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1024/2024

Konzept "Open-Air-Kulturflächen"

Beschlussvorlage Ausschuss 25.04.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 14.05.2024, TOP 4.1

Anlage 2 Beantwortung Anfrage Bündnis90/Die Grünen

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Anlage 1 Open Air Kulturflächen Konzept

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Ansehen

Anlage 2 Beantwortung Anfrage Bündnis90/Die Grünen

14404 Zeichen

Anlage 2 
 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen 
betr. Beschlussvorlage-Nr. 1024/2024 „Open-Air-Kulturflächen“ 
 
 
Frage: 
 
Wir möchten darum bitten, dass uns bis zur nächsten Sondersitzung am 14.05. 
ein griffiges Papier aus den vorliegenden 50 Seiten (sehr lange Ausführungen) 
erstellt wird. Enthalten sein sollte die konkrete und nachvollziehbare Benennung 
der einzelnen Maßnahmen wie: 
 
 Verfahrensabläufe und - schritte, 
 die Zeitabläufe, 
 die Finanzierung, 
 genaue Zuständigkeiten, 
 Voraussetzungen und Adressaten (konkreter als P 9 und 10 ab S. 31). 
Wir bitten auch darum, Leitfaden und Handreichung vorgelegt zu bekommen 
(gerne auch in vorläufiger Form). 
Antwort der Verwaltung: 
 
Verwiesen wird auf beigefügte Kurzfassung “Open Air Kulturflächen Konzept“.  
Leitfaden und Handreichung werden nach Beschlussfassung des Ausschusses Kunst 
und Kultur zu Vorlage-Nr. 1024/2024 und damit Festlegung des finalen Konzeptinhalts 
erstellt. 
 
Frage: 
Wir möchten ebenfalls darum bitten, dass die Rolle des KRM als die der 
Organisator*innen aller verwaltungsinternen Prozesse  festgeschrieben und 
gelebt wird. Es ist sehr wichtig, dass die Antragsteller*innen den Gang durch die 
Verwaltung nicht selbst antreten müssen. Derzeit ist nur von Vorsortieren und 
erster Anlaufstelle die Rede (vgl. Ausführungen auf S. 6 des Konzepts: „Die Rolle 
der genehmigenden Ämter wird hierdurch keinesfalls durch das 
Kulturraummanagement ersetzt.“). Koordinieren heißt für uns die Koordination 
aller Prozesse und eine Verantwortungsübernahme. 
Antwort der Verwaltung: 
Das Kulturraummanagement im Dezernat Kunst und Kultur ( KRM) versteht sich hier 
als Prozessbegleiter - von Anfang bis Ende - und sieht sich in der Federführung. Den 
Verfahrensabläufen für Flächen und Veranstaltungen kann entnommen werden, dass 
das KRM bis zum Ende des jeweiligen Prozesses beteiligt ist, die 
Vorhabenträger*innen durch das Verfahren lotst und vermittelnd zur Seite steht.

Der Hinweis „Die Rolle der genehmigenden Ämter w ird hierdurch keinesfalls durch das 
Kulturraummanagement ersetzt.“ bezieht sich auf den reinen Genehmigungsakt der 
jeweiligen Behörde, d er rechtlich vom KRM nicht übernommen werden kann . Die 
Entscheidung beispielsweise über e inen Bauantrag kann originär nur durch das 
zuständige Fachamt – hier: Bauaufsichtsamt – getroffen werden. 
 
Frage: 
Um welche Flächen geht es? Bitte benennen Sie diese und ordnen Sie diese ein. 
Welche neuen Kulturorte werden auf Grundlage des Konzeptes geöffnet?   
 
Antwort der Verwaltung: 
Das Konzept beschreibt „nur“ den künftigen Weg zur Flächenerschließung sowie der 
Veranstaltungskategorisierung. Deswegen sind in der Beschlussvorlage keine 
konkreten Flächen genannt.  
Das KRM hat aber , wie bereits in Beantwortungen diesbezüglicher Anfragen  
dargestellt, erste Flächen als Piloten in die Erschließung gebracht. Hierbei handelt es 
sich für 2024 konkret um den Osthof der Hallen Kalk (Status: Bauantrag steht kurz vor 
der Genehmigung.) sowie den sogenannten  Essiggarten auf dem Gelände der 
moderne stadt GmbH/Deutzer Hafen . Überdies wird geprüft , unter welchen 
Voraussetzungen die Fläche „An der Schanz“ sowie der Marktplatz an der Berliner 
Straße, Köln-Mülheim (für bspw. lärmarme Veranstaltungen) für Open-Air-Nutzungen 
in Frage kommen. Im Rahmen der ämterübergreifenden Arbeitsgruppe zur Erstellung 
einer Gesamtkonzeption zur Sicherung u nd Nutzung der Festungsanlagen plant das 
KRM für 2025 die Außenfläche des Fort  XI für Open-Air-Veranstaltungen nutzbar zu 
machen. Darüber hinaus gibt es weitere Flächen , die sich derzeit noch in Prüfung 
befinden. Im Vergleich zur Stagnation in den  letzten Jahre n in Bezug auf die 
Flächenerschließung zeichnet sich ein positiver Trend ab, den es weiterzuentwickeln 
gilt.  
Wenn sich ein Verfahren zur Flächenherstellung etabliert hat, kann in Kooperation mit 
und auf Initiative der Freien Szene und Veranstalter*innen sukzessiv ein größere r 
Flächenpool aufgebaut werden. 
 
Frage: 
Wie werden die Prozesse künftig konkret gestaltet? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Das KRM beabsichtigt, mit Besetzung einer letzten Stellenvakanz zum 01.06.2024 die 
Umsetzung des Open -Air-Konzeptes voranzutreiben. Dies beinhaltet den Aufbau 
eines Beratungsangebotes inkl. der  Erstellung von Handreichungen und Leitfäden  
sowie die individuelle Begleitung von Künstler*innen, die eine Open-Air-Veranstaltung 
umsetzen wollen, im Genehmigungsverfahren.

Frage: 
Was geschieht, wenn Veranstalter*innen andere Flächen bespielen möchten als 
die Potentialflächen? Und wie werden sie unterstützt? 
 
Welche Möglichkeiten der Unterstützung bekommen Veranstalter*innen, die 
andere Vorstellungen haben als das KRM? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Es steht Veranstalter*innen weiterhin frei , Flächen eigenständig auszu wählen und 
nach ihren individuellen Wünschen zu bespielen. Sie haben die Möglichkeit, das oben 
beschriebene Beratungsprogramm in Anspruch zu nehmen. Gegebenenfalls 
notwendige Gutachten unterschiedlicher Art müssen in diesem Falle  jedoch, im 
Gegensatz zu den vorerschlossenen Potenzialflächen , von den Antragsteller*innen 
selbst eingeholt werden. Möglich ist , vielversprechende Flächen, die von 
Veranstalter*innen vorgeschlagen werden , ins Flächenportfolio der Stadt zu 
überführen, so d ass das KRM gegebenenfalls – je nach Verfügbarkeit von 
Haushaltsmitteln - die Gutachten beauftragen kann. Hier greift die im Konzept 
genannte Eignungsprüfung, da im Interesse der sparsamen und wirtschaftlichen 
Nutzung von Haushaltsmitteln nur für Veranstaltungen potentiell geeignete Flächen in 
die Prüfung aufgenommen werden können.  An dieser Stelle wird nochmals darauf  
hingewiesen, dass bereits jetzt sämtliche Potenzialflächen mit der Szene abgestimmt 
oder von der Szene ins Spiel gebracht wurden. 
 
Frage: 
Wieso wird immer wieder auf Grünflächen und Flächen im 
Landschaftsschutzgebiet verwiesen angesichts dessen, dass es in der ersten 
vorgelegten Flächenmatrix des Kulturamtes dafür kein „Go“ aus der Verwaltung 
gab? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Das Open-Air-Konzept stellt eine neue Herangehensweise an die Thematik „Open-Air-
Veranstaltungen in Köln“ dar. Grünflächen von vornherein nicht mit in die Betrachtung 
aufzunehmen, würde eine Verzerrung der Gesamtbetrachtung bedeuten. Gespräche 
innerhalb der Verwaltung haben zwar bestätigt, dass Veranstaltungen auf Grünflächen 
komplexerer Genehmigungsverfahren bedürfen, jedoch  je nach Veranstaltungsformat 
nicht gänzlich ausgeschlossen sind. Außerdem ist aus Sicht der Freien Szene und der 
Veranstalter*innen der Bedarf an bespielbaren Grünflächen nach wie vor sehr groß. 
 
Frage: 
Zu Seite 13 des Konzeptes: „Politische Ebene“ haben wir die grundlegende 
Frage, wieso sich hier nicht die Verwaltung in der Pflicht sieht? Die Politik hat 
den Prozess angestoßen und die Anschubgelder im politischen 
Veränderungsnachweis VN in den Haushalt e ingebracht. Aufgabe der 
Verwaltung ist es, diese nun im Haushalt zu verstetigen und mittelfristig zu

sichern (dies kann nicht Aufgabe der Politik sein). Unsere Anfrage ist daher, ob 
Mittel zur Umsetzung des Konzeptes im Haushaltsplanentwurf 25/26 ff. enthalten 
sein werden? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Auf Seite 13 geht es nicht um Fördermittel für den Open -Air-Bereich, sondern  um 
notwendige rechtliche Rahmenbedingungen. 
Die Potenzialflächenanalyse hat ergeben, dass bestimmte Flächen (beispielsweise 
Fort XI) eine grundsätzlich gute Eignung als Fläche für Open -Air-Nutzungen haben, 
jedoch nicht - ohne beispielswiese Änderungen in der Gebietsausweisung - dauerhaft 
aktiviert werden können. Hier  erforderliche Beschlüsse können nur von der Politik 
gefasst werden. 
Sonstige in den Bullet Points  aufgeführte Punkte haben lediglich informativen 
Charakter. 
Mittel zur Umsetzung des Open-Air-Konzeptes werden im Rahmen der 
Haushaltsplananmeldung 2025/2026 ff.  als sog. Mehraufwand ausgewiesen. 
Mehrfach hat die Verwaltung in der Vergangenheit darauf hingewiesen, dass aufgrund 
der prekären Haushaltssituation aus Mittelbindungen in politischen 
Veränderungsnachweisen keinesfalls eine Verstetigung dieser Mittel in fo lgenden 
Haushaltsjahren abgeleitet werden kann. 
 
Frage: 
Auf S. 19 geht es um „Open Air Konferenzen“. Wer sitzt in diesen Konferenzen, 
wie werden sie gewählt, wie sind sie zusammengesetzt? Gibt es feste 
Wahlperioden? Wird die Politik beteiligt? 
Dieselben Fr agen ergeben sich für den Runden Tisch Open Air: Wer sitzt in 
diesen Konferenzen, wie werden sie gewählt, wie sind sie zusammengesetzt? 
Gibt es feste Wahlperioden? Wird die Politik beteiligt? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Weder bei den angesprochenen Konferenzen noch beim Runden Tisch handelt es sich 
um Gremien mit Entscheidungsbefugnissen. 
Die Konferenzen dienen als  Instrument, um Veranstalter*innen und Interessierten 
Neuerungen im Bereich Open Air zu präsentieren sowie generelle Entwicklungen zu 
diskutieren.  
Der Runde Tisch ist ein seit Mai 2024 verwaltungsintern existierendes Instrument, um 
auf Arbeitsebene konkrete Vorhaben von Künstler*innen zu diskutieren und deren 
Umsetzung zu ermöglichen . Es ist angedacht, diesen Runden Tisch um 
Vertreter*innen der Szene zu ergänzen. Interessierte Vertreter*innen aus  der Politik 
sind herzlich willkommen.

Frage: 
Wird es einen Vergabebeirat geben? Wie werden ggf. die Gelder verteilt, nach 
welchen Kriterien, in welchem Turnus? 
 
Antwort der Verwaltung:  
Sofern es um  Mittel aus dem Open -Air-Infrastrukturfonds geht, soll das bereits 
etablierte Fördermittelvergabeverfahren beibehalten werden  (siehe https://www.stadt-
koeln.de/leben-in-koeln/kultur/kulturfoerderung/open-air). Darüberhinausgehend ist 
keine Verteilung von Mitteln vorgesehen. 
Die Einsetzung eines „Vergabebeirates“ ist nicht geplant und scheint aus Sicht der 
Verwaltung mit Blick auf eine agile, zeitnahe und unkomplizierte Bearbeitung von 
Anträgen nicht empfehlenswert.

- Kurzfassung -

Das „Open Air Kulturflächen  Konzept“ ist ein Prozessvorschlag zur sukzessiven 
Herstellung von Open -Air-Flächen in Köln und Bündelung und Koordination der 
Thematik i n der Stabsstelle  Kulturraummanagement im Dezernat Kunst und Kultur  
(KRM). 
In Austauschrunden mit Veranstalter*innen aus der Freien Szene und Vertreter*innen 
der Verwaltung wurde sich auf  
- einen rechtlichen Möglichkeitsrahmen, 
- einen Prozessvorschlag zur Prüfung und Herstellung von potenziellen Open -Air-
Spielstätten, 
- regelmäßige Rücksprache-Runden in Form eines Runden Tisches Open Air, 
- die Bündelung und Koordination der Thematik i n der Stabsstelle 
Kulturraummanagement und 
- eine abwärtskompatible Kategorisierung von unterschiedlichen Open -Air-
Veranstaltungstypen anhand einer Matrix 
geeinigt. 
Grundsätzlich können s owohl Open-Air-Flächenbetreiber*innen als auch Open -Air-
Veranstalter*innen vom neuen Verfahrensvorschlag des K RM profitieren. 
Voraussetzungen sind ein Zugriff auf die Fläche, eine im Prozess erörterte Ei gnung 
der Fläche, die Planung von Open-Air-Veranstaltungen unter 5.000 Personen und eine 
Verortung der Veranstaltungsformate im Bereich der Freien Kunst - und Kulturszene. 
Open-Air-Spielstätten und Veranstalter*innen können weiterhin den Prozess der 
Einzelprüfung wählen und direkt auf die genehmigenden Ämter zugehen. 
Das KRM lotst Open-Air-Flächenbetreiber*innen durch den Genehmigungsprozess. 
Die finale Antragstellung muss jedoch durch die Vorhabenträger*innen selbst erfolgen 
(z. B. Bauantragstellung). Das KRM fungiert als zentrale Koordinationsstelle, vermittelt 
und berät beide Seiten im Prozess, übernimmt jedoch weder die Genehmig er-Rolle 
noch die Antragsteller*innen-Rolle. 
Vorgeschlagene Open-Air-Flächen werden zunächst einer Eignungsprüfung 
unterzogen. Notwendige Informationen zur Potenzialbestimmung werden von dem*der 
Vorhabenträger*in - in Abstimmung mit dem KRM - eingeholt (z.  B. 
Lärmschutzgutachten). Geeignete Flächen werden  anhand ein er abgestimmten 
Kategorisierung von Open -Air-Veranstaltungen einem bestimmten 
Möglichkeitsrahmen von Veranstaltungstypen zugeordnet, sodass die Spielstätten mit 
den Open-Air-Veranstaltungstypen bespielt werden, für die diese genehmigungsfähig 
und besonders geeignet sind. 
So kann sukzessiv ein Flächenpool an Open -Air-Flächen aufgebaut werden. A nhand 
eines Steckbriefs ist ersichtlich, für welche Arten von Open-Air-Veranstaltungstypen 
eine Fläche geeignet und unter welchen Bedingungen und Standardisierungen (z.  B. 
feste Bühnenposition und Strahlrichtung) diese genehmigungsfähig ist. Für die 
geprüften Flächen entsteht ein standardisierter Handlungsrahmen auf Basis der  im 
Prozess erstellten und übertragbaren Gutachten. Für Vorhabenträger*innen ist 
nachvollziehbar, welche Rahmenbedingungen für welche Veranstaltungstypen auf 
welcher Fläche eingehalten werden müssen.  
Veranstaltungsanfragen, die an das K RM adressiert werden, können so zukünftig an 
in Frage kommende Open-Air-Spielstätten verwiesen werden. Gutachten und 
Kontakte zu Betreiber *innen können zur Verfügung gestellt werden. Sollten

Veranstalter*innen neue Flächen zur Ope n-Air-Nutzung in Betracht ziehen, kann bei 
grundsätzlicher Flächeneignung zu nächst der Prozess der Herstellung der Fläche 
gemeinsam durchlaufen werden. 
Im Rahmen des Runden Tisch s Open Air findet unter Moderation des KRM ein 
regelmäßiger Austausch zwischen alle n beteiligten städtischen Dienststellen statt. 
Eignungskriterien und die Genehmigungsfähigkeit einzelner Flächen werden in 
diesem Rahmen diskutiert und anschließend in den Prozess integriert, sodass weniger 
„Unvorhergesehenes“ im Prozess auftaucht. 
Das Open-Air-Konzept soll das Thema systematisieren, den Status Quo der 
Genehmigungslage transparent darstellen und ein en Verfahrensvorschlag für das 
verwaltungsinterne Vorgehen skizzieren. Die Website des K RM (https://www.stadt-
koeln.de/leben-in-koeln/kultur/kulturfoerderung/kulturraumentwicklung-foerderung) 
soll weiter ausgebaut werden. Im Sinne eines Wissenstransfers sollen der 
Möglichkeitsrahmen und die Genehmigungskriterien für Open -Air-Kulturflächen in 
Köln in die Freie Szene vermittelt werden, sodass zukünftige Anträge auf 
Flächennutzung einem gewissen Qualitätsstandard und einer Erwartbarkeit des 
Genehmigungserfolgs entsprechen und so Ressou rcen auf allen Seiten geschont 
werden.

