AN/1301/2022
Diskriminierung bei der Wohnungssuche – was kann die Stadt tun?
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SPD Anfrage nach § 4
4415 Zeichen
An den Vorsitzenden des Integrationsrates Herrn Tayfun Keltek An die Geschäftsstelle des Integrationsrates Herrn Andreas Vetter SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 25.07.2022 AN/1301/2022 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Integrationsrat 16.08.2022 Diskriminierung bei der Wohnungssuche – was kann die Stadt tun? Sehr geehrter Herr Vorsitzender Keltek, die SPD-Fraktion bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des In- tegrationsrates zu setzen: Die Studie „Chancengerechtigkeit auf dem Wohnungsmarkt. Bestandsaufnahme zur Vermeidung rassistischer Diskriminierung bei der Wohnungsvergabe in Köln“ aus dem März 2022 hat Barrieren und Diskriminierungen untersucht, denen von Rassismus betroffene Menschen bei der Wohnungssu- che in Köln ausgesetzt sind. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass Menschen mit internationaler Geschichte deutlich schlechtere Chancen haben, in Köln eine Wohnung zu finden, als Menschen ohne internationale Geschichte. Die Autor*innen verweisen darauf, dass etwa 39 Prozent der Einwoh- ner*innen Kölns eine internationale Geschichte aufweisen und entsprechend von dem Problem be- troffen sein könnte. Verschärfend wirke sich die hohe Konkurrenz um Wohnraum in der Stadt aus: Die mittleren Nettokaltmieten seien zwischen 2010 und 2019 um ca. 40 Prozent gestiegen; sozial geförderter Wohnraum aber sei deutlich reduziert worden. Außerdem stellt die Studie fest, dass das Mietangebot größerer Wohnungsunternehmen für Men- schen mit internationaler Geschichte in der Regel leichter zugänglich ist als dasjenige privater Anbie- ter*innen von Wohnraum. Hier kommt es zu einer sehr heterogenen Verteilung von rassistischer Diskriminierung. Daraus folgt auch das Phänomen der überteuerten Vermietung minderwertigen Wohnraums an Menschen, die aufgrund der genannten Exklusionserfahrungen aus anderen Teilen des Wohnungsmarktes gezwungenermaßen übervorteilende Mietverträge abschließen. Die Studienautor*innen ziehen das Fazit, dass die Schutzbestimmungen des Allgemeinen Gleichbe- handlungsgesetzes (AGG) bislang kaum geeignet sind, den genannten Diskriminierungsformen ent- gegenzuwirken. Es lägen einerseits zu wenige Informationen und Beratungsangebote für Mie- ter*innen vor, andererseits seien auch die Vermieter*innen zu oft gar nicht im Bilde, welche Hand- lungen ihnen durch das AGG eigentlich untersagt seien. Konsequenzen folgen daraus jedoch nur sel- ten: Die Beschreitung des Rechtswegs des AGG wird von den Autor*innen als „nicht zielführend“ bemängelt. - 2 - Zur Abhilfe wird vorgeschlagen, ein niedrigschwelliges Bewertungssystem auf dem Mietmarkt zu etablieren, in dem Diskriminierungserfahrungen dokumentiert werden können. Außerdem müssten Beratungsstrukturen für beide Vertragsseiten mit dem Inhalt von Antidiskriminierungsbestimmungen etabliert werden. Die Stadt Köln unterstützt begrüßenswerterweise die beiden externen Antidiskriminierungsbüros der Caritas und des Trägers Öffentlichkeit gegen Gewalt e.V. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung: 1.) Wie bewertet die Verwaltung die Handlungsempfehlungen des Fazits der benannten qualitativen Studie? Könnten ein niedrigschwelliges Bewertungssystem auf dem Mietmarkt und besser aufge- stellte Beratungsstrukturen für Mieter*innen und Vermieter*innen aus Sicht der Verwaltung Ab- hilfe schaffen? 2.) Gibt es von Seiten der Stadt Gespräche mit Vertreter*innen der Wohnungswirtschaft, privater Vermieter*innen und der GAG, um Maßnahmen gegen die Diskriminierung von Menschen mit in- ternationaler Geschichte zu etablieren? 3.) Wie weit sind die Bemühungen der Verwaltung um Schaffung einer kommunalen Antidiskriminie- rungsrichtlinie und einer Beschwerdestelle im Bereich städtischer Arbeitsplätze inzwischen fort- geschritten? 4.) Sieht die Verwaltung den Bedarf einer Antidiskriminierungsbeauftragten für Köln? Wir bitten darum, die Anfrage und die Antwort auch dem AVR, dem Ausschuss für Soziales und Seni- or*innen und dem UA Wohnen zur Kenntnis zu geben. Mit freundlichen Grüßen gez. Mike Homann gez. Turan Özküçük SPD-Fraktionsgeschäftsführer Mitglied des Integrationsrates
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1301/2022
- Typ
- SPD Anfrage nach § 4
- Datum
- 25.07.2022
- Erstellt
- 25.07.2022 13:19