1024/2024
Konzept "Open-Air-Kulturflächen"
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Anlage 2 Beantwortung Anfrage Bündnis90/Die Grünen
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Anlage 2 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen betr. Beschlussvorlage-Nr. 1024/2024 „Open-Air-Kulturflächen“ Frage: Wir möchten darum bitten, dass uns bis zur nächsten Sondersitzung am 14.05. ein griffiges Papier aus den vorliegenden 50 Seiten (sehr lange Ausführungen) erstellt wird. Enthalten sein sollte die konkrete und nachvollziehbare Benennung der einzelnen Maßnahmen wie: Verfahrensabläufe und - schritte, die Zeitabläufe, die Finanzierung, genaue Zuständigkeiten, Voraussetzungen und Adressaten (konkreter als P 9 und 10 ab S. 31). Wir bitten auch darum, Leitfaden und Handreichung vorgelegt zu bekommen (gerne auch in vorläufiger Form). Antwort der Verwaltung: Verwiesen wird auf beigefügte Kurzfassung “Open Air Kulturflächen Konzept“. Leitfaden und Handreichung werden nach Beschlussfassung des Ausschusses Kunst und Kultur zu Vorlage-Nr. 1024/2024 und damit Festlegung des finalen Konzeptinhalts erstellt. Frage: Wir möchten ebenfalls darum bitten, dass die Rolle des KRM als die der Organisator*innen aller verwaltungsinternen Prozesse festgeschrieben und gelebt wird. Es ist sehr wichtig, dass die Antragsteller*innen den Gang durch die Verwaltung nicht selbst antreten müssen. Derzeit ist nur von Vorsortieren und erster Anlaufstelle die Rede (vgl. Ausführungen auf S. 6 des Konzepts: „Die Rolle der genehmigenden Ämter wird hierdurch keinesfalls durch das Kulturraummanagement ersetzt.“). Koordinieren heißt für uns die Koordination aller Prozesse und eine Verantwortungsübernahme. Antwort der Verwaltung: Das Kulturraummanagement im Dezernat Kunst und Kultur ( KRM) versteht sich hier als Prozessbegleiter - von Anfang bis Ende - und sieht sich in der Federführung. Den Verfahrensabläufen für Flächen und Veranstaltungen kann entnommen werden, dass das KRM bis zum Ende des jeweiligen Prozesses beteiligt ist, die Vorhabenträger*innen durch das Verfahren lotst und vermittelnd zur Seite steht. Der Hinweis „Die Rolle der genehmigenden Ämter w ird hierdurch keinesfalls durch das Kulturraummanagement ersetzt.“ bezieht sich auf den reinen Genehmigungsakt der jeweiligen Behörde, d er rechtlich vom KRM nicht übernommen werden kann . Die Entscheidung beispielsweise über e inen Bauantrag kann originär nur durch das zuständige Fachamt – hier: Bauaufsichtsamt – getroffen werden. Frage: Um welche Flächen geht es? Bitte benennen Sie diese und ordnen Sie diese ein. Welche neuen Kulturorte werden auf Grundlage des Konzeptes geöffnet? Antwort der Verwaltung: Das Konzept beschreibt „nur“ den künftigen Weg zur Flächenerschließung sowie der Veranstaltungskategorisierung. Deswegen sind in der Beschlussvorlage keine konkreten Flächen genannt. Das KRM hat aber , wie bereits in Beantwortungen diesbezüglicher Anfragen dargestellt, erste Flächen als Piloten in die Erschließung gebracht. Hierbei handelt es sich für 2024 konkret um den Osthof der Hallen Kalk (Status: Bauantrag steht kurz vor der Genehmigung.) sowie den sogenannten Essiggarten auf dem Gelände der moderne stadt GmbH/Deutzer Hafen . Überdies wird geprüft , unter welchen Voraussetzungen die Fläche „An der Schanz“ sowie der Marktplatz an der Berliner Straße, Köln-Mülheim (für bspw. lärmarme Veranstaltungen) für Open-Air-Nutzungen in Frage kommen. Im Rahmen der ämterübergreifenden Arbeitsgruppe zur Erstellung einer Gesamtkonzeption zur Sicherung u nd Nutzung der Festungsanlagen plant das KRM für 2025 die Außenfläche des Fort XI für Open-Air-Veranstaltungen nutzbar zu machen. Darüber hinaus gibt es weitere Flächen , die sich derzeit noch in Prüfung befinden. Im Vergleich zur Stagnation in den letzten Jahre n in Bezug auf die Flächenerschließung zeichnet sich ein positiver Trend ab, den es weiterzuentwickeln gilt. Wenn sich ein Verfahren zur Flächenherstellung etabliert hat, kann in Kooperation mit und auf Initiative der Freien Szene und Veranstalter*innen sukzessiv ein größere r Flächenpool aufgebaut werden. Frage: Wie werden die Prozesse künftig konkret gestaltet? Antwort der Verwaltung: Das KRM beabsichtigt, mit Besetzung einer letzten Stellenvakanz zum 01.06.2024 die Umsetzung des Open -Air-Konzeptes voranzutreiben. Dies beinhaltet den Aufbau eines Beratungsangebotes inkl. der Erstellung von Handreichungen und Leitfäden sowie die individuelle Begleitung von Künstler*innen, die eine Open-Air-Veranstaltung umsetzen wollen, im Genehmigungsverfahren. Frage: Was geschieht, wenn Veranstalter*innen andere Flächen bespielen möchten als die Potentialflächen? Und wie werden sie unterstützt? Welche Möglichkeiten der Unterstützung bekommen Veranstalter*innen, die andere Vorstellungen haben als das KRM? Antwort der Verwaltung: Es steht Veranstalter*innen weiterhin frei , Flächen eigenständig auszu wählen und nach ihren individuellen Wünschen zu bespielen. Sie haben die Möglichkeit, das oben beschriebene Beratungsprogramm in Anspruch zu nehmen. Gegebenenfalls notwendige Gutachten unterschiedlicher Art müssen in diesem Falle jedoch, im Gegensatz zu den vorerschlossenen Potenzialflächen , von den Antragsteller*innen selbst eingeholt werden. Möglich ist , vielversprechende Flächen, die von Veranstalter*innen vorgeschlagen werden , ins Flächenportfolio der Stadt zu überführen, so d ass das KRM gegebenenfalls – je nach Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln - die Gutachten beauftragen kann. Hier greift die im Konzept genannte Eignungsprüfung, da im Interesse der sparsamen und wirtschaftlichen Nutzung von Haushaltsmitteln nur für Veranstaltungen potentiell geeignete Flächen in die Prüfung aufgenommen werden können. An dieser Stelle wird nochmals darauf hingewiesen, dass bereits jetzt sämtliche Potenzialflächen mit der Szene abgestimmt oder von der Szene ins Spiel gebracht wurden. Frage: Wieso wird immer wieder auf Grünflächen und Flächen im Landschaftsschutzgebiet verwiesen angesichts dessen, dass es in der ersten vorgelegten Flächenmatrix des Kulturamtes dafür kein „Go“ aus der Verwaltung gab? Antwort der Verwaltung: Das Open-Air-Konzept stellt eine neue Herangehensweise an die Thematik „Open-Air- Veranstaltungen in Köln“ dar. Grünflächen von vornherein nicht mit in die Betrachtung aufzunehmen, würde eine Verzerrung der Gesamtbetrachtung bedeuten. Gespräche innerhalb der Verwaltung haben zwar bestätigt, dass Veranstaltungen auf Grünflächen komplexerer Genehmigungsverfahren bedürfen, jedoch je nach Veranstaltungsformat nicht gänzlich ausgeschlossen sind. Außerdem ist aus Sicht der Freien Szene und der Veranstalter*innen der Bedarf an bespielbaren Grünflächen nach wie vor sehr groß. Frage: Zu Seite 13 des Konzeptes: „Politische Ebene“ haben wir die grundlegende Frage, wieso sich hier nicht die Verwaltung in der Pflicht sieht? Die Politik hat den Prozess angestoßen und die Anschubgelder im politischen Veränderungsnachweis VN in den Haushalt e ingebracht. Aufgabe der Verwaltung ist es, diese nun im Haushalt zu verstetigen und mittelfristig zu sichern (dies kann nicht Aufgabe der Politik sein). Unsere Anfrage ist daher, ob Mittel zur Umsetzung des Konzeptes im Haushaltsplanentwurf 25/26 ff. enthalten sein werden? Antwort der Verwaltung: Auf Seite 13 geht es nicht um Fördermittel für den Open -Air-Bereich, sondern um notwendige rechtliche Rahmenbedingungen. Die Potenzialflächenanalyse hat ergeben, dass bestimmte Flächen (beispielsweise Fort XI) eine grundsätzlich gute Eignung als Fläche für Open -Air-Nutzungen haben, jedoch nicht - ohne beispielswiese Änderungen in der Gebietsausweisung - dauerhaft aktiviert werden können. Hier erforderliche Beschlüsse können nur von der Politik gefasst werden. Sonstige in den Bullet Points aufgeführte Punkte haben lediglich informativen Charakter. Mittel zur Umsetzung des Open-Air-Konzeptes werden im Rahmen der Haushaltsplananmeldung 2025/2026 ff. als sog. Mehraufwand ausgewiesen. Mehrfach hat die Verwaltung in der Vergangenheit darauf hingewiesen, dass aufgrund der prekären Haushaltssituation aus Mittelbindungen in politischen Veränderungsnachweisen keinesfalls eine Verstetigung dieser Mittel in fo lgenden Haushaltsjahren abgeleitet werden kann. Frage: Auf S. 19 geht es um „Open Air Konferenzen“. Wer sitzt in diesen Konferenzen, wie werden sie gewählt, wie sind sie zusammengesetzt? Gibt es feste Wahlperioden? Wird die Politik beteiligt? Dieselben Fr agen ergeben sich für den Runden Tisch Open Air: Wer sitzt in diesen Konferenzen, wie werden sie gewählt, wie sind sie zusammengesetzt? Gibt es feste Wahlperioden? Wird die Politik beteiligt? Antwort der Verwaltung: Weder bei den angesprochenen Konferenzen noch beim Runden Tisch handelt es sich um Gremien mit Entscheidungsbefugnissen. Die Konferenzen dienen als Instrument, um Veranstalter*innen und Interessierten Neuerungen im Bereich Open Air zu präsentieren sowie generelle Entwicklungen zu diskutieren. Der Runde Tisch ist ein seit Mai 2024 verwaltungsintern existierendes Instrument, um auf Arbeitsebene konkrete Vorhaben von Künstler*innen zu diskutieren und deren Umsetzung zu ermöglichen . Es ist angedacht, diesen Runden Tisch um Vertreter*innen der Szene zu ergänzen. Interessierte Vertreter*innen aus der Politik sind herzlich willkommen. Frage: Wird es einen Vergabebeirat geben? Wie werden ggf. die Gelder verteilt, nach welchen Kriterien, in welchem Turnus? Antwort der Verwaltung: Sofern es um Mittel aus dem Open -Air-Infrastrukturfonds geht, soll das bereits etablierte Fördermittelvergabeverfahren beibehalten werden (siehe https://www.stadt- koeln.de/leben-in-koeln/kultur/kulturfoerderung/open-air). Darüberhinausgehend ist keine Verteilung von Mitteln vorgesehen. Die Einsetzung eines „Vergabebeirates“ ist nicht geplant und scheint aus Sicht der Verwaltung mit Blick auf eine agile, zeitnahe und unkomplizierte Bearbeitung von Anträgen nicht empfehlenswert. - Kurzfassung - Das „Open Air Kulturflächen Konzept“ ist ein Prozessvorschlag zur sukzessiven Herstellung von Open -Air-Flächen in Köln und Bündelung und Koordination der Thematik i n der Stabsstelle Kulturraummanagement im Dezernat Kunst und Kultur (KRM). In Austauschrunden mit Veranstalter*innen aus der Freien Szene und Vertreter*innen der Verwaltung wurde sich auf - einen rechtlichen Möglichkeitsrahmen, - einen Prozessvorschlag zur Prüfung und Herstellung von potenziellen Open -Air- Spielstätten, - regelmäßige Rücksprache-Runden in Form eines Runden Tisches Open Air, - die Bündelung und Koordination der Thematik i n der Stabsstelle Kulturraummanagement und - eine abwärtskompatible Kategorisierung von unterschiedlichen Open -Air- Veranstaltungstypen anhand einer Matrix geeinigt. Grundsätzlich können s owohl Open-Air-Flächenbetreiber*innen als auch Open -Air- Veranstalter*innen vom neuen Verfahrensvorschlag des K RM profitieren. Voraussetzungen sind ein Zugriff auf die Fläche, eine im Prozess erörterte Ei gnung der Fläche, die Planung von Open-Air-Veranstaltungen unter 5.000 Personen und eine Verortung der Veranstaltungsformate im Bereich der Freien Kunst - und Kulturszene. Open-Air-Spielstätten und Veranstalter*innen können weiterhin den Prozess der Einzelprüfung wählen und direkt auf die genehmigenden Ämter zugehen. Das KRM lotst Open-Air-Flächenbetreiber*innen durch den Genehmigungsprozess. Die finale Antragstellung muss jedoch durch die Vorhabenträger*innen selbst erfolgen (z. B. Bauantragstellung). Das KRM fungiert als zentrale Koordinationsstelle, vermittelt und berät beide Seiten im Prozess, übernimmt jedoch weder die Genehmig er-Rolle noch die Antragsteller*innen-Rolle. Vorgeschlagene Open-Air-Flächen werden zunächst einer Eignungsprüfung unterzogen. Notwendige Informationen zur Potenzialbestimmung werden von dem*der Vorhabenträger*in - in Abstimmung mit dem KRM - eingeholt (z. B. Lärmschutzgutachten). Geeignete Flächen werden anhand ein er abgestimmten Kategorisierung von Open -Air-Veranstaltungen einem bestimmten Möglichkeitsrahmen von Veranstaltungstypen zugeordnet, sodass die Spielstätten mit den Open-Air-Veranstaltungstypen bespielt werden, für die diese genehmigungsfähig und besonders geeignet sind. So kann sukzessiv ein Flächenpool an Open -Air-Flächen aufgebaut werden. A nhand eines Steckbriefs ist ersichtlich, für welche Arten von Open-Air-Veranstaltungstypen eine Fläche geeignet und unter welchen Bedingungen und Standardisierungen (z. B. feste Bühnenposition und Strahlrichtung) diese genehmigungsfähig ist. Für die geprüften Flächen entsteht ein standardisierter Handlungsrahmen auf Basis der im Prozess erstellten und übertragbaren Gutachten. Für Vorhabenträger*innen ist nachvollziehbar, welche Rahmenbedingungen für welche Veranstaltungstypen auf welcher Fläche eingehalten werden müssen. Veranstaltungsanfragen, die an das K RM adressiert werden, können so zukünftig an in Frage kommende Open-Air-Spielstätten verwiesen werden. Gutachten und Kontakte zu Betreiber *innen können zur Verfügung gestellt werden. Sollten Veranstalter*innen neue Flächen zur Ope n-Air-Nutzung in Betracht ziehen, kann bei grundsätzlicher Flächeneignung zu nächst der Prozess der Herstellung der Fläche gemeinsam durchlaufen werden. Im Rahmen des Runden Tisch s Open Air findet unter Moderation des KRM ein regelmäßiger Austausch zwischen alle n beteiligten städtischen Dienststellen statt. Eignungskriterien und die Genehmigungsfähigkeit einzelner Flächen werden in diesem Rahmen diskutiert und anschließend in den Prozess integriert, sodass weniger „Unvorhergesehenes“ im Prozess auftaucht. Das Open-Air-Konzept soll das Thema systematisieren, den Status Quo der Genehmigungslage transparent darstellen und ein en Verfahrensvorschlag für das verwaltungsinterne Vorgehen skizzieren. Die Website des K RM (https://www.stadt- koeln.de/leben-in-koeln/kultur/kulturfoerderung/kulturraumentwicklung-foerderung) soll weiter ausgebaut werden. Im Sinne eines Wissenstransfers sollen der Möglichkeitsrahmen und die Genehmigungskriterien für Open -Air-Kulturflächen in Köln in die Freie Szene vermittelt werden, sodass zukünftige Anträge auf Flächennutzung einem gewissen Qualitätsstandard und einer Erwartbarkeit des Genehmigungserfolgs entsprechen und so Ressou rcen auf allen Seiten geschont werden.
