V/0885/2005
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 494: Wolbeck - Gewerbegebiet
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Anlage 3 - Textl. Festsetzungen
3622 Zeichen
Anlage 3 zur Vorlage Nr. 885/2005 Textliche Festsetzungen gemäß § 9 BauGB 1. In den Gewerbegebieten sind Nutzungen gemäß §8 Abs.3 Nr.3 (Vergnügungsstätten) der Baunutzungsverordnung (BauNVO) unzulässig. 2. Im Einzelfall kann die festegesetzte Geschosszahl um ein Geschoss überschritten werden, wenn die Geschossflächenzahl eingehalten wird. 3. Gemäß §31 Abs. 1 BauGB sind ausnahmsweise Betriebe der jeweils nächst niedrigen Abstandsklasse zugelassen, wenn der Immissionsschutz sichergestellt ist. 4. In den Gewerbegebieten sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig. Ausnahmsweise zulässig sind Einzelhandelsbetriebe von maximal 250 qm Verkaufsfläche als untergeordneter Bestandteil eines Gewerbebetriebes, wenn die vertriebenen Waren in einem räumlich funktionalen Zusammenhang mit der auf dem Baugrundstück ausgeübten Produktion und/oder Dienstleistung stehen, sowie Einzelhandel mit Kraftfahrzeugen und Zubehör. 5. Die Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ist als Obstwiese zu entwickeln und zu unterhalten. Je vollendete 200 qm ist ein Hochstamm zu pflanzen und dauerhaft zu unterhalten. Die Unterpflanzung der Baumstandorte ist als standortgerechte Wiesenvegetation zu begrünen. Auf 15 % der Fläche ist entlang der Grenze des räumlichen Geltungsbereiches eine Strauchpflanzung mit einer Mindestgröße von 25 qm pro Teilfläche zu pflanzen und dauerhaft zu unterhalten. 6. Die Flächen zum Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie Bindungen für Bepflanzungen sind zu erhalten und bei deren Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Im Wurzelbereich (= Traufbereich + 1,50 m) der mit Erhaltungsgebot festgesetzten Gehölze sind dauerha fte Höhenveränderungen unzulässig. 7. Auf je 5 Stellplätze, die sich auf Flächen außerhalb der Gebäude befinden, ist mindestens ein standortgerechter Laubbaum mit einer Pflanzqualität StU 16-18 cm zu pflanzen und dauerhaft zu unterhalten. Innerhalb einer zusammenhängenden Stellplatzanlage darf jedoch nur eine Baumart verwendet werden. Alle neu zu pflanzenden Bäume sind mit einer Baumscheibe von mindestens 6 m² pro Baum zu versehen, auf der eine Versiegelung des Bodens ausgeschlossen ist. 8. Die nicht überbaubaren Grundstücksflächen sind, soweit sie nicht für eine andere zulässige Nutzung benötigt werden, zu begrünen, zu unterhalten und dürfen nicht in einer die Wasserdurchlässigkeit des Bodens wesentlich mindernden Weise befestigt werden. Je vollendete 200m² Grundstücksfläche ist mindestens ein Obst- oder Laubbaum anzupflanzen. Vorhandene Bäume sind anzurechnen sofern diese den festgesetzten Mindestqualitäten entsprechen. Textliche Festsetzungen gemäß § 81 BauONW 1. Werbeanlagen sind nur an der Stätte der Leistung zulässig. Ausgenommen hiervon sind einzelne, einheitlich gestaltete Hinweisschilder, die gruppenweise zusammengefasst sind. Freistehende Werbeanlagen sind unzulässig. Werbeanlagen an Gebäuden sind nur unterhalb der Traufe und bis zu einer Größe von jeweils maximal 10 qm zulässig. Hinweise 1. Die Entdeckung von Bodendenkmalen ist unverzüglich der Stadt oder dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Westfälisches Museum für Archäologie- Landesmuseum und Amt für Bodendenkmalpflege, Münster, anzuzeigen (§ 15 DSchG). Die Fundstelle ist unverändert zu erhalten (§ 16DSchG). 2. Zur Realisierung dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplan wurde ergänzende öffentlich- rechtliche vertragliche Vereinbarungen zwischen der Stadt Münster und dem Vorhabenträger abgeschlossen (Durchführungsvertrag).
Berichtsvorlage
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V/0885/2005 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 494: Wolbeck - Gewerbegebiet südlich Wolbecker Windmühle / östlich Hofkamp Kenntnisnahme des Entwurfes Beratungsfolge 22.11.2005 Bezirksvertretung Münster-Südost Bericht 01.12.2005 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Bericht Bericht: Die Verwaltung beabsichtigt den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 494: Wolbeck – Gewerbegebiet südlich Wolbecker Windmühle / östlich Hofkamp öffentlich auszulegen. Der vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 494 erstreckt sich im Stadtteil Wolbeck auf den Bereich südlich des Gewerbegebietes Wolbecker Windmühle und östlich der Straße Hofkamp. Vorhaben in diesem Bereich sind zurzeit nach § 35 BauGB (Außenbereich) zu beurteilen. Hin- sichtlich des Gebäudes Goldbrink 152 liegt eine verwaltungsgerichtlich überprüfte Ordnungsver- fügung des Bauordnungsamtes der Stadt Münster vom 22.3.2000 zur Beseitigung des Gebäudes vor. Die Vollstreckung dieser Verfügung ist zurzeit ausgesetzt. Die entsprechenden Flächen sind im jetzt wirksamen fortgeschriebenen Flächennutzungsplan als Gewerbegebiet und als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Auf Antrag der Vorhabenträgerin, Frau Sabine Lass, Wolbecker Windmühle 13, 48167 Münster soll das Gewerbegebiet „Wolbecker Windmühle“ durch einen vorhabenbezogenen Bebauungs- plan nach Süden erweitert werden. Zu diesem Zweck hat der Rat der Stadt Münster am 16.03.2005 einen Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB gefasst. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan erfüllt die Anforderung des §8 Abs. 2 BauGB, dass Be- bauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan beinhaltet den Vorhaben und Erschließungsplan und überplant zusätzlich das Grundstück Goldbrink 154 (westliche Teile der Flurstücke 2431 und 2432), das außerhalb des Vorhaben und Erschließungsplanes liegt. Das Bebauungskonzept des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sieht vor, die bereits beste- hende gewerbliche Bau- und Nutzungsstruktur in südlicher Richtung weiterzuentwickeln. Die be- Vorlagen-Nr.: V/0885/2005 Auskunft erteilt: Herr Winter / Herr Hülk Ruf: 492 6130 / 6190 E-Mail: HuelkG@stadt-muenster.de Datum: 09.11.2005 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0885/2005 stehende Grünstruktur und die Bestandsgebäude bleiben dabei weitestgehend erhalten und wer- den in ein städtebauliches Konzept eingebettet. Neben einem Hotel mit ca. 20 Betten sollen vier weitere Gebäude errichtet werden, um dort Dienstleistungsbetriebe unterzubringen. Das bereits bestehende Gebäude „Goldbrink 152“ wird in das Konzept integriert und soll ebenfalls einer Nutzung als Dienstleistungsgebäude zugeführt werden. Die als landwirtschaftliche Nebenerwerbsstelle genehmigten baulichen Anlagen auf dem Flur- stück 2431 sollen zunächst weiterhin als Wohnhaus und landwirtschaftliche Nebenerwerbsstelle erhalten bleiben. Eine Umnutzung wird erst zu einem späteren Zeitpunkt angedacht. Daher ist diese Teilfläche nicht Gegenstand des Vorhaben- und Erschließungsplans. Die frühzeitige Bürgerunterrichtung fand am 07.03.2005 statt. Die Behörden und Träger öffentli- cher Belange wurden im Juni 2005 beteiligt. Die während dieser Beteiligungen vorgetragenen Anregungen wurden soweit möglich berücksichtigt. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 494 überplant Teile der Bebauungspläne Nr. 307: Wolbeck - Gewerbegebiet Windmühle (Münsterstraße / Goldbrink / Hofkamp / Alter Postweg) und Nr. 365: Wolbeck - Gewerbegebiet Windmühle II (Münsterstraße / Goldbrink / Hofkamp / Alter Postweg). Mit der Rechtskraft des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 494 treten die v.g Bebauungspläne für die überplanten Bereiche außer Kraft. Weitere Einzelheiten zur Planung können den beigefügten Unterlagen entnommen werden. Der Vorhabenträger übernimmt die sich aus dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan ergeben- den Erschließungsaufwand entsprechend dem noch abzuschließenden Durchführungsvertrag. Die Offenlegung der Planung soll Anfang 2006 erfolgen. I.V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: 1. Bürgeranhörung 2. Begründung 3. Textliche Festsetzungen 4. Plan (verkleinert)
Anlage 2 - Begründung
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Anlage 2
zur Vorlage Nr. 885/2005
B e g r ü n d u n g
zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 494
Wolbeck – Gewerbegebiet - südlich Wolbecker Windmühle / östlich Holtkamp
1. Planungsanlass / Planungsgrundlagen
2. Geltungsbereich
3. Planungsrechtliche Situation
3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan
3.2 Bestehendes Planungsrecht / sonstige Satzungen, Verordnungen
3.3 Landschaftsschutz
4. Räumliche und strukturelle Situation
4.1 Lage und visuelle Prägung
4.2 Nutzungsstruktur im Gesamtkontext der näheren Umgebung
4.3 Nutzungsstruktur im Gebiet
4.4 Erschließung
4.5 Ver- und Entsorgung
4.6 Prägende Vegetationsstruktur
5. Planungsziele
5.1 Bau- und Nutzungsstruktur
5.2 Grünordnung
6 Inhalte des Bebauungsplans
6.1 Grundzüge der Planung
6.2 Bauliche Nutzung und Baugestaltung
6.2.1 Nutzungsart(en), Nutzungsdichte
6.2.2 Bebaubare Flächen, Bauhöhe
6.2.3 Bauweise und Bauform
6.2.4 Firstrichtung, Dachform
6.2.5 Material, Farbgebung
6.2.6 Stellplätze, Nebenanlagen
6.2.7 Freiflächen
6.2.8 Werbeanlagen
6.3 Verkehrsflächen / Erschließung
6.4 Ver- und Entsorgung / technische Infrastruktur
6.4.1 Haupterschließung „Wolbecker Windmühle“
6.4.2 Private Erschließung „Goldbrink“
6.4.3 Trinkwasser
6.4.4 Energieversorgung
6.5 Gemeinbedarf/soziale Infrastruktur
6.6 Grünflächen / Begrünung
6.6.1 Öffentliche Grünflächen
6.6.2 Private Grünflächen
6.6.3 Wald/Flächen für die Landwirtschaft
6.6.4 Erhaltungsgebote
6.6.5 Ausgleichsflächen
6.7 Immissionsschutz
6.8 Altlasten/Altstandorte
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6.9 Denkmalschutz/Archäologie
7. Flächenbilanz
8. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht
8.1 Rahmen der Umweltprüfung
8.2 Kurzdarstellung der Planung
8.3 Fachgesetzliche Ziele/ Vorgaben des Umweltschutzes
8.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose
8.4.1 Menschen
8.4.2 Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt
8.4.3 Boden
8.4.4 Wasser
8.4.5 Klima / Luft
8.4.6 Landschaft
8.4.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter
8.4.8 Wechselwirkungen der Schutzgüter
8.4.9 Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen
8.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante)
8.6 anderweitige Planungsmöglichkeiten
8.7 Überwachung (Monitoring)
8.8 Zusammenfassung
9. Gesamtabwägung
10. Realisierung der Planungs-/ Durchführungsmaßnahmen
1. Planungsanlass und Grundlagen
Auf Antrag der Grundstückseigentümerin soll das Gewerbegebiet „Wolbecker Windmühle “
durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach Süden erweitert werden.
