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2805/2019

Erweiterung der Nord- und Südseite der Hohenzollernbrücke; Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 09.01.2020

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 12.03.2020, TOP 4.6

Anlage 7, Auszug BV 1, 05.03.2020

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Ansehen

Anlage 5 - Verfahrensbeschreibung zur Vergabe der Planungsleistungen

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Ansehen

Anlage 1 - Zustimmung des Rechnungsprüfungsamtes

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Ansehen

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 07/2025

· application/pdf

Ansehen

Anlage 4 - Vorabauszug Niederschrift StEA 30.01.2020

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 3 - Übersicht Maßnahmen an und um die Hohenzollernbrücke

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Ansehen

Anlage 6 - Auszug Verkehrsausschuss 21.01.2020

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Ansehen

Anlage 2 - Visualisierung Bogenbrückenvariante der Südseitenerweiterung

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Ansehen

Anlage 7, Auszug BV 1, 05.03.2020

3584 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Herr Droske 
Telefon:  (0221) 221-91709  
Fax       :  (0221) 221-26592 
E-Mail:  ralf.droske@stadt-koeln.de 
Datum: 06.03.2020 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Innenstadt vom 05.03.2020  
öffentlich 
1.2 Erweiterung der Nord- und Südseite der Hohenzollernbrücke; Bedarf s-
feststellungs- und Planungsbeschluss 
2805/2019 
Beschluss, geändert: 
Die Bezirksvertretung Innenstadt empfiehlt folgenden Beschluss: 
1. Der Rat stellt den Bedarf zur Vergabe von Planungsleistungen für die Erweiterung der 
Nord- und Südseite der Hohenzollernbrücke fest und beauftragt die Verwaltung, die 
Maßnahme, vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung, bis zur Vorpla-
nung (Leistungsphase 2 HOAI) vorzubereiten. 
2. Gleichzeitig beschließt der Rat die erste Freigabe von investiven Auszahlungser-
mächtigungen in Höhe von 500.000 € des Teilfinanzplans 1202 – Brücken, Tunnel, 
Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8 – Auszahlung für Baumaßnahmen, bei der Finanz-
stelle 6901-1202-0-0350 – Fuß- und Radwegerweiterung Hohenzollernbrücke, im 
Haushaltsjahr 2020. 
3. Unabhängig von den Planungen, die Gegenstand dieser Verwaltungsvor-
lage sind, bekräftigt die Bezirksvertretung Innenstadt ihren Beschluss 
3561/2017 und betont die fortgesetzte Notwendigkeit einer kurzfristig zu 
realisierenden provisorischen Rampe für den Radverkehr auf der Nord-
seite der Hohenzollernbrücke bis zum Breslauer Platz. Sie beauftragt die 
Verwaltung, den zuständigen Gremien den entsprechenden Baube-
schluss schnellstmöglich vorzulegen.  
 
4. Die Verwaltung wird außerdem beauftragt, der Bezirksvertretung Innen-
stadt darzulegen, wie sie im Lichte der auf der Südseite der Brücke ge-
planten Erweiterungen mit dem Nadelöhr vor dem Heinrich-Böll-Platz 
umzugehen gedenkt. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich zugestimmt gegen SPD.

1.2.1 Änderungsantrag Grüne zur Vorlage 2805/2019 - Erweiterung der Nord- 
und Südseite Hohenzollernbrücke  
AN/0310/2020 
 
 
Beschluss: 
Die Verwaltungsvorlage wird wie folgt ergänzt: 
 
3. Unabhängig von den Planungen, die Gegenstand dieser Verwaltungsvorlage sind, 
bekräftigt die Bezirksvertretung Innenstadt ihren Beschluss 3561/2017 und betont die 
fortgesetzte Notwendigkeit einer kurzfristig zu realisierenden provisorischen Rampe 
für den Radverkehr auf der Nordseite der Hohenzollernbrücke bis zum Breslauer 
Platz. Sie beauftragt die Verwaltung, den zuständigen Gremien den entsprechenden 
Baubeschluss schnellstmöglich vorzulegen. 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich zugestimmt, gegen FDP.  
 
4. Die Verwaltung wird außerdem beauftragt, der Bezirksvertretung Innenstadt darzu-
legen, wie sie im Lichte der auf der Südseite der Brücke geplanten Erweiterungen mit 
dem Nadelöhr vor dem Heinrich-Böll-Platz umzugehen gedenkt. 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich zugestimmt, gegen SPD. 
 
3. Unabhängig von den Planungen, die Gegenstand dieser Verwaltungsvorlage sind, 
bekräftigt die Bezirksvertretung Innenstadt ihren Beschluss 3561/2017 und betont die 
fortgesetzte Notwendigkeit einer kurzfristig zu realisierenden provisorischen Rampe 
für den Radverkehr auf der Nordseite der Hohenzollernbrücke bis zum Breslauer 
Platz. Sie beauftragt die Verwaltung, den zuständigen Gremien den entsprechenden 
Baubeschluss schnellstmöglich vorzulegen.  
 
4. Die Verwaltung wird außerdem beauftragt, der Bezirksvertretung Innenstadt darzu-
legen, wie sie im Lichte der auf der Südseite der Brücke geplanten Erweiterungen mit 
dem Nadelöhr vor dem Heinrich-Böll-Platz umzugehen gedenkt.

