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2959/2020

Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen für das Haushaltsjahr 2020/21 gemäß § 83 Abs. 1 u. § 85 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit der Haushaltssatzung 2020

Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates 07.12.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.12.2020, TOP 4.2.8

Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

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Ansehen

Anlage 1, Aufwand

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Ansehen

Anlage 2, Auszahlungen

· application/pdf

Ansehen

Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

3665 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/202/5 
 
Vorlagen-Nummer 07.12.2020 
 2959/2020 
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 07.12.2020 
Rat 10.12.2020 
 
Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten 
Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen für das Haushaltsjahr 2020/21 gem. 
§ 83 Abs. 1 u. § 85 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit der Haushaltssatzung 2020/21 
Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 8 Ziffer 11 der Haushaltssatzung 2020/21 entscheidet die 
Kämmerin über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen bis 
zur Höhe von 200.000 Euro je Aufwands- und Auszahlungsposition.  
Diese Beschränkung gilt nicht bei Beträgen, die 
- wirtschaftlich durchlaufend sind,  
- der Rückzahlung von Zuweisungen dienen,  
- aufgrund rechtlicher Verpflichtungen oder eines Ratsbeschlusses, der nicht älter als ein Jahr 
ist, bereitgestellt werden müssen,  
- der Finanzierung von IT-Projekten und Lizenzkäufen dienen und aus dem Teilplan der Kun-
den- Dienststelle zum IT-Dienstleister in den Teilplan 0104 umgeschichtet werden müssen,  
- im Zusammenhang mit der zum 01.01.2015 umgesetzten Neuausrichtung der Gebäudewirt-
schaft bereitgestellt werden müssen,  
- als Eigenmittel für Sonderausstellungen der Museen oder im Rahmen des Renovierungspro-
gramms für Museen und Kulturbauten zentral im Teilplan 0401 (Museumsreferat) veranschlagt 
sind und nach entsprechendem Ausschussbeschluss haushaltsneutral in die sachlich  
zuständigen Teilpläne umgeschichtet werden müssen,  
- wenn bereits veranschlagte Mittel aus finanzstatistischen Gründen haushaltsneutral in einem 
anderen Teilplan oder außerplanmäßig bei einer anderen Teilplanzeile desselben Teilplans 
bereitgestellt werden müssen,  
- die wirtschaftlich unselbständigen Stiftungen der Stadt Köln betreffen, sofern eine Deckung 
durch die jeweilige Stiftungsrücklage erfolgt. 
 
Die Beschränkung gilt ebenfalls nicht für teilplanbezogenen überplanmäßigen Personalaufwand, der 
durch Personalminderaufwand in anderen Teilplänen gedeckt wird sowie für überplanmäßigen Bedarf 
für Beschaffungen beweglichen Anlagevermögens zur Einrichtung von Behindertenarbeitsplätzen, 
soweit hierfür Mittel des Integrationsfonds im Teilplan 0103 zur Deckung in anderen Teilplänen her-
angezogen werden. 
 
Laut § 8 Ziffer 12 der Haushaltssatzung entscheidet die Kämmerin gemäß § 85 in Verbindung mit § 
83 GO NRW über die Inanspruchnahme von über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächti-
gungen bis zur Höhe von 250.000 Euro je Maßnahme. 
 
Über die von der Kämmerin erteilten Genehmigungen zur Leistung von über- oder außerplanmäßigen 
Aufwendungen bzw. Auszahlungen ist der Rat monatlich zu unterrichten.

2 
 
 
Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 8 Ziffer 14 und 15 der Haushaltssatzung entscheiden die 
Fachbeigeordneten über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszah-
lungen bis zu einer Höhe von 50.000 Euro je Teilplan, wenn die Deckung im Rahmen des jeweiligen 
Teilplans erfolgt und bei außerplanmäßigen Mehraufwendungen keine Belastung der Folgejahre ent-
steht. 
 
Die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Aufwendungen und Auszahlungen so-
wie die von der Kämmerin genehmigten Verpflichtungsermächtigungen sind nach §§ 83 und 85 GO i. 
V. m. § 8 der Haushaltssatzung dem Rat zur Kenntnis zu geben. 
 
Zur Straffung des Beratungsablaufes im Rat erfolgt eine Vorberatung im Finanzausschuss. Die Frak-
tionen und Einzelmandatsträger werden gebeten, evtl. auftretende Fragen dort vorzubringen. 
 