Beschlussvorlage Ausschuss

9730 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VII/VII/5 
 
Vorlagen-Nummer 
 1024/2024 
Freigabedatum 
25.04.2024  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Konzept "Open-Air-Kulturflächen"  
Beschlussorgan 
Ausschuss Kunst und Kultur 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt das beigefügte Konzept „Open-Air-Kulturflächen“. 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der im Konzept skizzierten Prozesse suk-
zessiv Flächen für Open-Air-Kulturveranstaltungen herzustellen bzw. deren Herstellung zu un-
terstützen. 
 
Die Erstellung und Umsetzung des Open Air Konzeptes erfolgt haushaltsneutral aus dem vor-
handenen Budget.  
 
Ausschuss Kunst und Kultur 30.04.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Das Thema „Open-Air-Kultur in Köln” hat - nicht zuletzt durch die Corona-Pandemie - mehr und 
mehr an Relevanz gewonnen. Nachdem aufgrund der Dringlichkeit mit einer kurzfristigen Open-
Air-Flächenentwicklung im Jahr 2021 zun ächst Abhilfe geschaffen und Flächen bereitgestellt 
werden konnten, war eine Verstetigung der Flächennutzungen in den Folgejahren nicht zu be-
obachten. 
 
Insgesamt werden die komplexen Verfahren zur Anmeldung, Bearbeitung, Förderung und Ge-
nehmigung dieser Fl ächen von Antragstellenden immer wieder als gro ße Herausforderung 
empfunden. Damit einher gehen ein großer Arbeitsaufwand und Absprachebedarf, die sowohl 
auf Seiten der Verwaltung als auch der Freien Szene erhebliche personelle bzw. finanzielle 
Ressourcen binden. Dies schafft eine schwierige Gemengelage für die Open-Air-Flächenent-
wicklung in Köln, welche es mit dem vorliegenden Konzept zu systematisieren gilt. 
 
Mit Gr ündung der Stabsstelle „Kulturraummanagement“ (im Folgenden KRM) im Dezernat 
Kunst und Kultur ist dort die Open-Air-Flächenentwicklung organisatorisch verortet. Das KRM 
agiert im Rahmen seiner Aufgabenwahrnehmung vermittelnd zwischen allen Beteiligten (ge-
nehmigende Behörden, Freie Szene u. a.). 
 
Nach Vorgesprächen mit Vertreter*innen der Freien Szene Ende 2022 konnte zu Beginn des 
Jahres 2023 die Beratung durch ein externes Fachplanungsbüro beauftragt werden. Ziel der 
Beauftragung der ARGE KOSI GbR (Arbeitsgemeinschaft Kommunale Sicherheit GbR) war, 
auf Seiten des KRMs zusätzliche Expertise in der Entwicklung von Open-Air-Flächen (haupt-
sächlich in den Ber eichen Genehmigungsverfahren mit Bezug auf das Bau-, Ordnungs- und 
Umweltrecht) einzuholen. 
 
Methodik 
 
Im Austausch mit der Freien Szene konnten eine Projektierung abgestimmt sowie zwei Hand-
lungsfelder identifiziert werden. Diese bestehen einerseits aus der Erschließung neuer Flächen 
und andererseits aus dem gemeinsamen Verständnis von Veranstaltungs- und Flächeneigen-
schaften, das nach festen Kriterien Veranstaltungen und Flächen typisiert. Auf dieser Basis sol-
len Veranstaltungen zukünftig kategorisiert werden.  
 
Ausgangspunkt für die Konzeptionierung waren zun ächst die Gesamtzahl der bereits früher 
vorgeschlagenen und betrachteten Open-Air-Flächen sowie die Einbeziehung und Evaluierung 
der bis dahin erarbeiteten Prozesse bzw. Ergebnisse.  
 
Im Rahmen der weiteren Konzeptarbeit wurden - mit Blick auf die generelle Eignung – Pilotflä-
chen identifiziert. Diese Flächen werden derzeit nach den neu gebildeten Verfahrensgrundsät-
zen kategorisiert und für die entworfenen Veranstaltungstypen entwickelt und katalogisiert. So 
werden für jede Fläche entsprechend den identifizierten Flächennutzungsoptionen und den da-
mit verbundenen Veranstaltungskategorien passende Betriebs- und Sicherheitskonzeptionen 
entwickelt sowie eine exemplarische L ärmschutzuntersuchung durchgeführt. All dies soll f ür

3 
zukünftige Veranstaltungsdurchführungen und m öglicherweise erforderliche Genehmigungs-
verfahren sowohl für Betreiber*innen bzw. Flächeneigentümer*innen als auch die Beh örden-
seite als Grundlage genutzt werden können.  
 
Das so entstandene Konzept „Open-Air-Kulturflächen“ ist dynamisch. Die erarbeiteten Prinzi-
pien und Werkzeuge ermöglichen einerseits jederzeit die Aufnahme und Bewertung neuer Flä-
chen und andererseits bei Nachfrage die passgenaue Zuordnung von Veranstaltungsanfragen 
im dafür vorgesehenen Verfahren. Gleichzeitig konnte eine Auswahl von Veranstaltungstypen 
nach den Kriterien Art und Inhalt, Dauer, Lärm- / Sicherheits- und Betriebsanforderungen kate-
gorisiert werden.  
 
Ziel und Zweck der Konzeption 
 
Ziel und Zweck der Konzeption i st die Sicherung bestehender sowie die Entwicklung neuer 
Open-Air-Kulturflächen in Köln, indem mittels einer abgestimmten und akzeptierten Vorgehens-
weise Open-Air-Flächen identifiziert werden können. Dieses Verfahren ist sowohl für langfristig 
nutzbare Flächen geeignet als ausdrücklich auch für die temporäre Erschließung und Zwischen-
nutzung von Flächen, die sich im städtebaulichen Nutzungsübergang befinden und deren Her-
stellung zur endgültigen baulichen Nutzung noch ein Zeitfenster für eine kulturelle Zwischen-
nutzung ermöglicht.  
 
Durch die Erstellung eines Leitfadens werden die Eignung von Flächen nach einem Katalog 
vorbestimmter Kriterien geprüft sowie die Voraussetzungen für einen rechtskonformen und si-
cheren Betrieb definiert. Dabei stehen neben der Ermöglichung der Flächennutzung die Verein-
fachung und Transparenz im m öglicherweise erforderlichen Genehmigungsverfahren für die 
Verwaltung und Kulturproduzent*innen im Vordergrund. Die Bedingungen für eine Veranstal-
tung sowie ein mögliches Genehmigungsverfahren sollen durch das Konzept für jede Fläche im 
Ablauf, in der Organisation sowie in der Durchf ührung erwartbar und damit auch planbar ge-
staltet werden.  
 
Wesentliche Elemente der Konzeption sind dabei: 
 
1. Etablierung eines fortlaufenden Austausches zwischen der Freien Szene und der Verwal-
tung 
2. Erstellung eines Verfahrensleitfadens zur Erm öglichung eines transparenten Genehmi-
gungsprozesses mit einer m öglichst verbindlichen Handreichung f ür die jeweiligen Ak-
teur*innen mit dem Ziel, das Open-Air-Flächen-Portfolio ständig weiterzuentwickeln 
3. Erstellung einer Matrix, die die Aspekte der Nutzungsintensität und der Lärmintensität kom-
biniert.  
 
So sollen ein Flächenkatalog, der als Angebotsplanung nach festgelegten und geprüften Eig-
nungskriterien wie Ort und Umgebung, Belange der Veranstaltungssicherheit, Verkehr, Er-
schließung sowie Lärm-, Natur- und Umweltschutz verfügbare und entwickelte Flächen in Flä-
chensteckbriefen ausweist, und ergänzend ein Veranstaltungstypenkatalog entstehen, der 
nach vordefinierten Kriterien wie Art, Dauer und Intensität der Nutzung, mögliche Zahl der Teil-
nehmenden und deren Aktivitäten eine Einordnung bzw. Zuordnung zu einer oder mehreren 
Flächen zulässt. 
 
Die Konzeption bezieht bereits erarbeitete Ergebnisse aus vorangegangenen Abstimmungsge-
sprächen und Erarbeitungsprozessen mit ein, beteiligt alle relevanten Stakeholder und berück-
sichtigt in der evaluierten Fassung neben den Erfahrungen auch Gelerntes aus vergangenen 
Projekten. Dabei spielt der Blick über den Tellerrand - mit Hilfe externer Expertise und der Be-
trachtung bestehender Anwendungsbeispiele in anderen Städten - eine wichtige Rolle.  
 
Das Konzept soll ebenfalls dazu dienen, die Förderstrukturen für die Entwicklung von Freiflä-
chen zu überprüfen und gegebenenfalls an das neue Vorgehen anzupassen. 
 
Veranstaltungskategorien

4 
Die Veranstaltungskategorien ermöglichen eine einfache Zuordnung von Veranstaltungen so-
wohl zu einer bestimmten Nutzungscharakteristik als auch zu einer bestimmten Form von Be-
schallung.  
 
Wenn also eine Veranstaltung einer bestimmten Kategorie zugeordnet werden kann und gleich-
zeitig eine Fläche eine definierte Nutzung (auch im Hinblick auf Beschallung, Sicherheits- und 
Betriebsanforderungen) erlaubt, kann für eine angedachte Veranstaltung - aufgrund der einfa-
chen Typenzuordnung - leichter eine Zuordnung von in Frage kommenden Flächen getroffen 
werden.  
 
Umgekehrt kann eine Veranstaltung mittels Veränderung entsprechender Inhalte auf eine ge-
wünschte zur Verfügung stehende Fläche angepasst werden. Der Veranstaltungstyp bestimmt 
die grundsätzlichen Anforderungen an das Genehmigungsverfahren sowie den Umfang der vor-
zulegenden Unterlagen. Als Verständnisgrundlage dient die Open -Air-Flächenmatrix, die f ür 
einzelne Flächen Festlegungen als Teil eines Flächensteckbriefs ausweist. Dieser wird für jede 
einzelne Fläche nach Abschluss des flächenspezifischen Evaluierungsverfahrens angelegt. 
 
Durch die Kategorisierung entsteht so ein klarer und einfach anwendbarer Rahmen sowohl für 
die Veranstalter*innen als auch für die beteiligten Ämter.  
 
Flächenangebot 
 
Das Verfahren zur Erschließung von Open-Air-Flächen startet künftig im KRM. Entweder meldet 
hier ein*e Eigentümer*in das Interesse am Betrieb einer Fläche an, ein*e Veranstalter*in das 
Interesse an der Durchführung einer Open-Air-Veranstaltung auf einer konkreten Potenzialflä-
che oder das KRM identifiziert seinerseits für eine Veranstaltung eine geeignete Fläche. Im 
Ergebnis sollen so über ein standardisiertes Verfahren Open-Air-Kulturflächen erschlossen und 
das Open-Air-Flächenangebot in Köln sukzessiv ausgebaut werden. 
 
 
Begründung der Dringlichkeit:  
 
Aufgrund der Vielzahl der beteiligten Ämter an der Vorlage haben die Verwaltungsinternen Pro-
zesse länger gedauert als geplant. Um das Konzept noch für die kommenden Open Air Saison 
anwenden zu können, ist es notwendig es in der kommenden Sitzung zu beschließen.  
 
Anlagen:  
 
Anlage1 Konzept „Open-Air-Kulturflächen“

Anlage 1 Open Air Kulturflächen Konzept

87777 Zeichen

Open Air 
Kulturflächen
Konzept
Dezernat für Kunst 
und Kultur  
Kulturraummanagement

[2] 
Stadt Köln, Dezernat für Kunst und Kultur, Kulturraummanagement 
 
Inhalt 
1 Zusammenfassung & Fazit .......................................................................... 5 
2 Einleitung und Historie ................................................................................. 7 
3 Ziel und Zweck der Konzeption .................................................................... 9 
4 Methodik und Vorgehen ............................................................................. 11 
5 Rechtliche Grundlagen ............................................................................... 15 
5.1 Privatrechtlicher Hintergrund ............................................................... 15 
5.2 Öffentlich-rechtlicher Hintergrund ........................................................ 15 
5.3 Rechtssätze und Richtlinien sowie Normen ........................................ 16 
5.4 Ortsrecht .............................................................................................. 17 
5.5 Rechtliche Absicherung ....................................................................... 17 
6 Sonstige Grundlagen ................................................................................. 18 
6.1 Fachliche Grundlagen ......................................................................... 18 
6.2 Konzeptspezifische Grundlagen .......................................................... 18 
7 Forum - Austausch und Zusammenarbeit .................................................. 19 
8 Verfahrensgrundlagen ................................................................................ 20 
8.1 Veranstaltungskategorien in der Open Air Flächenmatrix ................... 20 
8.1.1 Veranstaltungskategorien und Matchingprozess .......................... 20 
8.1.2 Definition der Unterscheidungskriterien ........................................ 21 
8.1.3 Hinweis ......................................................................................... 27 
8.2 Weitere Unterscheidungsmerkmale ..................................................... 27 
8.2.1 Bauordnungsrechtliche Nutzungsänderungen .............................. 27

[3] 
Stadt Köln, Dezernat für Kunst und Kultur, Kulturraummanagement 
 
8.2.2 Errichtung baulicher Anlagen ........................................................ 28 
8.2.3 Errichtung und Betrieb Fliegender Bauten .................................... 28 
8.2.4 Nutzungen im öffentlichen Verkehrsraum ..................................... 28 
8.2.5 Nutzung von Grünanlagen ............................................................ 28 
8.2.6 Nutzungen in Landschaftsschutzgebieten .................................... 28 
8.2.7 Ausschank von alkoholischen Getränken ..................................... 28 
8.2.8 Verwendung von Pyrotechnik ....................................................... 29 
8.3 Gelände- und Betriebsstatus ............................................................... 29 
8.3.1 Geländestatus ............................................................................... 29 
8.3.2 Betriebsstatus ............................................................................... 29 
9 Verfahrensbeschreibung Flächenangebot ................................................. 31 
9.1 Verfahren beim Kulturraummanagement ............................................. 31 
9.1.1 Flächenidentifikation ..................................................................... 31 
9.1.2 Vorläufige Eignungsbewertung durch KRM und Runder Tisch Open 
Air 32  
9.1.3 Eignungsprüfung durch Fachplaner .............................................. 32 
9.2 Verwaltungsverfahren für die Flächennutzung .................................... 33 
9.3 Verfahren bei Betreiber*innen und Kulturproduzent*innen .................. 35 
9.4 Erstellung der Betriebs- und Sicherheitskonzeptionen ........................ 35 
9.5 Erstellung der Lärmprognosen und Lärmschutzgutachten .................. 36 
9.6 Ergebnissicherung und Angebotsplanung ........................................... 37 
10 Verfahrensbeschreibung Veranstaltungen ................................................. 39

[4] 
Stadt Köln, Dezernat für Kunst und Kultur, Kulturraummanagement 
 
10.1 Interessenbekundung ....................................................................... 39 
10.2 Erfassung und Kategorisierung ........................................................ 39 
10.3 Flächenauswahl ............................................................................... 39 
10.3.1 Antragsprüfung und Flächenbestätigung ................................... 40 
10.3.2 Vorschlagsprüfung und Flächenauswahl ................................... 40 
10.4 Veranstaltungskonzeptionierung und Antrag .................................... 41 
10.4.1 Genehmigungsphase ................................................................. 41 
10.4.2 Evaluierung ................................................................................ 42 
10.5 Verfahrensablauf im Prozessschema ............................................... 42 
10.6 Besonderheiten im Verwaltungsverfahren ........................................ 44 
10.7 Veranstaltungsspezifische Genehmigung ........................................ 44 
11 Beratende Begleitung ................................................................................. 46 
12 Unterstützungsangebote ............................................................................ 47 
12.1.1 Handlungshilfen ......................................................................... 47 
12.1.2 Online-Angebote als mögliche Perspektive ............................... 47 
12.1.3 E-Government ........................................................................... 48 
13 Glossar ....................................................................................................... 49 
14 FAQ ............................................................................................................ 51

[5] 
Stadt Köln, Dezernat für Kunst und Kultur, Kulturraummanagement 
 
1 Zusammenfassung & Fazit 
Das “Open Air Kulturflächen Konzept ” schlägt einen geregelten und erweiter-
baren Prozess zur Herstellung von Open Air Flächen in Köln vor. 
In zahlreichen Austauschrunden mit der Freien Szene und der Verwaltung wurde 
sich auf Basis der bereits vorhandenen und der neu erarbeiteten Ergebnisse auf 
- einen rechtlichen Möglichkeitsrahmen,  
- die Bildung von Veranstaltungskategorien und Lärmimmissionskategorien  
- aus einer Kombination der beiden Kategorien gebildeten 
Veranstaltungstypenliste als auch  
- ein Prüfraster von potenziellen Open Air Spielstätten  
geeinigt.  
Die jeweilig vorgeschlagenen Flächen werden zunächst einer summarischen 
Prüfung unterzogen, dann auf Basis ihrer Eignungsmerkmale bestimmten 
Flächenkategorien sowie anschließend Lärmimmissionstypen (siehe Matrix) 
zugeordnet. Bei besonderer Eignung kann über den Open Air Infrastrukturfonds 
ein Antrag auf Förderung zur Erstellung von Gutachten gestellt werden. So 
werden die Spielstätten mit den Open Air Veranstaltungstypen bespielt, für die 
sie auch besonders geeignet sind.  
Ähnlich verhält es sich mit Veranstaltungsanfragen, die an das 
Kulturraummanagement adressiert werden. Diese werden gebündelt einer 
Vorprüfung unterzogen und dann zugeordnet. Die Veranstaltungstypen spiegeln 
die Pluralität und Diversität an Open Air Veranstaltungen in Köln wider und 
differenzieren im Ausmaß an Einwirkung auf den Raum, Programm, 
Personenanzahl, Gastronomie und Lärmemission.  
Für jede Kategorie entsteht ein bestimmter standardisierter Handlungsrahmen 
und ein möglicher Flächenpool an vorgeprüften Flächen, für welche ein 
Grundmaß an vorgefertigten Gutachten bereits vorhanden ist.

