Mandari Insight

3718/2018

Puppenspiele der Stadt Köln - Erhöhung der Eintrittspreise und Änderung der Entgeltordnung ab dem 01. Januar 2020

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 14.03.2019

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 04.04.2019, TOP 6.2.1

Anlage 2, (Vorab-)Auszug Niederschrift -TOP- 4.5 Puppenspiele der Stadt Köln Erhöhung der Eintrittspreise

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Rat

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3, Auszug Ausschuss Kunst u. Kultur vom 26.03.2019

· application/pdf

Ansehen

Anlage 4 - Stelllungnahme der Verwaltung zur einheitlichen Handhabung der Begrifflichkeit "Menschen mit Behinderung"

· application/pdf

Ansehen

Anlage 5 Vorabauszug Finanzausschuss 01.04.2019

· application/pdf

Ansehen

Anlage 6 - Stellungnahme Beschlussempfehlung

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2, (Vorab-)Auszug Niederschrift -TOP- 4.5 Puppenspiele der Stadt Köln Erhöhung der Eintrittspreise

827 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss Kunst und Kultur 
Frau Kleindienst 
Telefon:  (0221) 221-23657  
Fax       :  (0221) 221-24141 
E-Mail:  Ulrike.Kleindienst@stadt-koeln.de 
Datum: 11.03.2019 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 34. Sitzung des 
Ausschusses Kunst und Kultur vom 29.01.2019 
öffentlich 
4.5 Puppenspiele der Stadt Köln - Erhöhung der Eint rittspreise und Ände- 
rung der Entgeltordnung ab der Spielzeit 2019/2020 
3718/2018 
 
Beschluss: 
Der Beschluss  
 
„Der Rat der Stadt Köln beschließt die Neufestsetzung der Eintrittspreise im Bereich 
der Puppenspiele der Stadt Köln und die Änderung des § 5 der Entgelt- und Benut- 
zungsordnung der Puppenspiele der Stadt Köln gemäß Anlage 1.“ 
 
wurde vom Ausschuss Kunst und Kultur in die nächste Sitzung vertagt. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

Anlage 1

2506 Zeichen

Anlage 1 
 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am ______________ die Neufestsetzung der 
Eintrittspreise und die Änderung der Entgelt- und Benutzerordnung im Bereich der Puppen-
spiele der Stadt Köln ab dem 01.01.2020 beschlossen. 
 
§ 5 der Entgelt- und Benutzungsordnung erhält folgende neue Fassung: 
 
§ 5 Eintrittspreise und Ermäßigungen 
 
Kinderstücke und Ostermärchen 
Erwachsener 12,00 € 
Köln-Pass Erwachsener 6,00 € 
Kind bis 14 Jahre 7,50 € 
Köln-Pass Kind 3,75 € 
Rollstuhlfahrer 6,00 € 
Begleiterkarte 0,00 € 
 
Erwachsenenstücke 
Erwachsener 20,00 € 
Köln-Pass Erwachsener 10,00 € 
Kinder (ab 15 Jahre), Jugendli-
che und Studenten 
 
14,00 € 
Rollstuhlfahrer 10,00 € 
Begleiterkarte 0,00 € 
 
Puppensitzung  
Erwachsener 30,00 € 
Köln-Pass Erwachsener 15,00 € 
Rollstuhlfahrer 15,00 € 
Begleiterkarte 0,00 € 
  
 
Kinder-Puppensitzung und Weih-
nachtsmärchen 
Erwachsener 
Köln-Pass Erwachsener 
Kinder bis 14 Jahre 
Köln-Pass Kind 
Rollstuhlfahrer 
Begleiterkarte 
 
 
 
14,00 €  
7,00 € 
7,50 € 
3,75 € 
7,00 € 
0,00 € 
 
Generalprobe Puppensitzung 
Erwachsener 
14,00 € 
 
Führungen „Bleck hinger de Britz“ 
pro Karte 
 
 
 
11,50 € 
 
 
Vorverkaufsgebühr 
Die Vorverkaufsgebühr beträgt jeweils 1,00 €.

Bearbeitungsgebühr bei Überweisung 
Die Bearbeitungsgebühr bei Überweisungen und Zusendung der Karten beträgt pro Ge-
schäftsvorfall 3,50 €. 
 