Anlagen 
 
Gez. Reker

Anlage 1, Aufwand

17178 Zeichen

Fach-
dezernat
Nr. üpl. 
/ 
apl.
Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Grund Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Dez. / Amt
1
üpl. 9.477.900,00 € 0212 13
Aufwendungen 
für Sach- und 
Dienstleistungen
Haushalt 2020
Nach Entscheidungen des Krisenstabes musste die 
Feuerwehr diverse Beschaffungen z. B. für persönliche 
Schutzausrüstung und Desinfektionsmittel tätigen, 
welche zur Abwehr/Eindämmung der Großschaden-
lage aufgrund des Corona-Virus zwingend erforderlich 
gewesen sind. Die Beschaffungen sind unabweisbar. 
Die rechtliche Verpflichtung zur Umsetzung dieser 
Maßnahmen zur städt. Gefahrenabwehr fußt auf § 36 
Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 
BHKG.
9.477.900,00 € 1601 15
Transfer-
aufwendungen
(weniger 
Aufwand)
Dez. V / 53
über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung 
Anlage 1 
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen im Haushaltsjahr 2020 und 2021
Die folgenden Mehraufwendungen wirken sich, sofern sie zahlungswirksam sind, in gleicher Höhe auf die Finanzrechnung aus und führen  
zu Mehrauszahlungen, die haushaltsneutral durch Umschichtungen gedeckt wurden.
Seite 1

Fach-
dezernat
Nr. üpl. 
/ 
apl.
Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Grund Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Dez. / Amt
über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung 
2
üpl. 111.453,00 €
113.682,00 €
1501 15 
Transfer-
aufwendungen
Haushalt 2020
Haushalt 2021
Aufgrund des engen inhaltlichen Zusammenhangs soll 
die Förderung der Arbeit der Beratungsstelle für 
Erwerbslose "Vingster Treff" sowie des 
Arbeitslosenzentrums "Kalz" ab dem Hj. 2020 nicht 
mehr aus dem TP 0504 sondern aus dem TP 1505 
erfolgen. Zur Umsetzung ist eine Üpl. gem. § 8 Ziffer 11 
Haushaltssatzung aus finanzstatistischen Gründen für 
die Haushaltsjahre 2020 und 2021 erforderlich.
111.453,00 €
113.682,00 €
0504 15 
Transfer-
aufwendungen
(weniger 
Aufwand)
Dez. V / 50
3
üpl. 120.800 €
143.700 €
115.300 €
0106
0207
0211
16 
sonstige 
ordentliche 
Aufwendungen
Haushalt 2020
Im Rahmen des Umzugs von Amt 34 in das neue 
Dienstgebäude Dillenburger Str. 68-70 war eine  
Neuausstattung des Gebäudes erforderlich. Die im 
Gebäude untergebrachten Fachbereiche sind 
haushaltsmäßig verschiedenen Teilergebnisplänen 
zugeordnet. Bei der Anmeldung der konsumtiven Mittel 
zum Haushalt 2020/2021 war eine abschließende 
detaillierte Zuordnung zu den einzelnen 
Teilergebnisplänen aufgrund fehlender Erfahrungswerte 
noch nicht möglich. Aus diesem Grund sind die 
gesamten Mittel im Teilplan 0111 veranschlagt worden. 
Die in den einzelnen Teilergebnisplänen veranschlagten 
pauschalen konsumtiven Mittel werden für die 
Durchführung eines ordnungsgemäßen Dienstbetriebes 
benötigt. Insbesondere muss eine reibungslose 
Durchführung der Wahlen sichergestellt werden.
379.800,00 € 0111 13
Aufwendungen 
für Sach- und 
Dienstleistungen
(weniger 
Aufwand)
Dez. I / 34
Seite 2

Fach-
dezernat
Nr. üpl. 
/ 
apl.
Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Grund Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Dez. / Amt
über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung 
4
üpl. 32.890 €
55.860 €
123.780 €
6.600 €
176.020 €
50.350 €
8.800 €   
0301
0416
0504
0507
0604
0801
1301
15 
Transfer-
aufwendungen
Haushalt 2020
Gemäß §37 (3) GO NRW hat der Rat der Stadt Köln 
den Bezirksvertretungen für das Haushaltsjahr 2020 
Haushaltmittel i.H.v. 1.428.700 € zur Verfügung gestellt, 
über deren Verwendungszweck sie alleine entscheiden 
können. Im Rahmen des 
Haushaltsplanaufstellungsverfahrens haben die 
Bezirksvertretungen bereits über die Verwendung der 
Mittel i.H.v. 974.400 € entschieden. Diese Mittel sind in 
den maßgeblichen Teilplänen veranschlagt. Die 
restlichen Mittel i.H.v. 454.300 €, die im Zuge des 
politischen Veränderungsnachweises dem Haushalt 
zugesetzt wurden, sind bisher noch im Teilplan 1801- 
Bezirksorientierte Mittel veranschlagt und müssen nun 
nach erfolgter Beschlussfassung durch die 
Bezirksvertretungen aus finanzstatistischen Gründen in 
die entsprechenden Teilpläne umgeschichtet werden.
454.300,00 € 1801 13
Aufwendungen 
für Sach- und 
Dienstleistungen
(weniger 
Aufwand)
Dez. I / 02
Seite 3