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VII/VII/5 Vorlagen-Nummer 1024/2024 Freigabedatum 25.04.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Konzept "Open-Air-Kulturflächen" Beschlussorgan Ausschuss Kunst und Kultur Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt das beigefügte Konzept „Open-Air-Kulturflächen“. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der im Konzept skizzierten Prozesse suk- zessiv Flächen für Open-Air-Kulturveranstaltungen herzustellen bzw. deren Herstellung zu un- terstützen. Die Erstellung und Umsetzung des Open Air Konzeptes erfolgt haushaltsneutral aus dem vor- handenen Budget. Ausschuss Kunst und Kultur 30.04.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Das Thema „Open-Air-Kultur in Köln” hat - nicht zuletzt durch die Corona-Pandemie - mehr und mehr an Relevanz gewonnen. Nachdem aufgrund der Dringlichkeit mit einer kurzfristigen Open- Air-Flächenentwicklung im Jahr 2021 zun ächst Abhilfe geschaffen und Flächen bereitgestellt werden konnten, war eine Verstetigung der Flächennutzungen in den Folgejahren nicht zu be- obachten. Insgesamt werden die komplexen Verfahren zur Anmeldung, Bearbeitung, Förderung und Ge- nehmigung dieser Fl ächen von Antragstellenden immer wieder als gro ße Herausforderung empfunden. Damit einher gehen ein großer Arbeitsaufwand und Absprachebedarf, die sowohl auf Seiten der Verwaltung als auch der Freien Szene erhebliche personelle bzw. finanzielle Ressourcen binden. Dies schafft eine schwierige Gemengelage für die Open-Air-Flächenent- wicklung in Köln, welche es mit dem vorliegenden Konzept zu systematisieren gilt. Mit Gr ündung der Stabsstelle „Kulturraummanagement“ (im Folgenden KRM) im Dezernat Kunst und Kultur ist dort die Open-Air-Flächenentwicklung organisatorisch verortet. Das KRM agiert im Rahmen seiner Aufgabenwahrnehmung vermittelnd zwischen allen Beteiligten (ge- nehmigende Behörden, Freie Szene u. a.). Nach Vorgesprächen mit Vertreter*innen der Freien Szene Ende 2022 konnte zu Beginn des Jahres 2023 die Beratung durch ein externes Fachplanungsbüro beauftragt werden. Ziel der Beauftragung der ARGE KOSI GbR (Arbeitsgemeinschaft Kommunale Sicherheit GbR) war, auf Seiten des KRMs zusätzliche Expertise in der Entwicklung von Open-Air-Flächen (haupt- sächlich in den Ber eichen Genehmigungsverfahren mit Bezug auf das Bau-, Ordnungs- und Umweltrecht) einzuholen. Methodik Im Austausch mit der Freien Szene konnten eine Projektierung abgestimmt sowie zwei Hand- lungsfelder identifiziert werden. Diese bestehen einerseits aus der Erschließung neuer Flächen und andererseits aus dem gemeinsamen Verständnis von Veranstaltungs- und Flächeneigen- schaften, das nach festen Kriterien Veranstaltungen und Flächen typisiert. Auf dieser Basis sol- len Veranstaltungen zukünftig kategorisiert werden. Ausgangspunkt für die Konzeptionierung waren zun ächst die Gesamtzahl der bereits früher vorgeschlagenen und betrachteten Open-Air-Flächen sowie die Einbeziehung und Evaluierung der bis dahin erarbeiteten Prozesse bzw. Ergebnisse. Im Rahmen der weiteren Konzeptarbeit wurden - mit Blick auf die generelle Eignung – Pilotflä- chen identifiziert. Diese Flächen werden derzeit nach den neu gebildeten Verfahrensgrundsät- zen kategorisiert und für die entworfenen Veranstaltungstypen entwickelt und katalogisiert. So werden für jede Fläche entsprechend den identifizierten Flächennutzungsoptionen und den da- mit verbundenen Veranstaltungskategorien passende Betriebs- und Sicherheitskonzeptionen entwickelt sowie eine exemplarische L ärmschutzuntersuchung durchgeführt. All dies soll f ür 3 zukünftige Veranstaltungsdurchführungen und m öglicherweise erforderliche Genehmigungs- verfahren sowohl für Betreiber*innen bzw. Flächeneigentümer*innen als auch die Beh örden- seite als Grundlage genutzt werden können. Das so entstandene Konzept „Open-Air-Kulturflächen“ ist dynamisch. Die erarbeiteten Prinzi- pien und Werkzeuge ermöglichen einerseits jederzeit die Aufnahme und Bewertung neuer Flä- chen und andererseits bei Nachfrage die passgenaue Zuordnung von Veranstaltungsanfragen im dafür vorgesehenen Verfahren. Gleichzeitig konnte eine Auswahl von Veranstaltungstypen nach den Kriterien Art und Inhalt, Dauer, Lärm- / Sicherheits- und Betriebsanforderungen kate- gorisiert werden. Ziel und Zweck der Konzeption Ziel und Zweck der Konzeption i st die Sicherung bestehender sowie die Entwicklung neuer Open-Air-Kulturflächen in Köln, indem mittels einer abgestimmten und akzeptierten Vorgehens- weise Open-Air-Flächen identifiziert werden können. Dieses Verfahren ist sowohl für langfristig nutzbare Flächen geeignet als ausdrücklich auch für die temporäre Erschließung und Zwischen- nutzung von Flächen, die sich im städtebaulichen Nutzungsübergang befinden und deren Her- stellung zur endgültigen baulichen Nutzung noch ein Zeitfenster für eine kulturelle Zwischen- nutzung ermöglicht. Durch die Erstellung eines Leitfadens werden die Eignung von Flächen nach einem Katalog vorbestimmter Kriterien geprüft sowie die Voraussetzungen für einen rechtskonformen und si- cheren Betrieb definiert. Dabei stehen neben der Ermöglichung der Flächennutzung die Verein- fachung und Transparenz im m öglicherweise erforderlichen Genehmigungsverfahren für die Verwaltung und Kulturproduzent*innen im Vordergrund. Die Bedingungen für eine Veranstal- tung sowie ein mögliches Genehmigungsverfahren sollen durch das Konzept für jede Fläche im Ablauf, in der Organisation sowie in der Durchf ührung erwartbar und damit auch planbar ge- staltet werden. Wesentliche Elemente der Konzeption sind dabei: 1. Etablierung eines fortlaufenden Austausches zwischen der Freien Szene und der Verwal- tung 2. Erstellung eines Verfahrensleitfadens zur Erm öglichung eines transparenten Genehmi- gungsprozesses mit einer m öglichst verbindlichen Handreichung f ür die jeweiligen Ak- teur*innen mit dem Ziel, das Open-Air-Flächen-Portfolio ständig weiterzuentwickeln 3. Erstellung einer Matrix, die die Aspekte der Nutzungsintensität und der Lärmintensität kom- biniert. So sollen ein Flächenkatalog, der als Angebotsplanung nach festgelegten und geprüften Eig- nungskriterien wie Ort und Umgebung, Belange der Veranstaltungssicherheit, Verkehr, Er- schließung sowie Lärm-, Natur- und Umweltschutz verfügbare und entwickelte Flächen in Flä- chensteckbriefen ausweist, und ergänzend ein Veranstaltungstypenkatalog entstehen, der nach vordefinierten Kriterien wie Art, Dauer und Intensität der Nutzung, mögliche Zahl der Teil- nehmenden und deren Aktivitäten eine Einordnung bzw. Zuordnung zu einer oder mehreren Flächen zulässt. Die Konzeption bezieht bereits erarbeitete Ergebnisse aus vorangegangenen Abstimmungsge- sprächen und Erarbeitungsprozessen mit ein, beteiligt alle relevanten Stakeholder und berück- sichtigt in der evaluierten Fassung neben den Erfahrungen auch Gelerntes aus vergangenen Projekten. Dabei spielt der Blick über den Tellerrand - mit Hilfe externer Expertise und der Be- trachtung bestehender Anwendungsbeispiele in anderen Städten - eine wichtige Rolle. Das Konzept soll ebenfalls dazu dienen, die Förderstrukturen für die Entwicklung von Freiflä- chen zu überprüfen und gegebenenfalls an das neue Vorgehen anzupassen. Veranstaltungskategorien 4 Die Veranstaltungskategorien ermöglichen eine einfache Zuordnung von Veranstaltungen so- wohl zu einer bestimmten Nutzungscharakteristik als auch zu einer bestimmten Form von Be- schallung. Wenn also eine Veranstaltung einer bestimmten Kategorie zugeordnet werden kann und gleich- zeitig eine Fläche eine definierte Nutzung (auch im Hinblick auf Beschallung, Sicherheits- und Betriebsanforderungen) erlaubt, kann für eine angedachte Veranstaltung - aufgrund der einfa- chen Typenzuordnung - leichter eine Zuordnung von in Frage kommenden Flächen getroffen werden. Umgekehrt kann eine Veranstaltung mittels Veränderung entsprechender Inhalte auf eine ge- wünschte zur Verfügung stehende Fläche angepasst werden. Der Veranstaltungstyp bestimmt die grundsätzlichen Anforderungen an das Genehmigungsverfahren sowie den Umfang der vor- zulegenden Unterlagen. Als Verständnisgrundlage dient die Open -Air-Flächenmatrix, die f ür einzelne Flächen Festlegungen als Teil eines Flächensteckbriefs ausweist. Dieser wird für jede einzelne Fläche nach Abschluss des flächenspezifischen Evaluierungsverfahrens angelegt. Durch die Kategorisierung entsteht so ein klarer und einfach anwendbarer Rahmen sowohl für die Veranstalter*innen als auch für die beteiligten Ämter. Flächenangebot Das Verfahren zur Erschließung von Open-Air-Flächen startet künftig im KRM. Entweder meldet hier ein*e Eigentümer*in das Interesse am Betrieb einer Fläche an, ein*e Veranstalter*in das Interesse an der Durchführung einer Open-Air-Veranstaltung auf einer konkreten Potenzialflä- che oder das KRM identifiziert seinerseits für eine Veranstaltung eine geeignete Fläche. Im Ergebnis sollen so über ein standardisiertes Verfahren Open-Air-Kulturflächen erschlossen und das Open-Air-Flächenangebot in Köln sukzessiv ausgebaut werden. Begründung der Dringlichkeit: Aufgrund der Vielzahl der beteiligten Ämter an der Vorlage haben die Verwaltungsinternen Pro- zesse länger gedauert als geplant. Um das Konzept noch für die kommenden Open Air Saison anwenden zu können, ist es notwendig es in der kommenden Sitzung zu beschließen. Anlagen: Anlage1 Konzept „Open-Air-Kulturflächen“
Anlage 1 Open Air Kulturflächen Konzept
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Open Air
Kulturflächen
Konzept
Dezernat für Kunst
und Kultur
Kulturraummanagement
[2]
Stadt Köln, Dezernat für Kunst und Kultur, Kulturraummanagement
Inhalt
1 Zusammenfassung & Fazit .......................................................................... 5
2 Einleitung und Historie ................................................................................. 7
3 Ziel und Zweck der Konzeption .................................................................... 9
4 Methodik und Vorgehen ............................................................................. 11
5 Rechtliche Grundlagen ............................................................................... 15
5.1 Privatrechtlicher Hintergrund ............................................................... 15
5.2 Öffentlich-rechtlicher Hintergrund ........................................................ 15
5.3 Rechtssätze und Richtlinien sowie Normen ........................................ 16
5.4 Ortsrecht .............................................................................................. 17
5.5 Rechtliche Absicherung ....................................................................... 17
6 Sonstige Grundlagen ................................................................................. 18
6.1 Fachliche Grundlagen ......................................................................... 18
6.2 Konzeptspezifische Grundlagen .......................................................... 18
7 Forum - Austausch und Zusammenarbeit .................................................. 19
8 Verfahrensgrundlagen ................................................................................ 20
8.1 Veranstaltungskategorien in der Open Air Flächenmatrix ................... 20
8.1.1 Veranstaltungskategorien und Matchingprozess .......................... 20
8.1.2 Definition der Unterscheidungskriterien ........................................ 21
8.1.3 Hinweis ......................................................................................... 27
8.2 Weitere Unterscheidungsmerkmale ..................................................... 27
8.2.1 Bauordnungsrechtliche Nutzungsänderungen .............................. 27
[3]
Stadt Köln, Dezernat für Kunst und Kultur, Kulturraummanagement
8.2.2 Errichtung baulicher Anlagen ........................................................ 28
8.2.3 Errichtung und Betrieb Fliegender Bauten .................................... 28
8.2.4 Nutzungen im öffentlichen Verkehrsraum ..................................... 28
8.2.5 Nutzung von Grünanlagen ............................................................ 28
8.2.6 Nutzungen in Landschaftsschutzgebieten .................................... 28
8.2.7 Ausschank von alkoholischen Getränken ..................................... 28
8.2.8 Verwendung von Pyrotechnik ....................................................... 29
8.3 Gelände- und Betriebsstatus ............................................................... 29
8.3.1 Geländestatus ............................................................................... 29
8.3.2 Betriebsstatus ............................................................................... 29
9 Verfahrensbeschreibung Flächenangebot ................................................. 31
9.1 Verfahren beim Kulturraummanagement ............................................. 31
9.1.1 Flächenidentifikation ..................................................................... 31
9.1.2 Vorläufige Eignungsbewertung durch KRM und Runder Tisch Open
Air 32
9.1.3 Eignungsprüfung durch Fachplaner .............................................. 32
9.2 Verwaltungsverfahren für die Flächennutzung .................................... 33
9.3 Verfahren bei Betreiber*innen und Kulturproduzent*innen .................. 35
9.4 Erstellung der Betriebs- und Sicherheitskonzeptionen ........................ 35
9.5 Erstellung der Lärmprognosen und Lärmschutzgutachten .................. 36
9.6 Ergebnissicherung und Angebotsplanung ........................................... 37
10 Verfahrensbeschreibung Veranstaltungen ................................................. 39
[4]
Stadt Köln, Dezernat für Kunst und Kultur, Kulturraummanagement
10.1 Interessenbekundung ....................................................................... 39
10.2 Erfassung und Kategorisierung ........................................................ 39
10.3 Flächenauswahl ............................................................................... 39
10.3.1 Antragsprüfung und Flächenbestätigung ................................... 40
10.3.2 Vorschlagsprüfung und Flächenauswahl ................................... 40
10.4 Veranstaltungskonzeptionierung und Antrag .................................... 41
10.4.1 Genehmigungsphase ................................................................. 41
10.4.2 Evaluierung ................................................................................ 42
10.5 Verfahrensablauf im Prozessschema ............................................... 42
10.6 Besonderheiten im Verwaltungsverfahren ........................................ 44
10.7 Veranstaltungsspezifische Genehmigung ........................................ 44
11 Beratende Begleitung ................................................................................. 46
12 Unterstützungsangebote ............................................................................ 47
12.1.1 Handlungshilfen ......................................................................... 47
12.1.2 Online-Angebote als mögliche Perspektive ............................... 47
12.1.3 E-Government ........................................................................... 48
13 Glossar ....................................................................................................... 49
14 FAQ ............................................................................................................ 51
[5]
Stadt Köln, Dezernat für Kunst und Kultur, Kulturraummanagement
1 Zusammenfassung & Fazit
Das “Open Air Kulturflächen Konzept ” schlägt einen geregelten und erweiter-
baren Prozess zur Herstellung von Open Air Flächen in Köln vor.
