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AN/0821/2017

Haus Ludolf-Camphausen-Straße 36 erhalten

Antrag nach § 3 BV1 (Die Linke) 06.06.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 25.01.2018, TOP 7.1.4

Antrag nach § 3 (Linke BV1)

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Antrag nach § 3 (Linke BV1)

3318 Zeichen

Bezirksvertretung Innenstadt 
Ludwigstraße 8 
50667 Köln 
 
Michael Scheffer 
Fraktionsvorsitzender 
michael.scheffer@stadt-koeln.de 
Manfred Müller 
Stellv. Fraktionsvorsitzender 
manfred.mueller@stadt-koeln.de 
 
 
Eingang beim Bezirksbürgermeister: 06.06.2017 
 AN/0821/2017 
 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)  
 
Haus Ludolf-Camphausen-Straße 36 erhalten 
 
Antrag: 
 
Die Bezirksvertretung Innenstadt spricht sich für den Erhalt des Hauses Ludolf-
Camphausen-Straße 36 aus. Jedwede anders intendierte Planung (Abriss oder 
Veräußerung) ist der BV frühzeitig mitzuteilen. 
 
 
Begründung: 
 
Obwohl ein architektonisches Solitär, bildet das Gebäude gemeinsam mit dem DGB-
Haus, dem Stadtgarten und der Eisenbahnbrücke seit jeher die Eingangskulisse zur 
westlichen Innenstadt. Es gilt gemeinhin als untrennbarer Bestandteil des Entrees, als 
einmalige Orientierungsmarke mit hohem Wiedererkennungswert und überregionalem 
Sympathiefaktor.  
 
Die einigermaßen ramponierte Fassade wird durch ein intaktes Innenleben mehr als 
kompensiert: Seit den frühen achtziger Jahren wird die – liebevoll als „LC36“ 
abgekürzte Adresse -  als Tagungs- und Versammlungsort vornehmlich der alternativen 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Andreas Hupke 
Herrn Bürgeramtsleiter 
Dr. Ulrich Höver 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker

- 2 - 
Szene rege genutzt und gebraucht. Hinzu kommen zahlreiche vorgehaltene Kultur- und 
Bildungsveranstaltungen, die auf die Räumlichkeiten dringend angewiesen sind. 
Verantwortungsvolle Stadtentwicklungspolitik muss darauf ausgerichtet sein, 
gewachsene unkommerzielle Örtlichkeiten im innerstädtischen Köln zu erhalten und 
keinesfalls abzuwickeln.  
 
Das Gebäude beheimatet seit 1984 ein Hausprojekt. Hinzu kommen mehrere 
Wohngemeinschaften und drei Familien mit migrantischem Hintergrund, die teilweise 
seit den siebziger Jahren hier wohnen und sich nunmehr in ihrer Existenz bedroht 
sehen. Mehrere Kaufangebote für das Haus, seitens des hier ebenfalls ansässigen 
Hausvereins, wurden von der Stadt Köln in der Vergangenheit leider abgelehnt. Nun 
droht der Verkauf an einen privaten Immobilien-Investor. 
 
Das Bauverwaltungsamt hat in der Beschlussvorlage 0586/2017 
(Planfeststellungsverfahren für die Erneuerung der Eisenbahnüberführungen 
Vogelsanger Straße und Venloer Straße) mit Berufung auf das Amt für Liegenschaften, 
Vermessung und Kataster auf Folgendes hingewiesen: „Es ist der Verkauf der 
städtischen Liegenschaften „Ludolf-Camphausen Straße 36-42“, Gemarkung Ehrenfeld, 
Flur 70, Flurstücke 7238/140, 7239/140, 7240/140 ,7241/140 und 7242/140 vorgesehen. Auf 
diesen Flurstücken wird ab Ende 2017 / Anfang 2018 der Bau eines 
Studentenwohnheims in Verbindung mit weiteren Maßnahmen des öffentlich 
geförderten Wohnungsbaus forciert.“ 
 
Das klingt nobel, täuscht aber nicht darüber hinweg, dass hier die Verdrängung 
alteingesessener Bevölkerung sowie die Zerstörung alternativer Wohn- und 
Lebensprojekte drohen. Das Haus Ludolf-Camphausen-Straße 36 muss erhalten werden. 
Mögliche notwendige Sanierungsmaßnahmen sind seitens der Stadt Köln zu prüfen und 
durchzuführen. 
 
Mit freundlichen Grüßen, 
Michael Scheffer      Manfred Müller 
Fraktionsvorsitzender     Stellvertretender Vorsitzender

- 3 - 
 
 
Bild: Ludolf-Camphausen-Straße 36

Beratungsverlauf (1)

25.01.2018 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 7.1.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: endgültig zurückgezogen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Ludwigstraße 8
  • Ludolf-Camphausen-Straße 36
  • Vogelsanger Straße
  • Venloer Straße
  • Straße 3

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Details

Aktenzeichen
AN/0821/2017
Typ
Antrag nach § 3 BV1 (Die Linke)
Datum
06.06.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27