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Puppenspiele der Stadt Köln - Erhöhung der Eintrittspreise und Änderung der Entgeltordnung ab dem 01. Januar 2020

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 3718/2018 vom 14.03.2019

Stand: Am 04.04.2019 im Rat geändert beschlossen.

Dokumente

  • Anlage 1

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    Anlage 1 Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am ______________ die Neufestsetzung der Eintrittspreise und die Änderung der Entgelt- und Benutzerordnung im Bereich der Puppen- spiele der Stadt Köln ab dem 01.01.2020 beschlossen. § 5 der Entgelt- und Benutzungsordnung erhält folgende neue Fassung: § 5 Eintrittspreise und Ermäßigungen Kinderstücke und Ostermärchen Erwachsener 12,00 € Köln-Pass Erwachsener 6,00 € Kind bis 14 Jahre 7,50 € Köln-Pass Kind 3,75 € Rollstuhlfahrer 6,00 € Begleiterkarte 0,00 € Erwachsenenstücke Erwachsener 20,00 € Köln-Pass Erwachsener 10,00 € Kinder (ab 15 Jahre), Jugendli- che und Studenten 14,00 € Rollstuhlfahrer 10,00 € Begleiterkarte 0,00 € Puppensitzung Erwachsener 30,00 € Köln-Pass Erwachsener 15,00 € Rollstuhlfahrer 15,00 € Begleiterkarte 0,00 € Kinder-Puppensitzung und Weih- nachtsmärchen Erwachsener Köln-Pass Erwachsener Kinder bis 14 Jahre Köln-Pass Kind Rollstuhlfahrer Begleiterkarte 14,00 € 7,00 € 7,50 € 3,75 € 7,00 € 0,00 € Generalprobe Puppensitzung Erwachsener 14,00 € Führungen „Bleck hinger de Britz“ pro Karte 11,50 € Vorverkaufsgebühr Die Vorverkaufsgebühr beträgt jeweils 1,00 €. Bearbeitungsgebühr bei Überweisung Die Bearbeitungsgebühr bei Überweisungen und Zusendung der Karten beträgt pro Ge- schäftsvorfall 3,50 €. Ermäßigungen Eine Ermäßigung kann nur gewährt werden, wenn diese vom Besucher bereits beim Kauf bzw. der Reservierung der Karte mitgeteilt wird. Nach Abschluss des Buchungsvorgangs können keine Ermäßigungen mehr gewährt werden. Ermäßigte Karten sind nur gültig in Verbindung mit einem zur Ermäßigung berechtigenden Ausweis. Eine Kombination von mehreren Ermäßigungen ist nicht möglich. Der Ausweis ist beim Einlass in den Zuschauerraum zusammen mit der Eintrittskarte auf Verlangen vorzu- zeigen. Enthält der vorgelegte Ausweis kein Lichtbild, so ist zusätzlich ein Lichtbildausweis vorzulegen. Kinder Kinder unter 14 Jahren haben keinen Zutritt zu den Erwachsenen-Vorstellungen und den Erwachsenen-Puppensitzungen. Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) Nach Maßgabe des Kartenaufdrucks beinhaltet der Kartenpreis die Berechtigung, die Ein- trittskarte auch im öffentlichen Nahverkehr zu benutzen. Die Hinfahrt darf frühestens vier Stunden vor dem aufgedruckten Veranstaltungsbeginn angetreten werden. Die Rückfahrt muss am Veranstaltungstag bis Betriebsschluss (3.00 Uhr des Folgetages) abgeschlossen sein.
  • Anlage 2, (Vorab-)Auszug Niederschrift -TOP- 4.5 Puppenspiele der Stadt Köln Erhöhung der Eintrittspreise

