2959/2020
Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen für das Haushaltsjahr 2020/21 gemäß § 83 Abs. 1 u. § 85 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit der Haushaltssatzung 2020
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Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/202/5 Vorlagen-Nummer 07.12.2020 2959/2020 Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 07.12.2020 Rat 10.12.2020 Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen für das Haushaltsjahr 2020/21 gem. § 83 Abs. 1 u. § 85 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit der Haushaltssatzung 2020/21 Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 8 Ziffer 11 der Haushaltssatzung 2020/21 entscheidet die Kämmerin über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen bis zur Höhe von 200.000 Euro je Aufwands- und Auszahlungsposition. Diese Beschränkung gilt nicht bei Beträgen, die - wirtschaftlich durchlaufend sind, - der Rückzahlung von Zuweisungen dienen, - aufgrund rechtlicher Verpflichtungen oder eines Ratsbeschlusses, der nicht älter als ein Jahr ist, bereitgestellt werden müssen, - der Finanzierung von IT-Projekten und Lizenzkäufen dienen und aus dem Teilplan der Kun- den- Dienststelle zum IT-Dienstleister in den Teilplan 0104 umgeschichtet werden müssen, - im Zusammenhang mit der zum 01.01.2015 umgesetzten Neuausrichtung der Gebäudewirt- schaft bereitgestellt werden müssen, - als Eigenmittel für Sonderausstellungen der Museen oder im Rahmen des Renovierungspro- gramms für Museen und Kulturbauten zentral im Teilplan 0401 (Museumsreferat) veranschlagt sind und nach entsprechendem Ausschussbeschluss haushaltsneutral in die sachlich zuständigen Teilpläne umgeschichtet werden müssen, - wenn bereits veranschlagte Mittel aus finanzstatistischen Gründen haushaltsneutral in einem anderen Teilplan oder außerplanmäßig bei einer anderen Teilplanzeile desselben Teilplans bereitgestellt werden müssen, - die wirtschaftlich unselbständigen Stiftungen der Stadt Köln betreffen, sofern eine Deckung durch die jeweilige Stiftungsrücklage erfolgt. Die Beschränkung gilt ebenfalls nicht für teilplanbezogenen überplanmäßigen Personalaufwand, der durch Personalminderaufwand in anderen Teilplänen gedeckt wird sowie für überplanmäßigen Bedarf für Beschaffungen beweglichen Anlagevermögens zur Einrichtung von Behindertenarbeitsplätzen, soweit hierfür Mittel des Integrationsfonds im Teilplan 0103 zur Deckung in anderen Teilplänen her- angezogen werden. Laut § 8 Ziffer 12 der Haushaltssatzung entscheidet die Kämmerin gemäß § 85 in Verbindung mit § 83 GO NRW über die Inanspruchnahme von über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächti- gungen bis zur Höhe von 250.000 Euro je Maßnahme. Über die von der Kämmerin erteilten Genehmigungen zur Leistung von über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen ist der Rat monatlich zu unterrichten. 2 Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 8 Ziffer 14 und 15 der Haushaltssatzung entscheiden die Fachbeigeordneten über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszah- lungen bis zu einer Höhe von 50.000 Euro je Teilplan, wenn die Deckung im Rahmen des jeweiligen Teilplans erfolgt und bei außerplanmäßigen Mehraufwendungen keine Belastung der Folgejahre ent- steht. Die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Aufwendungen und Auszahlungen so- wie die von der Kämmerin genehmigten Verpflichtungsermächtigungen sind nach §§ 83 und 85 GO i. V. m. § 8 der Haushaltssatzung dem Rat zur Kenntnis zu geben. Zur Straffung des Beratungsablaufes im Rat erfolgt eine Vorberatung im Finanzausschuss. Die Frak- tionen und Einzelmandatsträger werden gebeten, evtl. auftretende Fragen dort vorzubringen. Anlagen Gez. Reker
Anlage 1, Aufwand