Fach-
dezernat
Nr. üpl. 
/ 
apl.
Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Grund Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Dez. / Amt
über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung 
5
üpl. 8.129,92 € 0206 13
Aufwendungen 
für Sach- und 
Dienstleistungen
Haushalt 2020
Im Haushaltsjahr 2020 wurde zunächst auf der Basis 
des Vorjahresbetrages von 2.026.000,00 € angemeldet. 
Die vom Verwaltungsrat der CVUA am 27.06.2019 
beschlossene Entgeltordnung 2020 sieht jedoch für die 
Stadt Köln einen Anteil in Höhe von 2.034.129,92 € vor. 
Die Zahlleistungen der einzelnen Träger errechnen sich 
aus dem für 2020 vorgesehenen Entgelt/ Einwohner 
(1,88 €/Vj.: 1,88 €) und der Einwohnerzahl zum 
30.06.2018 (§ 6 Abs. 2 der CVUA-Finanzsatzung), 
wobei als Einwohnerzahlen die von IT NRW 
veröffentlichten Bevölkerungszahlen auf Basis des 
Mikrozensus vom 09.05.2011 verwendet werden (Stadt 
Köln: 1.081.984 Einwohner/ Vj. 1.077.611 Einwohner). 
Die Stadt Köln ist zur Zahlung des vom Verwaltungsrat 
beschlossenen Anteils verpflichtet.
8.129,92 € 1101 19
Finanzerträge
(mehr Ertrag)
Dez. II
Seite 4

Fach-
dezernat
Nr. üpl. 
/ 
apl.
Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Grund Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Dez. / Amt
über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung 
6
üpl. 30.000,00 € 1301 13
Aufwendungen 
für Sach- und 
Dienstleistungen
Haushalt 2020
Im Rahmen des polit. VN zum Hpl. 2019 wurden im 
Teilergebnisplan 0416 Kulturförderung 30.000 € für die 
Sicherung und Restaurierung der Skulpturen im 
Rheinpark bereitgestellt. Die Maßnahmen werden vom 
Förderverein Rheinpark durchgeführt. Da der 
Förderverein in 2019 noch mit der Ausführung der 
zuvor bereitgestellten Mittel befasst war, erfolgte die 
Ermächtigungsübertragung der 2019 bereitgestellten 
Mittel im TP 0416 nach 2020. Da die Bewirtschaftung 
des Rheinparks 67 obliegt, ist eine haushaltsneutrale 
Mittelumschichtung aus finanzstatistischen Gründen 
mittels Kämmerin-ÜPL gem. § 83 Abs. 1 Satz 3 GO 
NW i.V.m. § 8 Ziffer 11 der Haushaltssatzung in den 
Teilergebnisplan 1301 Öffentliches Grün, Wald- u. 
Forstwirtschaft. Erholungsanlagen erforderlich. 
30.000,00 € 0416 13
Aufwendungen 
für Sach- und 
Dienstleistungen
(weniger 
Aufwand)
Dez. VII / 
67
Seite 5

Fach-
dezernat
Nr. üpl. 
/ 
apl.
Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Grund Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Dez. / Amt
über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung 
7
üpl. 540.000,00 € 1303 16 
sonstige 
ordentliche 
Aufwendungen
Haushalt 2020
Im Zuge der Neuausrichtung der Gebäudewirtschaft 
2015 hat 26 die Objektmieten auf 
Flächenverrechnungspreise (FVP) nach Sparten 
umgestellt. Für die Hpl.-Planung der Kernverwaltung 
teilt 26 Plan-Flächenverrechnungspreise mit, belastet 
im Ist jedoch FVP auf Basis des beschlossenen 
Wirtschaftsplans 26, dessen endgültige Werte zur Hpl.-
Aufstellung der Kernverwaltung noch nicht vorliegen 
und von den Plan FVP abweichen können. Die Ist-
Belastung Mieten 26 FVP Grün führt in 2020 im TP 
1303 Friedhöfe zu einem Mehrbedarf in Höhe 540.000 
€. Die Genehmigung erfolgt durch Kämmerin-ÜPL gem. 
§ 83 Abs. 1 Satz 3 GO NW i.V.m. § 8 Ziffer 11 der 
Haushaltssatzung 2020/2021. 
540.000,00 € 1301 16 
sonstige 
ordentliche 
Aufwendungen
(weniger 
Aufwand)
Dez. VI / 
67
Seite 6

Fach-
dezernat
Nr. üpl. 
/ 
apl.
Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Grund Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Dez. / Amt
über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung 
8
apl. 13.180.000,00 € 0412 20
Zinsen und 
sonstige Finanz-
Aufwendungen
Haushalt 2020
Zum Zeitpunkt des Archiveinsturzes im März 2009 
bestand ein Museums-Versicherungsvertrag mit der 
Provinzial Rheinland Versicherung AG. mit dem der 
gesamte Besitz an Kunst- und Sammlungsgegen-
ständen abgesichert war. Mit Vergleichsvertrag vom 
14.12.2009 wurden die mit dem Archiveinsturz 
einhergehenden Ansprüche aus dem Versicherungs-
vertrag mit einem Volumen von 61,5 Mio. € abgegolten. 
Hierbei hat sich die Provinzial Schadenersatzansprüche 
gegenüber der ARGE und sonstigen Dritten in Höhe 
des geleisteten Betrags (zuzüglich Nebenforderungen, 
z.B. Zinsen) absichern lassen. Mit der Unterzeichnung 
der Vergleichsvereinbarung zwischen der Stadt Köln 
und der ARGE Los-Süd liegen die Voraussetzungen für 
die Rückabwicklung des Versicherungsfalls vor. Es 
besteht ein Anspruch der Provinzial auf Rückzahlung 
der Versicherungssumme in Höhe von 61,5 Mio. €. 
Diese Summe ist zu verzinsen. Die Provinzial beteiligt 
sich mit insgesamt 8.35 Mio. € an den Kosten der 
Rechtsverfolgung der Stadt Köln. hieraus ergibt sich ein 
Rückzahlungsbetrag von insgesamt 66,83 Mio. €. Bei 
dieser APL handelt es sich um die Erstattung der 
Zinsen unter Anrechnung der Beteiligung der Provinzial 
an den Rechtskosten.
13.180.000,00 € 0412 7
Sonstige 
ordentliche 
Erträge
(mehr Ertrag)
Dez. VII / 
44
Seite 7

