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V/0204/2005

Schulbezirke von Bezirksfachklassen

Vorlage 17.03.2005

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Nächste Beratung: Ausschuss für Schule und Weiterbildung, Sitzung am 19.04.2005, TOP 5

Anlage_4

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Anlage_5

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Anlage_3

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Ansehen

Anlage_4

614 Zeichen

Lfd. 
Nr. 
Ausbildungsberuf Schule Schulbezirk Bemerkungen Inhaltliche 
Erläuterungen/Hinweise
5a Bäcker/in Berufskolleg der Stadt Rheine, 
in Rheine
Kreis Steinfurt Zusammenlegung der 
Minderfrequenzen aus 
Ibbenbüren und Rheine zu 
einer tragfähigen Klasse
Elektroniker/in Fachrichtung: 
Informations- und 
Telekommunikationstechnik
Anlage 4 zur Vorlage V/0204/2005
Einrichtung einer 
bezirksübergreifenden 
Fachklasse am Heinrich-
Hertz-Berufskolleg, 
Düsseldorf
30 Berufskolleg Ostvest, Schule 
der Sekundarstufe II der Kreis 
Recklinghausen, in Datteln
Städte Bottrop und 
Gelsenkirchen, Kreis 
Recklinghausen

Beschlussvorlage

11668 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Schule und Weiterbildung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Schulbezirke von Bezirksfachklassen und regierungsbezirksübergreifende Bezirksfachklassen des 
Bildungsganges Berufsschule an Berufskollegs in der Stadt Münster für das Schuljahr 2005/2006;
hier: Anhörungsverfahren gem. § 9 Abs. 2 Buchst. c Schulverwaltungsgesetz (SchVG) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
19.04.2005 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
 
1. Schulbezirke von Bezirksfachklassen 
 
1.1 Den in der Anlage 1 dargestellten Veränderungen in der Verordnung zur Bildung von 
Schulbezirken an Berufskollegs für das Schuljahr 2005/2006 wird zugestimmt. Die in der 
Anlage 1 dargestellten Änderungen der Schuleinzugsbezirke von Bezirksfachklassen in 
Münster stellen redaktionelle Änderungen dar und/oder sind Änderungen, die den Status 
quo abbilden. Die Inhalte in der Spalte ‚Inhaltliche Erläuterungen/Hinweise‘ werden zur 
Kenntnis genommen. 
 
1.2 Den in der Anlage 2 dargestellten Veränderungen in der Verordnung zur Bildung von 
Schulbezirken an Berufskollegs für das Schuljahr 2005/2006 wird zugestimmt. Die Zustim-
mung zu den in der Anlage 2 dargestellten Änderungen erfolgt, da 
 
• entweder die Stadt Münster diese Veränderungen angeregt bzw. vorgeschlagen 
hat 
 
oder 
 
• diese Änderungen auch unter Kenntnis der von den Nachbarkreisen formulier-
ten Bedenken nach intensiver Diskussion und Analyse der Bedenken durch die 
Schulverwaltung und Schulleitungen der Berufskollegs nach wie erforderlich 
sind, um die Interessen der Stadt Münster zu vertreten.  
 
Die Inhalte in der Spalte ‚Inhaltliche Erläuterungen/Hinweise‘ werden zur Kenntnis genom-
men. 
Vorlagen-Nr.: 
V/0204/2005 
Auskunft erteilt: 
Herr  Woltering 
Ruf: 
492 40 16 
E-Mail: 
thomas.woltering@stadt-muenster.de 
Datum: 
24.03.2005 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
1.3 Den in der Anlage 3 dargestellten Veränderungen in der Verordnung zur Bildung von 
Schulbezirken an Berufskollegs für das Schuljahr 2005/2006 wird nicht zugestimmt. Den 
Inhalten in der Spalte ‚Inhaltliche Erläuterungen/Hinweise‘ wird zugestimmt.  
 
1.4 Die in der Anlage 4 dargestellten Veränderungen werden zur Kenntnis genommen. Sie 
umfassen Veränderungen, die kein Berufskolleg in städtischer Trägerschaft der Stadt 
Münster betreffen. 
 
 
2.  Schulbezirke für regierungsbezirksübergreifende Bezirksfachklassen 
 
Den in der Anlage 5 dargestellten 
Veränderungen in den Schulbezirken der regierungsbe-
zirksübergreifenden Schulbezirke für Bezirksfachklassen wird zugestimmt. Die Inhalte in 
der Spalte ‚Inhaltliche Erläuterungen/Hinweise‘ werden zur Kenntnis genommen. 
 
 
Kosten/Folgekosten, Finanzierung 
 
3. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt zur Kenntnis, dass 
 
- keine Investitionskosten erforderlich sind 
-  aber als Folgekosten Schülerfahrkosten und Kosten für Lernmittel entstehen können,  
 
• deren Höhe noch nicht beziffert werden kann,  
• die aber aus laufenden Haushaltsmitteln gedeckt werden können. 
 
