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AN/0424/2019

Innovative Mobilitätskonzepte in neuen Quartieren umsetzen und Finanzierung langfristig sicherstellen - Mobilitätsfonds für Köln aufbauen!

Gem. Antrag nach § 3 (SPD) 09.05.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 04.04.2019, TOP 3.1.7

Gem. Antrag nach § 3 (SPD)

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Gem. Antrag nach § 3 (SPD)

6478 Zeichen

SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Gruppe BUNT im Rat der Stadt Köln 
 
 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
 
Historisches Rathaus 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 25.03.2019 
 
AN/0424/2019 
 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 04.04.2019 
 
Innovative Mobilitätskonzepte in neuen Quartieren umsetzen und Finanzierung 
langfristig sicherstellen - Mobilitätsfonds für Köln aufbauen! 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die Antragsteller bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung des Rates 
am 04.04.2019 aufzunehmen: 
 
 
Beschluss: 
 
1. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Mobilitätsfonds für die Verkehrswen-
de zu schaffen. 
Der Mobilitätsfonds soll eine attraktive, umwelt- und ressourcenschonende 
Quartiersmobilität und deren nachhaltige Finanzierung in erster Linie in 
neuen Wohnquartieren sicherstellen. 
 
Der Mobilitätsfonds soll vorrangig finanzieren: 
oInfrastruktur für Fuß- und Radverkehr 
oÖPNV-Infrastruktur und Dienstleistungen, ÖPNV-Mietertickets 
oStationsbasierte Carsharingangebote 
oMobilitätshäuser mit Sharingangeboten, Werkstatt, Ladeinfrastruktur für E-
Mobilität, Mikrodepot und Paketannahme. 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Regelung zu erarbeiten, mit der die 
Erhebung der Zahlung und die Vereinnahmung als kommunale Mittel im 
Mobilitätsfonds umgesetzt werden.  
Die Finanzierung des Fonds erfolgt über eine Zahlung seitens der Bauträger, 
Investoren bzw. Projektentwickler. Die Einzahlung in den städtischen Mobili-
tätsfond soll auf dieser Grundlage jeweils 50 % der eingesparten Herstel-
lungskosten für KFZ-Stellplätze betragen, die durch Mobilitätsmaßnahmen 
ersetzt werden. Die Höhe der jeweils zu entrichtenden Zahlung soll sich an

- 2 - 
 
den in der Ablösesatzung von 2009 festgelegten Herstellungskosten für 
Stellplätze orientieren. Diese werden mit einer 2,5-prozentigen Steigerung 
pro Jahr dem heutigen Niveau angepasst und stadtweit auf der Höhe für die 
Gebietszone I vereinheitlicht. 
Die in der Ablösesatzung unter § 2.2 bis §-2.6 festgelegten Reduzierungs-
möglichkeiten der Berechnung kommen mit Ausnahme von 3c (öffentlich 
geförderter Wohnraum) nicht zum Einsatz.  
 
Aktuell zur Verfügung stehende freie Mittel aus noch nicht verplanten Stell-
platzablösemitteln sollen zum Aufbau des Mobilitätsfonds einbezogen wer-
den. Die Stellplatzablösemittel sollen zukünftig in die Finanzierung des Mo-
bilitätsfonds eingebunden werden können. 
 
3. Zur Umsetzung von Maßnahmen mit Finanzierung aus dem Mobilitätsfonds 
wird die Verwaltung beauftragt, einen Verfahrensvorschlag erarbeiten, der 
eine bedarfsgerechte und transparente Verwendung der Mittel des Mobili-
tätsfonds gewährleistet. Insbesondere ist dabei auch der Zielsetzung Rech-
nung zu tragen, dass die aus dem Mobilitätsfonds finanzierten Maßnahmen 
den Bewohnerinnen und Bewohnern ab dem Bezug verlässlich und langfris-
tig zur Verfügung stehen sollen. Es ist in geeigneter Weise sicher zu stellen, 
dass ein Ausweichen in öffentlichen Parkraum in der Umgebung nicht statt-
findet. 
 
4. Die Verwaltung wird beauftragt, in enger Kooperation mit der KVB und un-
ter Einbeziehung weiterer relevanter Partner aus dem Stadtwerkekonzern 
ein Konzept für den Aufbau und den Betrieb von Mobilitätshäusern zu entwi-
ckeln und umzusetzen. 
 
