3430/2023/2
Anhörung zur Bedarfsfeststellung für zwei Schulbaumaßnahmen zur kurzfristigen Schaffung von Schulplätzen an Grund- und Förderschulen
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Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
9702 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
IV/40/402/1
Vorlagen-Nummer
3430/2023/2
Freigabedatum
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung
zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mit-
glied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch
die Bezirksvertretung
Betreff
Bedarfsfeststellung für zwei Schulbaumaßnahmen zur kurzfristigen Schaffung von
Schulplätzen an Grund- und Förderschulen (Humboldtstraße in Köln-Porz und
Schulstraße in Köln-Eil)
Gremium Datum
Bezirksvertretung 7 (Porz) 30.11.2023
Begründung für die Dringlichkeit:
Das Schulplatzangebot an Grundschulen und Förderschulen mit Primarstufe muss zum
kommenden Schuljahr 2024/25 kurzfristig erweitert werden. In der Task Force Schulbau
wurden im Zusammenhang mit Nachverdichtungspotentialen kurzfristige bedarfsgerechte
Maßnahmen entwickelt. Um eine Realisierung zeitgerecht umsetzen zu können, war die
politische Bedarfsfeststellung per Eilentscheidung des Hauptausschusses am 13.11.2023
dringend erforderlich. Die Genehmigung der Eilentscheidung ist für die Ratssitzung am
07.12.2023 vorgesehen. Die Bezirksvertretung Porz ist in diesem Zusammenhang anzuhören.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Porz nimmt ihr Anhörungsrecht zur Bedarfsfeststellung zur Errichtung
modularer Einheiten für die zwei in der Beschlussbegründung genannten Grund- und Förder-
schulen mit Primarstufe zum Schuljahr 2024/25 und zur Beauftragung der Verwaltung zu ent-
sprechenden Vertragsverhandlungen für die Anmietung und/oder den Erwerb dieser Einheiten
sowie für die notwendigen Ausschreibungen wahr. Die Anmietungsdauern und Vertragslaufzei-
ten variieren dabei abhängig vom Bedarf am jeweiligen Schulstandort. Die Anhörung erfolgt im
Rahmen der Gremienfolge zur Beschlussvorlage 3430/2023.
Die Finanzierung der Gesamtkosten für die Aufstellung von modularen Einheiten (inklusive
möglicher Kaufoptionen) erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der
Stadt Köln. Bauseits zusätzlich umzusetzende Maßnahmen werden zusätzlich zu veranschla-
gen sein, sofern keine general- oder totalunternehmerische Ausführung mit den Vertrags-
partner*innen erzielt werden kann. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt
nach Inbetriebnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gül-
tigen Flächenverrechnungspreises für Grund- und Förderschulen. Aus dem städtischen Haus-
halt werden auch die entsprechenden Kosten für die Einrichtung sowie mögliche zusätzliche
Personalkosten für Hausmeister*innen und Sekretär*innen finanziert.
Wegen der besonderen Bedeutung der Maßnahmen steht der tatsächliche Abschluss der Ver-
träge einschließlich der Darlegung der Finanzierung des Gesamtvorhabens inklusive der Ein-
richtung unter dem Vorbehalt eines späteren, vertragserläuternden Folgebeschlusses.
2
Datum Abstimmungsergebnis
Unterschrift Unterschrift
27.11.2023 Zugestimmt gez. Sabine Stiller DieterRedlin
Bezirksbürgermeisterin Fraktion Bündnis90/Die Grünen
3
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja
%
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja
%
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. s.
Begründung €
c) bilanzielle Abschreibungen €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Nein
Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
Begründung:
Der Bedarf an einer Nachverdichtung der Grund- und Förderschulen mit Primarstufe in Köln
zum Schuljahr 2024/25 insbesondere für zwei in Folge aufgeführter Maßnahmen in Ergän-
zung zu Drucksache 1978/2023 sowie im Rahmen der Gremienfolge zu 3430/2023 wird wie
folgt begründet:
Die hohe Nachfrage nach Grund- und Förderschulplätzen in Köln im aktuellen Schuljahr
2023/24 konnte nur durch Mehrklassenbildung und Ausreizung der Klassenrichtwerte erfüllt
werden.
