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4231/2016

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Verkehrszählung Apostelnstraße und Standort WC-Anlage (Az.: 02-1600-157/16)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 16.01.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 09.02.2017, TOP 4.6

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1 Eingabe

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

3092 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 4231/2016 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Verkehrszählung Apostelnstraße und Standort WC-Anlage 
(Az.: 02-1600-157/16) 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Innenstadt dankt der IG Apostelnstraße für ihre Eingabe. Die Verwaltung wird 
gebeten, die Verkehrszählung im Sinne der Eingabe durchzuführen und die Bedarfsprüfung zur Er-
richtung einer öffentlichen barrierefreien City-WC Anlage zu beauftragen. 
 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 09.02.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Die Interessengemeinschaft Apostelnstraße beantragt die Durchführung einer Verkehrszählung sowie 
um Ermittlung eines Standortes für eine öffentliche, behindertengerechte WC-Anlage in der Aposteln-
straße (vgl. Anlage 1). 
Stellungnahme der Verwaltung 
zu Ziffer 1: Durchführung einer Verkehrszählung 
Zur Durchführung einer Verkehrszählung benötigt die Verwaltung einen Beschluss der Bezirksvertre-
tung Innenstadt. Nach erfolgter Beschlussfassung wird die Verwaltung den Auftrag zur Verkehrszäh-
lung in ihr Arbeitsprogramm aufnehmen. Im Rahmen der Vorbereitungen zur Neugestaltung der 
Apostelnstraße wird die Zählung als Planungsgrundlage durchgeführt und die Ergebnisse den politi-
schen Gremien sowie der Bürgerschaft vorgestellt. 
Zu Ziffer 2: Ermittlung eines Standortes für eine öffentliche, behindertengerechte WC-Anlage 
Aktuell besteht in der Apostelnstraße eine „Happy Toilet“ Vereinbarung mit der Gastro-Event GmbH 
über die Nutzung der Toiletten im Gloria. Diese sind aber nicht barrierefrei.  
Bei dem „Happy Toilet“ Konzept stellen Gastronomie, private Unternehmen und Einrichtungen ihre 
Toiletten während der Öffnungszeiten der Allgemeinheit ohne Kauf- oder Verzehrzwang zur Verfü-
gung. Dafür erhalten sie von der Stadt Köln eine Entschädigung für den erhöhten Reinigungsauf-
wand. 
Somit wird das Angebot an öffentlichen Toiletten ergänzt. Es entsteht ein flächendeckendes Netz an 
frei zugänglichen Toiletten, die sauber, gepflegt und frei von Vandalismus sind. Die teilnehmenden 
Unternehmen bekommen so zusätzliche Kundschaft. Gleichzeitig soll die Angebotserweiterung auch 
der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum dienen und Belästigung und Verschmutzung durch so-
genanntes "Wildpinkeln" eindämmen. 
Jedes Unternehmen, das sich an dieser Aktion beteiligt, erhält ein "Mitmach"-Logo. Das wird im Ein-
gangsbereich für alle sichtbar angebracht. Die Daten werden auch im Internet bereitgestellt. 
Ein Bedarf an einer zusätzlichen öffentlichen barrierefreien City-WC-Anlage muss zunächst seitens 
des Vertragspartners AWB ermittelt werden, um die Notwendigkeit zu begründen. Bestandteil dieser 
Prüfung ist auch die Möglichkeit der faktischen Umsetzung aus technischer Sicht (Leitungen, Aufbau-
ten, Abstandsflächen etc.). Für die Beauftragung der Bedarfsprüfung wird ein Beschluss der Bezirks-
vertretung benötigt. 
 
Anlagen

Anlage 1 Eingabe

2222 Zeichen

Interessengemeinschaft
Apostelnstraße

c/o Tanzschule Schulerecki
Aposteinstr. 14 - 18

50667 Köln

Stadt Köln

Stadtverwaltung / Bürgeramt Innenstadt

Geschäftsstelle für Anregungen an Rat und Bezirksvertretungen
Herr Schmitz

Ludwigstr. 8

50667 Köln

per eMail: geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de

Anregung an die Bezirksvertretung Innenstadt
Sehr geehrte Damen und Herren,

die IG Apostelnstraße vertritt die Interessen der Anlieger der Apostelnstraße. Mitglieder sind
insbesondere die Hauseigentümer und Gewerbetreibenden.

Wir bitten Sie die folgenden Anregungen in einer der nächsten Sitzungen der Bezirksvertretung
Innenstadt zu behandeln:

1. Zur Ermittlung der tatsächlichen Nutzung der Apostelnstraße wird über einen
Zeitraum von zwei Wochen eine Verkehrszählung durchgeführt, aus der sich die
Anzahl der sich durch die Apostelnstrasse bewegenden Verkehrsteilnehmer
(Fußgänger, Fahrradfahrer, PKW, LKW), insgesamt sowie nach Tagen und Stunden
ausgewiesen, ergibt.

2. Zur Deckung des Bedarfes von körperlich behinderten Passanten und Gästen der
Betriebe in der Apostelnstrasse sowie der näheren Umgebung soll ein akzeptabler
Standort für eine öffentliche behindertengerechte WC-Anlage ermittelt werden.

Begründung:

1. Aufgrund in der Vergangenheit bereits geführter Gespräche zwischen der IG
Apostelnstr. sowie Vertretern der Bezirksvertretung sowie aufgrund aktueller
Berichterstattung ist bekannt, dass eine Umgestaltung der Apostelstraße in den
nächsten Jahren ansteht. Um eine Grundlage der Planung und Diskussion einer
Umgestaltung zu ermitteln ist es unbedingt erforderlich eine genauere Kenntnis über
die tatsächliche Nutzung der Apostelnstraße zu haben.

2. Auf der Apostelnstraße sind derzeit 5 gastronomische Betriebe sowie rund 30
Einzelhandelsbetriebe tätig. Keiner dieser Betriebe verfügt derzeit über eine
behindertengerechte WC-Anlage. Die Einrichtung einer solchen Anlage ist in diesen
Betrieben baulich nicht möglich. Durch eine durch die Stadt eingerichtete Anlage könnte
den Bedürfnissen der behinderten Gäste und Besucher der Apostelnstr. Rechnung
getragen werden.

Zur Rücksprache stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Patrick Schneider
Sprecher der IG Apostelnstraße

Beratungsverlauf (1)

09.02.2017 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 4.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Apostelnstraße
  • Ludwigstraße 8

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Details

Aktenzeichen
4231/2016
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
16.01.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27