2805/2019
Erweiterung der Nord- und Südseite der Hohenzollernbrücke; Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss
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Anlage 7, Auszug BV 1, 05.03.2020
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Herr Droske Telefon: (0221) 221-91709 Fax : (0221) 221-26592 E-Mail: ralf.droske@stadt-koeln.de Datum: 06.03.2020 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt vom 05.03.2020 öffentlich 1.2 Erweiterung der Nord- und Südseite der Hohenzollernbrücke; Bedarf s- feststellungs- und Planungsbeschluss 2805/2019 Beschluss, geändert: Die Bezirksvertretung Innenstadt empfiehlt folgenden Beschluss: 1. Der Rat stellt den Bedarf zur Vergabe von Planungsleistungen für die Erweiterung der Nord- und Südseite der Hohenzollernbrücke fest und beauftragt die Verwaltung, die Maßnahme, vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung, bis zur Vorpla- nung (Leistungsphase 2 HOAI) vorzubereiten. 2. Gleichzeitig beschließt der Rat die erste Freigabe von investiven Auszahlungser- mächtigungen in Höhe von 500.000 € des Teilfinanzplans 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8 – Auszahlung für Baumaßnahmen, bei der Finanz- stelle 6901-1202-0-0350 – Fuß- und Radwegerweiterung Hohenzollernbrücke, im Haushaltsjahr 2020. 3. Unabhängig von den Planungen, die Gegenstand dieser Verwaltungsvor- lage sind, bekräftigt die Bezirksvertretung Innenstadt ihren Beschluss 3561/2017 und betont die fortgesetzte Notwendigkeit einer kurzfristig zu realisierenden provisorischen Rampe für den Radverkehr auf der Nord- seite der Hohenzollernbrücke bis zum Breslauer Platz. Sie beauftragt die Verwaltung, den zuständigen Gremien den entsprechenden Baube- schluss schnellstmöglich vorzulegen. 4. Die Verwaltung wird außerdem beauftragt, der Bezirksvertretung Innen- stadt darzulegen, wie sie im Lichte der auf der Südseite der Brücke ge- planten Erweiterungen mit dem Nadelöhr vor dem Heinrich-Böll-Platz umzugehen gedenkt. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt gegen SPD. 1.2.1 Änderungsantrag Grüne zur Vorlage 2805/2019 - Erweiterung der Nord- und Südseite Hohenzollernbrücke AN/0310/2020 Beschluss: Die Verwaltungsvorlage wird wie folgt ergänzt: 3. Unabhängig von den Planungen, die Gegenstand dieser Verwaltungsvorlage sind, bekräftigt die Bezirksvertretung Innenstadt ihren Beschluss 3561/2017 und betont die fortgesetzte Notwendigkeit einer kurzfristig zu realisierenden provisorischen Rampe für den Radverkehr auf der Nordseite der Hohenzollernbrücke bis zum Breslauer Platz. Sie beauftragt die Verwaltung, den zuständigen Gremien den entsprechenden Baubeschluss schnellstmöglich vorzulegen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt, gegen FDP. 4. Die Verwaltung wird außerdem beauftragt, der Bezirksvertretung Innenstadt darzu- legen, wie sie im Lichte der auf der Südseite der Brücke geplanten Erweiterungen mit dem Nadelöhr vor dem Heinrich-Böll-Platz umzugehen gedenkt. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt, gegen SPD. 3. Unabhängig von den Planungen, die Gegenstand dieser Verwaltungsvorlage sind, bekräftigt die Bezirksvertretung Innenstadt ihren Beschluss 3561/2017 und betont die fortgesetzte Notwendigkeit einer kurzfristig zu realisierenden provisorischen Rampe für den Radverkehr auf der Nordseite der Hohenzollernbrücke bis zum Breslauer Platz. Sie beauftragt die Verwaltung, den zuständigen Gremien den entsprechenden Baubeschluss schnellstmöglich vorzulegen. 4. Die Verwaltung wird außerdem beauftragt, der Bezirksvertretung Innenstadt darzu- legen, wie sie im Lichte der auf der Südseite der Brücke geplanten Erweiterungen mit dem Nadelöhr vor dem Heinrich-Böll-Platz umzugehen gedenkt.
