0248/2022
Freigabe von Mitteln der Kulturförderabgabe zur Förderung des "Film Festival Cologne 2022" und der Veranstaltung "TINCON 2022"
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Beschlussvorlage Ausschuss
3446 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/VI/2 Vorlagen-Nummer 0248/2022 Freigabedatum 02.02.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Freigabe von Mitteln der Kulturförderabgabe zur Förderung des "Film Festival Cologne 2022" und der Veranstaltung "TINCON 2022" Beschlussorgan Wirtschaftsausschuss Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: Im Haushaltsplan 2022 stehen im Teilergebnisplan 1501 - Wirtschaft und Tourismus - Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen - der Stabsstelle Wirtschaftsförderung für das „Film Festival Cologne 2022“ in Höhe von 240.000 Euro und aus Mitteln der Kulturförderabgabe für „TINCON 2022“ in Höhe von 20.000 Euro, insgesamt 260.000 Euro, zur Verfügung. 1. Der Wirtschaftsausschuss beschließt die Unterstützung des „Film Festival Cologne 2022“ und der „TINCON 2022“. 2. Der Finanzausschuss beschließt zur Durchführung der Maßnahmen die Freigabe der im Teiler- gebnisplan 1501 - Wirtschaft und Tourismus - in der Teilplanzeile 15 -Transferauf-wendungen - veranschlagten konsumtiven zahlungswirksamen Aufwandsermächtigungen in Höhe von 260.000 Euro für die Realisierung des „Film Festival Cologne 2022“ und die „TINCON 2022“. Wirtschaftsausschuss 10.02.2022 Finanzausschuss 14.03.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 260.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Rat hat in seiner Sitzung am 09.11.2021 für das Haushaltsjahr 2022 im Rahmen der Haushalts- planberatung 2022 beschlossen, im Teilergebnisplan 1501 - Wirtschaft und Tourismus - Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen – für die Stabsstelle Wirtschaft Mittel in Höhe von 240.000 Euro für die Ausrichtung des Film Festival Cologne (Fortführung des Haushaltsplanbeschlusses für 2020/2021 bis Haushaltsjahr 2024) sowie aus Mitteln der Kulturförderabgabe 20.000 Euro für die Veranstaltung TINCON bereit zu stellen. Die bereit gestellten Mittel in Höhe von 260.000 Euro bedürfen der Freiga- be durch den Wirtschafts- und Finanzausschuss. Für die Durchführung des Film Festival Cologne 2022 ist, wie in den Vorjahren, eine Auszahlung in drei Raten vorgesehen, für TINCON in zwei Raten. Hierdurch wird gewährleistet, dass die zwingend erforderlichen Vorarbeiten durchgeführt und notwendige Verpflichtungen eingegangen werden kön- nen. Die weiteren Raten orientieren sich am notwendigen Projektverlauf. Begründung der Dringlichkeit: Die notwendigen Vorarbeiten zur Durchführung der Veranstaltungen müssen dringend begonnen werden. Die Veranstalter benötigen hierfür Planungssicherheit, deshalb soll der nächstmögliche Wirt- schaftsausschuss und Finanzausschuss erreicht werden.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0248/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 02.02.2022
- Erstellt
- 20.01.2022 10:17