 
 
 
Ermäßigungen 
Eine Ermäßigung kann nur gewährt werden, wenn diese vom Besucher bereits beim Kauf 
bzw. der Reservierung der Karte mitgeteilt wird. Nach Abschluss des Buchungsvorgangs 
können keine Ermäßigungen mehr gewährt werden. 
 
Ermäßigte Karten sind nur gültig in Verbindung mit einem zur Ermäßigung berechtigenden 
Ausweis. Eine Kombination von mehreren Ermäßigungen ist nicht möglich. Der Ausweis ist 
beim Einlass in den Zuschauerraum zusammen mit der Eintrittskarte auf Verlangen vorzu-
zeigen. Enthält der vorgelegte Ausweis kein Lichtbild, so ist zusätzlich ein Lichtbildausweis 
vorzulegen. 
 
Kinder 
Kinder unter 14 Jahren haben keinen Zutritt zu den Erwachsenen-Vorstellungen und den 
Erwachsenen-Puppensitzungen. 
 
Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) 
Nach Maßgabe des Kartenaufdrucks beinhaltet der Kartenpreis die Berechtigung, die Ein-
trittskarte auch im öffentlichen Nahverkehr zu benutzen. Die Hinfahrt darf frühestens vier 
Stunden vor dem aufgedruckten Veranstaltungsbeginn angetreten werden. Die Rückfahrt 
muss am Veranstaltungstag bis Betriebsschluss (3.00 Uhr des Folgetages) abgeschlossen 
sein.

Beschlussvorlage Rat

6717 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VII/4101 
 
Vorlagen-Nummer 
 3718/2018 
Freigabedatum 
14.03.2019  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Puppenspiele der Stadt Köln - Erhöhung der Eintrittspreise und Änderung der Entgeltordnung 
ab dem 01. Januar 2020 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beschließt die Neufestsetzung der Eintrittspreise im Bereich der Puppenspiele 
der Stadt Köln und die Änderung des § 5 der Entgelt- und Benutzungsordnung der Puppenspiele der 
Stadt Köln gemäß Anlage 1. 
 
 
Ausschuss Kunst und Kultur 26.03.2019 
Finanzausschuss 01.04.2019 
Rat 04.04.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2020-2021 
a) Erträge   s. Begründung Tabelle 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten                   € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung 
 
Die Neugestaltung der Eintrittspreise im Bereich der Puppenspiele der Stadt Köln wird wie folgt be-
gründet:  
 
 Auffangen von Kostensteigerungen  
Seit 4 Spielzeiten sind die Preise nicht an die allgemeinen Kostensteigerungen angepasst 
worden. U.a. die Gebühren von DERTICKETSERVICE:DE schmälern den Reinerlös der Er-
träge bzgl. der Eintrittsgelder. Die Gebühren für den VRS-Fahrausweis ist seit 2013 von einem 
Betrag in Höhe von 0,65 € auf 0,90 € angestiegen. 
Bei ca. 70.000 verkauften Eintrittskarten macht dies eine Reduzierung der Erträge von ca. 
14.000 € jährlich aus. 
 
 Erhöhte Kosten bei den Hänneschen-Werkstätten wegen Platzbedarf  
Im Februar 2017 musste die Hänneschen-Werkstatt auf Grund einer gewerblichen Kündigung 
umziehen und hat nun Räumlichkeiten auf dem Poller Kirchweg gefunden. Der gestiegene 
Platzbedarf erforderte ein größeres Mietobjekt, für das jährliche Mehrkosten in Höhe von ca. 
33.000 € anfallen. 
 
 Weiterführung einer Anschubfinanzierung für die „Theaterpädagogik“ 
Seit ca. 3 Jahren bietet das Hänneschen-Theater theaterpädagogische Arbeit an.  
Es wurde ein speziell auf die Puppenspiele zugeschnittenes Konzept entwickelt, das als Pilot-
projekt durch den Förderverein des Theaters anschubfinanziert wurde. Mit der Umstrukturie-
rung des Spielplans, d.h. genauer mit dem Angebot von Vormittagsvorstellungen, konnten und 
können eine Vielzahl von Schulen und Kindergärten das Hänneschen besuchen.  
 
Das Konzept hat sich als großer Erfolg herausgestellt. Die theaterpädagogische Arbeit soll als 
langfristige und nachhaltige Aufgabe gesichert und als Teil des Kulturellen Bildungsangebotes

3 
der Stadt Köln etabliert und ausgebaut werden.  
 