Anlage 5 - Verfahrensbeschreibung zur Vergabe der Planungsleistungen
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Anlage 5 – Verfahrensbeschreibung zur Vergabe der Planungsleistungen Bezugnehmend auf den Auszug aus der Niederschrift der 45. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 30.01.2020 zur Erweiterung der Nord- und Südseite der Hohenzollernbrücke; Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss Vorlagen Nr. 2805/2019 wird nachstehend das Vergabeverfahren für die Ausschreibung der Planungsleistungen näher erläutert: Beschreibung Vergabeverfahren: In einem EU-weiten, zweistufigen Vergabeverfahren soll, als interdisziplinärer Wettbewerb, ein Planungsbüro/eine Planungsgemeinschaft mit zwei Fachdisziplinen (Ingenieurbau und Architektur) ausgelobt werden. Es werden Leistungen der Objekt- und Tragwerksplanung mit architektonischer Begleitung vergeben. Das Verfahren dient der Auswahl von qualifizierten, leistungsfähigen und interdisziplinär zusammengesetzten Bewerbern mit großer Erfahrung im Bereich Brückenbau. 1. Stufe Die 1. Stufe beinhaltet einen Teilnahmewettbewerb, in dem geeignete Büros/Planungsgemeinschaften durch eine Auswahlmatrix, die sich an Eignungskriterien (z.B. Referenzen, Leistungsfähigkeit….) bemisst, ermittelt werden. Die sechs Teilnehmenden mit den höchsten Punktzahlen werden für die 2. Stufe ausgewählt. 2. Stufe In der 2. Stufe werden, neben einem (zu vergütenden) Lösungsvorschlag und dem angebotenen Honorar, auch die Qualitäten des Planungsbüros/Planungsgemeinschaft bewertet. Ausgestaltung der Varianten: Innerhalb der Leistungsphase 2 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) werden 5 Varianten einer möglichen Brücke durch das/die ausgewählte Planungsbüro/Planungsgemeinschaft ausgearbeitet. Ein Gremium, bestehend aus Politik und Verwaltung, soll hieraus eine Vorzugsvariante auswählen, die dem Rat im Rahmen eines erweiterten Planungsbeschlusses zur Beschlussfassung vorgeschlagen wird.
Anlage 1 - Zustimmung des Rechnungsprüfungsamtes
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Anlage 1 29.10.2019 69 über Dez. VIII Erweiterung der Fuß- und Radwegbrücke an der Nord- und Südseite der Hohenzollernbrü- cke. Hier: Bedarfsprüfung über die Ingenieurleistungen für die Planung der Brücke auf der Süd seite und der Kragarmerweiterung auf der Nordseite der Hohenzollernbrücke. RPA Nr.: 2019/1416 BD Sehr geehrte Damen und Herren, der Entwurf der Beschlussvorlage lag den eingereichten Unterlagen nicht bei. Ich gehe davon aus, dass Abstimmungen mit 66, Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung, über Verkehrsströme, z. B. im Bereich des Heinrich-Böll-Platzes, stattgefunden haben. „Vorzugsvarianten'1 auf der Grundlage der Machbarkeitsstudie werden vonseiten 69, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau, in den vorgelegten Unterlagen nicht empfohlen. Grundsätzlich wird dem Bedarf, an jetzt notwendigen Ingenieurleistungen zugestimmt. Grundlage hierfür sollen die Empfehlungen für die weiteren Maßnahmen aus der Machbar keitsstudie (s. S. 122) sein, wenn der Rat einen entsprechenden Beschluss zur Planung und Umsetzung gefasst hat. Für die Vergabeverfahren über die freiberuflichen Leistungen, bitte ich, das Urteil des EuGH vom 04.07.2019 zu beachten und sich mit 30, Amt für Recht, Vergaben und Versicherungen, abzustimmen. Den Unterlagen ist nicht zu entnehmen, inwieweit die Dienststellen der Stadt Köln, z. B. 61, Stadtplanungsamt, mit den verschiedenen Varianten, vor allem mit den Vorschlägen zur süd lichen Brücke weiter verfahren werden. Es könnten dazu eigene Vorstellungen von 61 ange dacht werden, eventuell wird auch ein Brückengestaltungswettbewerb angeregt. Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 07/2025
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Dezernat, Dienststelle
III/69/690/2
Vorlagen-Nummer
2805/2019
Stand: 22.07.2025
Sachstandsbericht
Erweiterung der Nord- und Südseite der Hohenzollernbrücke; Bedarfsfeststellungs-
und Planungsbeschluss
Beschluss:
1. Der Rat stellt den Bedarf zur Vergabe von Planungsleistungen für die Erweiterung der Nord-
und Südseite der Hohenzollernbrücke fest und beauftragt die Verwaltung, die Maßnahme, vor-
behaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung, bis zur Vorplanung (Leistungsphase 2
HOAI) vorzubereiten.
2. Gleichzeitig beschließt der Rat die erste Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen
in Höhe von 500.000 € des Teilfinanzplans 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teil-
planzeile 8 – Auszahlung für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 6901-1202-0-0350 – Fuß-
und Radwegerweiterung Hohenzollernbrücke, im Haushaltsjahr 2020.
3. im Rahmen der anstehenden Planungen zu untersuchen, ob der bisherige Rad - und Fußweg
aufgegeben und die neu zu errichtende Brücke auf der Südseite bis an die bisherigen Bau-
werke herangerückt werden kann.
4. die Situation am Heinrich-Böll-Platz für den Fuß- und Radverkehr so zu verbessern, dass die
durch das neue Brückenbauwerk zusätzlichen Fuß - und Radverkehrsströme besser abgewi-
ckelt werden können
5. im Rahmen der zügigen Erweiterung der Nordseite der Hohenzollernbrücke die geplante
Rampe zum Breslauer Platz zu integrieren. Dabei ist zu prüfen, ob die Rampe zusätzlich auch
an das Rheinufer geführt werden kann.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Oktober 2023
Rad- und Gehwegbrücke auf der Südseite:
Die Vorentwurfsplanung (Leistungsphase 2 HOAI) der separaten Rad- und Gehwegbrücke auf
der Südseite der Hohenzollernbrücke ist abgeschlossen. Der erweiterte Planungsbeschluss
wird aktuell vorbereitet.
