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AN/1667/2017

Beleuchtungsanlage für den Rasenplatz an der Frohnhofstrasse in Köln-Sürth

Gem. Antrag nach § 3 BV2 (SPD) 20.11.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 04.12.2017, TOP 8.1.1

Sachstandsbericht BV

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Gem. Antrag nach § 3 (SPD BV2)

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Sachstandsbericht BV

2048 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/52 
 
___________________________ 
Vorlagen-Nummer 
 AN/1667/2017 
 Stand: 04.07.2022 
Sachstandsbericht  
Beleuchtungsanlage für den Rasenplatz an der Frohnhofstrasse in Köln-Sürth 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 04.12.2017 
 
8.1.1 Beleuchtungsanlage für den Rasenplatz an der Frohnhofstraße in Köln-Sürth,  
Gemeinsamer Antrag aller Fraktionen 
AN/1667/2017 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob auf dem Rasenplatz an der Frohnhofstraße in Köln-Sürth 
eine Beleuchtungsanlage installiert werden könnte.  
 
Sachstand Dezember 2018 
Die Sportanlage Fronhofstraße befindet sich unmittelbar am Rheinufer bei Kilometer 674,5 und liegt 
damit innerhalb eines Überschwemmungsgebietes ohne technischen Hochwasserschutz. Die Gefah-
renkarte weist eine hohe Wahrscheinlichkeit der Überschwemmung auf. Die RheinEnergie teilt auf 
Rückfrage der Sportverwaltung mit, dass die Erstellung einer Flutlichtanlage dennoch technisch mög-
lich wäre. 
Die Sportanlage befindet sich im Landschaftsschutzgebiet L20. Für den Bau der Flutlichtanlage wäre 
eine Befreiung von den Verbotsbestimmungen des Landschaftsplans gemäß § 67 (1) Nr. 1 Bun-
desnaturschutzgesetz erforderlich. Hierfür müsste die Zustimmung des Naturschutzbeirates eingeholt 
werden, was die Sportverwaltung aktuell als unrealistisch einstuft. 
Die Nutzungszeiten eines Rasenplatzes sind in den Zeiten, in denen Flutlichtanlagen benötigt werden 
(Oktober – April) sehr stark eingeschränkt. Bei Frost, Schnee und nach stärkeren Niederschlägen ist 
nur eine eingeschränkte Nutzung möglich. Während der Frost-Tauwechselperioden sind Rasenplätze 
zu sperren. Aufgrund der geringen Nutzungszeit unter Flutlicht und der geringen Aussicht auf Erfolg 
für die Genehmigung, empfiehlt die Sportverwaltung den Bau einer Flutlichtanlage für den Rasenplatz 
in der Fronhofstraße nicht weiter zu verfolgen. 
 
Der Beschluss ist erledigt. 
 
Status    erledigt

2

Gem. Antrag nach § 3 (SPD BV2)

1131 Zeichen

CDU-Fraktion 
SPD-Fraktion 
Die Grünen im Kölner Süden 
FPD-Fraktion 
 
Herr Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin 
Mike Homann Henriette Reker 
Hauptstraße 85 Hist. Rathaus 
50996 Köln 50667 Köln 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/1667/2017 
 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 04.12.2017 
 
Beleuchtungsanlage für den Rasenplatz an der Frohnhofstrasse in Köln-Sürth 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister,  
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
die Fraktionen der CDU, SPD, Grünen, FDP bitten, den folgenden Antrag auf die Tagesord-
nung der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 04.12.2017 zu setzen: 
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob auf dem Rasenplatz an der Frohnhofstrasse in 
Köln-Sürth eine Beleuchtungsanlage installiert werden könnte.  
Begründung 
Der besagte Sportplatz liegt im Überschwemmungsgebiet des Rheins. Die Verwaltung wird 
gebeten zu prüfen, ob die Installation von Flutlicht zur Verlängerung der Nutzbarkeit dieses 
Platzes sowohl aus technischen als auch aus rechtlicher Sicht möglich wäre. 
 
Gez. 
 
Schykowski Dr. Klusemann Giesen  Daniel

Beratungsverlauf (1)

04.12.2017 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 8.1.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1667/2017
Typ
Gem. Antrag nach § 3 BV2 (SPD)
Datum
20.11.2017
Erstellt
19.11.2017 22:38