In zahlreichen Austauschrunden mit der Freien Szene und der Verwaltung wurde
sich auf Basis der bereits vorhandenen und der neu erarbeiteten Ergebnisse auf
- einen rechtlichen Möglichkeitsrahmen,
- die Bildung von Veranstaltungskategorien und Lärmimmissionskategorien
- aus einer Kombination der beiden Kategorien gebildeten
Veranstaltungstypenliste als auch
- ein Prüfraster von potenziellen Open Air Spielstätten
geeinigt.
Die jeweilig vorgeschlagenen Flächen werden zunächst einer summarischen
Prüfung unterzogen, dann auf Basis ihrer Eignungsmerkmale bestimmten
Flächenkategorien sowie anschließend Lärmimmissionstypen (siehe Matrix)
zugeordnet. Bei besonderer Eignung kann über den Open Air Infrastrukturfonds
ein Antrag auf Förderung zur Erstellung von Gutachten gestellt werden. So
werden die Spielstätten mit den Open Air Veranstaltungstypen bespielt, für die
sie auch besonders geeignet sind.
Ähnlich verhält es sich mit Veranstaltungsanfragen, die an das
Kulturraummanagement adressiert werden. Diese werden gebündelt einer
Vorprüfung unterzogen und dann zugeordnet. Die Veranstaltungstypen spiegeln
die Pluralität und Diversität an Open Air Veranstaltungen in Köln wider und
differenzieren im Ausmaß an Einwirkung auf den Raum, Programm,
Personenanzahl, Gastronomie und Lärmemission.
Für jede Kategorie entsteht ein bestimmter standardisierter Handlungsrahmen
und ein möglicher Flächenpool an vorgeprüften Flächen, für welche ein
Grundmaß an vorgefertigten Gutachten bereits vorhanden ist.
[6]
Stadt Köln, Dezernat für Kunst und Kultur, Kulturraummanagement
Durch einen Abgleich von Anforderungen der Veranstaltungen und der
Voraussetzungen der jeweiligen Flächen soll ein erwartbarer Prozess für alle
beteiligten Parteien entstehen. So können personelle und finanzielle Ressourcen
sowohl in der Freien Szene als auch in der Verwaltung nachhaltig eingesetzt
werden. Ein geregelter Prozess lässt außerdem erwartbare Auflagen und
Maßnahmen einplanen und transparent darstellen. Erforderliche Maßnahmen
politischer, infrastruktureller oder vorbereitender Natur zur Herstellung einer
Open Air Fläche werden im Vorfeld transparent und es kommt zu weniger
Überraschungseffekten.
Die Rolle der genehmigenden Ämter wird hierdurch keinesfalls durch das
Kulturraummanagement ersetzt. In der Stabsstelle findet gebündelt eine
Vorsortierung, Beratung und Plausibilitätsprüfung statt mit der Kernfrage, ob die
Anforderung der Veranstaltung und die Durchführungskriterien der Fläche
übereinstimmen. Dies soll den Prozess auch für die genehmigenden Ämter
vereinfachen sowie bestmöglich vorbereiten.
Grundsätzlich ist das Konzept ein Prozessvorschlag anhand eines
Modellprojekts mit einigen ausgewählten Pilotflächen, für welche das Vorgehen
von Seiten des Kulturraummanagements bereits ausgetestet wurde. Das
Konzept kann keine rechtlichen Rahmenbedingungen und die komplizierte
Genehmigungslage von temporär als Open Air Veranstaltungsstätten genutzten
Flächen akut ändern, sondern ist ein Vorschlag für einen nachhaltigen Einsatz
von Ressourcen und der Aufbau eines erweiterbaren Flächenpools an
geeigneten Flächen für verschiedene Ausprägungen an Open Air
Veranstaltungen. Dies erfordert weiterhin einen großen Betreuungsaufwand und
eine stetige Evaluation.
Das Konzept bildet mit der Beschreibung der Abläufe für einen regelmäßigen
Austausch zwischen den Akteuren, der Erläuterung eines ermöglichenden
Genehmigungsprozesses unter Berücksichtigung von Flächen- und
Veranstaltungskategorien sowie dem Angebot einer Zuordnungs- und
Qualifikationsmatrix, die Grundlage einer umfassenden und bedarfsorientierten
Angebotsplanung für Open Air Kulturflächen.
[7]
Stadt Köln, Dezernat für Kunst und Kultur, Kulturraummanagement
2 Einleitung und Historie
Das Thema “Open Air Kultur in Köln” hat nicht zuletzt durch die Corona-
Pandemie mehr und mehr an Relevanz gewonnen. Nachdem mit einer
kurzfristigen Open Air Flächenentwicklung im Jahr 2021 aufgrund der
Dringlichkeit zunächst Abhilfe geschaffen und Flächen bereitgestellt werden
konnten, war eine Verstetigung der Flächennutzung in den Folgejahren nicht zu
beobachten. Insgesamt sind die Verfahren zur Anmeldung, Bearbeitung,
Förderung und Genehmigung dieser Flächen komplex, anspruchsvoll und
werden von den Antragstellenden immer wieder auch als große Herausforderung
geschildert. Sowohl für die Verwaltung als auch für die Freie Szene produzieren
diese Verfahren neben einem großen Arbeitsaufwand auch einen erheblichen
Absprachebedarf, welchem beide Seiten - aus Mangel an finanziellen
Ressourcen in der Freien Szene und personellen Ressourcen auf Seiten der
Verwaltung - nur schwer gerecht werden können. Dies schafft insgesamt eine
schwierige Gemengelage für Open Air Flächenentwicklung in Köln, welche es mit
dem vorliegenden Konzept zu systematisieren gilt.
Seit der Gründung des Kulturraummanagements (im folgenden KRM) soll die
Open Air Flächenentwicklung nun dort zentral betreut werden. Das KRM soll im
Rahmen seiner Aufgabenwahrnehmung vermittelnd zwischen den beteiligten
und genehmigenden Behörden und der Szene als Intermediär agieren. Nach
Vorgesprächen mit Szenevertreter*innen Ende 2022, konnte zu Beginn des
Jahres 2023 die Ausschreibung zur Beteiligung eines Fachplanungsbüros
umgesetzt werden. Mit der Beauftragung des Büros ARGE KOSI GbR
(Arbeitsgemeinschaft Kommunale Sicherheit GbR) konnte auf Seiten des
Kulturraummanagements zusätzliches Wissen und Erfahrungen in der
Entwicklung von Open Air Flächen, hauptsächlich in den Bereichen
Genehmigungsverfahren mit Bezug auf Bau-, Ordnungs- und Umweltrecht,
gewonnen werden.
Im Austausch mit der Freien Szene und der Verwaltung konnte eine Projektierung
abgestimmt sowie zwei Handlungsfelder identifiziert werden. Diese bestehen
einerseits aus der Vorerschließung neuer Flächen und andererseits einem
gemeinsamen Verständnis, wonach zum Zweck der einfacheren Verwendung
nach festen Kriterien Flächen typisiert und zur daraus folgenden vereinfachten
Zuordnung Veranstaltungen kategorisiert werden können.
[8]
Stadt Köln, Dezernat für Kunst und Kultur, Kulturraummanagement
Ausgangspunkt für die Konzeptionierung war zunächst die Gesamtzahl der in
vorangegangenen Verfahren vorgeschlagenen und betrachteten Open Air
Flächen, die Einbeziehung sowie Evaluierung der bis dahin erarbeiteten
Prozesse und Ergebnisse. Im Rahmen der weiteren Konzeptarbeit wurden
weitere Flächen aufgenommen und nach einer weiteren, im Hinblick auf die
generelle Eignung und der tatsächlichen Realisierbarkeit, qualitativen
Gewichtung, Pilotflächen identifiziert. Diese Flächen wurden nach den gebildeten
Verfahrensgrundsätzen kategorisiert und für die gebildeten Veranstaltungstypen
entwickelt und katalogisiert.
Gleichzeitig konnte eine Auswahl von Veranstaltungstypen nach den Kriterien
Art, Inhalt, Dauer, Lärm- und Sicherheitsanforderungen kategorisiert werden.
Zuletzt wurde für die Pilotflächen eine Flächenkonzept konforme Entwicklung
vorangetrieben. Für jede Fläche wurde, entsprechend den identifizierten
Flächennutzungsoptionen und den damit verbundenen Veranstaltungs-
kategorien, passende Betriebs- und Sicherheitskonzeptionen entwickelt sowie
eine exemplarische Lärmschutzuntersuchung durchgeführt. Diese kann für
zukünftige Veranstaltungsdurchführungen und möglicherweise erforderliche
Genehmigungsverfahren sowohl von Betreiber*innen, Flächeneigentümer*innen
als auch die Behördenseite als Grundlage genutzt werden.
Das so entstandene Open Air Flächenkonzept ist dynamisch. Die erarbeiteten
Prinzipien und Werkzeuge ermöglichen jederzeit die Aufnahme, Bewertung und
das Angebot neuer Flächen einerseits sowie bei Nachfrage die passgenaue
Zuordnung von Veranstaltungsanfragen im dafür vorgesehenen Verfahren
andererseits.
[9]
Stadt Köln, Dezernat für Kunst und Kultur, Kulturraummanagement
3 Ziel und Zweck der Konzeption
Ziel und Zweck der Konzeption ist die Schaffung einer Grundlage für die
Sicherung bestehender sowie die Entwicklung neuer zukünftiger Open Air
Kulturflächen in Köln, in dem mittels einer abgestimmten und akzeptierten
Vorgehensweise sowie im Rahmen eines definierten Verfahrens Open Air
Flächen identifiziert werden können. Durch die Erstellung eines Leitfadens wird
deren Eignung nach einem Katalog vorbestimmter Kriterien geprüft. So werden
die Voraussetzungen für einen rechtskonformen und sicheren Betrieb definiert.
Die Ermöglichung der Flächennutzung, die Vereinfachung und Transparenz im
möglicherweise erforderlichen Genehmigungsverfahren für Verwaltung sowie
Kulturproduzent*innen stehen dabei im Vordergrund. Die Bedingungen für die
Organisation einer Veranstaltung sowie ein mögliches Genehmigungsverfahren
sollen durch das Konzept für jede Fläche im Ablauf und in der Organisation nicht
nur in der Durchführung erwartbar, sondern auch planbar gestaltet werden
können.
Wesentliche Elemente der Konzeption sind dabei:
- Eine Beschreibung der Abläufe, die den fortlaufenden Austausch zwischen
der Freien Szene und den Verwaltungsstellen institutionalisiert und für die
Zukunft sichert (siehe Kapitel 7)
- Ein Verfahrensleitfaden zur Ermöglichung eines transparenten
Genehmigungsprozesses mit einer möglichst verbindlichen Handreichung für
die jeweiligen Akteur*innen mit dem Ziel, das Open Air Flächen Portfolio
ständig weiterzuentwickeln.
- Die Erstellung einer Matrix, die die Aspekte der Nutzungs- und der
Lärmintensität kombiniert. Folgende Fragen stehen dabei im Vordergrund:
o Was kann welche Fläche? Ein Flächenkatalog, der als
Angebotsplanung bereits nach festgelegten und geprüften
Eignungskriterien nach Ort und Umgebung sowie den Belangen der
Veranstaltungssicherheit, für Verkehr und Erschließung sowie Lärm-,
Natur- und Umweltschutz verfügbare und demnach entwickelte
Flächen in sog. Flächensteckbriefen ausweist.
[10]
Stadt Köln, Dezernat für Kunst und Kultur, Kulturraummanagement
o Welche Auswirkung hat der jeweilige Veranstaltungstyp? Ein
Veranstaltungstypenkatalog, der nach vordefinierten Kriterien zur Art,
Dauer und Intensität der Nutzung sowie der erwarteten Zahl der
Teilnehmenden und deren Aktivitäten den damit verbundenen
Intensitäten eine Einordnung und Zuordnung zu einer oder mehreren
Flächen zulässt.
Die Konzeption bezieht die bereits erarbeiteten Ergebnisse aus
vorangegangenen Abstimmungsgesprächen und Erarbeitungsprozessen mit ein,
beteiligt alle relevanten Stakeholder und berücksichtigt in der evaluierten
Fassung die Erfahrungen bzw. Gelerntes aus vergangenen Projekten.
Dabei spielt der Blick über den Tellerrand auch mit Hilfe der externen Expertise
eine wichtige Rolle. Neben der objektivierten Betrachtung der bestehenden
Praxis wurden auch in anderen Städten bestehende Anwendungsbeispiele
betrachtet.
Das Konzept soll auch dazu dienen, die Förderstrukturen für die Entwicklung von
Freiflächen zu überprüfen und gegebenenfalls an das neue Vorgehen
anzupassen.
[11]
Stadt Köln, Dezernat für Kunst und Kultur, Kulturraummanagement
4 Methodik und Vorgehen
Nach der Projektierung und einer umfassenden Stakeholder-Analyse wurden in
einer Grundlagenarbeitsphase die Ergebnisse bisheriger Prozesse aufgearbeitet
und integriert.
In mehreren Gesprächen mit Kulturproduzent*innen, Veranstalter*innen und
relevanten Teilen der Verwaltung konnte zum Projektstart neben einer
Horizontbildung auch eine Abfrage der Erwartungen an das Projekt, das
Verfahren und die Akteure durchgeführt werden.
Im Prozess wurde deutlich, dass es eine Vielzahl an Nutzungsideen für
unterschiedliche Flächen gibt, deren Erschließung sich aber häufig nicht mit
geltendem Recht vereinen lässt. Sowohl auf Verwaltungs- als auch
Veranstalter*innen-Seite zeigt sich der Wunsch nach einer engeren
Zusammenarbeit, so dass größtmögliche gegenseitige Transparenz und
Verlässlichkeit von der Antragstellung bis zur Durchführung gewährleistet werden
kann. Von allen Beteiligten wurde der klare Wunsch formuliert, dass über einen
regelmäßigen Austausch eine neue und aktivere Zusammenarbeit gefördert
werden sollte.
Grundlegend für die künftige Zusammenarbeit und die Umsetzung des
Konzeptes, ist dabei, dass:
- Flächen und kulturelle Vorhaben kategorisiert werden können und
- für die einzelnen Kategorien absehbare und transparente
Verfahrensverläufe mit klar definierten Antragsprozessen bestehen und
- damit zur Identifikation bzw. Entwicklung von Open Air Flächen ein
entscheidender Beitrag geleistet werden kann.
Durch die Kategorisierung entsteht ein klarer und einfach anwendbarer Rahmen
sowohl für die Veranstalter*innen als auch für die beteiligten Ämter.
Veranstalter*innen können ihre Projektvorhaben dementsprechend anpassen,
um leistbare Anforderungen und Auflagen zu bekommen, die für die
Behördenseite durch die Vorbereitung bereits vorformuliert sind.
[12]
Stadt Köln, Dezernat für Kunst und Kultur, Kulturraummanagement
In der Erarbeitung und Fortführung dieses Konzeptvorschlages werden nun
folgende Ebenen betrachtet:
Kooperationsebene
▪ Berücksichtigung von Arbeitsergebnissen früherer Abstimmungsrunden,
▪ Einbeziehung aller relevanter Stakeholder,
▪ Schaffung eines Forums für den ständigen Austausch (Runder Tisch Open
Air),
▪ Schaffung und Briefing einer Beratungsstelle im KRM zur Erleichterung der
Kommunikation zwischen den Beteiligten,
▪ Einrichtung eines runden Tisches zur Bildung neuer Ansätze sowie Klärung
von aktuellen Herausforderungen.
Verwaltungsebene
▪ Schaffung der Grundlagen für ein transparentes und akzeptiertes Verfahren.
Alle Anforderungen an eine Antragstellung sowie zum Verfahrensablauf sind
den Beteiligten bekannt.