Vorhabenträgerin ist Frau Sabine Lass, Wolbecker Windmühle 13, 48167 Münster.
Die im Plangebiet befindlichen, weitgehend ungenutzten Freiflächen liegen im Außenbereich
gemäß §35 BauGB. Eine bauliche Nutzung dieser Fläche n setzt demnach einen Bebauungs-
plan voraus. Zu diesem Zweck hat der Rat der Stadt Münster am 16.03.2005 einen Aufste l-
lungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB gefasst.
2. Geltungsbereich
Der Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 494 erstreckt sich im Stadtteil Wolbeck auf den
Bereich südlich des Gewerbegebietes Wolbecker Windmühle und östlich der Straße Hofkamp.
Innerhalb des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes liegen die fo l-
genden Grundstücke:
Gemarkung Wolbeck Stadt,
Flur 1,
Flurstücke 621, 752, 2228, 2429, 2431, 2432, 3101, 3102, Teil der Flurstücks 3078
Gemarkung Wolbeck Kspl.,
Flur 2,
Teil des Flurstücks 278
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan beinhaltet den Vorhaben und Erschließungsplan und
überplant zusätzlich das Grundstück Goldbrink 154 (westliche Teile der Flurst ücke 2431 und
2432), das außerhalb des Vorhaben und Erschließungsplanes liegt.
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Bebauungsplanung
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Die Grenzen des räu mlichen Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
und des Vorhaben und Erschließungsplanes sind im Plan gekennzeichnet.
3. Planungsrechtliche Situation
3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan
Die entsprechenden Flächen sind im Flächennutzungsplan als Gewerbegebiet und als Fläche
für die Landwirtschaft dargestellt. Der Bebauungsplan erfüllt damit die Anforderung des §8 Abs.
2 BauGB, dass Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind.
3.2 Bestehendes Planungsrecht / sonstige Satzungen, Verordnungen
Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind zurzeit nach § 35 Baugesetzbuch
(BauGB) (Außenbereich) zu beurteilen.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 494 überplant Teile der Bebauungspläne Nr. 307:
Wolbeck - Gewerbegebiet Windmühle (Münsterstraße / Goldbrink / Hofkamp / Alter Pos t-
weg) und Nr. 365: Wolbeck - Gewerbegebiet Windmühle II (Münsterstraße / Goldbrink /
Hofkamp / Alter Postweg). Mit der Rechtskraft des vorhabenbezogenen Bebauungspl anes
Nr. 494 treten die v.g Bebauungspläne für die überplanten Bereiche außer Kraft.
Hinsichtlich des Gebäudes Goldbrink 152 liegt eine Ordnungsverfügung des Bauordnungsam-
tes der Stadt Münster vom 22.3.2000 zum Abriss vor.
Die baulichen Anlagen auf dem Flurstück 2431 (Goldbrink 154) sind als landwirtschaftliche Ne-
benerwerbsstelle genehmigt.
3.3 Landschaftsschutz
Das Plangebiet befindet sich im Geltungsbereich des Landschaftsplans „Werse“. Im Zuge der
Fortschreibung des wirksamen Flächennutzungsplans, der das Plangebiet nunmehr überwi e-
gend als gewerbliche Baufläche darstellt, hat der Träger der Landschaftsplanung eine entspre-
chende Änderung des Landschaftsplans „Werse“ in Aussicht gestellt. Mit Rechtskraft des B e-
bauungsplans werden daher die f estgesetzten Bauflächen aus dem Geltungsbereich des
Landschaftsplans „Werse“ herausgenommen (Anpassungsklausel). Im Bebauungsplan ist die
künftige Grenze des Landschaftsplans „Werse“ entsprechend nachrichtlich übernommen wor-
den.
4. Räumliche und strukturelle Situation
4.1 Lage und visuelle Prägung
Das Plangebiet liegt südlich des bestehenden Gewerbegebietes Wolbecker Windmühle und
wird derzeit zum einen von einer landwirtschaftlichen Nutzfläche (Acker), der landwirtschaftli-
chen Nebenerwerbsstelle (mit Wohnhaus) , einer zu einer ehemaligen Hofstelle gehörenden
Remise und einem freistehenden eingeschossigen Fachwerkgebäude (Goldbrink 152) geprägt.
Das Plangebiet wird sowohl an seiner östlichen wie teilweise auch an seiner westlichen Grenze
durch Hecken eingefasst. Nördlich des vorhandenen Erschließungsweges befindet sic eine
dicht mit Obstbäumen bestandene Wiese. Großkronige Eichen bilden gleichzeitig einen natürli-
chen Ortsrand nach Süden.
4.2. Nutzungsstruktur im Gesamtkontext der näheren Umgebung
Der nördlich angrenzende Teil des Gewerbegebietes Wolbecker Windmühle wird durch den
Bestand an kleinteilig strukturierten Gewerbebauten und deren Nutzung durch Dienstleistungs-
betriebe unterschiedlicher Branchen (von der Werbeagentur bis zum Geburtshaus) bestimmt,
der zusätzlich durch einen hohen Anteil an Wohnungen für Betriebsinhaber und Aufsichtsper-
sonen gemäß § 8 (3) BauNVO charakterisiert ist.
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Im Süden und Westen grenzt das Plangebiet an den freien Landschaftsraum. Östlich des Plan-
gebietes befindet sich eine Tierarztpraxis.
Das nähere Umfeld des Plangebietes ist landwirtschaftlich geprägt. In einer Entfernung von ca.
300 m südlich des Plangebietes ist ein neues Wohngebiet entstanden.
4.3. Nutzungsstruktur im Plangebiet
Neben der landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle mit Wohnhaus auf dem Flurstück 2431
wird die bestehende Remise als Unterstellplatz für Pferde und Autos genutzt.
Das Gebäude Goldbrink 152 ist aufgrund der Ordnungsverfügung vom 22.3.2000 ungenutzt.
Südlich des Gebäudes Wolbecker Windmühle 21 ist ein provisorischer Stellplatz für Mitarbeiter
entstanden. Die Erschließung des Gebäudes erfolgt ansonsten von Norden.
4.4. Erschließung
Die Erschließung des Plangebietes erfolgt heute in Verlängerung der ausgebauten Anliege r-
straße „Wolbecker Windmühle“, die über eine befestigte Fahrbahn von 3,5m Breite verfügt. Zur
Erschließung des zukünftigen Gewerbegebietes ist dieser Ausbauzustand nicht ausreichend.
Das gilt auch für die bestehende innere Erschließung des Plangebietes.
4.5. Ver- und Entsorgung
Trinkwasser
Gemäß Aussage der Stadtwerke Münster kann für das gesamte Plangebiet die Trinkwasse r-
versorgung über eine vorhandene Wasserleitung in der Straße Wolbecker Windmühle sicher-
gestellt werden. Dazu ist es notwendig, eine weitere Wasserersorgungsleitung in das geplante
Baugebiet zu verlegen.
Abwasser
In der Straße „Wolbecker Windmühle“ besteht ein Mischwasserkanal, an den die Flurstücke
2431 und 2547 angeschlossen sind. Das Regenwasser des Flurstückes 2547 wird derzeit in
den Graben parallel zum „Goldbrink“ eingelassen.
Gas
Eine Gasversorgung des Plangebietes ist möglich. Derzeit endet die Gasleitung im Bereich der
Wendeanlage „Wolbecker Windmühle“. Im Zuge des Straßenausbaus muss von der Wendean-
lage bis in das Plangebiet eine Gasleitung verlegt werden.
4.6. Prägende Vegetationsstruktur
Bäume und Hecken
Die östliche Grenze des Plangebietes wird durch eine etwa 2m hohe Buchenhecke (Schnitthe-
cke) bestimmt. Vor der Hecke bestimmt eine Reihe hochstämmiger Obstgehölze das Bild.
Der südliche Bereich des Grundstücks ist mit etwa 40 jährigen Eichen bestanden, von denen
einige die südliche Abgrenzung des Grundstückes nach Süden bilden.
Nördlich der bestehenden Erschließungsstraße befindet sich eine dicht mit Obstbäumen b e-
standene Wiese.
Parallel zur äußeren Erschließung „Wolbecker Win dmühle“ verläuft eine Wallhecke als g e-
schützter Landschaftsbestandteil. Der Erhalt der Wallhecke wird in der Planung berücksichtigt.
Wasserlauf
Im Nord-Osten des Plangebietes stößt der offene Wasserlauf WL 32 899 001 an die Plang e-
bietsgrenze. Innerhalb des Plangebietes ist der Wasserlauf verrohrt (DN 400), um an der west-
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lichen Grenze als offener Wasserlauf wieder auszutreten. Von Seiten der Unteren Wasserbe-
hörde wird eine zumindest teilweise Offenlegung des Wasserlaufes angeregt.
5. Planungsziele
5.1 Bau- und Nutzungsstruktur
Das Bebauungskonzept sieht vor, die bereits bestehende gewerbliche Bau - und Nutzung s-
struktur in südlicher Richtung weiterzuentwickeln. Die bestehende Grünstruktur und die B e-
standsgebäude bleiben dabei weitestgehend erhalten und werden in ein städtebauliches Kon-
zept eingebettet.
Neben einem Hotel mit ca. 20 Betten sollen vier weitere Gebäude errich tet werden, um dort
Dienstleistungsbetriebe unterzubringen. Zu diesem Zweck wird im Bebauungsplan auf den Flä-
chen des Vorhaben- und Erschließungsplanes als zulässige Nutzung die Festsetzung „Dienst-
leistungsbetriebe: Büro- und Verwaltungsgebäude, freie Berufe“ getroffen. Damit ist das zuläs-
sige Nutzungsspektrum bezogen auf drei präzisierte Typen von „Dienstleistern“ abschließend
definiert. Dies bedeutet, dass sonstige Betriebe- und Anlagearten, die sich nicht unter der v.g.
Festsetzung subsumieren lassen (wie z.B. produzierende Handwerks oder Gewerbebetriebe),
unzulässig sind. Das bereits bestehende Gebäude „Goldbrink 152“ wird in das Konzept integ-
riert und soll ebenfalls einer Nutzung im Sinne o.g. Dienstleistungsdefinition zugeführt werden.
Die baulichen Anlagen auf dem Flurstück 2431 sollen zunächst weiterhin als Wohnhaus und
landwirtschaftliche Nebenerwerbsstelle erhalten bleiben. Eine Umnutzung wird erst zu einem
späteren Zeitpunkt angedacht. Daher ist diese Teilfläche nicht Gegenstand des Vorhaben- und
Erschließungsplans.
Die bestehende Remise wird im Zuge der Realisierung der Planung abgerissen.
