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1359/2021

Ausbildung von Menschen mit Schwerbehinderung bei der Stadt Köln

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 20.04.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 27.05.2021

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

6494 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/11/111/3 
111/31 
Vorlagen-Nummer 20.04.2021 
 1359/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Soziales und Senioren 27.05.2021 
 
Ausbildung von Menschen mit Schwerbehinderung bei der Stadt Köln 
Beantwortung der Anfrage AN/0666/2021 
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln erkennt das Bestreben der Stadt Köln an, Menschen mit ei-
ner Schwerbehinderung eine Ausbildung anzubieten und bittet um Beantwortung einiger Fragen zu 
der besonderen Herausforderung, die Ausbildung mit einer Beeinträchtigung erfolgreich abzuschlie-
ßen. 
Die Verwaltung bedankt sich für die Anerkennung und beantwortet die Fragen der FDP-Fraktion wie 
folgt: 
 
Frage 1: Warum scheitern Auszubildende mit einer Beeinträchtigung in der Ausbildung? 
 
Die Stadt Köln hat seit Jahren eine gute Erfolgsquote bei den Ausbildungen, verteilt über alle Berufs-
zweige. Auch im Prüfungsjahrgang 2020 liegt die Erfolgsquote bei erfreulichen 97 %.  
So haben von insgesamt 292 zur Prüfung zugelassenen Auszubildenden 282 die Prüfung bestanden. 
Darunter sind auch drei schwerbehinderte junge Menschen, die damit ihre Ausbildung zur/zum Ver-
waltungsfachangestellten und zur/zum Gärtner*in erfolgreich abschließen konnten. 
 
Allen schwerbehinderten oder gleichgestellten Prüflingen wurde ein Angebot zur Übernahme ge-
macht. Der Auszubildende zum Gärtner hat sich auf eigenen Wunsch gegen eine Übernahme ent-
schieden. 
 
Die Verwaltung kann daher nicht bestätigen, dass der Anteil der Nachwuchskräfte, die ihre Ausbil-
dung nicht erfolgreich abschließen, bei jungen Menschen mit einer Schwerbehinderung bzw. Gleich-
stellung höher liegt. 
Allerdings werden Beeinträchtigungen, bei denen kein Grad der Schwerbehinderung vorliegt, aus 
Datenschutzgründen nicht erfasst. Falls die Quote der Ausbildungsabbrecher*innen dieses Perso-
nenkreises höher sein sollte, kann zu den Gründen des Scheiterns daher leider keine Aussage getrof-
fen werden. 
 
Frage 2: Warum finden Abbrüche statt und was passiert anschließend mit diesen Menschen? 
 
Die Verwaltung legt sehr großen Wert darauf, die individuellen Beeinträchtigungen bereits im Bewer-
bungsverfahren zu berücksichtigen. So haben Bewerber*innen mit einer Einschränkung die Möglich-
keit, einen auf sie zugeschnittenen, gesonderten Test mit entsprechender Unterstützung zu machen. 
Das Geva-Institut, mit dem die Stadt Köln die Einstellungstests durchführt, bietet hierzu bei Bedarf 
eine Einzelfallberatung an. 
 
Durch die - bezogen auf die jeweiligen Anforderungen der einzelnen Berufsbilder - passgenauen 
Auswahltests, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass auch die Ausbildung erfolgreich durchlaufen 
werden kann. Die zuvor beschriebene Erfolgsquote zeigt, dass die Stadt Köln hier sehr gute Ergeb-
nisse vorweisen kann.

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Sollte es dennoch zu einem Abbruch der Ausbildung aus Gründen der Schwerbehinderung kommen, 
ist die Verwaltung bemüht, den jungen Menschen ein Angebot für eine alternative städtische Ausbil-
dung zu machen, Aktuell ist hier der Fall eines Auszubildenden zu nennen, der seine Ausbildung zum 
KFZ-Mechatroniker aus gesundheitlichen Gründen abbrechen musste. Hier strebt die Verwaltung die 
Übernahme in ein körperlich weniger belastendes Berufsbild im Verwaltungsbereich an, sofern die 
grundsätzliche Eignung hierfür gegeben ist. 
 