▪ Dadurch Verbesserung der Qualität von Anträgen von den jeweiligen
Veranstalter*innen, die über die Planung und Durchführung so Auskunft
geben, dass sie alle für die Verwaltungsentscheidung erforderlichen Angaben
umfassen und so zur Erleichterung der Arbeit der Verwaltung beitragen.
▪ Kommunikation eines absehbaren Verfahrensverlaufs mit erwartbaren
Ergebnissen durch die Verwaltung.
▪ Erweiterte Kenntnisse über die Bedarfe für Kultur und Veranstaltungen.
Kulturproduzent*innen und Veranstalter*innen
▪ Deckung des Bedarfs an adäquaten und vielseitig bespielbaren Open Air
Spielstätten,
▪ Information über den Ablauf des Verwaltungsverfahrens und Vermittlung der
Anforderungen,
▪ Unterstützung bei der Stellung von Anträgen, welche alle Informationen für
ein möglichst effizientes Verwaltungsverfahren beinhalten,
▪ fortlaufender Wissensaufbau,
[13]
Stadt Köln, Dezernat für Kunst und Kultur, Kulturraummanagement
▪ Kosten- und Aufwandsminderung zur Herstellung einiger Open Air
Pilotflächen auf Basis der gesammelten und über Jahre hinweg kultivierten
Liste aller bekannten bzw. vorgeschlagenen Open Air Flächen; nach
Vorprüfung im Prozess und Potenzialbeurteilung durch das beauftragte Büro
ARGE KOSI GbR. Für eine exemplarische Auswahl eben dieser Flächen
wurden vom KRM Betriebs- und Rahmensicherheitskonzepte sowie
Lärmschutzgutachten auf Basis der entwickelten Matrix an verschiedenen
Veranstaltungsformaten im Open Air Bereich angefertigt.
▪ Bei den Pilotflächen - Unterstützung bei der Vorbereitung und Herstellung
der für eine Genehmigungsfähigkeit erforderlichen Infrastruktur durch das
KRM und bei den weiteren Flächen ggf. durch den Open Air
Infrastrukturfonds.
▪ Kosten- und Aufwandsminderung durch den nachhaltigen Einsatz der Open
Air Mittel.
Politische Ebene
▪ Anregung zur Änderung des rechtlichen Rahmens für die Flächennutzungen
bei entsprechendem Bedarf an Open Air Spielstätten.
▪ Darstellung der aktuellen Bedarfe der Betreiber*innen von Open Air
Kulturflächen sowie der beteiligten Veranstalter*innen für die Zukunft.
▪ Erweiterung der Nutzungspotenziale von Flächen für Open Air
Veranstaltungen, um das Flächen- und Nutzungskontingent in
angemessenem Umfang ständig erweitern zu können.
▪ Sicherstellung eines nachhaltigen Einsatzes des Open Air Infrastruktur
Budgets, durch die Schaffung eines rechtssicheren Rahmens und der
Übertragbarkeit für die daraus folgenden Investitionen.
Bei der Erstellung des Verfahrensleitfadens, des Flächen- /
Veranstaltungskatalogs, der damit verbundenen Handreichungen, der
Ausarbeitung der Ausschreibung zur Beauftragung für die Rahmenbetriebs- und
Sicherheitskonzeption sowie der Lärmschutzprognose wurden die besonderen
örtlichen Rahmenbedingungen erkennbar.
Durch den über die Bauplanung und Flächennutzung gegebenen Rahmen (sehr
viele Grünflächen unterliegen der Kölner Stadtordnung bzw. dem
Landschaftsplan Köln) sowie den bauordnungsrechtlichen Besonderheiten in
NRW (Umgrenzungstatbestand als Anwendungsbereichseröffnung der BauO
NRW bzw. der SBauVO NRW), bedeuten eher schwierige Rahmenbedingungen
für Open Air Nutzungen in Köln.
[14]
Stadt Köln, Dezernat für Kunst und Kultur, Kulturraummanagement
Auf Seiten der Betreiber*innen sowie der Veranstalter*innen kann dem nur
begegnet werden, indem Anträge möglichst schon so detailliert gestellt werden,
dass alle für die Bearbeitung durch die Verwaltung erforderlichen Angaben
bekannt gegeben werden. Auf Seiten der Verwaltung verlangt die Bearbeitung
der Anträge eine bessere Kenntnis der Bedarfe der Betreiber*innen und
Kulturproduzent*innen.
Um Antragstellende und die Verwaltung bestmöglich in diesem Prozess zu
unterstützen, bietet das KRM im Rahmen der Umsetzung des Open Air
Kulturflächen Konzepts ein Relais zum Austausch und Unterstützung bei der
Entwicklung / Vermittlung von Flächen, der Zuordnung von Veranstaltungen zu
bestimmten Flächen sowie eine Verfahrensbegleitung bei der Beantragung.
[15]
Stadt Köln, Dezernat für Kunst und Kultur, Kulturraummanagement
5 Rechtliche Grundlagen
Für die Durchführung von Veranstaltungen im öffentlichen Raum können ganz
unterschiedliche Rechtsgrundlagen mit unterschiedlichen Zuständigkeiten und
Verantwortlichkeiten gelten. Die folgende Darstellung stellt diese nach
Rechtsgebieten und zugehörigen Rechtsgrundlagen als Überblick dar. Die
Rechtslage muss im weiteren Verfahren - je betrachteter Fläche - für die
gewünschten Betriebs- und Veranstaltungskategorien nochmals konkret geprüft
werden, um den Ermöglichungsrahmen definieren zu können, in dem die
standardisierte Vorgehensweise dann zur Anwendung kommt.
5.1 Privatrechtlicher Hintergrund
Die Notwendigkeit der Planung und Durchführung einer grundsätzlich
rechtskonformen Veranstaltung folgt für Betreiber*innen und
Kulturproduzent*innen aus dem Erfordernis der Erfüllung privatrechtlicher
Pflichten, Nebenpflichten und Obligationen gegenüber Teilnehmenden als
“Kunden”, aber auch zur Sicherstellung der Einhaltung der Organisations- und
Verkehrssicherungspflichten diesen sowie im Rahmen der Aufgabendelegation
jedem anderen dritten Beauftragten gegenüber. Zur Konkretisierung der
Verkehrssicherungspflichten und der Organisationspflichten dienen hierbei,
soweit anwendbar oder hier nicht abweichend geregelt, die technischen Normen
sowie der Stand der Technik. Bedeutung erlangen dabei auch die
privatrechtlichen Vereinbarungen der Betreiber*innen und Veranstalter*innen mit
den verschiedenen Beteiligten. Von Bedeutung ist auch die Durchsetzung der
Regelungen des Hausrechts, soweit dies übertragen ist.
5.2 Öffentlich-rechtlicher Hintergrund
Bei der Durchführung von Veranstaltungen im öffentlichen Raum sind im
Regelfall öffentlich-rechtliche Genehmigungen notwendig. Die Anforderungen an
die Genehmigungsfähigkeit der Veranstaltung können sich aus unterschiedlichen
öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben.
Nachfolgend wird nun ein Überblick über den übergeordneten Rechtsrahmen
gegeben.
[16]
Stadt Köln, Dezernat für Kunst und Kultur, Kulturraummanagement
5.3 Rechtssätze und Richtlinien sowie Normen
▪ Landesbauordnung (BauO NRW) und zugehörige Nebengesetze in der
jeweils gültigen Fassung und zugehörige Normen zur Standsicherheit von
baulichen Anlagen
▪ Sonderbauverordnung (SBauVO NRW)
▪ Runderlass Fliegende Bauten (FlBau) NRW mit den
Verwaltungsvorschriften über Ausführungsgenehmigungen für Fliegende
Bauten und deren Gebrauchsabnahmen sowie der Richtlinie über Bau und
Betrieb von Fliegenden Bauten (FlBauR) in der jeweils gültigen Fassung
▪ gaststätten- und gewerberechtliche Vorschriften
▪ straßen- und straßenverkehrsrechtliche Vorschriften (u.a. StVO)
▪ Straßen- und Wegegesetz (StrWG) NRW
▪ Gesetz zum Schutz der Natur (LNatSchG) NRW in Verbindung mit den
Landschaftsschutzsatzungen der jeweiligen Landschaftsschutzgebiete in
Verbindung mit der Grünflächenordnung der Stadt Köln
▪ Landesimmissionsschutzgesetz (LImSchG) in Verbindung mit dem
Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und den zugehörigen
Verordnungen und technischen Anweisungen des Bundes und des
Landes, der Freizeitlärmrichtlinie sowie des Freizeitlärmerlasses des
Landes NRW, insbesondere
- Messung, Beurteilung und Verminderung von
Geräuschimmissionen bei Freizeitanlagen – Runderlass des
Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz – V-5 – 8827.5 (V Nr.) v. 23.10.2006
- TA Lärm - Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm, Sechste
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-
Immissionsschutzgesetz vom 26.08.1998 (GMBl. Nr. 26/1998 S.
503), zuletzt geändert durch die Verwaltungsvorschrift vom 1. Juni
2017 (BAnz AT 08.06.2017 B5)
▪ Ordnungsbehördengesetz (OBG) NRW für die ordnungsbehördlichen
Belange bei Veranstaltungen
▪ Polizeigesetz NRW für die Aufgaben des Polizeivollzugsdienstes
▪ Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den
Katastrophenschutz (BHKG) NRW
▪ Erlasse und Richtlinien der Sanitätsdienstorganisationen zur Bemessung
des Sanitätsdienstes bei Veranstaltungen
▪ DIN 13200 Teile 1, 3 und 8 für den Bereich der Zuschaueranlagen und
das Sicherheitsmanagement
▪ DIN 15750 für die Veranstaltungstechnik und Technische Leitung
[17]
Stadt Köln, Dezernat für Kunst und Kultur, Kulturraummanagement
▪ DIN 15905 für Tontechnik bei Veranstaltung und den Schutz von
Menschen
▪ DIN 77200 für die Sicherheitsdienstleistungen
▪ DGUV Vorschrift 17/18 und konkretisierende Vorschriften für die
Veranstaltungstechnik
▪ DGUV Vorschrift 79 – BGV D 34 – Verwendung von Flüssiggasanlagen
▪ EVC – R 2 – FGSV 2022 für die Bereiche Publikumsfluss und
Publikumslenkung
5.4 Ortsrecht
▪ Kölner Stadtordnung
▪ Sondernutzungssatzung der Stadt Köln
▪ Landschaftsplan der Stadt Köln
▪ Stellplatzsatzung der Stadt Köln
5.5 Rechtliche Absicherung
Die rechtliche Absicherung der jeweiligen Nutzung sollte auf zwei Ebenen
erfolgen.
Im privatrechtlichen Bereich sind die Betreiber*innen und Veranstalter*innen
dafür verantwortlich, die in den jeweiligen Betriebs- und Sicherheitskonzepten
definierten Betriebs- und Sicherheitsbedingungen durch die Vereinbarung von
Verträgen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Platz- oder Hausordnungen
sowie dem Abschluss von Dienstleistungsvereinbarungen mit entsprechenden
Inhalten abzusichern. Bei einer Vermietung eines Geländes sollten die Betriebs-
und Sicherheitsbedingungen grundsätzlich auch im jeweiligen Miet- oder
Geländeüberlassungsvertrag geregelt werden.
Im Bereich der öffentlichen Verwaltung bzw. des Verwaltungsrechts sollten
▪ die planungsrechtlichen Voraussetzungen in der Flächen-
nutzungsplanung und im Bereich des Naturschutzes über die
entsprechende Ausgestaltung von Satzungen und Verordnungen
geschaffen werden.
▪ die verwaltungsrechtlich notwendigen Auflagen und Bedingungen
passend zu den Definitionen der Kategorien im Flächenkatalog
bestmöglich abgestimmt, vorbereitet und möglichst kontinuierlich
formuliert und verfügt werden.
[18]
Stadt Köln, Dezernat für Kunst und Kultur, Kulturraummanagement
6 Sonstige Grundlagen
In diesem Kapitel finden sich einfach gegliedert die relevanten fachlichen
Quellen, die in ihren Inhalten als Stand der Technik für den Betrieb, die
Betriebsorganisation sowie auch die Sicherheitsarbeit gelten dürfen sowie ein
Überblick über Erkenntnisquellen, die auf die Konzepterarbeitung jetzt und in
Zukunft Einfluss nehmen.
6.1 Fachliche Grundlagen
▪ Löhr / Gröger - Bau- und Betrieb von Versammlungsstätten, MVStättVO
2014
▪ Der BaSiGo-Guide (www.basigo.de/handbuch/hauptseite)
▪ Dokument „Veranstaltungssicherheit“ KVR München –
Brandschutzdirektion 2015
▪ Sicherheitskonzepte für Großveranstaltungen, Veranstaltungsleitung,
Technische Leitung, Beuth Verlag
▪ Orientierungsrahmen des Ministeriums des Innern NRW für die
kommunale Planung, Genehmigung, Durchführung und Nachbereitung
von Veranstaltungen im Freien mit erhöhten Gefährdungspotential vom
November 2021 (überarbeitete 2. Auflage)
▪ Mustersicherheitskonzept des Landes NRW
▪ Sicherheit bei Großveranstaltungen – Leitfaden des Landes Hessen
▪ Sicherheitskonzepte für Großveranstaltungen - Leitfaden für die
kommunale Praxis des Ministeriums für Inneres und Sport des Landes
Sachsen-Anhalt
▪ Publikationen Nr. 115 – 2015 sowie 141 – 2017 des DStGB
▪ Blitzschutz bei Veranstaltungen – VDE 2013
▪ IVM – Leitfaden für Veranstaltungsverkehr – Frankfurt 2007
▪ Leitfaden für die nachhaltige Organisation von Veranstaltungen
6.2 Konzeptspezifische Grundlagen
▪ Kulturentwicklungsplanung Köln
▪ Leitfaden der Stadt Köln zum Thema Veranstaltungssicherheit
▪ Verfügungen der Ordnungs- und Fachbehörden für den jeweiligen
Veranstaltungsort
▪ vorliegende Konzepte und Rückmeldungen aus den vorangegangenen
Verfahren
▪ fortlaufende persönliche Abstimmungen mit den handelnden Beteiligten
[19]
Stadt Köln, Dezernat für Kunst und Kultur, Kulturraummanagement
7 Forum - Austausch und
Zusammenarbeit
Kunst- und Kulturräume sind in Köln zunehmend durch Verdrängungsprozesse
in ihrer Existenz bedroht. Daher betont die Kulturentwicklungsplanung (KEP)
explizit die Bedeutung von Räumen für die Entwicklung von Kunst und Kultur. Es
sollen nicht nur bestehende Räume erhalten bleiben, sondern auch neue Räume
entwickelt werden. Das KRM als Stabsstelle beim Dezernat für Kunst und Kultur
hat deshalb den Auftrag bekommen, im Bereich Open Air den Erhalt bestehender
Kulturflächen zu sichern und die Entwicklung neuer Flächen zu fördern.
Neben den bereits bestehenden Förderinstrumenten für Flächen- und
Infrastrukturentwicklung (KRM) sowie Programmförderung (Kulturamt) bietet das
KRM zu diesem Zweck weitere Angebote. Das KRM will Forum und
Austauschplattform für Flächenbetreiber*innen, Veranstalter*innen,
Kulturproduzent*innen und die jeweils zuständigen Verwaltungsstellen sein.
In regelmäßigen Gesprächsrunden haben Interessierte die Möglichkeit, sich über
die Zielsetzungen und Wirkweisen des Kulturraummanagements sowie der
beteiligten Institutionen und Verwaltungsstellen zu informieren und
auszutauschen, an Zielsetzungen und Projekten teilzunehmen, eigene
Vorstellungen und Wünsche zu präsentieren und weiteres Wissen über die
eigene Arbeit vorzustellen oder die Arbeit anderer kennen bzw. verstehen zu
lernen.
