedrich-Ebert-Ufer 64-70
51143 Köln
SPD -Fraktion in der
Bezirksvertretung Porz
Friedrich-Ebert-Ufer 64-70
51143 Köln-Porz
fon 0221. 221 97303
fax 0221. 221 97304
mail
SPD-BV7@stadt-koeln.de
web www.porzspd.de
Köln-Porz, 19.08.2025
Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 02.09.2025
hier: Mögliche Einrichtung eines Zebrastreifens in Köln-Porz-Wahn
Die Bezirksvertretung Porz beschließt, die Verwaltung zu beauftragen zu prüfen,
inwiefern im Bereich der Frankfurter Straße in Köln-Porz-Wahn, Höhe Wahn Kirche
und Caritas-Altenzentrum St. Josef, ein Fußgängerüberweg (Zebrastreifen)
eingerichtet werden kann. Alternativ ist die Möglichkeit einer Querungshilfe zu prüfen.
Begründung: Die Kirchengemeinde hatte dies angeregt, da viele betagte Seniorinnen
und Senioren – etwa aus dem Caritas-Altenzentrum St. Josef – die Kirche besuchen und
dabei kurze Wege bevorzugen. Zudem kommen zahlreiche Kirchgängerinnen und
Kirchgänger aus der Wilhelm-Ruppert-Straße und müssen dabei die stark befahrene
Straße queren
Jutta Komorowski Nils Beuthert
Fraktionsvorsitzende Bezirksvertreter
Sachstandsbericht BV
1579 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
III/622
Vorlagen-Nummer
AN/1142/2025
Stand: 07.10.2025
Sachstandsbericht
Antrag der SPD-Fraktion "Mögliche Einrichtung eines Zebrastreifens in Köln-Porz-
Wahn"
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Porz beschließt, die Verwaltung zu beauftragen zu prüfen,
inwiefern im Bereich der Frankfurter Straße in Köln-Porz-Wahn, Höhe Wahn Kirche
und Caritas-Altenzentrum St. Josef, ein Fußgängerüberweg (Zebrastreifen)
eingerichtet werden kann. Alternativ ist die Möglichkeit einer Querungshilfe zu prüfen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig – bei Enthaltung der Stimme von Herrn Hallmann (Die PARTEI) – zuge-
stimmt.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die Einrichtung von Fußgängerüberwegen, sog. Zebrastreifen, ist durch den Verordnungsge-
ber an strenge Kriterien geknüpft. So dürfen Fußgängerüberwege beispielsweise nicht in der
Nähe von Lichtzeichenanlagen angelegt werden.
Das Caritas-Altenzentrum St. Josef und die Kirche St. Ägidius sind nur etwa 80 Meter
von der Lichtzeichenanlage Frankfurter Straße/Heidestraße/St.-Sebastianus-Straße entfernt.
Die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs ist hier aufgrund der Nähe zu der Lichtzeichenan-
lage nicht zulässig.
Nächste Schritte:
Die Verwaltung wird weiter prüfen, ob der nachvollziehbare Bedarf über die Anlage einer Que-
rungshilfe gedeckt werden kann. Eine Möglichkeit könnte der Bau einer Mittelinsel wie und
beispielsweise in Höhe Fasanenweg oder Friedhof Wahn sein.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
II. Quartal 2026
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1142/2025
- Typ
- Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
- Datum
- 19.08.2025
- Erstellt
- 19.08.2025 12:24