[6] 
Stadt Köln, Dezernat für Kunst und Kultur, Kulturraummanagement 
 
Durch einen Abgleich von Anforderungen der Veranstaltungen und der 
Voraussetzungen der jeweiligen Flächen soll ein erwartbarer Prozess für alle 
beteiligten Parteien entstehen. So können personelle und finanzielle Ressourcen 
sowohl in der Freien Szene als auch in der Verwaltung nachhaltig eingesetzt 
werden. Ein geregelter Prozess lässt außerdem erwartbare Auflagen und 
Maßnahmen einplanen und transparent darstellen. Erforderliche Maßnahmen 
politischer, infrastruktureller oder vorbereitender Natur zur Herstellung einer 
Open Air Fläche werden im Vorfeld transparent und es kommt zu weniger 
Überraschungseffekten. 
Die Rolle der genehmigenden Ämter wird hierdurch keinesfalls durch das 
Kulturraummanagement ersetzt. In der Stabsstelle findet gebündelt eine 
Vorsortierung, Beratung und Plausibilitätsprüfung statt mit der Kernfrage, ob die 
Anforderung der Veranstaltung und die Durchführungskriterien der Fläche 
übereinstimmen. Dies soll den Prozess auch für die genehmigenden Ämter 
vereinfachen sowie bestmöglich vorbereiten. 
Grundsätzlich ist das Konzept ein Prozessvorschlag anhand eines 
Modellprojekts mit einigen ausgewählten Pilotflächen, für welche das Vorgehen 
von Seiten des Kulturraummanagements bereits ausgetestet wurde. Das 
Konzept kann keine rechtlichen Rahmenbedingungen und die komplizierte 
Genehmigungslage von temporär als Open Air Veranstaltungsstätten genutzten 
Flächen akut ändern, sondern ist ein Vorschlag für einen nachhaltigen Einsatz 
von Ressourcen und der Aufbau eines erweiterbaren Flächenpools an 
geeigneten Flächen für verschiedene Ausprägungen an Open Air 
Veranstaltungen. Dies erfordert weiterhin einen großen Betreuungsaufwand und 
eine stetige Evaluation.  
Das Konzept bildet mit der Beschreibung der Abläufe für einen regelmäßigen 
Austausch zwischen den Akteuren, der Erläuterung eines ermöglichenden 
Genehmigungsprozesses unter Berücksichtigung von Flächen- und 
Veranstaltungskategorien sowie dem Angebot einer Zuordnungs- und 
Qualifikationsmatrix, die Grundlage einer umfassenden und bedarfsorientierten 
Angebotsplanung für Open Air Kulturflächen.

[7] 
Stadt Köln, Dezernat für Kunst und Kultur, Kulturraummanagement 
 
2 Einleitung und Historie 
Das Thema “Open Air Kultur in Köln” hat nicht zuletzt durch die Corona-
Pandemie mehr und mehr an Relevanz gewonnen. Nachdem mit einer 
kurzfristigen Open Air Flächenentwicklung im Jahr 2021 aufgrund der 
Dringlichkeit zunächst Abhilfe geschaffen und Flächen bereitgestellt werden 
konnten, war eine Verstetigung der Flächennutzung in den Folgejahren nicht zu 
beobachten. Insgesamt sind die Verfahren zur Anmeldung, Bearbeitung, 
Förderung und Genehmigung dieser Flächen komplex, anspruchsvoll und 
werden von den Antragstellenden immer wieder auch als große Herausforderung 
geschildert. Sowohl für die Verwaltung als auch für die Freie Szene produzieren 
diese Verfahren neben einem großen Arbeitsaufwand auch einen erheblichen 
Absprachebedarf, welchem beide Seiten - aus Mangel an finanziellen 
Ressourcen in der Freien Szene und personellen Ressourcen auf Seiten der 
Verwaltung - nur schwer gerecht werden können. Dies schafft insgesamt eine 
schwierige Gemengelage für Open Air Flächenentwicklung in Köln, welche es mit 
dem vorliegenden Konzept zu systematisieren gilt. 
Seit der Gründung des Kulturraummanagements (im folgenden KRM) soll die 
Open Air Flächenentwicklung nun dort zentral betreut werden. Das KRM soll im 
Rahmen seiner Aufgabenwahrnehmung vermittelnd zwischen den beteiligten 
und genehmigenden Behörden und der Szene als Intermediär agieren. Nach 
Vorgesprächen mit Szenevertreter*innen Ende 2022, konnte zu Beginn des 
Jahres 2023 die Ausschreibung zur Beteiligung eines Fachplanungsbüros 
umgesetzt werden. Mit der Beauftragung des Büros ARGE KOSI GbR 
(Arbeitsgemeinschaft Kommunale Sicherheit GbR) konnte auf Seiten des 
Kulturraummanagements zusätzliches Wissen und Erfahrungen in der 
Entwicklung von Open Air Flächen, hauptsächlich in den Bereichen 
Genehmigungsverfahren mit Bezug auf Bau-, Ordnungs- und Umweltrecht, 
gewonnen werden. 
Im Austausch mit der Freien Szene und der Verwaltung konnte eine Projektierung 
abgestimmt sowie zwei Handlungsfelder identifiziert werden. Diese bestehen 
einerseits aus der Vorerschließung neuer Flächen und andererseits einem 
gemeinsamen Verständnis, wonach zum Zweck der einfacheren Verwendung 
nach festen Kriterien Flächen typisiert und zur daraus folgenden vereinfachten 
Zuordnung Veranstaltungen kategorisiert werden können.

[8] 
Stadt Köln, Dezernat für Kunst und Kultur, Kulturraummanagement 
 
Ausgangspunkt für die Konzeptionierung war zunächst die Gesamtzahl der in 
vorangegangenen Verfahren vorgeschlagenen und betrachteten Open Air 
Flächen, die Einbeziehung sowie Evaluierung der bis dahin erarbeiteten 
Prozesse und Ergebnisse. Im Rahmen der weiteren Konzeptarbeit wurden 
weitere Flächen aufgenommen und nach einer weiteren, im Hinblick auf die 
generelle Eignung und der tatsächlichen Realisierbarkeit, qualitativen 
Gewichtung, Pilotflächen identifiziert. Diese Flächen wurden nach den gebildeten 
Verfahrensgrundsätzen kategorisiert und für die gebildeten Veranstaltungstypen 
entwickelt und katalogisiert.  
Gleichzeitig konnte eine Auswahl von Veranstaltungstypen nach den Kriterien 
Art, Inhalt, Dauer, Lärm- und Sicherheitsanforderungen kategorisiert werden. 
Zuletzt wurde für die Pilotflächen eine Flächenkonzept konforme Entwicklung 
vorangetrieben. Für jede Fläche wurde, entsprechend den identifizierten 
Flächennutzungsoptionen und den damit verbundenen Veranstaltungs-
kategorien, passende Betriebs- und Sicherheitskonzeptionen entwickelt sowie 
eine exemplarische Lärmschutzuntersuchung durchgeführt. Diese kann für 
zukünftige Veranstaltungsdurchführungen und möglicherweise erforderliche 
Genehmigungsverfahren sowohl von Betreiber*innen, Flächeneigentümer*innen 
als auch die Behördenseite als Grundlage genutzt werden. 
Das so entstandene Open Air Flächenkonzept ist dynamisch. Die erarbeiteten 
Prinzipien und Werkzeuge ermöglichen jederzeit die Aufnahme, Bewertung und 
das Angebot neuer Flächen einerseits sowie bei Nachfrage die passgenaue 
Zuordnung von Veranstaltungsanfragen im dafür vorgesehenen Verfahren 
andererseits.

[9] 
Stadt Köln, Dezernat für Kunst und Kultur, Kulturraummanagement 
 
3 Ziel und Zweck der Konzeption 
Ziel und Zweck der Konzeption ist die Schaffung einer Grundlage für die 
Sicherung bestehender sowie die Entwicklung neuer zukünftiger Open Air 
Kulturflächen in Köln, in dem mittels einer abgestimmten und akzeptierten 
Vorgehensweise sowie im Rahmen eines definierten Verfahrens Open Air 
Flächen identifiziert werden können. Durch die Erstellung eines Leitfadens wird 
deren Eignung nach einem Katalog vorbestimmter Kriterien geprüft. So werden 
die Voraussetzungen für einen rechtskonformen und sicheren Betrieb definiert. 
Die Ermöglichung der Flächennutzung, die Vereinfachung und Transparenz im 
möglicherweise erforderlichen Genehmigungsverfahren für Verwaltung sowie 
Kulturproduzent*innen stehen dabei im Vordergrund. Die Bedingungen für die 
Organisation einer Veranstaltung sowie ein mögliches Genehmigungsverfahren 
sollen durch das Konzept für jede Fläche im Ablauf und in der Organisation nicht 
nur in der Durchführung erwartbar, sondern auch planbar gestaltet werden 
können. 
Wesentliche Elemente der Konzeption sind dabei: 
- Eine Beschreibung der Abläufe, die den fortlaufenden Austausch zwischen 
der Freien Szene und den Verwaltungsstellen institutionalisiert und für die 
Zukunft sichert (siehe Kapitel 7)  
- Ein Verfahrensleitfaden zur Ermöglichung eines transparenten 
Genehmigungsprozesses mit einer möglichst verbindlichen Handreichung für 
die jeweiligen Akteur*innen mit dem Ziel, das Open Air Flächen Portfolio 
ständig weiterzuentwickeln. 
- Die Erstellung einer Matrix, die die Aspekte der Nutzungs-  und der 
Lärmintensität kombiniert. Folgende Fragen stehen dabei im Vordergrund: 
o Was kann welche Fläche? Ein Flächenkatalog, der als 
Angebotsplanung bereits nach festgelegten und geprüften 
Eignungskriterien nach Ort und Umgebung sowie den Belangen der 
Veranstaltungssicherheit, für Verkehr und Erschließung sowie Lärm-, 
Natur- und Umweltschutz verfügbare und demnach entwickelte 
Flächen in sog. Flächensteckbriefen ausweist.

[10] 
Stadt Köln, Dezernat für Kunst und Kultur, Kulturraummanagement 
 
o Welche Auswirkung hat der jeweilige Veranstaltungstyp? Ein 
Veranstaltungstypenkatalog, der nach vordefinierten Kriterien zur Art, 
Dauer und Intensität der Nutzung sowie der erwarteten Zahl der 
Teilnehmenden und deren Aktivitäten den damit verbundenen 
Intensitäten eine Einordnung und Zuordnung zu einer oder mehreren 
Flächen zulässt. 
Die Konzeption bezieht die bereits erarbeiteten Ergebnisse aus 
vorangegangenen Abstimmungsgesprächen und Erarbeitungsprozessen mit ein, 
beteiligt alle relevanten Stakeholder und berücksichtigt in der evaluierten 
Fassung die Erfahrungen bzw. Gelerntes aus vergangenen Projekten. 
Dabei spielt der Blick über den Tellerrand auch mit Hilfe der externen Expertise 
eine wichtige Rolle. Neben der objektivierten Betrachtung der bestehenden 
Praxis wurden auch in anderen Städten bestehende Anwendungsbeispiele 
betrachtet. 
Das Konzept soll auch dazu dienen, die Förderstrukturen für die Entwicklung von 
Freiflächen zu überprüfen und gegebenenfalls an das neue Vorgehen 
anzupassen.

[11] 
Stadt Köln, Dezernat für Kunst und Kultur, Kulturraummanagement 
 
4 Methodik und Vorgehen 
Nach der Projektierung und einer umfassenden Stakeholder-Analyse wurden in 
einer Grundlagenarbeitsphase die Ergebnisse bisheriger Prozesse aufgearbeitet 
und integriert. 
In mehreren Gesprächen mit Kulturproduzent*innen, Veranstalter*innen und 
relevanten Teilen der Verwaltung konnte zum Projektstart neben einer 
Horizontbildung auch eine Abfrage der Erwartungen an das Projekt, das 
Verfahren und die Akteure durchgeführt werden. 
Im Prozess wurde deutlich, dass es eine Vielzahl an Nutzungsideen für 
unterschiedliche Flächen gibt, deren Erschließung sich aber häufig nicht mit 
geltendem Recht vereinen lässt. Sowohl auf Verwaltungs- als auch 
Veranstalter*innen-Seite zeigt sich der Wunsch nach einer engeren 
Zusammenarbeit, so dass größtmögliche gegenseitige Transparenz und 
Verlässlichkeit von der Antragstellung bis zur Durchführung gewährleistet werden 
kann. Von allen Beteiligten wurde der klare Wunsch formuliert, dass über einen 
regelmäßigen Austausch eine neue und aktivere Zusammenarbeit gefördert 
werden sollte. 
Grundlegend für die künftige Zusammenarbeit und die Umsetzung des 
Konzeptes, ist dabei, dass: 
- Flächen und kulturelle Vorhaben kategorisiert werden können und 
- für die einzelnen Kategorien absehbare und transparente 
Verfahrensverläufe mit klar definierten Antragsprozessen bestehen und 
- damit zur Identifikation bzw. Entwicklung von Open Air Flächen ein 
entscheidender Beitrag geleistet werden kann. 
Durch die Kategorisierung entsteht ein klarer und einfach anwendbarer Rahmen 
sowohl für die Veranstalter*innen als auch für die beteiligten Ämter. 
Veranstalter*innen können ihre Projektvorhaben dementsprechend anpassen, 
um leistbare Anforderungen und Auflagen zu bekommen, die für die 
Behördenseite durch die Vorbereitung bereits vorformuliert sind.