Fach-
dezernat
Nr. üpl. 
/ 
apl.
Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Grund Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Dez. / Amt
über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung 
9
üpl. 61.748.000,00 € 0412 16 
sonstige 
ordentliche 
Aufwendungen
Haushalt 2020
Mit Vergleichsvertrag vom 14.12.2009 wurden die mit 
dem Archiveinsturz einhergehenden Ansprüche aus 
dem Versicherungsvertrag mit der Provinzial Rheinland 
Versicherung AG mit einem Volumen von 61,5 Mio. € 
abgegolten. Hierbei hat sich die Provinzial 
Schadenersatzansprüche gegenüber der ARGE und 
sonstigen Dritten maximal in Höhe des geleisteten 
Betrags (zuzüglich Nebenforderungen, z.B. Zinsen) 
absichern lassen. Über den Schadenersatz hinaus 
wurde von der Provinzial eine Kostenbeteiligung 
(Anwaltskosten. Regressmonitoring) in Höhe von 
500.000 € geleistet. Mit der Unterzeichnung der 
Vergleichsvereinbarung zwischen der Stadt Köln und 
der ARGE Los-Süd liegen die Voraussetzungen für die 
Rückabwicklung des Versicherungsfalls vor. Es besteht 
ein Anspruch der Provinzial auf Rückzahlung der 
Versicherungssumme in Höhe von 61,5 Mio. €. Diese 
Summe ist zu verzinsen. Die Provinzial beteiligt sich mit 
insgesamt 8.35 Mio. € an den Kosten der 
Rechtsverfolgung. Hieraus ergibt sich ein 
Rückzahlungsbetrag von insgesamt 66,83 Mio. €. Bei 
dieser ÜPL handelt es sich um die Rückzahlung der 
Versicherungssumme in Höhe von 61,5 Mio. € sowie 
der Kostenbeteiligung der Provinzial in Höhe von 
500.000 €, insgesamt somit 62 Mio. €. welche in Höhe 
von 252.000 € durch eine bestehende Rückstellung 
gedeckt sind. 
61.748.000,00 € 0412 7
Sonstige 
ordentliche 
Erträge
(mehr Ertrag)
Dez. VII / 
44
Seite 8

Fach-
dezernat
Nr. üpl. 
/ 
apl.
Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Grund Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Dez. / Amt
über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung 
10
üpl. 252.000,00 € 0412 16 
sonstige 
ordentliche 
Aufwendungen
Haushalt 2020
Mit der Verfügung vom 29.09.2020 wurde der 
überplanmäßige Mehraufwand für die Rückzahlung der 
Versicherungssumme inklusive Zinsen in Höhe von 
66,83 Mio. € beschlossen. Ein Teil dieser Rückzahlung 
sollte durch eine bestehende Rückstellung in Höhe von 
252.000 € gedeckt werden. Erst nach 
Schlusszeichnung der Verfügung stellte sich heraus, 
dass dieser Betrag nicht für die Rückzahlung an die 
Provinzial in Anspruch genommen werden kann, da die 
Rückstellung für einen anderen Grund gebildet wurde 
(Anwaltskosten der Stadt in diesem Zusammenhang). 
Die Deckung der 252.000 € erfolgt entsprechend der 
Rückzahlung der Versicherungssumme durch 
Mehrerträge im Teilplan 0412 - Historisches Archiv. Die 
Mehrerträge resultieren aus der erfolgten 
Vergleichszahlung der ARGE Los-Süd. Die 
Genehmigung erfolgt aufgrund der rechtlichen 
Verpflichtung durch eine Kämmerin-ÜPL gem. § 83 
Abs. 1 Satz 3 GO NW i.V.m. § 8 Ziffer 11 der 
Haushaltssatzung 2020/2021.
252.000,00 € 0412 7
Sonstige 
ordentliche 
Erträge
(mehr Ertrag)
Dez. VII / 
44
Seite 9