Anlage 5 - Verfahrensbeschreibung zur Vergabe der Planungsleistungen

1878 Zeichen

Anlage 5 – Verfahrensbeschreibung zur Vergabe der Planungsleistungen  
 
Bezugnehmend auf den Auszug aus der Niederschrift der 45. Sitzung des 
Stadtentwicklungsausschusses vom 30.01.2020 zur Erweiterung der Nord- und Südseite der 
Hohenzollernbrücke; Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss Vorlagen Nr. 2805/2019 
wird nachstehend das Vergabeverfahren für die Ausschreibung der Planungsleistungen 
näher erläutert:  
 
Beschreibung Vergabeverfahren: 
In einem EU-weiten, zweistufigen Vergabeverfahren soll, als interdisziplinärer Wettbewerb, 
ein Planungsbüro/eine Planungsgemeinschaft mit zwei Fachdisziplinen (Ingenieurbau und 
Architektur) ausgelobt werden. Es werden Leistungen der Objekt- und Tragwerksplanung mit 
architektonischer Begleitung vergeben. Das Verfahren dient der Auswahl von qualifizierten, 
leistungsfähigen und interdisziplinär zusammengesetzten Bewerbern mit großer Erfahrung 
im Bereich Brückenbau. 
 
1. Stufe 
Die 1. Stufe beinhaltet einen Teilnahmewettbewerb, in dem geeignete 
Büros/Planungsgemeinschaften durch eine Auswahlmatrix, die sich an Eignungskriterien 
(z.B. Referenzen, Leistungsfähigkeit….) bemisst, ermittelt werden. Die sechs Teilnehmenden 
mit den höchsten Punktzahlen werden für die 2. Stufe ausgewählt.  
 
2. Stufe  
In der 2. Stufe werden, neben einem (zu vergütenden) Lösungsvorschlag und dem 
angebotenen Honorar, auch die Qualitäten des Planungsbüros/Planungsgemeinschaft 
bewertet.  
 
Ausgestaltung der Varianten: 
Innerhalb der Leistungsphase 2 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) 
werden 5 Varianten einer möglichen Brücke durch das/die ausgewählte 
Planungsbüro/Planungsgemeinschaft ausgearbeitet. Ein Gremium, bestehend aus Politik 
und Verwaltung, soll hieraus eine Vorzugsvariante auswählen, die dem Rat im Rahmen 
eines erweiterten Planungsbeschlusses zur Beschlussfassung vorgeschlagen wird.

Anlage 1 - Zustimmung des Rechnungsprüfungsamtes

1677 Zeichen

Anlage 1
29.10.2019
69 über Dez. VIII
Erweiterung der Fuß- und Radwegbrücke an der Nord- und Südseite der Hohenzollernbrü- 
cke.
Hier: Bedarfsprüfung über die Ingenieurleistungen für die Planung der Brücke auf der Süd­
seite und der Kragarmerweiterung auf der Nordseite der Hohenzollernbrücke.
RPA Nr.: 2019/1416 BD
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Entwurf der Beschlussvorlage lag den eingereichten Unterlagen nicht bei.
Ich gehe davon aus, dass Abstimmungen mit 66, Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung, 
über Verkehrsströme, z. B. im Bereich des Heinrich-Böll-Platzes, stattgefunden haben.
„Vorzugsvarianten'1  auf der Grundlage der Machbarkeitsstudie werden vonseiten 69, Amt für 
Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau, in den vorgelegten Unterlagen nicht empfohlen.
Grundsätzlich wird dem Bedarf, an jetzt notwendigen Ingenieurleistungen zugestimmt. 
Grundlage hierfür sollen die Empfehlungen für die weiteren Maßnahmen aus der Machbar­
keitsstudie (s. S. 122) sein, wenn der Rat einen entsprechenden Beschluss zur Planung und 
Umsetzung gefasst hat.
Für die Vergabeverfahren über die freiberuflichen Leistungen, bitte ich, das Urteil des EuGH 
vom 04.07.2019 zu beachten und sich mit 30, Amt für Recht, Vergaben und Versicherungen, 
abzustimmen.
Den Unterlagen ist nicht zu entnehmen, inwieweit die Dienststellen der Stadt Köln, z. B. 61, 
Stadtplanungsamt, mit den verschiedenen Varianten, vor allem mit den Vorschlägen zur süd­
lichen Brücke weiter verfahren werden. Es könnten dazu eigene Vorstellungen von 61 ange­
dacht werden, eventuell wird auch ein Brückengestaltungswettbewerb angeregt.
Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 07/2025

4214 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/69/690/2 
 
 
Vorlagen-Nummer 
2805/2019
Stand: 22.07.2025 
Sachstandsbericht  
Erweiterung der Nord- und Südseite der Hohenzollernbrücke; Bedarfsfeststellungs- 
und Planungsbeschluss 
Beschluss: 
 
1.    Der Rat stellt den Bedarf zur Vergabe von Planungsleistungen für die Erweiterung der Nord- 
und Südseite der Hohenzollernbrücke fest und beauftragt die Verwaltung, die Maßnahme, vor-
behaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung, bis zur Vorplanung (Leistungsphase 2 
HOAI) vorzubereiten. 
2.    Gleichzeitig beschließt der Rat die erste Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen 
in Höhe von 500.000 € des Teilfinanzplans 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teil-
planzeile 8 – Auszahlung für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 6901-1202-0-0350 – Fuß- 
und Radwegerweiterung Hohenzollernbrücke, im Haushaltsjahr 2020. 
3.    im Rahmen der anstehenden Planungen zu untersuchen, ob der bisherige Rad - und Fußweg 
aufgegeben und die neu zu errichtende Brücke auf der Südseite bis an die bisherigen Bau-
werke herangerückt werden kann.  
4.    die Situation am Heinrich-Böll-Platz für den Fuß- und Radverkehr so zu verbessern, dass die 
durch das neue Brückenbauwerk zusätzlichen Fuß - und Radverkehrsströme besser abgewi-
ckelt werden können  
5.    im Rahmen der zügigen Erweiterung der Nordseite der Hohenzollernbrücke die geplante 
Rampe zum Breslauer Platz zu integrieren. Dabei ist zu prüfen, ob die Rampe zusätzlich auch 
an das Rheinufer geführt werden kann.  
 