Wie bereits im Erarbeitungsprozess dieses Konzeptes etabliert, sollen in
regelmäßigen Abständen Open Air Konferenzen mit den verwaltungsinternen
Dienststellen und der Open Air Veranstalter*innen Szene stattfinden. In weiterer
Zukunft könnte die Einrichtung eines regelmäßig tagenden Runden Tisches
Open Air, an dem Verwaltungsstellen und Open Air Veranstalter*innen
gleichzeitig teilnehmen können, eine interessante und richtungsweisende
Möglichkeit sein.
[20]
Stadt Köln, Dezernat für Kunst und Kultur, Kulturraummanagement
8 Verfahrensgrundlagen
Die Verfahrensgrundlagen erläutern die in den folgend beschriebenen
Verfahrensvorschlägen zur Flächenauswahl und Katalogisierung, der Zuordnung
von Veranstaltungen zu bestimmten Veranstaltungstypen, formulierten
Merkmalen und die zugehörigen über das KRM zur Verfügung gestellten
Hilfsmittel. Diese finden sich als Arbeitsgrundlage in den Angaben der Flächen-
und Veranstaltungsbögen, im Flächensteckbrief sowie in der Open Air
Flächenmatrix wieder. Auch spiegeln sie sich in den Ergänzungsgutachten zu
Betrieb und Sicherheit sowie zum Lärmschutz (bei den Pilotflächen bereits
vorliegend) wider. Sie bilden ebenso die Grundlage für die verwaltungsrechtliche
Bearbeitung durch die zuständigen Verwaltungsstellen, sollten Genehmigungen
erforderlich werden. Die Zuordnung erfolgt alphanumerisch mit Bezug auf
Intensität der Einwirkungen auf das Umfeld, die Zahl der Teilnehmenden
(Veranstaltungskategorien) als auch auf den Lärmschutz und die damit
verbundenen Bedingungen (Lärmimmissionskategorien).
8.1 Veranstaltungskategorien in der Open Air
Flächenmatrix
8.1.1 Veranstaltungskategorien und Matchingprozess
Die Veranstaltungskategorien ermöglichen eine einfache Zuordnung von
Veranstaltungen zu einer bestimmten Nutzungscharakteristik als auch einer
bestimmten Form von Beschallung (Immissionskategorie). Wenn also eine
Veranstaltung einer bestimmten Kategorie zugeordnet werden kann und
gleichzeitig eine Fläche eine dadurch definierte Nutzung - auch im Hinblick auf
Beschallung und Lärm - erlaubt, kann für eine angedachte Veranstaltung,
aufgrund der einfachen Typenzuordnung, leichter eine Auswahl an möglichen
Flächen getroffen werden. Umgekehrt kann eine Veranstaltung mit der
Veränderung der relevanten Inhalte, einfacher auf eine gewünschte zur
Verfügung stehende Fläche angepasst werden. Hinzu kommt für die Flächen
eine Verknüpfung mit sich verändernden Anforderungen an die Betriebs- und
Rahmensicherheitskonzeption.
[21]
Stadt Köln, Dezernat für Kunst und Kultur, Kulturraummanagement
Die Veranstaltungskategorie wird alphanumerisch über die Kombination der
Merkmalreihe A bis E und 1 – 5 definiert. Die Buchstabenmerkmale umfassen
die Art und den Umfang der Flächennutzung. Die nummerische Merkmalreihe 1
– 5 bestimmen sowohl den Grad als auch die Dauer der Lärmeinwirkung auf die
Besucher*innen und die Umwelt. Das Ergebnis der Kombination aus den beiden
Faktoren, der Veranstaltungstyp, bestimmt die grundsätzlichen Anforderungen
an das Verfahren sowie den Umfang der vorzulegenden Unterlagen. Als
Verständnis-Grundlage dient die Open Air Flächenmatrix. Die dortigen
Festlegungen für die einzelnen Flächen werden Teil des Flächensteckbriefs.
Die Zahl der Besuchenden wird im Bereich der Veranstaltungskategorie
komplementär betrachtet und bildet in der Regel die relevante Schwelle für
Betriebs- und Sicherheitskonzepte sowie zugehöriger Notfallplanungen. Die
Veranstaltungsgröße bedingt auch eine bestimmte Einwirkungsintensität und ist
mit zunehmendem Ausmaß auch mit Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der
öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie ggf. auch zur Aufrechterhaltung der
Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs verbunden.
8.1.2 Definition der Unterscheidungskriterien
Die Unterscheidungskriterien sind wie folgt zu differenzieren:
8.1.2.1 Unterscheidungskriterium Einwirkungsintensität
Die Einwirkungsintensität beschreibt Art und Umfang der Einwirkungen auf das
Umfeld. Die gebildeten Kategorien sind in die Buchstabenreihe A bis E
eingebettet und unterscheiden sich wie folgt:
Veranstaltungskategorie A
Veranstaltung im Freien tagsüber ohne besondere Nutzung von baulichen
Anlagen, Straßenraum oder Grünflächen. Der Ausschank und die Ausgabe von
Getränken und Speisen sind nicht vorgesehen. Eine Belastung mit Müll ist nicht
zu erwarten (in der Regel bis zu ca. 500 Teilnehmende).
Veranstaltungskategorie B
Veranstaltung im Freien tagsüber und abends mit möglichen besonderen
Nutzungen von baulichen Anlagen, Straßenraum oder Grünflächen. Getränke
und Speisen werden ausgegeben. Müll fällt in geringem Umfang an (in der Regel
bis zu ca. 1.000 Teilnehmende).
[22]
Stadt Köln, Dezernat für Kunst und Kultur, Kulturraummanagement
Veranstaltungskategorie C
Veranstaltung im Freien tagsüber und abends mit umfangreichen Nutzungen von
baulichen Anlagen, Straßenraum oder Grünflächen. Der Ausschank von
Getränken und die Ausgabe von Speisen sind ein integrierter Bestandteil der
Veranstaltung. Durch die Nutzung entstehen möglicherweise Auswirkungen auf
das Umfeld (in der Regel zwischen ca. 500 und 2.000 Teilnehmende).
Veranstaltungskategorie D
Veranstaltung im Freien bis in die späten Abendstunden mit intensiven
Nutzungen von baulichen Anlagen, Straßenraum oder Grünflächen. Der
Ausschank von Getränken und die Ausgabe von Speisen sind ein integrierter
Bestandteil der Veranstaltung. Durch die Nutzung entstehen erwartbar diverse
Auswirkungen auf das Umfeld (in der Regel zwischen ca. 1.000 und 3.000
Teilnehmende).
Veranstaltungskategorie E
Veranstaltung im Freien zunächst ohne zeitliche Einschränkung mit intensiven
Nutzungen von baulichen Anlagen, Straßenraum oder Grünflächen. Der
Ausschank von Getränken und die Ausgabe von Speisen sind ein integrierter
Bestandteil der Veranstaltung. Durch die Nutzung entstehen erwartbar starke
Auswirkungen auf das Umfeld (in der Regel ca. 1.000 bis max. 4.999
Teilnehmende).
8.1.2.2 Zusatzkriterium Teilnehmendenzahl
Die Zahl der Teilnehmenden spiegelt die Einwirkungen nicht nur auf das Umfeld,
sondern auch den Anspruch an Technik, Organisation, Infrastruktur sowie
Versorgung wider und ist deshalb auch bestimmendes Kriterium der
Veranstaltungskategorie. Aus diesem Faktor folgen aber auch die Anforderungen
an das Betriebs- und Rahmensicherheitskonzept, wenngleich sich im Bereich der
Betriebs- und Rahmensicherheitskonzeption die Grenzen etwas aufweichen und
verschieben.
[23]
Stadt Köln, Dezernat für Kunst und Kultur, Kulturraummanagement
Hier gelten dann gesonderte Klassen:
Dimension Konzeptart Anmerkung
bis ca.
1.000
Personen
Qualifizierte Veranstaltungsbeschreibung
und Basissicherheitskonzept und
Notfallplanung
ca.1.000
Personen
mit einem
Siko-
Horizont bis
über 2.000
Personen
Betriebs- und Rahmensicherheitskonzept
ab 1.000 bis
zu 3.000
Personen
Betriebskonzept mit Sicherheits- und
Notfallplanung ergänzt um eine
verkehrliche Betrachtung
Aber:
Eine verkehrliche
Betrachtung ist nicht
erforderlich, wenn die
ausreichende
Erschließung im
öffentlichen Verkehr
über den gesamten
Veranstaltungszeit-
raum gewährleistet ist
und eine dement-
sprechende Nutzung
erwartet werden
kann.
ab ca. 2.000
bis
ca. 5.000
Personen
Umfängliches Sicherheitskonzept mit
ausgearbeiteter Risikoanalyse, Maßnah-
menbeschreibung und Notfallplanung in
Szenarien sowie einer einfachen
Verkehrskonzeption
Die Betrachtung endet generell bei 4.999 Teilnehmer*innen.
[24]
Stadt Köln, Dezernat für Kunst und Kultur, Kulturraummanagement
8.1.2.3 Kriterien im Lärmschutz
Für die Kategorisierung im Lärmschutz werden 5 Kategorien gebildet, die wegen
der Bedeutung der Unterscheidung nach Tages-, Ruhe- und Nachtzeiten
wiederum nach der Art der Wochentage in weitere 5 Unterkategorien
unterschieden werden.
Da die Charakteristik der Beschallung inhaltlich stark beeinflusst ist, wurden
bestimmten Veranstaltungsarten auch bestimmte Kategorien zugewiesen. Als
Hilfsmittel wurden Lautstärkebereiche in der Versorgungslautstärke am lautesten
Punkt im Besucherbereich bzw. gepegelten Messpunkt am FOH herangezogen.
Lärmschutzkategorie 1 - Veranstaltungsinhalt und Lärmintensität
Vorspiel, Lesungen, Straßenkunst, Akrobatik, Theater, Foren, Diskussionen,
Informationen
Definition im Rahmen der Immissionsprognosen: Veranstaltungen ohne
Beschallung
Lärmschutzkategorie 2 - Veranstaltungsinhalt und Lärmintensität
Konzerte, Lesungen, Straßenkunst, Akrobatik, Theater, Foren, Diskussionen,
Informationen, verstärkte Sprache, teilverstärkte Musik, lautere Instrumente
Definition im Rahmen der schalltechnischen Berechnungen: Veranstaltungen mit
verstärkter Sprache, teilverstärkter Musik oder lauten Instrumenten [< 89 dB (A)]
Lärmschutzkategorie 3 - Veranstaltungsinhalt und Lärmintensität
Konzerte, Akrobatik, Theater, Foren, Diskussionen, Lesungen, verstärkte Musik
mit niedriger bis normaler Konzertlautstärke
Definition im Rahmen der schalltechnischen Berechnungen: Veranstaltungen mit
verstärkter Musik bei niedriger Lautstärke [89 – 93 dB (A)]
Lärmschutzkategorie 4 - Veranstaltungsinhalt und Lärmintensität
Konzerte, Shows, Theater, DJ
Definition im Rahmen der schalltechnischen Berechnungen: Veranstaltungen mit
verstärkter Musik bei normaler Lautstärke [93 – 97 dB (A)]
[25]
Stadt Köln, Dezernat für Kunst und Kultur, Kulturraummanagement
Lärmschutzkategorie 5 - Veranstaltungsinhalt und Lärmintensität
Clubbetrieb, Party
Definition im Rahmen der schalltechnischen Berechnungen: Veranstaltungen mit
verstärkter Musik bei hoher Lautstärke [> 97 dB (A)]
In eckigen Klammern ist jeweils die typische Lautstärke der Beschallung in dieser Kategorie,
gemessen in 10 m Entfernung zu den Schallquellen mittig vor der Bühne, angegeben.
Seltene Ereignisse
Gemäß Freizeitlärm-Erlass des Landes NRW kann bei Anlagen, deren
Geräuschemissionen trotz der Einhaltung des Standes der
Lärmminderungstechnik zur Überschreitung der Immissionsrichtwerte im
Regelbetrieb führen, ein sogenanntes „Seltenes Ereignis“ beantragt werden.
Dabei handelt es sich um Ereignisse mit einer begrenzten Zeitdauer, deren
Anzahl auf 18 Tage (24-Stunden-Zeitraum) pro Kalenderjahr beschränkt ist.
Außerdem dürfen Seltene Ereignisse nicht an mehr als zwei aufeinander
folgenden Wochenenden stattfinden. Die Immissionsrichtwerte werden bei
Seltenen Ereignissen gegenüber den für die jeweilige Gebietseinordnung und
den jeweiligen Beurteilungszeitraum geltenden Regelrichtwerten um 10 dB(A)
angehoben, dürfen aber folgende Höchstwerte am Immissionsort (nicht FOH)
nicht überschreiten:
• Tag außerhalb der Ruhezeit 70 dB(A)
• Tag innerhalb der Ruhezeit 65 dB(A)
• Nacht 55 dB(A)
Die Anzahl der 18 seltenen Ereignisse pro Jahr gilt in Bezug auf die betroffenen
Nutzungen. Wirken mehrere Verursacher bzw. Veranstaltungsstandorte am
gleichen Immissionsort ein (Stichwort: Lärmquartiere), so wird die Gesamtzahl
unter allen beitragenden Verursachern aufgeteilt. Dabei ist sicherzustellen, dass
an den betroffenen schutzwürdigen Nutzungen stets jedes dritte Wochenende
von seltenen Ereignissen freigehalten wird. Es können hier die bestehenden
Rasterkarten (Teil des Lärmschutzgutachtens) genutzt werden.
Es wird empfohlen, für Veranstaltungen, die immissionsrechtlich als Seltenes
Ereignis qualifiziert werden, eine schallmesstechnische Begleitung am
Immissionsort zu prüfen und ggf. zu beauflagen.
[26]
Stadt Köln, Dezernat für Kunst und Kultur, Kulturraummanagement
8.1.2.4 Vorgehensweise bei der Erstellung der schalltechnischen
Berechnungen
In den schalltechnischen Berechnungen für die einzelnen Flächen wird jeweils
der Veranstaltungsbetrieb dargestellt, mit dem am jeweils betrachteten Standort
die geltenden Immissionsrichtwerte – einerseits im Regelfall und andererseits bei
einem „seltenen Ereignis“ – vollständig ausgeschöpft werden.
Unterscheidungsrelevant für die jeweils zu beachtenden Immissionsrichtwerte
sind neben der Gebietseinordnung der umgebenden Flächen, die Wochentage
(Werktage, Sonn- und Feiertage) und die Beurteilungszeiträume (außerhalb der
Ruhezeit, innerhalb der Ruhezeit, in der Nachtzeit).
Er werden die folgenden Gebietsarten unterschieden:
● Krankenhäuser, Kurgebiete, Pflegeanstalten
● Reine Wohngebiete (WR)
● Allgemeine Wohngebiete (WA), Kleinsiedlungsgebiete (WS)
● Kerngebiete (MK), Dorfgebiete (MD), Mischgebiete (MI)
● Gewerbegebiete (GE)
● Industriegebiete (GI)
Die Beurteilungszeiträume sind folgendermaßen definiert:
● Werktags außerhalb der Ruhezeit: 08 - 20 Uhr
(12 Stunden)
● Werktags innerhalb der Ruhezeit: 06 - 08 Uhr und 20 – 22 Uhr
(jeweils 2 Stunden)
● Sonntag außerhalb der Ruhezeit: 09 – 13 Uhr und 15 – 20 Uhr
(9 Stunden)
● Sonntag innerhalb der Ruhezeit: 07 – 09 Uhr, 13 – 15 Uhr, 20 – 22 Uhr
(jeweils 2 Stunden)
● Werktags / sonntags nachts: lauteste volle Stunde zwischen
22 – 06 / 07 Uhr (1 Stunde)
Den schalltechnischen Berechnungen wird für die vergleichbare Ermittlung der
Ausschöpfung der jeweils geltenden Immissionsrichtwerte eine Betriebszeit von
180 Minuten - außerhalb der Ruhezeit und/oder von 120 Minuten innerhalb der
Ruhezeit und/oder von 60 Minuten innerhalb der Nachtzeit - zugrunde gelegt.
