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AN/1406/2022

Schuleingangsuntersuchungen

Gem. Anfrage nach § 4 (CDU) 17.08.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 26.09.2022, TOP 5.1

Gem. Anfrage nach § 4 (CDU)

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Gem. Anfrage nach § 4 (CDU)

2344 Zeichen

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat 
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
VOLT Fraktion im Rat der Stadt Köln 
 
 
An den Vorsitzenden 
des Ausschusses Schule und Weiterbildung 
Dr. Helge Schlieben 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 17.08.2022 
 
AN/1406/2022 
 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 22.08.2022 
 
Schuleingangsuntersuchungen 
Sehr geehrter Herr Dr. Schlieben, 
 
nach § 54 Abs. 3 SchulG NRW sind Schulreihenuntersuchung zur Einschulung vor-
gesehen, an denen Schülerinnen und Schüler verpflichtend teilnehmen müssen (§ 54 
Abs. 4 SchulG NRW). Das Ergebnis der schulärztlichen Untersuchung bildet ei-
nen wesentlichen Aspekt bei der Beurteilung der Schulfähigkeit. So soll bei der 
Schuleingangsuntersuchung festgestellt werden, ob der Entwicklungsstand eines 
Kindes den Anforderungen der Grundschule entspricht, ob Auffälligkeiten vorliegen, 
ein gezielter Förderbedarf besteht oder eine Rückstellung empfohlen wird. Solche 
Untersuchungen wurden in Köln seit Jahrzehnten flächendeckend durchgeführt. In 
den letzten Jahren wurden dagegen viele Kinder ohne eine solche Untersuchung 
eingeschult.  
Nach den Versäumnissen 2021 sagte die Verwaltung zu, die personelle Situation des 
kinder- und jugendärztlichen Dienstes zu stärken (Vorlage 3417/2021). Nun berichte-
te der Kölner Stadtanzeiger am 02.08.2022, dass auch in diesem Jahr von den 
10.202 angemeldeten Erstklässlern lediglich 7.000 vor der Einschulung schulärztlich 
untersucht wurden. 
 
Vor diesem Hintergrund ergeben sich folgende Fragen: 
(1) Stimmen die im Kölner Stadtanzeiger veröffentlichen Zahlen? 
(2) Welche Bedeutung misst die Verwaltung den gesetzlich vorgesehenen Schulein-
gangsuntersuchungen zu?

- 2 - 
 
(3) Warum ist es trotz der Zusage, die Situation zu verbessern, auch in diesem Jahr 
nicht gelungen, die Schulfähigkeit aller Erstklässler zu überprüfen und rechtzeitig ge-
zielte Förderempfehlungen auszusprechen. 
(4) (Wie) will die Verwaltung im kommenden Jahr sicherstellen, dass wieder alle Kin-
der vor ihrer Einschulung schulärztlich untersucht werden? 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Lino Hammer gez. Niklas Kienitz 
GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer CDU-Fraktionsgeschäftsführer 
 
gez. Lucas Sickmöller  
Volt- Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

26.09.2022 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 5.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1406/2022
Typ
Gem. Anfrage nach § 4 (CDU)
Datum
17.08.2022
Erstellt
17.08.2022 12:24