 
 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Oktober 2023  
Rad- und Gehwegbrücke auf der Südseite: 
Die Vorentwurfsplanung (Leistungsphase 2 HOAI) der separaten Rad- und Gehwegbrücke auf 
der Südseite der Hohenzollernbrücke ist abgeschlossen. Der erweiterte Planungsbeschluss 
wird aktuell vorbereitet.   
Verbreiterung des Rad- und Gehweges auf der Nordseite:

2 
 
Die Vorentwurfsplanung (Leistungsphase 2 HOAI) der Verbreiterung des Rad- und Gehweges 
auf der Nordseite ist abgeschlossen. Die Planung befindet sich derzeit in der Entwurfsplanung 
(Leistungsphase 3 HOAI). 
Linksrheinische nördliche Fuß- und Radwegrampe  
Siehe Vorlagennummer 0942/2020, Sachstandsbericht Oktober 2023. 
 
Juli 2025 
Rad- und Gehwegbrücke auf der Südseite: 
Die Vorentwurfsplanung (Leistungsphase 2, HOAI) ist abgeschlossen. Der erweiterte Pla-
nungsbeschluss für die Entwurfsplanung der Südseite wurde aufgrund der Beauftragung des 
Verkehrsgutachtens zurückgestellt.  
Verbreiterung des Rad- und Gehweges auf der Nordseite: 
Die Erweiterung der Nordseite befindet sich derzeit in der Entwurfsplanung (Leistungsphase 
3, HOAI). 
Linksrheinische nördliche Fuß- und Radwegrampe  
Sachstand siehe Vorlagennummer 0942/2020, Sachstandsbericht November 2024. 
Nächste Schritte: 
Oktober 2023 
Rad- und Gehwegbrücke auf der Südseite: 
Der erweiterte Planungsbeschluss soll voraussichtlich am 21.11.2023 dem Verkehrsaus-
schuss vorgelegt werden. 
Verbreiterung des Rad- und Gehweges auf der Nordseite: 
Die Entwurfsplanung wird bearbeitet. Der Baubeschluss steht aus Sicht der Verwaltung insbe-
sondere mit der Lösung für die linksrheinische Anbindung im Zusammenhang.   
Linksrheinische nördliche Fuß- und Radwegrampe  
Siehe Vorlagennummer 0942/2020, Sachstandsbericht Oktober 2023. 
 
Juli 2025 
 
Rad- und Gehwegbrücke auf der Südseite: 
Die Ausschreibung für die Erstellung eines Verkehrsgutachtens zur Anbindung des Rad- und 
Fußverkehrs an der Hohenzollernbrücke wurde veröffentlicht. Zurzeit erfolgt die Auswertung 
der eingereichten Angebote.  
Verbreiterung des Rad- und Gehweges auf der Nordseite: 
Die Ausschreibung für die Erstellung eines Verkehrsgutachtens zur Anbindung des Rad- und 
Fußverkehrs an der Hohenzollernbrücke wurde veröffentlicht. Zurzeit erfolgt die Auswertung 
der eingereichten Angebote.  
Linksrheinische nördliche Fuß- und Radwegrampe

3 
 
Sachstand siehe Vorlagennummer 0942/2020, Sachstandsbericht November 2024. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
Für diese Beschlussvorlage ist kein weiterer Sachstandsbericht geplant.  
Die weiteren Sachstandsberichte erfolgen über die aktuellen Vorlagen Nr. 0200/2023 und 
0942/2020.

Anlage 4 - Vorabauszug Niederschrift StEA 30.01.2020

4569 Zeichen

Anlage 4 
 
 
Geschäftsführung  
Stadtentwicklungsausschuss  
Herr Freitag 
Telefon:  (0221) 221-23148  
Fax       :  (0221) 221-24088 
E-Mail:  uwe.freitag@stadt-koeln.de 
Datum: 03.02.2020 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift d er 45. Sitzung des 
Stadtentwicklungsausschusses  vom 30.01.2020  
öffentlich 
6.3 Erweiterung der Nord- und Südseite der Hohenzollernbrücke; Bedarf s-
feststellungs- und Planungsbeschluss 
2805/2019 
RM Sterck begrüßt, dass in der Angelegenheit der Stadtentwicklungsausschuss die 
stadtgestalterischen Dinge klären werde. Aus seiner Sicht gebe es die Möglichkeiten, 
eines vierten Bogens, eines Plateaus ohne Aufbauten oder eine ganz moderne 
Form, für die ein entsprechender Wettbewerb ausgelobt werden müsse. Dies fehle 
jedoch in dem vorliegenden Verwaltungsvorschlag und sei nach seiner Auffassung 
enorm wichtig für die Vorplanung. Bei all dem müsse natürlich auch die denkmalpfle-
gerische Sicht mit einbezogen werden. 
RM Frenzel stimmt seinem Vorredner bezüglich der Gestaltung zu. Schließlich dürfe 
das Postkartenbild der Stadt Köln nicht zerstört werden. Nach seinem Dafürhalten 
müsse auch über die Notwendigkeit einer Brücke für den Radverkehr an dieser Stelle 
nachgedacht werden. Dies müsse man jedoch zunächst im Verkehrsausschuss kl ä-
ren. 
Vorsitzender Kienitz schließt sich ebenfalls seinen Vorrednern an und betont dabei, 
dass es um gestalterische und nicht verkehrstechnische Fragen gehe. Er wünscht 
sich ein Verfahren, in dem sich über die Ausgestaltung Gedanken gemacht werden. 
Die bisherige Darstellung habe bisher keinerlei Verbindlichkeit. Die Berücksichtigung 
der Aspekte bezüglich des Denkmalschutzes sei richtig und wichtig. Im Übrigen be-
trachte er die Hohenzollernbrücke eigentlich als Mittelachse zu den gewünschten 
Verbindungen zwischen dem Rheingarten und der Bastei und dem Ubierring und 
dem Deutzer Hafen. Dies solle nicht gänzlich aus den Augen verloren werden. Er 
schlägt deshalb vor, ein entsprechendes Qualifizierungsverfahren bei der Planung 
durchzuführen. 
RM Pakulat hält es durchaus für Bedenkenswert, die drei Bögen in einer filigraneren 
Konstruktion weiterzuführen, da es dadurch eine Verbindung zwischen der Historie 
und der Moderne gebe. Sie spricht sich jedoch dagegen aus, einen vierten gleichar-
tigen Bogen dahinter zu setzen. Abschließend weist sie auf eine historische Kon-

