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0395/2022

Fahrplanwechsel 2022 - Angebotsausweitung Buslinie SB55/164

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 15.03.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 05.05.2022, TOP 10.2

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 05/2023

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Beschlussvorlage Rat

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 05/2023

1479 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68/681/1 
 
 
Vorlagen-Nummer 
0395/2022
Stand: 02.02.2023 
Sachstandsbericht  
Fahrplanwechsel 2022 - Angebotsausweitung Buslinie SB55/164 
Beschluss: 
 
1.     Der Rat spricht sich für die Umsetzung der in der Begründung dargelegten Maßnahmen zur 
Ausweitung des Angebots auf der Buslinie SB55/164 der Kölner Verkehrs-Betriebe AG 
(KVB)/Rhein-Sieg-Verkehrsgesellschaft mbH (RSVG) im Stadtbezirk Porz aus. Die Umset-
zung erfolgt zum Fahrplanwechsel im Dezember 2022. 
2.     Der Rat beauftragt die Verwaltung, die KVB mit den Angebotserweiterungen im Busnetz nach 
Maßgabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrags zu betrauen. Der zusätzlich entstehende 
Verlust der KVB i. H. v. 10.000 Euro für 2022, 120.000 Euro für 2023, 120.000 Euro für 2024, 
120.000 Euro für 2025 sowie 120.000 Euro für 2026 ff wird aufgrund des Ergebnis abfüh-
rungsvertrages von der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) ausgeglichen. Unter sonst gleichen 
Bedingungen wird dies zu einer Ergebnisbelastung im Kernhaushalt durch eine geringere 
Gewinnausschüttung der SWK an den städtischen Haushalt führen. 
Der Zeitpunkt der haushaltsmäßigen Belastungen wird jeweils um ein Jahr verzögert und da-
mit auf die Jahre 2023-2027 ff prognostiziert. 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die Umsetzung der Maßnahmen ist zum Fahrplanwechsel im Dezember 2022 erfolgt. 
Nächste Schritte: 
-- 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
--

Beschlussvorlage Rat

8117 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/661/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 0395/2022 
Freigabedatum 
15.03.2022  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Fahrplanwechsel 2022 - Angebotsausweitung Buslinie SB55/164 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
1. Der Rat spricht sich für die Umsetzung der in der Begründung dargelegten Maßnahmen zur 
Ausweitung des Angebots auf der Buslinie SB55/164 der Kölner Verkehrs-Betriebe AG 
(KVB)/Rhein-Sieg-Verkehrsgesellschaft mbH (RSVG) im Stadtbezirk Porz aus. Die Umsetzung 
erfolgt zum Fahrplanwechsel im Dezember 2022. 
 
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die KVB mit den Angebotserweiterungen im Busnetz nach 
Maßgabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrags zu betrauen. Der zusätzlich entstehende Ver-
lust der KVB i. H. v. 10.000 Euro für 2022, 120.000 Euro für 2023, 120.000 Euro für 2024, 
120.000 Euro für 2025 sowie 120.000 Euro für 2026 ff wird aufgrund des Ergebnisabführungs-
vertrages von der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) ausgeglichen. Unter sonst gleichen Bedingun-
gen wird dies zu einer Ergebnisbelastung im Kernhaushalt durch eine geringere Gewinnaus-
schüttung der SWK an den städtischen Haushalt führen. 
Der Zeitpunkt der haushaltsmäßigen Belastungen wird jeweils um ein Jahr verzögert und damit 
auf die Jahre 2023-2027 ff prognostiziert. 
 
 
 
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage sofern die BV Porz der Vorlage uneinge-
schränkt zustimmt. 
 
