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V/0654/2016

Einsteinstraße - Barrierefreier Ausbau der Mittelinsel und der Haltestellen "Försterstraße"

Vorlagen 09.08.2016

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen, Sitzung am 22.09.2016, TOP 9.7

Anlage 3_Lageplan Variante 2

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Ansehen

Anlage 1_Antrag A-M/0009/2015

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Beschlussvorlage

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Anlage 2_Lageplan Variante 1

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Anlage 3_Lageplan Variante 2

32 Zeichen

Anlage 3 zur Vorlage V/0654/2016

Anlage 1_Antrag A-M/0009/2015

53 Zeichen

Antrag A-M/0009/2015
Anlage 1 zur Vorlage V/0654/2016

Beschlussvorlage

8040 Zeichen

V/0654/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Einsteinstraße - Barrierefreier Ausbau der Mittelinsel und der Haltestellen "Försterstraße" 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
06.09.2016 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
22.09.2016 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Planung von Februar 2016 zum barrierefreien Ausbau der vorhandenen Mittelinsel und der Hal-
testellen „Försterstraße“ (Variante 2) wird zugestimmt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster für den barrierefreien Ausbau der Haltestel-
len und der Mittelinsel Baukosten in Höhe von ca. 73.000,00 € entstehen und der Ausbau unter dem 
Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2017 die Ermächtigungen bereitstellt. 
 
Zusätzliche Folgekosten fallen nicht an, da eine vorhandene Anlage umgebaut wird.  
 
 
 
Begründung: 
 
Anlass 
Die Bezirksvertretung Münster-Mitte hat mit Antrag (A-M/0009/2015) vom 14.04.2015 eine Verbesse-
rung der Querungssituation beantragt. 
Anlass war ein Ortstermin im März 2015 unter Beteiligung einer Anwohnerin, sowie Vertretern der 
Politik und Verwaltung. Dabei wurden die kritische Querungssituation an der Mittelinsel und die Lage 
der Haltestellen von der blinden Anwohnerin vorgebracht. Die Busse halten jeweils vor bzw. hinter der 
Mittelinsel, so dass eine Vorbeifahrt für den Kfz nicht möglich ist. Dies führt leider im Einzelfall auch 
dazu, dass Kfz links an der Mittelinsel den Bus überholen. Für die querenden Fußgänger stellt dies 
eine hohe Gefährdung dar. Zudem ist die Sicht für querende Fußgänger vom Schloßpark kommend 
auf den stadteinwärtigen Rad- und Kfz-Verkehr, aber auch für den Kraftfahrer auf den Querenden 
aufgrund des Grünstreifen und der vorhandenen Bäume nicht ausreichend. Zur Verbesserung der 
Querungssituation wurden eine bessere Erkennbarkeit der Mittelinsel durch Markierung, eine gering-
fügige Verschiebung der stadtauswärtigen Haltestelle, die Einrichtung eines Fußgängerüberweges 
(FGÜ) oder Signalanlage von den Antragstellern vorgeschlagen.  
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0654/2016 
Auskunft erteilt: 
Herr Böhme 
Ruf: 
492 61 56 
E-Mail: 
Boehme@stadt-muenster.de  
Datum: 
09.08.2016 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0654/2016 
 
Bestand 
Die Einsteinstraße (L843) liegt im Vorbehaltsnetz der Stadt Münster. Die Fahrbahnbreite beträgt 8,50 
m. Die Querungsstelle befindet sich auf der fußläufigen Verbindung zwischen Wohngebiet und 
Schloßpark. Die im Mai 2015 durchgeführte Zählung der Querungsvorgänge in Höhe Försterstraße 
und Edith-Stein-Straße ergab für die morgendliche Spitzenstunde Höhe Försterstraße: 25 Fußgänger, 
16 Radfahrer; Höhe Edith-Stein-Straße: 10 Fußgänger, 21 Radfahrer. Die Verkehrsbelastung liegt bei 
700 Kfz/h. Die Bushaltestellen sind nicht barrierefrei ausgebaut. An der stadteinwärtigen Haltestelle 
ist der Zugang zur Wartehalle nur über den Radweg möglich. Zudem ist aufgrund des Baumbestan-
des die Sicht auf den Radverkehr nicht ausreichend. 
 
Ergebnisse der Prüfaufträge 
 Verbesserung der Markierung der Mittelinsel 
Nach Tiefbauarbeiten an der Fahrbahn war die Leitlinie noch nicht wieder aufgebracht worden. 
Die Markierung ist in der Zwischenzeit ergänzt worden.  
 
 Geringfügige Verschiebung der stadtauswärtigen Haltestelle nach Osten 
Diese Verschiebung der Haltestelle nach Osten würde dazu führen, dass Pkw noch vor der Mitte-
linsel an dem haltenden Bus vorbeifahren könnten,  querende Fußgänger dies aber nicht erken-
nen und gefährdet werden. Diese geringfügige Verschiebung wird aus Verkehrssicherheitsgrün-
den nicht befürwortet. 
 
