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AN/1683/2019

Wohnen für Studierende und Auszubildende auf dem Gelände des Justizzentrums möglich machen! - Wohnen. Bezahlbar. Machen.

SPD Antrag nach § 3 02.12.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.12.2019, TOP 3.1.2

SPD Antrag nach § 3

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SPD Antrag nach § 3

6332 Zeichen

An die Vorsitzende des Rates 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.d e 
web  www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 02.12.2019 
 
AN/1683/2019 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 12.12.2019 
 
Wohnen für Studierende und Auszubildende auf dem Gelände des Justizzentrums 
möglich machen! - Wohnen. Bezahlbar. Machen. 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die SPD-Fraktion bittet Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung des Rates am 
12.12.2019 aufzunehmen: 
 
Präambel: 
 
Der Neubau des Justizzentrums bietet die einmalige Chance, das Gelände des 
bisherigen Justizzentrums (Luxemburger Straße 101) neu zu entwickeln. In An-
betracht der vorherrschenden Wohnungsnot, der innerstädtischen Lage in Nach-
barschaft zur Universität und der hervorragenden Verkehrsanbindung (u.a. 
Stadtbahnnetz, Regionalverkehr der Bahn) ist es zwingend, hier dringend benö-
tigte, bezahlbare Wohnungen zu bauen. Sowohl das Land Nordrhein-Westfalen 
(NRW), der Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes Nordrhein-Westfalen 
(BLB) als auch die Oberbürgermeisterin einschließlich der Stadtverwaltung sind 
aufgefordert, diese Gelegenheit zu nutzen. Der Rat beschließt daher Folgendes: 
 
 
Beschluss: 
 
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung,  
a) dem Stadtentwicklungsausschuss und der Bezirksvertretung Lindenthal zu 
den jeweils ersten Sitzungen im Jahr 2020 einen Aufstellungsbeschluss für 
einen Bebauungsplan vorzulegen, in dem für den Standort „Bestandsge-
bäude Justizzentrum“ insbesondere eine Wohnnutzung vorgesehen ist, 
b) dem Stadtentwicklungsausschuss und der Bezirksvertretung Lindenthal 
darüber hinaus  zu den jeweils ersten Sitzungen im Jahr 2020 einen Pro-
jektplan zur Umwandlung des Standorts für eine Wohnnutzung vorzulegen,

- 2 - 
 
c) sich gegenüber dem Land NRW und dem BLB für folgende Punkte einzu-
setzen: 
- Für das Gelände des Justizzentrums an der Luxemburger Straße 101 soll 
eine Nutzung für bezahlbares Wohnen vorgesehen werden. Ein besonde-
res Augenmerk ist auf öffentlich gefördertes Wohnen, studentisches 
Wohnen und Wohnraum für Auszubildende zu legen. 
- Die Grundstücke und Gebäude sollen stets im Zugriff der öffentlichen 
Hand oder der von ihr beherrschten Unternehmen bleiben. Soweit das 
Land oder der BLB keine eigene Entwicklung der Grundstücke anstre-
ben, soll sich die Stadt Köln dafür einsetzen, selbst Eigentum an den 
Grundstücken zu erhalten, ggf. zusammen mit Partnern wie beispielwei-
se moderne stadt, GAG oder dem Kölner Studierendenwerk.  
 
2. Das Land NRW und der BLB werden aufgefordert, konstruktiv zusammen mit 
der Stadt Köln eine Entwicklung des Standorts im Sinne einer Wohnnutzung 
anzugehen. Land und BLB werden gebeten, eine eigene Entwicklung des 
Grundstücks zu prüfen, ggf. über eine landesnahe Entwicklungsgesellschaft.  
Falls eine eigene Entwicklung nicht in Frage kommt, werden das Land und der 
BLB aufgefordert, 
-  von der Veräußerung von Grundstück und Gebäude an Private und im Rah-
men eines Bieterverfahrens abzusehen, 
-  die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, dass die Stadt Köln, 
ggf. zusammen mit Partnern, die Grundstücke und Gebäude zum Zwecke 
einer Wohnbebauung ohne Ausschreibung und unmittelbar erwerben kann. 
Dabei sind die Kosten der Niederlegung bzw. der Sanierung der Bestands-
gebäude zu Lasten des Landes anzusetzen. 
 
3. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, zusammen mit dem Land NRW und dem 
BLB kurzfristig gemeinsam eine Machbarkeitsstudie in Auftrag zu geben, wie 
eine Wohnnutzung am bisherigen Standort umgesetzt werden kann. Dabei ist 
insbesondere die Frage zu beleuchten, ob die Bestandsgebäude erhalten wer-
den können oder ob ein Abriss und anschließender Neubau ökonomisch und 
ökologisch sinnvoller wäre.

- 3 - 
 
Begründung: 
 
Landgericht, Amtsgericht und Staatsanwaltschaft sollen zukünftig ihre neue Hei-
mat neben den Bestandsgebäuden an der Luxemburger Straße 101 erhalten. 
Planung, Bau und Umzug werden voraussichtlich zehn Jahre dauern. Bereits jetzt 
sollte aber feststehen, wie das Gelände künftig genutzt wird, insbesondere das 
Hochhaus an der Luxemburger Straße. Eine Wohnnutzung bietet sich angesichts 
der sehr guten Verkehrsanbindung des Standorts an. Der Bedarf an neuem 
Wohnraum wird auch in zehn Jahren noch hoch sein. Das betrifft öffentlich geför-
derten Wohnungsbau, studentisches Wohnen und Wohnraum für Auszubildende 
gleichermaßen.  
 
Die SPD-Fraktion hat mit der Anfrage 3351/2019 „Studentisches Wohnen am 
Justizzentrum ermöglichen!“ nach den aktuellen Vorstellungen der Verwaltung 
für dieses Objekt gefragt. Der Antwort der Oberbürgermeisterin ist zu entneh-
men, dass es dazu jedoch weder konkrete Pläne noch Konzepte oder belastbare 
Ideen gibt. Aus diesem Grund ist eine strategische Entscheidung zur Sicherung 
der künftig aufgegebenen Immobilie dringend geboten. 
 
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=739343&type=do& 
 
Angesichts der langwierigen Planungs- und Entscheidungsprozesse bei Stadt und 
Land müssen die notwendigen Prozesse dringend begonnen werden. Die Stadt 
Köln muss ihre Planungshoheit ausüben und einen Bebauungsplan aufstellen, mit 
dem Ziel, insbesondere eine Wohnnutzung zu verwirklichen. Zudem dürfen keine 
liegenschaftspolitischen Entscheidungen getroffen werden, die dazu führen, dass 
teurer Wohnraum entstehen würde. Ein Bieterverfahren und eine Veräußerung 
an Private seitens des Landes sind zu vermeiden. Der Fehler der ehemaligen 
Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen bzgl. des Nachbargebäudes Lu-
xemburger Straße 121 (ehemals Bundesagentur für Arbeit) darf sich nicht wie-
derholen. Wohnungen sind kein Wirtschaftsgut, sondern ein Sozialgut. 
 
Entwickelt das Land nicht selbst, muss sich die Stadt – ggf. zusammen mit Part-
nern – um Grundstücke und Gebäude bemühen. Ein angemessener Preis muss 
die Abriss- oder Sanierungskosten berücksichtigen. 
 
Eine Machbarkeitsstudie soll darüber Aufschluss geben, wie eine Wohnentwick-
lung erfolgen kann. Diese ist von Stadt und Land gemeinsam zu beauftragen. 
 
Mit freundlichen Grüßen  
 
 
gez. Dr. Barbara Lübbecke  
SPD-Fraktionsgeschäftsführerin

Beratungsverlauf (1)

12.12.2019 Rat
TOP 3.1.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1683/2019
Typ
SPD Antrag nach § 3
Datum
02.12.2019
Erstellt
02.12.2019 08:39