V/0204/2005
Schulbezirke von Bezirksfachklassen
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Anlage_4
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Lfd. Nr. Ausbildungsberuf Schule Schulbezirk Bemerkungen Inhaltliche Erläuterungen/Hinweise 5a Bäcker/in Berufskolleg der Stadt Rheine, in Rheine Kreis Steinfurt Zusammenlegung der Minderfrequenzen aus Ibbenbüren und Rheine zu einer tragfähigen Klasse Elektroniker/in Fachrichtung: Informations- und Telekommunikationstechnik Anlage 4 zur Vorlage V/0204/2005 Einrichtung einer bezirksübergreifenden Fachklasse am Heinrich- Hertz-Berufskolleg, Düsseldorf 30 Berufskolleg Ostvest, Schule der Sekundarstufe II der Kreis Recklinghausen, in Datteln Städte Bottrop und Gelsenkirchen, Kreis Recklinghausen
Beschlussvorlage
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DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Schule und Weiterbildung Betrifft Schulbezirke von Bezirksfachklassen und regierungsbezirksübergreifende Bezirksfachklassen des Bildungsganges Berufsschule an Berufskollegs in der Stadt Münster für das Schuljahr 2005/2006; hier: Anhörungsverfahren gem. § 9 Abs. 2 Buchst. c Schulverwaltungsgesetz (SchVG) Beratungsfolge 19.04.2005 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. Schulbezirke von Bezirksfachklassen 1.1 Den in der Anlage 1 dargestellten Veränderungen in der Verordnung zur Bildung von Schulbezirken an Berufskollegs für das Schuljahr 2005/2006 wird zugestimmt. Die in der Anlage 1 dargestellten Änderungen der Schuleinzugsbezirke von Bezirksfachklassen in Münster stellen redaktionelle Änderungen dar und/oder sind Änderungen, die den Status quo abbilden. Die Inhalte in der Spalte ‚Inhaltliche Erläuterungen/Hinweise‘ werden zur Kenntnis genommen. 1.2 Den in der Anlage 2 dargestellten Veränderungen in der Verordnung zur Bildung von Schulbezirken an Berufskollegs für das Schuljahr 2005/2006 wird zugestimmt. Die Zustim- mung zu den in der Anlage 2 dargestellten Änderungen erfolgt, da • entweder die Stadt Münster diese Veränderungen angeregt bzw. vorgeschlagen hat oder • diese Änderungen auch unter Kenntnis der von den Nachbarkreisen formulier- ten Bedenken nach intensiver Diskussion und Analyse der Bedenken durch die Schulverwaltung und Schulleitungen der Berufskollegs nach wie erforderlich sind, um die Interessen der Stadt Münster zu vertreten. Die Inhalte in der Spalte ‚Inhaltliche Erläuterungen/Hinweise‘ werden zur Kenntnis genom- men. Vorlagen-Nr.: V/0204/2005 Auskunft erteilt: Herr Woltering Ruf: 492 40 16 E-Mail: thomas.woltering@stadt-muenster.de Datum: 24.03.2005 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - 1.3 Den in der Anlage 3 dargestellten Veränderungen in der Verordnung zur Bildung von Schulbezirken an Berufskollegs für das Schuljahr 2005/2006 wird nicht zugestimmt. Den Inhalten in der Spalte ‚Inhaltliche Erläuterungen/Hinweise‘ wird zugestimmt. 1.4 Die in der Anlage 4 dargestellten Veränderungen werden zur Kenntnis genommen. Sie umfassen Veränderungen, die kein Berufskolleg in städtischer Trägerschaft der Stadt Münster betreffen. 2. Schulbezirke für regierungsbezirksübergreifende Bezirksfachklassen Den in der Anlage 5 dargestellten Veränderungen in den Schulbezirken der regierungsbe- zirksübergreifenden Schulbezirke für Bezirksfachklassen wird zugestimmt. Die Inhalte in der Spalte ‚Inhaltliche Erläuterungen/Hinweise‘ werden zur Kenntnis genommen. Kosten/Folgekosten, Finanzierung 3. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt zur Kenntnis, dass - keine Investitionskosten erforderlich sind - aber als Folgekosten Schülerfahrkosten und Kosten für Lernmittel entstehen können, • deren Höhe noch nicht beziffert werden kann, • die aber aus laufenden Haushaltsmitteln gedeckt werden können. Begründung: Einführung 1.1 Rechtsgrundlagen/Verfahren Berufsschulpflichtige haben grundsätzlich die für die Ausbildungsstätte zuständige öffentli- che Berufsschule zu besuchen (vgl. § 13 Abs. 1, 1. Halbsatz Schulpflichtgesetz - SchpflG-). Für jede öffentliche Berufsschule wird durch Rechtsverordnung ein räumlich abgegrenztes Gebiet als Schulbezirk gebildet. Die Rechtsverordnung für Bezirksfachklassen erlässt die für diesen Bezirk zuständige Schulaufsichtsbehörde nach Anhörung der beteiligten Schul- träger (vgl. § 9 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Schulverwaltungsgesetz SchVG). Zuständig für den Erlass entsprechender Rechtsverordnungen zur Bildung / Änderung von Schulbezirken ist für • Bezirksfachklassen (Schulbezirk innerhalb des Regierungsbezirks Münster) die Bezirks- regierung Münster und • regierungsbezirksübergreifende Bezirksfachklassen (Schulbezirk der über das Gebiet des Regierungsbezirks Münster hinausgeht) das Ministerium für Schule, Jugend und Kinder des Landes Nordrhein Westfalen. - 3 - 1.2 Zuständigkeit Zuständig für die Entscheidung über die Stellungnahmen zur Bildung/Änderung von Schul- bezirken für Bezirksfachklassen an Berufskollegs ist der Ausschuss für Schule und Weiter- bildung (vgl. Zuständigkeitsordnung der Stadt Münster Nr. 6.2.2). Deshalb werden sowohl die eingegangenen Vorschläge der Bezirksregierung Münster als auch des Ministeriums für Schule, Wissenschaft und Forschung sowie die Anregungen der Berufskollegs der Stadt Münster dem Schulausschuss zur Entscheidung vorgelegt. 1.3 Grundsatzbeschluss des Schulausschusses vom 04.05.1999 - Änderung der allgemeinen Vorgaben zu Bezirksfachklassen - Der Schulausschuss hat in seiner Sitzung am 04.05.1999 u.a. folgenden Beschluss ge- fasst: „Die Stadt Münster erklärt sich grundsätzlich unter folgenden Voraussetzungen mit der Auflösung, Teilung und Verlagerung bestehender Bezirksfachklassen einverstanden: - In den Nachbarkreisen muss auf absehbare Zeit eine ausreichende Schülerzahl zur Bildung eigener Fachklassen/Bezirksfachklassen vorhanden sein und - der neue Schulstandort muss durch die betroffenen Schülerinnen und Schüler besser erreichbar sein und - es muss eine ausreichende Schülerzahl, die die fachlich notwendige Differenzie- rung gewährleistet, in der abgebenden Schule verbleiben.“ 2. Das Bezirksfachklassenverzeichnis zum Schuljahr 2005/2006 Die Bezirksregierung Münster hat mit Schreiben vom - 04.03.2005 den Entwurf der für das Schuljahr 2005/2006 zu erlassenden Bezirksfachklassenverordnung übersandt sowie - 25.01.2005 die durch das Ministerium für Schule, Wissenschaft und For- schung des Landes NRW vorgesehenen Änderungen der Verordnung über die Bildung von regierungsbezirksübergreifenden Schulbezirken für Fach- klassen mitgeteilt und im Rahmen des Anhörungsverfahrens um Stellungnahme gebeten. Über die vorgesehenen Veränderungen sind die städt. Berufskollegs informiert worden. Sie haben zu den vorgesehenen Veränderungen Stellung genommen und darüber hinaus noch weitere Anregungen zur Änderung von Bezirksfachklassen gegeben. Neu gegenüber den Vorjahren ist, dass erstmalig eine Schulträgerkonferenz stattgefunden hat. 3. Zu den Beschlussvorschlägen 3.1. Zur Sachentscheidung 3.1.1 Zu Beschlussvorschlag 1.1. – Zustimmung zu den in der Anlage 1 dargestellten Verän- derungen Bei den in der Anlage 1 dargestellten Veränderungen handelt es sich um Veränderun- gen der Schuleinzugsbezirke von Bezirksfachklassen in Münster, die aufgrund von re- - 4 - daktionelle Änderungen aufgenommen worden sind und/oder sind Änderungen, die den Status quo abbilden. 