struktion in Nimwegen hin, wo eine Fahrradbrücke in einer leichteren Bauweise an 
eine Stahlbrücke gebaut worden sei. Ansonsten schließt sie sich dem Votum ihrer 
Vorredner an. 
Stadtkonservator Dr. Werner erläutert, dass das Vorhaben in Absprache zwischen 
den Ämtern für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau und für Denkmalschutz und 
Denkmalpflege umgesetzt werde. In diesem Zusammenhang plädiert er für eine Bo-
genbrücke, die sich in den vorhandenen Dreiklang einfügen müsse. 
RM Sterck erinnert an den Beschluss des Rates vom 19.12.2017, in dem die Verwal-
tung beauftragt worden sei, aufgrund des wachsenden Verkehrsaufkommens auf der 
Hohenzollernbrücke durch Radfahrende und zu Fuß Gehende, eine Erweiterung der 
Hohenzollernbrücke auf der Nord - und Südseite zu untersuchen. Er betont, dass 
nach seiner Auffassung diese Erweiterung unumgänglich sei. Er gibt zu bedenken, 
dass auch damit zu rechnen sei, dass die Deutsche Bahn irgendwann noch weitere 
Gleise auf der Hohenzollernbrücke benötige. Dies könne dazu führen, dass, wenn an 
der Südseite ein Anbau für die Radfahrer realisiert werde und die Deutsche Bahn an 
der Nordseite weitere Gleise anbaue, die ursprüngliche Hohenzollernbrücke nicht 
mehr zu erkennen sei.  
Beigeordneter Greitemann macht deutlich, dass sich das Konstrukt einer Bogenbrü-
cke im Prinzip der Hohenzollernbrücke unterordnen müsse. Diese Konstruktion müs-
se der heutigen Zeit entsprechen. Zum weiteren Verfahren spricht er sich gegen die 
Auslobung eines Wettbewerbs aus, sondern für ein Qualifizierungsverfahren mit 
ausgewählten Fachleuten (Ingenieurbüros), welches juriert werde, um gemeinsam 
mit der Denkmalpflege, die bestmögliche Lösung für die südlich Erweiterung der Ho-
henzollernbrücke zu erreichen 
Vorsitzender Kienitz bittet die Verwaltung, die Vorlage bis zur kommenden Ratssit-
zung um einen Passus bezüglich der Gestaltungsfrage zu erweitern. 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss bittet darum, das Verfahren über die Ausgestaltung 
darzustellen, gegebenenfalls ein Qualifizierungsverfahren durchzuführen und ver-
weist die Angelegenheit ohne Votum in die nachfolgenden Gremien. 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

Beschlussvorlage Rat

14213 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/69/690/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 2805/2019 
Freigabedatum 
09.01.2020  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Erweiterung der Nord- und Südseite der Hohenzollernbrücke; Bedarfsfeststellungs- und 
Planungsbeschluss 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat stellt den Bedarf zur Vergabe von Planungsleistungen für die Erweiterung der Nord- 
und Südseite der Hohenzollernbrücke fest und beauftragt die Verwaltung, die Maßnahme, 
vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung, bis zur Vorplanung (Leistungsphase 2 
HOAI) vorzubereiten. 
 
2. Gleichzeitig beschließt der Rat die erste Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen 
in Höhe von 500.000 € des Teilfinanzplans 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teil-
planzeile 8 – Auszahlung für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 6901-1202-0-0350 – Fuß- 
und Radwegerweiterung Hohenzollernbrücke, im Haushaltsjahr 2020. 
 
 
 
Verkehrsausschuss 21.01.2020 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 30.01.2020 
Stadtentwicklungsausschuss 30.01.2020 
Verkehrsausschuss  
Finanzausschuss 03.02.2020 
Rat 06.02.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   11.400.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung 
Aufgrund des weiterhin wachsenden Verkehrsaufkommens auf der Hohenzollernbrücke durch Rad-
fahrende und zu Fuß Gehende wurde die Verwaltung mit Beschluss des Rates vom 19.12.2017 (Vor-
lage Nr. 2036/2017) beauftragt, die mögliche Erweiterung der Hohenzollernbrücke auf der Nord- und 
Südseite weitergehend zu untersuchen.  
 
Ergänzend dazu hat der Verkehrsausschuss die Beauftragung einer entsprechenden Machbarkeits-
studie an ein externes Büro beschlossen (Vorlage Nr. 1011/2018). Die Studie wurde durch ein exter-
nes Ingenieurbüro bearbeitet und im Herbst 2019 fertiggestellt. 
 