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    Geschäftsführung Ausschuss Kunst und Kultur Frau Kleindienst Telefon: (0221) 221-23657 Fax : (0221) 221-24141 E-Mail: Ulrike.Kleindienst@stadt-koeln.de Datum: 11.03.2019 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 34. Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur vom 29.01.2019 öffentlich 4.5 Puppenspiele der Stadt Köln - Erhöhung der Eint rittspreise und Ände- rung der Entgeltordnung ab der Spielzeit 2019/2020 3718/2018 Beschluss: Der Beschluss „Der Rat der Stadt Köln beschließt die Neufestsetzung der Eintrittspreise im Bereich der Puppenspiele der Stadt Köln und die Änderung des § 5 der Entgelt- und Benut- zungsordnung der Puppenspiele der Stadt Köln gemäß Anlage 1.“ wurde vom Ausschuss Kunst und Kultur in die nächste Sitzung vertagt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
  • Anlage 3, Auszug Ausschuss Kunst u. Kultur vom 26.03.2019

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    Die Oberbürgermeisterin \$ Stadt Köln Geschäftsführung Ausschuss Kunst und Kultur Frau Kleindienst Telefon: (0221) 221-23657 Fax ! (0221) 221-24141 E-Mail: Ulrike.Kleindienst@stadt-koeln.de Datum: 27.03.2019 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 35. Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur vom 26.03.2019 öffentlich 4 Allgemeine Vorlagen 4.6 Puppenspiele der Stadt Köln - Erhöhung der Eintrittspreise und Ände- rung der Entgeltordnung ab dem 01. Januar 2020 3718/2018 Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt die Änderung der Begrifflichkeit „Roll- stuhlfahrer“ in „Menschen mit Behinderung“ zu ersetzen und bittet die Verwaltung zeitnah eine neue Ratsvorlage über die endgültige Nutzungs- und Gebührenordnung der Puppenspiele der Stadt Köln vorzulegen. Der Ausschuss Kunst und Kultur empfiehlt dem Rat den wie folgt ergänzten Be- schlussvorschlag zu beschließen: Beschluss: „Der Rat der Stadt Köln beschließt für die Dauer der Spielzeit 2019/2020 (01.09.2019 bis zum 31.07.2020) die Neufestsetzung der Eintrittspreise im Bereich der Puppenspiele der Stadt Köln und die Änderung des $ 5 der Entgelt- und Benut- zungsordnung der Puppenspiele der Stadt Köln gemäß der Anlage 1." Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
  • Anlage 5 Vorabauszug Finanzausschuss 01.04.2019

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    Anlage 5 Geschäftsführung Finanzausschuss Herr Müller Telefon: (0221) 221-24649 Fax : (0221) 221-23902 E-Mail: Michael.Mueller6@stadt-koeln.de Datum: 02.04.2019 Auszug aus dem Entwurf der Niederschr ift der Sitzung des Finanzausschusses vom 01.04.2019 öffentlich 10.24 Puppenspiele der Stadt Köln - Erhöhung der Eintrittspreise und Ände- rung der Entgeltordnung ab dem 01. Januar 2020 3718/2018 RM von Bülow bittet die Verwaltung um eine Gegenüberstellung von alter und neuer Formulierung. Frau Beigeordnete Laugwitz-Aulbach sagt die Nachlieferung einer Synopse zu. Sie weist darauf hin, dass es auch um eine einheitliche Handhabung der Begrifflichkeiten gehe. Beschluss: Der Finanzausschuss verweist die Beschlussvorlage ohne Votum in den Rat. Die Verwaltung wird gebeten, die aufgekommenen Fragen bis zur Ratssitzung zu beant- worten.
  • Anlage 6 - Stellungnahme Beschlussempfehlung