3.1.2 Zu Beschlussvorschlag 1.2 – Zustimmung zu den in der Anlage 2 dargestellten Verän- derungen Vertreterinnen und Vertreter der Nachbarkreise und der Stadt Münster haben sich über die Grundsätze eines Verfahrens zur Bildung von Bezirksfachklassen der Berufsschule ab dem Schuljahr 2006/2007 verständigt. Wesentliche Kennzeichen dieses Verfahrens sind: - Grundlage: offene und transparente Kommunikation untereinander - Ziel: möglichst weitgehende konsensuale Abstimmung zu Veränderungswün- schen - Feste, klar definierte Zeitschiene - Zwei Schulträgerkonferenzen in Form von Beratungs- bzw. Abstimmungsge- sprächen unter Beteiligung der mittleren Führungsebene ohne Beteiligung der Bezirksregierung - Rückkopplungsmöglichkeiten der Themen und Ergebnisse der Schulträgerkon- ferenzen mit den Schulleitungen der Berufskollegs - Dokumentation der Ergebnisse (Konsens und Dissens) - Rollierendes Verfahren der Federführung (Organisation, Durchführung, Doku- mentation des Verfahrens) Zum Verfahren zur Bildung von Schulbezirken der Bezirksfachklassen für das Schul- jahr 2005/2006 haben sich die Schulträger erstmalig untereinander darüber informiert, welche Veränderungen sie jeweils der Bezirksregierung mitgeteilt haben. Die Kreise Borken, Coesfeld und Warendorf haben gegenüber der Bezirksregierung zu den Ände- rungsanträgen der Stadt Münster Stellung genommen. Die Stadt Münster hat zuge- sagt, in Kenntnis der Stellungnahmen der Nachbarkreise die kritischen Veränderungs- wünsche der Stadt Münster mit der jeweiligen Schulleitung zu besprechen, um eventu- ell Kompromisse anbieten zu können. Da jeder Schulträger Interessen im Sinne seiner Bürgerinnen und Bürger verfolgt, sind nicht in allen Fällen Konsensbeschlüsse zu erwarten. Neben der Wohnortnähe ist für Ausbildungsbetriebe auch die Fachraumausstattung, die Differenziertheit des Bil- dungsangebots und die Ausstattung der Berufskollegs mit Fachlehrern von Bedeutung. Die Anlage 2 stellt als Ergebnis der geführten Gespräche diejenigen Veränderungen zum Bezirksfachklassenverzeichnis zum Schuljahr 2005/2006 dar, denen zugestimmt werden sollte. Zur Begründung wird auf die Spalte ‚Inhaltliche Erläuterungen/Hinweise‘ verwiesen. 3.1.3 Zu Beschlussvorschlag 1.3 – Ablehnung der in der Anlage 3 dargestellten Verände- rungen - Zustimmung zu den Inhalten in der Spalte ‚Inhaltliche Erläuterun- gen/Hinweise‘ Bei den in der Anlage 3 dargestellten Veränderungen handelt es sich um Ausbildungs- berufe, bei denen die von der Stadt Münster beantragten Änderungsvorschläge nicht aufgenommen worden sind. Es wird vorgeschlagen, dem jeweiligen Antrag der Stadt Münster (s. Spalte ‚Inhaltliche Erläuterungen/Hinweise‘) zu folgen. - 5 - 3.1.4 Zu Beschlussvorschlag 1.4 – Die in der Anlage 4 dargestellten Gesamtveränderungen werden zur Kenntnis genommen. In der Anlage 4 sind zwei Veränderungen im Bezirksfachklassenverzeichnis zur Kenntnis dargestellt, die kein Berufskolleg in städtischer Trägerschaft betreffen. Es wird vorgeschlagen, den Inhalt der Anlage 4 zur Kenntnis zu nehmen. 