 
 
Begründung: 
 
Einführung 
 
1.1 Rechtsgrundlagen/Verfahren 
 
Berufsschulpflichtige haben grundsätzlich die für die Ausbildungsstätte zuständige öffentli-
che Berufsschule zu besuchen (vgl. § 13 Abs. 1, 1. Halbsatz Schulpflichtgesetz - SchpflG-). 
 
Für jede öffentliche Berufsschule wird durch Rechtsverordnung ein räumlich abgegrenztes 
Gebiet als Schulbezirk gebildet. Die Rechtsverordnung für Bezirksfachklassen erlässt die 
für diesen Bezirk zuständige Schulaufsichtsbehörde nach Anhörung der beteiligten Schul-
träger (vgl. § 9 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Schulverwaltungsgesetz SchVG). 
 
Zuständig für den Erlass entsprechender Rechtsverordnungen zur Bildung / Änderung von 
Schulbezirken ist für  
 
• Bezirksfachklassen (Schulbezirk innerhalb des Regierungsbezirks Münster) die Bezirks-
regierung Münster und 
 
• regierungsbezirksübergreifende Bezirksfachklassen (Schulbezirk der über das Gebiet 
des Regierungsbezirks Münster hinausgeht) das Ministerium für Schule, Jugend und 
Kinder des Landes Nordrhein Westfalen.

- 3 - 
1.2 Zuständigkeit 
 
Zuständig für die Entscheidung über die Stellungnahmen zur Bildung/Änderung von Schul-
bezirken für Bezirksfachklassen an Berufskollegs ist der Ausschuss für Schule und Weiter-
bildung (vgl. Zuständigkeitsordnung der Stadt Münster Nr. 6.2.2). 
 
Deshalb werden sowohl die eingegangenen Vorschläge der Bezirksregierung Münster als 
auch des Ministeriums für Schule, Wissenschaft und Forschung sowie die Anregungen der 
Berufskollegs der Stadt Münster dem Schulausschuss zur Entscheidung vorgelegt. 
 
1.3 Grundsatzbeschluss des Schulausschusses vom 04.05.1999 
- Änderung der allgemeinen Vorgaben zu Bezirksfachklassen - 
 
Der Schulausschuss hat in seiner Sitzung am 04.05.1999 u.a. folgenden Beschluss ge-
fasst: 
 
„Die Stadt Münster erklärt sich grundsätzlich unter folgenden Voraussetzungen mit der 
Auflösung, Teilung und Verlagerung bestehender Bezirksfachklassen einverstanden: 
 
- In den Nachbarkreisen muss auf absehbare Zeit eine ausreichende Schülerzahl 
zur Bildung eigener Fachklassen/Bezirksfachklassen vorhanden sein und 
 
- der neue Schulstandort muss durch die betroffenen Schülerinnen und Schüler 
besser erreichbar sein und 
 
- es muss eine ausreichende Schülerzahl, die die fachlich notwendige Differenzie-
rung gewährleistet, in der abgebenden Schule verbleiben.“ 
 
2. Das Bezirksfachklassenverzeichnis zum Schuljahr 2005/2006 
 
 Die Bezirksregierung Münster hat mit Schreiben vom  
 
-  04.03.2005 den Entwurf der für das Schuljahr 2005/2006 zu erlassenden 
Bezirksfachklassenverordnung übersandt sowie 
 
-  25.01.2005 die durch das Ministerium für Schule, Wissenschaft und For-
schung des Landes NRW vorgesehenen Änderungen der Verordnung über 
die Bildung von regierungsbezirksübergreifenden Schulbezirken für Fach-
klassen mitgeteilt 
 
 und im Rahmen des Anhörungsverfahrens um Stellungnahme gebeten. 
 
Über die vorgesehenen Veränderungen sind die städt. Berufskollegs informiert worden. Sie 
haben zu den vorgesehenen Veränderungen Stellung genommen und darüber hinaus noch 
weitere Anregungen zur Änderung von Bezirksfachklassen gegeben. Neu gegenüber den 
Vorjahren ist, dass erstmalig eine Schulträgerkonferenz stattgefunden hat. 
 
3. Zu den Beschlussvorschlägen 
 
3.1. Zur Sachentscheidung  
 
3.1.1 Zu Beschlussvorschlag 1.1. – Zustimmung zu den in der Anlage 1 dargestellten Verän-
derungen 
 
Bei den in der Anlage 1 dargestellten Veränderungen handelt es sich um Veränderun-
gen der Schuleinzugsbezirke von Bezirksfachklassen in Münster, die aufgrund von re-

- 4 - 
daktionelle Änderungen aufgenommen worden sind und/oder sind Änderungen, die 
den Status quo abbilden. 
 