5.2 Grünordnung
Bei der Entwicklung des dem Bebauungsplanentwurf zugrunde liegenden Bebauungskonzep-
tes wurde der Vermeidung von Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft und der Einbin-
dung des Baugebietes in seine Umgebung ein besonderes Gewicht beigemessen. Zu den we-
sentlichen Zielen gehört es, die ortsbildprägenden Landschaftsbestandteile zu schützen.
Die städtebauliche Planung reagiert auf die Hecke an der östlichen Plangebietsgrenze und die
Baumreihe mit einem Zurückspringen der Baugrenze von 5m von der Geltungsbereichsgrenze.
Zum Schutz der Wallhecke als wertvolle Gehölzstruktur wird die Baugrenze mit 10m Abstand
von der Straßenbegrenzungslinie der Straße „Wolbecker Windmühle“ festgesetzt. Zudem rea-
giert die Erschließungsplanung der Straße „Wolbecker Windmühle“ mit Rücksprüngen auf be-
sonders sensible Bereiche der Wallhecke. Zum Schutz der Bäume entlang der südlichen Gel-
tungsbereichsgrenze beträgt der Abstand der Baugrenzen zur Grenze des Bebauungsplanes
ca. 7,5 m.
Der an das Plangebiet angrenzende offene und im Plangebiet verrohrte Wasserlauf WL 32 899
001 wird innerhalb des Plangebietes teilweise wieder offen gelegt und parallel zur zukünftigen
Erschließungsstraße verlaufen.
Die im Süd -Westen geplante Ausgleichsfläche dient der Einbindung des Baugebietes in die
Landschaft.
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Abbildung 1: Bestand und geplante Gebäude
Gebäude Nutzung Branche
Gebäude 1 Bürodienstleistung in Verhandlung
Gebäude 2 Bürodienstleistung Informationstechnologie
Gebäude 3 Bürodienstleistung in Verhandlung
Gebäude 4 Bürodienstleistung in Verhandlung
Gebäude Goldbrink 152 Bürodienstleistung Softwareentwicklung
Hotel Garni Hotel Beherbergungsbetrieb 20
Betten
6. Inhalte des Bebauungsplans
6.1 Grundzüge der Planung
Das Bebauungskonzept sieht die Errichtung von 4 weiteren freistehenden Bürogebäuden sowie
eines Hotels (Garni) vor. Durch die Stellung der Neubauten werden die bestehenden Gebäude
städtebaulich integriert.
Die äußere Erschließung wird über die Verbreiterung der Straße „Wolbecker Windmühle“ g e-
währleistet. Bei der Verbreiterung wird insbesondere auf die bestehende Wallhecke an der öst-
lichen Grenze der Verkehrsfläche Rücksicht genommen.
Das Plangebiet wird über eine private Zuwegung (Planstraße) erschlossen. Dabei wird die be-
stehende Erschließung aufgenommen und auf eine Breite von 5m erweitert. Parallel zur E r-
schließung verläuft der offen gelegte Wasserlauf in einer Breite von 6m. Die Privatstraße endet
in einer kombinierten Stellplatz- und Wendeanlage.
Die Grenze des Vorhaben- und Erschließungsplanes weicht von der Grenze des Bebauungs-
planes ab. Für die sich auf dem Flurstück 2431 befindende landwirtschaftliche Nebenerwerbs-
stelle mit Wohngebäude ist eine gewerbliche Nutzung im Rahmen des Zeithorizontes des Vor-
haben- und Erschließungsplanes nicht vorgesehen. Aus diesem Grunde sind die westlichen
Teile der Flurstücke 2431 und 2432 nicht Bestandteil des Vorhaben- und Erschließungsplanes.
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6.2 Bauliche Nutzung und Baugestaltung
6.2.1 Nutzungsart, Nutzungsdichte
Art der baulichen Nutzung
Entsprechend den Planungszielen setzt der Vorhaben- und Erschließungsplan die konkreten
Nutzungen für die neu zu errichtenden Gebäude und das bestehende Gebäude „Goldbrink
152“ die Nutzungen „Büro-, Verwaltungsgebäude, freie Berufe“ als „Dienstleistungen“ bzw. „Ho-
tel garni“ präzise fest.
Für die Flurstücke 2431 und 2432 setzt der Bebauungsplan Gewerbegebiet gemäß §8 BauN-
VO fest. Dadurch soll auch hier die Errichtung von zulässigen, im Gewerbegebiet verträglichen
Nutzungen ermöglicht werden. Der Bebauungsplan lässt dabei d ie Ausnahme nach §8 Abs.3
Nr.3 BauNVO (Zulassung von Vergnügungsstätten) sowie Einzelhandelsbetriebe nicht zu. Da-
durch wird das Ziel verfolgt, städtebaulich unverträgliche Nutzungen auszuschließen.
Maß der baulichen Nutzung
Dem Planungsziel folgend, die Bau - und Nutzungsstruktur im Bereich des bestehenden G e-
werbegebietes „Wolbecker Windmühle“ weiterzuverfolgen setzen Bebauungsplan und Vorha-
ben- und Erschließungsplan eine GRZ von 0,6 fest. Die GFZ wird auf 1,2 als Höchstmaß fest-
gesetzt. Damit entspricht das Plangebiet in seiner Dichte der Bestandsstruktur. Ein Maßstabs-
und Dichtesprung, der gerade zur Bildung eines neuen Ortsrandes nicht gewünscht ist, wird
damit ausgeschlossen.
6.2.2 Bebaubare Flächen, Bauhöhe
Überbaubare Grundstücksflächen
Die überbaubaren Grundstücksflächen werden in Abhängigkeit der Erschließungssituation und
der Grundstücksverhältnisse weit gefasst. Durch die ohnehin wenigen möglichen Varianten in
der Lage der Gebäude wird auf eine engere Fassung der Baugrenzen verzichtet.
Zahl der Vollgeschosse
Bebauungsplan und Vorhaben- und Erschließungsplan setzen eine zweigeschossige Bebau-
ung als Höchstmaß fest. Dadurch soll die durch die Bestands- und Nachbarbebauung gebildete
Vorprägung der Geschossigkeit auch auf den neu zu parzellierenden Grundstücken im Plange-
biet beibehalten bleiben. Bei Einhaltung der Geschossflächenzahl ist ausnahmsweise ein wei-
teres Vollgeschoss zulässig.
6.2.3 Bauweise und Bauform
Es gilt die offene Bauweise.
6.2.4 Firstrichtung, Dachform
Hierzu trifft der Vorhabenbezogene Bebauungsplan keine Festsetzungen, da dies städtebaulich
nicht erforderlich ist.
6.2.5 Material, Farbgebung
Hierzu trifft der Vorhabenbezogene Bebauungsplan keine Festsetzungen, das dies städtebau-
lich nicht erforderlich ist.
6.2.6 Stellplätze, Nebenanlagen
Die Unterbringung der privaten Stellplätze ist auf den privaten Grundstückflächen bzw. den
privaten Verkehrsflächen vorgesehen. Der Bebauungsplan nimmt die Standorte der Stellplätze
innerhalb der privaten Verkehrsfläche als Hinweis in den Bebauungsplan auf. Zur Integ ration
der Stellplätze in das Landschaftsbild werden die Stellplätze durch zu pflanzende Laubbäume
begrünt. Zur Freihaltung der Bauflächenrandbereiche von Nebenanlagen und Stellplätzen wird
bestimmt, dass diese nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig sind.
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6.2.7 Freiflächen
Um die das Plangebiet prägende Vegetation zu erhalten und zu entwickeln, sollen die Teile der
Baugrundstücke, die nicht für eine zulässige bauliche Nutzung benötigt werden, mit Obst- oder
Laubbäumen bepflanzt werden (1 Baum pro 200 qm Grundstücksfläche).
6.2.8 Werbeanlagen
Entsprechend der bestehenden und geplanten Nutzungsstruktur sind Werbeanlagen nur an der
Stätte der Leistung zulässig. Ausgenommen sind einheitlich gestaltete, gruppenweise zusam-
mengefasste Hinweisschilder. Freistehende Werbeanlagen sind nicht zulässig. Die Größe der
Werbeanlagen ist auf 10qm begrenzt. Sie dürfen nur unterhalb der Gebäudetraufe angebracht
werden.
6.3 Verkehrsflächen / Erschließung
Im Zuge der Entwicklung des Plangebietes ist die vorhandene Ausbaubreite des Erschli e-
ßungsweges „Wolbecker Windmühle“ innerhalb des Plangebietes von 3,50 m nicht ausre i-
chend. Der Vorhaben- und Erschließungsplan nimmt die bestehende Dimensionierung der be-
stehenden Haupterschließung „Wolbecker Windmühle“ auf und sieht eine Breite von 5,50m
Fahrbahn und 1,50m Gehweg vor als Regelmaß vor. Fahrbahn und Gehweg werden reduziert
bzw. dort verschwenkt, wo besonders sensible Bereiche der Wallhecke zu schützen sind.
Die Erschließung des Plangebietes in Ost-West-Richtung ist als private Verkehrsfläche mit ei-
nem Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zu Gunsten von Anliegern und Erschließungsträgern fest-
gesetzt. Die Fahrbahnbreite beträgt 5,50m. Ein Bankett von 0,5 m Breite grenzt die Fahrbahn
von dem 7,5 m breiten offen gelegten Wasser lauf ab, der als private Grünfläche fes tgesetzt
wird.
6.4 Ver- und Entsorgung / technische Infrastruktur
6.4.1. Haupterschließung „Wolbecker Windmühle“
Der parallel zur Erschließungsstraße verlaufende Graben dient derzeit der Straßenentwäss e-
rung. Im Zuge der Umsetzung der Planung ist eine Verfüllung des Grabens notwendig. Ein An-
schluss der anliegenden Grundstücke an den vorhandenen Mischwasserkanal ist möglich.
6.4.2. Private Erschließung „Goldbrink“
Der zurzeit im Plangebiet verrohrte Wasserlauf (DN 400) wird auf seiner gesamten Strecke
stillgelegt. Teile des Wasserlaufes, die nicht offen gelegt werden, werden durch ein Rohr (DN
800) ersetzt.
Die Entwässerung der privaten Erschließung und der angrenzenden Grundstücke erfolgt über
den offen gelegten Wasserlauf.
Die Erschließungsplanung sieht die Neuverlegung eines Schmutzwasserkanals (DN 250) vor,
der an den bestehenden Kanal in der Straße „Wolbecker Windmühle“ angeschlossen wird.
6.4.3. Trinkwasser
Gemäß Aussage der Stadtwerke Münster kann für das gesamte Plangebiet die Trinkwasser-
versorgung über eine vorhandene Wasserleitung in der Straße Wolbecker Windmühle siche r-
gestellt werden. Dazu ist es notwendig, eine weitere Wasserersorgungsleitung in das geplante
Baugebiet zu verlegen.
6.4.4. Energieversorgung
Um die Stromversorgung zu gewährleisten, ist eine Trafo-Station erforderlich, die im Bereich
südlich der Einmündung der Planstraße untergebracht werden soll (notwendige Fläche 3m X
5m). Des Weiteren ist ein Anschluss an das bestehende Gasversorgungsnetz möglich. Für die
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Bebauungsplanung
9
Verlegung der erforderlichen Erschließungsleitungen auf privatem Grund sind entsprechende
vertragliche Vereinbarungen zwischen der Stadtwerke GmbH und der Vorhabenträgerin erfor-
derlich.