3.1.5 Zu Beschlussvorschlag 2 – Zustimmung der in der Anlage 5 dargestellten Veränderun- gen In der Anlage 5 sind die Veränderungen der Schulbezirke der regierungsbezirksüber- greifenden Schulbezirke für Bezirksfachklassen dargestellt. Es wird vorgeschlagen, den in der Spalte ‚Inhaltliche Erläuterungen/Hinweis‘ dargestellten Veränderungen zu- zustimmen. 3.2 Zu Beschlusspunkt 3.: Kosten/Folgekosten Die vorgesehenen Veränderungen von Bezirksfachklassen führen dazu, dass sich die Zahl der Schüler/innen in der Stadt Münster nach dem gegenwärtigen Stand voraus- sichtlich verringern und andererseits erhöhen wird. Es ist davon auszugehen, dass per Saldo ein leichter Anstieg der Schülerzahlen zu erwarten ist. Genaue Angaben hierzu können jedoch nicht gemacht werden, da erst zum Schuljahresbeginn die verbindlichen Schülerzahlen in der Berufsschule bekannt sind. Es können Schülerfahrkosten und Kosten für Lernmittel entstehen. 3.2.1 Schülerfahrkosten Schülerfahrkosten werden nur für Schüler/innen von Bezirksfachklassen übernommen, wenn die tatsächlichen Fahrkosten den Betrag von 50 € überschreiten. Es wird maxi- mal ein Betrag von 50 € pro Monat bewilligt. Insgesamt ist davon auszugehen, dass die ggfls. entstehenden Kosten aus den lau- fenden Haushaltsmitteln gedeckt werden können. 3.2.2 Kosten für Lernmittel Die für die zusätzlichen Schüler/innen nach dem Lernmittelfreiheitsgesetz zu zahlen- den Kosten sind geringfügig und können aus laufenden Haushaltsmitteln gedeckt wer- den. 4. Weiteres Verfahren Sofern der Ausschuss für Schule und Weiterbildung der Stadt Münster den Beschluss- vorschlägen zustimmt, wird die Verwaltung im Rahmen des Anhörungsverfahrens die Änderungsvorschläge und Anregungen bei der Bezirksregierung Münster einreichen. I.V. gez. Dr. Hanke Stadträtin Anlagen
Anlage_2
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Lfd. Nr. Ausbildungsberuf Schule Schulbezirk Bemerkungen Inhaltliche Erläuterungen/Hinweise Bauzeichner/in Schwerpunkt: Architektur Pictorius-Berufskolleg, Schulen der Sekundarstufe II des Kreises Coesfeld, in Coesfeld Stadt Gronau, Kreis Coesfeld, Neuordnung Berufskolleg für Technik und Gestaltung der Stadt Gelsenkirchen, in Gelsenkirchen Städte Bottrop, Dorsten, Gelsenkirchen und Gladbeck Wilhelm-Emmanuel-von-Ketteler Schule, Berufskolleg der Stadt Münster, in Münster Stadt Münster, Kreis Warendorf Berufskolleg der Stadt Rheine, in Rheine Kreis Steinfurt Berufskolleg Borken des Kreises Borken, in Borken Kreis Borken Ingenieurbau Pictorius-Berufskolleg, Schulen der Sekundarstufe II des Kreises Coesfeld, in Coesfeld Stadt Gronau, Kreis Coesfeld, Kreis Borken ab 3. Ausbildungsjahr Wilhelm-Emmanuel-von-Ketteler Schule, Berufskolleg der Stadt Münster, in Münster Stadt Münster, Kreis Warendorf, Kreis Steinfurt ab 3. Ausbildungsjahr Berufskolleg für Technik und Gestaltung der Stadt Gelsenkirchen, in Gelsenkirchen Städte Bottrop, Dorsten, Gelsenkirchen und Gladbeck Berufskolleg Borken des Kreises Borken, in Borken Kreis Borken Tief-, Straßen- und Landschaftsbau Wilhelm-Emmanuel-von-Ketteler Schule, Berufskolleg der Stadt Münster, in Münster Stadt Münster, Kreis Warendorf, Kreis Steinfurt, Kreis Coesfeld, Kreis Borken ab 3. Ausbildungsjahr Berufskolleg für Technik und Gestaltung der Stadt Gelsenkirchen, in Gelsenkirchen Städte Bottrop, Dorsten, Gelsenkirchen und Gladbeck Beikoch/Beiköchin Teilkoch/Teilköchin Berufskolleg der Stadt Gelsenkirchen Königstraße, in Gelsenkirchen Städte, Bottrop und Gelsenkirchen sowie Kreis Recklinghausen Berufskolleg Lise Meitner des