Antrag der SPD-Fraktion "Mögliche Einrichtung eines Zebrastreifens in Köln-Porz-Wahn"
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates AN/1142/2025 vom 19.08.2025
Stand: Am 02.09.2025 in der Bezirksvertretung 7 (Porz) ungeändert beschlossen.
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Antrag SPD - Zebrastreifen Kirche Wahn
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Gleichlautend: Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus 50667 Köln Frau Bezirksbürgermeisterin Sabine Stiller Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 51143 Köln SPD -Fraktion in der Bezirksvertretung Porz Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 51143 Köln-Porz fon 0221. 221 97303 fax 0221. 221 97304 mail SPD-BV7@stadt-koeln.de web www.porzspd.de Köln-Porz, 19.08.2025 Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 02.09.2025 hier: Mögliche Einrichtung eines Zebrastreifens in Köln-Porz-Wahn Die Bezirksvertretung Porz beschließt, die Verwaltung zu beauftragen zu prüfen, inwiefern im Bereich der Frankfurter Straße in Köln-Porz-Wahn, Höhe Wahn Kirche und Caritas-Altenzentrum St. Josef, ein Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) eingerichtet werden kann. Alternativ ist die Möglichkeit einer Querungshilfe zu prüfen. Begründung: Die Kirchengemeinde hatte dies angeregt, da viele betagte Seniorinnen und Senioren – etwa aus dem Caritas-Altenzentrum St. Josef – die Kirche besuchen und dabei kurze Wege bevorzugen. Zudem kommen zahlreiche Kirchgängerinnen und Kirchgänger aus der Wilhelm-Ruppert-Straße und müssen dabei die stark befahrene Straße queren Jutta Komorowski Nils Beuthert Fraktionsvorsitzende Bezirksvertreter -
Sachstandsbericht BV
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Dezernat, Dienststelle III/622 Vorlagen-Nummer AN/1142/2025 Stand: 07.10.2025 Sachstandsbericht Antrag der SPD-Fraktion "Mögliche Einrichtung eines Zebrastreifens in Köln-Porz- Wahn" Beschluss: Die Bezirksvertretung Porz beschließt, die Verwaltung zu beauftragen zu prüfen, inwiefern im Bereich der Frankfurter Straße in Köln-Porz-Wahn, Höhe Wahn Kirche und Caritas-Altenzentrum St. Josef, ein Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) eingerichtet werden kann. Alternativ ist die Möglichkeit einer Querungshilfe zu prüfen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig – bei Enthaltung der Stimme von Herrn Hallmann (Die PARTEI) – zuge- stimmt. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Die Einrichtung von Fußgängerüberwegen, sog. Zebrastreifen, ist durch den Verordnungsge- ber an strenge Kriterien geknüpft. So dürfen Fußgängerüberwege beispielsweise nicht in der Nähe von Lichtzeichenanlagen angelegt werden. Das Caritas-Altenzentrum St. Josef und die Kirche St. Ägidius sind nur etwa 80 Meter von der Lichtzeichenanlage Frankfurter Straße/Heidestraße/St.-Sebastianus-Straße entfernt. Die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs ist hier aufgrund der Nähe zu der Lichtzeichenan- lage nicht zulässig. Nächste Schritte: Die Verwaltung wird weiter prüfen, ob der nachvollziehbare Bedarf über die Anlage einer Que- rungshilfe gedeckt werden kann. Eine Möglichkeit könnte der Bau einer Mittelinsel wie und beispielsweise in Höhe Fasanenweg oder Friedhof Wahn sein. Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: II. Quartal 2026
Beratungsverlauf
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