6.5 Gemeinbedarf/soziale Infrastruktur
Hierzu trifft der Vorhabenbezogene Bebauungsplan keine Festsetzungen, da Gemeinbedarfs-
anlagen im Plangebiet nicht vorgesehen sind.
6.6 Grünflächen / Begrünung
6.6.1 Öffentliche Grünflächen
Öffentliche Grünflächen sind im Plangebiet nicht vorgesehen.
6.6.2 Private Grünflächen
Der Vorhaben- und Erschließungsplan setzt den Bereich des offen gelegten Grabens in einer
Breite von ca. 7,5m als private Grünfläche fest. Ebenso ist die Ausgleichsfläche im Südwesten
des Plangebietes ergänzend als private Grünfläche festgesetzt.
Um die weitestgehende Eingrünung des Plangebietes und einen „fließenden“ Übergang zur
Landschaft zu erreichen, setz t der Vorhabenbezogene Bebauungsplan für die nicht für eine
andere Nutzung benötigten Teile der Baugrundstücke eine Mindestbepflanzung aus heim i-
schen Obst- oder Laubgehölzen fest (siehe textliche Festsetzung Nr. 7).
6.6.3 Wald/Flächen für die Landwirtschaft
Eine Festsetzung von Flächen für die Landwirtschaft oder Wald erfolgt nicht.
6.6.4 Erhaltungsgebote
An den südlichen, westlichen und östlichen Grenzen des Plangebietes ist ein 5m breiter
Pflanzstreifen vorgesehen. Er dient dem Erhalt der bestehenden teilweisen Eingrünung des
Plangebietes. Zur vollständigen Eingrünung bedarf es einer Ergänzung der bestehenden Vege-
tation. (siehe textliche Festsetzung Nr. 5)
6.6.5 Ausgleichsflächen
Der Vorhaben- und Erschließungsplan setzt eine Dreiecksfläche im Süd -Westen des Plange-
bietes als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Na-
tur und Landschaft fest. Im südöstlichen Teil der Ausgleichsfläche wird die bestehende, das
Plangebiet nach Süden abgrenzende Baumreihe, durch eine Baumpflanzung weitergeführt. Es
ist weiterhin die Anlage einer Obstwiese vorgesehen. Damit ist die Einbindung des Plangebie-
tes in den Landschaftsraum an seinen südlichen und westlichen Grenzen siche rgestellt. Die
Maßnahmen werden im Detail im landschaftspflegerischen Begleitplan zum Vorhabenbezoge-
nen Bebauungsplan beschrieben. Die durchzuführenden Maßnahmen werden im Durchfü h-
rungsvertrag geregelt.
6.7 Immissionsschutz
Zur Vermeidung von Lärmeinwirkungen auf die bestehenden und geplanten Dienstleistungsbe-
triebe und den hohen Anteil an Betriebsleiterwohnungen werden die Abstandsklassen I – VII für
die gewerbliche Baufläche ausgeschlossen. Weitere Vorkehrungen zur Vermeidung von I m-
missionen im Plangebiet sind nicht notwendig.
Bei dem geplanten Ausbau der Erschließ ungsstraße „Wolbecker Windmühle“ handelt es sich
um eine wesentliche Änderung im Sinne der 16. BiMSchV (Straßenverkehrslärmschutzverord-
nung). Auf Grundlage der zu erwartenden Verkehrsmengen von wesentlich unter 3.000
Kfz/DTV bestehen keine Anspruchsvoraussetzungen auf passiven Lärmschutz. Die einschlägi-
gen Immissionsgrenzwerte werden nach überschlägiger Ermittlung unterschritten.
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10
6.8 Altlasten/Altstandorte
Die überplanten Flächen waren in der Vergangenheit landwirtschaftlich bzw. gartenbaulich ge-
nutzt. Ein Verdacht auf Altlasten besteht nicht.
6.9 Denkmalschutz/Archäologie
Belange des Denkmalschutzes sind nicht betroffen. Zum Verhalten bei der Entdeckung von
Bodenfunden enthält der Bebauungsplan einen entsprechenden Hinweis.
7. Flächenbilanz
Plangebietsgröße: ca. 1,44 ha = (100,0 %)
davon
Bauflächen: ca. 0,80 ha = ( 55,6 %)
Straßenverkehrsflächen: ca. 0,10 ha = ( 6,9 %)
private Verkehrsflächen (GFL): ca. 0,13 ha = ( 9,1 %)
private Grünflächen: ca. 0,10 ha = ( 6,9 %)
Ausgleichsflächen: ca. 0,21 ha = ( 14,6 %)
Erhaltungs- u. Pflanzflächen: ca. 0,10 ha = ( 6,9 %)
8. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gem. § 2 a BauGB
8.1. Rahmen der Umweltprüfung
Der vorliegende Umweltbericht ist auf Basis einer Umweltprüfung gemäß der Anlage zu § 2
Abs. 4 und § 2a des Baugesetzbuches in der derzeit gültigen Fassung erstellt worden.
Die Umweltprüfung erfolgte auf Basis der Untersuchungsergebnisse des landschaftspflegeri-
schen Begleitplanes des Ingenieurbüros NTS und Daten aus dem Umwelt kataster der Stadt
Münster. Die Daten sind hinreichend, um die notwendige Umweltfolgeneinschätzung vorne h-
men zu können.
8.2 Kurzdarstellung der Planung
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan verfolgt das Ziel, den bestehenden Charakter des Ge-
werbegebietes „Wolbecker Windmühle“, bestimmt aus Dienstleistungsbetrieben unterschiedli-
cher Branchen (Softwareentwicklung, Geburtshaus, Werbeagentur etc.) nach Süden zu erwei-
tern und rechtlich zu fixieren.
Die Planung sieht die Anlage von 5 Dienstleistungsbetrieben sowie einem Hotel mit bis ca. 20
Betten vor. Eines der zukünftigen Gebäude ist bereits errichtet, derzeit jedoch ungenutzt. Die
landwirtschaftliche Nebenstelle mit Wohnfunktion wird in die Planung integriert, liegt aber a u-
ßerhalb des Geltungsbereiches des Vorhaben- und Erschließungsplanes.
Die Gebäude mit bis zu zwei Vollgeschossen in offener Bauweise orientieren sich in der
Baumasse und Anordnung innerhalb des Grundstückes an dem umliegenden Bestand. Die
Erschließung der Flächen erfolgt durch den Ausbau (Erweiterung der Fahrbahn und Erstellung
eines Gehweges) einer zurzeit als Wirtschaftsweg genutzten Trasse von der Straße Wolbecker
Windmühle aus dem bestehenden Gewerbegebiet heraus. Die innere Erschließung des G e-
werbegebietes erfolgt über eine Privatstraße.
Das Plangebiet umfasst eine Gesamtgröße von 1,44 ha. Der Vorhabenbezogene Bebauungs-
plan schafft die Voraussetzung für ca. 0,8 ha Nettogewerbefläche.
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11
8.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes
Nachfolgend werden die in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten und für
den Bebauungsplan bedeutsamen Umweltschutzziele dargestellt. Hierfür wurden die Fachge-
setze und – pläne berücksichtigt, die gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7g insbesondere zu berücksichtigen
sind.
Die Art, wie die Umweltbelange bei der Aufstellung berücksichtigt wurden, ergibt sich aus der
nachfolgenden Beschreibung und Bewertung der in der Umweltprüfung ermittelten Umwel t-
auswirkungen, die in der bauleitplanerischen Abwägung berücksichtigt werden.
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vom 25.03.2002 (BGBl. I S. 2002, 1193), zuletzt ge-
ändert durch Art. 40 G v. 21. 6.2005 BGBl. I 1818
• Gemäß den Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege (§ 1) sind Natur und
Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlagen des Menschen
auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten
Bereich zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und, soweit erforderlich wiederherz u-
stellen.
Im vorliegenden Umweltbericht erfolgen eine Darstellung des derzeitigen Zustands von Natur
und Landschaft im Plangebiet und der Umgebung sowie eine Prognose der Auswirkungen der
Planung auf die Schutzgüter. Der Eingriff in Natur und Landschaft wird bilanziert, der notwendi-
ge Kompensationsflächenbedarf benannt und der Nachweis des landschaftsrechtlichen Aus-
gleiches erbracht.
Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) vom 17.03.1998 (BGBl. I 1998, S. 502), zuletzt
geändert durch Art. 3 G v. 9.12.2004 (BGBl. I S. 3214)
Landesbodenschutzgesetz für das Land Nordrhein -Westfalen (LBodSchG) vom 9. Mai
2000 (GV. NRW. 2000 S. 439) in der aktuellen Fassung
Wassergesetz für das Land Nordrhein -Westfalen - Landeswassergesetz (LWG) vom
25.06.1995 (GV. NRW. S.926 / SGV. NRW. 77), zuletzt geändert am 03.05.2005 (GV. NRW. S.
463)
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.9.2004 (BGBl. I S.
2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.6.2005 (BGBl. I S. 1818) m.W.v. 1.7.2005
Wasserhaushaltsgesetz: Gemäß § 1a Satz 1 sind die Gewässer (Oberflächen gewässer,
Grundwasser) als Bestandteil des Naturhaushalts und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen
zu sichern.
Die Oberflächengewässer und das Grundwasser werden im vorliegenden Umweltbericht unter
Punkt 8.4.4 „Wasser“ behandelt.
Bundesimmissionsschutzgesetz: Zweck dieses Gesetzes ist es, Menschen, Tiere und Pflan-
zen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schäd-
lichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen
vorzubeugen (§ 1).
Im vorliegenden Umweltbericht werden die entsprechenden Verordnungen des Bundesimmis-
sionsschutzgesetzes zum Lärmschutz und zur Luftreinhaltung bei den Schutzgütern Menschen
und Klima/Luft berücksichtigt.
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12
Landschaftsplan: Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des seit 1987 rechtskräftigen
Landschaftsplanes „Werse“. Als zentrales Entwicklungsziel ist die Erhaltung einer mit natürli-
chen Landschaftselementen reich und vielfältig ausgestatteten Landschaft genannt. Besonders
geschützte Biotope oder Bestandteile von Natur und Landschaft sind nicht vorhanden.
Schutzausweisungen
Im Plangebiet bestehen keine Schutzausweisungen des Natur- und Umweltschutzes. Von der
Planung sind keine Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH -Gebiete) oder Europäi-
sche Vogelschutzgebiete betroffen.
8.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose
8.4.1 Menschen
Die Nutzung des Plangebietes besteht heute aus:
• einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle mit Wohnfunktion (gartenbauliche Nu t-
zung),
• landwirtschaftlicher Nutzfläche (Acker),
• Reste einer landwirtschaftlichen Hofanlage (Remise und Tor) und einem
• ungenutztem Fachwerkgebäude jüngeren Datums.
Teile der der ehemaligen Hofflächen sind versiegelt.
Nördlich grenzt das bestehende Gewerbegebiet „Wolbecker Windmühle“ an das Plangebiet an.
Charakteristisch sind die Nutzungen der einzeln stehenden Gebäude durch Dienstleistungsbe-
triebe verschiedener Branchen. Das Gewerbegebiet wird zudem durch einen hohen Anteil an
Betriebswohnungen geprägt. Im Süden und Osten grenzen landwirtschaftliche Nutzflächen
(Acker), im Westen eine Tierarztpraxis mit parkähnlichen Gartenflächen an.
