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1666/2024

Information über Maßnahmen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit eines Naturdenkmals

Mitteilung BV 04.06.2024

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Nächste Beratung: Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde, Sitzung am 10.06.2024, TOP 6.1

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

3820 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/57/570 
 
Vorlagen-Nummer  04.06.2024 
 1666/2024 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 10.06.2024 
 
Information über Maßnahmen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit eines 
Naturdenkmals 
Information über Maßnahmen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit eines Naturdenk-
mals: 307.01d, Traubeneiche (Quercus petraea), Grünanlage An der Alten Post 1-20, 50859 
Köln 
 
Die um 1900 errichtete Grünanlage im Innenhof des Gebäudekomplexes ist mit der Nummer 
0253 in der Denkmalliste verzeichnet. Die Traubeneiche steht grenznah zur Berliner Straße im 
südwestlichen Bereich der Grünanlage. Sie ist ca. 24 m hoch, hat einen Kronendurchmesser 
von ca. 21 m und einen Stammumfang von 363 cm. 
 
Am 02.05.2024 ist im Rahmen der visuellen Regelkontrolle vom Boden aus an einem ca. 9 
Meter langen Starkast ein Lackporling-Pilzfruchtkörper nahe der Anbindung an den Stamm 
erkannt worden. Lackporlinge erzeugen eine intensive Weißfäule im befallenen Holz und 
zeichnen sich durch eine hohe Befallsdynamik aus. Auf gleicher Höhe auf der gegenüber lie-
genden Seite des Astes befindet sich eine Habitatstruktur in Form einer Höhlung. Es ist davon 
auszugehen, dass die Verkehrssicherheit derzeit nicht gegeben ist. Die erhöhte Gefahr eines 
Astausbruchs macht die zeitnahe Durchführung von Maßnahmen zur Wiederherstellung der 
Verkehrssicherheit erforderlich. 
 
Grundsätzlich kommen Schnittmaßnahmen zur statischen Entlastung des Starkastes, der ver-
letzungsfreie Einbau einer Kronensicherung, bestehend aus einer oder mehreren Einzelver-
bindungen aus Hohltauen und Gurten zur Reduzierung des Ausbruchrisikos oder eine Kombi-
nation aus beiden Maßnahmen in Frage, alternativ eine Absperrung des Gefahrenbereichs. 
 
Die Entscheidung über die Wahl der Maßnahmen und deren Durchführung erfolgen bei einer 
Prüfung im Baum. Kriterien hierbei sind die Notwendigkeit, die Geeignetheit sowie die techni-
sche oder artenschutzrechtliche Durchführbarkeit einer Maßnahme zur Wiederherstellung der 
Verkehrssicherheit. 
 
Absperrmaßnahmen sind hier aufgrund des Standorts der Traubeneiche nicht möglich. 
 
Im Hinblick auf artenschutzrechtliche Belange und auf die Physiologie des Baumes wird nach 
Möglichkeit der Einbau einer Kronensicherung angestrebt. Der Ast soll an zwei Stellen mit 
dem Stamm oder einem tragfähigen Kronenteil verbunden und dadurch gegen Ausbruch gesi-
chert werden (eine Verbindung unmittelbar oberhalb der Schadstelle, eine Verbindung weiter 
in Richtung der Astspitze). Dies dient der Reduzierung der Belastung im Bereich der Schad-
stelle und damit der Minimierung der Ausbruchgefahr.

2 
 
Falls sich die Schadstelle als endgradige Einfaulung herausstellt, sind Kronensicherung zur 
Wiederherstellung der Verkehrssicherheit nicht geeignet und Schnittmaßnahmen daher alter-
nativlos. Die Eingriffsstärke ist dabei grundsätzlich auf ein notwendiges Minimum zur stati-
schen Sicherung des Starkastes beschränkt. Gegebenenfalls muss mit Blick auf die Verkehrs-
sicherungspflicht und aufgrund der besonderen Umstände in Abstimmung mit der Unteren Na-
turschutzbehörde – Artenschutz eine Abwägung gegen die artenschutzrechtlichen Belange 
getroffen werden. Die Festlegung erfolgt nach den statischen Erfordernissen dieses Einzel-
falls. 
 
Die hohe Sicherheitserwartung am Standort macht die zeitnahe Durchführung der weiterge-
henden Untersuchung sowie der notwendigen Maßnahmen erforderlich. Ein/e Mitarbeiter/in 
des Umwelt- und Verbraucherschutzamts – Baumschutz wird zur Abstimmung vor Ort sein. 
 
Diese Maßnahme bleibt wegen § 4 Abs. 5 Naturdenkmalverordnung (NDI-VO) unberührt von 
den Verboten des § 2 Abs. 3 NDI-VO. Ein Befreiungsverfahren ist insofern nicht durchzufüh-
ren. 
 
 
gez. Brammen-Petry

Beratungsverlauf (1)

10.06.2024 Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 6.1 Kenntnisnahme (Mitteilung)

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1666/2024
Typ
Mitteilung BV
Datum
04.06.2024
Erstellt
22.05.2024 15:45