Kreises Borken, in Ahaus Kreise Borken, Coesfeld und Steinfurt Adolph-Kolping-Schule, Berufskolleg der Stadt Münster, in Münster Stadt Münster; Kreis Warendorf Regierungsbezirk Münster 23 Drogist/in Berufskolleg Castrop-Rauxel, Schule d. Sek. II d. Kr. Die Bezirksfachklasse am BK Castrop- Rauxel soll wegen fehlender Schüler/innen gestrichen werden. An der 11 Zum Schuljahr 2004/2005 ist erstmalig der Beruf Beikoch/Beiköchin eingeführt worden. Aufgrund der Entwicklung der Schülerzahlen soll eine Bezirksfachklasse in Münster eingerichtet werden. 10 Anlage 2 zur Vorlage V/0204/2005 Die Stadt Münster hat beantragt, eine Bezirksfachklasse ab dem 3. Ausbildungsjahr mit der Differenzierung in den Fachsparten Ingenieurbau und Tiefbau einzurichten. In der Wilhelm- Emmanuel-von-Ketteler Schule wird im aktuellen Schuljahr in der Oberstufe eine Differenzierung nach den Schwerpunkten/Technologiebereichen Architektur (15 Schüler/innen), Ingenieurbau (11 Schüler/innen) und Tief- , Straßen- und Landschaftsbau (6 Schüler/innen) praktiziert. Der Vorschlag der Stadt Münster, eine Bezirksfachklasse ab dem 3. Ausbildungsjahr einzurichten, ist als Angebot zu verstehen, für weitere Schüler/innen eine Differenzierungsmöglichkeit in der Oberstufe anzubieten und die Oberstufe zu öffnen. Bei der Frage dem Erfordernis bzw. Notwendigkeit dieser Differenierung in der Oberstufe handelt es sich um eine originäre schulfachliche Fragestellung, die in die Entscheidungskompetenz der Bezirksregierung Münster fällt. Ludwig-Erhard-Schule, Berufskolleg der Stadt Münster Regierungsbezirk Münster Hans-Böckler-Schule, Berufskolleg der Stadt Münster, in Münster Regierungsbezirk Münster* ab 2. Ausbildungsjahr Neuordnung, siehe Nr. 36 *Unter der Voraussetzung, dass am Berufskolleg Beckum des Kreises Warendorf eine Klassenbildung nicht zustande kommt Berufskolleg Beckum des Kreises Warendorf Kreis Warendorf** ab 2. Ausbildungsjahr **sofern auf Schulträger-Ebene (Kreis Warendorf) eine Fachklasse gemäß VO zu § 5 SchFG eingerichtet werden kann 42 Fachkraft für Lagerlogistik Kuniberg Berufskolleg, Schule der Sekundarstufe II des Kreises Recklinghausen, in Recklinghausen Kreis Recklinghausen; Städte Bottrop und Gelsenkirchen Neuordnung Berufskolleg am Wasserturm des Kreises Borken, in Bocholt Kreis Borken; Stadt Coesfeld Hansaschule, Berufskolleg der Stadt Münster, in Münster Stadt Münster; Kreise Coesfeld (außer Stadt Coesfeld), Steinfurt und Warendorf Wirtschaftsschulen des Kreises Steinfurt, Berufskolleg, in Steinfurt Kreis Steinfurt 77a Kaufmann / Kauffrau für Touristik und Freizeit Hansaschule, Berufskolleg der Stadt Münster, in Münster Regierungsbezirk Münster Berufskolleg Dorsten des Kreises Recklinghausen Kreis Recklinghausen, Städte Bottrop und Gelsenkirchen 79a Kraftfahrzeug- mechatroniker/in, Schwerpunkt: Nutzfahrzeugtechnik Wilhelm-Emmanuel-von-Ketteler- Schule, Berufskolleg der Stadt Münster, in Münster Stadt Münster, Kreis Steinfurt ab 3. Ausbildungsjahr Auf Antrag der KFZ-Innung und mit Unterstützung der Wilhelm-Emmanuel- von-Ketteler Schule soll wegen der besonderen Fachlichkeit im 3. Ausbildungsjahr im Schwerpunkt Nutzfahrzeugtechnik eine Bezirksfachklasse gebildet werden. Kraftfahrzeug- mechatroniker/in, Schwerpunkt: Fahrzeugkommunikations- technik Berufskolleg Gladbeck, Schule der Sekundarstufe II des Kreises Recklinghausen, in Gladbeck Städte Bocholt, Bottrop und Gelsenkirchen; Kreis Recklinghausen ab 3. Ausbildungsjahr Neuordnung 80 79 Kfz-Service-Mechaniker/in Berufskolleg Gladbeck, Schule d. Sekundarstufe II d. Kreis Recklinghausen, in Gladbeck Bottrop und Gelsenkirchen; Kreis Recklinghausen Der Beruf kann wegen seines identischen Lehrplanes in den ersten beiden Ausbildungsjahren gemeinsam mit den Kraftfahr- zeugmechatronikern/Kraftfahrzeugmecha tronikerinnen unterrichtet werden. Auch in Münster besteht kein Bedarf für diesen Bildungsgang. 