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3555/2022

Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe; hier: "Louna Kitas gGmbH"

Beschlussvorlage Ausschuss 03.11.2022

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 29.11.2022, TOP 2.1.2

Anlage 1 Tätigkeitsbericht Louna Kitas gGmbH

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 Tätigkeitsbericht Louna Kitas gGmbH

6845 Zeichen

Tätigkeitsbericht der Louna Kitas gGmbH 
Die Louna Kita Mörikestaße ist am 01.10.2021 mit drei Gruppen in Betrieb gegangen. 
Zunächst gab es zwei Gruppen der Gruppenform II und eine Gruppe der Gruppenform I. Seit dem 
01.08.2022 änderte sich die eine Gruppe der Gruppenform II zu einer weiteren Gruppe der 
Gruppenform I. 

Ab dem 01.08.2023 wird es jeweils eine Gruppe der Gruppenformen I, II und III geben. Hierfür 
haben wir eine Genehmigung erhalten, da sehr viele U3 Kinder ab dem 01.10.2021 von uns 
betreut wurden und diese nun in die entsprechenden Gruppenformen „rein wachsen“. 
Das Kind mit seiner eigenen Persönlichkeit steht im Mittelpunkt unserer Arbeit. Jedes Kind hat 
sein eigenes Entwicklungstempo. Wir sehen das Kind als kompetent, mit all seinen Facetten. Wir 
begleiten das Kind in seiner Entwicklung, dass es lernt es selbst zu tun, denn Lernen ist ein 
lebenslanger Prozess. 



Louna Kitas bietet Plätze für Kinder im Alter von vier Monaten bis zum Schuleintritt, mit und ohne 
Behinderung. Basierend auf unserer Grundhaltung richten wir unsere Arbeit  nach dem für 
Nordrhein-Westfalen geltenden Bildungs- und Erziehungsplan. Dieser ist mit seinen 
pädagogischen Inhalten im KiBiz festgeschrieben. Darüberhinaus verstehen wir uns als Ergänzung 
und Bereicherung des Familiensystems.  

Das Leben in der Kindertagesstätte bedeutet für uns, einen Ort für Kinder zu schaffen, an dem sie 
sich wohl fühlen. Darüberhinaus möchten wir ihre Selbstbildungsprozesse begleiten und 
unterstützen.



Im Mittelpunkt der Pädagogik steht das Individuum. Wir gehen davon aus, dass jeder Mensch die 
wesentlichen Voraussetzungen zum Lernen mitbringt. Unser Blick auf das Kind orientiert sich an 
seinen Ressourcen, Stärken und Interessen. Aufgabe der pädagogischen Fachkräfte ist es, die 
ganz persönlichen Stärken zu erkennen und das Kind bedürfnisorientiert zu begleiten. 

Freiheit

Ein Kernpunkt unserer Arbeit ist die Freiheit, die Welt in Ruhe und in eigenem Tempo zu 
entdecken und die Begeisterung am Lernen zu erhalten. Denn Kinder sind von Geburt an 
kompetent und reich an Potenzialen. Sie nehmen bereits von den ersten Lebensmonaten an aktiv 
an den Vorgängen ihrer Mit- und Umwelt teil und gestalten ihre Entwicklung und ihr Leben mit. Die 
verantwortungsvolle und liebevolle Betreuung der Kinder ist dafür  eine Grundvoraussetzung.

Kommunikationsfähigkeit

Wir schaffen Rahmenbedingungen, die es den Kindern ermöglichen, soziale Kontakte auch 
außerhalb der eigenen Familie zu knüpfen. Hier erfahren die Kinder sehr deutlich ihre eigenen 
Kompetenzen. 

Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Eltern bieten wir, durch unsere Öffnungszeiten, Gesprächsangebote und Elternabende, Hilfe bei 
der Erziehung und bessere Rahmenbedingungen, um ihrer Berufstätigkeit nachkommen zu 
können. 



Spielen - Forschen - Entdecken

Die Kinder haben im Gruppenverband die Möglichkeit, andere Kinder kennenzulernen und ein 
vertrautes Verhältnis zu ihnen und den Betreuern zu entwickeln. In einer familiären Atmosphäre 
wird viel Zeit für das freie Spiel, das Erforschen und Entdecken der Welt und die Entstehung einer 
sozialen Gemeinschaft gegeben. Zusammen mit den Kindern wird das Leben in der Gruppe 
organisiert und mit Freude geführt. 



