V/0758/2008
Vorabgewinnausschüttung 2008 Wohn + Stadtbau
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AR Vorlage Vorabausschüttung
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Münster, 03.09.2008 Vorlage 35/2008 zu TOP 15 Beschluss zur Vorabausschüttung auf den zu erwartenden Bilanzgewinn 2008 Die Entwicklung des Geschäftsjahres 2008 entspricht bis heut e den Erwartungen. Größere Risiken sind nicht erkennbar. Nach Meinung der G eschäftsführung kann eine Vorabausschüttung auf den zu erwartenden Bilanzgewi nn 2008 in Höhe von 2,0 Mio € erfolgen. Die Vorabgewinnausschüttung steht auch in Übereinstimmun g mit dem am 05.01.2008 geschlossenen Managementkontrakt. Danach ist al s Vorabgewinnaus- schüttung als Orientierungsgröße für das Jahr 2008 2,0 Mio € vereinbart. Laut Aussage unseres Steuerberaters, der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deutsche Baurevision AG, ist eine Dividendenzahlung nach den alte n EK 02- Versteuerungsregelungen (in der Fassung des Körperschaftssteuergesetzes vor dem Jahressteuergesetz 2008) ohne KSt-Erhöhung möglich, sowei t die Dividende nicht größer ist als der Differenzbetrag zwischen dem so genannt en ausschüttbaren Ge- winn im Sinne des § 27, Abs. 1, Satz 5 Körperschaftssteuer gesetz und dem Bestand des EK zum Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres. Dies ist der Fall. So- mit kann seitens der Wohn+Stadtbau – auf der Grundlage der vorliegenden Steuerbi- lanz und der Steuererklärung für 2007 – in 2008 grund sätzlich eine Dividende von 2,0 Mio € steuerfrei ausgekehrt werden. Der Beschluss des Aufsichtsrates zur Vorlage an die Stadt Mü nster als Gesellschaf- terin lautet wie folgt: „Auf den zu erwartenden Bilanzgewinn 2008 ist an die Stadt Münster vorab eine Di- vidende in Höhe von 2,0 Mio € auszuschütten.“ Als Tag der Ausschüttung gilt der 12.12.2008. Beschluss des Aufsichtsrates:
Beschlussvorlage
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V/0758/2008 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Finanzen und Beteiligungen Betrifft Vorabgewinnausschüttung 2008 der Wohn- u. Stadtbau Wohnungsunternehmen der Stadt Münster GmbH (Wohn + Stadtbau) Beratungsfolge 23.09.2008 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Auf den zu erwartenden Bilanzgewinn 2008 der Wohn + Stadtbau ist an die Stadt Münster vorab eine Bardividende von 2.000.000 € auszuschütten. II. Kosten/Folgekosten Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten. Begründung: Die Wohn + Stadtbau ist eine 100 %-ige Tochtergesellschaft der Stadt Münster. Nach § 11 in Ver- bindung mit § 14 Abs. 2 Buchstabe b des Gesellschaftsvertrages der Wohn + Stadtbau hat die Stadt Münster als Alleingesellschafterin über die Verwendung des Bilanzgewinns zu entscheiden. Der Aufsichtsrat der Wohn + Stadtbau wird in seiner Sitzung am 10.09.2008 über eine Vorabge- winnausschüttung an die Stadt Münster beraten und der Gesellschafterversammlung empfehlen, auf den zu erwartenden Bilanzgewinn 2008 an die St adt Münster eine Bardividende in Höhe von 2.000.000 € zu zahlen. Über das Ergebnis wird mündlich berichtet. In Vertretung gez. Bickeböller Stadtkämmerin Anlagen: Vorlage an den Aufsichtsrat Vorlagen-Nr.: V/0758/2008 Auskunft erteilt: Herr Deppe Ruf: 492 20 20 E-Mail: Deppe@stadt-muenster.de Datum: 08.09.2008 Öffentliche Beschlussvorlage
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0758/2008
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 08.09.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37