Fach-
dezernat
Nr. üpl. 
/ 
apl.
Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Grund Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Dez. / Amt
über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung 
11
üpl. 1.500.000,00 € 0701 13
Aufwendungen 
für Sach- und 
Dienstleistungen
Haushalt 2020
Im Rahmen der Corona-Krise werden 
Abstrichuntersuchungen durchgeführt. Die 
Aufwendungen für die durchgeführten Abstriche gem. 
Infektionsschutzgesetz werden vom Gesundheitsamt 
getragen. 53 bekommt im Rahmen der 
Krisenbewältigung Hilfe von Bundeswehrsoldaten. Für 
diese war die Verpflegung sicherzustellen und auch die 
Unterbringung der nicht ortsansässigen 
Bundeswehrsoldaten wurde von 53 bewerkstelligt. 
Zudem wurden im Dominium zusätzliche Büroräume 
angemietet und Corona-gerecht ausgestattet. Der 
hierdurch entstehende Mehrbedarf beläuft sich bis 
Ende des Jahres voraussichtlich auf 1.500.000 €. Die 
Genehmigung erfolgt aufgrund der rechtlichen 
Verpflichtung durch eine Kämmerin-ÜPL gem. § 83 
Abs. 1 Satz 3 GO NW i.v.m. § 8 Ziffer 11 der 
Haushaltssatzung 2020/2021. 
1.500.000,00 € 0502 6  
Kosten-
erstattungen und 
Umlagen
(mehr Ertrag)
Dez. V / 53
Seite 10

Fach-
dezernat
Nr. üpl. 
/ 
apl.
Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Grund Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Dez. / Amt
über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung 
12
üpl. 2.677.846,00 € 0412 16 
sonstige 
ordentliche 
Aufwendungen
Haushalt 2020
Durch den Einsturz des Historischen Archivs sind auch 
Versorgungsleitungen der RheinEnergie AG beschädigt 
worden, wodurch der RheinEnergie ein Schaden 
entstand. Gemäß "Kooperationsvereinbarung zur 
Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen im 
Zusammenhang mit dem Einsturz des Historischen 
Archivs der Stadt Köln" von 21.12.2012 kommen die 
RheinEnergie AG und die Stadt Köln überein, etwaige 
Schadensersatzansprüche der RheinEnergie gegen die 
Verantwortlichen des Einsturzes vom 03.03.2009 an die 
Stadt Köln abzutreten und im gerichtlichen 
Beweisverfahren geltend zu machen. § 6 dieser 
Kooperationsvereinbarung besagt, dass wenn die 
Verantwortlichen des Archiveinsturzes Zahlungen auf 
die der RheinEnergie entstandenen Schäden leisten, 
die Stadt Köln diese Zahlungen an die RheinEnergie 
weiterleitet. Der Betrag setzt sich zusammen aus 80 % 
dem Sachschaden Leitungsschäden und dem 
Sachschaden HKW Niehl abzüglich Versicherungs-
leistung 390.946,21 €. Hinzu gerechnet werden 70% 
des Vermögensschadens durch den Ausfall des HKW 
Niehl in Höhe von 2.286.900 €. Die Summe ist mit 2% 
zu verzinsen. Die RheinEnergie beteiligt sich mit 
203.000 € an den Kosten der Rechtsverfolgung. 
Hieraus ergibt sich ein Rückzahlungsbetrag von 
insgesamt 3.081.873.61 €. Bei dieser ÜPL handelt es 
sich um die Weiterleitung der Zahlung für die der 
RheinEnergie entstandenen Schäden in Höhe von 
2.677.846,22 €. 
2.677.846,00 € 0412 7
Sonstige 
ordentliche 
Erträge
(mehr Ertrag)
Dez. VII / 
44
Seite 11

Fach-
dezernat
Nr. üpl. 
/ 
apl.
Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Grund Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Dez. / Amt
über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung 
13
apl. 607.027,00 € 0412 20
Zinsen und 
sonstige Finanz-
Aufwendungen
Haushalt 2020
Durch den Einsturz des Historischen Archivs sind auch 
Versorgungsleitungen der RheinEnergie AG beschädigt 
worden, wodurch der RheinEnergie ein Schaden 
entstand. Gemäß Kooperationsvereinbarung zur 
Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen im 
Zusammenhang mit dem Einsturz des Historischen 
Archivs der Stadt Köln" von 21.12.2012 kommen die 
RheinEnergie AG und die Stadt Köln überein, etwaige 
Schadensersatzansprüche der RheinEnergie gegen die 
Verantwortlichen des Einsturzes vom 03.03.2009 an die 
Stadt Köln abzutreten und im gerichtlichen 
Beweisverfahren geltend zu machen. § 6 dieser 
Kooperationsvereinbarung besagt, dass wenn die 
Verantwortlichen des Archiveinsturzes Zahlungen auf 
die der RheinEnergie entstandenen Schäden leisten, 
die Stadt Köln diese Zahlungen an die RheinEnergie 
weiterleitet. Der Betrag setzt sich zusammen aus 80 % 
dem Sachschaden Leitungsschäden und dem 
Sachschaden HKW Niehl abzüglich 
Versicherungsleistung 390.946,21 €. Hinzu gerechnet 
werden 70% des Vermögensschadens durch den 
Ausfall des HKW Niehl in Höhe von 2.286.900 E. Die 
Summe ist mit 2% zu verzinsen. Die RheinEnergie 
beteiligt sich mit 203.000 € an den Kosten der 
Rechtsverfolgung. Hieraus ergibt sich ein 
Rückzahlungsbetrag von insgesamt 3.081.873.61 €. Bei 
dieser ÜPL handelt es sich um die Erstattung der 
Zinsen unter Anrechnung der Beteiligung der 
RheinEnergie an den Rechtskosten. 
607.027,00 € 0412 7
Sonstige 
ordentliche 
Erträge
(mehr Ertrag)
Dez. VII / 
44
Seite 12