 FGÜ/Signalanlage 
Nach § 26 der Straßenverkehrsordnung (StVO), den dazugehö rigen Verwaltungsvorschriften und 
den bundeseinheitlichen Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen 
sind diese Verkehrseinrichtungen im Sinne des § 45 StVO. Sie kommen nach den rechtlichen 
Vorgaben nur dann in Betracht, wenn  der Fußgängerquerverkehr im Bereich der Querungsstelle 
gebündelt auftritt und  die Straße werktags während der Verkehrsspitzenstunden von mind. 50 
Fußgängern überquert und von maximal 600 Kraftfahrzeugen frequentiert wird.  Dies ist nach den 
vorliegenden Zählungen nicht gegeben. Demnach ist, unabhängig von der Anzahl der Kraftfah r-
zeuge, die Anlage eines Fußgängerüberweges rechtlich nicht möglich. Vielmehr bietet dieser, 
wenn er nicht über einen längeren Zeitraum von einer erheblichen Zahl von Fußgängern genutzt 
wird, oftmals nur eine Scheinsicherheit. Es fehlt an der erforderlichen Akzeptanz durch den Kraf t-
fahrer und die erhoffte Schutzwirkung tritt nicht in dem erforderlichen Umfang ein. 
 
 Einrichtung einer Lichtsignalanlage 
Die Einrichtung einer Lichtsignalanlage wi rd aufgrund der fehlenden Querungen  von Fußgängern 
und Radfahrern ausgeschlossen. 
 
 
Ergänzend zu den vorgebrachten Prüfaufträgen wurden von der Verwaltung baulichen Verbesserun-
gen für die Querungsstelle und die Haltestellen geprüft, die insgesamt zur Verbesserung der Ver-
kehrssicherheit betragen könnten.  
 
Planung 
 Verbesserung Querungsstelle 
Zur besseren Erkennbarkeit für den Kfz-Verkehr und zur Verbesserung der Querungssituation 
wird die Querungsstelle über die Mittelinsel als ungesicherte Querung mit Bodenindikatoren aus-
gestattet. Die weißen Bodenindikatoren werden neben dem Kfz-Verkehr insbesondere auch dem 
stadteinwärtigen Radverkehr die Querungsstelle verdeutlichen. 
Die Kosten für den Einbau der Bodenindikatoren betragen ca. 18.000 €. 
 
 Haltestellen 
Für den barrierefreien Ausbau der Haltestellen wurden zwei Varianten untersucht.

- 3 - 
V/0654/2016 
Variante 1: 
In der Variante 1 wurde der barrierefreie Ausbau der Haltestellen im Bestand geprüft. Für einen 
barrierefreien Zugang an der stadteinwärtigen zur Wartehalle und Haltestelle müsste ein Baum 
entfallen. Die bestehende Situation würde sich allerdings nicht grundlegend verändern. Eine ver-
kehrswidrige Vorbeifahrt links der Mittelinsel kann nicht wirkungsvoll verhindert und die Haltestel-
lensituation an der stadteinwärtigen Haltestelle ohne Aufstellfläche und einem unzureichenden 
Zugang zum Wartebereich nicht wesentlich verbessert werden. In der Ämterabstimmung wurde 
diese Variante von den Fachämtern wegen der vorgenannten Bedenken nicht favorisiert. Die 
Feuerwehr hat aufgrund der fehlenden Vorbeifahrtmöglichkeit am haltenden Bus die Variante ab-
gelehnt. 
 
Variante 2: 
In der Variante 2 wird die bestehende Situation mit den Haltestellenstandorten südlich der Mitte-
linsel aufgelöst. Die Haltestellen werden so verlegt, dass eine Vorbeifahrt am haltenden Bus mög-
lich wird. Die stadtauswärtige Haltestelle wird westlich der Försterstraße angelegt. Hierfür ist ein 
Bereich des vorhandenen Parkstreifens als Aufstellfläche zurückzubauen. 3 Stellplätze entfallen. 
Die stadteinwärtige Haltestelle wird etwa 25 m nach Osten verschoben. Dieser Bereich bietet sich 
an, da in diesem Abschnitt im Grünstreifen nur ein kleinerer Baum vorhanden ist, der verpflanzt 
werden kann und somit der Eingriff minimiert wird. Der Radweg soll im Bereich der Haltestelle 
verschwenkt werden, so dass eine Auftrittsfläche zwischen Radweg und Bus geschaffen werden 
kann. 
Die Haltestellen erhalten einen 16 cm Hochbord und ein Leitsystem. 
Die Kosten für den barrierefreien Ausbau der Haltestellen betragen ca. 55.000 €. 
 
Finanzierung/Förderung/Umsetzung 
Die Haushaltmittel sind im Finanz- und Investitionsplan für 2017 angemeldet. 
Die Bereiche der Haltestellen sind nach dem ÖPNVG §11 förderfähig. Die Förderhöhe liegt bei etwa 
80% der förderfähigen Kosten. Ein entsprechender Antrag wird in 2016 gestellt. 
Der Umbau der Haltestellen ist im Haltestellenprogramm für 2017 (V/0270/2016) vorgesehen. Die 
Verbesserung der Querungsstelle erfolgt zeitgleich. 
 
i.A. 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
 
 
 
Anlagen: 
Antrag A-M/0009/2015 
Lagepläne

Anlage 2_Lageplan Variante 1

32 Zeichen

Anlage 2 zur Vorlage V/0654/2016

Beratungsverlauf (2)

06.09.2016 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 4.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
22.09.2016 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 9.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Einsteinstraße
  • Försterstraße
  • Edith-Stein-Straße

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Details

Aktenzeichen
V/0654/2016
Typ
Vorlagen
Datum
09.08.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37