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AN/1301/2022

Diskriminierung bei der Wohnungssuche – was kann die Stadt tun?

SPD Anfrage nach § 4 25.07.2022

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Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 15.11.2022, TOP 3.2

SPD Anfrage nach § 4

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SPD Anfrage nach § 4

4415 Zeichen

An den  
Vorsitzenden des Integrationsrates 
Herrn Tayfun Keltek 
 
An die  
Geschäftsstelle des Integrationsrates 
Herrn Andreas Vetter 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web  www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 25.07.2022 
 
AN/1301/2022 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Integrationsrat 16.08.2022 
 
Diskriminierung bei der Wohnungssuche – was kann die Stadt tun? 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender Keltek,  
 
die SPD-Fraktion bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des In-
tegrationsrates zu setzen:  
Die Studie „Chancengerechtigkeit auf dem Wohnungsmarkt. Bestandsaufnahme zur Vermeidung 
rassistischer Diskriminierung bei der Wohnungsvergabe in Köln“ aus dem März 2022 hat Barrieren 
und Diskriminierungen untersucht, denen von Rassismus betroffene Menschen bei der Wohnungssu-
che in Köln ausgesetzt sind. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass Menschen mit internationaler 
Geschichte deutlich schlechtere Chancen haben, in Köln eine Wohnung zu finden, als Menschen ohne 
internationale Geschichte. Die Autor*innen verweisen darauf, dass etwa 39 Prozent der Einwoh-
ner*innen Kölns eine internationale Geschichte aufweisen und entsprechend von dem Problem be-
troffen sein könnte. Verschärfend wirke sich die hohe Konkurrenz um Wohnraum in der Stadt aus: 
Die mittleren Nettokaltmieten seien zwischen 2010 und 2019 um ca. 40 Prozent gestiegen; sozial 
geförderter Wohnraum aber sei deutlich reduziert worden.  
Außerdem stellt die Studie fest, dass das Mietangebot größerer Wohnungsunternehmen für Men-
schen mit internationaler Geschichte in der Regel leichter zugänglich ist als dasjenige privater Anbie-
ter*innen von Wohnraum. Hier kommt es zu einer sehr heterogenen Verteilung von rassistischer 
Diskriminierung. Daraus folgt auch das Phänomen der überteuerten Vermietung minderwertigen 
Wohnraums an Menschen, die aufgrund der genannten Exklusionserfahrungen aus anderen Teilen 
des Wohnungsmarktes gezwungenermaßen übervorteilende Mietverträge abschließen.  
Die Studienautor*innen ziehen das Fazit, dass die Schutzbestimmungen des Allgemeinen Gleichbe-
handlungsgesetzes (AGG) bislang kaum geeignet sind, den genannten Diskriminierungsformen ent-
gegenzuwirken. Es lägen einerseits zu wenige Informationen und Beratungsangebote für Mie-
ter*innen vor, andererseits seien auch die Vermieter*innen zu oft gar nicht im Bilde, welche Hand-
lungen ihnen durch das AGG eigentlich untersagt seien. Konsequenzen folgen daraus jedoch nur sel-
ten: Die Beschreitung des Rechtswegs des AGG wird von den Autor*innen als „nicht zielführend“ 
bemängelt.

- 2 - 
 
Zur Abhilfe wird vorgeschlagen, ein niedrigschwelliges Bewertungssystem auf dem Mietmarkt zu 
etablieren, in dem Diskriminierungserfahrungen dokumentiert werden können. Außerdem müssten 
Beratungsstrukturen für beide Vertragsseiten mit dem Inhalt von Antidiskriminierungsbestimmungen 
etabliert werden. 
Die Stadt Köln unterstützt begrüßenswerterweise die beiden externen Antidiskriminierungsbüros der 
Caritas und des Trägers Öffentlichkeit gegen Gewalt e.V. 
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung:  
1.) Wie bewertet die Verwaltung die Handlungsempfehlungen des Fazits der benannten qualitativen 
Studie? Könnten ein niedrigschwelliges Bewertungssystem auf dem Mietmarkt und besser aufge-
stellte Beratungsstrukturen für Mieter*innen und Vermieter*innen aus Sicht der Verwaltung Ab-
hilfe schaffen? 
2.) Gibt es von Seiten der Stadt Gespräche mit Vertreter*innen der Wohnungswirtschaft, privater 
Vermieter*innen und der GAG, um Maßnahmen gegen die Diskriminierung von Menschen mit in-
ternationaler Geschichte zu etablieren? 
3.) Wie weit sind die Bemühungen der Verwaltung um Schaffung einer kommunalen Antidiskriminie-
rungsrichtlinie und einer Beschwerdestelle im Bereich städtischer Arbeitsplätze inzwischen fort-
geschritten?  
4.) Sieht die Verwaltung den Bedarf einer Antidiskriminierungsbeauftragten für Köln?  
 
Wir bitten darum, die Anfrage und die Antwort auch dem AVR, dem Ausschuss für Soziales und Seni-
or*innen und dem UA Wohnen zur Kenntnis zu geben.  
 
Mit freundlichen Grüßen  
 
gez. Mike Homann      gez. Turan Özküçük 
SPD-Fraktionsgeschäftsführer    Mitglied des Integrationsrates

Beratungsverlauf (1)

15.11.2022 Integrationsrat
TOP 3.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1301/2022
Typ
SPD Anfrage nach § 4
Datum
25.07.2022
Erstellt
25.07.2022 13:19