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1563/2020

Bearbeitung von Beschwerden über die Arbeit des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD), des Pflegekinderdienst (PKD) sowie des Gefährdungsmeldungs-Sofort-Dienstes (GSD) und im Bereich Beistandschaft (BE)

Mitteilung Ausschuss 28.05.2020

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 09.06.2020, TOP 8.3.1

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

6813 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/51/511 
 
Vorlagen-Nummer  28.05.2020 
 1563/2020 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 09.06.2020 
 
Bearbeitung von Beschwerden über die Arbeit des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD), des 
Pflegekinderdienst (PKD) sowie des Gefährdungsmeldungs-Sofort-Dienstes (GSD) und im 
Bereich Beistandschaft (BE) 
Wie bereits in den vergangenen Jahren wird dem Jugendhilfeausschuss auch für das Jahr 2019 ein 
Überblick über die Bearbeitung von Beschwerden und Petitionen gegeben, denen nicht im Vorfeld in 
den Bezirksjugendämtern abgeholfen werden konnte. Erstmalig wird auch über die Beschwerdebear-
beitung in der Beistandschaft berichtet. 
 
I.  
Auswertung der Beschwerden ASD/GSD 2019* 
 
 
 2017 2018 2019 
Bearbeitete Fälle im Allgemeinen Sozialen 
Dienst und Gefährdungsmeldungssofortdienst 
11.354 11.519 11.922 
Eingegangene Beschwerden 
davon 
 Dienstaufsichtsbeschwerden 
 Sachbeschwerden 
 Petitionen/Eingaben 
53 
 
  7 
38 
  8 
32 
 
  3 
27 
  2 
39 
 
  3 
29 
  7 
 
Thematische Schwerpunkte 
 Sorgerecht, Umgangsregelung (u.a. mit 
Vorwurf der Parteilichkeit der M itarbei-
ter/innen) 
 Inobhutnahme 
 Nicht adäquate Hilfegewährung 
 Eingliederungshilfe  
 Sonstige  
 
28 
 
 
  6 
  4 
  7 
  8 
 
 
17 
 
 
  6 
  3 
  2 
  4 
 
19 
 
 
  6 
  7 
  1 
  6 
Antworttenor

2 
 
Beschwerde abgewiesen 
Beschwerde abgeholfen 
46 
  7 
28 
  4 
31 
  8 
 
* In der angegebenen Gesamtzahl sind vier Folgebeschwerden enthalten. 
 
 
 
Einleitend kann festgestellt werden, dass die Anzahl der zentral bearbeiteten Beschwerden nach dem 
starken Rückgang des Vorjahres in 2019 wieder gestiegen ist. Sie lag aber nach wie vor sehr deutlich 
unter dem Niveau des Jahres 2017 und in Relation zur Zahl der insgesamt bearbeiteten Fälle bei we-
niger als 0,33 Prozent. 
33 der insgesamt 39 Beschwerden betrafen den Arbeitsbereich des ASD. Davon wurden 25 abgewie-
sen, während acht Beschwerden als, zumindest teilweise, nachvollziehbar bewertet wurden. Die fünf 
den GSD betreffenden Beschwerden und eine Beschwerde im Arbeitsbereich des Pflegekinderdiens-
tes (PKD) wurden als unbegründet bewertet und abgewiesen.  
Hinsichtlich der thematischen Schwerpunkte der zentral eingegangenen Beschwerden ist folgendes 
festzuhalten: 
Beschwerden vor dem Hintergrund strittiger Sorgerechts- und Umgangsregelungen machten auch im 
Jahr 2019 fast die Hälfte aller zentral bearbeiteten Beschwerdefälle aus. Hier wurde teilweise vom 
Jugendamt erwartet, vorliegende, für den Beschwerdeführer ungünstige, gerichtliche Entscheidungen 
zu missachten bzw. zu ändern, oder, im umgekehrten Fall, deren Umsetzung beim anderen Elternteil 
zu erzwingen, obwohl beides weder zu den Aufgaben noch zu den Befugnissen des Jugendamtes 
gehört. 
Bezüglich der übrigen Themenbereiche fällt zunächst auf, dass im Jahr 2019 nur eine Beschwerde im 
Bereich der Eingliederungshilfe eingegangen ist. Dies ist umso bemerkenswerter als die Fallzahlen 
und damit die Arbeitsbelastung der Fachkräfte, insbesondere im Bereich der Hilfen zur Teilhabe an 
Bildung, weiter gestiegen sind. 
Positiv hervorzuheben ist außerdem, dass auch in 2019 keine der Beschwerden im Zusammenhang 
mit dem Schutzauftrag des Jugendamtes, also bezüglich Inobhutnahmen bzw. Meldungen gemäß 
§8a SGB VIII, als berechtigt bewertet wurde. Die gesetzlichen und internen Vorgaben waren in allen 
Fällen eingehalten worden. 
Gerade in diesem Arbeitsbereich ist zu beobachten, dass manche Beschwerdeführerinnen und Be-
schwerdeführer bzw. sie unterstützende Gruppierungen ihre Vorwürfe gegenüber der Institution Ju-
gendamt immer aggressiver äußern und teilweise auch persönliche Beleidigungen gegen einzelne 
Fachkräfte medial verbreiten. 
Bemerkenswert ist außerdem, dass die Anzahl der eingereichten Petitionen bzw. Eingaben stark 
überproportional von zwei auf sieben gestiegen ist. Die Annahme, dass hier ein Zusammenhang mit 
den zuletzt in der Öffentlichkeit intensiv diskutierten Missbrauchsfällen bzw. mit dem daraus resultie-
renden Wunsch nach einer stärkeren politischen Kontrolle des Jugendamtes bestehen könnte, 
scheint zwar durchaus plausibel, lässt sich allerdings nicht konkret belegen. 
Abschließend ist festzustellen, dass im vergangenen Jahr, trotz des leicht gestiegenen Anteils der 
zumindest teilweise nachvollziehbaren Beschwerden, 31 der zentral bearbeiteten Beschwerden als 
nicht berechtigt abgewiesen wurden. Das deutet darauf hin, dass die Mitarbeitenden des ASD, PKD 
und GSD ihre komplexen Aufgaben auch 2019 auf einem fachlich hohen Niveau erfüllt haben. 
Um dies auch in Zukunft sicherzustellen, ist es vor allem unerlässlich, die Fachkräfte für sich, bei-
spielsweise durch das Bundesteilhabegesetz, verändernde Anforderungen ausreichend zu qualifizie-
ren und, falls erforderlich, die Arbeitsprozesse entsprechend anzupassen. 
 