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Fach- dezernat Nr. üpl. / apl. Betrag Teil- plan Teilplanzeile Grund Betrag Teil- plan Teilplanzeile Dez. / Amt 1 üpl. 9.477.900,00 € 0212 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Haushalt 2020 Nach Entscheidungen des Krisenstabes musste die Feuerwehr diverse Beschaffungen z. B. für persönliche Schutzausrüstung und Desinfektionsmittel tätigen, welche zur Abwehr/Eindämmung der Großschaden- lage aufgrund des Corona-Virus zwingend erforderlich gewesen sind. Die Beschaffungen sind unabweisbar. Die rechtliche Verpflichtung zur Umsetzung dieser Maßnahmen zur städt. Gefahrenabwehr fußt auf § 36 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 BHKG. 9.477.900,00 € 1601 15 Transfer- aufwendungen (weniger Aufwand) Dez. V / 53 über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung Anlage 1 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen im Haushaltsjahr 2020 und 2021 Die folgenden Mehraufwendungen wirken sich, sofern sie zahlungswirksam sind, in gleicher Höhe auf die Finanzrechnung aus und führen zu Mehrauszahlungen, die haushaltsneutral durch Umschichtungen gedeckt wurden. Seite 1 Fach- dezernat Nr. üpl. / apl. Betrag Teil- plan Teilplanzeile Grund Betrag Teil- plan Teilplanzeile Dez. / Amt über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung 2 üpl. 111.453,00 € 113.682,00 € 1501 15 Transfer- aufwendungen Haushalt 2020 Haushalt 2021 Aufgrund des engen inhaltlichen Zusammenhangs soll die Förderung der Arbeit der Beratungsstelle für Erwerbslose "Vingster Treff" sowie des Arbeitslosenzentrums "Kalz" ab dem Hj. 2020 nicht mehr aus dem TP 0504 sondern aus dem TP 1505 erfolgen. Zur Umsetzung ist eine Üpl. gem. § 8 Ziffer 11 Haushaltssatzung aus finanzstatistischen Gründen für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 erforderlich. 111.453,00 € 113.682,00 € 0504 15 Transfer- aufwendungen (weniger Aufwand) Dez. V / 50 3 üpl. 120.800 € 143.700 € 115.300 € 0106 0207 0211 16 sonstige ordentliche Aufwendungen Haushalt 2020 Im Rahmen des Umzugs von Amt 34 in das neue Dienstgebäude Dillenburger Str. 68-70 war eine Neuausstattung des Gebäudes erforderlich. Die im Gebäude untergebrachten Fachbereiche sind haushaltsmäßig verschiedenen Teilergebnisplänen zugeordnet. Bei der Anmeldung der konsumtiven Mittel zum Haushalt 2020/2021 war eine abschließende detaillierte Zuordnung zu den einzelnen Teilergebnisplänen aufgrund fehlender Erfahrungswerte noch nicht möglich. Aus diesem Grund sind die gesamten Mittel im Teilplan 0111 veranschlagt worden. Die in den einzelnen Teilergebnisplänen veranschlagten pauschalen konsumtiven Mittel werden für die Durchführung eines ordnungsgemäßen Dienstbetriebes benötigt. Insbesondere muss eine reibungslose Durchführung der Wahlen sichergestellt werden. 379.800,00 € 0111 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (weniger Aufwand) Dez. I / 34 Seite 2 Fach- dezernat Nr. üpl. / apl. Betrag Teil- plan Teilplanzeile Grund Betrag Teil- plan Teilplanzeile Dez. / Amt über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung 4 üpl. 32.890 € 55.860 € 123.780 € 6.600 € 176.020 € 50.350 € 8.800 € 0301 0416 0504 0507 0604 0801 1301 15 Transfer- aufwendungen Haushalt 2020 Gemäß §37 (3) GO NRW hat der Rat der Stadt Köln den Bezirksvertretungen für das Haushaltsjahr 2020 Haushaltmittel i.H.v. 1.428.700 € zur Verfügung gestellt, über deren Verwendungszweck sie alleine entscheiden können. Im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens haben die Bezirksvertretungen bereits über die Verwendung der Mittel i.H.v. 974.400 € entschieden. Diese Mittel sind in den maßgeblichen Teilplänen veranschlagt. Die restlichen Mittel i.H.v. 454.300 €, die im Zuge des politischen Veränderungsnachweises dem Haushalt zugesetzt wurden, sind bisher noch im Teilplan 1801- Bezirksorientierte Mittel veranschlagt und müssen nun nach erfolgter Beschlussfassung durch die Bezirksvertretungen aus finanzstatistischen Gründen in die entsprechenden Teilpläne umgeschichtet werden. 