Dieser Betrieb wird abschließend einer der Lärmschutzkategorien zugeordnet.
Die so ausgewiesene Lärmschutzkategorie stellt für die jeweilige Fläche die
maximale Nutzungsmöglichkeit dar.
[27]
Stadt Köln, Dezernat für Kunst und Kultur, Kulturraummanagement
Eine der jeweiligen Ergebnisübersicht nachgestellten Korrekturtabelle enthält
Angaben darüber, wie eine Veränderung der Betriebszeiten (= Einwirkzeiten
innerhalb des jeweiligen Beurteilungszeitraums) gegenüber den vorgenannten
sich auf die möglichen Immissionswerte der Veranstaltung auswirkt. In der Regel
führt eine Verkürzung des Einwirkzeitraums zu einer Erhöhung der möglichen
Immissionswerte, während eine Verlängerung des Einwirkzeitraums zu einer
Senkung führt. So wird über die Betriebsdauer der Veranstaltung auch die
mögliche Lärmschutzkategorie der Veranstaltung beeinflussbar.
Mit einem praxisnahen Anwendungsbeispiel für die Anwendung der
Korrekturtabelle schließt die schalltechnische Berechnung.
8.1.3 Hinweis
Der Wunsch nach Bildung von Kategorien zur Verfahrensvereinfachung und
Standardisierung erfordert die Akzeptanz von Konventionen. Die gebildeten
Grenzen zur Differenzierung der Kategorien gehen deshalb nicht an den
äußersten Rand des theoretisch Möglichen. Sollte diese Anforderung bestehen,
so wären die Vorhabenträger*innen darauf verwiesen, ein
Einzelgenehmigungsverfahren mit Einzelbegutachtungen anzustrengen.
Die Lärmschutzbetrachtung steht immer auch in Abhängigkeit des jeweiligen
Umfelds und den damit verbundenen Gebietsklassen. Nähere Angaben hierzu
finden sich hier im Konzept sowie in den jeweiligen Lärmschutzgutachten.
8.2 Weitere Unterscheidungsmerkmale
Als weitere Unterscheidungsmerkmale, selbstverständlich auch in Abhängigkeit
zu den oben genannten Kriterien, stellen sich die Sachverhalte dar, die eine
Einzelgenehmigungspflicht auslösen können. Dies sind:
8.2.1 Bauordnungsrechtliche Nutzungsänderungen
Die Veränderung der genehmigten baulichen Nutzung kann ein
Nutzungsänderungstatbestand sein und eine Genehmigungspflicht auslösen, die
einer vorgängigen Prüfung bedarf und im Ergebnis die vorgesehene Nutzung von
einer Genehmigung sowie weiteren Auflagen abhängig machen kann.
[28]
Stadt Köln, Dezernat für Kunst und Kultur, Kulturraummanagement
8.2.2 Errichtung baulicher Anlagen
Die Errichtung baulicher Anlagen kann eine Genehmigungspflicht auslösen,
wodurch ein Baugenehmigungsverfahren, ggf. in vereinfachtem Umfang, zu
durchlaufen ist. Die Genehmigung kann dann mit weiteren Auflagen versehen
werden.
8.2.3 Errichtung und Betrieb Fliegender Bauten
Die Aufstellung von Fliegenden Bauten - gleich welcher Art - ist der zuständigen
Bauordnungsbehörde anzuzeigen, Aufbau und Betrieb können mit weiteren
Auflagen versehen werden.
8.2.4 Nutzungen im öffentlichen Verkehrsraum
Die Nutzung von öffentlichem Verkehrsraum für Veranstaltungen stellt in der
Regel eine Sondernutzung dar und ist nach Straßen- oder Straßenverkehrsrecht
erlaubnispflichtig. Die Erlaubnis kann nach Notwendigkeit mit weiteren Auflagen
versehen werden.
8.2.5 Nutzung von Grünanlagen
Die Nutzung von Grünanlagen stellt nach Kölner Stadtrecht einen
Erlaubnistatbestand dar und verlangt nach einer Genehmigung, die Nutzung
kann nach Notwendigkeit mit weiteren Auflagen versehen werden.
8.2.6 Nutzungen in Landschaftsschutzgebieten
Bei Nutzungen in Landschaftsschutzgebieten muss die jeweilige Veranstaltung
im Einklang mit den für das jeweilige Landschaftsschutzgebiet geltenden
Schutzzwecken vereinbar sein, hierzu zählt bspw. im Kölner Grüngürtel die
Erholung der Bevölkerung und kann mit der Notwendigkeit einer
Ausnahmegenehmigung verbunden sein. Für einzelne Flächen können deshalb
weitere Einschränkungen hinsichtlich Art und Umfang der Nutzung bestehen.
8.2.7 Ausschank von alkoholischen Getränken
Der Ausschank von alkoholischen Getränken zum sofortigen Verzehr vor Ort
verlangt die Beantragung einer Schankgenehmigung, die Genehmigung kann
nach Notwendigkeit mit weiteren Auflagen versehen werden.
[29]
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8.2.8 Verwendung von Pyrotechnik
Die Verwendung von Pyrotechnik ist ab einer bestimmten Klasse einzeln
anmelde- und genehmigungspflichtig.
8.3 Gelände- und Betriebsstatus
Zusätzliche noch zu beachtende Unterscheidungsmerkmale sind Gelände- und
Betriebsstatus.
8.3.1 Geländestatus
Bei allen Flächen ist der Geländestatus von großer Bedeutung. Bei Flächen, die
im Eigentum der jeweiligen Betreiber*innen stehen, genügt das Ergreifen der
Initiative durch die Eigentümer*innen. Sind die Flächen aber mit einer
Zweckbindung vermietet oder überlassen, ist die beabsichtigte Nutzung mit
dieser Zweckbindung in Einklang zu bringen bzw. die Zweckbindung ist
anzupassen oder aufzugeben. Darüber hinaus muss die Zustimmung der
Eigentümer*innen beigebracht werden.
8.3.2 Betriebsstatus
Hier ist das Unterscheidungskriterium, ob eine Fläche für den beabsichtigten
Veranstaltungsbetrieb bereits genutzt wird oder ob es sich um eine
Neuerschließung und Nutzbarmachung handelt.
8.3.2.1 Bestandsnutzungen
Wenn bereits Bestandsnutzungen als Kulturflächen bestehen, so muss bei der
Aufnahme der Fläche in den KRM-Katalog die baurechtliche Genehmigungslage
mitbetrachtet werden. Bereits bestehende – auch nur einmalig ausgesprochene
Genehmigungen – müssen evaluiert und in das weitere Verfahren miteinbezogen
werden. Gleiches gilt für die auf dem Weg zum Bestandsbetrieb gemachten
Erfahrungen, denn diese müssen bei der Verwaltung in der Ermessensausübung
Berücksichtigung finden. Umgekehrt kann das KRM und Folgenutzer*innen auf
diesen Erfahrungssatz aufbauen.
[30]
Stadt Köln, Dezernat für Kunst und Kultur, Kulturraummanagement
8.3.2.2 Neunutzungen
Anders bei Neunutzungen: Hier muss eine umfassende Aufnahme und Prüfung
sowie die gesamte Verwaltungsarbeit neu geleistet werden. Die Verfahren sind
dementsprechend aufwändig, die Kategorisierungen müssen allesamt neu
erfolgen, Betriebs- und Rahmensicherheitskonzepte müssen neu geschaffen und
auch mehrfach evaluiert werden, bevor eine Aufnahme in den KRM-
Flächenkatalog erfolgen kann.
[31]
Stadt Köln, Dezernat für Kunst und Kultur, Kulturraummanagement
9 Verfahrensbeschreibung
Flächenangebot
Dem Ziel der Konzeption entsprechend wird hier nachfolgend das Verfahren
beschrieben, welches zum Ziel hat, bisher noch nicht institutionalisierte oder noch
gar nicht genutzte Flächen als Open Air Kulturflächen vorübergehend oder
dauerhaft – jedenfalls nicht nur einmalig – nutzbar zu machen.
9.1 Verfahren beim Kulturraummanagement
Das Verfahren für Open Air Flächen wird im KRM initialisiert. Zum Start des
Verfahrens muss
- eine Betreiber*in einer Fläche (Vorhabenträger*in) das Interesse am
Betrieb einer Open Air Fläche beim KRM anmelden (a.) oder
- eine Veranstalter*in/ Kulturproduzent*in (Vorhabenträger*in) das
Interesse an der Durchführung einer oder mehrerer Open Air
Veranstaltungen auf einer konkreten Potenzialfläche anmelden (b.) oder
- das KRM eigenständig eine Fläche identifizieren (c.).
9.1.1 Flächenidentifikation
Die Flächenidentifikation folgt in der Regel einem bestimmten Prozess, der hier
beschrieben wird.
9.1.1.1 Interessensbekundung
Bekundet ein Dritter (a.) ein Interesse an der Nutzung einer Open Air Fläche und
diese befindet sich noch nicht im Flächenkataster des KRM, wird diese Fläche
nach Möglichkeit durch die Vorhabenträger*in über den
Flächenerfassungsbogen erfasst. Im Falle, dass eine Vorhabenträger*in eine
Potenzialfläche identifiziert (b.), geht das KRM gemeinsam mit der
Vorhabenträger*in auf die Betreiber*in (privat, im Besitz Dritter oder städtisch)
dieser Fläche zu und generiert bei einer möglichen Realisierbarkeit die
entsprechenden Merkmale sowie Faktoren für einen Open Air Betrieb.
[32]
Stadt Köln, Dezernat für Kunst und Kultur, Kulturraummanagement
9.1.1.2 Flächenidentifikation durch das KRM
Bei einer Flächenidentifikation durch das KRM (c.) werden die über die Fläche
bekannten Merkmale und Faktoren sowie die beabsichtigte Nutzung durch
Mitarbeiter*innen des KRM in einen Flächenerfassungsbogen eingetragen.
9.1.1.3 Flächenerfassungsbogen
Im Flächenerfassungsbogen werden alle wesentlichen Merkmale der Fläche
möglichst so erfasst, dass im nachfolgenden Verfahren keine Rückfragen zur
Fläche vermerkt werden müssen (siehe Anhang).
9.1.2 Vorläufige Eignungsbewertung durch KRM und Runder
Tisch Open Air
Unter Heranziehung des Flächenerfassungsbogens führt das KRM in eigener
Verantwortung zunächst eine vorläufige Eignungsbewertung durch. Diese
umfasst die überschlägige Bewertung, ob die Fläche anhand der in diesem
Konzept definierten Grundlagen und Regelungen (u.a. Open Air Flächenmatrix)
für die Durchführung von Open Air Veranstaltungen in einer oder mehreren der
Kategorien A1 bis E5 geeignet sein könnte. Im Idealfall erfolgt auch eine
Rücksprache mit bereits etablierten Vorhabenträger*innen am Runden Tisch
Open Air. Führt die vorläufige Eignungsbewertung zu einem negativen Ergebnis,
wird die Fläche als potenzielle Open Air Fläche verworfen, und das Verfahren
endet an dieser Stelle. Führt die vorläufige Eignungsbewertung zu einem
positiven Ergebnis, erfolgt im nächsten Schritt eine Eignungsprüfung durch
Fachplaner. Hierbei muss - je nach Ressourcenverfügbarkeit - eine interne
Priorisierung durch KRM erfolgen.
9.1.3 Eignungsprüfung durch Fachplaner
In dieser Phase werden durch geeignete Fachplaner folgende Erhebungen und
Prüfungen durchgeführt:
- Beurteilung der allgemeinen Flächeneignung aus Sicht von
Veranstaltungsfachplanern
- Beurteilung der Flächenerschließung
- Beurteilung der Flächenbeschaffenheit und Verkehrssicherheit
- Beurteilung der Bestands-Infrastruktur
- Summarische Prüfung ordnungs- und bauplanungsrechtlicher sowie
bauordnungsrechtlicher Gegebenheiten am Flächenstandort
[33]
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- Erstellung von Rahmenbetriebs- und Sicherheitskonzepten für den
Flächenbetrieb unter Beschreibung der betrieblichen Anforderungen für
die Veranstaltungskategorien A bis E
- Zuordnung möglicher Veranstaltungskategorien A1 bis E5 in einer
flächenbezogenen Matrix
- Erstellung von schalltechnischen Prognosen für den Flächenbetrieb unter
Anwendung der in diesem Konzept definierten Lärmschutzkategorien 1 bis
5
- Erstellung eines Flächensteckbriefs mit den wesentlichen Informationen
zur Fläche und ihren Betriebseigenschaften
- Erstellung eines Pflichtenhefts mit Maßnahmen, die vor Aufnahme der
Fläche in das Flächenangebot grundsätzlich durchzuführen sind. Dies
können regelmäßig bauliche, infrastrukturelle, vertragliche,
ordnungsrechtliche und/oder planungsrechtliche Maßnahmen sein.
Kommen die Fachplaner grundsätzlich zu einem positiven Prüfergebnis, d.h. sind
einer geprüften Fläche Veranstaltungskategorien grundsätzlich zur Durchführung
zuzuordnen, erfolgt im nächsten Schritt die verwaltungsinterne Flächenprüfung.
9.2 Verwaltungsverfahren für die
Flächennutzung
Zur Genehmigung einer Flächennutzung für Veranstaltungen muss nach der Art
der Fläche, der gewünschten oder möglichen Nutzung und des damit
verbundenen Rechtsrahmens unterschieden werden:
● Im Bereich des Bauplanungs- , des Bauordnungsrechts und im Bereich
des Naturschutzrechts muss vorgängig möglicherweise der
Rechtsrahmen - also der zugehörige Flächennutzungs- oder
Bebauungsplan - geändert werden. Dies bedingt in vielen Fällen eine
Entscheidung in politischen Gremien. In anderen Fällen genügt eine
Ausnahmegenehmigung.
● In allen anderen Fällen ergibt sich die Erlaubnispflicht erst für die konkrete
Nutzung. Es können aber vorgängig die Kriterien für die Einzelerlaubnis
definiert werden, wenngleich für den konkreten Einzelfall möglicherweise
noch ein Ermessensspielraum der Verwaltung besteht. Dies betrifft
insbesondere folgende Fälle:
● Die Nutzung des öffentlichen Straßenraums für Veranstaltungen ist
außerhalb des jeweils zugelassenen Gemeingebrauchs
sondernutzungserlaubnispflichtig.
[34]
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● Die Nutzung von Grünanlagen ist wegen deren besonderen
Schutzes gleichfalls in den meisten Fällen erlaubnispflichtig.
● Die Nutzung von baulichen Anlagen, die sonst zu anderen Zwecken
genutzt werden, und bei denen die Umnutzung diesen Rahmen
ausnahmsweise überschreitet oder durch die besondere Nutzung
überhaupt erst eine bauliche Anlage entsteht, die dann einer
Genehmigungspflicht unterliegen könnte.
Darüber hinaus können erwünschte Veranstaltungsinhalte weitere
Genehmigungs- oder Anzeigetatbestände auslösen. Hierzu zählen insbesondere
der Aufbau und Betrieb von Fliegenden Bauten, die Beschallung über das
grundsätzlich erlaubte Maß hinaus, der Ausschank von Alkohol, die Verwendung
von Pyrotechnik oder auch der Betrieb von Infrastruktureinrichtungen.
In allen anderen Fällen kann die Erlaubnispflicht durch konkrete Gefährdungen
der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der Sicherheit und Leichtigkeit des
Straßenverkehrs begründet sein.
Die Anforderungen an das Verwaltungsverfahren bestehen in diesem Stadium
aus der grundsätzlichen Herstellung der Rechtsrahmen für die Nutzung und der
Erteilung der erforderlichen Dauergenehmigung.