  
 
Begründung: 
 
Um die Ziele von KölnMobil 2025 zu erreichen und die Verkehrsträger des Um-
weltverbundes zu stärken und zu fördern, muss das Angebot neuer Mobilitäts-
dienstleistungen weiter ausgebaut werden. Insbesondere die Entwicklung neuer 
Stadtquartiere bietet die Möglichkeit, neue Mobilitätsangebote zu etablieren und 
den privaten PKW-Besitz zu reduzieren. 
Ein verringerter Stellplatzbedarf ist aus stadtentwicklungs-, verkehrs- und um-
weltpolitischer Sicht gleichermaßen erstrebenswert. Handlungsdruck besteht an-
gesichts des großen Bedarfs an Wohnraum, knapper werdenden Flächen und an-
gesichts der gesundheitsgefährdenden Emissionen des Straßenverkehrs. Mit al-
ternativen Mobilitätskonzepten können teure Stellplätze ersetzt und damit Wohn-
kosten reduziert werden, um Wohnen bezahlbar zu machen. Alternative Mobili-
tätsformen jenseits individuellen PKW-Besitzes ermöglichen damit, Nachverdich-
tung ressourcenschonend bei guter verkehrlicher Erschließung zu realisieren. Von 
besonderer Bedeutung ist neben der zügigen Schaffung der Infrastruktur auch 
die langfristige Sicherung ergänzender Mobilitätsdienste. 
 
Die Etablierung eines Mobilitätsfonds, mit dem die Entwicklung zusätzlicher Mobi-
litätsangebote und der erforderlichen Infrastruktur insbesondere in neuen Quar-

- 3 - 
 
tieren gezielt gefördert und umgesetzt wird, kann damit einen wichtigen Beitrag 
leisten, um im Zusammenspiel mit weiteren Maßnahmen wie dem stadtweiten 
Ausbau des ÖPNV und der konsequenten Förderung des Radverkehrs im gesam-
ten Stadtgebiet die Verkehrswende in Köln voranzubringen. Die Einrichtung des 
Mobilitätsfonds und die Finanzierung quartiersbezogener Mobilitätsangebote, die 
attraktive Alternativen zum privaten PKW-Besitz schaffen, wird dabei als ein 
Baustein einer Entwicklung Kölns weg von der autogerechten Stadt verstanden. 
 
Eine besondere Bedeutung kommt künftig der Bündelung von Angeboten und 
Dienstleistungen im Rahmen von „Mobilitätshäusern“ zu. Unter einem Dach ge-
bündelt und aus einer Hand nach einem schlüssigen Konzept umgesetzt und be-
trieben, sollen sich diese „Mobilitätshäuser“ den Bewohnerinnen und Bewohner 
als Angebot präsentieren, wo sich zentral alle wesentlichen Bedürfnisse rund um 
das Thema „Mobilität“ jenseits individuellen PKW-Besitzes verwirklichen lassen. 
Angefangen bei reinen Informationen über alle bestehenden Angebote, über Sha-
ring-Dienstleistungen (PKW, Lastenräder, E-Bikes) bis hin zu Serviceleistungen 
wie Fahrradwerkstatt, Luftpumpen oder auch Paketannahme sollen „Mobilitäts-
häuser“ zur zentralen Anlauf- und Begegnungsstätte im Quartier - zum Veedels-
platz 4.0 - entwickelt werden. Hier soll die KVB mit ihrer Kompetenz - „Menschen 
bewegen“ - eine zentrale Rolle als innovatives Mobilitätsdienstleistungsunter-
nehmen wahrnehmen und verantwortlich die Mobilitätshäuser unter Einbindung 
weiterer relevanter Partner im Stadtwerkekonzern betreiben. Der Mobilitätsfonds 
soll die Finanzierung hierzu gewährleisten. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
gez. Dr. Barbara Lübbecke   Thomas Hegenbarth 
SPD-Fraktionsgeschäftsführerin   Sprecher Ratsgruppe BUNT

Beratungsverlauf (1)

04.04.2019 Rat
TOP 3.1.7 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

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Details

Aktenzeichen
AN/0424/2019
Typ
Gem. Antrag nach § 3 (SPD)
Datum
09.05.2019
Erstellt
25.03.2019 11:56