Wasserversorgungskonzept der Stadt Köln
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 1274/2018 vom 30.05.2018
Stand: Am 05.07.2018 im Rat ungeändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/57/574 Vorlagen-Nummer 1274/2018 Freigabedatum 30.05.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Wasserversorgungskonzept der Stadt Köln Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt das Wasserversorgungskonzept der Stadt Köln. Ausschuss für Umwelt und Grün 21.06.2018 Rat 05.07.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung Im § 38 Abs. 3 Landeswassergesetz NRW (LWG) wird definiert, dass die Gemeinde ein Wasserversorgungskonzept aufstellen muss. Dieses stellt die jetzige und zukünftige Trink- wasserversorgung dar. Im Konzept werden der Trinkwasserbedarf und das -dargebot unter der Berücksichtigung der steigenden Bevölkerungszahl und der Anpassung an den Klimawandel dargestellt, damit die Stadt Köln auch weiterhin eine der Allgemeinheit dienende Wasserversorgung als Teil der Daseinsvorsorge sicherstellen kann. Das Konzept sollte eigentlich bis zum 01.01.2018 der Bezirksregierung Köln vorgelegt wer- den. Entsprechend dem Einführungserlass vom 11.04.2017 des Ministeriums für Klima- schutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein- Westfalen (MKULNV NRW) gibt es eine Verlängerung zur Vorlage bis zum 30.06.2018. Der Erlass definiert auch die Gliederung und inhaltliche Vorgaben des Konzeptes und bildet die Grundlage des hier vorliegenden Wasserversorgungskonzeptes der Stadt Köln. Das Konzept ist im Turnus von sechs Jahren fortzuschreiben. Begründung der Dringlichkeit: Das Konzept soll bis 30.06.2018 der Bezirksregierung Köln vorliegen. Anlage Wasserversorgungskonzept der Stadt Köln.
Beratungsverlauf
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21.06.2018
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.2, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert empfohlen
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