V/0654/2016
Einsteinstraße - Barrierefreier Ausbau der Mittelinsel und der Haltestellen "Försterstraße"
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Anlage 3_Lageplan Variante 2
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Anlage 3 zur Vorlage V/0654/2016
Anlage 1_Antrag A-M/0009/2015
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Antrag A-M/0009/2015 Anlage 1 zur Vorlage V/0654/2016
Beschlussvorlage
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V/0654/2016 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Einsteinstraße - Barrierefreier Ausbau der Mittelinsel und der Haltestellen "Försterstraße" Beratungsfolge 06.09.2016 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 22.09.2016 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Planung von Februar 2016 zum barrierefreien Ausbau der vorhandenen Mittelinsel und der Hal- testellen „Försterstraße“ (Variante 2) wird zugestimmt. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster für den barrierefreien Ausbau der Haltestel- len und der Mittelinsel Baukosten in Höhe von ca. 73.000,00 € entstehen und der Ausbau unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2017 die Ermächtigungen bereitstellt. Zusätzliche Folgekosten fallen nicht an, da eine vorhandene Anlage umgebaut wird. Begründung: Anlass Die Bezirksvertretung Münster-Mitte hat mit Antrag (A-M/0009/2015) vom 14.04.2015 eine Verbesse- rung der Querungssituation beantragt. Anlass war ein Ortstermin im März 2015 unter Beteiligung einer Anwohnerin, sowie Vertretern der Politik und Verwaltung. Dabei wurden die kritische Querungssituation an der Mittelinsel und die Lage der Haltestellen von der blinden Anwohnerin vorgebracht. Die Busse halten jeweils vor bzw. hinter der Mittelinsel, so dass eine Vorbeifahrt für den Kfz nicht möglich ist. Dies führt leider im Einzelfall auch dazu, dass Kfz links an der Mittelinsel den Bus überholen. Für die querenden Fußgänger stellt dies eine hohe Gefährdung dar. Zudem ist die Sicht für querende Fußgänger vom Schloßpark kommend auf den stadteinwärtigen Rad- und Kfz-Verkehr, aber auch für den Kraftfahrer auf den Querenden aufgrund des Grünstreifen und der vorhandenen Bäume nicht ausreichend. Zur Verbesserung der Querungssituation wurden eine bessere Erkennbarkeit der Mittelinsel durch Markierung, eine gering- fügige Verschiebung der stadtauswärtigen Haltestelle, die Einrichtung eines Fußgängerüberweges (FGÜ) oder Signalanlage von den Antragstellern vorgeschlagen. Vorlagen-Nr.: V/0654/2016 Auskunft erteilt: Herr Böhme Ruf: 492 61 56 E-Mail: Boehme@stadt-muenster.de Datum: 09.08.2016 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0654/2016 Bestand Die Einsteinstraße (L843) liegt im Vorbehaltsnetz der Stadt Münster. Die Fahrbahnbreite beträgt 8,50 m. Die Querungsstelle befindet sich auf der fußläufigen Verbindung zwischen Wohngebiet und Schloßpark. Die im Mai 2015 durchgeführte Zählung der Querungsvorgänge in Höhe Försterstraße und Edith-Stein-Straße ergab für die morgendliche Spitzenstunde Höhe Försterstraße: 25 Fußgänger, 16 Radfahrer; Höhe Edith-Stein-Straße: 10 Fußgänger, 21 Radfahrer. Die Verkehrsbelastung liegt bei 700 Kfz/h. Die Bushaltestellen sind nicht barrierefrei ausgebaut. An der stadteinwärtigen Haltestelle ist der Zugang zur Wartehalle nur über den Radweg möglich. Zudem ist aufgrund des Baumbestan- des die Sicht auf den Radverkehr nicht ausreichend. Ergebnisse der Prüfaufträge Verbesserung der Markierung der Mittelinsel Nach Tiefbauarbeiten an der Fahrbahn war die Leitlinie noch nicht wieder aufgebracht worden. Die Markierung ist in der Zwischenzeit ergänzt worden. Geringfügige Verschiebung der stadtauswärtigen Haltestelle nach Osten Diese Verschiebung der Haltestelle nach Osten würde dazu führen, dass Pkw noch vor der Mitte- linsel an dem haltenden Bus vorbeifahren könnten, querende Fußgänger dies aber nicht erken- nen und gefährdet werden. Diese geringfügige Verschiebung wird aus Verkehrssicherheitsgrün- den nicht befürwortet. FGÜ/Signalanlage Nach § 26 der Straßenverkehrsordnung (StVO), den dazugehö rigen Verwaltungsvorschriften und den bundeseinheitlichen Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen sind diese Verkehrseinrichtungen im Sinne des § 45 StVO. Sie kommen nach den rechtlichen Vorgaben nur dann in