Allgemeines zur Machbarkeitsstudie  
Die Machbarkeitsstudie umfasst die Untersuchung der grundsätzlichen technischen Umsetzbarkeit 
der Verbreiterung des öffentlichen Geh- und Radweges auf der Nordseite (Kragarm Unterstrom) und 
einer separaten Fuß- und Radwegbrücke auf der Südseite (Oberstrom).  
Im Zuge der Machbarkeitsstudie wurden die Randbedingungen, beispielsweise das freizuhaltende 
Schifffahrtsprofil, der Eingriff in das Stadtbild und die Belange des Denkmalschutzes ermittelt.  
 
I. Untersuchung einer separaten Fuß- und Radwegbrücke auf der Südseite (Oberstrom) 
 
Auf der Oberstromseite wurde untersucht, ob die Bestandswiderlager und Strompfeiler für die 
Lagerung der neuen Brücke genutzt werden können, welche Einflüsse eine mögliche Verbrei-
terung der Strompfeiler auf das Bestandsbauwerk und die Senkkästen haben und welche Brü-
ckentragwerksvarianten unter statischen Gesichtspunkten gewählt werden können. Um die 
Tragfähigkeit der Strompfeiler und Widerlager abschätzen zu können, wurden die Lasten der 
geplanten Fußgängerbrücke mit denen der historischen Straßenbrücke – für die die Strompfei-
ler und Widerlager seinerzeit (Baujahr 1911) ausgelegt waren – verglichen. Anschließend 
wurden anhand der Bestandsunterlagen geotechnische Nachweise geführt, um mögliche 
Auswirkungen auf den Baugrund abzuschätzen.

3 
 
Es wurden 5 verschiedene Brückentragwerksvarianten untersucht, die jeweils unterschiedliche 
Einwirkungen auf den Untergrund haben: 
 
 Variante 1: Bogenbrücke 
 Variante 2: Fachwerkbrücke 
 Variante 3: Hängebrücke 
 Variante 4: Schrägseilbrücke 
 Variante 5: Anderweitige Brückenquerschnitte 
 
Geplanter Zustand 
Aufgrund der unterschiedlichen Schwingungen der neuen Fuß-und Radwegbrücke zu der be-
stehenden Eisenbahnbrücke sind die Bauwerke getrennt und somit voneinander entkoppelt 
herzustellen. Nach Maßgabe der Deutschen Bahn muss die neue Brücke einen Abstand von 
mindestens 0,50 m zum bestehenden Kragarm aufweisen. Unter Ausnutzung der vorhande-
nen Widerlagertaschen (Auflagerbänke) ist eine maximal mögliche Breite für die neue Brücke 
von ca. 11,00 m (max. Nutzbreite zwischen 8,00 und 9,00 m) möglich. 
 
Beurteilung der Pfeiler- und Widerlagertragfähigkeit  
Die Auswirkungen der neuen Fuß- und Radwegbrücke auf die Bestandswiderlager und die 
Strompfeiler sind stark von der gewählten Brückentragkonstruktion abhängig.  
Der Vergleich der Lasten der früheren historischen Straßenbrücke zu denen der neuen Fuß- 
und Radwegbrücke hat ergeben, dass die Lasten der historischen Straßenbrücke deutlich hö-
her waren als die der neuen Fuß- und Radwegbrücke. Die historische Straßenbrücke von 
1911 wurde als Bogenkonstruktion, entsprechend dem heutigen Bestandsbauwerk, ausgeführt 
und wurde für eine schwere Dampfwalze (vor Einführung der DIN 1072 „außergewöhnliches 
Bemessungsfahrzeug“) ausgelegt. Es kann davon ausgegangen werden, dass bei der Wahl 
einer Bogenkonstruktion die Bestandswiderlager und Strompfeiler für die neue Fuß- und Rad-
wegbrücke genutzt werden können.  
Für die Lagerung der neuen Brücke im Rhein ist geplant, die vorhandenen Strompfeiler auf 
der Oberstromseite zu verlängern, sodass annähernd der Ursprungszustand vor der Zerstö-
rung im Jahr 1945 wiederhergestellt wird.  
 
Mögliche Varianten 
Variante 1 Bogenbrücke (Bauform analog der vorh. Eisenbahnbrücke): 
Die Stabbogenbrücke stellt städtebaulich, wirtschaftlich und statisch eine optimale Lösung dar. 
Die über die Gründung abzutragenden Lasten bestehen bei dieser Variante überwiegend aus 
Vertikallasten und unterschreiten die der früheren historischen Straßenbrücke. (Visualisierung 
siehe Anlage 2)  
 
Variante 2 Fachwerkbrücke:  
Die abzutragenden Lasten einer Fachwerkbrücke sind ebenfalls überwiegend Vertikallasten. 
Die Fachwerkbrücke stellt jedoch im Gegensatz zur Stabbogenbrücke einen erheblichen Ein-
griff in das weltbekannte Stadtbild dar.  
 
Variante 3 Hängebrücke und Variante 4 Schrägseilbrücke:  
Diese Varianten wurden nachrichtlich untersucht, scheiden allerdings aus statischen und aus 
städtebaulicher Sicht aus. 
 
Variante 5: Anderweitige Brückenquerschnitte 
Vorgespannte Massivbrücken und anderweitige Stahlbrückenkonstruktionen sind aufgrund der 
statisch erforderlichen Querschnittshöhe nicht geeignet.