Verbreiterung des Rad- und Gehweges auf der Nordseite:
2
Die Vorentwurfsplanung (Leistungsphase 2 HOAI) der Verbreiterung des Rad- und Gehweges
auf der Nordseite ist abgeschlossen. Die Planung befindet sich derzeit in der Entwurfsplanung
(Leistungsphase 3 HOAI).
Linksrheinische nördliche Fuß- und Radwegrampe
Siehe Vorlagennummer 0942/2020, Sachstandsbericht Oktober 2023.
Juli 2025
Rad- und Gehwegbrücke auf der Südseite:
Die Vorentwurfsplanung (Leistungsphase 2, HOAI) ist abgeschlossen. Der erweiterte Pla-
nungsbeschluss für die Entwurfsplanung der Südseite wurde aufgrund der Beauftragung des
Verkehrsgutachtens zurückgestellt.
Verbreiterung des Rad- und Gehweges auf der Nordseite:
Die Erweiterung der Nordseite befindet sich derzeit in der Entwurfsplanung (Leistungsphase
3, HOAI).
Linksrheinische nördliche Fuß- und Radwegrampe
Sachstand siehe Vorlagennummer 0942/2020, Sachstandsbericht November 2024.
Nächste Schritte:
Oktober 2023
Rad- und Gehwegbrücke auf der Südseite:
Der erweiterte Planungsbeschluss soll voraussichtlich am 21.11.2023 dem Verkehrsaus-
schuss vorgelegt werden.
Verbreiterung des Rad- und Gehweges auf der Nordseite:
Die Entwurfsplanung wird bearbeitet. Der Baubeschluss steht aus Sicht der Verwaltung insbe-
sondere mit der Lösung für die linksrheinische Anbindung im Zusammenhang.
Linksrheinische nördliche Fuß- und Radwegrampe
Siehe Vorlagennummer 0942/2020, Sachstandsbericht Oktober 2023.
Juli 2025
Rad- und Gehwegbrücke auf der Südseite:
Die Ausschreibung für die Erstellung eines Verkehrsgutachtens zur Anbindung des Rad- und
Fußverkehrs an der Hohenzollernbrücke wurde veröffentlicht. Zurzeit erfolgt die Auswertung
der eingereichten Angebote.
Verbreiterung des Rad- und Gehweges auf der Nordseite:
Die Ausschreibung für die Erstellung eines Verkehrsgutachtens zur Anbindung des Rad- und
Fußverkehrs an der Hohenzollernbrücke wurde veröffentlicht. Zurzeit erfolgt die Auswertung
der eingereichten Angebote.
Linksrheinische nördliche Fuß- und Radwegrampe
3
Sachstand siehe Vorlagennummer 0942/2020, Sachstandsbericht November 2024.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Für diese Beschlussvorlage ist kein weiterer Sachstandsbericht geplant.
Die weiteren Sachstandsberichte erfolgen über die aktuellen Vorlagen Nr. 0200/2023 und
0942/2020.
Anlage 4 - Vorabauszug Niederschrift StEA 30.01.2020
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Anlage 4 Geschäftsführung Stadtentwicklungsausschuss Herr Freitag Telefon: (0221) 221-23148 Fax : (0221) 221-24088 E-Mail: uwe.freitag@stadt-koeln.de Datum: 03.02.2020 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift d er 45. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 30.01.2020 öffentlich 6.3 Erweiterung der Nord- und Südseite der Hohenzollernbrücke; Bedarf s- feststellungs- und Planungsbeschluss 2805/2019 RM Sterck begrüßt, dass in der Angelegenheit der Stadtentwicklungsausschuss die stadtgestalterischen Dinge klären werde. Aus seiner Sicht gebe es die Möglichkeiten, eines vierten Bogens, eines Plateaus ohne Aufbauten oder eine ganz moderne Form, für die ein entsprechender Wettbewerb ausgelobt werden müsse. Dies fehle jedoch in dem vorliegenden Verwaltungsvorschlag und sei nach seiner Auffassung enorm wichtig für die Vorplanung. Bei all dem müsse natürlich auch die denkmalpfle- gerische Sicht mit einbezogen werden. RM Frenzel stimmt seinem Vorredner bezüglich der Gestaltung zu. Schließlich dürfe das Postkartenbild der Stadt Köln nicht zerstört werden. Nach seinem Dafürhalten müsse auch über die Notwendigkeit einer Brücke für den Radverkehr an dieser Stelle nachgedacht werden. Dies müsse man jedoch zunächst im Verkehrsausschuss kl ä- ren. Vorsitzender Kienitz schließt sich ebenfalls seinen Vorrednern an und betont dabei, dass es um gestalterische und nicht verkehrstechnische Fragen gehe. Er wünscht sich ein Verfahren, in dem sich über die Ausgestaltung Gedanken gemacht werden. Die bisherige Darstellung habe bisher keinerlei Verbindlichkeit. Die Berücksichtigung der Aspekte bezüglich des Denkmalschutzes sei richtig und wichtig. Im Übrigen be- trachte er die Hohenzollernbrücke eigentlich als Mittelachse zu den gewünschten Verbindungen zwischen dem Rheingarten und der Bastei und dem Ubierring und dem Deutzer Hafen. Dies solle nicht gänzlich aus den Augen verloren werden. Er schlägt deshalb vor, ein entsprechendes