[12] 
Stadt Köln, Dezernat für Kunst und Kultur, Kulturraummanagement 
 
In der Erarbeitung und Fortführung dieses Konzeptvorschlages werden nun 
folgende Ebenen betrachtet: 
Kooperationsebene 
▪ Berücksichtigung von Arbeitsergebnissen früherer Abstimmungsrunden, 
▪ Einbeziehung aller relevanter Stakeholder, 
▪ Schaffung eines Forums für den ständigen Austausch (Runder Tisch Open 
Air), 
▪ Schaffung und Briefing einer Beratungsstelle im KRM zur Erleichterung der 
Kommunikation zwischen den Beteiligten, 
▪ Einrichtung eines runden Tisches zur Bildung neuer Ansätze sowie Klärung 
von aktuellen Herausforderungen. 
Verwaltungsebene  
▪ Schaffung der Grundlagen für ein transparentes und akzeptiertes Verfahren. 
Alle Anforderungen an eine Antragstellung sowie zum Verfahrensablauf sind 
den Beteiligten bekannt. 
▪ Dadurch Verbesserung der Qualität von Anträgen von den jeweiligen 
Veranstalter*innen, die über die Planung und Durchführung so Auskunft 
geben, dass sie alle für die Verwaltungsentscheidung erforderlichen Angaben 
umfassen und so zur Erleichterung der Arbeit der Verwaltung beitragen. 
▪ Kommunikation eines absehbaren Verfahrensverlaufs mit erwartbaren 
Ergebnissen durch die Verwaltung. 
▪ Erweiterte Kenntnisse über die Bedarfe für Kultur und Veranstaltungen. 
Kulturproduzent*innen und Veranstalter*innen 
▪ Deckung des Bedarfs an adäquaten und vielseitig bespielbaren Open Air 
Spielstätten, 
▪ Information über den Ablauf des Verwaltungsverfahrens und Vermittlung der 
Anforderungen,  
▪ Unterstützung bei der Stellung von Anträgen, welche alle Informationen für 
ein möglichst effizientes Verwaltungsverfahren beinhalten, 
▪ fortlaufender Wissensaufbau,

[13] 
Stadt Köln, Dezernat für Kunst und Kultur, Kulturraummanagement 
 
▪ Kosten- und Aufwandsminderung zur Herstellung einiger Open Air 
Pilotflächen auf Basis der gesammelten und über Jahre hinweg kultivierten 
Liste aller bekannten bzw. vorgeschlagenen Open Air Flächen; nach 
Vorprüfung im Prozess und Potenzialbeurteilung durch das beauftragte Büro 
ARGE KOSI GbR. Für eine exemplarische Auswahl eben dieser Flächen 
wurden vom KRM Betriebs- und Rahmensicherheitskonzepte sowie 
Lärmschutzgutachten auf Basis der entwickelten Matrix an verschiedenen 
Veranstaltungsformaten im Open Air Bereich angefertigt. 
▪ Bei den Pilotflächen -  Unterstützung bei der Vorbereitung und Herstellung 
der für eine Genehmigungsfähigkeit erforderlichen Infrastruktur durch das 
KRM und bei den weiteren Flächen ggf. durch den Open Air 
Infrastrukturfonds. 
▪ Kosten- und Aufwandsminderung durch den nachhaltigen Einsatz der Open 
Air Mittel. 
Politische Ebene 
▪ Anregung zur Änderung des rechtlichen Rahmens für die Flächennutzungen 
bei entsprechendem Bedarf an Open Air Spielstätten. 
▪ Darstellung der aktuellen Bedarfe der Betreiber*innen von Open Air 
Kulturflächen sowie der beteiligten Veranstalter*innen für die Zukunft. 
▪ Erweiterung der Nutzungspotenziale von Flächen für Open Air 
Veranstaltungen, um das Flächen- und Nutzungskontingent in 
angemessenem Umfang ständig erweitern zu können. 
▪ Sicherstellung eines nachhaltigen Einsatzes des Open Air Infrastruktur 
Budgets, durch die Schaffung eines rechtssicheren Rahmens und der 
Übertragbarkeit für die daraus folgenden Investitionen. 
Bei der Erstellung des Verfahrensleitfadens, des Flächen- / 
Veranstaltungskatalogs, der damit verbundenen Handreichungen, der 
Ausarbeitung der Ausschreibung zur Beauftragung für die Rahmenbetriebs- und 
Sicherheitskonzeption sowie der Lärmschutzprognose wurden die besonderen 
örtlichen Rahmenbedingungen erkennbar. 
Durch den über die Bauplanung und Flächennutzung gegebenen Rahmen (sehr 
viele Grünflächen unterliegen der Kölner Stadtordnung bzw. dem 
Landschaftsplan Köln) sowie den bauordnungsrechtlichen Besonderheiten in 
NRW (Umgrenzungstatbestand als Anwendungsbereichseröffnung der BauO 
NRW bzw. der SBauVO NRW), bedeuten eher schwierige Rahmenbedingungen 
für Open Air Nutzungen in Köln.

[14] 
Stadt Köln, Dezernat für Kunst und Kultur, Kulturraummanagement 
 
Auf Seiten der Betreiber*innen sowie der Veranstalter*innen kann dem nur 
begegnet werden, indem Anträge möglichst schon so detailliert gestellt werden, 
dass alle für die Bearbeitung durch die Verwaltung erforderlichen Angaben 
bekannt gegeben werden. Auf Seiten der Verwaltung verlangt die Bearbeitung 
der Anträge eine bessere Kenntnis der Bedarfe der Betreiber*innen und 
Kulturproduzent*innen. 
Um Antragstellende und die Verwaltung bestmöglich in diesem Prozess zu 
unterstützen, bietet das KRM im Rahmen der Umsetzung des Open Air 
Kulturflächen Konzepts ein Relais zum Austausch und Unterstützung bei der 
Entwicklung / Vermittlung von Flächen, der Zuordnung von Veranstaltungen zu 
bestimmten Flächen sowie eine Verfahrensbegleitung bei der Beantragung.

[15] 
Stadt Köln, Dezernat für Kunst und Kultur, Kulturraummanagement 
 
5 Rechtliche Grundlagen 
Für die Durchführung von Veranstaltungen im öffentlichen Raum können ganz 
unterschiedliche Rechtsgrundlagen mit unterschiedlichen Zuständigkeiten und 
Verantwortlichkeiten gelten. Die folgende Darstellung stellt diese nach 
Rechtsgebieten und zugehörigen Rechtsgrundlagen als Überblick dar. Die 
Rechtslage muss im weiteren Verfahren - je betrachteter Fläche - für die 
gewünschten Betriebs- und Veranstaltungskategorien nochmals konkret geprüft 
werden, um den Ermöglichungsrahmen definieren zu können, in dem die 
standardisierte Vorgehensweise dann zur Anwendung kommt. 
5.1 Privatrechtlicher Hintergrund 
Die Notwendigkeit der Planung und Durchführung einer grundsätzlich 
rechtskonformen Veranstaltung folgt für Betreiber*innen und 
Kulturproduzent*innen aus dem Erfordernis der Erfüllung privatrechtlicher 
Pflichten, Nebenpflichten und Obligationen gegenüber Teilnehmenden als 
“Kunden”, aber auch zur Sicherstellung der Einhaltung der Organisations- und 
Verkehrssicherungspflichten diesen sowie im Rahmen der Aufgabendelegation 
jedem anderen dritten Beauftragten gegenüber. Zur Konkretisierung der 
Verkehrssicherungspflichten und der Organisationspflichten dienen hierbei, 
soweit anwendbar oder hier nicht abweichend geregelt, die technischen Normen 
sowie der Stand der Technik. Bedeutung erlangen dabei auch die 
privatrechtlichen Vereinbarungen der Betreiber*innen und Veranstalter*innen mit 
den verschiedenen Beteiligten. Von Bedeutung ist auch die Durchsetzung der 
Regelungen des Hausrechts, soweit dies übertragen ist. 
5.2 Öffentlich-rechtlicher Hintergrund 
Bei der Durchführung von Veranstaltungen im öffentlichen Raum sind im 
Regelfall öffentlich-rechtliche Genehmigungen notwendig. Die Anforderungen an 
die Genehmigungsfähigkeit der Veranstaltung können sich aus unterschiedlichen 
öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben. 
Nachfolgend wird nun ein Überblick über den übergeordneten Rechtsrahmen 
gegeben.

[16] 
Stadt Köln, Dezernat für Kunst und Kultur, Kulturraummanagement 
 
5.3 Rechtssätze und Richtlinien sowie Normen 
▪ Landesbauordnung (BauO NRW) und zugehörige Nebengesetze in der 
jeweils gültigen Fassung und zugehörige Normen zur Standsicherheit von 
baulichen Anlagen 
▪ Sonderbauverordnung (SBauVO NRW) 
▪ Runderlass Fliegende Bauten (FlBau) NRW mit den 
Verwaltungsvorschriften über Ausführungsgenehmigungen für Fliegende 
Bauten und deren Gebrauchsabnahmen sowie der Richtlinie über Bau und 
Betrieb von Fliegenden Bauten (FlBauR) in der jeweils gültigen Fassung 
▪ gaststätten- und gewerberechtliche Vorschriften 
▪ straßen- und straßenverkehrsrechtliche Vorschriften (u.a. StVO) 
▪ Straßen- und Wegegesetz (StrWG) NRW 
▪ Gesetz zum Schutz der Natur (LNatSchG) NRW in Verbindung mit den 
Landschaftsschutzsatzungen der jeweiligen Landschaftsschutzgebiete in 
Verbindung mit der Grünflächenordnung der Stadt Köln 
▪ Landesimmissionsschutzgesetz (LImSchG) in Verbindung mit dem 
Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und den zugehörigen 
Verordnungen und technischen Anweisungen des Bundes und des 
Landes, der Freizeitlärmrichtlinie sowie des Freizeitlärmerlasses des 
Landes NRW, insbesondere 
- Messung, Beurteilung und Verminderung von 
Geräuschimmissionen bei Freizeitanlagen – Runderlass des 
Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und 
Verbraucherschutz – V-5 – 8827.5 (V Nr.) v. 23.10.2006 
- TA Lärm - Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm, Sechste 
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-
Immissionsschutzgesetz vom 26.08.1998 (GMBl. Nr. 26/1998 S. 
503), zuletzt geändert durch die Verwaltungsvorschrift vom 1. Juni 
2017 (BAnz AT 08.06.2017 B5) 
▪ Ordnungsbehördengesetz (OBG) NRW für die ordnungsbehördlichen 
Belange bei Veranstaltungen 
▪ Polizeigesetz NRW für die Aufgaben des Polizeivollzugsdienstes 
▪ Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den 
Katastrophenschutz (BHKG) NRW 
▪ Erlasse und Richtlinien der Sanitätsdienstorganisationen zur Bemessung 
des Sanitätsdienstes bei Veranstaltungen 
▪ DIN 13200 Teile 1, 3 und 8 für den Bereich der Zuschaueranlagen und 
das Sicherheitsmanagement 
▪ DIN 15750 für die Veranstaltungstechnik und Technische Leitung

[17] 
Stadt Köln, Dezernat für Kunst und Kultur, Kulturraummanagement 
 
▪ DIN 15905 für Tontechnik bei Veranstaltung und den Schutz von 
Menschen 
▪ DIN 77200 für die Sicherheitsdienstleistungen 
▪ DGUV Vorschrift 17/18 und konkretisierende Vorschriften für die 
Veranstaltungstechnik 
▪ DGUV Vorschrift 79 – BGV D 34 – Verwendung von Flüssiggasanlagen 
▪ EVC – R 2 – FGSV 2022 für die Bereiche Publikumsfluss und 
Publikumslenkung 
5.4 Ortsrecht 
▪ Kölner Stadtordnung 
▪ Sondernutzungssatzung der Stadt Köln 
▪ Landschaftsplan der Stadt Köln 
▪ Stellplatzsatzung der Stadt Köln 
5.5 Rechtliche Absicherung 
Die rechtliche Absicherung der jeweiligen Nutzung sollte auf zwei Ebenen 
erfolgen.  
Im privatrechtlichen Bereich sind die Betreiber*innen und Veranstalter*innen 
dafür verantwortlich, die in den jeweiligen Betriebs- und Sicherheitskonzepten 
definierten Betriebs- und Sicherheitsbedingungen durch die Vereinbarung von 
Verträgen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Platz- oder Hausordnungen 
sowie dem Abschluss von Dienstleistungsvereinbarungen mit entsprechenden 
Inhalten abzusichern. Bei einer Vermietung eines Geländes sollten die Betriebs- 
und Sicherheitsbedingungen grundsätzlich auch im jeweiligen Miet- oder 
Geländeüberlassungsvertrag geregelt werden. 
Im Bereich der öffentlichen Verwaltung bzw. des Verwaltungsrechts sollten 
▪ die planungsrechtlichen Voraussetzungen in der Flächen-
nutzungsplanung und im Bereich des Naturschutzes über die 
entsprechende Ausgestaltung von Satzungen und Verordnungen 
geschaffen werden. 
▪ die verwaltungsrechtlich notwendigen Auflagen und Bedingungen 
passend zu den Definitionen der Kategorien im Flächenkatalog 
bestmöglich abgestimmt, vorbereitet und möglichst kontinuierlich 
formuliert und verfügt werden.

[18] 
Stadt Köln, Dezernat für Kunst und Kultur, Kulturraummanagement 
 
6 Sonstige Grundlagen 
In diesem Kapitel finden sich einfach gegliedert die relevanten fachlichen 
Quellen, die in ihren Inhalten als Stand der Technik für den Betrieb, die 
Betriebsorganisation sowie auch die Sicherheitsarbeit gelten dürfen sowie ein 
Überblick über Erkenntnisquellen, die auf die Konzepterarbeitung jetzt und in 
Zukunft Einfluss nehmen.  
6.1 Fachliche Grundlagen 
▪ Löhr / Gröger - Bau- und Betrieb von Versammlungsstätten, MVStättVO 
2014 
▪ Der BaSiGo-Guide (www.basigo.de/handbuch/hauptseite) 
▪ Dokument „Veranstaltungssicherheit“ KVR München – 
Brandschutzdirektion 2015 
▪ Sicherheitskonzepte für Großveranstaltungen, Veranstaltungsleitung, 
Technische Leitung, Beuth Verlag 
▪ Orientierungsrahmen des Ministeriums des Innern NRW für die 
kommunale Planung, Genehmigung, Durchführung und Nachbereitung 
von Veranstaltungen im Freien mit erhöhten Gefährdungspotential vom 
November 2021 (überarbeitete 2. Auflage) 
▪ Mustersicherheitskonzept des Landes NRW 
▪ Sicherheit bei Großveranstaltungen – Leitfaden des Landes Hessen 
▪ Sicherheitskonzepte für Großveranstaltungen - Leitfaden für die 
kommunale Praxis des Ministeriums für Inneres und Sport des Landes 
Sachsen-Anhalt 
▪ Publikationen Nr. 115 – 2015 sowie 141 – 2017 des DStGB 
▪ Blitzschutz bei Veranstaltungen – VDE 2013 
▪ IVM – Leitfaden für Veranstaltungsverkehr – Frankfurt 2007 
▪ Leitfaden für die nachhaltige Organisation von Veranstaltungen 
6.2 Konzeptspezifische Grundlagen 
▪ Kulturentwicklungsplanung Köln 
▪ Leitfaden der Stadt Köln zum Thema Veranstaltungssicherheit 
▪ Verfügungen der Ordnungs- und Fachbehörden für den jeweiligen 
Veranstaltungsort 
▪ vorliegende Konzepte und Rückmeldungen aus den vorangegangenen 
Verfahren 
▪ fortlaufende persönliche Abstimmungen mit den handelnden Beteiligten

[19] 
Stadt Köln, Dezernat für Kunst und Kultur, Kulturraummanagement 
 
7 Forum - Austausch und 
Zusammenarbeit 
Kunst- und Kulturräume sind in Köln zunehmend durch Verdrängungsprozesse 
in ihrer Existenz bedroht. Daher betont die Kulturentwicklungsplanung (KEP) 
explizit die Bedeutung von Räumen für die Entwicklung von Kunst und Kultur. Es 
sollen nicht nur bestehende Räume erhalten bleiben, sondern auch neue Räume 
entwickelt werden. Das KRM als Stabsstelle beim Dezernat für Kunst und Kultur 
hat deshalb den Auftrag bekommen, im Bereich Open Air den Erhalt bestehender 
Kulturflächen zu sichern und die Entwicklung neuer Flächen zu fördern. 
Neben den bereits bestehenden Förderinstrumenten für Flächen- und 
Infrastrukturentwicklung (KRM) sowie Programmförderung (Kulturamt) bietet das 
KRM zu diesem Zweck weitere Angebote. Das KRM will Forum und 
Austauschplattform für Flächenbetreiber*innen, Veranstalter*innen, 
Kulturproduzent*innen und die jeweils zuständigen Verwaltungsstellen sein.  
In regelmäßigen Gesprächsrunden haben Interessierte die Möglichkeit, sich über 
die Zielsetzungen und Wirkweisen des Kulturraummanagements sowie der 
beteiligten Institutionen und Verwaltungsstellen zu informieren und 
auszutauschen, an Zielsetzungen und Projekten teilzunehmen, eigene 
Vorstellungen und Wünsche zu präsentieren und weiteres Wissen über die 
eigene Arbeit vorzustellen oder die Arbeit anderer kennen bzw. verstehen zu 
lernen.  
Wie bereits im Erarbeitungsprozess dieses Konzeptes etabliert, sollen in 
regelmäßigen Abständen Open Air Konferenzen mit den verwaltungsinternen 
Dienststellen und der Open Air Veranstalter*innen Szene stattfinden. In weiterer 
Zukunft könnte die Einrichtung eines regelmäßig tagenden Runden Tisches 
Open Air, an dem Verwaltungsstellen und Open Air Veranstalter*innen 
gleichzeitig teilnehmen können, eine interessante und richtungsweisende 
Möglichkeit sein.