Fach-
dezernat
Nr. üpl. 
/ 
apl.
Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Grund Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Dez. / Amt
über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung 
14
üpl. 1.500.000,00 € 0701 13
Aufwendungen 
für Sach- und 
Dienstleistungen
Haushalt 2020
Im Rahmen der Corona-Krise wurden in dem Zeitraum 
vom 01.04.-14.05.2020 Abstrichuntersuchungen 
durchgeführt. Die hierbei entstandenen Kosten für 
Laborrechungen belaufen sich auf 1.455.470 Mio. €. 
Die Aufwendungen für durchgeführten Abstriche gem. 
Infektionsschutzgesetz werden vom Gesundheitsamt 
getragen. Die Genehmigung erfolgt aufgrund der 
rechtlichen Verpflichtung durch eine Kämmerin-OPL 
gem. § 83 Abs. 1 Satz 3 GO NW i.V.rn. § 8 Ziffer 11 der 
Haushaltssatzung 2020/2021. 
1.500.000,00 € 0502 6  
Kosten-
erstattungen und 
Umlagen
(mehr Ertrag)
Dez. V / 53
Seite 13

Anlage 2, Auszahlungen

10039 Zeichen

Fach-
dezernat
Nr.üpl. / 
apl.
Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Grund Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Dez. / Amt
1
apl. 535.500,00 € 0111 09
Erwerb von 
beweglichen 
Anlagevermögen
Haushalt 2020
Am 26.09.2019 hat der Rat den Beschluss gefasst, eine 
Software zur Ablösung der Anwendung eVa 
(elektronische Vergabeassistenz) zu beschaffen. 
Gemäß Vorlage erfolgt die Finanzierung 
haushaltsneutral aus dem Dezernatsbudget I. Zur 
Umsetzung dieses Ratsbeschlusses, der nicht älter als 
ein Jahr ist (§ 8 Ziffer 11, 3. Spiegelstrich der 
Hashaltssatzung) ist eine außerplanmäßige 
Mittelbereitstellung im Teilfinanzplan 0111, sonstige 
innere Verwaltung, erforderlich.
Hinweis: Die Finanzierung der mit der investiven 
Beschaffung einhergehender konsumtiver Bedarfe 
erfolgt aus veranschlagten Mitteln bei 30 im 
Teilergebnisplan 0111.   
535.500,00 € 0212 9 
Erwerb von 
beweglichen 
Anlagevermögen
(weniger 
Auszahlung)
Dez. I / 30
über- und außerplanmäßige Auszahlungen Deckung 
Anlage 2
Über- und außerplanmäßige Auszahlungen im Haushaltsjahr 2020 und 2021
Auszahlungen für Investitionen für die im Haushaltsjahr 2020 keine (üpl.) oder nicht ausreichende Mittel (apl.) veranschlagt sind. 
Seite 1

Fach-
dezernat
Nr.üpl. / 
apl.
Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Grund Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Dez. / Amt
über- und außerplanmäßige Auszahlungen Deckung 
2
apl. 200.000,00 € 1301 8 
Auszahlungen 
für 
Baumaßnahmen
Haushalt 2021
Mit Beschluss Session Nr. 287112017 v. 07.06.2018 
hat der Rat die Verwaltung mit der Konkretisierung der 
Planung einer Rad-, Fußwege- und Grünverbindung 
Niehler Gürtel beauftragt (Weiterplanungsbeschluss), 
mit erster Planungsmittelfreigabe 250.000 € im TP 1201 
Straßen, Wege, Plätze, Fst. 6602-1201-5-5051 Ausbau 
Gürtelstraße. Des Weiteren hat der Rat die Verwaltung 
beauftragt, die Ausgestaltung der entstehenden 
Parklandschaft im Rahmen eines bürgerschaftlichen 
Beteiligungsverfahrens fortzuentwickeln und die 
Ergebnisse dem Rat vorzustellen. Die Planung erfolgte 
bislang federführend bei 66 mit Veranschlagung der 
Gesamtmaßnahme im TP 1201 Straßen, Wege, Plätze. 
Aktuell wird das mehrstufige VGV-Verfahren zur 
Findung eines Planungsbüros durchgeführt, mit 
Finanzierung im TP 1201. Die sich daraus ergebende 
Beauftragung der Grün- und Freiraumplanung LPH 1 + 
2 HOAI ist für Ende 2020/Anfang 2021 vorgesehen und 
beinhaltet auch die Durchführung des 
bürgerschaftlichen Beteiligungsverfahrens. Während 
die Planung der Rad- und Fußwegeverbindung im TP 
1201 fortgeführt wird, ist die Grün- und 
Freiraumplanung sachgerecht im TP 1301 Öffentliches 
Grün, Wald- u. Forstwirtschaft, Erholungsanlagen 
abzubilden. Dies stellt im TP 1301 formal eine APL dar, 
die gem. § 83 Abs. 1 Satz 3 GO NW i.V.m. S 8 Ziffer 11 
der Haushaltssatzung 2020/2021 der 
Entscheidungsbefugnis der Kämmerin obliegt. 
200.000,00 € 1301 8 
Auszahlungen 
für 
Baumaßnahmen
(weniger 
Auszahlung)
Dez. VI / 67
Seite 2