Die nächste, südlich des Plangebietes liegende, Wohnsiedlung ist ca. 300m vom Plangebiet
entfernt.
Das Bearbeitungsgebiet liegt nicht innerhalb einer Trinkwasserschutzzone. Private Trinkwas-
sergewinnung im Umfeld ist nicht bekannt.
Erholung
Das Plangebiet schließt im Süden an das bestehende Gewerbegebiet Wolbecker Windmühle
an und bildet den Übergang zur freien Landschaft, die als einen Auss chnitt der münsterländi-
schen Parklandschaft zeigt. Über die Verlängerung der ausgebauten Erschließung „Wolbecker
Windmühle“ besteht eine Fuß - und Radwegeverbindung über einen Wirtschaftsweg nach S ü-
den. Insgesamt nimmt das Plangebiet eine untergeordnete Erholungsfunktion wahr.
Vorbelastung durch Immissionen
Auf das Plangebiet wirken im Ist-Zustand Lärmimmissionen von der bestehenden Straße „Wol-
becker Windmühle“ nur eingeschränkt ein. Wolbecker Windmühle und in ihrer Verläng erung
der Wirtschaftsweg Goldbrink dienen der Erschließung einer weiteren landwirtschaftlichen Hof-
stelle. Durch eine Wendeanlage wird ein nach Süden gerichteter Durchgangsverkehr unterbro-
chen.
Innerhalb des Plangebietes besteht eine Verkehrsbelastung durch die rückwärtige Erschli e-
ßung des Gebäudes Wolbecker Windmühle Nr. 21. Obwohl von Norden erschlossen parken
täglich ca. 6 – 10 PKW der Beschäftigten auf provisorisch errichteten Stellplätzen südlich des
Gebäudes.
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13
Auswirkungen der Planung
Nutzungsänderung
Die bisherige landwirtschaftliche Nutzung im Plangebiet kann nicht aufrechterhalten werden.
Für die gartenbauliche Nutzung gilt dies teilweise. Etwa die Hälfte der landwirtschaftlichen
Nutzfläche (Ackerland) wird im Zuge der Planung zu einer Ausgleichsfläche aufgewertet.
Aufgrund einer erhöhten Versiegelung der Flächen ist mit einer geringeren Versickerungsr ate
bzw. einer geringeren Grundwasserneubildungsrate zu rechnen.
Erholung
Durch den Ausbau der Erschließung Wolbecker Windmühle in seiner südlichen Verlängerung
und den Bau eines Ge hweges wird die nach Süden in den Landschaftsraum orientierte Fuß -
und Radwegeverbindung sichergestellt.
Die bestehenden und die geplanten Gebäude haben den Charakter landwirtschaftlicher Ho f-
strukturen und fügen sich gut in das Landschaftsbild ein. Die zu errichtenden Gebäude werden
sich dem Bestand anpassen.
Das geplante Gewerbegebiet erhält durch
• die Anlegung von Gärten um die geplanten Bürogebäude,
• sowie einen sowie einen 5m breiten Grundstücksstreifen, der als Erhaltungs- und
Pflanzgebotsfläche nach §9 Abs.1 Nr. 25 a und b BauGB festgesetzt ist,
• in Kombination mit Festsetzungen zum Ausgleich der Eingriffe in Natur und Landschaft
auf der nach §9 Abs.1 Nr. 20 BauGB festgesetzten Fläche,
eine Einbindung in die Landschaft.
Lärmimmissionen im Plangebiet
• Gliederung nach Abstandserlass NRW
Innerhalb des geplanten Gewerbegebietes können Lärmemissionen der geplanten Gewerbebe-
triebe auftreten. Zur Vermeidung von Lärmeinwirkungen auf die bestehenden Dienstleistungs-
betriebe und den hohen Anteil an Wohnnutzungen werden die Abstandsklassen I – VII im Ge-
werbegebiet ausgeschlossen. Eine Ansiedlung von Betrieben mit einem erhöhten Abstandser-
fordernis aufgrund von Lärmemissionen ist somit nicht zulässig.
Die innerhalb des Vorhaben- und Erschließungsplans vorgesehenen Dienstleistungsbetriebe
verursachen keine besonderen Emissionen.
• Ausbau der Wolbecker Windmühle
Mit der Planung des Gewerbegebietes geht der Ausbau der Straße Wolbecker Windmühle ein-
her. Unter Berücksichtigung einer bestehenden Wal lecke (siehe Kapit el Pflanzen und Ti e-
re/biologische Vielfalt) wird die Erschließungsstraße von derzeit 3,0m auf eine Fahrbahnbreite
von 4,0m bis 5,5 m ausgebaut.
Die Verkehrslärmschutzverordnung ist anzuwenden, wenn durch einen erheblichen baulichen
Eingriff eine Lärmpegelerhöhung um drei dB(A) entsteht. Das ist hier der Fall; es ha ndelt sich
beim geplanten Straßenausbau um eine wesentliche Änderung im Sinne der Verordnung. Die
Immissionsgrenzwerte der 16. BImschV werden aufgrund des geringen Verkehrsaufkommens
jedoch sicher eingehalten.
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Bebauungsplanung
14
Mit vollständiger Realisierung der Planung wird es im Plangebiet zu einem Bedarf aller Dienst-
leistungsbetriebe von ca. 20 Stellplätzen geben. Hinzukommen weitere 4-5 Stellplätze für das
Hotel. Geht man davon aus, dass die rückwärtige Andienung des Gebäudes Wolbecker Wind-
mühle 21 nach baulicher Umsetzung der Planung entfällt (ca. 10 Stellplätzen) e rgibt sich ein
zusätzliches Verkehrsaufkommen von ca. 15 PKW im Vergleich zum Ist -Zustand. Das Ve r-
kehrsaufkommen erfolgt in der Regel zu Arbeitsbe ginn und am späten Nachmittag zum A r-
beitszeitende.
Damit ist eine nachhaltige Störung der Hotelnutzung nicht gegeben.
8.4.2 Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt
Grundlage der Darstellung des Schutzgutes Tiere und Pflanzen ist die im April 2005 durchge-
führte Erfassung der Biotoptypen, anhand derer Rückschlüsse auf die Artenzusammensetzung
und die Bedeutung der Lebensräume gezogen werden können. In Abstimmung mit dem Amt
für Grünflächen und Umweltschutz der Stadt Münster sind aufgrund der Biotopstrukt ur und
qualitativen Ausprägung der Biotoptypen im Plangebiet keine speziellen faunistischen Untersu-
chungen durchgeführt worden, weil keine besonderen Arten zu erwarten sind.
Die Biotoptypen sind durch Randlage am bestehenden Gewerbegebiet im Übergang zur freien
Landschaft geprägt.
Es sind folgende Biotop- und Nutzungstypen erfasst worden:
• Wallhecke
• Schnitthecke
• Ufergehölz
• Baumgruppe, Baumreihe
• Einzelbaum
• Graben
• Acker
• Ackerrain
• Rain
• Strukturarmer Ziergarten
• Strukturreicher Ziergarten
• Obstgarten, Obstwiese, Obstweide
• Gebäude
• Hofplatz
• Hofplatz, teilversiegelt
• Reitfläche
• Straße
Insgesamt stellen die Biotoptypen neben der landwirtschaftlichen Fläche vor allem intensiv ge-
nutzte und überformte Freiflächen des landschaftlichen Siedlungsraumes dar. Bei den Beg e-
hungen vor Ort sind keine besonders schützenswerten Tier - oder Pflanzenarten vorgefunden
worden.
Im Rahmen der Ortsbegehungen wurden nur Arten des Siedlungsraumes und Kulturfolger an-
getroffen.
Die Wallhecke ist zu den Biotoptypen mittlerer Qualität zu zähl en. Die Wallhecke steht nach
dem Landschaftsgesetz unter gesetzlichem Schutz.
Unter dem Aspekt des Biotopverbundes hat vor allem die Obstbaumreihe entlang der östlichen
Grenze des Plangebietes eine Bedeutung, da diese das verbindende Element vom Gewässer
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Bebauungsplanung
15
in die freie Landschaft darstellt. Bei einer momentan unbebauten Freifläche weiter östlich e r-
scheint die Bedeutung derzeit zwar untergeordnet. Unter dem Aspekt einer möglichen Sie d-
lungserweiterung auf diesen Freiflächen ist der Erhalt der Baumreihe einschl ießlich der
Schnittecke von besonderer Bedeutung.
Auswirkungen der Planung
Baubedingte Eingriffe, die über die anlagebedingten hinausgehen, sind nicht zu erwarten bzw.
vermeidbar. So ist im Bauablauf durch eine fachgerechte Sicherung eine Gefährdung und Be-
schädigung der zu erhaltenden Bäume insbesondere der Straßenbäume auszuschließen.
Anlagebedingt sind sowohl der Verlust an Gras - und Staudenfluren durch Versiegelung und
Veränderung der Nutzungen als auch die Rodung vorhandener Bäume zu nennen.
Tabelle 1: Bilanzierung der Eingriffe in den Gehölzbestand
Eingriffsgegen-
stand
Lage des Eingriffes Umfang Summe
Gewerbegebiet --
Private Erschließung 5 St. Laubbäume
Öffentliche Erschl. --
5 St.
Gewerbegebiet 6 St.
Private Erschließung --- Obstbäume
Öffentliche Erschl. --
6 St.
Die Tabelle 1 gibt einen Überblick über die Höhe und den Ort der notwendigen Baumfällungen.
Es handelt sich bei den Obstbäumen um Gehölze mit 20 -30 cm Stammdurchmesser, die als
Gruppe den Bestand eines Obstgartens darstellen. Eine Rodung ist nicht zu vermeiden, ohne
die grundsätzlichen Ziele der Planung in Frage stellen zu müssen. Die Laubbäume bilden eine
kleine Erlengruppe nördlich des östlichen Bestandsgebäudes. Auch hier ist ein Eingriff nich t
vermeidbar.
Es besteht die Gefahr einer nachhaltigen Beeinträchtigung der Wallhecke. Anhand von Ver-
meidungsmaßnahmen wird erläutert, dass durch eine Anpassung des Straßenausbaus im
Querschnitt und in der Lage auf die besondere Situation der Wall reagiert werden kann. Diese
Maßnahmen sind geeignet, erhebliche Beeinträchtigungen in die Wallhecke zu vermeiden.
Weitere Eingriffe wie beispielsweise in den Biotopverbund sind aufgrund der Lage am Rande
des Siedlungsraumes nicht gegeben.
Vermeidungsmaßnahmen
Die Eingriffe in Natur und Landschaft werden mit nachfolgenden Maßnahmen vermieden bzw.
auf ein Mindestmaß minimiert.
• V1 – Schutz der Wallhecke
Die Wallhecke entlang der Wolbecker Windmühle wird einschließlich der Bäume erhalten und
die Beeinträchtigungen auf ein Minimum reduzier t. Die notwendige Erschließung des Gewer-
begebietes macht den Ausbau des bestehenden Wirtschaftsweges notwendig. In i ntensiver
Abstimmung mit dem Tiefbauamt und dem Amt für Grünflächen und Umweltschutz wurde fol-
gender Kompromiss zwischen notwendiger Ausbaumaßnahme und gefordertem Erhalt der
Wallhecke gefunden.
