0395/2022
Fahrplanwechsel 2022 - Angebotsausweitung Buslinie SB55/164
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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 05/2023
1479 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
III/68/681/1
Vorlagen-Nummer
0395/2022
Stand: 02.02.2023
Sachstandsbericht
Fahrplanwechsel 2022 - Angebotsausweitung Buslinie SB55/164
Beschluss:
1. Der Rat spricht sich für die Umsetzung der in der Begründung dargelegten Maßnahmen zur
Ausweitung des Angebots auf der Buslinie SB55/164 der Kölner Verkehrs-Betriebe AG
(KVB)/Rhein-Sieg-Verkehrsgesellschaft mbH (RSVG) im Stadtbezirk Porz aus. Die Umset-
zung erfolgt zum Fahrplanwechsel im Dezember 2022.
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die KVB mit den Angebotserweiterungen im Busnetz nach
Maßgabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrags zu betrauen. Der zusätzlich entstehende
Verlust der KVB i. H. v. 10.000 Euro für 2022, 120.000 Euro für 2023, 120.000 Euro für 2024,
120.000 Euro für 2025 sowie 120.000 Euro für 2026 ff wird aufgrund des Ergebnis abfüh-
rungsvertrages von der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) ausgeglichen. Unter sonst gleichen
Bedingungen wird dies zu einer Ergebnisbelastung im Kernhaushalt durch eine geringere
Gewinnausschüttung der SWK an den städtischen Haushalt führen.
Der Zeitpunkt der haushaltsmäßigen Belastungen wird jeweils um ein Jahr verzögert und da-
mit auf die Jahre 2023-2027 ff prognostiziert.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die Umsetzung der Maßnahmen ist zum Fahrplanwechsel im Dezember 2022 erfolgt.
Nächste Schritte:
--
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
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Beschlussvorlage Rat
8117 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/661/1 Vorlagen-Nummer 0395/2022 Freigabedatum 15.03.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Fahrplanwechsel 2022 - Angebotsausweitung Buslinie SB55/164 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat spricht sich für die Umsetzung der in der Begründung dargelegten Maßnahmen zur Ausweitung des Angebots auf der Buslinie SB55/164 der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB)/Rhein-Sieg-Verkehrsgesellschaft mbH (RSVG) im Stadtbezirk Porz aus. Die Umsetzung erfolgt zum Fahrplanwechsel im Dezember 2022. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die KVB mit den Angebotserweiterungen im Busnetz nach Maßgabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrags zu betrauen. Der zusätzlich entstehende Ver- lust der KVB i. H. v. 10.000 Euro für 2022, 120.000 Euro für 2023, 120.000 Euro für 2024, 120.000 Euro für 2025 sowie 120.000 Euro für 2026 ff wird aufgrund des Ergebnisabführungs- vertrages von der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) ausgeglichen. Unter sonst gleichen Bedingun- gen wird dies zu einer Ergebnisbelastung im Kernhaushalt durch eine geringere Gewinnaus- schüttung der SWK an den städtischen Haushalt führen. Der Zeitpunkt der haushaltsmäßigen Belastungen wird jeweils um ein Jahr verzögert und damit auf die Jahre 2023-2027 ff prognostiziert. Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage sofern die BV Porz der Vorlage uneinge- schränkt zustimmt. Verkehrsausschuss 29.03.2022 Bezirksvertretung 7 (Porz) 07.04.2022 Verkehrsausschuss Finanzausschuss 02.05.2022 Rat 05.05.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme siehe Begründung € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Ausgangslage Die Linie SB55/164 verkehrt von Köln-Wahn S-Bahnhof über Zündorf, Langel, Lülsdorf, Niederkassel bis Bonn Hbf und stellt damit eine regionale Busverbindung rechtsrheinisch dar, die heute montags bis samstags tagsüber auf der Gesamtstrecke mindestens im 20-Minuten-Takt betrieben wird. In den Hauptverkehrszeiten (HVZ) montags bis freitags existiert abschnittsweise bereits ein 10-Minuten-Takt auf der Linie, der jedoch in Fahrtrichtung Nord morgens zwischen ca. 6:00 und 8:00 Uhr nur auf Kölner Stadtgebiet (ab Haltestelle Lülsdorf Kirche) und nachmittags zwischen ca. 13:00 und 19:00 Uhr nur in Bonn und im Rhein-Sieg-Kreis angeboten wird. In Fahrtrichtung Süd wird der 10-Minuten-Takt zwischen ca. 6:00 und 8:00 Uhr sowie zwischen 14:00 und 16:00 Uhr ab Lülsdorf Kirche bis Bonn angeboten, lediglich nachmittags zwischen ca. 16:00 und 18:00 Uhr ist ein 10-Minuten-Takt auf der gesamten Linie vorhanden. Der 10-Minuten-Takt wird dementsprechend zwischen den Haltestellen Bf. Wahn und Lülsdorf Kirche jeweils nur in der Fahrtrichtung mit der deutlich stärkeren Nachfrage angeboten. In der jeweils schwä- cher nachgefragten Gegenrichtung wird bislang ein 20-Minuten-Takt gefahren. 