Zur Bewältigung der Aufgabe, kurzfristig neue Schulplätze und weitere benötigte Infrastruktur
zu schaffen, wurde durch die Oberbürgermeisterin eine Task Force Schulbau einberufen. Auf-
grund der Notwendigkeit, Schulplätze für Grund- und Förderschulen mit Primarstufe zusätzlich
bereitzustellen, wurde die Aufgabe der Task Force entsprechend erweitert. Für das Schuljahr
2024/25 sollen ebenfalls durch Bereitstellung von modularen Einheiten Grund- und Förder-
schulplätze für weitere fünf Standorte und somit insgesamt an acht (vergleiche 1978/2023)
4
Schulstandorten geschaffen werden, um hierdurch eine Entlastung im Primarbereich zu erzie-
len.
Die Verwaltung rechnet mit rund 10.500 Kindern, die zum Schuljahr 2024/25 erstmals schul-
pflichtig werden. Ohne die nachfolgend beschriebenen Nachverdichtungsmaßnahmen besteht
die Gefahr, dass zahlreichen Kindern kein Schulplatz in Wohnortnähe angeboten werden
kann.
Die hier beschriebenen Maßnahmen zur Realisierung zusätzlicher Grund- und Förderschul-
plätze durch modulare Einheiten zielen darauf ab, sehr kurzfristig zusätzliche, genehmigungs-
fähige Schulplätze in den Eingangsklassen zur Verfügung zu stellen.
Für einen Gesamtüberblick über Herausforderungen der Schullandschaft in Köln und Lö-
sungsansätze aufgrund stark gestiegener und weiter steigender Kinder- und Schüler*innen-
zahlen sowie schulrechtlicher Veränderungen sei an dieser Stelle auf die „Fortschreibung der
Schulentwicklungsplanung Köln 2020“ (Session 0418/2020) und deren Vorläufer 2018, 2016,
2012 und 2011 verwiesen. Der Maßnahmenteil der Schulentwicklungsplanung findet sich in
der Schulbaumaßnahmenliste wieder. Die Verwaltung sieht eine weitere Fortschreibung der
Schulentwicklungsplanung vor.
Um das Schulplatzkontingent für die städtischen Grund- und Förderschulen mit Primarstufe,
teilweise im Vorgriff auf geplante Baumaßnahmen, unter anderem zum kommenden Schuljahr
deutlich zu erweitern, hat die Task Force im ersten Schritt drei Schulstandorte und nun wei-
tere fünf Standorte, dabei zwei Standorte im Stadtbezirk Porz, identifiziert. An diesen weiteren
fünf Schulen bestehen Nachverdichtungs- bzw. Erweiterungspotentiale. Die vorgesehenen
Maßnahmen bedeuten, dass innerhalb der Schulen im Rahmen verfügbarer Ressourcen pä-
dagogische Konzepte auf diese zusätzlichen Flächen anzupassen sind. Eine Vergrößerung
der Schulgemeinschaft bedeutet gegebenenfalls die Zusetzung von schulischem und städti-
schem Personal.
Die Schulen der betroffenen Schulstandorte wurden nach Maßgabe der schulrechtlichen Vor-
schriften (§ 76 Schulgesetz NRW) zu der jeweiligen Maßnahme im Verfahren beteiligt.
Die Erweiterungspotentiale sollen durch die Aufstellung modularer Einheiten gedeckt werden.
Bei diesem Beschluss handelt es sich um einen Vorratsbeschluss, welcher das Maximum er-
reichen soll. Folglich handelt es sich bei den nachfolgend genannten Raumkapazitäten um
das zu erzielende Maximum. Im Rahmen der Markterkundung kann es im Einzelfall Verschie-
bungen geben. Sofern es zu Verschiebungen kommt, wird dies gesondert mitgeteilt.
Für folgende Schulstandorte sind modulare Einheiten vorgesehen:
Humboldtstraße in Köln-Porz
Für den Standort besteht ein Raumbedarf von 12 Räumen (Unterrichtsräume, Differenzie-
rungsräume, Verwaltung, Ganztag). Die tatsächliche Raumaufteilung erfolgt sukzessive. Die
entsprechenden modularen Einheiten werden auf dem südlichen Schulgelände errichtet.