3.1.2 Zu Beschlussvorschlag 1.2 – Zustimmung zu den in der Anlage 2 dargestellten Verän-
derungen 
 
Vertreterinnen und Vertreter der Nachbarkreise und der Stadt Münster haben sich über 
die Grundsätze eines Verfahrens zur Bildung von Bezirksfachklassen der Berufsschule 
ab dem Schuljahr 2006/2007 verständigt. Wesentliche Kennzeichen dieses Verfahrens 
sind: 
 
- Grundlage: offene und transparente Kommunikation untereinander 
- Ziel: möglichst weitgehende konsensuale Abstimmung zu Veränderungswün-
schen 
- Feste, klar definierte Zeitschiene 
- Zwei Schulträgerkonferenzen in Form von Beratungs- bzw. Abstimmungsge-
sprächen unter Beteiligung der mittleren Führungsebene ohne Beteiligung der 
Bezirksregierung 
- Rückkopplungsmöglichkeiten der Themen und Ergebnisse der Schulträgerkon-
ferenzen mit den Schulleitungen der Berufskollegs 
- Dokumentation der Ergebnisse (Konsens und Dissens) 
- Rollierendes Verfahren der Federführung (Organisation, Durchführung, Doku-
mentation des Verfahrens)  
 
Zum Verfahren zur Bildung von Schulbezirken der Bezirksfachklassen für das Schul-
jahr 2005/2006 haben sich die Schulträger erstmalig untereinander darüber informiert, 
welche Veränderungen sie jeweils der Bezirksregierung mitgeteilt haben. Die Kreise 
Borken, Coesfeld und Warendorf haben gegenüber der Bezirksregierung zu den Ände-
rungsanträgen der Stadt Münster Stellung genommen. Die Stadt Münster hat zuge-
sagt, in Kenntnis der Stellungnahmen der Nachbarkreise die kritischen Veränderungs-
wünsche der Stadt Münster mit der jeweiligen Schulleitung zu besprechen, um eventu-
ell Kompromisse anbieten zu können.  
 
Da jeder Schulträger Interessen im Sinne seiner Bürgerinnen und Bürger verfolgt, sind 
nicht in allen Fällen Konsensbeschlüsse zu erwarten. Neben der Wohnortnähe ist für 
Ausbildungsbetriebe auch die Fachraumausstattung, die Differenziertheit des Bil-
dungsangebots und die Ausstattung der Berufskollegs mit Fachlehrern von Bedeutung. 
 
Die Anlage 2 stellt als Ergebnis der geführten Gespräche diejenigen Veränderungen 
zum Bezirksfachklassenverzeichnis zum Schuljahr 2005/2006 dar, denen zugestimmt 
werden sollte. Zur Begründung wird auf die Spalte ‚Inhaltliche Erläuterungen/Hinweise‘ 
verwiesen. 
 
3.1.3 Zu Beschlussvorschlag 1.3 – Ablehnung der in der Anlage 3 dargestellten Verände-
rungen - Zustimmung zu den Inhalten in der Spalte ‚Inhaltliche Erläuterun-
gen/Hinweise‘  
 
Bei den in der Anlage 3 dargestellten Veränderungen handelt es sich um Ausbildungs-
berufe, bei denen die von der Stadt Münster beantragten Änderungsvorschläge nicht 
aufgenommen worden sind. Es wird vorgeschlagen, dem jeweiligen Antrag der Stadt 
Münster (s. Spalte ‚Inhaltliche Erläuterungen/Hinweise‘) zu folgen.

- 5 - 
3.1.4 Zu Beschlussvorschlag 1.4 – Die in der Anlage 4 dargestellten Gesamtveränderungen 
werden zur Kenntnis genommen. 
 
In der Anlage 4 sind zwei Veränderungen im Bezirksfachklassenverzeichnis zur 
Kenntnis dargestellt, die kein Berufskolleg in städtischer Trägerschaft betreffen. 
 
Es wird vorgeschlagen, den Inhalt der Anlage 4 zur Kenntnis zu nehmen. 
 
3.1.5 Zu Beschlussvorschlag 2 – Zustimmung der in der Anlage 5 dargestellten Veränderun-
gen 
 
In der Anlage 5 sind die Veränderungen der Schulbezirke der regierungsbezirksüber-
greifenden Schulbezirke für Bezirksfachklassen dargestellt. Es wird vorgeschlagen, 
den in der Spalte ‚Inhaltliche Erläuterungen/Hinweis‘ dargestellten Veränderungen zu-
zustimmen. 
 
3.2 Zu Beschlusspunkt 3.: Kosten/Folgekosten 
 
Die vorgesehenen Veränderungen von Bezirksfachklassen führen dazu, dass sich die 
Zahl der Schüler/innen in der Stadt Münster nach dem gegenwärtigen Stand voraus-
sichtlich verringern und andererseits erhöhen wird. Es ist davon auszugehen, dass per 
Saldo ein leichter Anstieg der Schülerzahlen zu erwarten ist. Genaue Angaben hierzu 
können jedoch nicht gemacht werden, da erst zum Schuljahresbeginn die verbindlichen 
Schülerzahlen in der Berufsschule bekannt sind. 
 