454.300,00 € 1801 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (weniger Aufwand) Dez. I / 02 Seite 3 Fach- dezernat Nr. üpl. / apl. Betrag Teil- plan Teilplanzeile Grund Betrag Teil- plan Teilplanzeile Dez. / Amt über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung 5 üpl. 8.129,92 € 0206 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Haushalt 2020 Im Haushaltsjahr 2020 wurde zunächst auf der Basis des Vorjahresbetrages von 2.026.000,00 € angemeldet. Die vom Verwaltungsrat der CVUA am 27.06.2019 beschlossene Entgeltordnung 2020 sieht jedoch für die Stadt Köln einen Anteil in Höhe von 2.034.129,92 € vor. Die Zahlleistungen der einzelnen Träger errechnen sich aus dem für 2020 vorgesehenen Entgelt/ Einwohner (1,88 €/Vj.: 1,88 €) und der Einwohnerzahl zum 30.06.2018 (§ 6 Abs. 2 der CVUA-Finanzsatzung), wobei als Einwohnerzahlen die von IT NRW veröffentlichten Bevölkerungszahlen auf Basis des Mikrozensus vom 09.05.2011 verwendet werden (Stadt Köln: 1.081.984 Einwohner/ Vj. 1.077.611 Einwohner). Die Stadt Köln ist zur Zahlung des vom Verwaltungsrat beschlossenen Anteils verpflichtet. 8.129,92 € 1101 19 Finanzerträge (mehr Ertrag) Dez. II Seite 4 Fach- dezernat Nr. üpl. / apl. Betrag Teil- plan Teilplanzeile Grund Betrag Teil- plan Teilplanzeile Dez. / Amt über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung 6 üpl. 30.000,00 € 1301 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Haushalt 2020 Im Rahmen des polit. VN zum Hpl. 2019 wurden im Teilergebnisplan 0416 Kulturförderung 30.000 € für die Sicherung und Restaurierung der Skulpturen im Rheinpark bereitgestellt. Die Maßnahmen werden vom Förderverein Rheinpark durchgeführt. Da der Förderverein in 2019 noch mit der Ausführung der zuvor bereitgestellten Mittel befasst war, erfolgte die Ermächtigungsübertragung der 2019 bereitgestellten Mittel im TP 0416 nach 2020. Da die Bewirtschaftung des Rheinparks 67 obliegt, ist eine haushaltsneutrale Mittelumschichtung aus finanzstatistischen Gründen mittels Kämmerin-ÜPL gem. § 83 Abs. 1 Satz 3 GO NW i.V.m. § 8 Ziffer 11 der Haushaltssatzung in den Teilergebnisplan 1301 Öffentliches Grün, Wald- u. Forstwirtschaft. Erholungsanlagen erforderlich. 30.000,00 € 0416 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (weniger Aufwand) Dez. VII / 67 Seite 5 Fach- dezernat Nr. üpl. / apl. Betrag Teil- plan Teilplanzeile Grund Betrag Teil- plan Teilplanzeile Dez. / Amt über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung 7 üpl. 540.000,00 € 1303 16 sonstige ordentliche Aufwendungen Haushalt 2020 Im Zuge der Neuausrichtung der Gebäudewirtschaft 2015 hat 26 die Objektmieten auf Flächenverrechnungspreise (FVP) nach Sparten umgestellt. Für die Hpl.-Planung der Kernverwaltung teilt 26 Plan-Flächenverrechnungspreise mit, belastet im Ist jedoch FVP auf Basis des beschlossenen Wirtschaftsplans 26, dessen endgültige Werte zur Hpl.- Aufstellung der Kernverwaltung noch nicht vorliegen und von den Plan FVP abweichen können. Die Ist- Belastung Mieten 26 FVP Grün führt in 2020 im TP 1303 Friedhöfe zu einem Mehrbedarf in Höhe 540.000 €. Die Genehmigung erfolgt durch Kämmerin-ÜPL gem. § 83 Abs. 1 Satz 3 GO NW i.V.m. § 8 Ziffer 11 der Haushaltssatzung 2020/2021. 540.000,00 € 1301 16 sonstige ordentliche Aufwendungen (weniger Aufwand) Dez. VI / 67 Seite 6 Fach- dezernat Nr. üpl. / apl. Betrag Teil- plan Teilplanzeile Grund Betrag Teil- plan Teilplanzeile Dez. / Amt über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung 8 apl. 13.180.000,00 € 0412 20 Zinsen und sonstige Finanz- Aufwendungen Haushalt 2020 Zum Zeitpunkt des Archiveinsturzes im März 2009 bestand ein Museums-Versicherungsvertrag mit der Provinzial Rheinland Versicherung AG. mit dem der gesamte Besitz an Kunst- und Sammlungsgegen- ständen abgesichert war. Mit Vergleichsvertrag vom 14.12.2009 wurden die mit