Starke Kinder - Verantwortung und Selbstwertgefühl

Im Alltag stehen authentische Beziehungen, Aufmerksamkeit, Beobachtung, Anerkennung, 
Empathie, Respekt, sowie Partizipation an höchster Stelle. Diese wichtigen Komponenten  
stärken das Selbstwertgefühl und das Selbstvertrauen der Kinder. Das Selbstwertgefühl 
entwickelt sich in eine gute Richtung, wenn es uns als begleitende Bezugspersonen gelingt, das 
Kind so anzunehmen wie es ist und seine Integrität zu wahren und zu schützen. Wir möchten den 
Kindern auf ihrem Weg zur Selbständigkeit und Selbstbestimmung eine wichtige Orientierung 
sein. Wir übernehmen die nötige Verantwortung für sie, bieten ihnen aber  auch die Chance, im 
individuell möglichen Rahmen und dem Entwicklungsstand angepasst, eigenverantwortlich zu 
handeln und zu entscheiden.  



Ständiger Bildungsbegriff 

Wir gehen von einem ständigen Bildungsbegriff aus, nach dem das Kind in guter Atmosphäre und 
in geeignetem Umfeld immer und ständig lernt und begreift. Voraussetzung für solch positive 
Lernerfahrungen ist in erster Linie die Freude und Begeisterung. Dies gilt gleichermaßen für die 
Kinder wie für uns Erwachsene. Wenn wir selbst von einer Sache begeistert sind, können wir die 
Neugierde und das Interesse der Kinder wecken. Sind die Kinder aus sich selbst heraus motiviert, 
machen sie spielerisch wichtige Lebenserfahrungen. 

Wir arbeiten nach dem situationsorientierten Ansatz. Das Kind in seinem Lebensumfeld steht im 
Mittelpunkt unserer Arbeit.

Basierend auf unserer Grundhaltung, richten wir unsere Arbeit nach dem für Nordrhein- Westfalen 
geltenden Bildungs- und Erziehungsplan. Dieser ist mit seinen pädagogischen Inhalten im KiBiz 
festgeschrieben. Erziehung und Bildung erfolgen ganzheitlich. Die zehn Bildungsbereiche dienen 
dazu, die Vielfalt der Erfahrungsmöglichkeiten zu strukturieren. Sie sind inhaltlich voneinander 
abgetrennt, obwohl es in der pädagogischen Praxis viele Überschneidungen gibt. Mit ein und 
derselben Tätigkeit können verschiedene Bildungsbereiche angesprochen werden. Auch wenn bei 
Louna Kitas der Fokus auf drei Erziehungs- und Bildungsbereiche (Bewegung, Sprache und 
Kommunikation, Medien) gelegt wird, erfolgen Erziehung, Bildung und Betreuung in der realen 
Situation gleichzeitig und sind nicht voneinander isolierbar.


Partizipation bezeichnet grundsätzlich verschiedene Formen von Beteiligung, Teilhabe bzw. 
Mitbestimmung. Partizipation bei Louna Kitas ist die ernst gemeinte, altersgemäße Beteiligung der 
Kinder am Einrichtungsleben im Rahmen ihrer Erziehung und Bildung. Grundvoraussetzung für 
eine gelingende Partizipation ist eine positive Grundhaltung der Pädagogen. Die Kinder müssen 
als Gesprächspartner wahr- und ernst genommen werden, ohne dass die Grenzen zwischen 
Erwachsenen und Kindern verwischt werden. 

Hierbei spielt unser Bild vom kompetenten Kind eine tragende Rolle. Das Kind ist als 
eigenständiges, individuelles Wesen zu betrachten, das ein Recht darauf hat, an Entscheidungen, 
die es selbst betreffen, beteiligt zu werden. Auch den bereits benannten Schlüsselkompetenzen 
kommen bei der partizipatorischen Arbeit bei Louna Kitas eine tragende Rolle zu.
Mit der partizipativen pädagogischen Arbeit werden bei Louna Kitas die folgenden Ziele verfolgt:



- Positives Selbstkonzept des Kindes

- Perspektivübernahme/ Empathie 

- Kommunikative Kompetenz

- Kooperationsfähigkeit

- Fähigkeit zur Konfliktbewältigung

- Kennenlernen demokratischer Strukturen 

- Moralentwicklung (Gerechtigkeitsempfinden, Regelakzeptanz, Rücksichtnahme)