Qualifizierungsverfahren bei der Planung durchzuführen. RM Pakulat hält es durchaus für Bedenkenswert, die drei Bögen in einer filigraneren Konstruktion weiterzuführen, da es dadurch eine Verbindung zwischen der Historie und der Moderne gebe. Sie spricht sich jedoch dagegen aus, einen vierten gleichar- tigen Bogen dahinter zu setzen. Abschließend weist sie auf eine historische Kon- struktion in Nimwegen hin, wo eine Fahrradbrücke in einer leichteren Bauweise an eine Stahlbrücke gebaut worden sei. Ansonsten schließt sie sich dem Votum ihrer Vorredner an. Stadtkonservator Dr. Werner erläutert, dass das Vorhaben in Absprache zwischen den Ämtern für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau und für Denkmalschutz und Denkmalpflege umgesetzt werde. In diesem Zusammenhang plädiert er für eine Bo- genbrücke, die sich in den vorhandenen Dreiklang einfügen müsse. RM Sterck erinnert an den Beschluss des Rates vom 19.12.2017, in dem die Verwal- tung beauftragt worden sei, aufgrund des wachsenden Verkehrsaufkommens auf der Hohenzollernbrücke durch Radfahrende und zu Fuß Gehende, eine Erweiterung der Hohenzollernbrücke auf der Nord - und Südseite zu untersuchen. Er betont, dass nach seiner Auffassung diese Erweiterung unumgänglich sei. Er gibt zu bedenken, dass auch damit zu rechnen sei, dass die Deutsche Bahn irgendwann noch weitere Gleise auf der Hohenzollernbrücke benötige. Dies könne dazu führen, dass, wenn an der Südseite ein Anbau für die Radfahrer realisiert werde und die Deutsche Bahn an der Nordseite weitere Gleise anbaue, die ursprüngliche Hohenzollernbrücke nicht mehr zu erkennen sei. Beigeordneter Greitemann macht deutlich, dass sich das Konstrukt einer Bogenbrü- cke im Prinzip der Hohenzollernbrücke unterordnen müsse. Diese Konstruktion müs- se der heutigen Zeit entsprechen. Zum weiteren Verfahren spricht er sich gegen die Auslobung eines Wettbewerbs aus, sondern für ein Qualifizierungsverfahren mit ausgewählten Fachleuten (Ingenieurbüros), welches juriert werde, um gemeinsam mit der Denkmalpflege, die bestmögliche Lösung für die südlich Erweiterung der Ho- henzollernbrücke zu erreichen Vorsitzender Kienitz bittet die Verwaltung, die Vorlage bis zur kommenden Ratssit- zung um einen Passus bezüglich der Gestaltungsfrage zu erweitern. Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss bittet darum, das Verfahren über die Ausgestaltung darzustellen, gegebenenfalls ein Qualifizierungsverfahren durchzuführen und ver- weist die Angelegenheit ohne Votum in die nachfolgenden Gremien. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/69/690/2 Vorlagen-Nummer 2805/2019 Freigabedatum 09.01.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Erweiterung der Nord- und Südseite der Hohenzollernbrücke; Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat stellt den Bedarf zur Vergabe von Planungsleistungen für die Erweiterung der Nord- und Südseite der Hohenzollernbrücke fest und beauftragt die Verwaltung, die Maßnahme, vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung, bis zur Vorplanung (Leistungsphase 2 HOAI) vorzubereiten. 2. Gleichzeitig beschließt der Rat die erste Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 500.000 € des Teilfinanzplans 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teil- planzeile 8 – Auszahlung für Baumaßnahmen, bei der Finanzstelle 6901-1202-0-0350 – Fuß- und Radwegerweiterung Hohenzollernbrücke, im Haushaltsjahr 2020. Verkehrsausschuss 21.01.2020 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 30.01.2020 Stadtentwicklungsausschuss 30.01.2020 Verkehrsausschuss Finanzausschuss 03.02.2020 Rat 06.02.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 11.400.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung Aufgrund des weiterhin wachsenden Verkehrsaufkommens auf der Hohenzollernbrücke durch Rad- fahrende und zu Fuß Gehende wurde die Verwaltung mit Beschluss des Rates vom 19.12.2017 (Vor- lage Nr. 2036/2017) beauftragt, die mögliche Erweiterung der Hohenzollernbrücke auf der Nord- und Südseite weitergehend zu untersuchen. Ergänzend dazu hat der Verkehrsausschuss die Beauftragung einer entsprechenden Machbarkeits- studie an ein externes Büro beschlossen (Vorlage Nr. 1011/2018). Die Studie wurde durch ein exter- nes Ingenieurbüro bearbeitet und im Herbst 2019 fertiggestellt. Allgemeines zur Machbarkeitsstudie Die Machbarkeitsstudie