Wie die Abbildung 3 zeigt, hat der Wirtschaftsweg im Bestand eine Breite von ca. 3,0 m mit
beidseitigem Bankett von je 1,0 m. Östlich schließt sich an das Bankett die Grabe nböschung
an. Die Wallhecke beginnt auf der Hälfte der straßenabgewandten Böschung.
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16
Die ursprüngliche Forderung seitens der Straßenplanung, eine 6 m breite Fahrbahn mit bei d-
seitigem Gehweg umzusetzen, hätte massive Eingriffe in den Graben und die Wallhec ke zur
Folge. Selbst bei einem minimalen Ausbau des Wirtschaftsweges auf eine Breite von 5,5 m
ohne Gehweg wären Eingriffe in den Graben nicht zu vermeiden.
Unter diesem Ansatz wurde festgehalten, dass der Verlust des Grabens und dem Bau eines
Abwasserkanals hingenommen werden kann, sofern der Erhalt der Wallhecke sichergestellt ist.
Die Abbildung 2 macht deutlich, dass es möglich ist, eine 5,50 m breite Fahrbahn mit einseiti-
gem Gehweg und Schrammbord zu realisieren, ohne die Wallhecke massiv zu beeinträchtigen.
Die Eingriffe in die Wallhecke werden sich auf einzelne Strauchrodungen im Randbereich s o-
wie Schnittarbeiten zur Sicherung des Lichtraumprofils beschränken.
Abbildung 2: Schnitt Wallhecke - Planung
Abbildung 3: Schnitt Wallhecke - Bestand
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Zusätzlich wurde abgestimmt, dass im Bereich der Baumstandorte die Fahrbahn auf 4,0 m ein-
geengt und der Gehweg verschwenkt wird. Eine Beeinträchtigung des Wurzelraumes ist somit
auf ein Minimum reduziert, da in diesen Bereichen der Gehweg vollständig im Bereich der Gra-
benverfüllung liegt.
Die Grabenverfüllung hat so zu erfolgen, dass ein geeignetes wasser- und luftdurchlässiges
Material zur Schonung der Gehölz wurzeln eingebracht wird.
• V2 – Schutz von landschaftsprägenden Baumreihen
Zur Erhaltung der Baumreihe entlang der südlichen und östlichen Geltungsbereichsgrenze wird
eine Erhaltungs- und Pflanzgebotsfestsetzung in einer Breite von 5m vorgenommen.
Ausgleichsmaßnahmen
Folgende Ausgleichsmaßnahmen werden vorgenommen:
• Ergänzung vorhandener Baumreihen
Sukzessive Ergänzung zu einer geschlossenen Baumreihe als Abgrenzung zur freien Lan d-
schaft.
• Baumpflanzungen in privaten Freiflächen
Erhaltung der vorhandenen Durchgrünung des Plangebietes zu erhalten und Vermeidung
großer Gebäudekomplexe und Förderung der bestehenden kleinteiligen Baustruktur.
• Bepflanzung Stellplätze
Gewährleistung einer gestalterischen Einbindung der Stellplätze in das Siedlungsbild und Ver-
ringerung der Aufheizung des
• Anlage und Entwicklung einer Obstwiese
Die Fläche für Maß nahmen des Naturschutzes und der Landschaft wird, dem bestehenden
Landschaftsbild entsprechend, als Obstwiese entwickelt.
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18
Eingriff- und Ausgleichsbilanzierung
Die Eingriffsbilanzierung erfolgt gemäß dem Bewertungsverfahren der Stadt Münster, hier
„Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft nach § 4 LG im Stadtgebiet von Münster“.
Bewertet wird der jetzige Zustand des Plangebietes einschließlich der vorgesehenen Flächen
für Kompensationsmaßnahmen sowie das geplante Bauvorhaben einschließlich der geplanten
Kompensationsmaßnahmen.
Die Bewertung ergibt folgendes Ergebnis:
• Bewertung Bestand 44.456 GW
• Bewertung Planung 43.365 GW
Biotopwertdifferenz von -1.091 GW
Nach Durchführung sämtlicher Maßnahmen im Untersuchungsgebiet ergibt sich eine gering-
fügige Biotopwertdifferenz von -1.091 GW.
Der Eingriff kann somit im Planungsgebiet zu fast 100 % kompensiert werden.
Die entsprechenden Maßnahmen zur Kompensation des Eingriffes werden im Durchführungs-
vertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan geregelt. Die Beschreibung der Maßna h-
men ist im Detail dem landschaftspflegerischen Begleitplan zu entnehmen.
8.4.3 Boden
Durch die geplante Nutzung kommt es zu umfangreichen Versiegelungen durch Bebauung
und in geringerem Umfang durch Flächenbefestigung und somit zu einer Reduzierung der
Bodenfunktionen wie Grundwasserneubildung oder Biotopentwicklung.
Insgesamt ist anlagebedingt mit einer vollständigen Zerstörung der Lebensraumfunktion des
Bodens von 5.425 m2 zu rechnen. Der Versiegelungsumfang wurde in der Eingriffsbilanzie-
rung entsprechend berücksichtigt.
Die nicht befestigten oder überbauten Flächen werden zukünftig als Gartenland genutzt. So-
mit wird es betriebsbedingt zu einer Anreicherung der Auflageschicht des Gartenbodens
kommen. Mit zusätzlichen baubedingten Eingriffen ist unter Beachtung geltender Gesetze und
Regeln der Technik zum Schutz des Bodens nicht zu rechnen.
Insgesamt ist der Eingriff in das Schutzgut Boden trotz der Vermeidungsmaßnahmen als e r-
heblich einzuschätzen.
8.4.4 Wasser
Vom Südosten aus verläuft ein Nebengewässer WL 32 899 001 in Ost-West-Richtung auf hal-
ber Höhe das Plangebiet. Während das Gewässer außerhalb des Plangebietes eine mit tlere
bis geringe Strukturgüte aufweist und nur durchschnittliche Wasserqualitäten vermut en lässt,
ist es innerhalb des Bearbeitungsraumes vollständig verrohrt.
Der Grundwasserleiter wird von Geschiebesand und Vorschüttsanden gebildet, die von G e-
schiebemergel / -lehm unterlagert werden. Bereichsweise reicht der Geschiebelehm bis zur
Geländeoberfläche. In Bachsenken werden die glazialen Sedimente von Auensedimenten ü-
berlagert.
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Das Grundwasser strömt in nördliche und westliche Richtung. Vorfluter ist die Angel. Für die
Grundwassereinheit liegen keine Beschaffenheitsdaten vor.
Im nördlich an den Geltungsbereich anschließenden Gewerbegebiet wurden im Jahre 1993
Bodenuntersuchungen durchgeführt. Danach ist mit einem Grundwasserstand von ca. 0,6 bis
ca. 1,5m u. GOK zu rechnen. Die anstehenden schluffigen Sande und sandigen Schluffe wei-
sen Durchlässigkeiten kf von 10 -4 bis 10 -8 m/s auf. Demnach ist Versickerung von Niede r-
schlagswasser bei hohen Grundwasserständen und geringen Durchlässigkeitsbeiwerten der
Böden nicht möglich.
Die Entwicklungsmöglichkeit grundwasserbeeinflusster Biotope mit hoher Schutzwürdigkeit ist
nicht gegeben.
Das Plangebiet liegt nicht innerhalb einer Trinkwasserschutzzone. Private Trinkwassergewi n-
nung im Umfeld ist nicht bekannt.
Auswirkungen der Planung
Bei einer eventuellen Unterkellerung ist mit einem kurzfristigen Eingriff in das Grundwasser zu
rechnen.
Durch die anlagebedingte Teil- und Vollversiegelung von Boden bei gleichzeitiger Versickerung
des anfallenden Regenwassers kommt es zu einer räumlichen und zeitlichen Verlagerung der
Grundwasserneubildung, die jedoch als unerheblich einzuschätzen ist.
Der im Bestand verrohrte Abschnitt des Gewässers innerhalb des Plangebietes soll durch die
Umsetzung des Bebauungsplanes auf einer Länge von 60 % der Gesamtverrohrung wi eder
geöffnet werden. Auch wenn durch die verbleibende Verrohrung eine Durchgängigkeit für viele
Tierarten des Gewässers nicht gegeben ist, stellt die Maßnahme eine deutliche Verbesserung
und Bereicherung des Natur- und Landschaftshaushaltes dar.
Betriebsbedingt kann es zu geringfügiger Änderung der Grundwasserneubildung kommen, da
Teile des Regenwassers direkt für den Eigenbedarf genutzt werden, was insgesamt j edoch
ebenfalls als unerheblich zu bewerten ist. Von besonderen Gefährdungen des Grun dwassers
durch die Planung ist nicht auszugehen.
Insgesamt hat die Planung den positiven Effekt der Öffnung des Gewässers, dem eine Verfül-
lung des Grabens sowie geringe Auswirkungen des Grundwassers entgegenstehen.
Vermeidungsmaßnahmen
• V6 - Schutz des Grundwassers
Die gegen Schadstoffeintrag sensiblen Böden mit geringer Pufferung sind zu beachten. Schad-
stoffeintrag während der Bauphase oder im Betrieb ist durch Beachtung gängiger R egeln der
Technik zu verhindern.
• V7 - Schutz des Gewässers
Schadstoffeintrag in das Gewässer während der Bauphase oder im Betrieb ist durch Beach-
tung gängiger Regeln der Technik zu verhindern.
• V8 - Regenwasserversickerung innerhalb der Grundstücke
Die Auswirkungen der Flächenversiegelung auf das Schutzgut Wasser im Sinne der Grun d-
wasserneubildungsrate ist durch die Ableitung und Versickeru ng des unbelasteten oder
schwach belasteten Regenwassers der Verkehrs- und Dachflächen innerhalb der Grundstücke
zu vermeiden. Sämtliches Regenwasser ist über Sickermulden in den privaten Freiflächen kon-
trolliert zu versickern oder aber dem zu öffnenden Gewässer zuzuführen.
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• V9 - Reduzierung der Flächenversiegelung
Sowohl mit Bezug auf das Schutzgut Wasser als auch das Schutzgut Boden sollten in befestig-
ten Flächen wie Zufahrten und Terrassen nur teilversiegelte Bauweisen ausgeführt werden.
Zum einen kann so die Veränderung der Grundwasserneubildung verringert werden und zum
anderen stehen die Flächen in minimalem Umfang weiterhin als Lebensraum für Pflanzen und
Tiere zur Verfügung.
Das im Bestand verrohrte Gewässer wird im Bereich außerhalb der Privatstraße geöffnet. Das
Gewässer kann aufgrund der technischen Anforderungen nur bedingt naturnah gestaltet we r-
den. Im weiteren Verfahren wird geprüft, in welcher Form die Integration von Steinschüttungen
und die Pflanzung von gewässerbegleitender Staudenflora (z.B. Faschinen mit Blu tweiderich-
Besatz) bei effektiver Pflege von der Privatstraße aus oder die Pflanzung gewässerbegleite n-
der Gehölze (Weiden, Erlen) an der Böschungsoberkante möglich sind.
8.4.5 Klima / Luft
Die zu planende Fläche hat keine Funktion innerhalb großräumiger klimaökologischer Au s-
gleichsräume oder Belüftungskorridore. Auf unversiegelten, unbebauten und landwirtschaftlich
genutzten Flächen entsteht generell Kaltluft. Diese Funktion der Flächen wird durch Versiege-
lung und Bebauung grundsätzlich geändert.