31 Elektroniker/in Fachrichtung Automatisierungstechnik Die Stadt Münster beantragt die Zuständigkeit ab dem 1. Ausbildungsjahr. Nach nochmaliger intensiver und ausführlicher Erklärung durch die Hans- Böckler-Schule nimmt die Stadt Münster Abstand von dem formulierten Änderungsantrag und stimmt zu, dass ab dem 2. Ausbildungsjahr Schülerinnen und Schüler aus dem Kreis Warendorf am Berufskolleg Beckum des Kreises Warendorf unterrichtet werden. Besonders den Bedenken des Kreises Warendorf wird hiermit Rechnung getragen. 29 Elektroniker/in für Maschinen- und Antriebstechnik Hans-Böckler-Schule, Berufskolleg der Stadt Münster, in Münster Regierungsbezirk Münster ab 2. Ausbildungsjahr Neuordnung, siehe Nr. 35 Die Stadt Münster beantragt die Zuständigkeit ab dem 1. Ausbildungsjahr. Aus Sicht der Nachbarkreise wird dieser Vorschlag kritisch gesehen ( berufsfeldbreite Grundbildung im ersten Ausbildungsjahr in allen Elektroberufen als Grundlage). Nach nochmaliger intensiver und ausführlicher Erklärung durch die Hans-Böckler-Schule hält die Stadt Münster die beantragte Veränderung aufrecht. Ludwig- Erhard-Schule wird aufgrund der Initiative der Firma Drogeriemarkt DM eine Bezirksfachklasse mit 16 Schülern eingerichtet. Hierbei handelt es sich um einen Antrag des Kreises Steinfurt. Der Veränderungsvorschlag ist sowohl mit der Stadt Münster als auch der Hansaschule abgestimmt (einvernehmliche Absprache) unter der Kenntnis, dass die Zügigkeit in Hansaschule reduziert wird. Hierbei handelt es sich um einen neuen Ausbildungsberuf, der sich wegen der Affinität schon bestehender Bildungsgänge gut in das Schulprofil der Hansaschule eingliedert. Der Einzugsbereich kann um dem Kreis Borken (ohne Bocholt) reduziert werden, ohne den Bestand der Bezirksfachklasse in Münster zu gefährden. Gleichzeitig trägt diese Änderung zur Optimierung der Schulweg bei. Wilhelm-Emmanuel-von-Ketteler- Schule, Berufskolleg der Stadt Münster, in Münster Stadt Münster, Kreise Borken (ohne Bocholt), Coesfeld, Steinfurt und Warendorf ab 3. Ausbildungsjahr Berufskolleg für Technik und Gestaltung der Stadt Gelsenkirchen, in Gelsenkirchen Städte Bottrop und Gelsenkirchen; Kreis Recklinghausen Adolph-Kolping-Schule, Berufskolleg der Stadt Münster, in Münster Stadt Münster; Kreis Coesfeld ohne die Städte und Gemeinden Coesfeld, Dülmen und Rosendahl, Kreise Steinfurt und Warendorf Berufskolleg für Technik Ahaus des Kreises Borken, in Ahaus Kreis Borken, Städte und Gemeinden Coesfeld, Dülmen und Rosendahl Regierungsbezirk Münster ab 2. Ausbildungsjahr Neuordnung 115a Systeminformatiker/in Regierungsbezirk Münster ab 2. Ausbildungsjahr 124a Veranstaltungskaufmann/ Veranstaltungskauffrau Hansaschule, Berufskolleg der Stadt Münster, in Münster Regierungsbezirk Münster Nach Analyse durch die Bezirksregierung wurde festgestellt, dass sich dieser Ausbildungsberuf innerhalb des Regierungsbezirks Münster auf die Hansaschule konzentriert. Hans-Böckler-Schule, Berufskolleg der Stadt Münster, in Münster 115 Systemelektroniker/in Hans-Böckler-Schule, Berufskolleg der Stadt Münster, in Münster 99 