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2793/2022

Beantwortung einer Anfrage der SPD-Fraktion in der Sitzung der BV-Kalk vom 19.05.2022 TOP 9.2.3

Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV) 25.08.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 25.08.2022

Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

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Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

2118 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin Vorlagen-Nummer 
 2793/2022 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 25.08.2022 
TOP 9.1.1 
 
Beantwortung einer Anfrage der SPD-Fraktion in der Sitzung der BV-Kalk vom 19.05.2022 TOP 
9.2.3 
Bezirksvertreter Habermann (SPD-Fraktion) bittet um die Beantwortung folgender Fragen zur 
Vorlage der Verwaltung (1665/2022): 
 
1. Die Einfahrt in die Steprathstraße von der Kalker-Hauptstraße aus konfrontiert Auto-
fahrende mit Sichteinschränkungen durch wartende zu Fuß Gehende, Radfahrende 
auf dem Radweg, Engstellen aufgrund von geduldeten Falschparkern usw., die die 
Autofahrenden dem  § 1 Absatz 1 StVO gemäß alle mit hoher Aufmerksamkeit und 
Vorsicht beachten. Ist die Verwaltung der Meinung, dass es einem durchschnittlichen 
Autofahrenden an der Stelle realistisch möglich ist, die außerhalb des normalen Sicht-
feldes liegenden Schilder der kleinsten Kategorie nach §39 StVO wahrzunehmen? Die 
Situation habe ich mir erlaubt in 3 Bildern zu dokumentieren. 
2. Hat die Verwaltung, da sie die Beschilderung als ausreichend erachtet, valide Daten 
über das Fahr- und Parkverhalten in der Steprathstraße, die das belegen? 
 
Die Antwort der Verwaltung lautet: 
 
Zu Frage 1) Gemäß der VwV-StVO zu den §§39-43 richtet sich die Größe der Verkehrszei-
chen in der Regel nach der am Aufstellungsort geltenden zulässigen Höchstgeschwindigkeit. 
Für den Geschwindigkeitsbereich 20 km/h-50 km/h wurde demnach Größe 1 festgelegt. Zur 
besseren Erkennbarkeit werden diese gegen Schilder der Größe 2 ausgetauscht. 
 
Zu Frage 2) Die Steprathstraße in Kalk wird größtenteils von Anliegern benutzt, denen auch 
die Verkehrsregeln in der Straße bekannt sind. Die genannten Parkverstöße werden durch 
den Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln regelmäßig geahndet. Für die Überwa-
chung des fließenden Verkehrs und damit die Ahndung von Geschwindigkeitsüberschreitun-
gen ist die Polizei zuständig. Die Hinweise wurden an die entsprechenden Stellen, mit der 
Bitte um Durchführung von Kontrollen, weitergeleitet.

Beratungsverlauf (1)

25.08.2022 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Steprathstraße
  • Kalker Hauptstraße

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Details

Aktenzeichen
2793/2022
Typ
Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
Datum
25.08.2022
Erstellt
25.08.2022 11:15