[20] 
Stadt Köln, Dezernat für Kunst und Kultur, Kulturraummanagement 
 
8 Verfahrensgrundlagen 
Die Verfahrensgrundlagen erläutern die in den folgend beschriebenen 
Verfahrensvorschlägen zur Flächenauswahl und Katalogisierung, der Zuordnung 
von Veranstaltungen zu bestimmten Veranstaltungstypen, formulierten 
Merkmalen und die zugehörigen über das KRM zur Verfügung gestellten 
Hilfsmittel. Diese finden sich als Arbeitsgrundlage in den Angaben der Flächen- 
und Veranstaltungsbögen, im Flächensteckbrief sowie in der Open Air 
Flächenmatrix wieder. Auch spiegeln sie sich in den Ergänzungsgutachten zu 
Betrieb und Sicherheit sowie zum Lärmschutz (bei den Pilotflächen bereits 
vorliegend) wider. Sie bilden ebenso die Grundlage für die verwaltungsrechtliche 
Bearbeitung durch die zuständigen Verwaltungsstellen, sollten Genehmigungen 
erforderlich werden. Die Zuordnung erfolgt alphanumerisch mit Bezug auf 
Intensität der Einwirkungen auf das Umfeld, die Zahl der Teilnehmenden 
(Veranstaltungskategorien) als auch auf den Lärmschutz und die damit 
verbundenen Bedingungen (Lärmimmissionskategorien). 
8.1 Veranstaltungskategorien in der Open Air 
Flächenmatrix 
 
8.1.1 Veranstaltungskategorien und Matchingprozess 
Die Veranstaltungskategorien ermöglichen eine einfache Zuordnung von 
Veranstaltungen zu einer bestimmten Nutzungscharakteristik als auch einer 
bestimmten Form von Beschallung (Immissionskategorie). Wenn also eine 
Veranstaltung einer bestimmten Kategorie zugeordnet werden kann und 
gleichzeitig eine Fläche eine dadurch definierte Nutzung - auch im Hinblick auf 
Beschallung und Lärm - erlaubt, kann für eine angedachte Veranstaltung, 
aufgrund der einfachen Typenzuordnung, leichter eine Auswahl an möglichen 
Flächen getroffen werden. Umgekehrt kann eine Veranstaltung mit der 
Veränderung der relevanten Inhalte, einfacher auf eine gewünschte zur 
Verfügung stehende Fläche angepasst werden. Hinzu kommt für die Flächen 
eine Verknüpfung mit sich verändernden Anforderungen an die Betriebs- und 
Rahmensicherheitskonzeption.

[21] 
Stadt Köln, Dezernat für Kunst und Kultur, Kulturraummanagement 
 
Die Veranstaltungskategorie wird alphanumerisch über die Kombination der 
Merkmalreihe A bis E und 1 – 5 definiert. Die Buchstabenmerkmale umfassen 
die Art und den Umfang der Flächennutzung. Die nummerische Merkmalreihe 1 
– 5 bestimmen sowohl den Grad als auch die Dauer der Lärmeinwirkung auf die 
Besucher*innen und die Umwelt. Das Ergebnis der Kombination aus den beiden 
Faktoren, der Veranstaltungstyp, bestimmt die grundsätzlichen Anforderungen 
an das Verfahren sowie den Umfang der vorzulegenden Unterlagen. Als 
Verständnis-Grundlage dient die Open Air Flächenmatrix. Die dortigen 
Festlegungen für die einzelnen Flächen werden Teil des Flächensteckbriefs. 
Die Zahl der Besuchenden wird im Bereich der Veranstaltungskategorie 
komplementär betrachtet und bildet in der Regel die relevante Schwelle für 
Betriebs- und Sicherheitskonzepte sowie zugehöriger Notfallplanungen. Die 
Veranstaltungsgröße bedingt auch eine bestimmte Einwirkungsintensität und ist 
mit zunehmendem Ausmaß auch mit Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der 
öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie ggf. auch zur Aufrechterhaltung der 
Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs verbunden. 
8.1.2 Definition der Unterscheidungskriterien 
Die Unterscheidungskriterien sind wie folgt zu differenzieren: 
8.1.2.1 Unterscheidungskriterium Einwirkungsintensität 
Die Einwirkungsintensität beschreibt Art und Umfang der Einwirkungen auf das 
Umfeld. Die gebildeten Kategorien sind in die Buchstabenreihe A bis E 
eingebettet und unterscheiden sich wie folgt: 
Veranstaltungskategorie A 
Veranstaltung im Freien tagsüber ohne besondere Nutzung von baulichen 
Anlagen, Straßenraum oder Grünflächen. Der Ausschank und die Ausgabe von 
Getränken und Speisen sind nicht vorgesehen. Eine Belastung mit Müll ist nicht 
zu erwarten (in der Regel bis zu ca. 500 Teilnehmende). 
Veranstaltungskategorie B 
Veranstaltung im Freien tagsüber und abends mit möglichen besonderen 
Nutzungen von baulichen Anlagen, Straßenraum oder Grünflächen. Getränke 
und Speisen werden ausgegeben. Müll fällt in geringem Umfang an (in der Regel 
bis zu ca. 1.000 Teilnehmende).

[22] 
Stadt Köln, Dezernat für Kunst und Kultur, Kulturraummanagement 
 
Veranstaltungskategorie C 
Veranstaltung im Freien tagsüber und abends mit umfangreichen Nutzungen von 
baulichen Anlagen, Straßenraum oder Grünflächen. Der Ausschank von 
Getränken und die Ausgabe von Speisen sind ein integrierter Bestandteil der 
Veranstaltung. Durch die Nutzung entstehen möglicherweise Auswirkungen auf 
das Umfeld (in der Regel zwischen ca. 500 und 2.000 Teilnehmende). 
Veranstaltungskategorie D 
Veranstaltung im Freien bis in die späten Abendstunden mit intensiven 
Nutzungen von baulichen Anlagen, Straßenraum oder Grünflächen. Der 
Ausschank von Getränken und die Ausgabe von Speisen sind ein integrierter 
Bestandteil der Veranstaltung. Durch die Nutzung entstehen erwartbar diverse 
Auswirkungen auf das Umfeld (in der Regel zwischen ca. 1.000 und 3.000 
Teilnehmende). 
Veranstaltungskategorie E 
Veranstaltung im Freien zunächst ohne zeitliche Einschränkung mit intensiven 
Nutzungen von baulichen Anlagen, Straßenraum oder Grünflächen. Der 
Ausschank von Getränken und die Ausgabe von Speisen sind ein integrierter 
Bestandteil der Veranstaltung. Durch die Nutzung entstehen erwartbar starke 
Auswirkungen auf das Umfeld (in der Regel ca. 1.000 bis max. 4.999 
Teilnehmende). 
8.1.2.2 Zusatzkriterium Teilnehmendenzahl 
Die Zahl der Teilnehmenden spiegelt die Einwirkungen nicht nur auf das Umfeld, 
sondern auch den Anspruch an Technik, Organisation, Infrastruktur sowie 
Versorgung wider und ist deshalb auch bestimmendes Kriterium der 
Veranstaltungskategorie. Aus diesem Faktor folgen aber auch die Anforderungen 
an das Betriebs- und Rahmensicherheitskonzept, wenngleich sich im Bereich der 
Betriebs- und Rahmensicherheitskonzeption die Grenzen etwas aufweichen und 
verschieben.

[23] 
Stadt Köln, Dezernat für Kunst und Kultur, Kulturraummanagement 
 
Hier gelten dann gesonderte Klassen: 
Dimension Konzeptart Anmerkung 
bis ca. 
1.000 
Personen 
Qualifizierte Veranstaltungsbeschreibung 
und Basissicherheitskonzept und 
Notfallplanung  
 
ca.1.000 
Personen 
mit einem 
Siko- 
Horizont bis 
über 2.000 
Personen  
Betriebs- und Rahmensicherheitskonzept  
ab 1.000 bis 
zu 3.000 
Personen 
Betriebskonzept mit Sicherheits- und 
Notfallplanung ergänzt um eine 
verkehrliche Betrachtung 
Aber:  
Eine verkehrliche 
Betrachtung ist nicht 
erforderlich, wenn die 
ausreichende 
Erschließung im 
öffentlichen Verkehr 
über den gesamten 
Veranstaltungszeit-
raum gewährleistet ist 
und eine dement-
sprechende Nutzung 
erwartet werden 
kann. 
ab ca. 2.000 
bis  
ca. 5.000 
Personen 
Umfängliches Sicherheitskonzept mit 
ausgearbeiteter Risikoanalyse, Maßnah-
menbeschreibung und Notfallplanung in 
Szenarien sowie einer einfachen 
Verkehrskonzeption 
 
Die Betrachtung endet generell bei 4.999 Teilnehmer*innen.

[24] 
Stadt Köln, Dezernat für Kunst und Kultur, Kulturraummanagement 
 
8.1.2.3 Kriterien im Lärmschutz 
Für die Kategorisierung im Lärmschutz werden 5 Kategorien gebildet, die wegen 
der Bedeutung der Unterscheidung nach Tages-, Ruhe- und Nachtzeiten 
wiederum nach der Art der Wochentage in weitere 5 Unterkategorien 
unterschieden werden. 
Da die Charakteristik der Beschallung inhaltlich stark beeinflusst ist, wurden 
bestimmten Veranstaltungsarten auch bestimmte Kategorien zugewiesen. Als 
Hilfsmittel wurden Lautstärkebereiche in der Versorgungslautstärke am lautesten 
Punkt im Besucherbereich bzw. gepegelten Messpunkt am FOH herangezogen.  
Lärmschutzkategorie 1 - Veranstaltungsinhalt und Lärmintensität 
Vorspiel, Lesungen, Straßenkunst, Akrobatik, Theater, Foren, Diskussionen, 
Informationen 
Definition im Rahmen der Immissionsprognosen: Veranstaltungen ohne 
Beschallung  
Lärmschutzkategorie 2 - Veranstaltungsinhalt und Lärmintensität 
Konzerte, Lesungen, Straßenkunst, Akrobatik, Theater, Foren, Diskussionen, 
Informationen, verstärkte Sprache, teilverstärkte Musik, lautere Instrumente 
Definition im Rahmen der schalltechnischen Berechnungen: Veranstaltungen mit 
verstärkter Sprache, teilverstärkter Musik oder lauten Instrumenten [< 89 dB (A)] 
Lärmschutzkategorie 3 - Veranstaltungsinhalt und Lärmintensität 
Konzerte, Akrobatik, Theater, Foren, Diskussionen, Lesungen, verstärkte Musik 
mit niedriger bis normaler Konzertlautstärke 
Definition im Rahmen der schalltechnischen Berechnungen: Veranstaltungen mit 
verstärkter Musik bei niedriger Lautstärke [89 – 93 dB (A)] 
Lärmschutzkategorie 4 - Veranstaltungsinhalt und Lärmintensität 
Konzerte, Shows, Theater, DJ 
Definition im Rahmen der schalltechnischen Berechnungen: Veranstaltungen mit 
verstärkter Musik bei normaler Lautstärke [93 – 97 dB (A)]

[25] 
Stadt Köln, Dezernat für Kunst und Kultur, Kulturraummanagement 
 
Lärmschutzkategorie 5 - Veranstaltungsinhalt und Lärmintensität 
Clubbetrieb, Party 
Definition im Rahmen der schalltechnischen Berechnungen: Veranstaltungen mit 
verstärkter Musik bei hoher Lautstärke [> 97 dB (A)] 
In eckigen Klammern ist jeweils die typische Lautstärke der Beschallung in dieser Kategorie, 
gemessen in 10 m Entfernung zu den Schallquellen mittig vor der Bühne, angegeben.  
Seltene Ereignisse 
Gemäß Freizeitlärm-Erlass des Landes NRW kann bei Anlagen, deren 
Geräuschemissionen trotz der Einhaltung des Standes der 
Lärmminderungstechnik zur Überschreitung der Immissionsrichtwerte im 
Regelbetrieb führen, ein sogenanntes „Seltenes Ereignis“ beantragt werden. 
Dabei handelt es sich um Ereignisse mit einer begrenzten Zeitdauer, deren 
Anzahl auf 18 Tage (24-Stunden-Zeitraum) pro Kalenderjahr beschränkt ist. 
Außerdem dürfen Seltene Ereignisse nicht an mehr als zwei aufeinander 
folgenden Wochenenden stattfinden. Die Immissionsrichtwerte werden bei 
Seltenen Ereignissen gegenüber den für die jeweilige Gebietseinordnung und 
den jeweiligen Beurteilungszeitraum geltenden Regelrichtwerten um 10 dB(A) 
angehoben, dürfen aber folgende Höchstwerte am Immissionsort (nicht FOH) 
nicht überschreiten: 
• Tag außerhalb der Ruhezeit 70 dB(A) 
• Tag innerhalb der Ruhezeit 65 dB(A) 
• Nacht 55 dB(A) 
Die Anzahl der 18 seltenen Ereignisse pro Jahr gilt in Bezug auf die betroffenen 
Nutzungen. Wirken mehrere Verursacher bzw. Veranstaltungsstandorte am 
gleichen Immissionsort ein (Stichwort: Lärmquartiere), so wird die Gesamtzahl 
unter allen beitragenden Verursachern aufgeteilt. Dabei ist sicherzustellen, dass 
an den betroffenen schutzwürdigen Nutzungen stets jedes dritte Wochenende 
von seltenen Ereignissen freigehalten wird. Es können hier die bestehenden 
Rasterkarten (Teil des Lärmschutzgutachtens) genutzt werden. 
Es wird empfohlen, für Veranstaltungen, die immissionsrechtlich als Seltenes 
Ereignis qualifiziert werden, eine schallmesstechnische Begleitung am 
Immissionsort zu prüfen und ggf. zu beauflagen.

[26] 
Stadt Köln, Dezernat für Kunst und Kultur, Kulturraummanagement 
 
8.1.2.4 Vorgehensweise bei der Erstellung der schalltechnischen 
Berechnungen 
In den schalltechnischen Berechnungen für die einzelnen Flächen wird jeweils 
der Veranstaltungsbetrieb dargestellt, mit dem am jeweils betrachteten Standort 
die geltenden Immissionsrichtwerte – einerseits im Regelfall und andererseits bei 
einem „seltenen Ereignis“ – vollständig ausgeschöpft werden.  
Unterscheidungsrelevant für die jeweils zu beachtenden Immissionsrichtwerte 
sind neben der Gebietseinordnung der umgebenden Flächen, die Wochentage 
(Werktage, Sonn- und Feiertage) und die Beurteilungszeiträume (außerhalb der 
Ruhezeit, innerhalb der Ruhezeit, in der Nachtzeit). 
Er werden die folgenden Gebietsarten unterschieden: 
● Krankenhäuser, Kurgebiete, Pflegeanstalten 
● Reine Wohngebiete (WR) 
● Allgemeine Wohngebiete (WA), Kleinsiedlungsgebiete (WS) 
● Kerngebiete (MK), Dorfgebiete (MD), Mischgebiete (MI) 
● Gewerbegebiete (GE) 
● Industriegebiete (GI) 
Die Beurteilungszeiträume sind folgendermaßen definiert: 
● Werktags außerhalb der Ruhezeit:  08 - 20 Uhr  
                                                           (12 Stunden) 
● Werktags innerhalb der Ruhezeit:  06 - 08 Uhr und 20 – 22 Uhr  
      (jeweils 2 Stunden) 
● Sonntag außerhalb der Ruhezeit:  09 – 13 Uhr und 15 – 20 Uhr  
                                                           (9 Stunden) 
● Sonntag innerhalb der Ruhezeit:  07 – 09 Uhr, 13 – 15 Uhr, 20 – 22 Uhr  
                                                           (jeweils 2 Stunden) 
● Werktags / sonntags nachts:   lauteste volle Stunde zwischen  
                                                           22 – 06 / 07 Uhr (1 Stunde) 
Den schalltechnischen Berechnungen wird für die vergleichbare Ermittlung der 
Ausschöpfung der jeweils geltenden Immissionsrichtwerte eine Betriebszeit von 
180 Minuten - außerhalb der Ruhezeit und/oder von 120 Minuten innerhalb der 
Ruhezeit und/oder von 60 Minuten innerhalb der Nachtzeit - zugrunde gelegt. 
Dieser Betrieb wird abschließend einer der Lärmschutzkategorien zugeordnet. 
Die so ausgewiesene Lärmschutzkategorie stellt für die jeweilige Fläche die 
maximale Nutzungsmöglichkeit dar.