Schulstraße in Köln-Eil
Für den Standort besteht ein Raumbedarf für einen zusätzlichen Grundschulzug, der gemäß
Schulbaumaßnahmenliste durch einen Modulbau zum Schuljahr 2026/27 gedeckt wird. Kurz-
fristig besteht ein konkreter Bedarf von 3 Räumen (Unterrichtsräume).
Um dem allgemeinen Schulbaunotstand entgegenzuwirken, ist es dringend notwendig, diese
Potentiale möglichst auszuschöpfen. Die Vertragsverhandlungen und die Anmietungen wer-
den von der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln vorgenommen und durch das Amt für Schul-
entwicklung unterstützt.
Voraussichtliche Kosten:
Die Finanzierung der Gesamtkosten für die Aufstellung von modularen Einheiten inklusive
möglicher Kaufoptionen erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der
Stadt Köln. Bauseits zusätzlich umzusetzende Maßnahmen werden zusätzlich zu veranschla-
5
gen sein, sofern keine general- oder totalunternehmerische Ausführung mit den Vertrags-
partner*innen erzielt werden kann. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt
nach Inbetriebnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils
gültigen Flächenverrechnungspreises für Grund- und Förderschulen. Aus dem städtischen
Haushalt werden auch die entsprechenden Kosten für die Einrichtung sowie mögliche zusätz-
liche Personalkosten für Hausmeister*innen und Sekretär*innen finanziert.
Wegen der besonderen Bedeutung der Maßnahmen steht der tatsächliche Abschluss der Ver-
träge einschließlich der Darlegung der Finanzierung des Gesamtvorhabens inklusive Einrich-
tung unter dem Vorbehalt eines späteren, vertragserläuternden Folgebeschlusses.
Anlagen:
Anlage 2 (aus 3430/2023) - Lageplan Humboldtstraße in Köln-Porz
Anlage 3 (aus 3430/2023) - Lageplan Schulstraße in Köln-Eil
DE 3430-2023-2 BV Porz
9515 Zeichen
Stadt Köln Die Oberbürgermeisterin Vorlagen-Nummer 3430/2023/2 Dezernat, Dienststelle Freigabedatum 1V/40/402/1 Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in Öffentlicher Sitzung Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mit- glied der Bezirksvertretung gemäß $ 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertretung Betreff Bedarfsfeststellung für zwei Schulbaumaßnahmen zur kurzfristigen Schaffung von Schulplätzen an Grund- und Förderschulen (Humboldtstraße in Köln-Porz und Schulstraße in Köln-Eil) Bezirksvertretung 7 (Porz) 30.11.2023 Begründung für die Dringlichkeit: Das Schulplatzangebot an Grundschulen und Förderschulen mit Primarstufe muss zum kommenden Schuljahr 2024/25 kurzfristig erweitert werden. In der Task Force Schulbau wurden im Zusammenhang mit Nachverdichtungspotentialen kurzfristige bedarfsgerechte Maßnahmen entwickelt. Um eine Realisierung zeitgerecht umsetzen zu können, war die politische Bedarfsfeststellung per Eilentscheidung des Hauptausschusses am 13.11.2023 dringend erforderlich. Die Genehmigung der Eilentscheidung ist für die Ratssitzung am 07.12.2023 vorgesehen. Die Bezirksvertretung Porz ist in diesem Zusammenhang anzuhören. Beschluss: Die Bezirksvertretung Porz nimmt ihr Anhörungsrecht zur Bedarfsfeststellung zur Errichtung modularer Einheiten für die zwei in der Beschlussbegründung genannten Grund- und Förder- schulen mit Primarstufe zum Schuljahr 2024/25 und zur Beauftragung der Verwaltung zu ent- sprechenden Vertragsverhandlungen für die Anmietung und/oder den Erwerb dieser Einheiten sowie für die notwendigen Ausschreibungen wahr. Die Anmietungsdauern und Vertragslaufzei- ten variieren dabei abhängig vom Bedarf am jeweiligen Schulstandort. Die Anhörung erfolgt im Rahmen der Gremienfolge zur Beschlussvorlage 3430/2023. Die Finanzierung der Gesamtkosten für die Aufstellung von modularen Einheiten (inklusive möglicher Kaufoptionen) erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Bauseits zusätzlich umzusetzende Maßnahmen werden zusätzlich zu veranschla- gen sein, sofern keine general- oder totalunternehmerische Ausführung mit den Vertrags- partner*innen erzielt werden kann. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt . nach Inbetriebnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gül- tigen Flächenverrechnungspreises für Grund- und Förderschulen. Aus dem städtischen Haus- halt werden auch die entsprechenden Kosten für die Einrichtung sowie mögliche zusätzliche Personalkosten für Hausmeister*innen und Sekretär*innen finanziert. Wegen der besonderen Bedeutung der Maßnahmen steht der tatsächliche Abschluss der Ver- träge einschließlich der Darlegung der Finanzierung des Gesamtvorhabens inklusive der Ein- richtung unter dem Vorbehalt eines späteren, vertragserläuternden Folgebeschlusses. Au Datum ee Unterschpift Unterschrift Q3.1.20% _ ussti_t ler. ETF, Berhbängemenhz Diele Rarz gelte Dunn 50 /Die Gore Haushaltsmäßige Auswirkungen [U] Nein [] Ja, investiv Investitionsauszahlungen €. Zuwendungen/Zuschüsse EOINein [U] Ja % [I Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse U]Nein [] Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 8; Begründung € c). bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz X Nein IM Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) DJ] Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Bedarf an einer Nachverdichtung der Grund- und Förderschulen mit Primarstufe in Köln zum Schuljahr 2024/25 insbesondere für zwei in Folge aufgeführter Maßnahmen in Ergän- zung zu Drucksache 1978/2023 sowie im Rahmen der Gremienfolge zu 3430/2023 wird wie folgt begründet: Die hohe Nachfrage nach Grund- und Förderschulplätzen in Köln im aktuellen Schuljahr 2023/24 konnte nur durch Mehrklassenbildung und Ausreizung der Klassenrichtwerte erfüllt werden. Zur Bewältigung der Aufgabe, kurzfristig neue Schulplätze und weitere benötigte Infrastruktur zu schaffen, wurde durch die Oberbürgermeisterin eine Task Force Schulbau einberufen. Auf- grund der Notwendigkeit, Schulplätze für Grund- und Förderschulen mit Primarstufe zusätzlich bereitzustellen, wurde die Aufgabe der Task Force entsprechend erweitert. Für das Schuljahr 2024/25 sollen ebenfalls durch Bereitstellung von modularen Einheiten Grund- und Förder- schulplätze für weitere fünf Standorte und somit insgesamt an acht (vergleiche 1978/2023) 4 Schulstandorten geschaffen werden, um hierdurch eine Entlastung im Primarbereich zu erzie- len. . Die Verwaltung rechnet mit rund 10.500 Kindern, die zum Schuljahr 2024/25 erstmals schul- pflichtig werden. Ohne die nachfolgend beschriebenen Nachverdichtungsmaßnahmen besteht die Gefahr, dass zahlreichen Kindern kein Schulplatz in Wohnortnähe angeboten werden kann. Die hier beschriebenen Maßnahmen zur Realisierung zusätzlicher Grund- und Förderschul- plätze durch modulare Einheiten zielen darauf ab, sehr kurzfristig zusätzliche, genehmigungs- fähige Schulplätze in den Eingangsklassen zur Verfügung zu stellen. Für einen Gesamtüberblick über Herausforderungen der Schullandschaft in Köln und Lö- sungsansätze aufgrund stark gestiegener und weiter steigender Kinder- und Schüler*innen- zahlen sowie schulrechtlicher Veränderungen sei an dieser Stelle auf die „Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020“ (Session 0418/2020) und deren Vorläufer 2018, 2016, 2012 und 2011 verwiesen. Der Maßnahmenteil der Schulentwicklungsplanung findet sich in der Schulbaumaßnahmenliste wieder. Die Verwaltung sieht eine weitere Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung vor. Um das Schulplatzkontingent für die städtischen Grund- und Förderschulen mit Primarstufe, teilweise im Vorgriff auf geplante