3 Ähnlich wie bei dem abschnittsweise vorhandenen 10-Minuten-Takt tagsüber, besteht auf der Linie SB55/164 abends nur in Fahrtrichtung Süd ein 30-Minuten-Takt auf der Gesamtstrecke. In Fahrtrich- tung Nord wird hingegen auf dem Abschnitt zwischen Lülsdorf Kirche und Bf. Wahn zwischen ca. 23:00 und 1:00 Uhr bislang nur ein 60-Minuten-Takt angeboten, da in dieser Fahrtrichtung zu dieser Zeit die Nachfrage deutlich geringer ist als in der stadtauswärtigen Fahrtrichtung. Geplante Maßnahmen Gemeinsames Ziel des Rhein-Sieg-Kreises und der Stadt Köln ist es, künftig von ca. 6:00 bis 8:00 Uhr und 15:30 bis 17:30 Uhr montags bis freitags einen 10-Minuten-Takt auch auf Kölner Stadtgebiet in beiden Fahrtrichtungen und damit auch über die Gesamtstrecke der Linie SB55/164 anzubieten. Dafür ist auf Kölner Stadtgebiet eine Taktverdichtung des heutigen 20-Minuten-Taktes in Fahrtrich- tung Nord zwischen ca. 15:30 und 17:30 Uhr sowie in Fahrtrichtung Süd in den Zeiten zwischen ca. 6:00 und 8:00 Uhr geplant. Um auch im Abendverkehr (ca. 21:00 und 1:00 Uhr) auf der Linie SB55/164 einheitlich in beide Fahrt- richtungen einen 30-Minuten-Takt zu bieten, wird der vorhandene 60-Minuten-Takt zwischen 23:00 und 1:00 Uhr auf dem Abschnitt zwischen Lülsdorf Kirche und Bf. Wahn in Fahrtrichtung Nord - ana- log der Fahrten in die Gegenrichtung - auf einen 30-Minuten-Takt verdichtet. Von diesen Angebotsausweitungen werden u. a. der Berufsverkehr sowie der umfangreiche grenz- überschreitende Schülerverkehr profitieren. Gleichzeitig wird mit diesen Maßnahmen dem Beschluss der Bezirksvertretung Porz „…weitere Buslinien im Stadtbezirk Porz auf eine engere Taktung ausrich- ten, insbesondere die Linie 164 zwischen Wahn und Lülsdorf ….“ [vgl. AN/1610/2016 bzw. Vorlagen- Nr.: 0958/2017 (Anlage 2, lfd. Nr. 80)] entsprochen. Infrastrukturkosten (Investitionen Stadt Köln) Mit dieser Angebotsausweitung auf der Linie SB55/164 entstehen keine Infrastrukturkosten. Betriebskosten und Erlöse Die zusätzlichen Betriebskosten für die beschriebenen Taktverdichtungen auf der Linie SB55/164 im Stadtbezirk Porz betragen ab dem kommenden Jahr rd. 120.000 Euro pro Jahr. Die zusätzlichen Erlöse dieser Maßnahme sind nicht seriös abzuschätzen, da das Angebot jeweils entgegen der jeweiligen Hauptverkehrsströme verdichtet wird. Insofern ist es geboten, den zusätzli- chen Betriebskosten keine Einnahmen gegenüber zu stellen. Die zuvor beschriebenen Maßnahmen entsprechen nach Maßgabe des Öffentlichen Dienstleistungs- auftrags (ÖDLA) einer Änderung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung und führen gem. Ziffer 9.1 in Verbindung mit 13.1. ÖDLA zu einer Erhöhung des Soll-Ausgleichs. Im Folgenden sind die Kosten und der entsprechende zusätzliche Verlust in Abhängigkeit des Umset- zungsgrades zu den oben aufgeführten Maßnahmen dargestellt: Betriebskosten ab 2023: ca. 120.000 Euro pro Jahr Erlöse nach Entfaltung der Wirkung: ca. 0 Euro pro Jahr Verlustdarstellung für den Zeitraum 2022-2026: Jahr Zusätzliche Betriebskosten Zusätzliche Einnahmen (Prognose) Zusätzlicher Verlust 2022 10.000 Euro 0 Euro 10.000 Euro 2023 120.000 Euro 0 Euro 120.000 Euro 2024 120.000 Euro 0 Euro 120.000 Euro 2025 120.000 Euro 0 Euro 120.000 Euro 2026 120.000 Euro 0 Euro 120.000 Euro Der zusätzlich entstehende Verlust der KVB i. H. v. 10.000 Euro für 2022, 120.000 Euro für 2023, 120.000 Euro für 2024, 120.000 Euro für 2025 sowie 120.000 Euro für 2026 ff wird aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages von der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) ausgeglichen. Unter sonst glei- 4 chen Bedingungen wird dies zu einer Ergebnisbelastung im Kernhaushalt durch eine geringere Ge- winnausschüttung der SWK an den städtischen Haushalt führen. Der Zeitpunkt der haushaltsmäßigen Belastung wird jeweils um ein Jahr verzögert für die Jahre 2023- 2027 ff prognostiziert. Auswirkungen auf den Klimaschutz Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier dargestellten Maßnahmen stärken den Umweltverbund im Bereich öffentlicher Personennahver- kehr und bieten den Bürgerinnen und Bürgern eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im Vergleich zur Nutzung des privaten Pkw. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasaussto- ßes bei. Insgesamt können die hier dargestellten Maßnahmen als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet werden.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0395/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 15.03.2022
- Erstellt
- 02.02.2022 12:38