Das Ergebnis des Vorverfahrens auf Verwaltungsseite ist die Bildung einer
Nutzungsperspektive und Klarheit darüber, welche Bedingungen für die Nutzung
gelten bzw. welche Auflagen in einer konkretisierenden Genehmigung
üblicherweise formuliert werden müssen. Die Ergebnisse werden - ggf. unter
Einbeziehung der Ergebnisse aus den Konzepten und Gutachten - in die
Angebotsplanung (Flächensteckbriefe) mit aufgenommen.
Im Idealfall entsteht so für jede Fläche ein Katalog von Standardauflagen
verschiedener Fachbehörden, die in einem konkreten
Veranstaltungsgenehmigungsverfahren in vereinfachter und - vor allem im
Vergleich zu Einzelverfahren - beschleunigter Form in eine Genehmigung fließen
können.
[35]
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9.3 Verfahren bei Betreiber*innen und
Kulturproduzent*innen
Identifizieren Betreiber*innen oder Kulturproduzent*innen
(Vorhabenträger*innen) bei einer Fläche ein Nutzungsinteresse, so kann eine
Voranfrage beim KRM gestartet werden. Liegen zu der Fläche schon
Erkenntnisse vor, so können diese vermittelt werden. Liegen aber noch keine vor,
so wird die Fläche über den Flächenerfassungsbogen erfasst und beim KRM
unter Vorlage der relevanten Unterlagen eingereicht. Das Verfahren folgt dann
dem Prozess nach Kapitel 9.1. Danach wird ein entsprechender
Verfahrensvorschlag unterbreitet.
Hat die Vorprüfung ergeben, dass ein Betriebs- und Rahmensicherheitskonzept
gefertigt werden muss, so übernimmt im Regelfall die Vorhabenträger*in die
Beauftragung der jeweiligen Gutachter. Die so gefertigten Gutachten werden
sodann in das nun folgende Verwaltungsverfahren zur Prüfung der
Flächeneignung zur Bestimmung der Art und des Umfangs der
Nutzungsmöglichkeit eingebracht. Die zu fertigenden Gutachten können bei
Beantragung und Vorliegen der Voraussetzungen durch den Open Air
Infrastrukturfonds gefördert werden.
Die Ergebnisse werden dann an das KRM zurückgespiegelt und im Sinne der
Angebotsplanung mit den jeweiligen Nutzungsoptionen in den Flächensteckbrief
und die dazugehörige Open Air Flächenmatrix aufgenommen.
Auf Basis dessen kann dann durch die Vorhabenträger*in entweder selbst in das
Verfahren für die Genehmigung der Veranstaltung gegangen werden oder die
Vorhabenträger*in oder das KRM identifizieren eine Kulturproduzent*in, die mit
eigener Antragstellung die Veranstaltungsplanung sowie die Grundlagenbildung
für eine spätere Durchführung schafft.
9.4 Erstellung der Betriebs- und
Sicherheitskonzeptionen
Das Ergebnis der summarischen Flächeneignungsprüfung durch das KRM, der
zu beteiligenden Verwaltungsstellen und einer darauffolgenden Abstimmung
kann in der Notwendigkeit zur Erstellung eines Betriebs- und
Rahmensicherheitskonzepts münden.
[36]
Stadt Köln, Dezernat für Kunst und Kultur, Kulturraummanagement
Das Betriebs- und Rahmensicherheitskonzept antizipiert die angedachte
Nutzung nach Art und Umfang. Im weiteren Erarbeitungsprozess werden sodann
alle für die Nutzung der Fläche wesentlichen Betriebsbedingungen untersucht
und beschrieben. Diese gehen zur Erstellung der Rahmensicherheitskonzeption
als Planungsgrundlagen in die Konzeptionierung ein. Diese bilden die Basis der
über die Rahmensicherheitskonzeption durchgeführten Risikoanalyse, deren
Ergebnis die Maßnahmenfestlegungen - im technischen, organisatorischen,
personenbezogenen Katalog verbunden mit entsprechenden
Kommunikationsmaßnahmen - nach sich zieht. Als Ergänzung für die
Implementierung wird zugleich auch ein Sicherheits- und Notfallplan gefertigt.
Wichtig ist hierbei, dass sowohl die Betriebs- als auch die
Rahmensicherheitskonzeption bereits avisierte Auflagen mit einbezieht, damit
die gewünschte Standardisierung überhaupt Wirkung entfalten kann bzw. die
gewünschten Effizienzen entstehen können.
9.5 Erstellung der Lärmprognosen und
Lärmschutzgutachten
Das Ergebnis der einfachen Vorprüfung kann in der Notwendigkeit zur Erstellung
eines Lärmschutzgutachtens mit Lärmprognose münden.
Das Lärmschutzgutachten mit Lärmprognose nimmt die gewünschte Nutzung
nach Art und Umfang auf. Im weiteren Erarbeitungsprozess werden sodann alle
für die Nutzung der Fläche wesentlichen Lärmschutzfaktoren untersucht und
beschrieben. Diese gehen zur Erstellung des Lärmschutzkonzepts als
Planungsgrundlagen in die Konzeptionierung ein. Unter Berücksichtigung der
Lärmschutzanforderungen und den angestrebten Nutzungen können
gutachterliche Anforderungen an Einrichtung, Betrieb und Beschallung sowie
entsprechende Einwirkzeiten formuliert werden.
Wichtig ist hierbei, dass das Lärmschutzkonzept nicht nur die bereits avisierten
Auflagen der Ordnungsbehörde, sondern ggf. auch naturschutzrechtliche
Bedingungen mit einbezieht, damit die gewünschte Standardisierung überhaupt
Wirkung entfalten kann und die gewünschten Effizienzen entstehen können.
[37]
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9.6 Ergebnissicherung und Angebotsplanung
Die Ergebnisse des gesamten Vorprüfungs- und Begutachtungsprozesses
münden in der Fertigung eines Flächensteckbriefs und einer Flächenmatrix, die
alle relevanten Eckpunkte einer Nutzung sowie formulierte Bedingungen für eine
Durchführung - für die jeweiligen Veranstaltungstypen - zusammenfassend
beschreiben.
Die zugehörigen Betriebs- und Rahmensicherheitskonzepte als auch das
Lärmschutzgutachten bzw. die Lärmschutzprognose dienen dabei als Anlage.
Der Flächensteckbrief, die Flächenmatrix, das Betriebs- und
Rahmensicherheitskonzept und das Lärmschutzgutachten bzw. die
Lärmprognose werden sodann Teil der Flächenangebotsplanung des KRM. Bei
entsprechenden Veranstaltungsanfragen kann so aus einem qualifizierten Pool
für die jeweilige Interessenbekundung eine den Anforderungen entsprechende
Fläche ausgewählt werden.
Die verwaltungsrechtlichen Aspekte, der Ermöglichungsrahmen, die seitens der
Fachbehörden zu formulierenden Auflagen und Bedingungen sowie das
zugehörige Verfahren, werden im Sinne der Transparenz und Erwartbarkeit
gleichfalls Teil dieser Angebotsplanung.
[38]
Stadt Köln, Dezernat für Kunst und Kultur, Kulturraummanagement
[39]
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10 Verfahrensbeschreibung
Veranstaltungen
Für die Genehmigung von Veranstaltungen, welche die in diesem Konzept
genannten Voraussetzungen erfüllen und die auf Flächen stattfinden sollen, die
nach den in diesem Konzept getroffenen Regelungen Teil des Flächenangebots
der Stadt Köln für Open Air Veranstaltungen sind, wird ein standardisiertes
Verfahren durchgeführt.
10.1 Interessenbekundung
Für den Beginn des Verfahrens steht, dass ein Vorhabenträger*in eine
Interessenbekundung für die Durchführung einer konkreten Veranstaltung zu
einem konkreten Termin an das KRM richtet. Diese Interessenbekundung kann
sich auf eine konkrete Fläche aus dem Flächenangebot beziehen oder offen sein.
Für die Abgabe dieser Interessenbekundung wird ein Fragebogen eingerichtet.
Die Angaben in diesem Fragebogen sollen so umfassend sein, dass anhand der
entsprechenden Auswertung eine Kategorisierung der Veranstaltung möglich ist.
Vorhabenträger*innen können sich beim KRM bezüglich der
Veranstaltungskategorien und verfügbaren Flächen beraten lassen.
10.2 Erfassung und Kategorisierung
Die eingegangene Interessenbekundung wird beim KRM erfasst. Die
Veranstaltung wird, aufgrund der Angaben im Fragebogen und gegebenenfalls
unter fachlicher Beratung, einer der Kategorien A1 - E5 und den
Lärmschutzkategorien 1 – 5 zugeordnet. Der so definierte Veranstaltungstyp
bildet sodann die Grundlage für das Matching mit den möglichen Flächen.
10.3 Flächenauswahl
Anhand des definierten Veranstaltungstyps werden dann durch das KRM mittels
Flächenkatalog zu dieser Kategorie passende Flächen identifiziert und deren
Verfügbarkeit zum gewünschten Termin geprüft. Zu unterscheiden sind hierbei
Interessenbekundungen, die bereits eine konkrete Wunschfläche beinhalten (Fall
1) und solche, die offen eingereicht werden (Fall 2).
[40]
Stadt Köln, Dezernat für Kunst und Kultur, Kulturraummanagement
Als Ergebnis der Eignungsprüfung sind Veranstaltungsplanung und
Flächenangebot in Einklang gebracht, die Fläche definitiv ausgewählt
(gematcht).
10.3.1 Antragsprüfung und Flächenbestätigung
Im erstem Fall erfolgt eine Prüfung der Wunschfläche auf Eignung für das
Vorhaben (Abgleich mit der Open Air Flächenmatrix) und ihre terminliche
Verfügbarkeit. Das KRM übersendet bei positivem Ergebnis eine Bestätigung
über die für das Vorhaben ausgewählte Fläche und den reservierten
Nutzungstermin an den Vorhabenträger*in.
10.3.2 Vorschlagsprüfung und Flächenauswahl
Im zweiten Fall erfolgt ein Abgleich des gesamten Flächenangebots auf Eignung
und Verfügbarkeit für das Vorhaben; beantragte Kategorie mit der Open Air
Flächenmatrix. In diesem Fall erhalten Vorhabenträger*innen einen Vorschlag
geeigneter und verfügbarer Flächen (gemäß Flächenmatrix) vom KRM.
Die Vorhabenträger*innen führen dann in eigener Verantwortung und unter
Anerkennung der Nutzungs-, Betriebs- und Sicherheitsbedingungen sowie der zu
erwartenden Verwaltungsauflagen eine konkrete Eignungsprüfung der Flächen
für ihr Vorhaben durch.
Entscheiden sich Vorhabenträger*innen für eine der ihnen angebotenen Flächen
aus dem Flächenkatalog, teilen sie dem KRM die Entscheidung mit. Das KRM
übersendet daraufhin eine Bestätigung über die für das Vorhaben ausgewählte
Fläche und den reservierten Nutzungstermin an den/die Vorhabenträger*in. Eine
Kopie der Bestätigung geht vom KRM als Verfahrensankündigung an die
Ordnungsbehörde und falls erforderlich auch an die Bauordnungsbehörde.
Kommen Vorhabenträger*innen zu keinem positiven Ergebnis bei der
Flächenauswahl, endet die Verfahrensdurchführung auf Basis dieses Konzepts.
Den Vorhabenträger*innen steht es frei, ohne weitere Begleitung des KRM,
dennoch ein Genehmigungsverfahren durchzuführen.
[41]
Stadt Köln, Dezernat für Kunst und Kultur, Kulturraummanagement
10.4 Veranstaltungskonzeptionierung und Antrag
Nach Vorliegen der KRM-Bestätigung erfolgt die Antragstellung des/der
Vorhabenträger*in bei der/den (Bau-) Ordnungsbehörde/n der Stadt Köln.
Mit dem Antrag haben die Vorhabenträger*innen für die konkrete Veranstaltung
ein beurteilungsfähiges Durchführungskonzept der Veranstaltung vorzulegen,
welches auf Basis der in diesem Konzept beschriebenen Regelungen erstellt
wurde. Nur so kann das Genehmigungsverfahren als standardisiertes Verfahren
durchgeführt werden und der Veranstalter somit auch den Erlass standardisierter
Auflagen und Durchführungsbedingungen erwarten. Die Veranstaltung muss
deshalb unter Beachtung der geltenden Standards für die vorgesehene Fläche
geplant werden. Die möglichen Bühnenstandorte ergeben sich aus der jeweiligen
Musterbetriebskonzeption. Die vorgesehene Veranstaltungstechnik wird
bestimmt, die Einrichtungen der Infrastruktur und die Erschließung der Fläche
geplant. Es wird ggf. ein veranstaltungsspezifisches Betriebskonzept auf Basis
des vorhandenen Betriebs- und Rahmensicherheitskonzeptes gefertigt, welches
auch Auskunft über die geplanten Organisationsbedingungen und die
erforderlichen Abläufe gibt.
Sollte z. B. von den Vorgaben der schalltechnischen Berechnungen und der im
Rahmen des Konzepts vorliegenden Immissionsprognose abgewichen werden,
so müssen diese Unterlagen veranstaltungsspezifisch von der Vorhabenträger*in
modifiziert erarbeitet und vorgelegt werden.
Nach Vollständigkeitsprüfung der Antragsunterlagen durch die (Bau-)
Ordnungsbehörde leitet diese das gebotene Verwaltungsverfahren - unter
bedarfsweiser Beteiligung der jeweils zuständigen Fachbehörden - ein.
10.4.1 Genehmigungsphase
Nachdem die beteiligten Verwaltungsstellen eine positive Stellungnahme
abgegeben haben, erteilen sie die für die Genehmigung erforderlichen Auflagen,
die im Standardfall den Auflagen aus dem Flächennutzungskonzept
entsprechen. Eine Genehmigung kann erteilt werden.
Bei einer Ablehnung des Antrags begründen die Verwaltungsstellen ihre
Bedenken und teilen ggf. mit, wie diese beseitigt werden können. Das KRM
begleitet das Abhilfeverfahren in Kooperation mit der Vorhabenträger*in.
[42]
Stadt Köln, Dezernat für Kunst und Kultur, Kulturraummanagement
10.4.2 Evaluierung
Nach Sinn und Zweck des Open Air Kulturflächen Konzeptes sollen die
Veranstaltungsflächen für die Veranstaltungsdurchführung nachhaltig gesichert
werden. Dies macht eine Evaluierung unbedingt erforderlich.
10.4.2.1 Durch die Betreiber*innen und Kulturproduzent*innen
Nach erfolgreicher Durchführung legen Betreiber*innen und
Kulturproduzent*innen dem KRM eine kurze Evaluation (max. 1 DIN A4 Seite)
vor. Diese soll es dem KRM ermöglichen, Veranstaltung und Flächeneignung
sowie Verlauf zu bewerten und ggf. Optimierungen einzuleiten. Die Abgabe ist
grundsätzlich freiwillig, bei Erhalt einer Open Air Infrastrukturförderung aber
verpflichtend. Dieser Bericht wird mit den beteiligten Verwaltungsstellen geteilt
und soll dem nachhaltigen Wissenstransfer und einem konstanten Lerneffekt
aller Beteiligten dienen.
10.4.2.2 Durch das KRM und die Verwaltungsstellen
Die Konzeptkonformität der Veranstaltung, die Einhaltung der Auflagen und das
Erscheinungsbild der Veranstaltung werden durch das KRM in Kooperation mit
den Fachämtern der Stadt Köln stichprobenartig evaluiert. Von besonderer
Bedeutung sind hier die Kommunikationsfreude, das allgemeine
Erscheinungsbild, die Einhaltung von Vorschriften und Regeln, die Verträglichkeit
der Art und Weise der Nutzung sowie der Publikumszuspruch. Das Ergebnis der
Evaluierung wird sowohl dem/der Veranstalter*in als auch den beteiligten
Behörden im Nachgang mitgeteilt.