Baumaßnahmen, unter anderem zum kommenden Schuljahr deutlich zu erweitern, hat die Task Force im ersten Schritt drei Schulstandorte und nun wei- tere fünf Standorte, dabei zwei Standorte im Stadtbezirk Porz, identifiziert. An diesen weiteren fünf Schulen bestehen Nachverdichtungs- bzw. Erweiterungspotentiale. Die vorgesehenen Maßnahmen bedeuten, dass innerhalb der Schulen im Rahmen verfügbarer Ressourcen pä- dagogische Konzepte auf diese zusätzlichen Flächen anzupassen sind. Eine Vergrößerung der Schulgemeinschaft bedeutet gegebenenfalls die Zusetzung von schulischem und städti- schem Personal. Die Schulen der betroffenen Schulstandorte wurden nach Maßgabe der schulrechtlichen Vor- schriften (8 76 Schulgesetz NRW) zu der jeweiligen Maßnahme im Verfahren beteiligt. Die Erweiterungspotentiale sollen durch die Aufstellung modularer Einheiten gedeckt werden. Bei diesem Beschluss handelt es sich um einen Vorratsbeschluss, welcher das Maximum er- reichen soll. Folglich handelt es sich bei den nachfolgend genannten Raumkapazitäten um das zu erzielende Maximum. Im Rahmen der Markterkundung kann es im Einzelfall Verschie- bungen geben. Sofern es zu Verschiebungen kommt, wird dies gesondert mitgeteilt. Für folgende Schulstandorte sind modulare Einheiten vorgesehen: Humboldtstraße in Köln-Porz Für den Standort besteht ein Raumbedarf von 12 Räumen (Unterrichtsräume, Differenzie- rungsräume, Verwaltung, Ganztag). Die tatsächliche Raumaufteilung erfolgt sukzessive. Die entsprechenden modularen Einheiten werden auf dem südlichen Schulgelände errichtet. Schulstraße in Köln-Eil Für den Standort besteht ein Raumbedarf für einen zusätzlichen Grundschulzug, der gemäß Schulbaumaßnahmenliste durch einen Modulbau zum Schuljahr 2026/27 gedeckt wird. Kurz- fristig besteht ein konkreter Bedarf von 3 Räumen (Unterrichtsräume). Um dem allgemeinen Schulbaunotstand entgegenzuwirken, ist es dringend notwendig, diese: Potentiale möglichst auszuschöpfen. Die Vertragsverhandlungen und die Anmietungen wer- den von der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln vorgenommen und durch das Amt für Schul- entwicklung unterstützt. \ Voraussichtliche Kosten: Die Finanzierung der Gesamtkosten für die Aufstellung von modularen Einheiten inklusive möglicher Kaufoptionen erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Bauseits zusätzlich umzusetzende Maßnahmen werden zusätzlich zu veranschla- 5 gen sein, sofern keine general- oder totalunternehmerische Ausführung mit den Vertrags- partner*innen erzielt werden kann. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Inbetriebnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises für Grund- und Förderschulen. Aus dem städtischen Haushalt werden auch die entsprechenden Kosten für die Einrichtung sowie mögliche zusätz- liche Personalkosten für Hausmeister*innen und Sekretär*innen finanziert. Wegen der besonderen Bedeutung der Maßnahmen steht der tatsächliche Abschluss der Ver- träge einschließlich der Darlegung der Finanzierung des Gesamtvorhabens inklusive Einrich- tung unter dem Vorbehalt eines späteren, vertragserläuternden Folgebeschlusses. Anlagen: Anlage 2 (aus 3430/2023) - Lageplan Humboldtstraße in Köln-Porz Anlage 3 (aus 3430/2023) - Lageplan Schulstraße in Köln-Eil 3430/2023 Anlage 3 Schulstraße (in Köln-Eil) 3430/2023 Anlage 2 Humboldtstraße 147
Anlage 2 (aus 3430/2023) - Lageplan Humboldtstraße in Köln-Porz
39 Zeichen
3430/2023 Anlage 2 Humboldtstraße
Anlage 3 (aus 3430/2023) - Lageplan Schulstraße in Köln-Eil
50 Zeichen
3430/2023 Anlage 3 Schulstraße (in Köln-Eil)
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3430/2023/2
- Typ
- Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 27.11.2023
- Erstellt
- 23.11.2023 14:34