Mediengestalter/in für Digital- und Printmedien Dem Antrag der Kreises Borken, den Schulbezirk der Adolph-Kolping-Schule um die Städte und Gemeinden Coesfeld, Dülmen und Rosendahl zu verringern wird zugestimmt, da hierdurch keine Gefährdung der Bezirksfachklasse in Münster zu befürchten ist. Allerdings erscheint es sinnvoller, in Einzelfällen das Verfahren 'Besuch einer anderen als der zuständigen Berufsschule' anzuwenden. Die Adolph-Kolping-Schule bietet eine Differenzierung nach Mediendesign, Medienoperation, Medientechnik und Medienberatung, die jeweils noch 'Print' und 'Non-Print' berücksichtigt. Es handelt sich primär um eine schulfachliche Entscheidung. Die Stadt Münster beantragt die Zuständigkeit ab 1. Ausbildungsjahr.Nach nochmaliger intensiver und ausführlicher Erklärung durch die Hans-Böckler-Schule nimmt die Stadt Münster Abstand von dem Antrag, bereits ab dem 1. Ausbildungsjahr zuständig zu sein.Besonders den Bedenken der Kreise Borken, Coesfeld und Warendorf wird hiermit Rechnung getragen. Auf Antrag der IHK soll diese Bezirksfachklasse an der Hans-Böckler- Schule eingerichtet werden.Dieser Antrag wird unterstützt.
Anlage_5
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Lfd. Nr. Ausbildungsberuf Schule Schulbezirk Bemerkungen Inhaltliche Erläuterungen/Hinweise neu Tankwart/in Wilhelm-Emmanuel-von- Ketteler Schule, Berufskolleg der Stadt Münster, in Münster Regierungsbezirke Detmold und Münster Wegen zurückgehender Schülerzahlen im Regierungsbezirk Detmold soll die Klasse in Münster um den Regierungsbezirk Münster erweitert werden. Die Wilhelm-Emmanuel-von- Ketteler Schule führt bereits Landesfachklassen in dem Ausbildungsberuf Pferdewirt/in in unterschiedlichen Ausbildungsschwerpunkten. Ein Teil des Schulbezirks des Berufskollegs in Gelsenkirchen soll wegen zurückgehender Schülerzahlen nach Münster verlagert werden. Pferdewirt/in , Pferdezucht und -haltung, Reiten und Trabrennen Wilhelm-Emmanuel-von- Ketteler Schule, Berufskolleg der Stadt Münster, in Münster Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold und Münster neu Anlage 5 zur Vorlage V/0204/2005
Anlage_3
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Lfd. Nr. Ausbildungsberuf Schule Schulbezirk Bemerkungen Inhaltliche Erläuterungen/Hinweise Berufskolleg Bocholt-West des Kreises Borken, in Bocholt Regierungsbezirk Münster* ohne die Stadt Münster ab 2. Ausbildungsjahr Neuordnung *Unter der Voraussetzung, dass am Berufskolleg Ostvest, Schule d. Sekundarstufe II d. Kreis Recklinghausen, in Datteln eine Klassenbildung nicht zustande kommt Berufskolleg Ostvest, Schule der Sekundarstufe II des Kreises Recklinghausen, in Datteln** Kreis Recklinghausen, Städte Bottrop und Gelsenkirchen **sofern eine Fachklasse gemäß VO zu § 5 SchFG eingerichtet werden kann Berufskolleg für Technik und Gestaltung der Stadt Gelsenkirchen, in Gelsenkirchen Stadt Gelsenkirchen, Stadt Bottrop Berufskolleg der Stadt Rheine, in Rheine Kreis Steinfurt, Stadt Rheine Anne-Frank-Schule, Berufskolleg der Stadt Münster, in Münster Stadt Münster; Kreis Warendorf Anlage 3 zur Vorlage V/0204/2005 Die Stadt Münster beantragt, dass Schüler/innen aus dem Kreis Warendorf und aus dem Kreis Steinfurt ab dem 1. Ausbildungsjahr die Hans-Böckler- Schule anstelle des Berufskollegs Bocholt West besuchen. In der Hans-Böckler-Schule existiert bereits eine Klasse für Systemelektroniker (Handwerk). Nach nochmaliger intensiver und ausführlicher Erklärung durch die Hans-Böckler-Schule hält die Stadt Münster die beantragte Veränderung aufrecht, um die Klasse für Systemelektroniker (Handwerk) zu verstetigen und um die Wegstrecke/Fahrzeit der Schüler/innen zu verkürzen. Auf Vorschlag der Stadt Münster und in Zustimmung des Kreises Warendorf sollte eine Fachklasse für den Kreise Warendorf eingerichet werden. 62 Hauswirtschaftshelfer/in 28 Elektroniker/-in für Geräte und Systeme