Kommt es trotz aller Beratungsangebote während der Ausbildung dennoch zu einem Ausscheiden 
aus dem Dienst der Stadt Köln, ist es der Verwaltung leider nicht möglich, die Beratung der jungen 
Menschen im Anschluss fortzusetzen. Die Verwaltung rät den Auszubildenden in diesen Fällen, un-
verzüglich Kontakt zur Agentur für Arbeit aufzunehmen. 
 
Frage 3: Wie kann dem entgegengewirkt werden? 
 
Die Verwaltung bietet allen Auszubildenden ein umfangreiches Beratungs- und Unterstützungsange-
bot. So nehmen die zuständigen Personalsachbearbeiter*innen der Ausbildung des Personal- und 
Verwaltungsmanagement bereits im Vorfeld und später im Verlauf der Ausbildung Kontakt zu beteilig-
ten Stellen auf, z. B. Gesamtschwerbehindertenvertretung, Integrationsfachdienst, Amt für Soziales, 
Arbeit und Senioren - Fachstelle für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben und kümmern sich 
um die Beantragung und Bereitstellung ggf. erforderlicher Hilfsmittel. 
Besteht ein besonderer Förderbedarf, können die Auszubildenden zusätzlich bei mehreren Trägern in 
gesonderte ausbildungsbegleitende Maßnahmen vermittelt werden. Hier werden u.a. Lernhemmun-
gen beseitigt und ggf. vorhandene Lücken in der Fachtheorie ausgeglichen. Die Kosten trägt die 
Agentur für Arbeit.  
 
Auch die Ausbilder*innen in den Praxisabschnitten werden für die im Einzelfall erhöhten Betreuungs-
bedarfe sensibilisiert und vorbereitet. Hierfür hat die Verwaltung teilweise ausführliche Leitfäden ent-
wickelt und steht auch hier für Beratungsgespräche jederzeit zur Verfügung. 
 
Frage 4: Wie kann man die jungen Auszubildenden unterstützen, Alternativen für sich zu ent-
decken, bzw. geschieht dies bereits? 
 
Um Auszubildende mit einer Einschränkung zu unterstützen, hat die Verwaltung 2018 ein Inklusions-
projekt ins Leben gerufen, bei dem junge Menschen zur/zum Fachpraktiker*in für Bürokommunikation 
ausgebildet werden. Nach dem Start mit einer Auszubildenden, wurde das Projekt 2019 und 2020 mit 
jeweils fünf Teilnehmer*innen fortgesetzt.  
Die bestmögliche Betreuung der Teilnehmer*innen wird dabei durch eine/n Sozialarbeiter*in oder So-
zialpädagog*in sichergestellt. 
Nach dem Ausscheiden des bisherigen Stelleninhabers ist die Stelle zurzeit noch vakant, es ist je-
doch mit einer kurzfristigen Nachbesetzung zu rechnen. Aus diesem Grund kann das Inklusionspro-
jekt erfreulicherweise auch im Ausbildungsjahr 2021 angeboten werden. 
 
Auch städtische Nachwuchskräfte mit einer Beeinträchtigung, die nicht in der Ausbildung zur/zum 
Fachpraktiker*in für Bürokommunikation sind, können bei entsprechendem Bedarf von der/dem künf-
tigen Mitarbeiter*in profitieren und z. B. das Angebot für ein Coaching in Anspruch nehmen oder sich 
über die diversen Hilfsangebote informieren. 
 
Abschließend weist die Verwaltung darauf hin, dass sie bei der Ausbildung der Nachwuchskräfte mit 
einer Beeinträchtigung besonders eng mit der Gesamtschwerbehindertenvertretung zusammenarbei-
tet, mit dem gemeinsamen Ziel, einem möglichen Abbruch frühzeitig und effektiv entgegenwirken zu 
können. 
 
Gez. Blome i.V. für Dez. I

Beratungsverlauf (1)

27.05.2021 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1359/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
20.04.2021
Erstellt
13.04.2021 08:45