umfasst die Untersuchung der grundsätzlichen technischen Umsetzbarkeit der Verbreiterung des öffentlichen Geh- und Radweges auf der Nordseite (Kragarm Unterstrom) und einer separaten Fuß- und Radwegbrücke auf der Südseite (Oberstrom). Im Zuge der Machbarkeitsstudie wurden die Randbedingungen, beispielsweise das freizuhaltende Schifffahrtsprofil, der Eingriff in das Stadtbild und die Belange des Denkmalschutzes ermittelt. I. Untersuchung einer separaten Fuß- und Radwegbrücke auf der Südseite (Oberstrom) Auf der Oberstromseite wurde untersucht, ob die Bestandswiderlager und Strompfeiler für die Lagerung der neuen Brücke genutzt werden können, welche Einflüsse eine mögliche Verbrei- terung der Strompfeiler auf das Bestandsbauwerk und die Senkkästen haben und welche Brü- ckentragwerksvarianten unter statischen Gesichtspunkten gewählt werden können. Um die Tragfähigkeit der Strompfeiler und Widerlager abschätzen zu können, wurden die Lasten der geplanten Fußgängerbrücke mit denen der historischen Straßenbrücke – für die die Strompfei- ler und Widerlager seinerzeit (Baujahr 1911) ausgelegt waren – verglichen. Anschließend wurden anhand der Bestandsunterlagen geotechnische Nachweise geführt, um mögliche Auswirkungen auf den Baugrund abzuschätzen. 3 Es wurden 5 verschiedene Brückentragwerksvarianten untersucht, die jeweils unterschiedliche Einwirkungen auf den Untergrund haben: Variante 1: Bogenbrücke Variante 2: Fachwerkbrücke Variante 3: Hängebrücke Variante 4: Schrägseilbrücke Variante 5: Anderweitige Brückenquerschnitte Geplanter Zustand Aufgrund der unterschiedlichen Schwingungen der neuen Fuß-und Radwegbrücke zu der be- stehenden Eisenbahnbrücke sind die Bauwerke getrennt und somit voneinander entkoppelt herzustellen. Nach Maßgabe der Deutschen Bahn muss die neue Brücke einen Abstand von mindestens 0,50 m zum bestehenden Kragarm aufweisen. Unter Ausnutzung der vorhande- nen Widerlagertaschen (Auflagerbänke) ist eine maximal mögliche Breite für die neue Brücke von ca. 11,00 m (max. Nutzbreite zwischen 8,00 und 9,00 m) möglich. Beurteilung der Pfeiler- und Widerlagertragfähigkeit Die Auswirkungen der neuen Fuß- und Radwegbrücke auf die Bestandswiderlager und die Strompfeiler sind stark von der gewählten Brückentragkonstruktion abhängig. Der Vergleich der Lasten der früheren historischen Straßenbrücke zu denen der neuen Fuß- und Radwegbrücke hat ergeben, dass die Lasten der historischen Straßenbrücke deutlich hö- her waren als die der neuen Fuß- und Radwegbrücke. Die historische Straßenbrücke von 1911 wurde als Bogenkonstruktion, entsprechend dem heutigen Bestandsbauwerk, ausgeführt und wurde für eine schwere Dampfwalze (vor Einführung der DIN 1072 „außergewöhnliches Bemessungsfahrzeug“) ausgelegt. Es kann davon ausgegangen werden, dass bei der Wahl einer Bogenkonstruktion die Bestandswiderlager und Strompfeiler für die neue Fuß- und Rad- wegbrücke genutzt werden können. Für die Lagerung der neuen Brücke im Rhein ist geplant, die vorhandenen Strompfeiler auf der Oberstromseite zu verlängern, sodass annähernd der Ursprungszustand vor der Zerstö- rung im Jahr 1945 wiederhergestellt wird. Mögliche Varianten Variante 1 Bogenbrücke (Bauform analog der vorh. Eisenbahnbrücke): Die Stabbogenbrücke stellt städtebaulich, wirtschaftlich und statisch eine optimale Lösung dar. Die über die Gründung abzutragenden Lasten bestehen bei dieser Variante überwiegend aus Vertikallasten und unterschreiten die der früheren historischen Straßenbrücke. (Visualisierung siehe Anlage 2) Variante 2 Fachwerkbrücke: Die abzutragenden Lasten einer Fachwerkbrücke sind ebenfalls überwiegend Vertikallasten. Die Fachwerkbrücke stellt jedoch im Gegensatz zur Stabbogenbrücke einen erheblichen Ein- griff in das weltbekannte Stadtbild dar. Variante 3 Hängebrücke und Variante 4 Schrägseilbrücke: Diese Varianten wurden nachrichtlich untersucht, scheiden allerdings aus statischen und aus städtebaulicher Sicht aus. Variante 5: Anderweitige Brückenquerschnitte Vorgespannte Massivbrücken und anderweitige Stahlbrückenkonstruktionen sind aufgrund der statisch erforderlichen Querschnittshöhe nicht geeignet. 