Da diese Drittmittel des Fördervereins in Zukunft eingeschränkter zur Verfügung stehen, wur-
de ein Antrag auf Mehrbedarf für diese Aufgabe im Stellenplan 2020/2021 gestellt, um diese 
Arbeit auf Dauer am Theater zu sichern.  
 
Damit im Zeitraum bis zur (frühestmöglichen) Einrichtung dieser Stelle (Sommer 2020) die Ar-
beit kontinuierlich fortgesetzt werden kann, soll ein Teil der Mehreinnahmen als Zwischenfi-
nanzierung verwendet werden (ca. 15.000 €). 
 
Das Hänneschen-Theater leistet damit einen wichtigen Beitrag für das im aktuellen Kulturent-
wicklungsplan formulierte Ziel der Realisierung der kulturellen Bildungsprojekte 
und sichert damit Nachwuchs und die Zukunft. 
 
 
 
Die Eintrittspreise werden deshalb ab dem 1.1.2020 in Absprache mit der Kämmerei in zwei Schritten 
angepasst wie folgt:  
 
 
Ab dem 1.1.2020 nur für die Erwachsenen- Produktionen: 
 
a) das Erwachsenenstück um 1,50 €/Besucher (von 19,50 € auf 21 €) 
b) die Erwachsenen-Puppensitzung um 3 €/Besucher (von 28 € auf 31 €) 
 
Sowohl die Preise der Kinderstücke als auch die der Familienproduktionen (Weihnachten und Ostern) 
werden nicht verändert. Schulen, Kindergärten und Gruppen können weiterhin von bestehenden Ver-
günstigungen profitieren. Der Köln-Pass berechtigt zu Ermäßigungen von  
50 %. 
 
Ab der Spielzeit 2020/2021: 
 
Überarbeitung aller Preise unter Berücksichtigung einer besonderen Ermäßigung über eine „Fami-
lienkarte/Gruppenermäßigung“. 
Dieses Konzept wird derzeit erarbeitet und dann als Beschlussvorlage vorgelegt.  
 
 
 
Die Erträge steigen durch die Neufestsetzung der Eintrittspreise voraussichtlich wie folgt: 
 
 
Zusätzliche Erträge durch Preiserhöhung   2020 2021 
 
Erhöhung der Erträge im Erwachsenenstück   36.544  37.356  
Erhöhung der Erträge in Erwachsenen-Puppensitzung   33.131 27.610 
     
Gesamt   69.675 64.966 
 
 
Die Anzahl der Aufführungen der Puppensitzung ist abhängig von der jeweiligen Länge der Session 
des Kölner Karnevals. Dadurch variieren die jährlich kalkulierten Entgelte. 
Aufgrund von Rückmeldungen unseres Publikums ist durch die Anpassung der Eintrittsgelder nicht 
mit einem messbaren Rückgang des Besucheraufkommens zu rechnen.

4 
Planung Erwachsene Besucherinnen und Besucher  2020      2021 
Erwachsenenstück       24.804      25.355 
Erwachsenenpuppensitzung      11.861        9.884 
 
Eine Nichtanhebung der Eintrittspreise könnte einen Anstieg des Zuschussbedarfs der Puppenspiele 
zur Folge haben, der sich wie folgt darstellt: 
 
 
Zuschussbedarf   2020           2021 
ohne Erhöhung   1.550.675,22 €        1.638.387,48 € 
mit Erhöhung   € 1.481.000,22 €        1.573.421,48 € 
 
Differenz         69.675,00 €   64.966,00 € 
 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
Die Generierung der Vorstellungen für die neue Spielzeit erfolgt jeweils im Februar, der Vorverkauf für 
die Spielzeit 2019/2020 beginnt am 3. April 2019. 
Daher sind nun die bestehenden Preise für die Vorstellungen bis Ende des Jahres bereits eingege-
ben worden, damit der Vorverkauf wie geplant stattfinden kann.  
Damit aber nicht eine ganze Spielzeit auf höhere Erträge verzichtet werden muss, soll die Anpassung 
in zwei Schritten vorgenommen werden. Im ersten Schritt sollen nur die Preise für Erwachsene in den 
Erwachsenen-Produktionen (Abendstück und Puppensitzung) neu gestaltet werden.  
Dafür ist es notwendig, jetzt diesen Beschluss zu fassen, damit die Generierung der Vorstellungen in 
der ersten Jahreshälfte 2020 zeitnah erfolgen kann, soll die Anpassung in zwei Schritten vorgenom-
men werden. Die Nachfrage für 2020 hat bereits jetzt begonnen.  
 