[27] 
Stadt Köln, Dezernat für Kunst und Kultur, Kulturraummanagement 
 
Eine der jeweiligen Ergebnisübersicht nachgestellten Korrekturtabelle enthält 
Angaben darüber, wie eine Veränderung der Betriebszeiten (= Einwirkzeiten 
innerhalb des jeweiligen Beurteilungszeitraums) gegenüber den vorgenannten 
sich auf die möglichen Immissionswerte der Veranstaltung auswirkt. In der Regel 
führt eine Verkürzung des Einwirkzeitraums zu einer Erhöhung der möglichen 
Immissionswerte, während eine Verlängerung des Einwirkzeitraums zu einer 
Senkung führt. So wird über die Betriebsdauer der Veranstaltung auch die 
mögliche Lärmschutzkategorie der Veranstaltung beeinflussbar. 
Mit einem praxisnahen Anwendungsbeispiel für die Anwendung der 
Korrekturtabelle schließt die schalltechnische Berechnung. 
8.1.3 Hinweis 
Der Wunsch nach Bildung von Kategorien zur Verfahrensvereinfachung und 
Standardisierung erfordert die Akzeptanz von Konventionen. Die gebildeten 
Grenzen zur Differenzierung der Kategorien gehen deshalb nicht an den 
äußersten Rand des theoretisch Möglichen. Sollte diese Anforderung bestehen, 
so wären die Vorhabenträger*innen darauf verwiesen, ein 
Einzelgenehmigungsverfahren mit Einzelbegutachtungen anzustrengen. 
Die Lärmschutzbetrachtung steht immer auch in Abhängigkeit des jeweiligen 
Umfelds und den damit verbundenen Gebietsklassen. Nähere Angaben hierzu 
finden sich hier im Konzept sowie in den jeweiligen Lärmschutzgutachten. 
8.2 Weitere Unterscheidungsmerkmale 
Als weitere Unterscheidungsmerkmale, selbstverständlich auch in Abhängigkeit 
zu den oben genannten Kriterien, stellen sich die Sachverhalte dar, die eine 
Einzelgenehmigungspflicht auslösen können. Dies sind: 
8.2.1 Bauordnungsrechtliche Nutzungsänderungen 
Die Veränderung der genehmigten baulichen Nutzung kann ein 
Nutzungsänderungstatbestand sein und eine Genehmigungspflicht auslösen, die 
einer vorgängigen Prüfung bedarf und im Ergebnis die vorgesehene Nutzung von 
einer Genehmigung sowie weiteren Auflagen abhängig machen kann.

[28] 
Stadt Köln, Dezernat für Kunst und Kultur, Kulturraummanagement 
 
8.2.2 Errichtung baulicher Anlagen 
Die Errichtung baulicher Anlagen kann eine Genehmigungspflicht auslösen, 
wodurch ein Baugenehmigungsverfahren, ggf. in vereinfachtem Umfang, zu 
durchlaufen ist. Die Genehmigung kann dann mit weiteren Auflagen versehen 
werden. 
8.2.3 Errichtung und Betrieb Fliegender Bauten 
Die Aufstellung von Fliegenden Bauten - gleich welcher Art - ist der zuständigen 
Bauordnungsbehörde anzuzeigen, Aufbau und Betrieb können mit weiteren 
Auflagen versehen werden. 
8.2.4 Nutzungen im öffentlichen Verkehrsraum 
Die Nutzung von öffentlichem Verkehrsraum für Veranstaltungen stellt in der 
Regel eine Sondernutzung dar und ist nach Straßen- oder Straßenverkehrsrecht 
erlaubnispflichtig. Die Erlaubnis kann nach Notwendigkeit mit weiteren Auflagen 
versehen werden. 
8.2.5 Nutzung von Grünanlagen 
Die Nutzung von Grünanlagen stellt nach Kölner Stadtrecht einen 
Erlaubnistatbestand dar und verlangt nach einer Genehmigung, die Nutzung 
kann nach Notwendigkeit mit weiteren Auflagen versehen werden. 
8.2.6 Nutzungen in Landschaftsschutzgebieten 
Bei Nutzungen in Landschaftsschutzgebieten muss die jeweilige Veranstaltung 
im Einklang mit den für das jeweilige Landschaftsschutzgebiet geltenden 
Schutzzwecken vereinbar sein, hierzu zählt bspw. im Kölner Grüngürtel die 
Erholung der Bevölkerung und kann mit der Notwendigkeit einer 
Ausnahmegenehmigung verbunden sein. Für einzelne Flächen können deshalb 
weitere Einschränkungen hinsichtlich Art und Umfang der Nutzung bestehen. 
8.2.7 Ausschank von alkoholischen Getränken 
Der Ausschank von alkoholischen Getränken zum sofortigen Verzehr vor Ort 
verlangt die Beantragung einer Schankgenehmigung, die Genehmigung kann 
nach Notwendigkeit mit weiteren Auflagen versehen werden.

[29] 
Stadt Köln, Dezernat für Kunst und Kultur, Kulturraummanagement 
 
8.2.8 Verwendung von Pyrotechnik 
Die Verwendung von Pyrotechnik ist ab einer bestimmten Klasse einzeln 
anmelde- und genehmigungspflichtig. 
8.3 Gelände- und Betriebsstatus 
Zusätzliche noch zu beachtende Unterscheidungsmerkmale sind Gelände- und 
Betriebsstatus. 
8.3.1 Geländestatus 
Bei allen Flächen ist der Geländestatus von großer Bedeutung. Bei Flächen, die 
im Eigentum der jeweiligen Betreiber*innen stehen, genügt das Ergreifen der 
Initiative durch die Eigentümer*innen. Sind die Flächen aber mit einer 
Zweckbindung vermietet oder überlassen, ist die beabsichtigte Nutzung mit 
dieser Zweckbindung in Einklang zu bringen bzw. die Zweckbindung ist 
anzupassen oder aufzugeben. Darüber hinaus muss die Zustimmung der 
Eigentümer*innen beigebracht werden. 
8.3.2 Betriebsstatus 
Hier ist das Unterscheidungskriterium, ob eine Fläche für den beabsichtigten 
Veranstaltungsbetrieb bereits genutzt wird oder ob es sich um eine 
Neuerschließung und Nutzbarmachung handelt. 
8.3.2.1 Bestandsnutzungen 
Wenn bereits Bestandsnutzungen als Kulturflächen bestehen, so muss bei der 
Aufnahme der Fläche in den KRM-Katalog die baurechtliche Genehmigungslage 
mitbetrachtet werden. Bereits bestehende – auch nur einmalig ausgesprochene 
Genehmigungen – müssen evaluiert und in das weitere Verfahren miteinbezogen 
werden. Gleiches gilt für die auf dem Weg zum Bestandsbetrieb gemachten 
Erfahrungen, denn diese müssen bei der Verwaltung in der Ermessensausübung 
Berücksichtigung finden. Umgekehrt kann das KRM und Folgenutzer*innen auf 
diesen Erfahrungssatz aufbauen.

[30] 
Stadt Köln, Dezernat für Kunst und Kultur, Kulturraummanagement 
 
8.3.2.2 Neunutzungen 
Anders bei Neunutzungen: Hier muss eine umfassende Aufnahme und Prüfung 
sowie die gesamte Verwaltungsarbeit neu geleistet werden. Die Verfahren sind 
dementsprechend aufwändig, die Kategorisierungen müssen allesamt neu 
erfolgen, Betriebs- und Rahmensicherheitskonzepte müssen neu geschaffen und 
auch mehrfach evaluiert werden, bevor eine Aufnahme in den KRM-
Flächenkatalog erfolgen kann.

[31] 
Stadt Köln, Dezernat für Kunst und Kultur, Kulturraummanagement 
 
9 Verfahrensbeschreibung 
Flächenangebot 
Dem Ziel der Konzeption entsprechend wird hier nachfolgend das Verfahren 
beschrieben, welches zum Ziel hat, bisher noch nicht institutionalisierte oder noch 
gar nicht genutzte Flächen als Open Air Kulturflächen vorübergehend oder 
dauerhaft – jedenfalls nicht nur einmalig – nutzbar zu machen.  
9.1 Verfahren beim Kulturraummanagement  
Das Verfahren für Open Air Flächen wird im KRM initialisiert. Zum Start des 
Verfahrens muss 
- eine Betreiber*in einer Fläche (Vorhabenträger*in) das Interesse am 
Betrieb einer Open Air Fläche beim KRM anmelden (a.) oder 
- eine Veranstalter*in/ Kulturproduzent*in (Vorhabenträger*in) das 
Interesse an der Durchführung einer oder mehrerer Open Air 
Veranstaltungen auf einer konkreten Potenzialfläche anmelden (b.) oder 
- das KRM eigenständig eine Fläche identifizieren (c.). 
9.1.1 Flächenidentifikation 
Die Flächenidentifikation folgt in der Regel einem bestimmten Prozess, der hier 
beschrieben wird. 
9.1.1.1 Interessensbekundung 
Bekundet ein Dritter (a.) ein Interesse an der Nutzung einer Open Air Fläche und 
diese befindet sich noch nicht im Flächenkataster des KRM, wird diese Fläche 
nach Möglichkeit durch die Vorhabenträger*in über den 
Flächenerfassungsbogen erfasst. Im Falle, dass eine Vorhabenträger*in eine 
Potenzialfläche identifiziert (b.), geht das KRM gemeinsam mit der 
Vorhabenträger*in auf die Betreiber*in (privat, im Besitz Dritter oder städtisch) 
dieser Fläche zu und generiert bei einer möglichen Realisierbarkeit die 
entsprechenden Merkmale sowie Faktoren für einen Open Air Betrieb.

[32] 
Stadt Köln, Dezernat für Kunst und Kultur, Kulturraummanagement 
 
9.1.1.2 Flächenidentifikation durch das KRM 
Bei einer Flächenidentifikation durch das KRM (c.) werden die über die Fläche 
bekannten Merkmale und Faktoren sowie die beabsichtigte Nutzung durch 
Mitarbeiter*innen des KRM in einen Flächenerfassungsbogen eingetragen. 
9.1.1.3 Flächenerfassungsbogen 
Im Flächenerfassungsbogen werden alle wesentlichen Merkmale der Fläche 
möglichst so erfasst, dass im nachfolgenden Verfahren keine Rückfragen zur 
Fläche vermerkt werden müssen (siehe Anhang). 
9.1.2 Vorläufige Eignungsbewertung durch KRM und Runder 
Tisch Open Air 
Unter Heranziehung des Flächenerfassungsbogens führt das KRM in eigener 
Verantwortung zunächst eine vorläufige Eignungsbewertung durch. Diese 
umfasst die überschlägige Bewertung, ob die Fläche anhand der in diesem 
Konzept definierten Grundlagen und Regelungen (u.a. Open Air Flächenmatrix) 
für die Durchführung von Open Air Veranstaltungen in einer oder mehreren der 
Kategorien A1 bis E5 geeignet sein könnte. Im Idealfall erfolgt auch eine 
Rücksprache mit bereits etablierten Vorhabenträger*innen am Runden Tisch 
Open Air. Führt die vorläufige Eignungsbewertung zu einem negativen Ergebnis, 
wird die Fläche als potenzielle Open Air Fläche verworfen, und das Verfahren 
endet an dieser Stelle. Führt die vorläufige Eignungsbewertung zu einem 
positiven Ergebnis, erfolgt im nächsten Schritt eine Eignungsprüfung durch 
Fachplaner. Hierbei muss - je nach Ressourcenverfügbarkeit - eine interne 
Priorisierung durch KRM erfolgen.  
9.1.3 Eignungsprüfung durch Fachplaner 
In dieser Phase werden durch geeignete Fachplaner folgende Erhebungen und 
Prüfungen durchgeführt: 
- Beurteilung der allgemeinen Flächeneignung aus Sicht von 
Veranstaltungsfachplanern 
- Beurteilung der Flächenerschließung 
- Beurteilung der Flächenbeschaffenheit und Verkehrssicherheit 
- Beurteilung der Bestands-Infrastruktur 
- Summarische Prüfung ordnungs- und bauplanungsrechtlicher sowie 
bauordnungsrechtlicher Gegebenheiten am Flächenstandort

[33] 
Stadt Köln, Dezernat für Kunst und Kultur, Kulturraummanagement 
 
- Erstellung von Rahmenbetriebs- und Sicherheitskonzepten für den 
Flächenbetrieb unter Beschreibung der betrieblichen Anforderungen für 
die Veranstaltungskategorien A bis E 
- Zuordnung möglicher Veranstaltungskategorien A1 bis E5 in einer 
flächenbezogenen Matrix 
- Erstellung von schalltechnischen Prognosen für den Flächenbetrieb unter 
Anwendung der in diesem Konzept definierten Lärmschutzkategorien 1 bis 
5 
- Erstellung eines Flächensteckbriefs mit den wesentlichen Informationen 
zur Fläche und ihren Betriebseigenschaften 
- Erstellung eines Pflichtenhefts mit Maßnahmen, die vor Aufnahme der 
Fläche in das Flächenangebot grundsätzlich durchzuführen sind. Dies 
können regelmäßig bauliche, infrastrukturelle, vertragliche, 
ordnungsrechtliche und/oder planungsrechtliche Maßnahmen sein. 
Kommen die Fachplaner grundsätzlich zu einem positiven Prüfergebnis, d.h. sind 
einer geprüften Fläche Veranstaltungskategorien grundsätzlich zur Durchführung 
zuzuordnen, erfolgt im nächsten Schritt die verwaltungsinterne Flächenprüfung. 
9.2 Verwaltungsverfahren für die 
Flächennutzung 
Zur Genehmigung einer Flächennutzung für Veranstaltungen muss nach der Art 
der Fläche, der gewünschten oder möglichen Nutzung und des damit 
verbundenen Rechtsrahmens unterschieden werden: 
● Im Bereich des Bauplanungs- , des Bauordnungsrechts und im Bereich 
des Naturschutzrechts muss vorgängig möglicherweise der 
Rechtsrahmen - also der zugehörige Flächennutzungs- oder 
Bebauungsplan - geändert werden. Dies bedingt in vielen Fällen eine 
Entscheidung in politischen Gremien. In anderen Fällen genügt eine 
Ausnahmegenehmigung.  
● In allen anderen Fällen ergibt sich die Erlaubnispflicht erst für die konkrete 
Nutzung. Es können aber vorgängig die Kriterien für die Einzelerlaubnis 
definiert werden, wenngleich für den konkreten Einzelfall möglicherweise 
noch ein Ermessensspielraum der Verwaltung besteht. Dies betrifft 
insbesondere folgende Fälle: 
● Die Nutzung des öffentlichen Straßenraums für Veranstaltungen ist 
außerhalb des jeweils zugelassenen Gemeingebrauchs 
sondernutzungserlaubnispflichtig.

[34] 
Stadt Köln, Dezernat für Kunst und Kultur, Kulturraummanagement 
 
● Die Nutzung von Grünanlagen ist wegen deren besonderen 
Schutzes gleichfalls in den meisten Fällen erlaubnispflichtig. 
● Die Nutzung von baulichen Anlagen, die sonst zu anderen Zwecken 
genutzt werden, und bei denen die Umnutzung diesen Rahmen 
ausnahmsweise überschreitet oder durch die besondere Nutzung 
überhaupt erst eine bauliche Anlage entsteht, die dann einer 
Genehmigungspflicht unterliegen könnte. 
Darüber hinaus können erwünschte Veranstaltungsinhalte weitere 
Genehmigungs- oder Anzeigetatbestände auslösen. Hierzu zählen insbesondere 
der Aufbau und Betrieb von Fliegenden Bauten, die Beschallung über das 
grundsätzlich erlaubte Maß hinaus, der Ausschank von Alkohol, die Verwendung 
von Pyrotechnik oder auch der Betrieb von Infrastruktureinrichtungen. 
In allen anderen Fällen kann die Erlaubnispflicht durch konkrete Gefährdungen 
der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der Sicherheit und Leichtigkeit des 
Straßenverkehrs begründet sein. 
Die Anforderungen an das Verwaltungsverfahren bestehen in diesem Stadium 
aus der grundsätzlichen Herstellung der Rechtsrahmen für die Nutzung und der 
Erteilung der erforderlichen Dauergenehmigung.  
Das Ergebnis des Vorverfahrens auf Verwaltungsseite ist die Bildung einer 
Nutzungsperspektive und Klarheit darüber, welche Bedingungen für die Nutzung 
gelten bzw. welche Auflagen in einer konkretisierenden Genehmigung 
üblicherweise formuliert werden müssen. Die Ergebnisse werden - ggf. unter 
Einbeziehung der Ergebnisse aus den Konzepten und Gutachten - in die 
Angebotsplanung (Flächensteckbriefe) mit aufgenommen. 
Im Idealfall entsteht so für jede Fläche ein Katalog von Standardauflagen 
verschiedener Fachbehörden, die in einem konkreten 
Veranstaltungsgenehmigungsverfahren in vereinfachter und - vor allem im 
Vergleich zu Einzelverfahren - beschleunigter Form in eine Genehmigung fließen 
können.