Es können Schülerfahrkosten und Kosten für Lernmittel entstehen. 
 
3.2.1 Schülerfahrkosten 
 
Schülerfahrkosten werden nur für Schüler/innen von Bezirksfachklassen übernommen, 
wenn die tatsächlichen Fahrkosten den Betrag von 50 € überschreiten. Es wird maxi-
mal ein Betrag von 50 € pro Monat bewilligt.  
 
Insgesamt ist davon auszugehen, dass die ggfls. entstehenden Kosten aus den lau-
fenden Haushaltsmitteln gedeckt werden können. 
 
3.2.2 Kosten für Lernmittel  
 
Die für die zusätzlichen Schüler/innen nach dem Lernmittelfreiheitsgesetz zu zahlen-
den Kosten sind geringfügig und können aus laufenden Haushaltsmitteln gedeckt wer-
den. 
 
4. Weiteres Verfahren  
 
Sofern der Ausschuss für Schule und Weiterbildung der Stadt Münster den Beschluss-
vorschlägen zustimmt, wird die Verwaltung im Rahmen des Anhörungsverfahrens die 
Änderungsvorschläge und Anregungen bei der Bezirksregierung Münster einreichen. 
 
I.V. 
 
gez. 
Dr. Hanke 
Stadträtin 
 
 
Anlagen

Anlage_2

10085 Zeichen

Lfd. 
Nr. 
Ausbildungsberuf Schule Schulbezirk Bemerkungen Inhaltliche Erläuterungen/Hinweise
Bauzeichner/in
Schwerpunkt:
Architektur
Pictorius-Berufskolleg, Schulen 
der Sekundarstufe II des 
Kreises Coesfeld, in Coesfeld
Stadt Gronau, Kreis 
Coesfeld,
Neuordnung
Berufskolleg für Technik und 
Gestaltung der Stadt 
Gelsenkirchen, in 
Gelsenkirchen
Städte Bottrop, 
Dorsten, 
Gelsenkirchen und 
Gladbeck
Wilhelm-Emmanuel-von-Ketteler 
Schule, Berufskolleg der Stadt 
Münster, in Münster
Stadt Münster, Kreis 
Warendorf
Berufskolleg der Stadt Rheine, 
in Rheine
Kreis Steinfurt
Berufskolleg Borken des 
Kreises Borken, in Borken
Kreis Borken
Ingenieurbau Pictorius-Berufskolleg, Schulen 
der Sekundarstufe II des 
Kreises Coesfeld, in Coesfeld
Stadt Gronau, Kreis 
Coesfeld, Kreis 
Borken
ab 3. Ausbildungsjahr
Wilhelm-Emmanuel-von-Ketteler 
Schule, Berufskolleg der Stadt 
Münster, in Münster
Stadt Münster, Kreis 
Warendorf, Kreis 
Steinfurt
ab 3. Ausbildungsjahr
Berufskolleg für Technik und 
Gestaltung der Stadt 
Gelsenkirchen, in 
Gelsenkirchen
Städte Bottrop, 
Dorsten, 
Gelsenkirchen und 
Gladbeck
Berufskolleg Borken des 
Kreises Borken, in Borken
Kreis Borken
Tief-, Straßen- und 
Landschaftsbau
Wilhelm-Emmanuel-von-Ketteler 
Schule, Berufskolleg der Stadt 
Münster, in Münster
Stadt Münster, 
Kreis Warendorf, 
Kreis Steinfurt, Kreis 
Coesfeld, Kreis 
Borken
ab 3. Ausbildungsjahr
Berufskolleg für Technik und 
Gestaltung der Stadt 
Gelsenkirchen, in 
Gelsenkirchen
Städte Bottrop, 
Dorsten, 
Gelsenkirchen und 
Gladbeck
Beikoch/Beiköchin 
Teilkoch/Teilköchin
Berufskolleg der Stadt 
Gelsenkirchen Königstraße,
in Gelsenkirchen
Städte, Bottrop und 
Gelsenkirchen sowie 
Kreis Recklinghausen 
Berufskolleg Lise Meitner des 
Kreises Borken, in Ahaus
Kreise Borken, 
Coesfeld und 
Steinfurt
Adolph-Kolping-Schule, 
Berufskolleg der Stadt Münster, 
in Münster
Stadt Münster;  Kreis 
Warendorf
Regierungsbezirk
Münster
23 Drogist/in Berufskolleg Castrop-Rauxel, 
Schule d. Sek. II d. Kr. 
Die Bezirksfachklasse am BK Castrop-
Rauxel soll wegen fehlender 
Schüler/innen gestrichen werden. An der 
11 Zum Schuljahr 2004/2005 ist erstmalig 
der Beruf Beikoch/Beiköchin eingeführt 
worden. Aufgrund der Entwicklung der 
Schülerzahlen soll eine 
Bezirksfachklasse in Münster 
eingerichtet werden.
10
Anlage 2 zur Vorlage V/0204/2005
Die Stadt Münster hat beantragt, eine 
Bezirksfachklasse ab dem 3. 
Ausbildungsjahr mit der Differenzierung 
in den Fachsparten Ingenieurbau und 
Tiefbau einzurichten. In der Wilhelm-
Emmanuel-von-Ketteler Schule wird im 
aktuellen Schuljahr in der Oberstufe eine 
Differenzierung nach den 
Schwerpunkten/Technologiebereichen 
Architektur (15 Schüler/innen), 
Ingenieurbau (11 Schüler/innen) und Tief-
, Straßen- und Landschaftsbau (6 
Schüler/innen) praktiziert. Der Vorschlag 
der Stadt Münster, eine 
Bezirksfachklasse ab dem 3. 
Ausbildungsjahr einzurichten, ist als 
Angebot zu verstehen, für weitere 
Schüler/innen eine 
Differenzierungsmöglichkeit in der 
Oberstufe anzubieten und die Oberstufe 
zu öffnen. Bei der Frage dem Erfordernis 
bzw. Notwendigkeit dieser Differenierung 
in der Oberstufe handelt es sich um eine 
originäre schulfachliche Fragestellung, 
die in die Entscheidungskompetenz der 
Bezirksregierung Münster fällt.