4 Möglicher Bauablauf und Baustelleinrichtungsfläche Wegen der beengten Platzverhältnisse und der Zugänglichkeit für die Baufahrzeuge scheidet eine Andienung vom linksrheinischen Heinrich-Böll-Platz aus. Eine Möglichkeit für einen Landzugang zum Baufeld bietet die rechtsrheinische Oberstromseite mit der Brückenzufahrt und dem Norbert-Burger-Platz. Entsprechend der Vorgaben des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Köln (WSA) ist eine bauzeitliche Sperrung der Schifffahrtsrinne (im Bereich des mittleren Bogens der Hohenzol- lernbrücke) nicht genehmigungsfähig, lediglich einer zeitlichen Einschränkung der Schifffahrts- rinne kann hier zugestimmt werden. Die Bauabläufe werden im Zuge der weiteren Planung genauer untersucht und mit dem WSA im Detail abgestimmt. II. Untersuchung einer Verbreiterung des öffentlichen Geh- und Radweges auf der Nord- seite (Kragarm Unterstrom) Die nördliche Brückenkonsole (Kragarm) wurde an der in den 1980er Jahren fertiggestellten S-Bahn-Brücke befestigt und hat eine Breite von 3,50 m. In der Machbarkeitsstudie wurde die maximal ausführbare Kragarmlänge ermittelt. Es wurden zwei verschiedene Varianten untersucht: Variante 1: Kragarmverlängerung im Bestand Variante 2: Vollständiger Rückbau des Bestandskragarms und anschließender Neubau Geplanter Zustand Nach der geplanten Verbreiterung des Verkehrswegs verbleiben Engstellen im Bereich der Widerlager. Damit die Auflagertaschen im Widerlagerbereich vergrößert werden können, müs- sen Teile des Verblendmauerwerkes abgebrochen werden. Die Reiterstatuen (rechtsrheinisch und linksrheinisch), die bereits im Zuge des S-Bahn Ausbaus 1988 versetzt worden sind, müssten nochmals verschoben werden. Die Rampen zur nördlichen Hohenzollernbrücke sind separate Projekte und nicht Gegenstand dieser Vorlage. Hierzu gehören die Rampe auf der linksrheinischen Seite am Breslauer Platz und die Rampe Auenweg, die im Zuge des S11-Ausbaus der DB erneuert werden muss. Mögliche Varianten Variante 1 Kragarmerweiterung an den Bestand Die Berechnungen haben zum Ergebnis, dass eine Verlängerung des Kragarms um ca. 1,40 m auf insgesamt 5,00 m Nutzbreite möglich ist. Das entspricht einer Vergrößerung der Nutzfläche um 580 m². Variante 2 Vollständiger Rückbau des Bestandskragarms und anschließender Neubau Hier zeigen die Berechnungen, dass ein vollständiger Rückbau des Bestandskragarms und ein anschließender Neubau eine Kragarmlänge von 7,50 m zulässt. Aufgrund der erheblichen Lasterhöhung aus dem Kragarm müsste allerdings im Zuge einer weiteren Beauftragung das Bestandsbauwerk (Eisenbahnbrücke) statisch nachgerechnet werden. Daraus könnten sich erforderliche Verstärkungen des Brückenbauwerkes der DB er- geben. Die Verwaltung erachtet eine nutzbare Breite für den nördlichen Fuß-/Radweg auf der Brücke, auch mit Blick auf die weiterführenden Rampen, von rd. 5,00 m als ausreichend. Möglicher Bauablauf und Baustelleneinrichtungsfläche Die Kragarmerweiterung kann mittels Vorschubgerüst durchgeführt werden. Als Baustellenein- richtungsfläche kommt lediglich die östliche (Deutzer) Unterstromseite in Frage. 5 Externe Vergabe Die Kosten für die Planungsleistungen für die Nord- und Südseitenerweiterung betragen nach einer ersten Kostenabschätzung insgesamt rd. 11,4 Mio. € brutto (Südseite 10,3 Mio. €, Nordseite 1,1 Mio. €). Es ist vorgesehen, die Planungsleistungen für die Nord- und Südseitenerweiterung ge- meinsam an ein externes Büro zu vergeben. Der Bedarf zur externen Vergabe der Planungsleistun- gen wurde vom Rechnungsprüfungsamt am 29.10.2019 unter RPA-Nr.: 2019/1416 BD anerkannt (siehe Anlage 1). Die Anmerkungen des Rechnungsprüfungsamtes werden im Zuge der weiteren Planung berücksichtigt. Für die Vergabe der Objekt- und Tragwerksplanung mit Architektenleistung ist eine europaweite Aus- schreibung durchzuführen. Im Rahmen der LPH 1 und 2 sind von dem ausgewählten Büro Gestaltungsvarianten zur Brücken- form auszuarbeiten, die den politischen Gremien im Zuge der Vorlage für den erweiterten Planungs- beschluss vorgestellt werden. Zeitplanung Südseitenerweiterung: Mit der Planung soll nach Vergabe der Planungsleistungen 2020 begonnen werden. Die Fertigstel- lung der Leistungsphasen 1 und 2 wird für Ende 2021 avisiert. Der erweiterte Planungsbeschluss ist für Anfang 2022 terminiert. Nordseitenerweiterung: Mit der Planung soll zusammen mit der Südseitenerweiterung nach einer EU-weiten Ausschreibung 2020 begonnen werden. Der Bau wird in Abhängigkeit der Umsetzung der Rampenanbindungen (Übersicht zu den Maßnahmen siehe Anlage 3) und des Ausbaus der S11/S-Bahn-Stammstrecke der DB