dem Archiveinsturz einhergehenden Ansprüche aus dem Versicherungs- vertrag mit einem Volumen von 61,5 Mio. € abgegolten. Hierbei hat sich die Provinzial Schadenersatzansprüche gegenüber der ARGE und sonstigen Dritten in Höhe des geleisteten Betrags (zuzüglich Nebenforderungen, z.B. Zinsen) absichern lassen. Mit der Unterzeichnung der Vergleichsvereinbarung zwischen der Stadt Köln und der ARGE Los-Süd liegen die Voraussetzungen für die Rückabwicklung des Versicherungsfalls vor. Es besteht ein Anspruch der Provinzial auf Rückzahlung der Versicherungssumme in Höhe von 61,5 Mio. €. Diese Summe ist zu verzinsen. Die Provinzial beteiligt sich mit insgesamt 8.35 Mio. € an den Kosten der Rechtsverfolgung der Stadt Köln. hieraus ergibt sich ein Rückzahlungsbetrag von insgesamt 66,83 Mio. €. Bei dieser APL handelt es sich um die Erstattung der Zinsen unter Anrechnung der Beteiligung der Provinzial an den Rechtskosten. 13.180.000,00 € 0412 7 Sonstige ordentliche Erträge (mehr Ertrag) Dez. VII / 44 Seite 7 Fach- dezernat Nr. üpl. / apl. Betrag Teil- plan Teilplanzeile Grund Betrag Teil- plan Teilplanzeile Dez. / Amt über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung 9 üpl. 61.748.000,00 € 0412 16 sonstige ordentliche Aufwendungen Haushalt 2020 Mit Vergleichsvertrag vom 14.12.2009 wurden die mit dem Archiveinsturz einhergehenden Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag mit der Provinzial Rheinland Versicherung AG mit einem Volumen von 61,5 Mio. € abgegolten. Hierbei hat sich die Provinzial Schadenersatzansprüche gegenüber der ARGE und sonstigen Dritten maximal in Höhe des geleisteten Betrags (zuzüglich Nebenforderungen, z.B. Zinsen) absichern lassen. Über den Schadenersatz hinaus wurde von der Provinzial eine Kostenbeteiligung (Anwaltskosten. Regressmonitoring) in Höhe von 500.000 € geleistet. Mit der Unterzeichnung der Vergleichsvereinbarung zwischen der Stadt Köln und der ARGE Los-Süd liegen die Voraussetzungen für die Rückabwicklung des Versicherungsfalls vor. Es besteht ein Anspruch der Provinzial auf Rückzahlung der Versicherungssumme in Höhe von 61,5 Mio. €. Diese Summe ist zu verzinsen. Die Provinzial beteiligt sich mit insgesamt 8.35 Mio. € an den Kosten der Rechtsverfolgung. Hieraus ergibt sich ein Rückzahlungsbetrag von insgesamt 66,83 Mio. €. Bei dieser ÜPL handelt es sich um die Rückzahlung der Versicherungssumme in Höhe von 61,5 Mio. € sowie der Kostenbeteiligung der Provinzial in Höhe von 500.000 €, insgesamt somit 62 Mio. €. welche in Höhe von 252.000 € durch eine bestehende Rückstellung gedeckt sind. 61.748.000,00 € 0412 7 Sonstige ordentliche Erträge (mehr Ertrag) Dez. VII / 44 Seite 8 Fach- dezernat Nr. üpl. / apl. Betrag Teil- plan Teilplanzeile Grund Betrag Teil- plan Teilplanzeile Dez. / Amt über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung 10 üpl. 252.000,00 € 0412 16 sonstige ordentliche Aufwendungen Haushalt 2020 Mit der Verfügung vom 29.09.2020 wurde der überplanmäßige Mehraufwand für die Rückzahlung der Versicherungssumme inklusive Zinsen in Höhe von 66,83 Mio. € beschlossen. Ein Teil dieser Rückzahlung sollte durch eine bestehende Rückstellung in Höhe von 252.000 € gedeckt werden. Erst nach Schlusszeichnung der Verfügung stellte sich heraus, dass dieser Betrag nicht für die Rückzahlung an die Provinzial in Anspruch genommen werden kann, da die Rückstellung für einen anderen Grund gebildet wurde (Anwaltskosten der Stadt in diesem Zusammenhang). Die Deckung der 252.000 € erfolgt entsprechend der Rückzahlung der Versicherungssumme durch Mehrerträge im Teilplan 0412 - Historisches Archiv. Die Mehrerträge resultieren aus der erfolgten Vergleichszahlung der ARGE Los-Süd. Die Genehmigung erfolgt aufgrund der rechtlichen Verpflichtung durch eine Kämmerin-ÜPL gem. § 83 Abs. 1 Satz 3 GO NW i.V.m. § 8 Ziffer 11 der Haushaltssatzung 2020/2021. 