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V/0758/2008

Vorabgewinnausschüttung 2008 Wohn + Stadtbau

Vorlagen 08.09.2008

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Nächste Beratung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften, Sitzung am 23.09.2008, TOP 4.3

AR Vorlage Vorabausschüttung

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Beschlussvorlage

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AR Vorlage Vorabausschüttung

1710 Zeichen

Münster, 03.09.2008 
 
Vorlage 35/2008 zu TOP 15 
 
 
Beschluss zur Vorabausschüttung auf den zu erwartenden Bilanzgewinn 2008 
 
Die Entwicklung des Geschäftsjahres 2008 entspricht bis heut e den Erwartungen. 
Größere Risiken sind nicht erkennbar. Nach Meinung der G eschäftsführung kann 
eine Vorabausschüttung auf den zu erwartenden Bilanzgewi nn 2008 in Höhe von 2,0 
Mio € erfolgen. 
 
Die Vorabgewinnausschüttung steht auch in Übereinstimmun g mit dem am 
05.01.2008 geschlossenen Managementkontrakt. Danach ist al s Vorabgewinnaus- 
schüttung als Orientierungsgröße für das Jahr 2008 2,0 Mio € vereinbart. 
 
Laut Aussage unseres Steuerberaters, der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deutsche 
Baurevision AG, ist eine Dividendenzahlung nach den alte n EK 02-
Versteuerungsregelungen (in der Fassung des Körperschaftssteuergesetzes vor dem 
Jahressteuergesetz 2008) ohne KSt-Erhöhung möglich, sowei t die Dividende nicht 
größer ist als der Differenzbetrag zwischen dem so genannt en ausschüttbaren Ge- 
winn im Sinne des § 27, Abs. 1, Satz 5 Körperschaftssteuer gesetz und dem Bestand 
des EK zum Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres. Dies ist der Fall. So- 
mit kann seitens der Wohn+Stadtbau – auf der Grundlage der vorliegenden Steuerbi- 
lanz und der Steuererklärung für 2007 – in 2008 grund sätzlich eine Dividende von 
2,0 Mio € steuerfrei ausgekehrt werden.  
 
Der Beschluss des Aufsichtsrates zur Vorlage an die Stadt Mü nster als Gesellschaf- 
terin lautet wie folgt: 
 
„Auf den zu erwartenden Bilanzgewinn 2008 ist an die  Stadt Münster vorab eine Di- 
vidende in Höhe von 2,0 Mio € auszuschütten.“ 
 
Als Tag der Ausschüttung gilt der 12.12.2008.  
 
 
Beschluss des Aufsichtsrates:

Beschlussvorlage

1500 Zeichen

V/0758/2008 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Finanzen und Beteiligungen 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Vorabgewinnausschüttung 2008 der Wohn- u. Stadtbau Wohnungsunternehmen der Stadt 
Münster GmbH (Wohn + Stadtbau) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
23.09.2008 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Auf den zu erwartenden Bilanzgewinn 2008 der Wohn + Stadtbau ist an die Stadt Münster vorab 
eine Bardividende von 2.000.000 € auszuschütten. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten.  
 
 
Begründung: 
Die Wohn + Stadtbau ist eine 100 %-ige Tochtergesellschaft der Stadt Münster. Nach § 11 in Ver-
bindung mit § 14 Abs. 2 Buchstabe b des Gesellschaftsvertrages der Wohn + Stadtbau hat die 
Stadt Münster als Alleingesellschafterin über die Verwendung des Bilanzgewinns zu entscheiden. 
 
Der Aufsichtsrat der Wohn + Stadtbau wird in seiner Sitzung am 10.09.2008 über eine  Vorabge-
winnausschüttung an die Stadt Münster beraten und der Gesellschafterversammlung empfehlen, 
auf den zu erwartenden Bilanzgewinn 2008 an die St adt Münster eine Bardividende in Höhe von 
2.000.000 € zu zahlen.  
 
Über das Ergebnis wird mündlich berichtet. 
 
In Vertretung  
 
gez. Bickeböller 
Stadtkämmerin 
 
Anlagen: 
Vorlage an den Aufsichtsrat 
  
Vorlagen-Nr.: 
V/0758/2008 
Auskunft erteilt: 
Herr Deppe 
Ruf: 
492 20 20 
E-Mail: 
Deppe@stadt-muenster.de  
Datum: 
08.09.2008 
Öffentliche Beschlussvorlage

Beratungsverlauf (1)

23.09.2008 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 4.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0758/2008
Typ
Vorlagen
Datum
08.09.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37