1666/2024
Information über Maßnahmen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit eines Naturdenkmals
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Mitteilung BV
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Dezernat, Dienststelle VIII/57/570 Vorlagen-Nummer 04.06.2024 1666/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 10.06.2024 Information über Maßnahmen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit eines Naturdenkmals Information über Maßnahmen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit eines Naturdenk- mals: 307.01d, Traubeneiche (Quercus petraea), Grünanlage An der Alten Post 1-20, 50859 Köln Die um 1900 errichtete Grünanlage im Innenhof des Gebäudekomplexes ist mit der Nummer 0253 in der Denkmalliste verzeichnet. Die Traubeneiche steht grenznah zur Berliner Straße im südwestlichen Bereich der Grünanlage. Sie ist ca. 24 m hoch, hat einen Kronendurchmesser von ca. 21 m und einen Stammumfang von 363 cm. Am 02.05.2024 ist im Rahmen der visuellen Regelkontrolle vom Boden aus an einem ca. 9 Meter langen Starkast ein Lackporling-Pilzfruchtkörper nahe der Anbindung an den Stamm erkannt worden. Lackporlinge erzeugen eine intensive Weißfäule im befallenen Holz und zeichnen sich durch eine hohe Befallsdynamik aus. Auf gleicher Höhe auf der gegenüber lie- genden Seite des Astes befindet sich eine Habitatstruktur in Form einer Höhlung. Es ist davon auszugehen, dass die Verkehrssicherheit derzeit nicht gegeben ist. Die erhöhte Gefahr eines Astausbruchs macht die zeitnahe Durchführung von Maßnahmen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit erforderlich. Grundsätzlich kommen Schnittmaßnahmen zur statischen Entlastung des Starkastes, der ver- letzungsfreie Einbau einer Kronensicherung, bestehend aus einer oder mehreren Einzelver- bindungen aus Hohltauen und Gurten zur Reduzierung des Ausbruchrisikos oder eine Kombi- nation aus beiden Maßnahmen in Frage, alternativ eine Absperrung des Gefahrenbereichs. Die Entscheidung über die Wahl der Maßnahmen und deren Durchführung erfolgen bei einer Prüfung im Baum. Kriterien hierbei sind die Notwendigkeit, die Geeignetheit sowie die techni- sche oder artenschutzrechtliche Durchführbarkeit einer Maßnahme zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit. Absperrmaßnahmen sind hier aufgrund des Standorts der Traubeneiche nicht möglich. Im Hinblick auf artenschutzrechtliche Belange und auf die Physiologie des Baumes wird nach Möglichkeit der Einbau einer Kronensicherung angestrebt. Der Ast soll an zwei Stellen mit dem Stamm oder einem tragfähigen Kronenteil verbunden und dadurch gegen Ausbruch gesi- chert werden (eine Verbindung unmittelbar oberhalb der Schadstelle, eine Verbindung weiter in Richtung der Astspitze). Dies dient der Reduzierung der Belastung im Bereich der Schad- stelle und damit der Minimierung der Ausbruchgefahr. 2 Falls sich die Schadstelle als endgradige Einfaulung herausstellt, sind Kronensicherung zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit nicht geeignet und Schnittmaßnahmen daher alter- nativlos. Die Eingriffsstärke ist dabei grundsätzlich auf ein notwendiges Minimum zur stati- schen Sicherung des Starkastes beschränkt. Gegebenenfalls muss mit Blick auf die Verkehrs- sicherungspflicht und aufgrund der besonderen Umstände in Abstimmung mit der Unteren Na- turschutzbehörde – Artenschutz eine Abwägung gegen die artenschutzrechtlichen Belange getroffen werden. Die Festlegung erfolgt nach den statischen Erfordernissen dieses Einzel- falls. Die hohe Sicherheitserwartung am Standort macht die zeitnahe Durchführung der weiterge- henden Untersuchung sowie der notwendigen Maßnahmen erforderlich. Ein/e Mitarbeiter/in des Umwelt- und Verbraucherschutzamts – Baumschutz wird zur Abstimmung vor Ort sein. Diese Maßnahme bleibt wegen § 4 Abs. 5 Naturdenkmalverordnung (NDI-VO) unberührt von den Verboten des § 2 Abs. 3 NDI-VO. Ein Befreiungsverfahren ist insofern nicht durchzufüh- ren. gez. Brammen-Petry
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1666/2024
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 04.06.2024
- Erstellt
- 22.05.2024 15:45