1202/2023
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Tempo 30 Gutenbergstraße, Köln-Ehrenfeld, Az.: 157/22
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Mitteilung BV
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 1202/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 15.05.2023 Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Tempo 30 Gutenbergstraße, Köln- Ehrenfeld, Az.: 157/22 Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Ehrenfeld hiermit zur Kenntnis gegeben. gez. Dr. Ulrich Höver
Anlage 2 Antwortschreiben
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Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 / 2 Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft Frau Shepperson, Zimmer 507 T: 0221 221-22072, F: 0221 221-6569933 geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 157/22 30.03.2023 Bürgereingabe nach § 24 GO– „Tempo 30 Gutenbergstraße, Köln-Ehrenfeld“, Aktenzeichen 157/22 Sehr geehrter, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 13.09.2022, in dem Sie anregen in der Gutenberg- straße eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Stundenkilometer einzurichten. Das Amt für Verkehrsmanagement hat Ihr Anliegen geprüft und teilt in seiner Stellung- nahme Folgendes mit: „Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind nach Maßgabe der §§ 39 Abs. 1 und 45 Abs. 9 Straßenverkehrsordnung (StVO) nur dort anzuordnen, wo dies auf- grund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Insbesondere Beschränkun- gen und Verbote des fließenden Verkehrs sind nur anzuordnen, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Ri- siko der Teilnahme am Straßenverkehr erheblich übersteigt. Im genannten Bereich der Subbelrather Str. liegen keine entsprechenden Erkenntnisse zur Unfallsituation vor. Alternativ besteht gemäß § 41 StVO die Möglichkeit innerhalb geschlossener Ort- schaften die Geschwindigkeit im unmittelbaren Nahbereich von an Straßen gelegenen schützenswerten Einrichtungen (z.B. Kindergärten, Kindertagesstätten, Schulen, Al- ten- und Krankenpflegeheimen oder Krankenhäusern) auf einer maximalen Länge von 300 Meter auf Tempo 30 km/h zu beschränken, soweit die Einrichtung unter anderem über einen direkten Zugang zur Straße verfügt. Auf der Subbelrather Straße befindet sich im Bereich der Gutenbergstraße keine der genannten schützenswerten Einrich- tungen. In diesem Abschnitt ist daher eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit - 2 - auf 30 km/h nicht möglich.“ Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben. Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne direkt an das Amt für Verkehrsma- nagement, Frau Siermann unter Telefonnummer: 0221/221-31768 oder per E-Mail: verkehrsmanagement@stadt-koeln.de wenden. Die Bezirksvertretung Ehrenfeld erhält Ihre Eingabe sowie dieses Antwortschreiben zur Kenntnis. Sollten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Bezirksvertretung Ehrenfeld wün- schen, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de mit. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Dr. Ulrich Höver
Anlage 1 Eingabe
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Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden' am 13.09.2022 04:28:36 an Sie geschickt Anliegen: Guten Tag, mein Anliegen bezieht sich auf die Haltestelle Gutenbergstraße in Ehrenfeld. Genauer gesagt handelt es sich um die Höhe Subbelratherstraße 40. Das Geländer zur Absperrung der Haltestelle bzw des Straßenübergangs ist zum wiederholten Male dieses Jahres durch einen Unfall komplett beschädigt. Es wird momentan wieder ersetzt, aber ich kann Ihnen versichern, dass es in Kürze wieder beschädigt wird. Grund dafür ist, dass dort selten das Tempolimit von 50 km/h durch die Autos eingehalten wird. Ich selber wohne in der Gutenbergstraße und habe mit einigen Nachbarn als auch Kioskbetreibern über dieses Problem gesprochen. Vor allem Abends und Nachts wird die Straße eher zum Rasen benutzt als alles andere. Ich würde mich darüber freuen, wenn Sie in Erwägung ziehen könnten, das Tempolimit dieser Straße auf 30 zu reduzieren oder dort einen Blitzer installieren könnten. Da es eine belebte Kreuzung mit vielen Fahrradfahrern und Fußgängern ist, ist ein Unfall mit Personenschaden nur eine Frage der Zeit. Ich konnte schon einige brenzlige Situationen beobachten bzw miterleben. Diese Nachricht kommt keineswegs von einer Person, die gelangweilt ist und dies häufiger macht. Ganz im Gegenteil, hätte ich nie von mir erwartet so etwas mal zu verfassen, allerdings habe ich wirklich Sorge, dass dort bald ein folgenschwerer Unfall geschieht. Ich hoffe diese Nachricht trifft auf offene Ohren und wird tatsächlich diskutiert. Vielen Dank und freundliche Grüße,
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1202/2023
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 17.04.2023
- Erstellt
- 11.04.2023 14:40