 
Anlage 1

Anlage 3, Auszug Ausschuss Kunst u. Kultur vom 26.03.2019

1242 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin \$ Stadt Köln

Geschäftsführung
Ausschuss Kunst und Kultur

Frau Kleindienst

Telefon: (0221) 221-23657
Fax ! (0221) 221-24141
E-Mail: Ulrike.Kleindienst@stadt-koeln.de

Datum: 27.03.2019

Auszug

aus dem Entwurf der Niederschrift der 35. Sitzung des
Ausschusses Kunst und Kultur vom 26.03.2019

öffentlich
4 Allgemeine Vorlagen

4.6 Puppenspiele der Stadt Köln - Erhöhung der Eintrittspreise und Ände-
rung der Entgeltordnung ab dem 01. Januar 2020
3718/2018

Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt die Änderung der Begrifflichkeit „Roll-
stuhlfahrer“ in „Menschen mit Behinderung“ zu ersetzen und bittet die Verwaltung
zeitnah eine neue Ratsvorlage über die endgültige Nutzungs- und Gebührenordnung
der Puppenspiele der Stadt Köln vorzulegen.

Der Ausschuss Kunst und Kultur empfiehlt dem Rat den wie folgt ergänzten Be-
schlussvorschlag zu beschließen:

Beschluss:

„Der Rat der Stadt Köln beschließt für die Dauer der Spielzeit 2019/2020
(01.09.2019 bis zum 31.07.2020) die Neufestsetzung der Eintrittspreise im Bereich
der Puppenspiele der Stadt Köln und die Änderung des $ 5 der Entgelt- und Benut-
zungsordnung der Puppenspiele der Stadt Köln gemäß der Anlage 1."

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.

Anlage 4 - Stelllungnahme der Verwaltung zur einheitlichen Handhabung der Begrifflichkeit "Menschen mit Behinderung"

1035 Zeichen

Anlage 
 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsvorlage 3718/2018 betr.: Puppenspiele 
der Stadt Köln – Erhöhung der Eintrittspreise und Änderung der 
Entgeltordnung ab dem 01. Januar 2020 
 
In der Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur am 26.03.2019 wurden folgende 
Änderungen bzw. Aufträge an die Verwaltung durch den Ausschuss beschlossen:  
 
„Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt die Änderung der Begrifflichkeit 
„Rollstuhlfahrer“ in „Menschen mit Behinderung“ zu ersetzen und bittet die 
Verwaltung zeitnah eine neue Ratsvorlage über die endgültige Nutzungs- und 
Gebührenordnung der Puppenspiele der Stadt Köln vorzulegen.“ 
 
 
Hierzu teilt die Verwaltung mit, dass die Begrifflichkeit „Menschen mit Behinderung“ 
wegen der geplanten einheitlichen Handhabung in der Verwaltung wie folgt lauten 
soll: 
 
„Menschen mit einer Schwerbehinderung erhalten auf Nachweis 50 % Ermäßigung. 
Sofern im Schwerbehindertenausweis der Buchstabe »B« vermerkt ist, erhält zudem 
eine Begleitperson eine kostenlose Eintrittskarte.“

Anlage 5 Vorabauszug Finanzausschuss 01.04.2019

881 Zeichen

Anlage 5 
 
 
Geschäftsführung  
Finanzausschuss  
Herr Müller 
Telefon:  (0221) 221-24649  
Fax       :  (0221) 221-23902 
E-Mail:  Michael.Mueller6@stadt-koeln.de 
Datum: 02.04.2019 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschr ift der Sitzung des 
Finanzausschusses  vom 01.04.2019  
öffentlich 
10.24 Puppenspiele der Stadt Köln - Erhöhung der Eintrittspreise und Ände-
rung der Entgeltordnung ab dem 01. Januar 2020 
3718/2018 
RM von Bülow bittet die Verwaltung um eine Gegenüberstellung von alter und neuer 
Formulierung. 
 
Frau Beigeordnete Laugwitz-Aulbach sagt die Nachlieferung einer Synopse zu. Sie 
weist darauf hin, dass es auch um eine einheitliche Handhabung der Begrifflichkeiten 
gehe. 
 