252.000,00 € 0412 7 Sonstige ordentliche Erträge (mehr Ertrag) Dez. VII / 44 Seite 9 Fach- dezernat Nr. üpl. / apl. Betrag Teil- plan Teilplanzeile Grund Betrag Teil- plan Teilplanzeile Dez. / Amt über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung 11 üpl. 1.500.000,00 € 0701 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Haushalt 2020 Im Rahmen der Corona-Krise werden Abstrichuntersuchungen durchgeführt. Die Aufwendungen für die durchgeführten Abstriche gem. Infektionsschutzgesetz werden vom Gesundheitsamt getragen. 53 bekommt im Rahmen der Krisenbewältigung Hilfe von Bundeswehrsoldaten. Für diese war die Verpflegung sicherzustellen und auch die Unterbringung der nicht ortsansässigen Bundeswehrsoldaten wurde von 53 bewerkstelligt. Zudem wurden im Dominium zusätzliche Büroräume angemietet und Corona-gerecht ausgestattet. Der hierdurch entstehende Mehrbedarf beläuft sich bis Ende des Jahres voraussichtlich auf 1.500.000 €. Die Genehmigung erfolgt aufgrund der rechtlichen Verpflichtung durch eine Kämmerin-ÜPL gem. § 83 Abs. 1 Satz 3 GO NW i.v.m. § 8 Ziffer 11 der Haushaltssatzung 2020/2021. 1.500.000,00 € 0502 6 Kosten- erstattungen und Umlagen (mehr Ertrag) Dez. V / 53 Seite 10 Fach- dezernat Nr. üpl. / apl. Betrag Teil- plan Teilplanzeile Grund Betrag Teil- plan Teilplanzeile Dez. / Amt über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung 12 üpl. 2.677.846,00 € 0412 16 sonstige ordentliche Aufwendungen Haushalt 2020 Durch den Einsturz des Historischen Archivs sind auch Versorgungsleitungen der RheinEnergie AG beschädigt worden, wodurch der RheinEnergie ein Schaden entstand. Gemäß "Kooperationsvereinbarung zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit dem Einsturz des Historischen Archivs der Stadt Köln" von 21.12.2012 kommen die RheinEnergie AG und die Stadt Köln überein, etwaige Schadensersatzansprüche der RheinEnergie gegen die Verantwortlichen des Einsturzes vom 03.03.2009 an die Stadt Köln abzutreten und im gerichtlichen Beweisverfahren geltend zu machen. § 6 dieser Kooperationsvereinbarung besagt, dass wenn die Verantwortlichen des Archiveinsturzes Zahlungen auf die der RheinEnergie entstandenen Schäden leisten, die Stadt Köln diese Zahlungen an die RheinEnergie weiterleitet. Der Betrag setzt sich zusammen aus 80 % dem Sachschaden Leitungsschäden und dem Sachschaden HKW Niehl abzüglich Versicherungs- leistung 390.946,21 €. Hinzu gerechnet werden 70% des Vermögensschadens durch den Ausfall des HKW Niehl in Höhe von 2.286.900 €. Die Summe ist mit 2% zu verzinsen. Die RheinEnergie beteiligt sich mit 203.000 € an den Kosten der Rechtsverfolgung. Hieraus ergibt sich ein Rückzahlungsbetrag von insgesamt 3.081.873.61 €. Bei dieser ÜPL handelt es sich um die Weiterleitung der Zahlung für die der RheinEnergie entstandenen Schäden in Höhe von 2.677.846,22 €. 2.677.846,00 € 0412 7 Sonstige ordentliche Erträge (mehr Ertrag) Dez. VII / 44 Seite 11 Fach- dezernat Nr. üpl. / apl. Betrag Teil- plan Teilplanzeile Grund Betrag Teil- plan Teilplanzeile Dez. / Amt über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung 13 apl. 607.027,00 € 0412 20 Zinsen und sonstige Finanz- Aufwendungen Haushalt 2020 Durch den Einsturz des Historischen Archivs sind auch Versorgungsleitungen der RheinEnergie AG beschädigt worden, wodurch der RheinEnergie ein Schaden entstand. Gemäß Kooperationsvereinbarung zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit dem Einsturz des Historischen Archivs der Stadt Köln" von 21.12.2012 kommen die RheinEnergie AG und die Stadt Köln überein, etwaige Schadensersatzansprüche der RheinEnergie gegen die Verantwortlichen des Einsturzes vom 03.03.2009 an die Stadt Köln abzutreten und im gerichtlichen Beweisverfahren geltend zu machen. § 6 dieser Kooperationsvereinbarung besagt, dass wenn die Verantwortlichen des Archiveinsturzes Zahlungen auf die der RheinEnergie entstandenen Schäden leisten, die Stadt