[35] 
Stadt Köln, Dezernat für Kunst und Kultur, Kulturraummanagement 
 
9.3 Verfahren bei Betreiber*innen und 
Kulturproduzent*innen 
Identifizieren Betreiber*innen oder Kulturproduzent*innen 
(Vorhabenträger*innen) bei einer Fläche ein Nutzungsinteresse, so kann eine 
Voranfrage beim KRM gestartet werden. Liegen zu der Fläche schon 
Erkenntnisse vor, so können diese vermittelt werden. Liegen aber noch keine vor, 
so wird die Fläche über den Flächenerfassungsbogen erfasst und beim KRM 
unter Vorlage der relevanten Unterlagen eingereicht. Das Verfahren folgt dann 
dem Prozess nach Kapitel 9.1. Danach wird ein entsprechender 
Verfahrensvorschlag unterbreitet. 
Hat die Vorprüfung ergeben, dass ein Betriebs- und Rahmensicherheitskonzept 
gefertigt werden muss, so übernimmt im Regelfall die Vorhabenträger*in die 
Beauftragung der jeweiligen Gutachter. Die so gefertigten Gutachten werden 
sodann in das nun folgende Verwaltungsverfahren zur Prüfung der 
Flächeneignung zur Bestimmung der Art und des Umfangs der 
Nutzungsmöglichkeit eingebracht. Die zu fertigenden Gutachten können bei 
Beantragung und Vorliegen der Voraussetzungen durch den Open Air 
Infrastrukturfonds gefördert werden. 
Die Ergebnisse werden dann an das KRM zurückgespiegelt und im Sinne der 
Angebotsplanung mit den jeweiligen Nutzungsoptionen in den Flächensteckbrief 
und die dazugehörige Open Air Flächenmatrix aufgenommen. 
Auf Basis dessen kann dann durch die Vorhabenträger*in entweder selbst in das 
Verfahren für die Genehmigung der Veranstaltung gegangen werden oder die 
Vorhabenträger*in oder das KRM identifizieren eine Kulturproduzent*in, die mit 
eigener Antragstellung die Veranstaltungsplanung sowie die Grundlagenbildung 
für eine spätere Durchführung schafft. 
9.4 Erstellung der Betriebs- und 
Sicherheitskonzeptionen 
Das Ergebnis der summarischen Flächeneignungsprüfung durch das KRM, der 
zu beteiligenden Verwaltungsstellen und einer darauffolgenden Abstimmung 
kann in der Notwendigkeit zur Erstellung eines Betriebs- und 
Rahmensicherheitskonzepts münden.

[36] 
Stadt Köln, Dezernat für Kunst und Kultur, Kulturraummanagement 
 
Das Betriebs- und Rahmensicherheitskonzept antizipiert die angedachte 
Nutzung nach Art und Umfang. Im weiteren Erarbeitungsprozess werden sodann 
alle für die Nutzung der Fläche wesentlichen Betriebsbedingungen untersucht 
und beschrieben. Diese gehen zur Erstellung der Rahmensicherheitskonzeption 
als Planungsgrundlagen in die Konzeptionierung ein. Diese bilden die Basis der 
über die Rahmensicherheitskonzeption durchgeführten Risikoanalyse, deren 
Ergebnis die Maßnahmenfestlegungen - im technischen, organisatorischen, 
personenbezogenen Katalog verbunden mit entsprechenden 
Kommunikationsmaßnahmen - nach sich zieht. Als Ergänzung für die 
Implementierung wird zugleich auch ein Sicherheits- und Notfallplan gefertigt.  
Wichtig ist hierbei, dass sowohl die Betriebs- als auch die 
Rahmensicherheitskonzeption bereits avisierte Auflagen mit einbezieht, damit 
die gewünschte Standardisierung überhaupt Wirkung entfalten kann bzw. die 
gewünschten Effizienzen entstehen können.  
9.5 Erstellung der Lärmprognosen und 
Lärmschutzgutachten 
Das Ergebnis der einfachen Vorprüfung kann in der Notwendigkeit zur Erstellung 
eines Lärmschutzgutachtens mit Lärmprognose münden. 
Das Lärmschutzgutachten mit Lärmprognose nimmt die gewünschte Nutzung 
nach Art und Umfang auf. Im weiteren Erarbeitungsprozess werden sodann alle 
für die Nutzung der Fläche wesentlichen Lärmschutzfaktoren untersucht und 
beschrieben. Diese gehen zur Erstellung des Lärmschutzkonzepts als 
Planungsgrundlagen in die Konzeptionierung ein. Unter Berücksichtigung der 
Lärmschutzanforderungen und den angestrebten Nutzungen können 
gutachterliche Anforderungen an Einrichtung, Betrieb und Beschallung sowie 
entsprechende Einwirkzeiten formuliert werden. 
Wichtig ist hierbei, dass das Lärmschutzkonzept nicht nur die bereits avisierten 
Auflagen der Ordnungsbehörde, sondern ggf. auch naturschutzrechtliche 
Bedingungen mit einbezieht, damit die gewünschte Standardisierung überhaupt 
Wirkung entfalten kann und die gewünschten Effizienzen entstehen können.

[37] 
Stadt Köln, Dezernat für Kunst und Kultur, Kulturraummanagement 
 
9.6 Ergebnissicherung und Angebotsplanung 
Die Ergebnisse des gesamten Vorprüfungs- und Begutachtungsprozesses 
münden in der Fertigung eines Flächensteckbriefs und einer Flächenmatrix, die 
alle relevanten Eckpunkte einer Nutzung sowie formulierte Bedingungen für eine 
Durchführung - für die jeweiligen Veranstaltungstypen - zusammenfassend 
beschreiben. 
Die zugehörigen Betriebs- und Rahmensicherheitskonzepte als auch das 
Lärmschutzgutachten bzw. die Lärmschutzprognose dienen dabei als Anlage. 
Der Flächensteckbrief, die Flächenmatrix, das Betriebs- und 
Rahmensicherheitskonzept und das Lärmschutzgutachten bzw. die 
Lärmprognose werden sodann Teil der Flächenangebotsplanung des KRM. Bei 
entsprechenden Veranstaltungsanfragen kann so aus einem qualifizierten Pool 
für die jeweilige Interessenbekundung eine den Anforderungen entsprechende 
Fläche ausgewählt werden. 
Die verwaltungsrechtlichen Aspekte, der Ermöglichungsrahmen, die seitens der 
Fachbehörden zu formulierenden Auflagen und Bedingungen sowie das 
zugehörige Verfahren, werden im Sinne der Transparenz und Erwartbarkeit 
gleichfalls Teil dieser Angebotsplanung.

[38] 
Stadt Köln, Dezernat für Kunst und Kultur, Kulturraummanagement

[39] 
Stadt Köln, Dezernat für Kunst und Kultur, Kulturraummanagement 
 
10 Verfahrensbeschreibung 
Veranstaltungen 
Für die Genehmigung von Veranstaltungen, welche die in diesem Konzept 
genannten Voraussetzungen erfüllen und die auf Flächen stattfinden sollen, die 
nach den in diesem Konzept getroffenen Regelungen Teil des Flächenangebots 
der Stadt Köln für Open Air Veranstaltungen sind, wird ein standardisiertes 
Verfahren durchgeführt.  
10.1 Interessenbekundung 
Für den Beginn des Verfahrens steht, dass ein Vorhabenträger*in eine 
Interessenbekundung für die Durchführung einer konkreten Veranstaltung zu 
einem konkreten Termin an das KRM richtet. Diese Interessenbekundung kann 
sich auf eine konkrete Fläche aus dem Flächenangebot beziehen oder offen sein. 
Für die Abgabe dieser Interessenbekundung wird ein Fragebogen eingerichtet. 
Die Angaben in diesem Fragebogen sollen so umfassend sein, dass anhand der 
entsprechenden Auswertung eine Kategorisierung der Veranstaltung möglich ist. 
Vorhabenträger*innen können sich beim KRM bezüglich der 
Veranstaltungskategorien und verfügbaren Flächen beraten lassen. 
10.2 Erfassung und Kategorisierung 
Die eingegangene Interessenbekundung wird beim KRM erfasst. Die 
Veranstaltung wird, aufgrund der Angaben im Fragebogen und gegebenenfalls 
unter fachlicher Beratung, einer der Kategorien A1 - E5 und den 
Lärmschutzkategorien 1 – 5 zugeordnet. Der so definierte Veranstaltungstyp 
bildet sodann die Grundlage für das Matching mit den möglichen Flächen.  
10.3 Flächenauswahl 
Anhand des definierten Veranstaltungstyps werden dann durch das KRM mittels 
Flächenkatalog zu dieser Kategorie passende Flächen identifiziert und deren 
Verfügbarkeit zum gewünschten Termin geprüft. Zu unterscheiden sind hierbei 
Interessenbekundungen, die bereits eine konkrete Wunschfläche beinhalten (Fall 
1) und solche, die offen eingereicht werden (Fall 2).

[40] 
Stadt Köln, Dezernat für Kunst und Kultur, Kulturraummanagement 
 
Als Ergebnis der Eignungsprüfung sind Veranstaltungsplanung und 
Flächenangebot in Einklang gebracht, die Fläche definitiv ausgewählt 
(gematcht). 
10.3.1  Antragsprüfung und Flächenbestätigung  
Im erstem Fall erfolgt eine Prüfung der Wunschfläche auf Eignung für das 
Vorhaben (Abgleich mit der Open Air Flächenmatrix) und ihre terminliche 
Verfügbarkeit. Das KRM übersendet bei positivem Ergebnis eine Bestätigung 
über die für das Vorhaben ausgewählte Fläche und den reservierten 
Nutzungstermin an den Vorhabenträger*in.  
10.3.2 Vorschlagsprüfung und Flächenauswahl 
Im zweiten Fall erfolgt ein Abgleich des gesamten Flächenangebots auf Eignung 
und Verfügbarkeit für das Vorhaben; beantragte Kategorie mit der Open Air 
Flächenmatrix. In diesem Fall erhalten Vorhabenträger*innen einen Vorschlag 
geeigneter und verfügbarer Flächen (gemäß Flächenmatrix) vom KRM.  
Die Vorhabenträger*innen führen dann in eigener Verantwortung und unter 
Anerkennung der Nutzungs-, Betriebs- und Sicherheitsbedingungen sowie der zu 
erwartenden Verwaltungsauflagen eine konkrete Eignungsprüfung der Flächen 
für ihr Vorhaben durch. 
Entscheiden sich Vorhabenträger*innen für eine der ihnen angebotenen Flächen 
aus dem Flächenkatalog, teilen sie dem KRM die Entscheidung mit. Das KRM 
übersendet daraufhin eine Bestätigung über die für das Vorhaben ausgewählte 
Fläche und den reservierten Nutzungstermin an den/die Vorhabenträger*in. Eine 
Kopie der Bestätigung geht vom KRM als Verfahrensankündigung an die 
Ordnungsbehörde und falls erforderlich auch an die Bauordnungsbehörde. 
Kommen Vorhabenträger*innen zu keinem positiven Ergebnis bei der 
Flächenauswahl, endet die Verfahrensdurchführung auf Basis dieses Konzepts. 
Den Vorhabenträger*innen steht es frei, ohne weitere Begleitung des KRM, 
dennoch ein Genehmigungsverfahren durchzuführen.

[41] 
Stadt Köln, Dezernat für Kunst und Kultur, Kulturraummanagement 
 
10.4 Veranstaltungskonzeptionierung und Antrag 
Nach Vorliegen der KRM-Bestätigung erfolgt die Antragstellung des/der 
Vorhabenträger*in bei der/den (Bau-) Ordnungsbehörde/n der Stadt Köln. 
Mit dem Antrag haben die Vorhabenträger*innen für die konkrete Veranstaltung 
ein beurteilungsfähiges Durchführungskonzept der Veranstaltung vorzulegen, 
welches auf Basis der in diesem Konzept beschriebenen Regelungen erstellt 
wurde. Nur so kann das Genehmigungsverfahren als standardisiertes Verfahren 
durchgeführt werden und der Veranstalter somit auch den Erlass standardisierter 
Auflagen und Durchführungsbedingungen erwarten. Die Veranstaltung muss 
deshalb unter Beachtung der geltenden Standards für die vorgesehene Fläche 
geplant werden. Die möglichen Bühnenstandorte ergeben sich aus der jeweiligen 
Musterbetriebskonzeption. Die vorgesehene Veranstaltungstechnik wird 
bestimmt, die Einrichtungen der Infrastruktur und die Erschließung der Fläche 
geplant. Es wird ggf. ein veranstaltungsspezifisches Betriebskonzept auf Basis 
des vorhandenen Betriebs- und Rahmensicherheitskonzeptes gefertigt, welches 
auch Auskunft über die geplanten Organisationsbedingungen und die 
erforderlichen Abläufe gibt.  
Sollte z. B. von den Vorgaben der schalltechnischen Berechnungen und der im 
Rahmen des Konzepts vorliegenden Immissionsprognose abgewichen werden, 
so müssen diese Unterlagen veranstaltungsspezifisch von der Vorhabenträger*in 
modifiziert erarbeitet und vorgelegt werden. 
Nach Vollständigkeitsprüfung der Antragsunterlagen durch die (Bau-) 
Ordnungsbehörde leitet diese das gebotene Verwaltungsverfahren - unter 
bedarfsweiser Beteiligung der jeweils zuständigen Fachbehörden - ein.  
10.4.1 Genehmigungsphase 
Nachdem die beteiligten Verwaltungsstellen eine positive Stellungnahme 
abgegeben haben, erteilen sie die für die Genehmigung erforderlichen Auflagen, 
die im Standardfall den Auflagen aus dem Flächennutzungskonzept 
entsprechen. Eine Genehmigung kann erteilt werden. 
Bei einer Ablehnung des Antrags begründen die Verwaltungsstellen ihre 
Bedenken und teilen ggf. mit, wie diese beseitigt werden können. Das KRM 
begleitet das Abhilfeverfahren in Kooperation mit der Vorhabenträger*in.

[42] 
Stadt Köln, Dezernat für Kunst und Kultur, Kulturraummanagement 
 
10.4.2 Evaluierung 
Nach Sinn und Zweck des Open Air Kulturflächen Konzeptes sollen die 
Veranstaltungsflächen für die Veranstaltungsdurchführung nachhaltig gesichert 
werden. Dies macht eine Evaluierung unbedingt erforderlich. 
10.4.2.1  Durch die Betreiber*innen und Kulturproduzent*innen 
Nach erfolgreicher Durchführung legen Betreiber*innen und 
Kulturproduzent*innen dem KRM eine kurze Evaluation (max. 1 DIN A4 Seite) 
vor. Diese soll es dem KRM ermöglichen, Veranstaltung und Flächeneignung 
sowie Verlauf zu bewerten und ggf. Optimierungen einzuleiten. Die Abgabe ist 
grundsätzlich freiwillig, bei Erhalt einer Open Air Infrastrukturförderung aber 
verpflichtend. Dieser Bericht wird mit den beteiligten Verwaltungsstellen geteilt 
und soll dem nachhaltigen Wissenstransfer und einem konstanten Lerneffekt 
aller Beteiligten dienen. 
10.4.2.2 Durch das KRM und die Verwaltungsstellen 
Die Konzeptkonformität der Veranstaltung, die Einhaltung der Auflagen und das 
Erscheinungsbild der Veranstaltung werden durch das KRM in Kooperation mit 
den Fachämtern der Stadt Köln stichprobenartig evaluiert. Von besonderer 
Bedeutung sind hier die Kommunikationsfreude, das allgemeine 
Erscheinungsbild, die Einhaltung von Vorschriften und Regeln, die Verträglichkeit 
der Art und Weise der Nutzung sowie der Publikumszuspruch. Das Ergebnis der 
Evaluierung wird sowohl dem/der Veranstalter*in als auch den beteiligten 
Behörden im Nachgang mitgeteilt. 
10.5 Verfahrensablauf im Prozessschema 
Der Verfahrensablauf und die Handlungen der Verfahrensbeteiligten werden 
nachfolgend in einem Prozessschema dargestellt.