Beschluss: 
 
Der Finanzausschuss verweist die Beschlussvorlage ohne Votum in den Rat. Die 
Verwaltung wird gebeten, die aufgekommenen Fragen bis zur Ratssitzung zu beant-
worten.

Anlage 6 - Stellungnahme Beschlussempfehlung

2966 Zeichen

Anlage 6 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsvorlage 3718/2018 betr.: 
Puppenspiele der Stadt Köln – Erhöhung der Eintrittspreise und 
Änderung der Entgeltordnung ab dem 01. Januar 2020 
 
In der Sitzung des Ausschusses für Kunst und Kultur ist folgender Beschluss gefasst 
worden: 
„Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt die Änderung der Begrifflichkeit 
„Rollstuhlfahrer“ in „Menschen mit Behinderung“ zu ersetzen und bittet die Verwaltung 
zeitnah eine neue Ratsvorlage über die endgültige Nutzungs- und Gebührenordnung 
der Puppenspiele der Stadt Köln vorzulegen. 
Der Ausschuss Kunst und Kultur empfiehlt dem Rat den wie folgt ergänzten 
Beschlussvorschlag zu beschließen: 
Beschluss: 
„Der Rat der Stadt Köln beschließt für die Dauer der Spielzeit 2019/2020 (01.09.2019 
bis zum 31.07.2020) die Neufestsetzung der Eintrittspreise im Bereich der 
Puppenspiele der Stadt Köln und die Änderung des § 5 der Entgelt- und 
Benutzungsordnung der Puppenspiele der Stadt Köln gemäß der Anlage 1.“ 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.“ 
 
Zu dem ersten Teil des Ausschussbeschlusses teilt die Verwaltung in Bezug auf die 
Änderung der Begrifflichkeit (s. Anlage 4) mit, dass die Begrifflichkeit „Menschen mit 
Behinderung“ wegen der geplanten einheitlichen Handhabung in der Verwaltung wie folgt 
lauten soll: 
 
„Menschen mit einer Schwerbehinderung erhalten auf Nachweis 50 % Ermäßigung. 
Sofern im Schwerbehindertenausweis der Buchstabe »B« vermerkt ist, erhält zudem 
eine Begleitperson eine kostenlose Eintrittskarte.“ 
 
Im Bericht zum Handlungskonzept zur Kölner Behindertenpolitik, 2. Folgebericht (0340/2019) 
wurde unter Punkt 6.15 vermerkt, dass die Entgelt- und Benutzungsordnungen der 
städtischen Sportstätten, Kultur- und Bildungseinrichtungen im Interesse der Menschen mit 
Behinderung im Jahr 2019 angeglichen werden sollen. Die Federführung hat dabei das Amt 
für Integration. 
 
Da aktuell die Änderung der Entgeltordnung für die Puppenspiele vorliegt, schlägt die 
Verwaltung in Ergänzung zum (Änderungs-)Beschluss des Ausschusses Kunst und Kultur 
zur Ratsvorlage 3718/2018 betr.: Puppenspiele der Stadt Köln – Erhöhung der Eintrittspreise 
und Änderung der Entgeltordnung den nachfolgenden unter Punkt 2 modifizierten 
Beschlusstext vor (Dies ist der vom Behindertenbeauftragten der Stadt Köln vorgeschlagene 
Text zur Angleichung, der zukünftig in allen o.a. Bereichen verwendet werden soll.):

Beschluss: 
1. „Der Rat der Stadt Köln beschließt für die Dauer der Spielzeit 2019/2020 
(01.09.2019 bis zum 31.07.2020) die Neufestsetzung der Eintrittspreise im Bereich 
der Puppenspiele der Stadt Köln und die Änderung des § 5 der Entgelt- und 
Benutzungsordnung der Puppenspiele der Stadt Köln gemäß der Anlage 1.“ 
2. Menschen mit einer Schwerbehinderung erhalten auf Nachweis 50 % 
Ermäßigung. 
Sofern im Schwerbehindertenausweis der Buchstabe »B« vermerkt ist, erhält 
zudem eine Begleitperson eine kostenlose Eintrittskarte.

Beratungsverlauf (3)

29.01.2019 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
11.02.2019 Finanzausschuss
TOP 10.30 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
04.04.2019 Rat
TOP 6.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3718/2018
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
14.03.2019
Erstellt
12.11.2018 10:23