AN/0424/2019
Innovative Mobilitätskonzepte in neuen Quartieren umsetzen und Finanzierung langfristig sicherstellen - Mobilitätsfonds für Köln aufbauen!
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Gem. Antrag nach § 3 (SPD)
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SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Gruppe BUNT im Rat der Stadt Köln Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Historisches Rathaus Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 25.03.2019 AN/0424/2019 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 04.04.2019 Innovative Mobilitätskonzepte in neuen Quartieren umsetzen und Finanzierung langfristig sicherstellen - Mobilitätsfonds für Köln aufbauen! Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Antragsteller bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung des Rates am 04.04.2019 aufzunehmen: Beschluss: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Mobilitätsfonds für die Verkehrswen- de zu schaffen. Der Mobilitätsfonds soll eine attraktive, umwelt- und ressourcenschonende Quartiersmobilität und deren nachhaltige Finanzierung in erster Linie in neuen Wohnquartieren sicherstellen. Der Mobilitätsfonds soll vorrangig finanzieren: oInfrastruktur für Fuß- und Radverkehr oÖPNV-Infrastruktur und Dienstleistungen, ÖPNV-Mietertickets oStationsbasierte Carsharingangebote oMobilitätshäuser mit Sharingangeboten, Werkstatt, Ladeinfrastruktur für E- Mobilität, Mikrodepot und Paketannahme. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Regelung zu erarbeiten, mit der die Erhebung der Zahlung und die Vereinnahmung als kommunale Mittel im Mobilitätsfonds umgesetzt werden. Die Finanzierung des Fonds erfolgt über eine Zahlung seitens der Bauträger, Investoren bzw. Projektentwickler. Die Einzahlung in den städtischen Mobili- tätsfond soll auf dieser Grundlage jeweils 50 % der eingesparten Herstel- lungskosten für KFZ-Stellplätze betragen, die durch Mobilitätsmaßnahmen ersetzt werden. Die Höhe der jeweils zu entrichtenden Zahlung soll sich an - 2 - den in der Ablösesatzung von 2009 festgelegten Herstellungskosten für Stellplätze orientieren. Diese werden mit einer 2,5-prozentigen Steigerung pro Jahr dem heutigen Niveau angepasst und stadtweit auf der Höhe für die Gebietszone I vereinheitlicht. Die in der Ablösesatzung unter § 2.2 bis §-2.6 festgelegten Reduzierungs- möglichkeiten der Berechnung kommen mit Ausnahme von 3c (öffentlich geförderter Wohnraum) nicht zum Einsatz. Aktuell zur Verfügung stehende freie Mittel aus noch nicht verplanten Stell- platzablösemitteln sollen zum Aufbau des Mobilitätsfonds einbezogen wer- den. Die Stellplatzablösemittel sollen zukünftig in die Finanzierung des Mo- bilitätsfonds eingebunden werden können. 3. Zur Umsetzung von Maßnahmen mit Finanzierung aus dem Mobilitätsfonds wird die Verwaltung beauftragt, einen Verfahrensvorschlag erarbeiten, der eine bedarfsgerechte und transparente Verwendung der Mittel des Mobili- tätsfonds gewährleistet. Insbesondere ist dabei auch der Zielsetzung Rech- nung zu tragen, dass die aus dem Mobilitätsfonds finanzierten Maßnahmen den Bewohnerinnen und Bewohnern ab dem Bezug verlässlich und langfris- tig zur Verfügung stehen sollen. Es ist in geeigneter Weise sicher zu stellen, dass ein Ausweichen in öffentlichen Parkraum in der Umgebung nicht statt- findet. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, in enger Kooperation mit der KVB und un- ter Einbeziehung weiterer relevanter Partner aus dem Stadtwerkekonzern ein Konzept für den Aufbau und den Betrieb von Mobilitätshäusern zu entwi- ckeln und umzusetzen. Begründung: Um die Ziele von KölnMobil 2025 zu erreichen und die Verkehrsträger des Um- weltverbundes zu stärken und zu fördern, muss das Angebot neuer Mobilitäts- dienstleistungen weiter ausgebaut werden. Insbesondere die Entwicklung neuer Stadtquartiere bietet die Möglichkeit, neue Mobilitätsangebote zu etablieren und den privaten PKW-Besitz zu reduzieren. Ein verringerter Stellplatzbedarf ist aus stadtentwicklungs-, verkehrs- und um- weltpolitischer Sicht gleichermaßen erstrebenswert. Handlungsdruck besteht an- gesichts des großen Bedarfs an Wohnraum, knapper werdenden Flächen und an- gesichts der gesundheitsgefährdenden Emissionen des Straßenverkehrs. Mit al- ternativen Mobilitätskonzepten können teure Stellplätze ersetzt und damit Wohn- kosten reduziert werden, um Wohnen bezahlbar zu machen. Alternative Mobili- tätsformen jenseits individuellen PKW-Besitzes ermöglichen damit, Nachverdich- tung ressourcenschonend bei guter verkehrlicher Erschließung zu realisieren. Von besonderer Bedeutung ist neben der zügigen Schaffung der Infrastruktur auch die langfristige Sicherung ergänzender Mobilitätsdienste. Die Etablierung eines Mobilitätsfonds, mit dem die Entwicklung zusätzlicher Mobi- litätsangebote und der erforderlichen Infrastruktur insbesondere in neuen Quar- - 3 - tieren gezielt gefördert und umgesetzt wird, kann damit einen wichtigen Beitrag leisten, um im Zusammenspiel mit weiteren Maßnahmen wie dem stadtweiten Ausbau des ÖPNV und der konsequenten Förderung des Radverkehrs im gesam- ten Stadtgebiet die Verkehrswende in Köln voranzubringen. Die Einrichtung des Mobilitätsfonds und die Finanzierung quartiersbezogener Mobilitätsangebote, die attraktive Alternativen zum privaten PKW-Besitz schaffen, wird dabei als ein Baustein einer Entwicklung Kölns weg von der autogerechten Stadt verstanden. Eine besondere Bedeutung kommt künftig der Bündelung von Angeboten und Dienstleistungen im Rahmen von „Mobilitätshäusern“ zu. Unter einem Dach ge- bündelt und aus einer Hand nach einem schlüssigen Konzept umgesetzt und be- trieben, sollen sich diese „Mobilitätshäuser“ den Bewohnerinnen und Bewohner als Angebot präsentieren, wo sich zentral alle wesentlichen Bedürfnisse rund um das Thema „Mobilität“ jenseits individuellen PKW-Besitzes verwirklichen lassen. Angefangen bei reinen Informationen über alle bestehenden Angebote, über Sha- ring-Dienstleistungen (PKW, Lastenräder, E-Bikes) bis hin zu Serviceleistungen wie Fahrradwerkstatt, Luftpumpen oder auch Paketannahme sollen „Mobilitäts- häuser“ zur zentralen Anlauf- und Begegnungsstätte im Quartier - zum Veedels- platz 4.0 - entwickelt werden. Hier soll die KVB mit ihrer Kompetenz - „Menschen bewegen“ - eine zentrale Rolle als innovatives Mobilitätsdienstleistungsunter- nehmen wahrnehmen und verantwortlich die Mobilitätshäuser unter Einbindung weiterer relevanter Partner im Stadtwerkekonzern betreiben. Der Mobilitätsfonds soll die Finanzierung hierzu gewährleisten. Mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Barbara Lübbecke Thomas Hegenbarth SPD-Fraktionsgeschäftsführerin Sprecher Ratsgruppe BUNT
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/0424/2019
- Typ
- Gem. Antrag nach § 3 (SPD)
- Datum
- 09.05.2019
- Erstellt
- 25.03.2019 11:56