Fach-
dezernat
Nr.üpl. / 
apl.
Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Grund Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Dez. / Amt
über- und außerplanmäßige Auszahlungen Deckung 
3
apl. 574.100,00 € 1201 12
sonstige 
Investitions-
auszahlungen
Haushalt 2020
Es besteht eine rechtliche Verpflichtung zur 
Rückzahlung der Zuwendung. Die Rückzahlung ist 
kurzfristig zu leisten. Die Teilplanzeile 12 - sonstige 
Investitionsauszahlungen ist nicht beplant, dass eine 
apl. Auszahlung notwendig ist. Die zur Deckung 
angebotene Maßnahme verzögert sich.
574.100,00 € 1201 8 
Auszahlungen 
für 
Baumaßnahmen
(weniger 
Auszahlung)
Dez: III / 66
4
üpl. 45.000,00 € 0409 09
Erwerb von 
beweglichen 
Anlagevermögen
Haushalt 2020
Der Kunst- und Museumsbibliothek steht für investive 
Bucherwerbe ein Budget von 30.000 € zur Verfügung. 
Der Bedarf an Büchern von historischer Bedeutung ist 
wie im Vorjahr gestiegen. Aus diesem Grund sollen 
Mittel aus dem im Museumsreferat zentral 
veranschlagten Ankaufsetat umgeschichtet werden. Im 
Hinblick auf die Haushaltsbewirtschaftung in der 
Corona-Krise hat die Kämmerin den Ankauf von 
Kulturgegenständen aus dem zentralen Ankaufsetat der 
Museen genehmigt. 
45.000,00 € 0401 09
Erwerb von 
beweglichen 
Anlagevermögen
(weniger 
Auszahlung)
Dez. VII / 
4523
Seite 3

Fach-
dezernat
Nr.üpl. / 
apl.
Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Grund Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Dez. / Amt
über- und außerplanmäßige Auszahlungen Deckung 
5
üpl. 250.000,00 € 0701 09
Erwerb von 
beweglichen 
Anlagevermögen
Haushalt 2020
Für zusätzlich eingestellte Aushilfskräfte wurden im 
September bereits erforderliche Büroräume im 
Dominium angemietet. Diese reichen mittlerweile nicht 
mehr aus, sodass eine weitere Unterbringung für das 
notwendige Personal im Rahmen der Bekämpfung der 
Corona-Pandemie gem. der SARS-CoV-2-
Arbeitsschutzregeln geplant ist. Gegen Ende November 
werden in der Richmodstraße 6-8 weitere Büroräume 
angemietet. Neben der benötigten DV-Ausstattung von 
u.a. 50 Arbeitsplätzen werden weitere 200 vielseitig 
einsetzbare Notebooks benötigt. die Arbeiten im 
Homeoffice ermöglichen sollen, um dem 
Büroraummangel und dem Infektionsrisiko am 
Arbeitsplatz entgegen zu wirken. Die Genehmigung 
erfolgt aufgrund der rechtlichen Verpflichtung durch 
eine Kämmerin-UPL gemäß § 83 Abs. 1 GO in 
Verbindung mit § 8 Ziffer 11 der Haushaltssatzung.  
250.000,00 € 1601 12
sonstige 
Investitions-
auszahlungen
(weniger 
Auszahlung)
Dez. V / 53
Seite 4

Fach-
dezernat
Nr.üpl. / 
apl.
Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Grund Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Dez. / Amt
über- und außerplanmäßige Auszahlungen Deckung 
6
apl. 660.989,00 € 0212 09
Erwerb von 
beweglichen 
Anlagevermögen
Haushalt 2020
Im Zusammenhang mit der ersten Entscheidung des 
Krisenstabes zur Einrichtung eines 
Behandlungszentrums in der Köln Messe wurden 
Krankenhausbetten bestellt, für die nun Rechnungen 
vorliegen. Die Beschaffungen waren seinerzeit 
unabweisbar. Die rechtliche Verpflichtung zur 
Umsetzung dieser Maßnahme zur städt. 
Gefahrenabwehr fußt auf § 36 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 1 
Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 BHKG. Erst später 
modifizierte der Krisenstab seine Entscheidung 
aufgrund neuer Entwicklungen dahin gehend, dass 
Behandlungszentrum erstmal nur zu planen und noch 
nicht einzurichten. Sofern das Behandlungszentrum im 
Nachhinein bis zur Beendigung der Pandemie nicht 
eingerichtet wird, ist geplant, die Betten an die Kliniken 
zu verkaufen.
660.989,00 € 0212 09
Erwerb von 
beweglichen 
Anlagevermögen
(weniger 
Auszahlung)
Dez. V / 53
Seite 5

