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V/0423/2012

Gewährung eines städtischen Zuschusses für die Anschaffung von Sportstättenpflegegeräten

Vorlagen 23.05.2012

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 14.06.2012, TOP 4.9

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

4337 Zeichen

V/0423/2012 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sportamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Gewährung eines städtischen Zuschusses für die Anschaffung von Sportstättenpflegegeräten 
hier: Anträge der Sportvereine Münster Cardinals e. V. (Anschaffung Aufsitzrasenmäher) und TSC 
Münster-Gievenbeck e. V. (Anschaffung Rasenmäher und Motorsäge) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
24.05.2012 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
13.06.2012 Sportausschuss Entscheidung 
14.06.2012 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Den Sportvereinen Münster Cardinals e. V. und TSC Münster -Gievenbeck e. V. werden – 
vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksvertretung Münster -West für den TSC -  für die 
Beschaffung von Sportstättenpflegegeräten folgende städtische Zuschüsse (= jeweils 50%) 
gewährt. 
 
Münster Cardinals; Anschaffung Aufsitzrasenmäher; 997,03 € 
TSC Münster-Gievenbeck; Anschaffung Motorsäge 202,30 € 
 
2. Der Antrag des TSC Münster -Gievenbeck e. V. auf die Gewährung eines Zuschusses für 
die Ersatzbeschaffung eines Rasenmähers für die Tennisabteilung wird abgelehnt. 
 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die Gesamtanschaffungskosten der Pflegegeräte betragen für den Aufsitzrasenmäher 1.994,06 € 
und die Motorsäge 404,60 €; insgesamt 2.398,66 €. 
 
 
 
 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0423/2012 
Auskunft erteilt: 
Herr Schunke 
Ruf: 
492 52 13 
E-Mail: 
SchunkeErnst@stadt-muenster.de  
Datum: 
16.05.2012 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0423/2012 
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die erforderlichen Mittel sind im Teilergebnisplan nachstehender Produktgruppe wie folgt vera n-
schlagt: 
 
Aufwendungen 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen 
und .-stätten 
2012 1.199.33  
Teilergebnisplan (Ze i-
le) 
15 Transferaufwendungen    
Insgesamt:  1.199.33  
 
Begründung: 
 
Allgemeines 
 
Gemäß Ziffer I, 5.5.1 der Sportförderrichtlinie der Stadt Münster kann Sportvereinen mit vereinse i-
genen Anlagen ein städtischer Zuschuss (bis zu 50 %) zu den Erstbeschaffungskosten von Ger ä-
ten für pflegeintensive Sportflächen gewährt werden. Als Erstbeschaffung sind ebenfalls gebrauch-
te Geräte förderbar. 
 
Zu den Vereinsanträgen 
 
1. Der Sportverein Münster Cardinals e. V. beantragt mit Schreiben vom 01.03.2012 die G e-
währung eines städtischen Zuschu sses für die Erstbeschaffung eines Aufsitzrasenmähers 
zu ordnungsgemäßen Pflege der vereinseigenen Sportstätte an der Siemensstraße. 
 
Die ab Ende 2011 von der Stadt Münster angemietete Rasenfläche hat eine Größe von 
10.000 qm und kann nur mit einem Aufsitzrasenmäher gepflegt werden. 
 
Der Verein hat dem Sportamt drei Kostenvoranschläge vergleichbarer Geräte eingereic ht. 
Das preisgünstigste Angebot vom 31.01.2012 mit Gesamtkosten von 1.994,06 € hat die Fa. 
Hubert Brinkmann eingereicht. 
 
2. Der TSC Münster -Gievenbeck e. V. beantragt mit Schreiben vom 12.03.2012 die Gewä h-
rung eines städtischen Zuschusses für die Ersatzbesch affung eines Rasenmähers und die 
Erstbeschaffung einer Motorsäge für die Tennisabteilung. 
 
Auch diesem Antrag wurden drei Kostenvoranschläge vergleichbarer Pflegegeräte beig e-
fügt. 
 
Gemäß Sportförderrichtlinie erhalten Vereine mit vereinseigenen Sportstätte n Zuschüsse 
für die Pflege und Unterhaltung ihrer Sportflächen. Dem TSC wird u. a. ein Betriebskoste n-
zuschuss für Tennisplätze gewährt. Nebenflächen – wie z. B. Wiesen u. a. werden nicht 
bezuschusst. Die Bezuschussung eines Rasenmähers für die Pflege de r Nebenflächen der 
Tennisanlage ist somit abzulehnen. 
 
Die Erstbeschaffung einer Motorsäge zum Freischneiden von Sträuchern am Ballfangzaun 
ist förderbar. 
 
Das preisgünstigste Angebot vom 05.03.2012 mit Gesamtkosten von 404,60 € hat die Fa. 
Hubert Brinkmann eingereicht.

- 3 - 
V/0423/2012 
 
Hinweis 
 
Ein Zuschuss vom Landessportbund NRW e. V. wird für die Beschaffung von Sport- und Pflegege-
räten nicht mehr gewährt. 
 
Die Verwaltung unterstützt die Vereinsanträge und empfiehlt dem Sportverein Münster Cardinals e. 
V. und dem TSC M ünster-Gievenbeck e. V. einen städtischen Zuschuss von 50 % der Anscha f-
fungskosten von 1.994,06 € = 997,03 € (Aufsitzrasenmäher) und von 404,60 € = 202,30 € (Moto r-
säge) zu gewähren.  
 
 
I. V. 
 
gez. 
Dr. Hanke 
Stadträtin

Beratungsverlauf (3)

24.05.2012 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 6.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.06.2012 Sportausschuss
TOP 3.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
14.06.2012 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 4.9 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Siemensstraße

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0423/2012
Typ
Vorlagen
Datum
23.05.2012
Erstellt
06.10.2020 14:37