terminiert. Bau und Planungskosten Für die Südseitenerweiterung werden derzeit Gesamtprojektkosten in Höhe von rd. 53,7 Mio. € brutto erwartet. Hierin enthalten sind Planungskosten in Höhe von 10,3 Mio. € brutto und Baukosten mit rd. 43,4 Mio. € brutto. Im Zuge der Machbarkeitsstudie mussten die seinerzeit in der Vorlage von Ok- tober 2017 (Vorlagen-Nummer 2036/2017) genannten Kosten aufgrund der Vorgaben des WSA an- gepasst werden. Die Kostenanpassung begründet sich durch Berücksichtigung der Vorgaben zur Bauabwicklung am Rhein. Die dauerhafte Freihaltung der Bundeswasserstraße macht eine aufwändi- ge und kleinteilige Bauabwicklung erforderlich. Weiterhin hat sich Zuge der Machbarkeitsstudie her- ausgestellt, dass die Bestandsbauwerke im Bereich der Ufer und des Rhein ertüchtigt werden müs- sen. Für die Nordseitenerweiterung werden derzeit Gesamtprojektkosten in Höhe von rd. 4,0 Mio. € brutto veranschlagt. Hierin enthalten sind Planungskosten in Höhe von 1,1 Mio. € brutto und Baukosten von 2,9 Mio. € brutto. Bei den genannten Kosten handelt es sich um prognostizierte Kostenorientierungswerte. Finanzierung Das geschätzte Gesamtvolumen der externen Vergaben für die Planungsleistungen beträgt ca. 11,4 Mio. €. Im Haushaltsplan 2020/2021 stehen im Haushaltsjahr 2020 dafür investive Auszah- lungsermächtigungen i.H.v. 500.000 € im Teilfinanzplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen bei Finanzstelle 6903-1202-0-0350, Fuß- und Radwegerweiterung der Hohenzollernbrücke zur Verfügung. 6 Von den darüber hinaus benötigten investiven Planungsmitteln von 10,9 Mio. € wurden im Haushalts- plan 2020/2021 inkl. der Mittelfristplanung an gleicher Stelle folgende Veranschlagungen berücksich- tigt: Jahr Veranschlagung 2021 500.000 € 2022 2.000.000 € 2023 400.000 € Die zusätzlich erforderlichen Mittel in Höhe von rd. 8,0 Mio. € werden im Rahmen zukünftiger Haus- haltsplan-Aufstellungsverfahren ab dem Haushaltsjahr 2022 im Teilfinanzplan 1202- Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV – entsprechend dem Projektfortschritt bedarfsgerecht berücksichtigt. Sollten in der Planungsphase entgegen den dargestellten Erwartungen unterjährig Mehrbedarfe ent- stehen, werden diese vorrangig im Dezernatsbudget gedeckt. Förderung Die Maßnahme soll bei einem neu aufgelegten Förderpaket des Bundesamtes für Güterverkehr, Ab- teilung 5 – Team Radverkehrsförderung angemeldet werden, um Fördermittel zu generieren. Derzeit werden dort die Interessensbekundungen ausgewertet. Anlagen Anlage 1 - Zustimmung des Rechnungsprüfungsamtes Anlage 2 - Visualisierung Bogenbrückenvariante der Südseitenerweiterung Anlage 3 - Übersicht Maßnahmen an und um die Hohenzollernbrücke
Anlage 3 - Übersicht Maßnahmen an und um die Hohenzollernbrücke
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Anlage 3 Übersicht Maßnahmen an und um die Hohenzollernbrücke
Anlage 6 - Auszug Verkehrsausschuss 21.01.2020
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Anlage 6 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax : (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 04.03.2020 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 52. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 21.01.2020 öffentlich 4.8 Erweiterung der Nord- und Südseite der Hohenzollernbrücke; Bedarf s- feststellungs- und Planungsbeschluss 2805/2019 RM Pöttgen resümiert zunächst die Diskussionen aus Dezember 2017 und betont, dass die seiner Zeit geschätzten Kosten für die Erweiterung der Südseite bei ca. 16 Mio. € lagen. Nunmehr gebe die Verwaltung die Kosten mit 53 Mio. € an, so dass die SPD-Fraktion die Frage aufwerfen möchte, ob nicht doch eine andere Priorisierung, beispielsweise zugunsten einer Basteibrücke, erfolgen sollte. Bemerkenswert sei auch, dass sich die Kostenschätzung für eine Erweiterung der Nordseite erheblich verringert habe. Auch aus gestalterischer Sicht sei die Erweiterung der Hohenzollernbrücke nun nicht mehr überzeugend; es handele sich augenscheinlich um ein eigenständiges Brü- ckenbauwerk und der Blick auf Köln bzw. den Kölner Dom werde massiv verändert wie die vorgestellten Planungen zeigen. Seine Fraktion habe die Bitte, aufgrund der aktuellen Erkenntnisse eine erneute Prio- risierung mit Kosten-Nutzen-Analyse vorzunehmen und könne der Vorlage heute nicht zustimmen. Seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen merkt RM Hammer an, dass durchaus bereits in 2017 erkennbar war, dass hier ein eigenständiges Brückenbauwerk errich- tet werden müsse. Die stadtgestalterischen Aspekte sollten zunächst im Stadtent- wicklungsausschuss diskutiert werden; ein Wettbewerb sei jedoch sicherlich unver- zichtbar. Grundsätzlich könne seine Fraktion der Vorlage zustimmen. Er möchte allerdings noch darauf hinweisen, dass auf der linksrheinischen Seite sehr beengte Verhältnis- se herrschen und sich daher die Frage stelle, ob hier noch Optimierungsmaßnahmen geplant werden. Von Interesse sei zudem, ob ein gemeinsamer oder getrennter Geh- 2 und Radweg angedacht sei. Letztendlich bittet er um einen kurzen Sachstand zur beschlossenen provisorischen Rampe. Auch RM Weisenstein weist auf die schwierige Situation auf der linksrheinischen Sei- te hin und bittet um Mitteilung, ob bereits Lösungsansätze für eine Anbindung der verbreiterten Brücke an den Heinrich-Böll-Platz und auch für die Anbindung ans Linksrheinische auf der nördlichen Seite existieren. RM Sterck legt dar, dass es sich hier um ein extremes Nadelöhr handele und eine Verbreiterung daher unausweichlich sei. Die geplante neue Brücke im Rheinauhafen und Deutzer Hafen ließe noch auf sich warten; eine Brücke an der Bastei sei aus Sicht der FDP-Fraktion „nice to have“, allerdings würden sich durch diese nur ver- besserte Verbindungen Richtung Mülheim und nicht Richtung Osten ergeben. Was die Gestaltung angehe, stimme er den Ausführungen und Bedenken von Herrn Pöttgen vollumfänglich zu. Er habe starke Zweifel, ob der Denkmalschutz den Pla- nungen zustimmen werde und plädiere für eine Erweiterung im historischen Stil. Auch die offensichtlich lange Bauzeit dürfe nicht außer Acht gelassen werden und es stelle sich die Frage, ob und wie die Nordseite den Fuß- und Radverkehr in dieser Zeit aufnehmen könne. SE Fahlenbock betont, dass aus Sicht der Behindertenverbände eine Trennung zwi- schen Fuß- und Radverkehr zwingend erfolgen müsse. Auf der linksrheinischen Sei- te sei zudem ein barrierefreier Zugang zur Brücke mehr als wünschenswert; die vor- handenen Serpentinen seien für Rollstuhlfahrer kaum zu überwinden. RM Michel teilt seitens der CDU-Fraktion mit, dass diese nach wie vor eine Erweite- rung der Nord- und auch Südseite der Hohenzollernbrücke für erstrebenswert und Ziel führend halte. Die heute angeführten Bedenken seien sicherlich nicht von der Hand zu weisen, können jedoch im weiteren Planungsprozess Berücksichtigung fin- den. BG Blome wirbt um Nachsicht, dass die Kostenschätzung aus 2017 nicht zutreffend gewesen sei. Es sei jedoch immer sehr schwierig, im Vorfeld von konkreten Planun- gen belastbare Daten und Zahlen zu benennen. Die Fragestellungen und Bedenken aus der heutigen Sitzung seien alle berechtigt und nachvollziehbar; wie von Herrn Michel jedoch bereits betont, sei es nun Aufgabe des Planungsbüros, diese im weite- ren Prozess aufzuarbeiten, zu beantworten und auszuräumen. Der Bedarf stehe si- cherlich außer Frage. Den Sachstand zur provisorischen Rampe werde sie in einer der nächsten Sitzungen vorstellen. Ankündigen könne sie bereits jetzt, dass die Verwaltung aktuell eine dau- erhafte Lösung vorstellen werde, da die Kosten und Zwänge für eine provisorische Rampe den vertretbaren Rahmen sprengen würden. RM Pöttgen betont erneut, dass die Erweiterung der Südseite nicht alternativlos und eine Erweiterung lediglich der Nordseite ggf. auch ausreichend sei. Eine erneute ak- tualisierte Gegenüberstellung von Kosten und Nutzen wäre daher sehr hilfreich. RM Hammer hingegen kann die Bedenken seines Vorredners nicht teilen. Eine Ver- breiterung der Südseite sei aus seiner Sicht allein auf Grund der starken Fußgänger- ströme zwingend erforderlich. 3 Beschluss: Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage – ohne Votum - zur Anhörung in die nachfolgenden Gremien. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Anlage 2 - Visualisierung Bogenbrückenvariante der Südseitenerweiterung
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1/2 Anlage 2 Südseitenerweiterung © DB Engineering & Consulting GmbH 2/2 Anlage 2 Südseitenerweiterung © DB Engineering & Consulting GmbH © DB Engineering & Consulting GmbH
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2805/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 09.01.2020
- Erstellt
- 15.08.2019 09:17