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1202/2023

Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Tempo 30 Gutenbergstraße, Köln-Ehrenfeld, Az.: 157/22

Mitteilung BV 17.04.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 15.05.2023, TOP 3.2

Mitteilung BV

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Anlage 2 Antwortschreiben

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Anlage 1 Eingabe

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Mitteilung BV

400 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 1202/2023 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 15.05.2023 
 
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Tempo 30 Gutenbergstraße, Köln-
Ehrenfeld, Az.: 157/22 
Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Ehrenfeld hiermit 
zur Kenntnis gegeben. 
 
gez. Dr. Ulrich Höver

Anlage 2 Antwortschreiben

3085 Zeichen

Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den 
Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der 
einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 
/ 2 
Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln 
Bürgeramt Innenstadt 
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen  
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln  
www.stadt.koeln 
Auskunft  
Frau Shepperson, Zimmer 507  
T: 0221 221-22072, F: 0221 221-6569933  
geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-
koeln.de 
Sprechzeiten  
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
 
Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 
 157/22 30.03.2023 
Bürgereingabe nach § 24 GO– „Tempo 30 Gutenbergstraße, Köln-Ehrenfeld“, 
Aktenzeichen 157/22 
 
Sehr geehrter, 
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 13.09.2022, in dem Sie anregen in der Gutenberg-
straße eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Stundenkilometer einzurichten. 
Das Amt für Verkehrsmanagement hat Ihr Anliegen geprüft und teilt in seiner Stellung-
nahme Folgendes mit:  
„Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind nach Maßgabe der §§ 39 Abs. 1 
und 45 Abs. 9 Straßenverkehrsordnung (StVO) nur dort anzuordnen, wo dies auf-
grund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Insbesondere Beschränkun-
gen und Verbote des fließenden Verkehrs sind nur anzuordnen, wenn aufgrund der 
besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Ri-
siko der Teilnahme am Straßenverkehr erheblich übersteigt. Im genannten Bereich 
der Subbelrather Str. liegen keine entsprechenden Erkenntnisse zur Unfallsituation 
vor. 
Alternativ besteht gemäß § 41 StVO die Möglichkeit innerhalb geschlossener Ort-
schaften die Geschwindigkeit im unmittelbaren Nahbereich von an Straßen gelegenen 
schützenswerten Einrichtungen (z.B. Kindergärten, Kindertagesstätten, Schulen, Al-
ten- und Krankenpflegeheimen oder Krankenhäusern) auf einer maximalen Länge von 
300 Meter auf Tempo 30 km/h zu beschränken, soweit die Einrichtung unter anderem 
über einen direkten Zugang zur Straße verfügt. Auf der Subbelrather Straße befindet 
sich im Bereich der Gutenbergstraße keine der genannten schützenswerten Einrich-
tungen. In diesem Abschnitt ist daher eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit

- 2 - 
 
auf 30 km/h nicht möglich.“ 
 
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben. Sollten Sie noch 
fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne direkt an das Amt für Verkehrsma-
nagement, Frau Siermann unter Telefonnummer: 0221/221-31768 oder per E-Mail: 
verkehrsmanagement@stadt-koeln.de wenden. 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld erhält Ihre Eingabe sowie dieses Antwortschreiben 
zur Kenntnis.  
Sollten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Bezirksvertretung Ehrenfeld wün-
schen, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an 
Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-
koeln.de mit. 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
 
gez. Dr. Ulrich Höver

Anlage 1 Eingabe

1699 Zeichen

Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontakt 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden' am 
13.09.2022 04:28:36 an Sie geschickt 
Anliegen:  
Guten Tag, 
 
mein Anliegen bezieht sich auf die Haltestelle Gutenbergstraße in Ehrenfeld. 
Genauer gesagt handelt es sich um die Höhe Subbelratherstraße 40.  
 
Das Geländer zur Absperrung der Haltestelle bzw des Straßenübergangs ist zum 
wiederholten Male dieses Jahres durch einen Unfall komplett beschädigt. Es wird 
momentan wieder ersetzt, aber ich kann Ihnen versichern, dass es in Kürze wieder 
beschädigt wird. 
 
Grund dafür ist, dass dort selten das Tempolimit von 50 km/h durch die Autos 
eingehalten wird. 
 
Ich selber wohne in der Gutenbergstraße und habe mit einigen Nachbarn als auch 
Kioskbetreibern über dieses Problem gesprochen. Vor allem Abends und Nachts wird 
die Straße eher zum Rasen benutzt als alles andere. 
 
Ich würde mich darüber freuen, wenn Sie in Erwägung ziehen könnten, das 
Tempolimit dieser Straße auf 30 zu reduzieren oder dort einen Blitzer installieren 
könnten. 
 
Da es eine belebte Kreuzung mit vielen Fahrradfahrern und Fußgängern ist, ist ein 
Unfall mit Personenschaden nur eine Frage der Zeit. Ich konnte schon einige 
brenzlige Situationen beobachten bzw miterleben. 
 
Diese Nachricht kommt keineswegs von einer Person, die gelangweilt ist und dies 
häufiger macht. Ganz im Gegenteil, hätte ich nie von mir erwartet so etwas mal zu 
verfassen, allerdings habe ich wirklich Sorge, dass dort bald ein folgenschwerer 
Unfall geschieht. 
 
Ich hoffe diese Nachricht trifft auf offene Ohren und wird tatsächlich diskutiert. 
 
Vielen Dank und freundliche Grüße,

Beratungsverlauf (1)

15.05.2023 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 3.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1202/2023
Typ
Mitteilung BV
Datum
17.04.2023
Erstellt
11.04.2023 14:40