10.5 Verfahrensablauf im Prozessschema
Der Verfahrensablauf und die Handlungen der Verfahrensbeteiligten werden
nachfolgend in einem Prozessschema dargestellt.
[43]
Stadt Köln, Dezernat für Kunst und Kultur, Kulturraummanagement
[44]
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10.6 Besonderheiten im Verwaltungsverfahren
Dem KRM kommt trotz aller Koordinierungsaufgaben nicht die Funktion einer
federführenden Stelle im Sinne des Orientierungsrahmens1 des
Innenministeriums des Landes NRW zu, die für andere Verwaltungsstellen
entscheiden soll und darf. Diese bleiben normkonform bei den jeweilig
zuständigen Verwaltungsstellen. Demnach hat das Verfahren unter Einbindung
des KRM auch keine Konzentrationswirkung, die Anträge müssen bei Erfordernis
form- und fristgerecht bei den zuständigen Verwaltungsstellen gestellt werden.
10.7 Veranstaltungsspezifische Genehmigung
Eine Reihe von Tatbeständen löst eine fachbehördliche Genehmigungspflicht
aus oder es können veranstaltungsbezogene Auflagen verfügt werden. Dies
betrifft folgende Bereiche:
▪ Die Veränderung der erlaubten baulichen Nutzung und/oder die Errichtung
baulicher Anlagen kann eine Genehmigungspflicht auslösen, die im
Genehmigungsverfahren eine vorgängige Prüfung notwendig und im
Ergebnis die vorgesehene Nutzung von weiteren Auflagen abhängig
machen kann.
▪ Die Aufstellung von Fliegenden Bauten ggf. der Erteilung einer
Ausnahmegenehmigung bedarf und der zuständigen
Bauordnungsbehörde anzuzeigen ist, Aufbau und Betrieb können mit
weiteren Auflagen verbunden werden.
▪ Die Beschallung über die bestehenden Grenzwerte hinaus (Seltenes
Ereignis) verlangt eine Genehmigung der Ordnungsbehörde.
▪ Die Nutzung von öffentlichem Verkehrsraum stellt in der Regel eine
Sondernutzung dar und ist nach Straßen- oder Straßenverkehrsrecht
erlaubnispflichtig. Die Erlaubnis kann nach Notwendigkeit mit weiteren
Auflagen versehen werden.
▪ Die Nutzung von Grünanlagen stellt nach Kölner Stadtrecht einen
Erlaubnistatbestand dar und verlangt nach einer Genehmigung, die
Nutzung kann nach Notwendigkeit mit weiteren Auflagen versehen
werden.
1 https://www.im.nrw/themen/gefahrenabwehr/sicherheit-vor-ort/sicherheit-bei-veranstaltungen
[45]
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▪ Bei Nutzungen in Landschaftsschutzgebieten muss die jeweilige
Veranstaltung im Einklang mit den für das jeweilige
Landschaftsschutzgebiet geltenden Schutzzwecken vereinbar sein, hierzu
zählt im Kölner Grüngürtel die Erholung der Bevölkerung. Für einzelne
Flächen können deshalb weitere Einschränkungen hinsichtlich Art und
Umfang der Nutzung bestehen.
▪ Der Ausschank von alkoholischen Getränken zum sofortigen Verzehr vor
Ort verlangt die Beantragung einer Schankgenehmigung, die
Genehmigung kann nach Notwendigkeit mit weiteren Auflagen versehen
werden.
Die jeweiligen Bedingungen für Ausnahmegenehmigungen und Genehmigungen
werden als Ergebnis einer behördlichen Abstimmung in die Flächensteckbriefe
aufgenommen.
[46]
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11 Beratende Begleitung
Das KRM bietet im Rahmen der übertragenen Aufgaben auch eine vermittelnde
und beratende Begleitung sowohl für die zu beteiligenden Verwaltungsstellen als
auch für die Betreiber*innen und Kulturproduzent*innen. Dies bezieht sich auf
folgende Aspekte:
- Flächenidentifikation und Angebotserweiterung
- Matching von Veranstaltungsanfrage und Flächenangebot
- Vermittlung von Flächen für Veranstaltungen
- Verständnisförderung in einzelnen Sachverhalten
- Begleitung des Verwaltungsverfahrens
- Initiierung von Verständigungsprozessen bei Konflikten
[47]
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12 Unterstützungsangebote
Das KRM bietet im Rahmen der übertragenen Aufgaben eine Reihe von
Unterstützungsangeboten.
12.1.1 Handlungshilfen
Dem KRM stehen eine Reihe von Handlungshilfen zur Verfügung. Hierzu zählen
folgende Dokumente:
▪ Flächenerfassungsbogen
▪ Veranstaltungsfragebogen
▪ Open Air Flächenmatrix zur Einordnung von Flächen und Veranstaltungen
▪ Betriebskonzepte mit der Option auf Erweiterungen
▪ Rahmensicherheitskonzepte mit Sicherheits- und Notfallplänen, die
bedarfsweise konkretisiert werden können.
▪ Lärmschutzgutachten, die bedarfsweise konkretisiert werden können.
12.1.2 Online-Angebote als mögliche Perspektive
Sobald das Open Air Konzept beschlossen ist, könnten, wenn zugleich die
rechtlichen Rahmenbedingungen bestehen und die hierzu notwendigen Mittel zur
Verfügung stehen, die geschaffenen Handlungshilfen auch in die digitalen
Strukturen der Stadtverwaltung der Stadt Köln integriert werden.
In einem weiteren Schritt könnten die Flächenerfassung und die Open Air
Flächenmatrix in einer Datenbank erfasst und die Informationen verfügbar
gemacht werden. Zugleich könnten die Ergebnisse einer Veranstaltungsanfrage
automatisiert zu Flächenempfehlungen führen.
Die Betriebs- und Rahmensicherheitskonzepte sowie die Lärmschutzgutachten
würden dann auch als Wissensbasis elektronisch und interaktiv zur Verfügung
stehen.
[48]
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12.1.3 E-Government
Das E-Government-Gesetz und die E-Government-Strategie bilden die
Grundlage für die digitale Transformation der Verwaltung in Nordrhein-Westfalen.
Bürger*innen, Unternehmen und Verbände haben den Anspruch, dass ihre
Anliegen schnell und effizient aufgenommen und bearbeitet werden.
E-Government – also die elektronische medienbruchfreie Abwicklung von
Geschäftsprozessen der öffentlichen Verwaltung – ist deshalb im Zeitalter der
dynamisch fortschreitenden Digitalisierung aller Lebensbereiche unverzichtbar.
Dies soll nach Etablierung des Open Air Flächen Konzepts auch für die Arbeit
des KRM und den zu beteiligenden Behörden gelten. Die Online-Angebote
könnten das Konzept auch in dieser Hinsicht zukunftsfähig halten.
[49]
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13 Glossar
Veranstaltungs-
kategorie
Die Veranstaltungskategorie beschreibt die Unterscheidung
der Veranstaltungen nach Art und Umfang der Nutzung sowie
der Einwirkungsintensität auf das Umfeld.
Immissions-
kategorie
Die Immissionskategorie beschreibt die Unterscheidung nach
Art und Umfang der mit der Veranstaltung verbundenen
Beschallung.
Veranstaltungstyp Der Veranstaltungstyp ergibt sich aus der Kombination von
Flächenkategorie sowie Immissionskategorie und kann
flächenspezifisch aus der Open Air Flächenmatrix
ausgelesen werden.
Pilotfläche Eine Fläche, die für eine erstmalige Nutzung im Rahmen des
Open Air Konzepts vorgesehen ist.
Vorerschließung Vorerschließung meint im Rahmen des Open Air
Kulturflächen Konzepts die summarische Vorprüfung durch
das KRM, die voraussichtlich zu beteiligenden
Verwaltungsstellen und die bei positivem Ausgang zu
erstellenden Fachgutachten sowie ggf. die notwendige
vorgängige Änderung des Rechtsrahmens (z. B.
Nutzungsänderungsgenehmigung, Satzungsänderungen
usw.)
Open Air
Kulturflächen
Konzept
Offizieller Titel der vorgelegten Konzeption. Open Air für die
Veranstaltungsart. Kultur, weil es in Köln eine bestehende
Kulturbewegung für die Veranstaltungsart gibt. Flächen
Konzept, weil die konzeptionelle Befassung mit dem Thema
in einem laufenden Prozess zur Identifikation,
Eignungsprüfung und nachhaltigen Erschließung münden
soll.
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Stadt Köln, Dezernat für Kunst und Kultur, Kulturraummanagement
Open Air
Flächenmatrix
In der Open Air Flächenmatrix werden zunächst allgemein
und sodann je betrachtete Fläche drei unterschiedliche
Betrachtungsbereiche mit Kategorien gebildet: (1) die
Veranstaltungskategorie mit einer Differenzierung der
Einwirkung auf das Umfeld auch orientiert nach der Zahl der
Besucher*innen (2) der zugehörigen Rahmensicherheits-
konzeption sowie (3) der Lärmintensität.
Vorhaben-
träger*innen
Die Vorhabenträger*innen sind die Personen oder
Organisationen, die entweder als Betreiber*innen oder als
Kulturproduzent*innen oder auch beidem eine Fläche oder
eine Veranstaltung betreiben oder/und organisieren.
Kultur-
produzent*innen
Kulturproduzent*innen planen, organisieren und führen
Veranstaltungen im Sinne des Open Air Kulturflächen
Konzeptes durch.
Betreiber*innen Betreiber*innen sind die Personen und Organisationen, die
die tatsächliche und rechtliche Verfügungsgewalt über eine
Fläche haben und so für Aufnahme, Unterhaltung oder
Einstellung des Betriebs verantwortlich sind.
Antragsteller*innen Antragsteller*innen sind die Organisationen oder Personen,
welche im verwaltungsrechtlichen Sinn, ein konkretes
Verwaltungshandeln (im Sinn eines Verfahrens oder einer
Entscheidung) einfordern.
Einwirkungs-
intensität
Die Einwirkungsintensität umschreibt den Umfang der
Auswirkung einer Veranstaltung auf das Umfeld und umfasst
dabei folgende Kriterien: Art und Umfang der Nutzung des
öffentlichen Raums, Veranstaltungsarten, Versorgung von
Teilnehmer*innen und damit verbundene Anforderungen an
Organisation und Infrastruktur, Anforderungen an die
Veranstaltungssicherheit im eigentlichen Sinn, Implikationen
auf die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs.
FOH Front-of-House: Mischer-Platz bei Konzerten, meist inmitten
des Publikumsraums gelegen.
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Stadt Köln, Dezernat für Kunst und Kultur, Kulturraummanagement
14 FAQ
Hier werden nach der Vorstellung des Konzepts und mit Bezug auf die
Ergebnisse der Workshop-Phase die ersten FAQ eingearbeitet.
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Stadt Köln, Dezernat für Kunst und Kultur, Kulturraummanagement
Autoren der Konzeption
An der Erstellung dieser Konzeption und ihrer Grundlagen waren die folgenden
Autoren beteiligt (in alphabetischer Reihenfolge):
ARGE Kommunale Sicherheit: Marten Pauls, Daniel Schlatter
Kulturraummanagement: David Nil Morsi, Benjamin Thele
Über die Autoren der Konzeption
Dipl.-Betriebswirt (FH) Marten Pauls, MBA, ist Gründer und Geschäftsführer von
campo – event engineering. Campo ist spezialisiert auf Projektentwicklung,
Genehmigungsverfahren und Durchführung von Großveranstaltungen im
Außenbereich und u.a. seit 2003 beteiligt an der Umsetzung von Deutschlands
größtem Open Air Festival mit Camping, Rock am Ring.
Seit Mitte der 90er Jahre ist Marten Pauls in verschiedenen Rollen in der
Veranstaltungsindustrie tätig, u.a. als Geländegutachter, Infrastruktur- und
Sicherheitsfachplaner, Crowd Management Experte, Produktions- und
Veranstaltungsleiter, u.a. seit 2003 bei Rock am Ring und bei den Neuauflagen
von „Werner – Das Rennen“ in den Jahren 2018 und 2019 auf dem Flugplatz
Hartenholm. In den vergangenen zehn Jahren hat campo das Tätigkeitsfeld
erweitert, bietet über verschiedene Hochschulen (u.a. HfMT Hamburg) und
private Bildungsträger (u.a. TÜV Rheinland) Seminare zum Thema
Veranstaltungssicherheit an und übernimmt Beratungsmandate in der
Veranstaltungsindustrie.
Für den BDKV ist Marten Pauls in interorganisationalen Arbeitsgruppen als
Vertreter tätig, u.a. im Forum Veranstaltungswirtschaft, das im Februar 2021 das
„Manifest Restart“ einschließlich einer Stufenmatrix zur Wiederöffnung der
Veranstaltungsindustrie publiziert hat.
Daniel Schlatter ist Rechtsanwalt und Mediator ist Partner einer
Rechtsanwaltspartnerschaft mit den Beratungsschwerpunkten
Veranstaltungssicherheits- und Veranstaltungsvertragsrecht. Zudem ist er
Inhaber und Mitgesellschafter in mehreren Unternehmungen, die im Bereich der
Entwicklung von Veranstaltungsorten, der Veranstaltungsplanung und
Durchführung tätig und auf die Kernbereiche Produktion,
Veranstaltungssicherheit, Infektionsschutz und Hygiene sowie
Publikumsverkehrsmanagement spezialisiert sind.
Seit dem Ende der 90er Jahre ist Daniel Schlatter in unterschiedlichen
Funktionen für die Planung und Durchführung von Großveranstaltungen
verantwortlich. Nicht nur als Veranstaltungsleiter des Wacken Open Air sondern
auch als geschätzter Berater für Veranstaltungssicherheit und
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Stadt Köln, Dezernat für Kunst und Kultur, Kulturraummanagement
Publikumsverkehrsmanagement bei Veranstaltungen begleitet der Experte große
Veranstalter bei vielen verschiedenen Veranstaltungen.
Wie wichtig die Arbeit von Verbänden ist, zeigt sich in der aktuellen Lage. Daniel
Schlatter ist deshalb im Vorstand des Vereins zur Förderung der Sicherheit von
Großveranstaltungen tätig, engagiert sich bei der Forschungsgesellschaft für
Straßenverkehr seit langem für die ganzheitliche Betrachtung von
Veranstaltungssicherheit und Veranstaltungsverkehr und ist verschiedenen
Arbeitsgruppen und Arbeitskreisen beteiligt.
campo – event engineering und IVVM SCHLATTER sind die Gesellschafter der
Arbeitsgemeinschaft ARGE KOSI – Kommunale Sicherheit GbR.
Die ARGE KOSI hat u.a. im Jahr 2021 im Auftrag des Landes Schleswig-Holstein
einen bundesweit in Regierungen und Fachbehörden beachteten Leitfaden für die
sichere Durchführung von Großveranstaltungen in Zeiten der Covid-19-Pandemie
erarbeitet.
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat für Kunst und Kultur
Kulturraummanagement
13-SI/193-24/VII/ /04.2024
Herausgeber
Stadt Köln
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat für Kunst und Kultur
Kulturraummanagement
Richartzstraße 2-4
50667 Köln
kulturraummanagement@stadt-koeln.de
www.stadt-koeln.de
Redaktion
Kulturraummanagement
David Nil Morsi
Benjamin Thele
ARGE KOSI – Arbeitsgemeinschaft Kommunale Sicherheit
Kühnehöfe 20
22761 Hamburg
Daniel Schlatter
Marten Pauls
arge@kommunalesicherheit.de
www.kommunalesicherheit.de
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- An der Schanz
- Berliner Straße
- Richartzstraße 2
- Am Ring
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 1024/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 25.04.2024
- Erstellt
- 18.03.2024 10:07