 
Verkehrsausschuss 29.03.2022 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 07.04.2022 
Verkehrsausschuss  
Finanzausschuss 02.05.2022 
Rat 05.05.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme   
siehe Begründung € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Ausgangslage 
Die Linie SB55/164 verkehrt von Köln-Wahn S-Bahnhof über Zündorf, Langel, Lülsdorf, Niederkassel 
bis Bonn Hbf und stellt damit eine regionale Busverbindung rechtsrheinisch dar, die heute montags 
bis samstags tagsüber auf der Gesamtstrecke mindestens im 20-Minuten-Takt betrieben wird.  
In den Hauptverkehrszeiten (HVZ) montags bis freitags existiert abschnittsweise bereits ein 
10-Minuten-Takt auf der Linie, der jedoch in Fahrtrichtung Nord morgens zwischen ca. 6:00 und 8:00 
Uhr nur auf Kölner Stadtgebiet (ab Haltestelle Lülsdorf Kirche) und nachmittags zwischen ca. 13:00 
und 19:00 Uhr nur in Bonn und im Rhein-Sieg-Kreis angeboten wird.   
In Fahrtrichtung Süd wird der 10-Minuten-Takt zwischen ca. 6:00 und 8:00 Uhr sowie zwischen 14:00 
und 16:00 Uhr ab Lülsdorf Kirche bis Bonn angeboten, lediglich nachmittags zwischen ca. 16:00 und 
18:00 Uhr ist ein 10-Minuten-Takt auf der gesamten Linie vorhanden.  
Der 10-Minuten-Takt wird dementsprechend zwischen den Haltestellen Bf. Wahn und Lülsdorf Kirche 
jeweils nur in der Fahrtrichtung mit der deutlich stärkeren Nachfrage angeboten. In der jeweils schwä-
cher nachgefragten Gegenrichtung wird bislang ein 20-Minuten-Takt gefahren.

3 
Ähnlich wie bei dem abschnittsweise vorhandenen 10-Minuten-Takt tagsüber, besteht auf der Linie 
SB55/164 abends nur in Fahrtrichtung Süd ein 30-Minuten-Takt auf der Gesamtstrecke. In Fahrtrich-
tung Nord wird hingegen auf dem Abschnitt zwischen Lülsdorf Kirche und Bf. Wahn zwischen ca. 
23:00 und 1:00 Uhr bislang nur ein 60-Minuten-Takt angeboten, da in dieser Fahrtrichtung zu dieser 
Zeit die Nachfrage deutlich geringer ist als in der stadtauswärtigen Fahrtrichtung. 
 
Geplante Maßnahmen 
Gemeinsames Ziel des Rhein-Sieg-Kreises und der Stadt Köln ist es, künftig von ca. 6:00 bis 8:00 
Uhr und 15:30 bis 17:30 Uhr montags bis freitags einen 10-Minuten-Takt auch auf Kölner Stadtgebiet 
in beiden Fahrtrichtungen und damit auch über die Gesamtstrecke der Linie SB55/164 anzubieten. 
Dafür ist auf Kölner Stadtgebiet eine Taktverdichtung des heutigen 20-Minuten-Taktes in Fahrtrich-
tung Nord zwischen ca. 15:30 und 17:30 Uhr sowie in Fahrtrichtung Süd in den Zeiten zwischen ca. 
6:00 und 8:00 Uhr geplant. 
Um auch im Abendverkehr (ca. 21:00 und 1:00 Uhr) auf der Linie SB55/164 einheitlich in beide Fahrt-
richtungen einen 30-Minuten-Takt zu bieten, wird der vorhandene 60-Minuten-Takt zwischen 23:00 
und 1:00 Uhr auf dem Abschnitt zwischen Lülsdorf Kirche und Bf. Wahn in Fahrtrichtung Nord - ana-
log der Fahrten in die Gegenrichtung - auf einen 30-Minuten-Takt verdichtet. 
Von diesen Angebotsausweitungen werden u. a. der Berufsverkehr sowie der umfangreiche grenz-
überschreitende Schülerverkehr profitieren. Gleichzeitig wird mit diesen Maßnahmen dem Beschluss 
der Bezirksvertretung Porz „…weitere Buslinien im Stadtbezirk Porz auf eine engere Taktung ausrich-
ten, insbesondere die Linie 164 zwischen Wahn und Lülsdorf ….“ [vgl. AN/1610/2016 bzw. Vorlagen-
Nr.: 0958/2017 (Anlage 2, lfd. Nr. 80)] entsprochen. 
 