4 
Möglicher Bauablauf und Baustelleinrichtungsfläche 
Wegen der beengten Platzverhältnisse und der Zugänglichkeit für die Baufahrzeuge scheidet 
eine Andienung vom linksrheinischen Heinrich-Böll-Platz aus. Eine Möglichkeit für einen 
Landzugang zum Baufeld bietet die rechtsrheinische Oberstromseite mit der Brückenzufahrt 
und dem Norbert-Burger-Platz.  
Entsprechend der Vorgaben des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Köln (WSA) ist eine 
bauzeitliche Sperrung der Schifffahrtsrinne (im Bereich des mittleren Bogens der Hohenzol-
lernbrücke) nicht genehmigungsfähig, lediglich einer zeitlichen Einschränkung der Schifffahrts-
rinne kann hier zugestimmt werden. Die Bauabläufe werden im Zuge der weiteren Planung 
genauer untersucht und mit dem WSA im Detail abgestimmt.  
 
II. Untersuchung einer Verbreiterung des öffentlichen Geh- und Radweges auf der Nord-
seite (Kragarm Unterstrom) 
 
Die nördliche Brückenkonsole (Kragarm) wurde an der in den 1980er Jahren fertiggestellten 
S-Bahn-Brücke befestigt und hat eine Breite von 3,50 m.  
In der Machbarkeitsstudie wurde die maximal ausführbare Kragarmlänge ermittelt. Es wurden 
zwei verschiedene Varianten untersucht: 
 
Variante 1: Kragarmverlängerung im Bestand 
Variante 2: Vollständiger Rückbau des Bestandskragarms und anschließender Neubau 
 
Geplanter Zustand 
Nach der geplanten Verbreiterung des Verkehrswegs verbleiben Engstellen im Bereich der 
Widerlager. Damit die Auflagertaschen im Widerlagerbereich vergrößert werden können, müs-
sen Teile des Verblendmauerwerkes abgebrochen werden. Die Reiterstatuen (rechtsrheinisch 
und linksrheinisch), die bereits im Zuge des S-Bahn Ausbaus 1988 versetzt worden sind, 
müssten nochmals verschoben werden.  
Die Rampen zur nördlichen Hohenzollernbrücke sind separate Projekte und nicht Gegenstand 
dieser Vorlage. Hierzu gehören die Rampe auf der linksrheinischen Seite am Breslauer Platz 
und die Rampe Auenweg, die im Zuge des S11-Ausbaus der DB erneuert werden muss. 
 
Mögliche Varianten 
Variante 1 Kragarmerweiterung an den Bestand 
Die Berechnungen haben zum Ergebnis, dass eine Verlängerung des Kragarms um  
ca. 1,40 m auf insgesamt 5,00 m Nutzbreite möglich ist. Das entspricht einer Vergrößerung 
der Nutzfläche um 580 m².  
 
Variante 2 Vollständiger Rückbau des Bestandskragarms und anschließender Neubau 
Hier zeigen die Berechnungen, dass ein vollständiger Rückbau des Bestandskragarms und 
ein anschließender Neubau eine Kragarmlänge von 7,50 m zulässt.  
 
Aufgrund der erheblichen Lasterhöhung aus dem Kragarm müsste allerdings im Zuge einer 
weiteren Beauftragung das Bestandsbauwerk (Eisenbahnbrücke) statisch nachgerechnet 
werden. Daraus könnten sich erforderliche Verstärkungen des Brückenbauwerkes der DB er-
geben.  
 
Die Verwaltung erachtet eine nutzbare Breite für den nördlichen Fuß-/Radweg auf der Brücke, 
auch mit Blick auf die weiterführenden Rampen, von rd. 5,00 m als ausreichend. 
 
Möglicher Bauablauf und Baustelleneinrichtungsfläche  
Die Kragarmerweiterung kann mittels Vorschubgerüst durchgeführt werden. Als Baustellenein-
richtungsfläche kommt lediglich die östliche (Deutzer) Unterstromseite in Frage.

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Externe Vergabe 
Die Kosten für die Planungsleistungen für die Nord- und Südseitenerweiterung betragen nach einer 
ersten Kostenabschätzung insgesamt rd. 11,4 Mio. € brutto (Südseite 10,3 Mio. €, Nordseite  
1,1 Mio. €). Es ist vorgesehen, die Planungsleistungen für die Nord- und Südseitenerweiterung ge-
meinsam an ein externes Büro zu vergeben. Der Bedarf zur externen Vergabe der Planungsleistun-
gen wurde vom Rechnungsprüfungsamt am 29.10.2019 unter RPA-Nr.: 2019/1416 BD anerkannt 
(siehe Anlage 1). Die Anmerkungen des Rechnungsprüfungsamtes werden im Zuge der weiteren 
Planung berücksichtigt.  
Für die Vergabe der Objekt- und Tragwerksplanung mit Architektenleistung ist eine europaweite Aus-
schreibung durchzuführen.  
Im Rahmen der LPH 1 und 2 sind von dem ausgewählten Büro Gestaltungsvarianten zur Brücken-
form auszuarbeiten, die den politischen Gremien im Zuge der Vorlage für den erweiterten Planungs-
beschluss vorgestellt werden. 
 
Zeitplanung 
 
Südseitenerweiterung: 
Mit der Planung soll nach Vergabe der Planungsleistungen 2020 begonnen werden. Die Fertigstel-
lung der Leistungsphasen 1 und 2 wird für Ende 2021 avisiert. Der erweiterte Planungsbeschluss ist 
für Anfang 2022 terminiert.  
 
Nordseitenerweiterung: 
Mit der Planung soll zusammen mit der Südseitenerweiterung nach einer EU-weiten Ausschreibung 
2020 begonnen werden. Der Bau wird in Abhängigkeit der Umsetzung der Rampenanbindungen 
(Übersicht zu den Maßnahmen siehe Anlage 3) und des Ausbaus der S11/S-Bahn-Stammstrecke der 
DB terminiert.  
 
