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2011/0249

Dienstanweisung für Überwachung, Behandlung und Schutz des städtischen Baumbestandes vom 01.01.1984 Baumfällung von einem Baum im Zuge der energetischen Sanierung Atriumgebäude Lichtenbergschule im Rahmen des Konjunkturprogrammes SIP Land

Magistratsvorlage 01.06.2011

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2011/0249

2417 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
14.06.2011 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat VI  an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Eigenbetrieb Immobi-
lienmanagement Darm-
stadt 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. Beschluss-
fassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2011/0249 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Dienstanweisung für Üb erwachung, Behandlung und Schutz des städtischen Baumbe-
standes vom 01.01.1984 
Baumfällung von einem Baum im Zuge der energetischen Sanierung Atriumgebäude 
Lichtenbergschule im Rahmen des Konjunkturprogrammes SIP Land 
 
Vorlage vom: 01.06.2011 
 
Beschlussvorschlag: 
1. Der Magistrat stimmt der Fällung von einem Baum (Nr. 19 Baumkataster) der von der Baum-
schutzsatzung vom 05.04.2004 geschützten Bäume zu. 
2. Eine Ersatzpflanzung nach den Vorgaben der Baumschutzsatzung in Abstimmung mit dem 
Grünflächenamt ist vorgesehen. 
3. Die Maßnahme ist unter der Kostenstelle 11-00053-02 finanziert. 
 
 
Anlagen: Lageplan 
 
Datenschutzrelevante Anlage:

2 
... 
 
Beschluss des Magistrats vom

3 
... 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 01.06.2011  
 
Aus Mitteln des Konjunkturprogramms des Bundes und aus Schulbausanierungsmitteln der Stadt 
Darmstadt wird am Atriumgebäude der Lichtenbergschule eine energetische Sanierung durchgeführt. 
 
An der Nordost-Ecke direkt am Verbindungsgang zum Verwaltungsgebäude steht eine dreistämmige 
Eibe (Baumkataster Nr. 19), die bereits bei der Kontrolle 2006 leichte Schädigungen hatte und auch 
jetzt einen beschädigten Stamm hat.  
Die Eibenstämme stehen in östlicher Richtung nach Aufbringung der Dämmung nur 70 cm von der 
Ostseite entfernt. Zum Verbindungsgang beträgt der Abstand 1,70 m. Bei der erforderlichen Abgra-
bung zum Einbringen der Sockeldämmung kann der Wurzelbereich bis zum 1 m-Radius nicht frei-
gehalten werden. Die Standsicherheit des Baumes ist dann zukünftig gefährdet. 
 
Entsprechend der Dienstanweisung für Überwachung, Behandlung und zum Schutz des Baumbe-
standes vom 01.01.1984 ist hier der Beschluss des Magistrats erforderlich. 
 
 
Der Dezernent VI 
 
i. V. 
 
 
Jochen Partsch 
Stadtrat

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Details

Vorlagen-Nr.
2011/0249
Typ
Magistratsvorlage
Datum
01.06.2011
Erstellt
29.09.2026 00:00