Infrastrukturkosten (Investitionen Stadt Köln) 
Mit dieser Angebotsausweitung auf der Linie SB55/164 entstehen keine Infrastrukturkosten. 
Betriebskosten und Erlöse 
Die zusätzlichen Betriebskosten für die beschriebenen Taktverdichtungen auf der Linie SB55/164 im 
Stadtbezirk Porz betragen ab dem kommenden Jahr rd. 120.000 Euro pro Jahr.  
Die zusätzlichen Erlöse dieser Maßnahme sind nicht seriös abzuschätzen, da das Angebot jeweils 
entgegen der jeweiligen Hauptverkehrsströme verdichtet wird. Insofern ist es geboten, den zusätzli-
chen Betriebskosten keine Einnahmen gegenüber zu stellen. 
Die zuvor beschriebenen Maßnahmen entsprechen nach Maßgabe des Öffentlichen Dienstleistungs-
auftrags (ÖDLA) einer Änderung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung und führen gem. Ziffer 9.1 
in Verbindung mit 13.1. ÖDLA zu einer Erhöhung des Soll-Ausgleichs. 
Im Folgenden sind die Kosten und der entsprechende zusätzliche Verlust in Abhängigkeit des Umset-
zungsgrades zu den oben aufgeführten Maßnahmen dargestellt: 
 Betriebskosten ab 2023: ca. 120.000 Euro pro Jahr 
 Erlöse nach Entfaltung der Wirkung: ca. 0 Euro pro Jahr  
 
Verlustdarstellung für den Zeitraum 2022-2026: 
 
Jahr  Zusätzliche Betriebskosten Zusätzliche Einnahmen 
(Prognose) 
Zusätzlicher Verlust 
2022 10.000 Euro 0 Euro 10.000 Euro  
2023 120.000 Euro 0 Euro 120.000 Euro 
2024 120.000 Euro 0 Euro 120.000 Euro 
2025 120.000 Euro 0 Euro 120.000 Euro 
2026 120.000 Euro 0 Euro 120.000 Euro 
 
Der zusätzlich entstehende Verlust der KVB i. H. v. 10.000 Euro für 2022, 120.000 Euro für 2023, 
120.000 Euro für 2024, 120.000 Euro für 2025 sowie 120.000 Euro für 2026 ff wird aufgrund des 
Ergebnisabführungsvertrages von der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) ausgeglichen. Unter sonst glei-

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chen Bedingungen wird dies zu einer Ergebnisbelastung im Kernhaushalt durch eine geringere Ge-
winnausschüttung der SWK an den städtischen Haushalt führen. 
Der Zeitpunkt der haushaltsmäßigen Belastung wird jeweils um ein Jahr verzögert für die Jahre 2023-
2027 ff prognostiziert. 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die 
hier dargestellten Maßnahmen stärken den Umweltverbund im Bereich öffentlicher Personennahver-
kehr und bieten den Bürgerinnen und Bürgern eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im Vergleich zur 
Nutzung des privaten Pkw. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasaussto-
ßes bei. 
Insgesamt können die hier dargestellten Maßnahmen als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet 
werden.

Beratungsverlauf (4)

29.03.2022 Verkehrsausschuss
TOP 4.11 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
07.04.2022 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.5 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
02.05.2022 Finanzausschuss
TOP 10.9 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
05.05.2022 Rat
TOP 10.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0395/2022
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
15.03.2022
Erstellt
02.02.2022 12:38