A-W/0005/2012
Sozial, attraktiv, lebendig: Für ein kommunales Konzept zur zukünftigen Nutzung der bisherigen britischen Familienwohnungen
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Originalantrag
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29.02.2012 An die BV Münster-West z.H. Frau E. Westrup Schelmenstiege 1-3 48161 Münster Sozial, attraktiv, lebendig: Für ein kommunales Kon zept zur zukünftigen Nutzung der bis- herigen britischen Familienwohnungen Der Wohnungsmarkt im Westen Münsters ist unter ande rem gekennzeichnet durch einen hohen Verlust an kostengünstigen und preisgebundenen Wohn ungen. In den vergangenen Jahren sind bereits tausende Sozialbindungen im Wohnungsbereich ausgelaufen, eine noch größere Zahl an Sozialwohnungen wird in den nächsten Jahren ebenfal ls diese Bindung verlieren. Gleichzeitig ist ein zunehmender Druck, auf den Wohnungsaltbestand h in zur Umwandlung in das hochpreisige Wohnsegment festzustellen. Vor allem junge Familien mit Kindern und Familien mit geringem und mittlerem Einkommen stehen auf dem überhitzten Münsteraner Wohnungsmarkt vor großen Hürden, eine bezahlbare Wohnung zu bekommen – sei es zur Miete oder als Eigentum. In Umsetzung der Beschlüsse der britischen Regierun g werden die in Münster stationierten Mili- täreinheiten bis 2019 endgültig den Standort verlas sen. Bei den von den Familien der britischen Streitkräfte in Gievenbeck genutzten Wohnungen hand elt es sich überwiegend um Reihenhäu- ser. Sie sind preisgünstig errichtet und im Grundri ss und Grundstückszuschnitt bestens geeignet, in der Nutzung nach Abzug der britischen Streitkräf te den am Wohnungsmarkt in Münster be- nachteiligten Familien mit mittlerem und geringerem Einkommen eine Chance zu geben, zu Wohneigentum zu gelangen. Ebenso sollte auch ein an gemessener Anteil als Mietobjekte ge- nutzt werden können. Geprüft werden sollte darüber hinaus, ob hier ein genossenschaftliches Modell soziale wohnungswirtschaftliche Antworten au f die Entwicklungen am Münsteraner Woh- nungsmarkt geben kann. Die Bezirksvertretung Münster-West möge daher beschließen: 1. a. Im Sinne einer modernen sozialen Wohnungspoli tik sollen die freiwerdenden Immobi- lien zukünftig Familien mit mittlerem und geringere m Einkommen die Bildung von Wohn- eigentum und familiengerechtes preisgünstiges Wohne n ermöglichen. Ein relevanter An- teil der Wohnungen sollte auch zukünftig als Mietwohnraum zur Verfügung stehen. b. Die Veräußerung an einen Investor mit nachfolgen der, unkontrollierbarer spekulativer Weiterveräußerung in Wohneigentum ist auszuschließen. c. Städtebauliches Ziel sind attraktive Quartiere „ mit Gesicht“ und einem sozial abwechs- lungsreichen Erscheinungsbild. Sie sollen unterschi edlichen heutigen Wohnansprüchen und modernen energetischen Anforderungen gerecht we rden und sich als lebendige Be- standteile in die vorhandenen Strukturen der Umgebung einfügen. 2. Da bereits Abzugstermine benannt sind und in einem Fall jetzt sogar eine britische Erklä- rung zur Rückgabe eines Teilwohnbestandes an den Bund erfolgte, wird die Verwaltung beauftragt, zeitnah mit der Bundesanstalt für Immob ilienaufgaben (BIMA) Gespräche in Zielrichtung dieses Antrags aufzunehmen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Möglichkeit einer Auffanggesellschaft für die Über- nahme der Wohnungen zu prüfen und der Bezirksvertre tung hierzu Vorschläge zu unter- breiten. Dabei soll geprüft werden, ob und wie nebe n der stadteigenen Wohn und Stadt- bau möglicherweise auch regionale Investoren im Woh nungsbau in das Verfahren einge- bunden werden können. Darüber hinaus ist auch das g enossenschaftliche Modell zu prü- fen, wie es z.B. in Gießen derzeit bei zwei ehemali gen Wohnsiedlungen des US-Militärs umgesetzt wird. 4. Ziel der Übernahme der britisch genutzten Wohnun gen durch eine Auffanggesellschaft soll sein, Familien mit mittleren und geringeren Ei nkommen gemäß Förderrichtlinien zu Familienwohneigentum zu verhelfen. Deshalb soll der Weiterverkauf durch die Auffang- gesellschaft auch nur an einzelne selbstnutzende Fa milien erfolgen (kleinteilige Veräuße- rung, sogenanntes „Ameisengeschäft“). 5. Weiterhin ist von der Verwaltung aufzuzeigen, wi e durch die Auffanggesellschaft oder auch durch die stadteigene Wohn und Stadtbau den er werbenden Familien eine Unter- stützung bei der Planung und Organisation der Eigen leistungen (der sogenannten Mus- kelhypothek) gegeben werden kann. 6. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Land NRW dessen Möglichkeiten und dessen Bereitschaft zur Unterstützung des Übernahmeprozess es durch die vorgenannte Option einer Auffanggesellschaft bzw. anderweitige Unterstützungsmöglichkeiten zu klären. Begründung: Das Wegbrechen der staatlichen Wohnungsbauförderung durch Bund und Land führt auf kom- munaler Ebene dazu, dass kaum noch die notwendige F örderung des Neubaus und des Erwerbs von selbstgenutztem Wohneigentum durch Familienhaus halte mit geringen Einkünften (Einkom- mensgruppe „A“) und mittleren Einkünften (Einkommensgruppe „B“) gewährleistet werden kann. Der angekündigte Abzug der britischen Streitkräfte bietet die Gelegenheit, für Familien mit mittle- ren und geringeren Einkommen eine Perspektive zur S chaffung selbstgenutzten Wohneigen- tums, aber auch zu günstigen Mietkonditionen, zu er möglichen. Für diese Familien, hier beson- ders auch junge Familien mit mehreren Kindern, die am Wohnungsmarkt derzeit schlechte Chan- cen haben, kann Wohneigentum ermöglicht werden. Umb au und Sanierung der Gebäude soll den Familien nicht nur über kapitalfinanzierte Maßn ahmen, sondern auch durch umfangreiche Selbstbaumaßnahmen („Muskelhypothek“) ermöglicht we rden. Deshalb sollte ihnen möglichst auch nach dem Erwerb Unterstützung bei der Modernis ierung der erworbenen Wohngebäude gegeben werden. Als interessante Alternative sollte das Gießener Mo dell einer Wohngenossenschaft geprüft wer- den – mit den bekannten Vorteilen des lebenslangen Wohnrechts, der Selbstverantwortung und der demokratischen Mitwirkung. Auch insofern sollte auf erfolgreiche Beispiele der Umnutzung von ehemaligen Familienwohnungen ausländischer Streitkräfte in anderen Bundesländern zurück gegriffen werden. gez. Stephan Brinktrine Beate Kretzschmar Manfred Rösmann Philipp Hagemann
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: eingebracht
Zur SitzungOrte (1)
- Schelmenstiege 1
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Details
- Vorlagen-Nr.
- A-W/0005/2012
- Typ
- Antrag an die BV West
- Datum
- 01.03.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37