Betracht, wenn der Fußgängerquerverkehr im Bereich der Querungsstelle gebündelt auftritt und die Straße werktags während der Verkehrsspitzenstunden von mind. 50 Fußgängern überquert und von maximal 600 Kraftfahrzeugen frequentiert wird. Dies ist nach den vorliegenden Zählungen nicht gegeben. Demnach ist, unabhängig von der Anzahl der Kraftfah r- zeuge, die Anlage eines Fußgängerüberweges rechtlich nicht möglich. Vielmehr bietet dieser, wenn er nicht über einen längeren Zeitraum von einer erheblichen Zahl von Fußgängern genutzt wird, oftmals nur eine Scheinsicherheit. Es fehlt an der erforderlichen Akzeptanz durch den Kraf t- fahrer und die erhoffte Schutzwirkung tritt nicht in dem erforderlichen Umfang ein. Einrichtung einer Lichtsignalanlage Die Einrichtung einer Lichtsignalanlage wi rd aufgrund der fehlenden Querungen von Fußgängern und Radfahrern ausgeschlossen. Ergänzend zu den vorgebrachten Prüfaufträgen wurden von der Verwaltung baulichen Verbesserun- gen für die Querungsstelle und die Haltestellen geprüft, die insgesamt zur Verbesserung der Ver- kehrssicherheit betragen könnten. Planung Verbesserung Querungsstelle Zur besseren Erkennbarkeit für den Kfz-Verkehr und zur Verbesserung der Querungssituation wird die Querungsstelle über die Mittelinsel als ungesicherte Querung mit Bodenindikatoren aus- gestattet. Die weißen Bodenindikatoren werden neben dem Kfz-Verkehr insbesondere auch dem stadteinwärtigen Radverkehr die Querungsstelle verdeutlichen. Die Kosten für den Einbau der Bodenindikatoren betragen ca. 18.000 €. Haltestellen Für den barrierefreien Ausbau der Haltestellen wurden zwei Varianten untersucht. - 3 - V/0654/2016 Variante 1: In der Variante 1 wurde der barrierefreie Ausbau der Haltestellen im Bestand geprüft. Für einen barrierefreien Zugang an der stadteinwärtigen zur Wartehalle und Haltestelle müsste ein Baum entfallen. Die bestehende Situation würde sich allerdings nicht grundlegend verändern. Eine ver- kehrswidrige Vorbeifahrt links der Mittelinsel kann nicht wirkungsvoll verhindert und die Haltestel- lensituation an der stadteinwärtigen Haltestelle ohne Aufstellfläche und einem unzureichenden Zugang zum Wartebereich nicht wesentlich verbessert werden. In der Ämterabstimmung wurde diese Variante von den Fachämtern wegen der vorgenannten Bedenken nicht favorisiert. Die Feuerwehr hat aufgrund der fehlenden Vorbeifahrtmöglichkeit am haltenden Bus die Variante ab- gelehnt. Variante 2: In der Variante 2 wird die bestehende Situation mit den Haltestellenstandorten südlich der Mitte- linsel aufgelöst. Die Haltestellen werden so verlegt, dass eine Vorbeifahrt am haltenden Bus mög- lich wird. Die stadtauswärtige Haltestelle wird westlich der Försterstraße angelegt. Hierfür ist ein Bereich des vorhandenen Parkstreifens als Aufstellfläche zurückzubauen. 3 Stellplätze entfallen. Die stadteinwärtige Haltestelle wird etwa 25 m nach Osten verschoben. Dieser Bereich bietet sich an, da in diesem Abschnitt im Grünstreifen nur ein kleinerer Baum vorhanden ist, der verpflanzt werden kann und somit der Eingriff minimiert wird. Der Radweg soll im Bereich der Haltestelle verschwenkt werden, so dass eine Auftrittsfläche zwischen Radweg und Bus geschaffen werden kann. Die Haltestellen erhalten einen 16 cm Hochbord und ein Leitsystem. Die Kosten für den barrierefreien Ausbau der Haltestellen betragen ca. 55.000 €. Finanzierung/Förderung/Umsetzung Die Haushaltmittel sind im Finanz- und Investitionsplan für 2017 angemeldet. Die Bereiche der Haltestellen sind nach dem ÖPNVG §11 förderfähig. Die Förderhöhe liegt bei etwa 80% der förderfähigen Kosten. Ein entsprechender Antrag wird in 2016 gestellt. Der Umbau der Haltestellen ist im Haltestellenprogramm für 2017 (V/0270/2016) vorgesehen. Die Verbesserung der Querungsstelle erfolgt zeitgleich. i.A. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Antrag A-M/0009/2015 Lagepläne
Anlage 2_Lageplan Variante 1
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Anlage 2 zur Vorlage V/0654/2016
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Einsteinstraße
- Försterstraße
- Edith-Stein-Straße
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Details
- Aktenzeichen
- V/0654/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 09.08.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37