Köln diese Zahlungen an die RheinEnergie weiterleitet. Der Betrag setzt sich zusammen aus 80 % dem Sachschaden Leitungsschäden und dem Sachschaden HKW Niehl abzüglich Versicherungsleistung 390.946,21 €. Hinzu gerechnet werden 70% des Vermögensschadens durch den Ausfall des HKW Niehl in Höhe von 2.286.900 E. Die Summe ist mit 2% zu verzinsen. Die RheinEnergie beteiligt sich mit 203.000 € an den Kosten der Rechtsverfolgung. Hieraus ergibt sich ein Rückzahlungsbetrag von insgesamt 3.081.873.61 €. Bei dieser ÜPL handelt es sich um die Erstattung der Zinsen unter Anrechnung der Beteiligung der RheinEnergie an den Rechtskosten. 607.027,00 € 0412 7 Sonstige ordentliche Erträge (mehr Ertrag) Dez. VII / 44 Seite 12 Fach- dezernat Nr. üpl. / apl. Betrag Teil- plan Teilplanzeile Grund Betrag Teil- plan Teilplanzeile Dez. / Amt über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung 14 üpl. 1.500.000,00 € 0701 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Haushalt 2020 Im Rahmen der Corona-Krise wurden in dem Zeitraum vom 01.04.-14.05.2020 Abstrichuntersuchungen durchgeführt. Die hierbei entstandenen Kosten für Laborrechungen belaufen sich auf 1.455.470 Mio. €. Die Aufwendungen für durchgeführten Abstriche gem. Infektionsschutzgesetz werden vom Gesundheitsamt getragen. Die Genehmigung erfolgt aufgrund der rechtlichen Verpflichtung durch eine Kämmerin-OPL gem. § 83 Abs. 1 Satz 3 GO NW i.V.rn. § 8 Ziffer 11 der Haushaltssatzung 2020/2021. 1.500.000,00 € 0502 6 Kosten- erstattungen und Umlagen (mehr Ertrag) Dez. V / 53 Seite 13
Anlage 2, Auszahlungen
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Fach- dezernat Nr.üpl. / apl. Betrag Teil- plan Teilplanzeile Grund Betrag Teil- plan Teilplanzeile Dez. / Amt 1 apl. 535.500,00 € 0111 09 Erwerb von beweglichen Anlagevermögen Haushalt 2020 Am 26.09.2019 hat der Rat den Beschluss gefasst, eine Software zur Ablösung der Anwendung eVa (elektronische Vergabeassistenz) zu beschaffen. Gemäß Vorlage erfolgt die Finanzierung haushaltsneutral aus dem Dezernatsbudget I. Zur Umsetzung dieses Ratsbeschlusses, der nicht älter als ein Jahr ist (§ 8 Ziffer 11, 3. Spiegelstrich der Hashaltssatzung) ist eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung im Teilfinanzplan 0111, sonstige innere Verwaltung, erforderlich. Hinweis: Die Finanzierung der mit der investiven Beschaffung einhergehender konsumtiver Bedarfe erfolgt aus veranschlagten Mitteln bei 30 im Teilergebnisplan 0111. 535.500,00 € 0212 9 Erwerb von beweglichen Anlagevermögen (weniger Auszahlung) Dez. I / 30 über- und außerplanmäßige Auszahlungen Deckung Anlage 2 Über- und außerplanmäßige Auszahlungen im Haushaltsjahr 2020 und 2021 Auszahlungen für Investitionen für die im Haushaltsjahr 2020 keine (üpl.) oder nicht ausreichende Mittel (apl.) veranschlagt sind. Seite 1 Fach- dezernat Nr.üpl. / apl. Betrag Teil- plan Teilplanzeile Grund Betrag Teil- plan Teilplanzeile Dez. / Amt über- und außerplanmäßige Auszahlungen Deckung 2 apl. 200.000,00 € 1301 8 Auszahlungen für Baumaßnahmen Haushalt 2021 Mit Beschluss Session Nr. 287112017 v. 07.06.2018 hat der Rat die Verwaltung mit der Konkretisierung der Planung einer Rad-, Fußwege- und Grünverbindung Niehler Gürtel beauftragt (Weiterplanungsbeschluss), mit erster Planungsmittelfreigabe 250.000 € im TP 1201 Straßen, Wege, Plätze, Fst. 6602-1201-5-5051 Ausbau Gürtelstraße. Des Weiteren hat der Rat die Verwaltung beauftragt, die Ausgestaltung der entstehenden Parklandschaft im Rahmen eines bürgerschaftlichen Beteiligungsverfahrens fortzuentwickeln und die Ergebnisse dem Rat vorzustellen. Die Planung erfolgte bislang federführend bei 66 mit Veranschlagung der Gesamtmaßnahme im TP 1201 Straßen, Wege, Plätze. Aktuell wird das mehrstufige VGV-Verfahren zur Findung eines Planungsbüros durchgeführt, mit Finanzierung im TP 1201. Die sich daraus ergebende Beauftragung der Grün- und Freiraumplanung LPH 1 + 2 HOAI ist für Ende 2020/Anfang 2021 vorgesehen und beinhaltet auch die Durchführung des bürgerschaftlichen Beteiligungsverfahrens. Während die Planung der Rad- und Fußwegeverbindung im TP 1201 fortgeführt wird, ist die Grün- und Freiraumplanung sachgerecht im TP 1301 Öffentliches Grün, Wald- u. Forstwirtschaft, Erholungsanlagen abzubilden. Dies stellt im TP 1301 formal eine APL dar, die gem. § 83 Abs. 1 Satz 3 GO NW i.V.m. S 8 Ziffer 11 der Haushaltssatzung 2020/2021 der Entscheidungsbefugnis der Kämmerin obliegt. 