[43] 
Stadt Köln, Dezernat für Kunst und Kultur, Kulturraummanagement

[44] 
Stadt Köln, Dezernat für Kunst und Kultur, Kulturraummanagement 
 
10.6 Besonderheiten im Verwaltungsverfahren 
Dem KRM kommt trotz aller Koordinierungsaufgaben nicht die Funktion einer 
federführenden Stelle im Sinne des Orientierungsrahmens1 des 
Innenministeriums des Landes NRW zu, die für andere Verwaltungsstellen 
entscheiden soll und darf. Diese bleiben normkonform bei den jeweilig 
zuständigen Verwaltungsstellen. Demnach hat das Verfahren unter Einbindung 
des KRM auch keine Konzentrationswirkung, die Anträge müssen bei Erfordernis 
form- und fristgerecht bei den zuständigen Verwaltungsstellen gestellt werden. 
10.7 Veranstaltungsspezifische Genehmigung 
Eine Reihe von Tatbeständen löst eine fachbehördliche Genehmigungspflicht 
aus oder es können veranstaltungsbezogene Auflagen verfügt werden. Dies 
betrifft folgende Bereiche: 
▪ Die Veränderung der erlaubten baulichen Nutzung und/oder die Errichtung 
baulicher Anlagen kann eine Genehmigungspflicht auslösen, die im 
Genehmigungsverfahren eine vorgängige Prüfung notwendig und im 
Ergebnis die vorgesehene Nutzung von weiteren Auflagen abhängig 
machen kann.  
▪ Die Aufstellung von Fliegenden Bauten ggf. der Erteilung einer 
Ausnahmegenehmigung bedarf und der zuständigen 
Bauordnungsbehörde anzuzeigen ist, Aufbau und Betrieb können mit 
weiteren Auflagen verbunden werden. 
▪ Die Beschallung über die bestehenden Grenzwerte hinaus (Seltenes 
Ereignis) verlangt eine Genehmigung der Ordnungsbehörde. 
▪ Die Nutzung von öffentlichem Verkehrsraum stellt in der Regel eine 
Sondernutzung dar und ist nach Straßen- oder Straßenverkehrsrecht 
erlaubnispflichtig. Die Erlaubnis kann nach Notwendigkeit mit weiteren 
Auflagen versehen werden. 
▪ Die Nutzung von Grünanlagen stellt nach Kölner Stadtrecht einen 
Erlaubnistatbestand dar und verlangt nach einer Genehmigung, die 
Nutzung kann nach Notwendigkeit mit weiteren Auflagen versehen 
werden. 
                                            
1 https://www.im.nrw/themen/gefahrenabwehr/sicherheit-vor-ort/sicherheit-bei-veranstaltungen

[45] 
Stadt Köln, Dezernat für Kunst und Kultur, Kulturraummanagement 
 
▪ Bei Nutzungen in Landschaftsschutzgebieten muss die jeweilige 
Veranstaltung im Einklang mit den für das jeweilige 
Landschaftsschutzgebiet geltenden Schutzzwecken vereinbar sein, hierzu 
zählt im Kölner Grüngürtel die Erholung der Bevölkerung. Für einzelne 
Flächen können deshalb weitere Einschränkungen hinsichtlich Art und 
Umfang der Nutzung bestehen. 
▪ Der Ausschank von alkoholischen Getränken zum sofortigen Verzehr vor 
Ort verlangt die Beantragung einer Schankgenehmigung, die 
Genehmigung kann nach Notwendigkeit mit weiteren Auflagen versehen 
werden. 
Die jeweiligen Bedingungen für Ausnahmegenehmigungen und Genehmigungen 
werden als Ergebnis einer behördlichen Abstimmung in die Flächensteckbriefe 
aufgenommen.

[46] 
Stadt Köln, Dezernat für Kunst und Kultur, Kulturraummanagement 
 
11 Beratende Begleitung 
Das KRM bietet im Rahmen der übertragenen Aufgaben auch eine vermittelnde 
und beratende Begleitung sowohl für die zu beteiligenden Verwaltungsstellen als 
auch für die Betreiber*innen und Kulturproduzent*innen. Dies bezieht sich auf 
folgende Aspekte: 
- Flächenidentifikation und Angebotserweiterung 
- Matching von Veranstaltungsanfrage und Flächenangebot 
- Vermittlung von Flächen für Veranstaltungen  
- Verständnisförderung in einzelnen Sachverhalten 
- Begleitung des Verwaltungsverfahrens 
- Initiierung von Verständigungsprozessen bei Konflikten

[47] 
Stadt Köln, Dezernat für Kunst und Kultur, Kulturraummanagement 
 
12 Unterstützungsangebote 
Das KRM bietet im Rahmen der übertragenen Aufgaben eine Reihe von 
Unterstützungsangeboten. 
12.1.1 Handlungshilfen 
Dem KRM stehen eine Reihe von Handlungshilfen zur Verfügung. Hierzu zählen 
folgende Dokumente: 
▪ Flächenerfassungsbogen 
▪ Veranstaltungsfragebogen 
▪ Open Air Flächenmatrix zur Einordnung von Flächen und Veranstaltungen 
▪ Betriebskonzepte mit der Option auf Erweiterungen 
▪ Rahmensicherheitskonzepte mit Sicherheits- und Notfallplänen, die 
bedarfsweise konkretisiert werden können. 
▪ Lärmschutzgutachten, die bedarfsweise konkretisiert werden können. 
12.1.2 Online-Angebote als mögliche Perspektive 
Sobald das Open Air Konzept beschlossen ist, könnten, wenn zugleich die 
rechtlichen Rahmenbedingungen bestehen und die hierzu notwendigen Mittel zur 
Verfügung stehen, die geschaffenen Handlungshilfen auch in die digitalen 
Strukturen der Stadtverwaltung der Stadt Köln integriert werden. 
In einem weiteren Schritt könnten die Flächenerfassung und die Open Air 
Flächenmatrix in einer Datenbank erfasst und die Informationen verfügbar 
gemacht werden. Zugleich könnten die Ergebnisse einer Veranstaltungsanfrage 
automatisiert zu Flächenempfehlungen führen. 
Die Betriebs- und Rahmensicherheitskonzepte sowie die Lärmschutzgutachten 
würden dann auch als Wissensbasis elektronisch und interaktiv zur Verfügung 
stehen.

[48] 
Stadt Köln, Dezernat für Kunst und Kultur, Kulturraummanagement 
 
12.1.3 E-Government 
Das E-Government-Gesetz und die E-Government-Strategie bilden die 
Grundlage für die digitale Transformation der Verwaltung in Nordrhein-Westfalen. 
Bürger*innen, Unternehmen und Verbände haben den Anspruch, dass ihre 
Anliegen schnell und effizient aufgenommen und bearbeitet werden.  
E-Government – also die elektronische medienbruchfreie Abwicklung von 
Geschäftsprozessen der öffentlichen Verwaltung – ist deshalb im Zeitalter der 
dynamisch fortschreitenden Digitalisierung aller Lebensbereiche unverzichtbar. 
Dies soll nach Etablierung des Open Air Flächen Konzepts auch für die Arbeit 
des KRM und den zu beteiligenden Behörden gelten. Die Online-Angebote 
könnten das Konzept auch in dieser Hinsicht zukunftsfähig halten.

[49] 
Stadt Köln, Dezernat für Kunst und Kultur, Kulturraummanagement 
 
13 Glossar 
Veranstaltungs-
kategorie 
Die Veranstaltungskategorie beschreibt die Unterscheidung 
der Veranstaltungen nach Art und Umfang der Nutzung sowie 
der Einwirkungsintensität auf das Umfeld. 
Immissions- 
kategorie 
Die Immissionskategorie beschreibt die Unterscheidung nach 
Art und Umfang der mit der Veranstaltung verbundenen 
Beschallung. 
Veranstaltungstyp Der Veranstaltungstyp ergibt sich aus der Kombination von 
Flächenkategorie sowie Immissionskategorie und kann 
flächenspezifisch aus der Open Air Flächenmatrix 
ausgelesen werden. 
Pilotfläche Eine Fläche, die für eine erstmalige Nutzung im Rahmen des 
Open Air Konzepts vorgesehen ist. 
Vorerschließung Vorerschließung meint im Rahmen des Open Air 
Kulturflächen Konzepts die summarische Vorprüfung durch 
das KRM, die voraussichtlich zu beteiligenden 
Verwaltungsstellen und die bei positivem Ausgang zu 
erstellenden Fachgutachten sowie ggf. die notwendige 
vorgängige Änderung des Rechtsrahmens (z. B. 
Nutzungsänderungsgenehmigung, Satzungsänderungen 
usw.) 
Open Air 
Kulturflächen 
Konzept 
Offizieller Titel der vorgelegten Konzeption. Open Air für die 
Veranstaltungsart. Kultur, weil es in Köln eine bestehende 
Kulturbewegung für die Veranstaltungsart gibt. Flächen 
Konzept, weil die konzeptionelle Befassung mit dem Thema 
in einem laufenden Prozess zur Identifikation, 
Eignungsprüfung und nachhaltigen Erschließung münden 
soll.

[50] 
Stadt Köln, Dezernat für Kunst und Kultur, Kulturraummanagement 
 
Open Air 
Flächenmatrix 
In der Open Air Flächenmatrix werden zunächst allgemein 
und sodann je betrachtete Fläche drei unterschiedliche 
Betrachtungsbereiche mit Kategorien gebildet: (1) die 
Veranstaltungskategorie mit einer Differenzierung der 
Einwirkung auf das Umfeld auch orientiert nach der Zahl der 
Besucher*innen (2) der zugehörigen Rahmensicherheits-
konzeption sowie (3) der Lärmintensität. 
Vorhaben-
träger*innen 
Die Vorhabenträger*innen sind die Personen oder 
Organisationen, die entweder als Betreiber*innen oder als 
Kulturproduzent*innen oder auch beidem eine Fläche oder 
eine Veranstaltung betreiben oder/und organisieren. 
Kultur-
produzent*innen 
Kulturproduzent*innen planen, organisieren und führen 
Veranstaltungen im Sinne des Open Air Kulturflächen 
Konzeptes durch. 
Betreiber*innen Betreiber*innen sind die Personen und Organisationen, die 
die tatsächliche und rechtliche Verfügungsgewalt über eine 
Fläche haben und so für Aufnahme, Unterhaltung oder 
Einstellung des Betriebs verantwortlich sind. 
Antragsteller*innen Antragsteller*innen sind die Organisationen oder Personen, 
welche im verwaltungsrechtlichen Sinn, ein konkretes 
Verwaltungshandeln (im Sinn eines Verfahrens oder einer 
Entscheidung) einfordern.  
Einwirkungs-
intensität 
Die Einwirkungsintensität umschreibt den Umfang der 
Auswirkung einer Veranstaltung auf das Umfeld und umfasst 
dabei folgende Kriterien: Art und Umfang der Nutzung des 
öffentlichen Raums, Veranstaltungsarten, Versorgung von 
Teilnehmer*innen und damit verbundene Anforderungen an 
Organisation und Infrastruktur, Anforderungen an die 
Veranstaltungssicherheit im eigentlichen Sinn, Implikationen 
auf die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs. 
FOH Front-of-House: Mischer-Platz bei Konzerten, meist inmitten 
des Publikumsraums gelegen.

[51] 
Stadt Köln, Dezernat für Kunst und Kultur, Kulturraummanagement 
 
14 FAQ 
Hier werden nach der Vorstellung des Konzepts und mit Bezug auf die 
Ergebnisse der Workshop-Phase die ersten FAQ eingearbeitet.

[52] 
Stadt Köln, Dezernat für Kunst und Kultur, Kulturraummanagement 
 
Autoren der Konzeption  
An der Erstellung dieser Konzeption und ihrer Grundlagen waren die folgenden 
Autoren beteiligt (in alphabetischer Reihenfolge):  
ARGE Kommunale Sicherheit: Marten Pauls, Daniel Schlatter  
Kulturraummanagement: David Nil Morsi, Benjamin Thele 
 
Über die Autoren der Konzeption  
Dipl.-Betriebswirt (FH) Marten Pauls, MBA, ist Gründer und Geschäftsführer von 
campo – event engineering. Campo ist spezialisiert auf Projektentwicklung, 
Genehmigungsverfahren und Durchführung von Großveranstaltungen im 
Außenbereich und u.a. seit 2003 beteiligt an der Umsetzung von Deutschlands 
größtem Open Air Festival mit Camping, Rock am Ring.  
Seit Mitte der 90er Jahre ist Marten Pauls in verschiedenen Rollen in der 
Veranstaltungsindustrie tätig, u.a. als Geländegutachter, Infrastruktur- und 
Sicherheitsfachplaner, Crowd Management Experte, Produktions- und 
Veranstaltungsleiter, u.a. seit 2003 bei Rock am Ring und bei den Neuauflagen 
von „Werner – Das Rennen“ in den Jahren 2018 und 2019 auf dem Flugplatz 
Hartenholm. In den vergangenen zehn Jahren hat campo das Tätigkeitsfeld 
erweitert, bietet über verschiedene Hochschulen (u.a. HfMT Hamburg) und 
private Bildungsträger (u.a. TÜV Rheinland) Seminare zum Thema 
Veranstaltungssicherheit an und übernimmt Beratungsmandate in der 
Veranstaltungsindustrie.  
Für den BDKV ist Marten Pauls in interorganisationalen Arbeitsgruppen als 
Vertreter tätig, u.a. im Forum Veranstaltungswirtschaft, das im Februar 2021 das 
„Manifest Restart“ einschließlich einer Stufenmatrix zur Wiederöffnung der 
Veranstaltungsindustrie publiziert hat.  
Daniel Schlatter ist Rechtsanwalt und Mediator ist Partner einer 
Rechtsanwaltspartnerschaft mit den Beratungsschwerpunkten 
Veranstaltungssicherheits- und Veranstaltungsvertragsrecht. Zudem ist er 
Inhaber und Mitgesellschafter in mehreren Unternehmungen, die im Bereich der 
Entwicklung von Veranstaltungsorten, der Veranstaltungsplanung und 
Durchführung tätig und auf die Kernbereiche Produktion, 
Veranstaltungssicherheit, Infektionsschutz und Hygiene sowie 
Publikumsverkehrsmanagement spezialisiert sind. 
Seit dem Ende der 90er Jahre ist Daniel Schlatter in unterschiedlichen 
Funktionen für die Planung und Durchführung von Großveranstaltungen 
verantwortlich. Nicht nur als Veranstaltungsleiter des Wacken Open Air sondern 
auch als geschätzter Berater für Veranstaltungssicherheit und

[53] 
Stadt Köln, Dezernat für Kunst und Kultur, Kulturraummanagement 
 
Publikumsverkehrsmanagement bei Veranstaltungen begleitet der Experte große 
Veranstalter bei vielen verschiedenen Veranstaltungen. 
  
Wie wichtig die Arbeit von Verbänden ist, zeigt sich in der aktuellen Lage. Daniel 
Schlatter ist deshalb im Vorstand des Vereins zur Förderung der Sicherheit von 
Großveranstaltungen tätig, engagiert sich bei der Forschungsgesellschaft für 
Straßenverkehr seit langem für die ganzheitliche Betrachtung von 
Veranstaltungssicherheit und Veranstaltungsverkehr und ist verschiedenen 
Arbeitsgruppen und Arbeitskreisen beteiligt.  
 
campo – event engineering und IVVM SCHLATTER sind die Gesellschafter der 
Arbeitsgemeinschaft ARGE KOSI – Kommunale Sicherheit GbR. 
Die ARGE KOSI hat u.a. im Jahr 2021 im Auftrag des Landes Schleswig-Holstein 
einen bundesweit in Regierungen und Fachbehörden beachteten Leitfaden für die 
sichere Durchführung von Großveranstaltungen in Zeiten der Covid-19-Pandemie 
erarbeitet.

Die Oberbürgermeisterin
Dezernat für Kunst und Kultur
Kulturraummanagement
13-SI/193-24/VII/ /04.2024
Herausgeber
Stadt Köln
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat für Kunst und Kultur
Kulturraummanagement
Richartzstraße 2-4
50667 Köln
kulturraummanagement@stadt-koeln.de
www.stadt-koeln.de
Redaktion
Kulturraummanagement
David Nil Morsi
Benjamin Thele
ARGE KOSI – Arbeitsgemeinschaft Kommunale Sicherheit
Kühnehöfe 20
22761 Hamburg
Daniel Schlatter
Marten Pauls
arge@kommunalesicherheit.de
www.kommunalesicherheit.de

Beratungsverlauf (1)

14.05.2024 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • An der Schanz
  • Berliner Straße
  • Richartzstraße 2
  • Am Ring

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
1024/2024
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
25.04.2024
Erstellt
18.03.2024 10:07