Fach-
dezernat
Nr.üpl. / 
apl.
Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Grund Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Dez. / Amt
über- und außerplanmäßige Auszahlungen Deckung 
7
apl. 25.000.000,00 € 1601 10 
Auszahlungen 
für den Erwerb 
von 
Finanzanlagen
Haushalt 2020
Die vom Rat beschlossenen Darlehensgewährungen an 
die Kliniken der Stadt Köln wurden im Haushaltsplan 
2020/21 in der Finanzrechnung als Gewährung von 
Darlehen veranschlagt. Dabei war bereits 
berücksichtigt, dass die Darlehen bilanziell als 
Ausleihungen zu zeigen sind, mithin die 
Darlehensgewährung als solche eine Investition 
darstellt. Zwischenzeitlich wurde festgestellt, dass 
korrespondierend mit der bilanziellen Darstellung als 
Ausleihung die Abbildung in der Finanzrechnung als 
Erwerb von Finanzanlagen im Bereich 
Investitionstätigkeit statt als Gewährung von Darlehen 
in der Finanzierungstätigkeit erfolgen muss. Ferner ist 
eine Darstellung als investive Einzelmaßnahme der 
Finanzrechnung erforderlich. Soweit eine solche bisher 
nicht veranschlagt ist, erfolgt die notwendige 
Ermächtigungsverlagerung im Finanzplan daher 
ergebnis- und haushaltsneutral als Kämmerinnen-APL 
aus buchungs- und finanzstatistischen Gründen nach § 
8 Nr. 11 der Haushaltssatzung.
25.000.000 € 1601 19 
Gewährung von 
Darlehen
(weniger 
Auszahlung)
Dez. II 
Seite 6

Fach-
dezernat
Nr.üpl. / 
apl.
Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Grund Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Dez. / Amt
über- und außerplanmäßige Auszahlungen Deckung 
8
üpl. 50.000,00 € 0409 09
Erwerb von 
beweglichen 
Anlagevermögen
Haushalt 2020
Der Kunst- und Museumsbibliothek steht für investive 
Bucherwerbe ein Budget von 30.000 € zur Verfügung. 
Der Bedarf an Büchern von historischer Bedeutung ist 
wie im Vorjahr gestiegen. Aus diesem Grund sollen 
Mittel aus dem im Museumsreferat zentral 
veranschlagten Ankaufsetat umgeschichtet werden. Im 
Hinblick auf die Haushaltsbewirtschaftung in der 
Corona-Krise hat die Kämmerin den Ankauf von 
Kulturgegenständen aus dem zentralen Ankaufsetat der 
Museen genehmigt. 
50.000 € 0401 09
Erwerb von 
beweglichen 
Anlagevermögen
(weniger 
Auszahlung)
Dez. VII / 
4523
Seite 7

Fach-
dezernat
Nr.üpl. / 
apl.
Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Grund Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Dez. / Amt
über- und außerplanmäßige Auszahlungen Deckung 
9
apl. 24.871.000,00 € 1601 10 
Auszahlungen 
für den Erwerb 
von 
Finanzanlagen
Haushalt 2020
In 2018 wurde (0891/2018) beschlossen: „Der Rat 
beschließt ferner, der KVB zur Finanzierung der 
Stadtbahnbeschaffung Gesellschafterdarlehen zu 
Kommunalkreditkonditionen zur Verfügung zu stellen 
und bittet das Dezernat Il — Finanzen, hierfür die 
entsprechenden Voraussetzungen zu schaffen.“- mithin 
wurde eine Darlehensgewährung beschlossen, die ihrer 
Natur nach als Ausleihung zu bilanzieren ist und eine 
Investition darstellt. Hierzu wurde im Rahmen des sog. 
Ansatzes „Konzernfinanzierung" im Haushaltsplan 
2020/21 eine Veranschlagung dargestellt bzw. ist sie 
von diesem mit umfasst. Zwischenzeitlich wurde 
festgestellt, dass korrespondierend mit der bilanziellen 
Darstellung als Ausleihung die Abbildung in der 
Finanzrechnung als Erwerb von Finanzanlagen statt als 
Darlehensgewährung in der Finanzierungstätigkeit zu 
erfolgen hat. Es erfolgt daher die notwendige 
Ermächtigungsverlagerung im Finanzplan ergebnis- 
und haushaltsneutral als Kämmerinnen-APL aus 
buchungs- und finanzstatistischen Gründen nach § 8 
Nr. 11 der Haushaltssatzung.
24.871.000 € 1601 19 
Gewährung von 
Darlehen
(weniger 
Auszahlung)
Dez. II
Seite 8

Beratungsverlauf (2)

07.12.2020 Finanzausschuss
TOP 6.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
10.12.2020 Rat
TOP 4.2.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2959/2020
Typ
Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
Datum
07.12.2020
Erstellt
08.10.2020 14:02