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0756/2022

Schicksal Objekt Ringstr. 49-55 in Köln-Rodenkirchen

Beantwortung einer Anfrage (BV) 03.03.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 07.03.2022, TOP 7.2.1.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

1956 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/63/632/3 
632-Koord. 
Vorlagen-Nummer 
 0756/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)  
 
Schicksal Objekt Ringstr. 49-55 in Köln-Rodenkirchen 
Die FDP-Fraktion hat zur Sitzung am 07.03.2022 eine Anfrage gestellt. 
 
 
Frage 1: 
 
Inwieweit sind der Verwaltung hier Planungen der Eigentümer dieses Objektes mit diesem bekannt? 
 
und 
 
Frage 2: 
 
Liegen der Verwaltung hier bereits Bauvoranfragen oder bereits Anträge/Mitteilungen hinsichtlich ei-
nes Abrisses und Neubaus vor? Sollte dies der Fall sein, wann ist mit einer informativen Beteiligung 
der Bürgerschaft und der örtlichen Politik zu rechnen? 
 
 
Antwort der Verwaltung zu Frage 1 und 2: 
 
Der Verwaltung ist keine aktuelle Planung der Eigentümerschaft bekannt. Es liegen gemäß der Re-
gistrierungssysteme derzeit auch keine laufenden Bauvoranfragen, Bauanträge oder Abrissanzeigen 
der Verwaltung vor.  
 
Im Übrigen kann nur zur abgeschlossenen Vergangenheit mitgeteilt werden, dass im Jahr 2019 eine 
Konzeptstudie einer III bis IV-geschossigen Neubebauung dem Stadtplanungsamt vorgestellt worden 
ist, die nach Aufgabe der gewerblichen Nutzung realisiert werden sollte. Hierzu sollte das Grundstück 
in großen Teilen durch eine Tiefgarage unterbaut werden. Diese Planung wurde von dort schon auf 
Grund der geplanten starken Versiegelung des Grundstücks nicht unterstützt.  
 
Zu Beginn des Jahres 2020 ging dann im Bauaufsichtsamt eine förmliche Bauvoranfrage mit gleicher 
Zielrichtung ein. Auch dieser Antrag wurde abgelehnt, weil die vorgesehenen Gebäudehöhen sich 
nicht in die Umgebung einfügten und damit das Vorhaben als unzulässig eingestuft worden ist. Der 
dazu erstellte Ablehnungsbescheid wurde mangels Klagerhebung bestandskräftig.  
 
Ab dem Jahr 2021 ist nichts mehr in der Verwaltung neu eingetroffen oder bekannt geworden.

Beratungsverlauf (1)

07.03.2022 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.2.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0756/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
03.03.2022
Erstellt
02.03.2022 11:07