Bau und Planungskosten 
Für die Südseitenerweiterung werden derzeit Gesamtprojektkosten in Höhe von rd. 53,7 Mio. € brutto 
erwartet. Hierin enthalten sind Planungskosten in Höhe von 10,3 Mio. € brutto und Baukosten mit  
rd. 43,4 Mio. € brutto. Im Zuge der Machbarkeitsstudie mussten die seinerzeit in der Vorlage von Ok-
tober 2017 (Vorlagen-Nummer 2036/2017) genannten Kosten aufgrund der Vorgaben des WSA an-
gepasst werden. Die Kostenanpassung begründet sich durch Berücksichtigung der Vorgaben zur 
Bauabwicklung am Rhein. Die dauerhafte Freihaltung der Bundeswasserstraße macht eine aufwändi-
ge und kleinteilige Bauabwicklung erforderlich. Weiterhin hat sich Zuge der Machbarkeitsstudie her-
ausgestellt, dass die Bestandsbauwerke im Bereich der Ufer und des Rhein ertüchtigt werden müs-
sen.  
Für die Nordseitenerweiterung werden derzeit Gesamtprojektkosten in Höhe von rd. 4,0 Mio. € brutto 
veranschlagt. Hierin enthalten sind Planungskosten in Höhe von 1,1 Mio. € brutto und Baukosten von 
2,9 Mio. € brutto.  
Bei den genannten Kosten handelt es sich um prognostizierte Kostenorientierungswerte.  
 
Finanzierung 
Das geschätzte Gesamtvolumen der externen Vergaben für die Planungsleistungen beträgt  
ca. 11,4 Mio. €. Im Haushaltsplan 2020/2021 stehen im Haushaltsjahr 2020 dafür investive Auszah-
lungsermächtigungen i.H.v. 500.000 € im Teilfinanzplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, 
Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen bei Finanzstelle 6903-1202-0-0350, Fuß- und 
Radwegerweiterung der Hohenzollernbrücke zur Verfügung.

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Von den darüber hinaus benötigten investiven Planungsmitteln von 10,9 Mio. € wurden im Haushalts-
plan 2020/2021 inkl. der Mittelfristplanung an gleicher Stelle folgende Veranschlagungen berücksich-
tigt: 
 
Jahr Veranschlagung 
2021 500.000 € 
2022 2.000.000 € 
2023 400.000 € 
 
Die zusätzlich erforderlichen Mittel in Höhe von rd. 8,0 Mio. € werden im Rahmen zukünftiger Haus-
haltsplan-Aufstellungsverfahren ab dem Haushaltsjahr 2022 im Teilfinanzplan 1202- Brücken, Tunnel, 
Stadtbahn, ÖPNV – entsprechend dem Projektfortschritt bedarfsgerecht berücksichtigt. 
 
Sollten in der Planungsphase entgegen den dargestellten Erwartungen unterjährig Mehrbedarfe ent-
stehen, werden diese vorrangig im Dezernatsbudget gedeckt.  
 
Förderung 
Die Maßnahme soll bei einem neu aufgelegten Förderpaket des Bundesamtes für Güterverkehr, Ab-
teilung 5 – Team Radverkehrsförderung angemeldet werden, um Fördermittel zu generieren. Derzeit 
werden dort die Interessensbekundungen ausgewertet. 
 
 
Anlagen 
 
Anlage 1 - Zustimmung des Rechnungsprüfungsamtes 
Anlage 2 - Visualisierung Bogenbrückenvariante der Südseitenerweiterung  
Anlage 3 - Übersicht Maßnahmen an und um die Hohenzollernbrücke

Anlage 3 - Übersicht Maßnahmen an und um die Hohenzollernbrücke

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Anlage 3 
Übersicht Maßnahmen an und um die 
Hohenzollernbrücke

Anlage 6 - Auszug Verkehrsausschuss 21.01.2020

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Anlage 6 
 
 
Geschäftsführung  
Verkehrsausschuss 
Frau Krause 
Telefon:  (0221) 221-25909  
Fax       :  (0221) 221-24447 
E-Mail:  angela.krause@stadt-koeln.de 
Datum: 04.03.2020 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 52. Sitzung des 
Verkehrsausschusses  vom 21.01.2020  
öffentlich 
4.8 Erweiterung der Nord- und Südseite der Hohenzollernbrücke; Bedarf s-
feststellungs- und Planungsbeschluss 
2805/2019 
RM Pöttgen resümiert zunächst die Diskussionen aus Dezember 2017 und betont, 
dass die seiner Zeit geschätzten Kosten für die Erweiterung der Südseite bei ca. 16 
Mio. € lagen. Nunmehr gebe die Verwaltung die Kosten mit 53 Mio. € an, so dass die 
SPD-Fraktion die Frage aufwerfen möchte, ob nicht doch eine andere Priorisierung, 
beispielsweise zugunsten einer Basteibrücke, erfolgen sollte. Bemerkenswert sei 
auch, dass sich die Kostenschätzung für eine Erweiterung der Nordseite erheblich 
verringert habe.  
 
Auch aus gestalterischer Sicht sei die Erweiterung der Hohenzollernbrücke nun nicht 
mehr überzeugend; es handele sich augenscheinlich um ein eigenständiges Brü-
ckenbauwerk und der Blick auf Köln bzw. den Kölner Dom werde massiv verändert 
wie die vorgestellten Planungen zeigen. 
 
Seine Fraktion habe die Bitte, aufgrund der aktuellen Erkenntnisse eine erneute Prio-
risierung mit Kosten-Nutzen-Analyse vorzunehmen und könne der Vorlage heute 
nicht zustimmen. 
 
Seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen merkt RM Hammer an, dass durchaus 
bereits in 2017 erkennbar war, dass hier ein eigenständiges Brückenbauwerk errich-
tet werden müsse. Die stadtgestalterischen Aspekte sollten zunächst im Stadtent-
wicklungsausschuss diskutiert werden; ein Wettbewerb sei jedoch sicherlich unver-
zichtbar.  
 
Grundsätzlich könne seine Fraktion der Vorlage zustimmen. Er möchte allerdings 
noch darauf hinweisen, dass auf der linksrheinischen Seite sehr beengte Verhältnis-
se herrschen und sich daher die Frage stelle, ob hier noch Optimierungsmaßnahmen 
geplant werden. Von Interesse sei zudem, ob ein gemeinsamer oder getrennter Geh-

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und Radweg angedacht sei. Letztendlich bittet er um einen kurzen Sachstand zur 
beschlossenen provisorischen Rampe. 
 
Auch RM Weisenstein weist auf die schwierige Situation auf der linksrheinischen Sei-
te hin und bittet um Mitteilung, ob bereits Lösungsansätze für eine Anbindung der 
verbreiterten Brücke an den Heinrich-Böll-Platz und auch für die Anbindung ans 
Linksrheinische auf der nördlichen Seite existieren.  
 
RM Sterck legt dar, dass es sich hier um ein extremes Nadelöhr handele und eine 
Verbreiterung daher unausweichlich sei. Die geplante neue Brücke im Rheinauhafen 
und Deutzer Hafen ließe noch auf sich warten; eine Brücke an der Bastei sei aus 
Sicht der FDP-Fraktion „nice to have“, allerdings würden sich durch diese nur ver-
besserte Verbindungen Richtung Mülheim und nicht Richtung Osten ergeben.  
 
Was die Gestaltung angehe, stimme er den Ausführungen und Bedenken von Herrn 
Pöttgen vollumfänglich zu. Er habe starke Zweifel, ob der Denkmalschutz den Pla-
nungen zustimmen werde und plädiere für eine Erweiterung im historischen Stil. 
Auch die offensichtlich lange Bauzeit dürfe nicht außer Acht gelassen werden und es 
stelle sich die Frage, ob und wie die Nordseite den Fuß- und Radverkehr in dieser 
Zeit aufnehmen könne.  
 
SE Fahlenbock betont, dass aus Sicht der Behindertenverbände eine Trennung zwi-
schen Fuß- und Radverkehr zwingend erfolgen müsse. Auf der linksrheinischen Sei-
te sei zudem ein barrierefreier Zugang zur Brücke mehr als wünschenswert; die vor-
handenen Serpentinen seien für Rollstuhlfahrer kaum zu überwinden.  
 
RM Michel teilt seitens der CDU-Fraktion mit, dass diese nach wie vor eine Erweite-
rung der Nord- und auch Südseite der Hohenzollernbrücke für erstrebenswert und 
Ziel führend halte. Die heute angeführten Bedenken seien sicherlich nicht von der 
Hand zu weisen, können jedoch im weiteren Planungsprozess Berücksichtigung fin-
den.  
 
BG Blome wirbt um Nachsicht, dass die Kostenschätzung aus 2017 nicht zutreffend 
gewesen sei. Es sei jedoch immer sehr schwierig, im Vorfeld von konkreten Planun-
gen belastbare Daten und Zahlen zu benennen. Die Fragestellungen und Bedenken 
aus der heutigen Sitzung seien alle berechtigt und nachvollziehbar; wie von Herrn 
Michel jedoch bereits betont, sei es nun Aufgabe des Planungsbüros, diese im weite-
ren Prozess aufzuarbeiten, zu beantworten und auszuräumen. Der Bedarf stehe si-
cherlich außer Frage.  
 
Den Sachstand zur provisorischen Rampe werde sie in einer der nächsten Sitzungen 
vorstellen. Ankündigen könne sie bereits jetzt, dass die Verwaltung aktuell eine dau-
erhafte Lösung vorstellen werde, da die Kosten und Zwänge für eine provisorische 
Rampe den vertretbaren Rahmen sprengen würden.  
 
RM Pöttgen betont erneut, dass die Erweiterung der Südseite nicht alternativlos und 
eine Erweiterung lediglich der Nordseite ggf. auch ausreichend sei. Eine erneute ak-
tualisierte Gegenüberstellung von Kosten und Nutzen wäre daher sehr hilfreich.  
 
RM Hammer hingegen kann die Bedenken seines Vorredners nicht teilen. Eine Ver-
breiterung der Südseite sei aus seiner Sicht allein auf Grund der starken Fußgänger-
ströme zwingend erforderlich.

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Beschluss: 
Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage – ohne Votum - zur Anhörung in die 
nachfolgenden Gremien. 
 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

Anlage 2 - Visualisierung Bogenbrückenvariante der Südseitenerweiterung

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Anlage 2 
Südseitenerweiterung 
© DB Engineering & Consulting GmbH

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Anlage 2 
Südseitenerweiterung 
© DB Engineering & Consulting GmbH 
© DB Engineering & Consulting GmbH

Beratungsverlauf (6)

21.01.2020 Verkehrsausschuss
TOP 4.8 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
30.01.2020 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 6.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
30.01.2020 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.8 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
03.02.2020 Finanzausschuss
TOP 10.20 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
06.02.2020 Rat
TOP 10.23 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
12.03.2020 Verkehrsausschuss
TOP 4.6 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2805/2019
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
09.01.2020
Erstellt
15.08.2019 09:17