2036/2025
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der CDU-Fraktion zur Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim am 23.06.2025 (AN/0672/2025) betreffend "Geruchsbelästigung aus dem Klärwerk Stammheim"
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
4683 Zeichen
Dezernat, Dienststelle I/02-9/0 Vorlagen-Nummer 2036/2025 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 23.06.2025 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der CDU-Fraktion zur Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim am 23.06.2025 (AN/0672/2025) betreffend "Geruchsbelästigung aus dem Klärwerk Stammheim" Die Anfrage wird von den Stadtentwässerungsbetrieben nachfolgend beantwortet: Das Großklärwerk (GKW) Köln-Stammheim liegt zwischen den beiden Stadtteilen Stammheim und Flittard im rechtsrheinischen Norden von Köln. Hier werden sowohl die Abwässer der rechtsrheinischen Kölner Stadtgebiete als auch die des innenstädti- schen, linksrheinischen Bereichs gereinigt. Insgesamt werden ca. 80 % der Kölner Ab- wässer im Großklärwerk behandelt. Die Reinigung des Abwassers ist systembedingt ein geruchsintensiver Prozess. Ge- rade in den ersten Stufen der Behandlung, der Elimination von Grobstoffen und Sand, entstehen unangenehme Gerüche. Die Reduzierung von Geruchsemmissionen ist seit vielen Jahren eine der Zielsetzungen, für die vier Ablufthandlungsanlagen im GKW betrieben werden, in denen die Geruchsstoffe teilweise gebunden und teilweise zer- stört werden. Hierdurch können viele Emissionen, insbesondere Emissionsspitzen verhindert werden. Eine vollständige Vermeidung ist jedoch nicht möglich, insbeson- dere bei der Durchführung von technischen Arbeiten können diese noch auftreten. Um mit den Anlagen langfristig eine gute Leistung zu erbringen, wurde eine dieser vier Abluftbehandlungsanlagen in den vergangenen zwei Jahren auf ein anderes Verfah- ren unter Verwendung von Aktivkohle umgestellt, eine weitere wird aktuell grundle- gend überholt. Im langjährigen Mittel erhalten die Stadtentwässerungsbetriebe (StEB) Köln nur 4-6 Anwohnerbeschwerden pro Jahr, die dem GKW Stammheim zuzuordnen sind. Unser Ziel ist es, durch die oben beschriebenen Maßnahmen die Geruchsbelästigung der Nachbarschaft und damit der Anzahl der Beschwerden so weit wie technisch und wirt- schaftlich möglich zu senken. Zu den konkreten Fragen ergibt sich folgender Sachverhalt: 1. Sind den StEB die regelmäßigen Geruchsbelästigungen bekannt und was wird dagegen unternommen? 2 Aktuell sind den StEB Köln folgende Tage mit Beschwerden aus dem Umfeld des GKW Köln-Stammheim bekannt: 13.01.2025 09.02.2025 03.04.2025 Diese wurden zeitnah betrachtetet und mit Windrichtung, technischen Arbeiten in der Anlage etc. abgeglichen. Bei den ersten beiden Ereignissen konnte kein Zusammen- hang zu Ursachen betrieblicher Art festgestellt werden, bei einem dieser beiden Ereig- nisse deutet die Windrichtung möglicherweise auf einen anderen Emissionsort hin. Das dritte Ereignis ist zeitgleich zu einem Wechsel des Filtermaterials in einer Abluft- behandlungsanlage des Großklärwerks, dies wurde im Nachgang der Bezirksregie- rung mitgeteilt. Die benachbarten Bürgervereine wurden nicht aktiv informiert. Verfah- renstechnisch war diese Emission nicht zu verhindern, da während des Wechsel des Filtermaterials die Anlage außer Betrieb genommen werden muss. 2. Werden Beschwerden aus der Bevölkerung zeitnah bearbeitet, bzw. gibt es diesbezüglich ein Beschwerdemanagement? Beschwerden kommen auf drei Wege zum Großklärwerk: • Meldung an die ständig besetzte Hauptleitwarte des Großklärwerks (Tel: 0221 6780-104) • Meldung über die StEB-E-Mail-Adresse „anliegenmanagement@steb-koeln.de“ • Meldung über die Bezirksregierung In allen Fällen werden die Beschwerden erfasst und analysiert. Bevorzugt wird die Meldung an die ständig besetzte Hauptleitwarte gerichtet, da dann die Chance be- steht, zeitnah sowohl in der Anlage, als auch bei der Anwohnerin/dem Anwohner vor Ort den Geruch wahrzunehmen, ggfs. einem entsprechenden Anlagenteil zuzuordnen und entsprechende Gegenmaßnahmen einzuleiten. Alle Beschwerden werden darüber hinaus statistisch erfasst und ausgewertet, um Schwerpunkte festzustellen. Die Analyse dieser dritten Beschwerde hat gezeigt, dass eine proaktive Information der Nachbarschaftsvereine Stammheim und Flittard vorgenommen werden sollte, wenn die verfahrenstechnische Situation zu Geruchsfreisetzungen führt bzw. führen kann. Dieses wurde jetzt auch im Vorfeld der Kernmaßnahmen an der Anlage, die ak- tuell überholt wird, umgesetzt. Auch zukünftig werden solche Informationen immer an die Nachbarschaftsvereine gehen. Darüber hinaus wird bei allen Neu- oder Umbaumaßnahmen, aber auch im tagtägli- chen Betrieb geprüft, wie die Entstehung von Gerüchen verhindert werden kann oder die Emission verringert werden können.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2036/2025
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 17.06.2025
- Erstellt
- 17.06.2025 15:44