V/0423/2012
Gewährung eines städtischen Zuschusses für die Anschaffung von Sportstättenpflegegeräten
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Beschlussvorlage
4337 Zeichen
V/0423/2012 DER OBERBÜRGERMEISTER Sportamt Betrifft Gewährung eines städtischen Zuschusses für die Anschaffung von Sportstättenpflegegeräten hier: Anträge der Sportvereine Münster Cardinals e. V. (Anschaffung Aufsitzrasenmäher) und TSC Münster-Gievenbeck e. V. (Anschaffung Rasenmäher und Motorsäge) Beratungsfolge 24.05.2012 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 13.06.2012 Sportausschuss Entscheidung 14.06.2012 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Den Sportvereinen Münster Cardinals e. V. und TSC Münster -Gievenbeck e. V. werden – vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksvertretung Münster -West für den TSC - für die Beschaffung von Sportstättenpflegegeräten folgende städtische Zuschüsse (= jeweils 50%) gewährt. Münster Cardinals; Anschaffung Aufsitzrasenmäher; 997,03 € TSC Münster-Gievenbeck; Anschaffung Motorsäge 202,30 € 2. Der Antrag des TSC Münster -Gievenbeck e. V. auf die Gewährung eines Zuschusses für die Ersatzbeschaffung eines Rasenmähers für die Tennisabteilung wird abgelehnt. II. Finanzielle Auswirkungen: Die Gesamtanschaffungskosten der Pflegegeräte betragen für den Aufsitzrasenmäher 1.994,06 € und die Motorsäge 404,60 €; insgesamt 2.398,66 €. Vorlagen-Nr.: V/0423/2012 Auskunft erteilt: Herr Schunke Ruf: 492 52 13 E-Mail: SchunkeErnst@stadt-muenster.de Datum: 16.05.2012 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0423/2012 III. Finanzierung/Mittelbereitstellung Die erforderlichen Mittel sind im Teilergebnisplan nachstehender Produktgruppe wie folgt vera n- schlagt: Aufwendungen Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und .-stätten 2012 1.199.33 Teilergebnisplan (Ze i- le) 15 Transferaufwendungen Insgesamt: 1.199.33 Begründung: Allgemeines Gemäß Ziffer I, 5.5.1 der Sportförderrichtlinie der Stadt Münster kann Sportvereinen mit vereinse i- genen Anlagen ein städtischer Zuschuss (bis zu 50 %) zu den Erstbeschaffungskosten von Ger ä- ten für pflegeintensive Sportflächen gewährt werden. Als Erstbeschaffung sind ebenfalls gebrauch- te Geräte förderbar. Zu den Vereinsanträgen 1. Der Sportverein Münster Cardinals e. V. beantragt mit Schreiben vom 01.03.2012 die G e- währung eines städtischen Zuschu sses für die Erstbeschaffung eines Aufsitzrasenmähers zu ordnungsgemäßen Pflege der vereinseigenen Sportstätte an der Siemensstraße. Die ab Ende 2011 von der Stadt Münster angemietete Rasenfläche hat eine Größe von 10.000 qm und kann nur mit einem Aufsitzrasenmäher gepflegt werden. Der Verein hat dem Sportamt drei Kostenvoranschläge vergleichbarer Geräte eingereic ht. Das preisgünstigste Angebot vom 31.01.2012 mit Gesamtkosten von 1.994,06 € hat die Fa. Hubert Brinkmann eingereicht. 2. Der TSC Münster -Gievenbeck e. V. beantragt mit Schreiben vom 12.03.2012 die Gewä h- rung eines städtischen Zuschusses für die Ersatzbesch affung eines Rasenmähers und die Erstbeschaffung einer Motorsäge für die Tennisabteilung. Auch diesem Antrag wurden drei Kostenvoranschläge vergleichbarer Pflegegeräte beig e- fügt. Gemäß Sportförderrichtlinie erhalten Vereine mit vereinseigenen Sportstätte n Zuschüsse für die Pflege und Unterhaltung ihrer Sportflächen. Dem TSC wird u. a. ein Betriebskoste n- zuschuss für Tennisplätze gewährt. Nebenflächen – wie z. B. Wiesen u. a. werden nicht bezuschusst. Die Bezuschussung eines Rasenmähers für die Pflege de r Nebenflächen der Tennisanlage ist somit abzulehnen. Die Erstbeschaffung einer Motorsäge zum Freischneiden von Sträuchern am Ballfangzaun ist förderbar. Das preisgünstigste Angebot vom 05.03.2012 mit Gesamtkosten von 404,60 € hat die Fa. Hubert Brinkmann eingereicht. - 3 - V/0423/2012 Hinweis Ein Zuschuss vom Landessportbund NRW e. V. wird für die Beschaffung von Sport- und Pflegege- räten nicht mehr gewährt. Die Verwaltung unterstützt die Vereinsanträge und empfiehlt dem Sportverein Münster Cardinals e. V. und dem TSC M ünster-Gievenbeck e. V. einen städtischen Zuschuss von 50 % der Anscha f- fungskosten von 1.994,06 € = 997,03 € (Aufsitzrasenmäher) und von 404,60 € = 202,30 € (Moto r- säge) zu gewähren. I. V. gez. Dr. Hanke Stadträtin
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Siemensstraße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0423/2012
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 23.05.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37