- Entwicklung lernmethodischer Kompetenzen

Beschlussvorlage Ausschuss

3429 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/510/62 
1701 
Vorlagen-Nummer 
 3555/2022 
Freigabedatum 03.11.2022 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe; hier: "Louna Kitas gGmbH"  
Beschlussorgan 
Jugendhilfeausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – beschließt, die „Louna Kitas 
gGmbH“, Mörikestr. 14, 50858 Köln, unbefristet als Träger der freien Jugendhilfe gemäß  
§ 75 Abs. 1 SGB VIII anzuerkennen. 
 
Jugendhilfeausschuss 29.11.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die „Louna Kitas gGmbH“ wurde am 20.08.2019 gegründet und ist mit Sitz in Köln unter HRB-Nr. 99400 
beim Amtsgericht Köln eingetragen.  
 
Zweck der Gesellschaft ist gemäß § 2 des Gesellschaftsvertrages die Förderung der Kinder- und Ju-
gendhilfe sowie Bildung und Erziehung im Sinne von § 58 der Abgabenordnung.  
Satzungszweck ist der Betrieb von Kindertageseinrichtungen. 
Geschäftsführerin der Gesellschaft ist Frau Jessica Mestrum. 
 
Die „Louna Kitas gGmbH wurde am 26.01.2021, zunächst befristet für die Dauer von 2 Jahren, als Trä-
ger der freien Jugendhilfe anerkannt, da sie zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt war und es noch 
keine Erfahrungswerte gab (Session-Nr. 3150/2020). 
 
Der Betrieb in der Kindertageseinrichtung ist zwischenzeitlich am 01.10.2021 in der Mörikestr. 14, 50858 
Köln, aufgenommen worden. Auch die Geschäftsanschrift der Gesellschaft wurde nach hier verlegt. 
 
In der Konzeption der „Louna Kitas gGmbH“ wird das Kind als eigene Persönlichkeit gesehen. Das Kind 
soll in seiner Entwicklung begleitet, gefördert und unterstützt werden. Hier richtet sich die Aufmerksam-
keit auf das Individuum mit seinen Stärken, Ressourcen und Interessen.  
Die Selbst- und Sozialkompetenz der Kinder wird durch den situationsorientierten Ansatz gefördert. Da-
zu trägt auch die altersgemäße Beteiligung der Kinder am Kita-Alltag bei. Die partizipativen Strukturen 
sind deutlich erkennbar. 
Die Bildungsgrundsätze NRW, besonders hervorgehoben werden hier die zehn Bildungsbereiche, wer-
den in die pädagogische Arbeit integriert. 
Im Rahmen der Zusammenarbeit mit Familien werden die Eltern miteinbezogen. Zusätzlich werden den 
Familien Elternabende, Gesprächs-, Beratungs- und Unterstützungsangebote zur Verfügung gestellt. 
Der Kinderschutz gemäß § 8a SGB VIII ist Bestandteil der Konzeption und findet im Schutzauftrag in der 
täglichen Arbeit Berücksichtigung. 
Der Kita-Betrieb der „Louna Kitas gGmbH“ entspricht dem vom Gesetzgeber geforderten Standard. 
 
Ein Bescheid des Finanzamtes Köln-West hinsichtlich der Befreiung von der Körperschaftsteuer liegt mit 
Datum vom 20.07.2021 vor. 
 
Nach Ansicht der Jugendverwaltung gewährleistet die Gesellschaft eine den Zielen des § 75 Abs. 1 SGB 
VIII zu Grunde liegende förderliche Arbeit und lässt aufgrund der fachlichen und personellen Vorausset-
zungen erwarten, dass sie im Stande ist, einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben 
der Jugendhilfe zu leisten. 
 
Die Verwaltung schlägt die unbefristete Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß  
§ 75 Abs. 1 SGB VIII vor. 
 
Der Tätigkeitsbericht ist als Anlage 1 unter Session -Nr. 3555/2022 hinterlegt.

Beratungsverlauf (1)

29.11.2022 Jugendhilfeausschuss
TOP 2.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3555/2022
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
03.11.2022
Erstellt
24.10.2022 10:43