Ludwig-Erhard-Schule, 
Berufskolleg der Stadt Münster
Regierungsbezirk 
Münster
Hans-Böckler-Schule, 
Berufskolleg der Stadt Münster, 
in Münster
Regierungsbezirk 
Münster*
ab 2. Ausbildungsjahr 
Neuordnung, siehe Nr. 
36
*Unter der 
Voraussetzung, dass 
am Berufskolleg 
Beckum des Kreises 
Warendorf eine 
Klassenbildung nicht 
zustande kommt
Berufskolleg Beckum des 
Kreises Warendorf
Kreis Warendorf** ab 2. Ausbildungsjahr
**sofern auf 
Schulträger-Ebene 
(Kreis Warendorf) 
eine Fachklasse 
gemäß VO zu § 5 
SchFG eingerichtet 
werden kann
42 Fachkraft für Lagerlogistik Kuniberg Berufskolleg, Schule 
der Sekundarstufe II des 
Kreises Recklinghausen,
in Recklinghausen
Kreis 
Recklinghausen; 
Städte Bottrop und 
Gelsenkirchen
Neuordnung
Berufskolleg am Wasserturm 
des Kreises Borken, in Bocholt
Kreis Borken; Stadt 
Coesfeld
Hansaschule, Berufskolleg der 
Stadt Münster, in Münster
Stadt Münster; Kreise 
Coesfeld (außer 
Stadt Coesfeld), 
Steinfurt und 
Warendorf
Wirtschaftsschulen des Kreises 
Steinfurt, Berufskolleg, in 
Steinfurt
Kreis Steinfurt
77a Kaufmann / Kauffrau für 
Touristik und Freizeit
Hansaschule, Berufskolleg der 
Stadt Münster, in Münster
Regierungsbezirk  
Münster
Berufskolleg Dorsten des 
Kreises Recklinghausen
Kreis 
Recklinghausen, 
Städte Bottrop und 
Gelsenkirchen
79a Kraftfahrzeug-
mechatroniker/in,
Schwerpunkt: 
Nutzfahrzeugtechnik
Wilhelm-Emmanuel-von-Ketteler-
Schule, Berufskolleg der Stadt 
Münster, in Münster
Stadt Münster, 
Kreis Steinfurt 
ab 3. Ausbildungsjahr Auf Antrag der KFZ-Innung und mit 
Unterstützung der Wilhelm-Emmanuel-
von-Ketteler Schule soll wegen der 
besonderen Fachlichkeit im 3. 
Ausbildungsjahr im Schwerpunkt 
Nutzfahrzeugtechnik eine 
Bezirksfachklasse gebildet werden.
Kraftfahrzeug-
mechatroniker/in,
Schwerpunkt: 
Fahrzeugkommunikations-
technik
Berufskolleg Gladbeck, Schule 
der Sekundarstufe II des 
Kreises Recklinghausen, 
in Gladbeck
Städte Bocholt, 
Bottrop und 
Gelsenkirchen; Kreis 
Recklinghausen
ab 3. Ausbildungsjahr 
Neuordnung
80
79 Kfz-Service-Mechaniker/in Berufskolleg Gladbeck, Schule 
d. Sekundarstufe II d. Kreis 
Recklinghausen, in Gladbeck
Bottrop und 
Gelsenkirchen; Kreis 
Recklinghausen
Der Beruf kann wegen seines 
identischen Lehrplanes in den ersten 
beiden Ausbildungsjahren gemeinsam 
mit den Kraftfahr-
zeugmechatronikern/Kraftfahrzeugmecha
tronikerinnen unterrichtet werden. Auch 
in Münster besteht kein  Bedarf für 
diesen Bildungsgang.
31 Elektroniker/in Fachrichtung 
Automatisierungstechnik
Die Stadt Münster beantragt die 
Zuständigkeit ab dem 1. Ausbildungsjahr. 
Nach nochmaliger intensiver und 
ausführlicher Erklärung durch die Hans-
Böckler-Schule nimmt die Stadt Münster 
Abstand von dem formulierten 
Änderungsantrag und stimmt zu, dass ab 
dem 2. Ausbildungsjahr Schülerinnen 
und Schüler aus dem Kreis Warendorf 
am Berufskolleg Beckum des Kreises 
Warendorf unterrichtet werden. 
Besonders den Bedenken des Kreises 
Warendorf wird hiermit Rechnung 
getragen.
29 Elektroniker/in für Maschinen- 
und Antriebstechnik
Hans-Böckler-Schule, 
Berufskolleg der Stadt Münster, 
in Münster
Regierungsbezirk 
Münster
ab 2. Ausbildungsjahr 
Neuordnung, siehe Nr. 
35
Die Stadt Münster beantragt die 
Zuständigkeit ab dem 1. Ausbildungsjahr. 
Aus Sicht der Nachbarkreise wird dieser 
Vorschlag kritisch gesehen ( 
berufsfeldbreite Grundbildung im ersten 
Ausbildungsjahr in allen Elektroberufen 
als Grundlage). Nach nochmaliger 
intensiver und ausführlicher Erklärung 
durch die Hans-Böckler-Schule hält die 
Stadt Münster die beantragte 
Veränderung aufrecht.
Ludwig- Erhard-Schule wird aufgrund der 
Initiative der Firma Drogeriemarkt DM 
eine Bezirksfachklasse mit 16 Schülern 
eingerichtet. 
Hierbei handelt es sich um einen Antrag 
des Kreises Steinfurt. Der 
Veränderungsvorschlag ist sowohl mit 
der Stadt Münster als auch der 
Hansaschule abgestimmt 
(einvernehmliche Absprache) unter der 
Kenntnis, dass die Zügigkeit in 
Hansaschule reduziert wird.
Hierbei handelt es sich um einen neuen 
Ausbildungsberuf, der sich wegen der 
Affinität schon bestehender 
Bildungsgänge gut in das Schulprofil der 
Hansaschule eingliedert.
Der Einzugsbereich kann um dem Kreis 
Borken (ohne Bocholt) reduziert werden, 
ohne den Bestand der Bezirksfachklasse 
in Münster zu gefährden. Gleichzeitig 
trägt diese Änderung zur Optimierung der 
Schulweg bei.