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    Anlage 6 Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsvorlage 3718/2018 betr.: Puppenspiele der Stadt Köln – Erhöhung der Eintrittspreise und Änderung der Entgeltordnung ab dem 01. Januar 2020 In der Sitzung des Ausschusses für Kunst und Kultur ist folgender Beschluss gefasst worden: „Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt die Änderung der Begrifflichkeit „Rollstuhlfahrer“ in „Menschen mit Behinderung“ zu ersetzen und bittet die Verwaltung zeitnah eine neue Ratsvorlage über die endgültige Nutzungs- und Gebührenordnung der Puppenspiele der Stadt Köln vorzulegen. Der Ausschuss Kunst und Kultur empfiehlt dem Rat den wie folgt ergänzten Beschlussvorschlag zu beschließen: Beschluss: „Der Rat der Stadt Köln beschließt für die Dauer der Spielzeit 2019/2020 (01.09.2019 bis zum 31.07.2020) die Neufestsetzung der Eintrittspreise im Bereich der Puppenspiele der Stadt Köln und die Änderung des § 5 der Entgelt- und Benutzungsordnung der Puppenspiele der Stadt Köln gemäß der Anlage 1.“ Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.“ Zu dem ersten Teil des Ausschussbeschlusses teilt die Verwaltung in Bezug auf die Änderung der Begrifflichkeit (s. Anlage 4) mit, dass die Begrifflichkeit „Menschen mit Behinderung“ wegen der geplanten einheitlichen Handhabung in der Verwaltung wie folgt lauten soll: „Menschen mit einer Schwerbehinderung erhalten auf Nachweis 50 % Ermäßigung. Sofern im Schwerbehindertenausweis der Buchstabe »B« vermerkt ist, erhält zudem eine Begleitperson eine kostenlose Eintrittskarte.“ Im Bericht zum Handlungskonzept zur Kölner Behindertenpolitik, 2. Folgebericht (0340/2019) wurde unter Punkt 6.15 vermerkt, dass die Entgelt- und Benutzungsordnungen der städtischen Sportstätten, Kultur- und Bildungseinrichtungen im Interesse der Menschen mit Behinderung im Jahr 2019 angeglichen werden sollen. Die Federführung hat dabei das Amt für Integration. Da aktuell die Änderung der Entgeltordnung für die Puppenspiele vorliegt, schlägt die Verwaltung in Ergänzung zum (Änderungs-)Beschluss des Ausschusses Kunst und Kultur zur Ratsvorlage 3718/2018 betr.: Puppenspiele der Stadt Köln – Erhöhung der Eintrittspreise und Änderung der Entgeltordnung den nachfolgenden unter Punkt 2 modifizierten Beschlusstext vor (Dies ist der vom Behindertenbeauftragten der Stadt Köln vorgeschlagene Text zur Angleichung, der zukünftig in allen o.a. Bereichen verwendet werden soll.): Beschluss: 1. „Der Rat der Stadt Köln beschließt für die Dauer der Spielzeit 2019/2020 (01.09.2019 bis zum 31.07.2020) die Neufestsetzung der Eintrittspreise im Bereich der Puppenspiele der Stadt Köln und die Änderung des § 5 der Entgelt- und Benutzungsordnung der Puppenspiele der Stadt Köln gemäß der Anlage 1.“ 2. Menschen mit einer Schwerbehinderung erhalten auf Nachweis 50 % Ermäßigung. Sofern im Schwerbehindertenausweis der Buchstabe »B« vermerkt ist, erhält zudem eine Begleitperson eine kostenlose Eintrittskarte.
  • Beschlussvorlage Rat