Die Flächen sind bereits durch Hausbrand und Kleingewerbe des umliegenden Siedlungsrau-
mes vorbelastet. Bei einem insgesamt ländlichen Gebiet ist die Gesamtbelastung durch Ko h-
lenmonoxid als mittelmäßig zu bewerten. Belastungen der Luft durch Kfz-Verkehr, im Besonde-
ren durch Kohlenwasserstoffe und Stickoxide, gehen in nur sehr geringem Maße von der
Münsterstraße aus.
Belastungen durch Ruß durch lokale Emittenten sind nicht gegeben. Das relativ neue Gewer-
begebiet im Norden sowie die Wohnbauflächen im Südosten sind bereits auf aktuellem Stand
der Technik realisiert worden und tragen zu keiner nennenswerten Feinstaub-Belastung bei.
Aufgrund der geringen Größe des Plangebietes sind Auswirkungen auf die klimatische Situati-
on nicht zu erwarten.
Auswirkungen der Planung
Baubedingt kann es kurzfristig zu einer geringfügig erhöhten Belastung der Luft durch Bauma-
schinen kommen, die jedoch zu vernachlässigen sind.
Die Veränderungen des Mikroklimas durch die Erhöhung der Versiegelung sind aufgrund der
geringen Eingriffsintensität und des bioklimatisch unproblematischen Raumes nachrangig.
Mit weiteren betriebsbedingten Auswirkungen ist nicht zu rechnen.
8.4.6 Landschaft
Der gesamte Landschaftsraum stellt einen typischen Ausschnitt der münsterländischen Par k-
landschaft dar. Es handelt sich um einen mittelmäßig strukturierten, mäßig bzw. gering reliefier-
ten zum Teil landwirtschaftlich genutzten Raum, der durch Hecken und Einzelbäume s owie
Baumreihen gegliedert wird.
Ausgleichsmaßnahme
• M5 – Öffnung der Gewässerverrohrung
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Bebauungsplanung
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Die Gebäude stellen typisch westfälische Hofstrukturen dar und fügen sich gut in das Lan d-
schaftsbild ein. Das eher standardisierte Wohngebäude im Norden wird durch die reich struktu-
rierte Gartenanlage nicht als Fremdkörper empfunden.
Der Raum weist insgesamt eine mittlere Eigenart und Strukturvielfalt auf. Von erhöhter Bedeu-
tung sind alle älteren Einzelbäume und Baumreihen, die als typisch für das Münsterland anzu-
sprechen sind. Sämtliche Gehölzstrukturen stellen gliedernde und beleb ende Strukturen dar,
denen je nach Geschlossenheit und Höhe zusätzlich eine abschirmende Funktion zukommt.
Die mögliche Funktion des Gewässers im Nordosten ist innerhalb des Plangebietes durch die
Verrohrung unterbunden. Eine Erhöhung der Struktur - und Ve getationsvielfalt innerhalb des
Landschaftsraumes ist somit nicht gegeben.
Auswirkungen der Planung
Baubedingt ist mit einer kurzfristigen Belastung angrenzender Erholungsaktivitäten durch Bau-
lärm zu rechnen, die jedoch insgesamt als unerheblich zu bewerten ist.
Als Auswirkungen der Planung ist die positiv einzuschätzende Öffnung des Gewässers als wei-
teres gliederndes Element der Landschaft zu nennen, die den bereits sichtbaren Teil des Ge-
wässers fortführt und eine visuelle Wahrnehmung vom Goldbrink aus ermöglicht.
Die Eingriffe in den Gehölzbestand innerhalb des Plangebietes haben bei einer Eingriffsintensi-
tät, wie in dem vorliegenden Gestaltungsvorschlag darstellt, nur geringe Auswirkungen auf das
Landschaftsbild. Trotz der notwendigen Fällungen bleibt der durchgrünte Charakter des Gebie-
tes erhalten. Mit den geplanten Gebäuden werden neue Sichtbezüge g eschaffen, die sich an
dem Erscheinungsbild des umliegenden Bestandes orientieren. Die vorhandenen Baumreihen
als Abrundung des Siedlungsraumes bleiben erhalten.
Allerdings ergibt sich eine Veränderung des Landschaftsbildes aufgrund der neuen hinzutr e-
tenden Bebauung, die nur teilweise ausgeglichen werden kann.
8.4.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter
Es befinden sich keine Baudenkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes NRW im Plange-
biet. Ein Vorkommen von Bodendenkmalen ist nicht bekannt. Wenn bei Erdarbeiten Bode n-
denkmäler entdeckt werden; ist dies ist der Stadt Münster oder dem Landschaftsverband West-
falen-Lippe, Westf. Museum für Archäologie/Amt für Bodendenkmalpflege, Münster, anzuzei-
gen und die Fundstelle ist unverändert zu erhalten.
8.4.8 Wechselwirkungen der Schutzgüter
Die Wechselwirkungen werden indirekt über die beschriebenen Umweltauswirkungen auf die
einzelnen Schutzgüter erfasst und dort beschrieben. Als Wechselwirkung ist hier z.B. die Ver-
änderung der Grundwasserneubildungsrate auf Grund der Bodenversiegelung zu nennen.
Mit darüber hinaus gehenden entscheidungsrelevanten Wechselwirkungen zwischen den
Schutzgütern ist nicht zu rechnen.
8.4.9 Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen
Die im Rahmen der gesetzlichen Eingriffsregelung durchzuführende Ermittlung der Beeinträch-
tigung von Natur und Landschaft und die zum Ausgleich erforderlichen Kompensationsma ß-
nahmen setzen eine Quantifizierung der Eingriffe voraus. Wenngleich ökologische Zusammen-
hänge prinzipiell nicht in Wertdaten gefasst werden können, der Verlust von Arten nicht in
Wertpunkten aufrechenbar ist, bedarf es dennoch einer in Wert Setzung aller Eingri ffe und
Kompensationsnachweise nach gleichen und nachvollziehbaren Bewertungsgrößen.
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22
Auch unter Berücksichtigung von Maßnahmen der Eingriffsvermeidung und -verringerung so-
wie des Ausgleichs bleiben bei Planungen wie der vorliegenden de facto durch den realen Ver-
lust von Lebens- und Teillebensräumen, von offenporigen und versickerungsfähigen Bodenflä-
chen in Folge von Flächenversiegelungen irreversible Beeinträchtigungen des Naturhaushalts
bestehen, da eine Vermehrung des Schutzgutes Boden nicht möglich ist.
Die Eingriffe in die einzelnen Schutzgüter sind auf Grundlage der vorherigen Ausführungen in
der Tabelle 2 zusammenfassend bewertet.
Schwerpunkt des Eingriffes stellt der Eingriff in das Schutzgut „Boden“ und in das Schutz gut
„Landschaft“ in Form der Bodenversiegelung dar. Die Eingriffe sind auch durch Ausschöpfung
möglicher Vermeidungsmaßnahmen nicht zu umgehen ohne das Planungsziel in Frage zu stel-
len. Ansonsten werden die Eingriffe durch die vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen fast voll-
ständig kompensiert.
Tabelle 2: Zusammenfassende Bewertung der Eingriffsituation
Schutzgut Eigenschaft Bewertung
Boden Verlust an Infiltrationsfunktion
Verlust an Lebensraumfunktion
??
?????
Wasser Veränderung der Grundwasserneubil-
dung ??
Klima und Luft Veränderung des Mikroklimas ?
Pflanzen und Tiere
Eingriff in den Baumbestand
Eingriff in die vorhandene Wiesen- und
Staudenflur
Eingriff in Strauchgruppen
???
??
?
Landschaftsbild und land-
schaftsbezogene Erholung
Gliederung des Siedlungsraumes / Orts-
bildes ?????
8.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante)
Es ist davon auszugehen, dass ohne die Planung die landwirtschaftliche Nutzung der Flächen
weiter betrieben würde und damit der derzeitige Umweltzustand wie für die einzelnen Schutz-
güter beschrieben, weitgehend erhalten bliebe.
Die Gesamtverrohrung des Gewässers bliebe allerdings bestehen.
8.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten
Unter der Voraussetzung der Pl anung eines Gewerbegebietes unter weitgehender Beibehal-
tung der Lage der Erschließung sind Alternativen höchstens durch eine anderweitige Stellung
der geplanten Betriebsgebäude denkbar, die jedoch keine grundsätzliche Änderung hinsichtlich
der Umweltauswirkungen zur Folge haben würden.
8.7 Überwachung (Monitoring)
Gemäß § 4c BauGB sind die erheblichen Umweltauswirkungen, die auf Grund der Durchfü h-
rung der Bauplanung eintreten, zu überwachen, um insbesondere unvorhergesehene nachteili-
ge Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und in der Lage zu sein, geeignete Ma ßnahmen zur
Abhilfe zu ergreifen. Zu diesem Zweck sind die im Folgenden genannten Ma ßnahmen sowie
die Informationen der Behörden nach § 4 Absatz 3 BauGB zu nutzen.
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Bebauungsplanung
23
Erhebliche Umweltauswirkungen der Planung entstehen durch den Eingriff in Natur und Land-
schaft. Die Anlage, Gestaltung und Entwicklung der Ausgleichsflächen wird vom Vorhabenträ-
ger durchgeführt und vom Amt für Grünflächen und Umweltschutz / Untere Landschaftsbehör-
de der Stadt Münster überwacht.
Bezüglich unvorhergesehener nachteiliger Umweltauswirkungen ist gemäß § 4 Abs. 3 BauGB
vorgesehen, dass die zuständigen Behörden die Gemeinde über ihre diesbezüglichen Erkennt-
nisse informieren.
8.8 Zusammenfassung
Die voraussichtlich zu erweiternden Umweltauswirkungen auf die im Umweltbericht beschrie-
benen und bewerteten Schutzgüter sind wie folgt zusammenzufassen:
Menschen
Der Mensch wird durch die Planung nicht wesentlich betroffen. Der Bebauungsplan setzt die
bereits bestehende Nutzung und Bebauung in Art und Maß nach Süden fort. Das Plangebiet
nimmt heute eine untergeordnete Erholungsfunktion ein. Bestehende Rad- und Fußwegverbin-
dungen werden aufrechterhalten.
Das Plangebiet ist bereits durch verkehrliche Immissionen vorbelastet. Durch die Neubebauung
treten keine wesentlichen weiteren Belastungen auf. Die geplante Hotelnutzung wird nicht be-
einträchtigt.
Pflanzen und Tiere/Biologische Vielfalt
Die Biotoptypen im Plangebiet sind durch ihre Randlage geprägt. Von den erfassten Biotopty-
pen ist die Wallhecke entlang der Straße „Wolbecker Windmühle“ zu den Biotoptypen mittlerer
Qualität zu zählen. Die Planung trägt dem Vermeidungsgebot Rechnung. Insgesamt 5 Laub-
und 6 Obstbäume werden bei Umsetzung der Planung notwendigerweise gefällt.
Die Gefahr der Beeinträchtigung der Wallhecke durch eine rücksichtsvolle Gestaltung (Be-
rücksichtigung der Überhälter) der „Wolbecker Windmühle“ reduziert. Erhebliche Beeinträchti-
gungen werden somit vermieden..
