AN/0403/2025
Änderungsantrag zu Top 6.8: Ebertplatz vorgezogene bauliche kriminalpräventive Maßnahmen an der Westpassage
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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)
3509 Zeichen
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln An die Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker An die Vorsitzende des Stadtentwicklungsausschusses Frau Sabine Pakulat Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: AN/0403/2025 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Stadtentwicklungsausschuss 27.03.2025 Änderungsantrag zu Top 6.8: Ebertplatz vorgezogene bauliche kriminalpräventive Maßnahmen an der Westpassage Sehr geehrte Frau Reker, sehr geehrte Frau Pakulat, die antragsstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Änderungsantrag zu TOP 6.8 auf die Tagesordnung der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 27.03.2025 zu setzen: Beschluss: Der Beschlusstext wird durch folgenden Text ergänzt: I. Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, 1. zusätzliche oberirdische Querungsmöglichkeiten zu prüfen, insbesondere zur Su- dermanstraße. 2. kurzfristig auf der Nord- und Südseite des Ebertplatzes durchgehende Radinfra- struktur nach RingFrei-Standard einzurichten. Dabei ist die Leistungsfähigkeit der Kreuzung Turiner Straße Ecke Riehler Straße zu berücksichtigen. 3. die Fuß- und Radquerung an der Sparkasse gem. des Beschlusses der BV Innen- stadt/Deutz (AN/0764/2022) zu optimieren. II. Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, 1. die offenen Treppenaufgänge attraktiver zu gestalten. - 2 - 2. die Laufwege zwischen den Treppenaufgängen attraktiver zu gestalten. Zur Erhö- hung der Sicherheit sollen ggf. neue Lichtquellen installiert werden und die Reini- gungsintervalle erhöht werden. 3. ein erweitertes gastronomisches Angebot im westlichen Bereich des Ebertplatzes in Kooperation mit der vorhandenen Gastronomie zu erarbeiten, welche auch eine Nutzung und einen Betrieb unter der Woche ermöglicht. 4. sicherzustellen, dass die Umbauarbeiten möglichst wenig den laufenden Betrieb und das Programm auf dem Ebertplatz beeinträchtigen. 5. sicherzustellen, dass die Schaufenster der Kunsträume in der Westpassage durch das Setzen der geplanten Wände nicht gravierend verkleinert oder beeinträchtigt werden. Begründung: Durch den Entfall der drei unterirdischen Zuwege werden einige Wegebeziehungen zu Fuß länger. Um Abhilfe zu schaffen, sollen ähnlich wie beim Neumarkt zusätzliche oberirdische Querungsmöglichkeiten geprüft werden. Insbesondere die Verbindung Sudermanstraße – Ebertplatz wird durch die Sperrung deutlich länger, deshalb soll darauf ein besonderes Au- genmerk gelegt werden. Zusätzlich muss die Querung an der Sparkasse gem. des einstimmigen Beschlusses der BV 1 verbreitert werden. Schon heute ist der Überweg zu eng für Fußgänger*innen und Radfah- rer*innen. Entlang des Ebertplatzes ist das letzte Stück der Kölner Ringe, welches noch keine Radinfra- struktur nach RingFrei-Standard aufweist. In der Vergangenheit wurde immer auf den zeit- nah anstehenden Umbau des Ebertplatzes verwiesen, bei dem auf die Radinfrastruktur mit- gemacht werden sollte. Da laut Vorlage mit einem Umbau des Platzes frühestens 2030 zu rechnen ist, braucht es bereits jetzt Radfahrstreifen, die bei geringen Kosten und Aufwand die Zeit bis zum Umbau überbrücken können. Mit freundlichen Grüßen gez. gez. gez. Lino Hammer Grüne- Fraktionsgeschäftsführer Niklas Kienitz CDU- Fraktionsgeschäftsführer Lucas Sickmöller Volt- Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0403/2025
- Typ
- Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)
- Datum
- 27.03.2025
- Erstellt
- 27.03.2025 14:09