Wilhelm-Emmanuel-von-Ketteler-
Schule, Berufskolleg der Stadt 
Münster, in Münster
Stadt Münster, Kreise 
Borken (ohne 
Bocholt), Coesfeld, 
Steinfurt und 
Warendorf
ab 3. Ausbildungsjahr
Berufskolleg für Technik und 
Gestaltung der Stadt 
Gelsenkirchen, in 
Gelsenkirchen
Städte Bottrop und 
Gelsenkirchen; Kreis 
Recklinghausen
Adolph-Kolping-Schule, 
Berufskolleg der Stadt Münster, 
in Münster
Stadt Münster; Kreis 
Coesfeld ohne die 
Städte und 
Gemeinden Coesfeld, 
Dülmen und 
Rosendahl,       
Kreise Steinfurt und 
Warendorf
Berufskolleg für Technik Ahaus 
des Kreises Borken, in Ahaus
Kreis Borken,   
Städte und 
Gemeinden Coesfeld, 
Dülmen und 
Rosendahl 
Regierungsbezirk 
Münster
ab 2. Ausbildungsjahr 
Neuordnung
115a Systeminformatiker/in Regierungsbezirk 
Münster
ab 2. Ausbildungsjahr
124a Veranstaltungskaufmann/ 
Veranstaltungskauffrau
Hansaschule, Berufskolleg der 
Stadt Münster, in Münster
Regierungsbezirk 
Münster
Nach Analyse durch die Bezirksregierung 
wurde festgestellt, dass sich dieser 
Ausbildungsberuf innerhalb des 
Regierungsbezirks Münster auf die 
Hansaschule konzentriert.
Hans-Böckler-Schule, 
Berufskolleg der Stadt Münster, 
in Münster
115 Systemelektroniker/in Hans-Böckler-Schule, 
Berufskolleg der Stadt Münster, 
in Münster
99 Mediengestalter/in für Digital- 
und Printmedien
Dem Antrag der Kreises Borken, den 
Schulbezirk der Adolph-Kolping-Schule 
um die Städte und Gemeinden Coesfeld, 
Dülmen und Rosendahl zu verringern 
wird zugestimmt, da hierdurch keine 
Gefährdung der Bezirksfachklasse in 
Münster zu befürchten ist. Allerdings 
erscheint es sinnvoller, in Einzelfällen 
das Verfahren 'Besuch einer anderen als 
der zuständigen Berufsschule' 
anzuwenden. Die Adolph-Kolping-Schule 
bietet eine Differenzierung nach 
Mediendesign, Medienoperation, 
Medientechnik und Medienberatung, die 
jeweils noch 'Print' und 'Non-Print' 
berücksichtigt. Es handelt sich primär um 
eine schulfachliche Entscheidung.
Die Stadt Münster beantragt die 
Zuständigkeit ab 1. 
Ausbildungsjahr.Nach nochmaliger 
intensiver und ausführlicher Erklärung 
durch die Hans-Böckler-Schule nimmt die 
Stadt Münster Abstand von dem Antrag, 
bereits ab dem 1. Ausbildungsjahr 
zuständig zu sein.Besonders den 
Bedenken der Kreise Borken, Coesfeld 
und Warendorf wird hiermit Rechnung 
getragen.
Auf Antrag der IHK soll diese 
Bezirksfachklasse an der Hans-Böckler-
Schule eingerichtet werden.Dieser 
Antrag wird unterstützt.