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/4101 Vorlagen-Nummer 3718/2018 Freigabedatum 14.03.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Puppenspiele der Stadt Köln - Erhöhung der Eintrittspreise und Änderung der Entgeltordnung ab dem 01. Januar 2020 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt die Neufestsetzung der Eintrittspreise im Bereich der Puppenspiele der Stadt Köln und die Änderung des § 5 der Entgelt- und Benutzungsordnung der Puppenspiele der Stadt Köln gemäß Anlage 1. Ausschuss Kunst und Kultur 26.03.2019 Finanzausschuss 01.04.2019 Rat 04.04.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2020-2021 a) Erträge s. Begründung Tabelle b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung Die Neugestaltung der Eintrittspreise im Bereich der Puppenspiele der Stadt Köln wird wie folgt be- gründet:  Auffangen von Kostensteigerungen Seit 4 Spielzeiten sind die Preise nicht an die allgemeinen Kostensteigerungen angepasst worden. U.a. die Gebühren von DERTICKETSERVICE:DE schmälern den Reinerlös der Er- träge bzgl. der Eintrittsgelder. Die Gebühren für den VRS-Fahrausweis ist seit 2013 von einem Betrag in Höhe von 0,65 € auf 0,90 € angestiegen. Bei ca. 70.000 verkauften Eintrittskarten macht dies eine Reduzierung der Erträge von ca. 14.000 € jährlich aus.  Erhöhte Kosten bei den Hänneschen-Werkstätten wegen Platzbedarf Im Februar 2017 musste die Hänneschen-Werkstatt auf Grund einer gewerblichen Kündigung umziehen und hat nun Räumlichkeiten auf dem Poller Kirchweg gefunden. Der gestiegene Platzbedarf erforderte ein größeres Mietobjekt, für das jährliche Mehrkosten in Höhe von ca. 33.000 € anfallen.  Weiterführung einer Anschubfinanzierung für die „Theaterpädagogik“ Seit ca. 3 Jahren bietet das Hänneschen-Theater theaterpädagogische Arbeit an. Es wurde ein speziell auf die Puppenspiele zugeschnittenes Konzept entwickelt, das als Pilot- projekt durch den Förderverein des Theaters anschubfinanziert wurde. Mit der Umstrukturie- rung des Spielplans, d.h. genauer mit dem Angebot von Vormittagsvorstellungen, konnten und können eine Vielzahl von Schulen und Kindergärten das Hänneschen besuchen. Das Konzept hat sich als großer Erfolg herausgestellt. Die theaterpädagogische Arbeit soll als langfristige und nachhaltige Aufgabe gesichert und als Teil des Kulturellen Bildungsangebotes 3 der Stadt Köln etabliert und ausgebaut werden. Da diese Drittmittel des Fördervereins in Zukunft eingeschränkter zur Verfügung stehen, wur- de ein Antrag auf Mehrbedarf für diese Aufgabe im Stellenplan 2020/2021 gestellt, um diese Arbeit auf Dauer am Theater zu sichern. Damit im Zeitraum bis zur (frühestmöglichen) Einrichtung dieser Stelle (Sommer 2020) die Ar- beit kontinuierlich fortgesetzt werden kann, soll ein Teil der Mehreinnahmen als Zwischenfi- nanzierung verwendet werden (ca. 15.000 €). Das Hänneschen-Theater leistet damit einen wichtigen Beitrag für das im aktuellen Kulturent- wicklungsplan formulierte Ziel der Realisierung der kulturellen Bildungsprojekte und sichert damit Nachwuchs und die Zukunft. Die Eintrittspreise werden deshalb ab dem 1.1.2020 in Absprache mit der Kämmerei in zwei Schritten angepasst wie folgt: Ab dem 1.1.2020 nur für die Erwachsenen- Produktionen: a) das Erwachsenenstück um 1,50 €/Besucher (von 19,50 € auf 21 €) b) die Erwachsenen-Puppensitzung um 3 €/Besucher (von 28 € auf 31 €) Sowohl die Preise der Kinderstücke als auch die der Familienproduktionen (Weihnachten und Ostern) werden nicht verändert. Schulen, Kindergärten und Gruppen können weiterhin von bestehenden Ver- günstigungen profitieren. Der Köln-Pass berechtigt zu Ermäßigungen von 50 %. Ab der Spielzeit 2020/2021: Überarbeitung aller Preise unter Berücksichtigung einer besonderen Ermäßigung über eine „Fami- lienkarte/Gruppenermäßigung“. Dieses Konzept wird derzeit erarbeitet und dann als Beschlussvorlage vorgelegt. Die Erträge steigen durch die Neufestsetzung der Eintrittspreise voraussichtlich wie folgt: Zusätzliche Erträge durch Preiserhöhung 2020 2021 Erhöhung der Erträge im Erwachsenenstück 36.544 37.356 Erhöhung der Erträge in Erwachsenen-Puppensitzung 33.131 27.610 Gesamt 69.675 64.966 Die Anzahl der Aufführungen der Puppensitzung ist abhängig von der jeweiligen Länge der Session des Kölner Karnevals. Dadurch variieren die jährlich kalkulierten Entgelte. Aufgrund von Rückmeldungen unseres Publikums ist durch die Anpassung der Eintrittsgelder nicht mit einem messbaren Rückgang des Besucheraufkommens zu rechnen. 4 Planung Erwachsene Besucherinnen und Besucher 2020 2021 Erwachsenenstück 24.804 25.355 Erwachsenenpuppensitzung 11.861 9.884 Eine Nichtanhebung der Eintrittspreise könnte einen Anstieg des Zuschussbedarfs der Puppenspiele zur Folge haben, der sich wie folgt darstellt: Zuschussbedarf 2020 2021 ohne Erhöhung 1.550.675,22 € 1.638.387,48 € mit Erhöhung € 1.481.000,22 € 1.573.421,48 € Differenz 69.675,00 € 64.966,00 € Begründung der Dringlichkeit: Die Generierung der Vorstellungen für die neue Spielzeit erfolgt jeweils im Februar, der Vorverkauf für die Spielzeit 2019/2020 beginnt am 3. April 2019. Daher sind nun die bestehenden Preise für die Vorstellungen bis Ende des Jahres bereits eingege- ben worden, damit der Vorverkauf wie geplant stattfinden kann. Damit aber nicht eine ganze Spielzeit auf höhere Erträge verzichtet werden muss, soll die Anpassung in zwei Schritten vorgenommen werden. Im ersten Schritt sollen nur die Preise für Erwachsene in den Erwachsenen-Produktionen (Abendstück und Puppensitzung) neu gestaltet werden. Dafür ist es notwendig, jetzt diesen Beschluss zu fassen, damit die Generierung der Vorstellungen in der ersten Jahreshälfte 2020 zeitnah erfolgen kann, soll die Anpassung in zwei Schritten vorgenom- men werden. Die Nachfrage für 2020 hat bereits jetzt begonnen. Anlage 1
  • Anlage 4 - Stelllungnahme der Verwaltung zur einheitlichen Handhabung der Begrifflichkeit "Menschen mit Behinderung"

