Beantwortung einer Anfrage der SPD-Fraktion in der Sitzung der BV-Kalk vom 19.05.2022 TOP 9.2.3
Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV) 2793/2022 vom 25.08.2022
Stand: Am 25.08.2022 in der Bezirksvertretung 8 (Kalk) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Vorlagen-Nummer 2793/2022 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 25.08.2022 TOP 9.1.1 Beantwortung einer Anfrage der SPD-Fraktion in der Sitzung der BV-Kalk vom 19.05.2022 TOP 9.2.3 Bezirksvertreter Habermann (SPD-Fraktion) bittet um die Beantwortung folgender Fragen zur Vorlage der Verwaltung (1665/2022): 1. Die Einfahrt in die Steprathstraße von der Kalker-Hauptstraße aus konfrontiert Auto- fahrende mit Sichteinschränkungen durch wartende zu Fuß Gehende, Radfahrende auf dem Radweg, Engstellen aufgrund von geduldeten Falschparkern usw., die die Autofahrenden dem § 1 Absatz 1 StVO gemäß alle mit hoher Aufmerksamkeit und Vorsicht beachten. Ist die Verwaltung der Meinung, dass es einem durchschnittlichen Autofahrenden an der Stelle realistisch möglich ist, die außerhalb des normalen Sicht- feldes liegenden Schilder der kleinsten Kategorie nach §39 StVO wahrzunehmen? Die Situation habe ich mir erlaubt in 3 Bildern zu dokumentieren. 2. Hat die Verwaltung, da sie die Beschilderung als ausreichend erachtet, valide Daten über das Fahr- und Parkverhalten in der Steprathstraße, die das belegen? Die Antwort der Verwaltung lautet: Zu Frage 1) Gemäß der VwV-StVO zu den §§39-43 richtet sich die Größe der Verkehrszei- chen in der Regel nach der am Aufstellungsort geltenden zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Für den Geschwindigkeitsbereich 20 km/h-50 km/h wurde demnach Größe 1 festgelegt. Zur besseren Erkennbarkeit werden diese gegen Schilder der Größe 2 ausgetauscht. Zu Frage 2) Die Steprathstraße in Kalk wird größtenteils von Anliegern benutzt, denen auch die Verkehrsregeln in der Straße bekannt sind. Die genannten Parkverstöße werden durch den Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln regelmäßig geahndet. Für die Überwa- chung des fließenden Verkehrs und damit die Ahndung von Geschwindigkeitsüberschreitun- gen ist die Polizei zuständig. Die Hinweise wurden an die entsprechenden Stellen, mit der Bitte um Durchführung von Kontrollen, weitergeleitet.
Beratungsverlauf
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