Anlage_5

916 Zeichen

Lfd. 
Nr. 
Ausbildungsberuf Schule Schulbezirk Bemerkungen Inhaltliche 
Erläuterungen/Hinweise
neu Tankwart/in Wilhelm-Emmanuel-von-
Ketteler Schule, Berufskolleg 
der Stadt Münster, in Münster
Regierungsbezirke 
Detmold und 
Münster
Wegen zurückgehender 
Schülerzahlen im 
Regierungsbezirk Detmold 
soll die Klasse in Münster um 
den Regierungsbezirk 
Münster erweitert werden.
Die Wilhelm-Emmanuel-von-
Ketteler Schule führt bereits 
Landesfachklassen in dem 
Ausbildungsberuf 
Pferdewirt/in in 
unterschiedlichen 
Ausbildungsschwerpunkten. 
Ein Teil des Schulbezirks des 
Berufskollegs in 
Gelsenkirchen soll wegen 
zurückgehender 
Schülerzahlen nach Münster 
verlagert werden.
Pferdewirt/in , Pferdezucht 
und -haltung, Reiten und 
Trabrennen
Wilhelm-Emmanuel-von-
Ketteler Schule, Berufskolleg 
der Stadt Münster, in Münster
Regierungsbezirke 
Arnsberg, Detmold 
und Münster
neu
Anlage 5 zur Vorlage V/0204/2005

Anlage_3

1754 Zeichen

Lfd. 
Nr. 
Ausbildungsberuf Schule Schulbezirk Bemerkungen Inhaltliche 
Erläuterungen/Hinweise
Berufskolleg Bocholt-West des 
Kreises Borken, in Bocholt
Regierungsbezirk 
Münster* ohne die 
Stadt Münster
ab 2. Ausbildungsjahr 
Neuordnung
*Unter der 
Voraussetzung, dass 
am Berufskolleg 
Ostvest, Schule d. 
Sekundarstufe II d. 
Kreis Recklinghausen, 
in Datteln eine 
Klassenbildung nicht 
zustande kommt
Berufskolleg Ostvest, Schule 
der Sekundarstufe II des 
Kreises Recklinghausen, in 
Datteln**
Kreis 
Recklinghausen,
Städte Bottrop und 
Gelsenkirchen
**sofern eine 
Fachklasse gemäß 
VO zu § 5 SchFG 
eingerichtet werden 
kann
Berufskolleg für Technik und 
Gestaltung der Stadt 
Gelsenkirchen, in 
Gelsenkirchen
Stadt Gelsenkirchen, 
Stadt Bottrop
Berufskolleg der Stadt Rheine, 
in Rheine
Kreis Steinfurt, Stadt 
Rheine
Anne-Frank-Schule, 
Berufskolleg der Stadt Münster, 
in Münster
Stadt Münster; Kreis 
Warendorf
Anlage 3 zur Vorlage V/0204/2005
Die Stadt Münster beantragt, dass 
Schüler/innen aus dem Kreis 
Warendorf und aus dem Kreis 
Steinfurt ab dem 1. 
Ausbildungsjahr die Hans-Böckler-
Schule anstelle des Berufskollegs 
Bocholt West besuchen. In der 
Hans-Böckler-Schule existiert 
bereits eine Klasse für 
Systemelektroniker (Handwerk).  
Nach nochmaliger intensiver und 
ausführlicher Erklärung durch die 
Hans-Böckler-Schule hält die Stadt 
Münster die beantragte 
Veränderung aufrecht, um die 
Klasse für Systemelektroniker 
(Handwerk) zu verstetigen und um 
die Wegstrecke/Fahrzeit der 
Schüler/innen zu verkürzen.
Auf Vorschlag der Stadt Münster 
und in Zustimmung des Kreises 
Warendorf sollte eine Fachklasse 
für den Kreise Warendorf 
eingerichet werden.
62 Hauswirtschaftshelfer/in
28 Elektroniker/-in für Geräte 
und Systeme