 
 
 
 
II.  
Auswertung der Beschwerden Beistandschaft 2019

3 
 
 BE* 
2018 
 
2019 
Bearbeitete Fälle in der Beistandschaft 5.206 4.911 
Eingegangene Beschwerden 
(davon Folgebeschwerden) 
 Dienstaufsichtsbeschwerden 
 Sachbeschwerden 
 Petitionen/Eingaben 
 
5 
 
 
 
 
6 
1 
1 
5 
0 
Thematische Schwerpunkte 
 
 M inderjährigen-Unterhalt 
 Volljährigen-Unterhalt 
 Betreuungsunterhalt (§1615l BGB) 
 Weiterleitung von Unterhaltszahlungen 
 Sonstige 
 
  
 
5 
1 
 
 
 
 
Antworttenor 
 Beschwerde begründet 
 Beschwerde teilweise begründet 
 Beschwerde unbegründet 
 
 
0 
0 
5 
 
0 
1 
5 
*BE = Beistandschaft (515/x12) 
 
 
Die Tatsache, dass fünf der der insgesamt sechs zentral bearbeiteten Beschwerden als nicht berech-
tigt bzw. nachvollziehbar abgewiesen wurden, deutet darauf hin, dass die M itarbeitenden des BE ihre 
Arbeitsaufträge auf einem fachlich hohen Niveau erledigen. Im Hinblick auf die teilweise berechtigte 
Beschwerde, und sich möglicherweise aus dieser Auswertung für die Zukunft ergebende Schlussfol-
gerungen, sind dennoch einige Aspekte hervorzuheben. 
Im Bereich der Beistandschaft führen komplexe Bewertungen zu der Feststellung des Unterhaltsan-
spruchs eines Kindes. Die Stärkung der dafür erforderlichen Fähigkeiten können mithilfe der nachfol-
gend benannten Punkte unterstützt werden: 
- Fachliche Qualifizierung über Fortbildungen 
- kollegialer Austausch im jeweiligen Team (Ehrfahrungsaustausch) 
- bei Bedarf: Rückkopplung mit dem Bereich 511/60 – insbesondere in vorprozessualen Angelegen-
heiten 
- konsequente Dokumentation aller Kommunikations- und Entscheidungsprozesse 
Abschließend muss betont werden, dass die Häufigkeit von Beschwerden im Vergleich zur Gesamt-
zahl der durchschnittlich in 2019 bearbeiteten Fälle sehr niedrig ist (0,12 %). Der Anteil der nachvoll-
ziehbaren bzw. berechtigten Beschwerden lag sogar bei lediglich 0,02 %. 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

09.06.2020 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.3.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
1563/2020
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
28.05.2020
Erstellt
25.05.2020 10:59