2347/2023
Kulturbunker in Köln-Mülheim, Berliner Straße 20 - Verzicht auf Modernisierung und energetische Ertüchtigung
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Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle V/506 Vorlagen-Nummer 2347/2023 Freigabedatum 17.10.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Kulturbunker in Köln-Mülheim, Berliner Straße 20 - Verzicht auf Modernisierung und energetische Ertüchtigung Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt, auf die Maßnahme „Kulturbunker Mülheim: Modernisierung und energetische/barrierefreie Ertüchtigung sowie funktionale Verbesserung“, Berliner Straße 20 in Köln-Mülheim aus der Städtebaufördermaßnahme Starke Veedel – Starkes Köln (Sozial- raum 5 + 9) Buchheim, Buchforst, Mülheim-Nord und Keupstraße (Zuwendungsbescheid-Nr. 05/06/19) aufgrund der allgemeinen erheblichen Kostensteigerungen sowie des nicht mehr einzuhaltenden Förderzeitraumes bis 31.12.2023 zum jetzigen Zeitpunkt zu verzichten. Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 30.10.2023 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 16.11.2023 Rat 07.12.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 26.306,99 € zzgl. Zinsen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Eigentümerin der Liegenschaft „Kulturbunker“ in der Berliner Straße 20, Köln-Mülheim, ist die Stadt Köln. Bauherr von baulichen Maßnahmen ist das Amt für Soziales, Arbeit und Senioren der Stadt Köln; mit der Projektsteuerung wurde die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln beauf- tragt. Der Kulturbunker Mülheim ist ein sozio- und interkulturelles Zentrum mit einem inklusiven För- deransatz. Der Verein „Kulturbunker Köln-Mülheim e. V.“ ist Träger der Einrichtung. Das denkmalgeschützte Gebäude ist ein ehemaliger Hochbunker, der Ende der 90er Jahre des letzten Jahrhunderts umgebaut und im Jahr 2000 den Bürger*innen als sozio-kulturelle Begegnungsstätte übergeben wurde. Die Fördermaßnahme „Kulturbunker Mülheim: Modernisierung und energetische/barrie- refreie Ertüchtigung sowie funktionale Verbesserung“ sollte der Gebäudeerhaltung und der Betriebskostensenkung des Kulturbunkers dienen. 3 Die Verwaltung hat das oben genannte Projekt zum Stadterneuerungsprogramm 2019 ange- meldet und Fördermittel zur Umsetzung der Maßnahme beantragt. Dieser Antrag wurde Ende 2019 positiv beschieden, so dass für die Maßnahme Städtebaufördermittel in Höhe von maxi- mal 628.670 € brutto zur Verfügung stehen (Zuwendungsbescheid Nr. 05/06/19 vom 03.12.2019). Der Durchführungs- und Bewilligungszeitraum endet am 31.12.2023. Zum Zeitpunkt der Beantragung der Fördermittel wurde von Gesamtkosten der Baumaß- nahme in Höhe von insgesamt rund 950.000 € brutto ausgegangen. Der Freigabe- und Baubeschluss der Maßnahme "Modernisierung und energetische Ertüchti- gung Kulturbunker Mülheim"; Programm "Starke Veedel - Starkes Köln“ erfolgte durch den Rat der Stadt Köln am 06.05.2021 (Session-Nr. 2994/2020). Die Kosten der Maßnahme wur- den hier bereits mit 2.555.920,15 Euro beziffert. Zum Zeitpunkt der Beantragung von Fördermitteln waren noch keine Planungsleistungen für die technische Gebäudeausstattung (TGA) beauftragt, daher wurde der Großteil der Kosten für technische Anlagen durch das externe Architekturbüro geschätzt. Weiterhin erfolgte eine Vertiefung der Elektroplanung. Im Ergebnis schloss die Kostenberechnung vom 02.02.2021 mit 2.555.920,15 Euro ab. Der städtische