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    Anlage Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsvorlage 3718/2018 betr.: Puppenspiele der Stadt Köln – Erhöhung der Eintrittspreise und Änderung der Entgeltordnung ab dem 01. Januar 2020 In der Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur am 26.03.2019 wurden folgende Änderungen bzw. Aufträge an die Verwaltung durch den Ausschuss beschlossen: „Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt die Änderung der Begrifflichkeit „Rollstuhlfahrer“ in „Menschen mit Behinderung“ zu ersetzen und bittet die Verwaltung zeitnah eine neue Ratsvorlage über die endgültige Nutzungs- und Gebührenordnung der Puppenspiele der Stadt Köln vorzulegen.“ Hierzu teilt die Verwaltung mit, dass die Begrifflichkeit „Menschen mit Behinderung“ wegen der geplanten einheitlichen Handhabung in der Verwaltung wie folgt lauten soll: „Menschen mit einer Schwerbehinderung erhalten auf Nachweis 50 % Ermäßigung. Sofern im Schwerbehindertenausweis der Buchstabe »B« vermerkt ist, erhält zudem eine Begleitperson eine kostenlose Eintrittskarte.“

Beratungsverlauf

  1. 26.03.2019

    Ausschuss Kunst und Kultur

    TOP 4.6, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: mit Änderungen empfohlen
  2. 01.04.2019

    Finanzausschuss

    TOP 10.24, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ohne Votum in nachfolgende Gremien
  3. 04.04.2019 zuletzt

    Rat

    TOP 6.2.1, Entscheidung. Ergebnis: geändert beschlossen

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