Ein verrohrter Wasserlauf wird teilweise offen gelegt. Das Gewerbegebiet wird durch die Errich-
tung von Ausgleichsflächen und die Erhaltung bzw. Erweiterung von Hecken- und Baumreihen
gut in die Landschaft integriert.
Boden
Durch die Planung ist mit einer vollständigen Zerstörung der Lebensraumfunktion von 5.425 m²
Boden zu rechnen. Die nicht befestigten Flächen werden zukünftig als Gartenland g enutzt.
Trotz Vermeidungsmaßnahmen ist der Eingriff in das Schutzgut Boden als erheblich zu werten.
Der Bebauungsplan setzt entsprechende Ausgleichmaßnahmen fest.
Wasser
Durch die Teil- und Vollversiegelung von Boden kommt es bei gleichzeitiger Versickerung des
anfallenden Regenwassers zu einer räumlichen und zeitlichen Verlagerung der Grundwasser-
neubildung, die jedoch als unerheblich einzuschätzen ist.
Der im Bestand verrohrte Abschnitt wird mit Umsetzung der Planung auf einer Länge von 60 %
der Gesamtverrohrung wieder geöffnet.
Im Zusammenhang mit dem Erhalt der Wallhecke wird die Verfüllung des parallel verlaufenden
Grabens notwendig
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Insgesamt hat die Planung einen positiven Effekt durch die Öffnung des Gewässers, dem die
Verfüllung des Grabens und geringen negativen Auswirkungen auf das Grundwasser gegenü-
berstehen.
Klima/Luft
Aufgrund der geringen Größe des Plangebietes und einer fehlenden Funktion innerhalb groß-
räumiger klimaökologischer Ausgleichsräume oder Belüftungskorridore, einer gewerbl ichen
Vorbelastung und zu vernachlässigenden Beeinträchtigungen durch den Kfz -Verkehr besteht
kein wesentlicher Eingriff in das Schutzgut Klima/Luft.
Landschaft
Der Landschaftsraum stellt einen typischen Ausschnitt der münsterländischen Parklandschaft
dar. Die Planung passt sich in Dimension und Geschossigkeit der benachbarten Bebauung an
und bildet einen adäquaten Übergang der Bebauung in die Landschaft. Die Schaffung neuer
Baumöglichkeiten auf der bestehenden Ackerfläche werden entsprechend ausgeglichen. Wei-
tergehende Eingriffe sind nicht gegeben.
Kulturgüter
Es finden sich weder Bau - noch Bodendenkmale im Plangebiet. Ein Eingriff in das Schutzgut
besteht nicht.
Wechselwirkungen der Schutzgüter
Die Wechselwirkungen werden indirekt über die beschriebenen Umweltauswirkungen erfasst
und dort beschrie ben. Als Wechselwirkung ist hier z.B. die Veränderung der Grundwasserneu-
bildungsrate auf Grund der Bodenversiegelung zu nennen. Es bestehen keine entscheidungs-
relevanten Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern.
Planungsalternativen/Monitoring
Der Flächennutzungsplan stellt das Plangebiet als gewerbliche Baufläche dar. Planungsalter-
nativen, die einen geringeren Eingriff bedeuten würden, bestehen nicht.
Notwendige Maßnahmen zur Überwachung und Überprüfung beziehen sich im Wesentlichen
auf die Überprüfung der Umsetzung der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen.
9. Gesamtabwägung
Der Bebauungsplan schafft die Voraussetzungen für d ie Errichtung von 5 Dienstleistungsb e-
trieben. Ein Gebäude ist bereits vorhanden, wird derzeit aber nicht genutzt. Zusätzlich entsteht
ein Hotel mit ca. 20 Betten.
Der Flächennutzungsplan stellt das Plangebiet überwiegend als gewerbliche Baufläche dar.
Das Plangebiet bildet den Übergang vom bestehenden Gewerbegebiet an der „Wolbecker
Windmühle“. Mit der geplanten Bebauung erfolgt eine abschließende Arrondierung der beste-
henden Gewerbefläche nach Süden. Die Bebauung der Grundstücke füg t sich nach Art und
Maß der baulichen Nutzung in die vorhandene Bebauung ein.
Durch die Planung wird in eine bestehende Wallhecke, eine Ackerfläche und bestehende Ge-
hölzstrukturen eingegriffen. Den Belangen des Natur- und Landschaftsschutzes wird durch die
Berücksichtigung des Verlaufes einer Wallhecke bei der Erschließungsplanung, die Öffnung
eines Wasserlaufes und verschiedenen Ausgleichsmaßnahmen wie die Festsetzung von G e-
hölzstreifen Rechnung getragen.
Grundsätzliche Planungsalternativen bieten sich hinsichtlich der Arrondierung des Siedlungs-
bereiches nicht. Bezüglich der im Rahmen der Umweltprüfung zu prüfenden Schutzg üter
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Bebauungsplanung
25
verbleiben mit Ausnahme des Eingriffs nur das Schutzgut „Boden“ keine erheblichen Umwelt-
auswirkungen.
Unter zusätzlicher Einstellung der Belange der Eigentümer der Flächen, der zukünftigen G e-
werbetreibenden sowie der voraussichtlich entstehenden Arbeitsplätze ist die Planung vertret-
bar.
10. Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen
Die Umsetzung der Planung wird über einen Durchführungsvertrag zwischen der Stadt Münster
und der Vorhabenträgerin gesichert. Der Durchführungsvertrag ist unabdingbarer Bestandteil
des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und gibt insbesondere eine zeitliche Vorgabe zur
Umsetzung der Planungsinhalte.
Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan entstehen der Stadt Münster keine Kosten.
Die Verwirklichung der Planung wird sich auf die persönlichen Lebensumstände der im Pla n-
gebiet wohnenden und arbeitenden Menschen zwar auswirke n, nachteilige Auswirkungen in
wirtschaftlicher oder sozialer Hinsicht sind jedoch nicht ersichtlich. Ein Sozialplan ist daher
nicht erforderlich.
Diese Begründung dient gemäß § 9(8) BauGB als Anlage zum Entwurf des vorha-
benbezogenen Bebauungsplanes Nr. 494: Wolbeck – Gewerbegebiet südlich Wol-
becker Windmühle / östlich Hofkamp.
Münster,
Der Oberbürgermeister
I.V.
Schultheiß
Stadtdirektor
Anlage 1 -Bürgeranhörung
3926 Zeichen
Anlage 1 zur Vorlage Nr. 885/2005 Stadtplanungsamt März 2005 Niederschrift über eine Bürgeranhörung nach §3 (1) BauGB zum Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 494 Wolbeck Gewerbegebiet – südlich Wolbecker Windmühle, östlich Hofkamp Anlass: Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 494 -Wolbeck - Gewerbegebiet südlich Wolbecker Windmühle / östlich Hofkamp Stadtbezirk: Münster – Wolbeck Zeit: 07. März 2005, 19:00 Uhr Ort: Aula des Schulzentrums Wolbeck, Von-Holte- Straße 56, 48167 Münster Teilnehmer: ca. 25 Bürgerinnen und Bürger Leitung der Bürgeranhörung: Bezirksvorsteher Markus Lewe Vertreter der Verwaltung: Ulrich Winter, Bernd Kettler Vertreter des Vorhabenträgers: Christian Bitter, Martin Kesselmann Der Bezirksvorsteher Herr Lewe begrüßt zu Beginn der anwesenden Bürgerinnen und Bürger und stellt die Vertreter der Verwaltung vor. Er erläutert den Anlass dieser Bürgeranhörung und informiert die Anwesenden über den geplanten Ablauf der Veranstaltung. Herr Winter erläutert kurz die planungsrechtliche Besonderheit des vorzustellenden vorhabenbezogenen Bebauungsplans. Der wesentliche Unterschied zum herkömmlichen Bebauungsplanverfahren besteht in der planerischen Festsetzung eines konkreten Vorhabens, zu dessen baulicher Umsetzung ein so genannter Vorhabenträger sich verpflichtet. Er stellt die Vertreter des Vorhabenträgers vor. Herr Bitter erläutert anhand eines Luftbildes und des Planentwurfes die Ziele der Planung: • Weiterentwicklung der bestehenden und im Norden an das Plangebiet angrenzenden, bestehenden Bau- und Nutzungsstruktur (zweigeschossige Einzelgebäude in geringer Dichte, Dienstleistungsbetriebe) • Erschließung über die bestehenden Straßen „Wolbecker Windmühle“ und „Goldbrink“, Anpassung des Straßenquerschnittes • Teilweise Offenlegung eines verrohrten Bachlaufes parallel zur Erschließung „Goldbrink“ • Weitestgehende Rücksichtnahme auf den bestehenden Baum- und Vegetationsbestand, Einbindung des Baugebietes in das Landschaftsbild • Integration eines Bestandsgebäudes in ein städtebauliches Konzept Das Gewerbegebiet wird von Norden über die Verlängerung der Straße „Wolbecker Windmühle“ erschlossen. Für die innere Erschließung des Gewerbegebietes wird der vorhandene Zufahrtsweg erweitert. - 2 - Der Entwurf sieht vor, zusätzlich zu den bestehenden Gebäuden fünf weitere Baukörper zu errichten, in denen nicht-störende Dienstleistungsbetriebe verschiedener Branchen sowie ein Hotel untergebracht werden sollen. Aufgrund der geplanten Bebauung und der damit verbundenen Umgestaltung des Landschaftsraumes (Versiegelung der Landschaft) ist es erforderlich, Ausgleichsmaßnahmen innerhalb des Plangebietes zu schaffen. Hierzu dient im Wesentlichen eine Dreiecksfläche im Südwesten des Plangebietes. Herr Lewe bittet die anwesenden Bürgerinnen und Bürger, sich zur vorliegenden Planung zu äußern. Ein Bürger stellt die Frage nach der Erschließung des Gebietes vor dem Hintergrund des bestehenden geringen Fahrbahnquerschnittes und die Unterbringung des ruhenden Verkehrs im Plangebiet. Herr Bitter weist auf die aktuelle Straßenplanung hin, die unter Berücksichtigung des bestehenden Baum- und Heckenbestandes die gesamte zur Verfügung stehende Breite der Wegeparzelle nutzt. Es ist ein Straßenquerschnitt von 5,50 m unter teilweise Inanspruchnahme des vorhandenen Straßenseitengrabens vorgesehen. Die Stellplätze werden zum einen im Straßenraum der neu zu errichtenden Erschließungsstraße „Goldbrink“, ( Besucherstellplätze ) zum anderen auf den Grundstücken der zu errichtenden Dienstleistungsbetriebe untergebracht. Herr Lewe bedankt sich bei den Bürgerinnen und Bürgern für ihr Erscheinen und beendet die Bürgeranhörung um 19:20 Uhr. ………………….. …………………. Lewe Kesselmann Bezirksvorsteher Schriftführer
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (9)
- Bebauungsplan Nr. 494 (amtlicher Umring) amtlich
- Münsterstraße
- Alter Postweg
- Wolbecker Windmühle 13
- Von-Holte-Straße 56
- Goldbrink 152
- Hofkamp
- Holtkamp 1
- Werse
Bebauungsplan Nr. 494
Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Wolbeck - Gewerbegebiet südlich Wolbecker Windmühle / östlich Hofkamp
Planseite der KommuneQuelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0885/2005
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 26.10.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37