200.000,00 € 1301 8 Auszahlungen für Baumaßnahmen (weniger Auszahlung) Dez. VI / 67 Seite 2 Fach- dezernat Nr.üpl. / apl. Betrag Teil- plan Teilplanzeile Grund Betrag Teil- plan Teilplanzeile Dez. / Amt über- und außerplanmäßige Auszahlungen Deckung 3 apl. 574.100,00 € 1201 12 sonstige Investitions- auszahlungen Haushalt 2020 Es besteht eine rechtliche Verpflichtung zur Rückzahlung der Zuwendung. Die Rückzahlung ist kurzfristig zu leisten. Die Teilplanzeile 12 - sonstige Investitionsauszahlungen ist nicht beplant, dass eine apl. Auszahlung notwendig ist. Die zur Deckung angebotene Maßnahme verzögert sich. 574.100,00 € 1201 8 Auszahlungen für Baumaßnahmen (weniger Auszahlung) Dez: III / 66 4 üpl. 45.000,00 € 0409 09 Erwerb von beweglichen Anlagevermögen Haushalt 2020 Der Kunst- und Museumsbibliothek steht für investive Bucherwerbe ein Budget von 30.000 € zur Verfügung. Der Bedarf an Büchern von historischer Bedeutung ist wie im Vorjahr gestiegen. Aus diesem Grund sollen Mittel aus dem im Museumsreferat zentral veranschlagten Ankaufsetat umgeschichtet werden. Im Hinblick auf die Haushaltsbewirtschaftung in der Corona-Krise hat die Kämmerin den Ankauf von Kulturgegenständen aus dem zentralen Ankaufsetat der Museen genehmigt. 45.000,00 € 0401 09 Erwerb von beweglichen Anlagevermögen (weniger Auszahlung) Dez. VII / 4523 Seite 3 Fach- dezernat Nr.üpl. / apl. Betrag Teil- plan Teilplanzeile Grund Betrag Teil- plan Teilplanzeile Dez. / Amt über- und außerplanmäßige Auszahlungen Deckung 5 üpl. 250.000,00 € 0701 09 Erwerb von beweglichen Anlagevermögen Haushalt 2020 Für zusätzlich eingestellte Aushilfskräfte wurden im September bereits erforderliche Büroräume im Dominium angemietet. Diese reichen mittlerweile nicht mehr aus, sodass eine weitere Unterbringung für das notwendige Personal im Rahmen der Bekämpfung der Corona-Pandemie gem. der SARS-CoV-2- Arbeitsschutzregeln geplant ist. Gegen Ende November werden in der Richmodstraße 6-8 weitere Büroräume angemietet. Neben der benötigten DV-Ausstattung von u.a. 50 Arbeitsplätzen werden weitere 200 vielseitig einsetzbare Notebooks benötigt. die Arbeiten im Homeoffice ermöglichen sollen, um dem Büroraummangel und dem Infektionsrisiko am Arbeitsplatz entgegen zu wirken. Die Genehmigung erfolgt aufgrund der rechtlichen Verpflichtung durch eine Kämmerin-UPL gemäß § 83 Abs. 1 GO in Verbindung mit § 8 Ziffer 11 der Haushaltssatzung. 250.000,00 € 1601 12 sonstige Investitions- auszahlungen (weniger Auszahlung) Dez. V / 53 Seite 4 Fach- dezernat Nr.üpl. / apl. Betrag Teil- plan Teilplanzeile Grund Betrag Teil- plan Teilplanzeile Dez. / Amt über- und außerplanmäßige Auszahlungen Deckung 6 apl. 660.989,00 € 0212 09 Erwerb von beweglichen Anlagevermögen Haushalt 2020 Im Zusammenhang mit der ersten Entscheidung des Krisenstabes zur Einrichtung eines Behandlungszentrums in der Köln Messe wurden Krankenhausbetten bestellt, für die nun Rechnungen vorliegen. Die Beschaffungen waren seinerzeit unabweisbar. Die rechtliche Verpflichtung zur Umsetzung dieser Maßnahme zur städt. Gefahrenabwehr fußt auf § 36 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 BHKG. Erst später modifizierte der Krisenstab seine Entscheidung aufgrund neuer Entwicklungen dahin gehend, dass Behandlungszentrum erstmal nur zu planen und noch nicht einzurichten. Sofern das Behandlungszentrum im Nachhinein bis zur Beendigung der Pandemie nicht eingerichtet wird, ist geplant, die Betten an die Kliniken zu verkaufen. 