2011/0249
Dienstanweisung für Überwachung, Behandlung und Schutz des städtischen Baumbestandes vom 01.01.1984 Baumfällung von einem Baum im Zuge der energetischen Sanierung Atriumgebäude Lichtenbergschule im Rahmen des Konjunkturprogrammes SIP Land
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 14.06.2011 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Eigenbetrieb Immobi- lienmanagement Darm- stadt Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschluss- fassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2011/0249 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Dienstanweisung für Üb erwachung, Behandlung und Schutz des städtischen Baumbe- standes vom 01.01.1984 Baumfällung von einem Baum im Zuge der energetischen Sanierung Atriumgebäude Lichtenbergschule im Rahmen des Konjunkturprogrammes SIP Land Vorlage vom: 01.06.2011 Beschlussvorschlag: 1. Der Magistrat stimmt der Fällung von einem Baum (Nr. 19 Baumkataster) der von der Baum- schutzsatzung vom 05.04.2004 geschützten Bäume zu. 2. Eine Ersatzpflanzung nach den Vorgaben der Baumschutzsatzung in Abstimmung mit dem Grünflächenamt ist vorgesehen. 3. Die Maßnahme ist unter der Kostenstelle 11-00053-02 finanziert. Anlagen: Lageplan Datenschutzrelevante Anlage: 2 ... Beschluss des Magistrats vom 3 ... Begründung zur Magistratsvorlage vom 01.06.2011 Aus Mitteln des Konjunkturprogramms des Bundes und aus Schulbausanierungsmitteln der Stadt Darmstadt wird am Atriumgebäude der Lichtenbergschule eine energetische Sanierung durchgeführt. An der Nordost-Ecke direkt am Verbindungsgang zum Verwaltungsgebäude steht eine dreistämmige Eibe (Baumkataster Nr. 19), die bereits bei der Kontrolle 2006 leichte Schädigungen hatte und auch jetzt einen beschädigten Stamm hat. Die Eibenstämme stehen in östlicher Richtung nach Aufbringung der Dämmung nur 70 cm von der Ostseite entfernt. Zum Verbindungsgang beträgt der Abstand 1,70 m. Bei der erforderlichen Abgra- bung zum Einbringen der Sockeldämmung kann der Wurzelbereich bis zum 1 m-Radius nicht frei- gehalten werden. Die Standsicherheit des Baumes ist dann zukünftig gefährdet. Entsprechend der Dienstanweisung für Überwachung, Behandlung und zum Schutz des Baumbe- standes vom 01.01.1984 ist hier der Beschluss des Magistrats erforderlich. Der Dezernent VI i. V. Jochen Partsch Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2011/0249
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 01.06.2011
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00