Eigenanteil für die Baumaßnahme hätte damit voraussichtlich 1.927.250,15 Euro betragen. Aufgrund der allgemein exorbitant gestiegenen Kosten im Bausektor sowie der allgemeinen zeitlichen Engpässe im Rahmen von Lieferketten sind die bezifferten Kosten bereits angestiegen und werden weiter ansteigen. Dies gilt insbe- sondere vor dem Hintergrund, dass bei einem Gebäude wie dem Kulturbunker gerade bei der Baukonstruktion mit weiteren Kostenerhöhungen zu rechnen ist. Die Umsetzung und Abrechnung der aus Städtebaufördermitteln geförderten Baumaß- nahme ist jedoch innerhalb des vom Fördermittelgeber vorgegebenen Zeitraums bis Ende 2023 sicherzustellen. Dies ist aufgrund der oben genannten Schilderungen nicht zu realisieren. Eine Verlängerung des Durchführungszeitraums ist nicht möglich, da die Bewilligung sei- nerzeit auf Grundlage der seit 2020 nicht mehr gültigen Programmlinien vorgenommen wurde. Damit stehen die Budgets formal über den 31.12.2023 hinaus nicht mehr zu Ver- fügung. Da eine bauliche Realisierung der Maßnahme bis zum 31.12.2023 nicht möglich ist, können die bewilligten Fördermittel nicht abgerufen werden. Das bedeutet auch, dass das im Antrag formulierte Förderziel nicht mehr zu erreichen ist. Die bereits abgerechneten Fördermittel in Höhe von 26.306,99 Euro (gegebenenfalls zuzüg- lich der Verzinsung des Erstattungsanspruches) müssen von der Verwaltung an den Förder- mittelgeber erstattet werden. Gemäß den Bestimmungen des Zuwendungsbescheides ist der Erstattungsanspruch mit jähr- lich 5% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Über eine Geltendmachung dieser Verzinsung entscheidet die Bezirksregierung in dem zu erlassenden Aufhebungsbescheid. Der Betrieb des Kulturbunkers kann nach derzeitigen Erkenntnissen zum baulichen Zustand aufrechterhalten bleiben. Eine Reduzierung der hohen Energiekosten, aber auch eine spür- bare Verbesserung der baulichen Struktur und des Erscheinungsbildes, ist damit auf abseh- bare Zeit jedoch nicht möglich. Die Verwaltung wird die notwendigen kleineren Instandsetzungen des Gebäudes nach wie vor durchführen. Neue Fördergelder konnten trotz Bemühungen der Verwaltung bisher nicht akquiriert werden. Nach wie vor versucht die Verwaltung neue Fördermittel zu akquirieren, um die bauliche Struktur des Kulturbunkers, auch hinsichtlich der energetischen Rahmenbedingungen, per- 4 spektivisch zu verbessern. Eine Aussage, ob neue Bemühungen zur Akquise von neuen För- dergeldern für eine energetische Sanierung erfolgreich sind, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Die vorgesehene Modernisierung und energetische Ertüchtigung des Kulturbunkers kann da- her aufgrund der fehlenden Finanzierung auf absehbare Zeit nicht realisiert werden. Kosten und Finanzierung der Erstattung von Fördermittel Die Finanzierung der Erstattung der investiven Fördermittel in Höhe von 26.306,99 Euro zu- züglich der gegebenenfalls anfallenden Zinsen erfolgt aus dem Teilfinanzplan 0902 – Stadt- entwicklung, Teilplanzeile 12 – Sonstige Investitionsauszahlungen. Die Mittel werden aus der Teilplanzeile 08 – Auszahlungen für Baumaßnahmen hierhin umgeschichtet. Auswirkungen auf den Klimaschutz Auswirkungen auf den Klimaschutz bestehen nicht, da die Baumaßnahmen zum jetzigen Zeit- punkt nicht realisiert werden kann.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2347/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 17.10.2023
- Erstellt
- 24.07.2023 13:35