660.989,00 € 0212 09 Erwerb von beweglichen Anlagevermögen (weniger Auszahlung) Dez. V / 53 Seite 5 Fach- dezernat Nr.üpl. / apl. Betrag Teil- plan Teilplanzeile Grund Betrag Teil- plan Teilplanzeile Dez. / Amt über- und außerplanmäßige Auszahlungen Deckung 7 apl. 25.000.000,00 € 1601 10 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen Haushalt 2020 Die vom Rat beschlossenen Darlehensgewährungen an die Kliniken der Stadt Köln wurden im Haushaltsplan 2020/21 in der Finanzrechnung als Gewährung von Darlehen veranschlagt. Dabei war bereits berücksichtigt, dass die Darlehen bilanziell als Ausleihungen zu zeigen sind, mithin die Darlehensgewährung als solche eine Investition darstellt. Zwischenzeitlich wurde festgestellt, dass korrespondierend mit der bilanziellen Darstellung als Ausleihung die Abbildung in der Finanzrechnung als Erwerb von Finanzanlagen im Bereich Investitionstätigkeit statt als Gewährung von Darlehen in der Finanzierungstätigkeit erfolgen muss. Ferner ist eine Darstellung als investive Einzelmaßnahme der Finanzrechnung erforderlich. Soweit eine solche bisher nicht veranschlagt ist, erfolgt die notwendige Ermächtigungsverlagerung im Finanzplan daher ergebnis- und haushaltsneutral als Kämmerinnen-APL aus buchungs- und finanzstatistischen Gründen nach § 8 Nr. 11 der Haushaltssatzung. 25.000.000 € 1601 19 Gewährung von Darlehen (weniger Auszahlung) Dez. II Seite 6 Fach- dezernat Nr.üpl. / apl. Betrag Teil- plan Teilplanzeile Grund Betrag Teil- plan Teilplanzeile Dez. / Amt über- und außerplanmäßige Auszahlungen Deckung 8 üpl. 50.000,00 € 0409 09 Erwerb von beweglichen Anlagevermögen Haushalt 2020 Der Kunst- und Museumsbibliothek steht für investive Bucherwerbe ein Budget von 30.000 € zur Verfügung. Der Bedarf an Büchern von historischer Bedeutung ist wie im Vorjahr gestiegen. Aus diesem Grund sollen Mittel aus dem im Museumsreferat zentral veranschlagten Ankaufsetat umgeschichtet werden. Im Hinblick auf die Haushaltsbewirtschaftung in der Corona-Krise hat die Kämmerin den Ankauf von Kulturgegenständen aus dem zentralen Ankaufsetat der Museen genehmigt. 50.000 € 0401 09 Erwerb von beweglichen Anlagevermögen (weniger Auszahlung) Dez. VII / 4523 Seite 7 Fach- dezernat Nr.üpl. / apl. Betrag Teil- plan Teilplanzeile Grund Betrag Teil- plan Teilplanzeile Dez. / Amt über- und außerplanmäßige Auszahlungen Deckung 9 apl. 24.871.000,00 € 1601 10 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen Haushalt 2020 In 2018 wurde (0891/2018) beschlossen: „Der Rat beschließt ferner, der KVB zur Finanzierung der Stadtbahnbeschaffung Gesellschafterdarlehen zu Kommunalkreditkonditionen zur Verfügung zu stellen und bittet das Dezernat Il — Finanzen, hierfür die entsprechenden Voraussetzungen zu schaffen.“- mithin wurde eine Darlehensgewährung beschlossen, die ihrer Natur nach als Ausleihung zu bilanzieren ist und eine Investition darstellt. Hierzu wurde im Rahmen des sog. Ansatzes „Konzernfinanzierung" im Haushaltsplan 2020/21 eine Veranschlagung dargestellt bzw. ist sie von diesem mit umfasst. Zwischenzeitlich wurde festgestellt, dass korrespondierend mit der bilanziellen Darstellung als Ausleihung die Abbildung in der Finanzrechnung als Erwerb von Finanzanlagen statt als Darlehensgewährung in der Finanzierungstätigkeit zu erfolgen hat. Es erfolgt daher die notwendige Ermächtigungsverlagerung im Finanzplan ergebnis- und haushaltsneutral als Kämmerinnen-APL aus buchungs- und finanzstatistischen Gründen nach § 8 Nr. 11 der Haushaltssatzung. 24.871.000 € 1601 19 Gewährung von Darlehen (weniger Auszahlung) Dez. II Seite 8
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2959/2020
- Typ
- Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
- Datum
- 07.12.2020
- Erstellt
- 08.10.2020 14:02