2264/2023
Beleuchtung eines Verbindungsweges im Bereich Glashüttenstraße in Porz
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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Punktuelle Maßnahme zur Beseitigung eines Angstraumes Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
622 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VIII/67/673/1
Vorlagen-Nummer
2264/2023
Stand: 16.01.2026
Sachstandsbericht
Beleuchtung eines Verbindungsweges im Bereich Glashüttenstraße in Porz
Beschluss:
Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün beschließt vorbehaltlich der Zustimmung durch die
Bezirksvertretung Köln-Porz die Neuaufstellung einer Beleuchtungsanlage an einem Verbin-
dungsweg zwischen Glashüttenstraße und Parkplatz Philipp-Reis-Straße in Köln-Porz.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Der Beschluss wurde umgesetzt. Die RheinEnergie hat die Beleuchtungsanlage installiert.
Anlage 2 Auszug Beschlussprotokoll der BV Porz vom 31.08.2023
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 7 (Porz) Herr Stäuder Telefon: (0221) 221-97327 Fax: (0221) E-Mail: Erik.Staeuder@Stadt-Koeln.de Datum: 31.08.2023 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Porz vom 31.08.2023 öffentlich 7.7 Beleuchtung eines Verbindungsweges im Bereich G lashüttenstraße in Porz 2264/2023 Beschluss: Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün beschließt vorbehaltlich der Zustimmung durch die Bezirksvertretung Köln-Porz die Neuaufstellung einer Beleuchtungsanlage an einem Verbindungsweg zwischen Glashüttenstraße und Parkplatz Philipp-Reis- Straße in Köln-Porz. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt .
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VIII/67/673/1 Vorlagen-Nummer 2264/2023 Freigabedatum 08.08.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beleuchtung eines Verbindungsweges im Bereich Glashüttenstraße in Porz Beschlussorgan Ausschuss Klima, Umwelt und Grün Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün beschließt vorbehaltlich der Zustimmung durch die Bezirksvertretung Köln-Porz die Neuaufstellung einer Beleuchtungsanlage an einem Verbin- dungsweg zwischen Glashüttenstraße und Parkplatz Philipp-Reis-Straße in Köln-Porz. Alternative: Der Ausschuss lehnt die Beleuchtung des Verbindungsweges ab. Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 24.08.2023 Bezirksvertretung 7 (Porz) 31.08.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen ,- € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 8.211 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 0 % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. siehe Text Finanzierung € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Verbindungsweg zwischen Glashüttenstraße und Parkplatz Philipp-Reis-Straße in Köln- Porz befindet sich in einer kleinen Grünanlage. Gemäß dem Beschluss 1740/2003 vom 29.01.2004 werden Wege in öffentlichen Grünanlagen nicht mit einer Beleuchtung ausgestat- tet. Über Ausnahmen ist ein gesonderter Beschluss herbei zu führen. Ein besonderer Ausnahmefall für die vorliegende Notwendigkeit der Beleuchtung dieses Ver- bindungsweges wird vom Amt für Landschaftspflege und Grünflächen bejaht. Der Fußweg befindet sich in der sogenannten „Papageiensiedlung“, zwischen dem Jugend- zentrum Glashütte, der Unterkunft für Geflüchtete „Friedrichstraße“, dem Kommunalen Integ- rationszentrum Solibund und der Kita Glashüttenstraße 30. Insbesondere der nördliche Teil des Weges wird aufgrund seiner geringen Breite, des Zaunes auf Seiten des Jugendzentrums und der dichten Baumkronen von Einwohnenden nach Ein- bruch der Dunkelheit als Angstraum wahrgenommen. 3 Für den am südlichen Ende des Weges liegenden Parkplatz liegt aus diesem Grund bereits ein Auftrag zur Beleuchtung bei der RheinEnergie vor. Bei einem gemeinsamen Ortstermin kamen die Rheinenergie und die Verwaltung zu dem Er- gebnis, den Verbindungsweg mit zwei Leuchtmasten auszustatten. Finanzierung: Gemäß Angebot der RheinEnergie Köln AG vom 28.06.2023 belaufen sich die Herstellungs- kosten auf ca. 8.211,- EUR brutto. Die Abrechnung durch die RheinEnergie Köln AG erfolgt dabei unmittelbar projektbezogen per Einzelabrechnung Die zur Finanzierung der Leuchtmasten benötigte Aufwandsermächtigung steht im Teilergebnisplan des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen in der Produktgruppe 1301, Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, in der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen im Haushaltsjahr 2023 im Haushaltsplan 2023/2024 zur Verfügung. Mit Fertigstellung werden die beiden Leuchtmasten Bestandteil des zwischen der RheinEner- gie Köln AG und der Stadt Köln abgeschlossenen Straßenbeleuchtungsvertrages. Die Anla- gen werden bei der RheinEnergie Köln AG bilanziert. Künftige Wartungs- und Instandset- zungskosten werden über den Zeitraum der Nutzung aus den Mitteln des mit der Abwicklung des Straßenbeleuchtungsvertrages betrauten Amtes für Verkehrsmanagement gedeckt. Entsprechende Aufwandsermächtigungen stehen im Haushaltsplan 2023/2024 in beiden Haushaltsjahren im Teilergebnisplan des Amtes für Verkehrsmanagement in der Produkt- gruppe 1201, Straßen, Wege, Platze in der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung. 4 Das Dezernat für Mobilität wird die ab dem Hj. 2025 erforderlichen Aufwandsermächtigungen im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2025 ff. im Teilergebnisplan des Amtes für Verkehrsmanagement in der gleichen Produktgruppe und Teilplanzeile innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. Begründung für die geänderte Beratungsfolge: Die Beseitigung des Angstraumes und somit die Umsetzung der Maßnahme soll schnellst- möglich und vor Beginn der dunklen Jahreszeit erfolgen. Bei Einhaltung der regulären Bera- tungsfolge mit Vorberatung in der BV 7 am 31.08.2023 und abschließender Beschlussfassung im AKUG am 21.09.2023 wäre dieses Ziel aufgrund der notwendigen Vorabreiten gefährdet.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2264/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 08.08.2023
- Erstellt
- 13.07.2023 17:33