Anlage_1

2886 Zeichen

Lfd. 
Nr. 
Ausbildungsberuf Schule Schulbezirk Bemerkungen Inhaltliche Erläuterungen/Hinweise
Informationselektroniker/in Hans-Böckler-Schule, 
Berufskolleg der Stadt Münster, 
in Münster
Stadt Münster, Kreis 
Warendorf, Kreis 
Coesfeld (ohne 
Coesfeld, Dülmen 
und Rosendahl), 
Kreis Steinfurt 
(außer: Horstmar, 
Laer, Metelen, 
Ochtrup, Stadt 
Steinfurt, 
Wettringen), 
Berufskolleg für Technik Ahaus 
des Kreises Borken, in Ahaus
Kreis Borken; 
Horstmar, Laer, 
Metelen, Ochtrup, 
Stadt Steinfurt, 
Wettringen, Stadt 
Coesfeld, Dülmen, 
Rosendahl
Berufskolleg Kemnastraße, 
Schule der Sek. II des Kreises 
Recklinghausen, in 
Recklinghausen 
Städte Bottrop und 
Gelsenkirchen; Kreis 
Recklinghausen
Adolph-Kolping-Schule, 
Berufskolleg der Stadt Münster, 
in Münster
Stadt Münster, Kreis 
Steinfurt ohne die 
Städte und 
Gemeinden 
Horstmar, Laer, 
Metelen, Ochtrup, 
Steinfurt und 
Wettringen, Kreis 
Warendorf
Berufskolleg der Stadt 
Gelsenkirchen Königstraße,
in Gelsenkirchen
Städte Bottrop, 
Dorsten, 
Gelsenkirchen und 
Gladbeck
Berufskolleg Lise-Meitner, des 
Kreises Borken, in Ahaus
Kreis Borken, Städte 
und Gemeinden 
Horstmar, Laer, 
Metelen, Ochtrup, 
Steinfurt und 
Wettringen
Adolph-Kolping-Schule, 
Berufskolleg der Stadt Münster, 
in Münster
Stadt Münster, Kreis 
Steinfurt ohne die 
Städte und 
Gemeinden 
Horstmar, Laer, 
Metelen, Ochtrup, 
Steinfurt und 
Wettringen, Kreis 
Warendorf
Berufskolleg der Stadt 
Gelsenkirchen  Königstraße, in 
Gelsenkirchen
Städte Bottrop, 
Dorsten, 
Gelsenkirchen und 
Gladbeck
Berufskolleg Lise-Meitner, des 
Kreises Borken, in Ahaus
Kreis Borken, Städte 
und Gemeinden 
Horstmar, Laer, 
Metelen, Ochtrup, 
Steinfurt und 
Wettringen
69
81 Koch/Köchin
107 Restaurantfachmann/frau
Anlage 1 zur Vorlage V/0204/2005
Hierbei handelt es sich um eine 
redaktionelle Änderung. Im Vorjahr ist 
versäumt worden, den Kreis Warendorf 
dem Schulbezirk der Hans-Böckler-
Schule zuzuordnen. Der Kreis 
Warendorf hat in der Vergangenheit 
mehrfach beantragt, eine Klasse in 
Beckum einzurichten.
Hierbei handelt es sich um eine 
redationelle Änderung. Wie bei dem 
Ausbildungsberuf 
Restaurantfachmann/frau sind die 
Städte und Gemeinden Horstmar, Laer, 
Metelen, Ochtrup und Steinfurt des 
Kreises Steinfurt dem Berufskolleg Lise 
Meitner in Ahaus zugeordnet worden. 
Die Verkleinerung des 
Schuleinzugsbereiches der Adolph-
Kolping-Schule führt nicht zu einer 
Gefährdung der Bezirksfachklasse.
Hierbei handelt es sich um eine 
redationelle Änderung (Berufe wurde 
im Bezirksfachklassenverzeichnis 
aufgenommen). Wie bei dem 
Ausbildungsberuf Koch/Köchin sind die 
Städte und Gemeinden Horstmar, Laer, 
Metelen, Ochtrup und Steinfurt des 
Kreises Steinfurt dem Berufskolleg Lise 
Meitner in Ahaus zugeordnet worden. 
Die Verkleinerung des 
Schuleinzugsbereiches der Adolph-
Kolping-Schule führt nicht zu einer 
Gefährdung der Bezirksfachklasse.

Beratungsverlauf (1)

19.04.2005 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Am Wasserturm

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0204/2005
Typ
Vorlage
Datum
17.03.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37