Anlage_1
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Lfd. Nr. Ausbildungsberuf Schule Schulbezirk Bemerkungen Inhaltliche Erläuterungen/Hinweise Informationselektroniker/in Hans-Böckler-Schule, Berufskolleg der Stadt Münster, in Münster Stadt Münster, Kreis Warendorf, Kreis Coesfeld (ohne Coesfeld, Dülmen und Rosendahl), Kreis Steinfurt (außer: Horstmar, Laer, Metelen, Ochtrup, Stadt Steinfurt, Wettringen), Berufskolleg für Technik Ahaus des Kreises Borken, in Ahaus Kreis Borken; Horstmar, Laer, Metelen, Ochtrup, Stadt Steinfurt, Wettringen, Stadt Coesfeld, Dülmen, Rosendahl Berufskolleg Kemnastraße, Schule der Sek. II des Kreises Recklinghausen, in Recklinghausen Städte Bottrop und Gelsenkirchen; Kreis Recklinghausen Adolph-Kolping-Schule, Berufskolleg der Stadt Münster, in Münster Stadt Münster, Kreis Steinfurt ohne die Städte und Gemeinden Horstmar, Laer, Metelen, Ochtrup, Steinfurt und Wettringen, Kreis Warendorf Berufskolleg der Stadt Gelsenkirchen Königstraße, in Gelsenkirchen Städte Bottrop, Dorsten, Gelsenkirchen und Gladbeck Berufskolleg Lise-Meitner, des Kreises Borken, in Ahaus Kreis Borken, Städte und Gemeinden Horstmar, Laer, Metelen, Ochtrup, Steinfurt und Wettringen Adolph-Kolping-Schule, Berufskolleg der Stadt Münster, in Münster Stadt Münster, Kreis Steinfurt ohne die Städte und Gemeinden Horstmar, Laer, Metelen, Ochtrup, Steinfurt und Wettringen, Kreis Warendorf Berufskolleg der Stadt Gelsenkirchen Königstraße, in Gelsenkirchen Städte Bottrop, Dorsten, Gelsenkirchen und Gladbeck Berufskolleg Lise-Meitner, des Kreises Borken, in Ahaus Kreis Borken, Städte und Gemeinden Horstmar, Laer, Metelen, Ochtrup, Steinfurt und Wettringen 69 81 Koch/Köchin 107 Restaurantfachmann/frau Anlage 1 zur Vorlage V/0204/2005 Hierbei handelt es sich um eine redaktionelle Änderung. Im Vorjahr ist versäumt worden, den Kreis Warendorf dem Schulbezirk der Hans-Böckler- Schule zuzuordnen. Der Kreis Warendorf hat in der Vergangenheit mehrfach beantragt, eine Klasse in Beckum einzurichten. Hierbei handelt es sich um eine redationelle Änderung. Wie bei dem Ausbildungsberuf Restaurantfachmann/frau sind die Städte und Gemeinden Horstmar, Laer, Metelen, Ochtrup und Steinfurt des Kreises Steinfurt dem Berufskolleg Lise Meitner in Ahaus zugeordnet worden. Die Verkleinerung des Schuleinzugsbereiches der Adolph- Kolping-Schule führt nicht zu einer Gefährdung der Bezirksfachklasse. Hierbei handelt es sich um eine redationelle Änderung (Berufe wurde im Bezirksfachklassenverzeichnis aufgenommen). Wie bei dem Ausbildungsberuf Koch/Köchin sind die Städte und Gemeinden Horstmar, Laer, Metelen, Ochtrup und Steinfurt des Kreises Steinfurt dem Berufskolleg Lise Meitner in Ahaus zugeordnet worden. Die Verkleinerung des Schuleinzugsbereiches der Adolph- Kolping-Schule führt nicht zu einer Gefährdung der Bezirksfachklasse.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Am Wasserturm
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0204/2005
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 17.03.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37