4231/2016
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Verkehrszählung Apostelnstraße und Standort WC-Anlage (Az.: 02-1600-157/16)
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 4231/2016 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Verkehrszählung Apostelnstraße und Standort WC-Anlage (Az.: 02-1600-157/16) Beschlussorgan Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Innenstadt dankt der IG Apostelnstraße für ihre Eingabe. Die Verwaltung wird gebeten, die Verkehrszählung im Sinne der Eingabe durchzuführen und die Bedarfsprüfung zur Er- richtung einer öffentlichen barrierefreien City-WC Anlage zu beauftragen. Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 09.02.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Die Interessengemeinschaft Apostelnstraße beantragt die Durchführung einer Verkehrszählung sowie um Ermittlung eines Standortes für eine öffentliche, behindertengerechte WC-Anlage in der Aposteln- straße (vgl. Anlage 1). Stellungnahme der Verwaltung zu Ziffer 1: Durchführung einer Verkehrszählung Zur Durchführung einer Verkehrszählung benötigt die Verwaltung einen Beschluss der Bezirksvertre- tung Innenstadt. Nach erfolgter Beschlussfassung wird die Verwaltung den Auftrag zur Verkehrszäh- lung in ihr Arbeitsprogramm aufnehmen. Im Rahmen der Vorbereitungen zur Neugestaltung der Apostelnstraße wird die Zählung als Planungsgrundlage durchgeführt und die Ergebnisse den politi- schen Gremien sowie der Bürgerschaft vorgestellt. Zu Ziffer 2: Ermittlung eines Standortes für eine öffentliche, behindertengerechte WC-Anlage Aktuell besteht in der Apostelnstraße eine „Happy Toilet“ Vereinbarung mit der Gastro-Event GmbH über die Nutzung der Toiletten im Gloria. Diese sind aber nicht barrierefrei. Bei dem „Happy Toilet“ Konzept stellen Gastronomie, private Unternehmen und Einrichtungen ihre Toiletten während der Öffnungszeiten der Allgemeinheit ohne Kauf- oder Verzehrzwang zur Verfü- gung. Dafür erhalten sie von der Stadt Köln eine Entschädigung für den erhöhten Reinigungsauf- wand. Somit wird das Angebot an öffentlichen Toiletten ergänzt. Es entsteht ein flächendeckendes Netz an frei zugänglichen Toiletten, die sauber, gepflegt und frei von Vandalismus sind. Die teilnehmenden Unternehmen bekommen so zusätzliche Kundschaft. Gleichzeitig soll die Angebotserweiterung auch der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum dienen und Belästigung und Verschmutzung durch so- genanntes "Wildpinkeln" eindämmen. Jedes Unternehmen, das sich an dieser Aktion beteiligt, erhält ein "Mitmach"-Logo. Das wird im Ein- gangsbereich für alle sichtbar angebracht. Die Daten werden auch im Internet bereitgestellt. Ein Bedarf an einer zusätzlichen öffentlichen barrierefreien City-WC-Anlage muss zunächst seitens des Vertragspartners AWB ermittelt werden, um die Notwendigkeit zu begründen. Bestandteil dieser Prüfung ist auch die Möglichkeit der faktischen Umsetzung aus technischer Sicht (Leitungen, Aufbau- ten, Abstandsflächen etc.). Für die Beauftragung der Bedarfsprüfung wird ein Beschluss der Bezirks- vertretung benötigt. Anlagen
Anlage 1 Eingabe
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Interessengemeinschaft Apostelnstraße c/o Tanzschule Schulerecki Aposteinstr. 14 - 18 50667 Köln Stadt Köln Stadtverwaltung / Bürgeramt Innenstadt Geschäftsstelle für Anregungen an Rat und Bezirksvertretungen Herr Schmitz Ludwigstr. 8 50667 Köln per eMail: geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de Anregung an die Bezirksvertretung Innenstadt Sehr geehrte Damen und Herren, die IG Apostelnstraße vertritt die Interessen der Anlieger der Apostelnstraße. Mitglieder sind insbesondere die Hauseigentümer und Gewerbetreibenden. Wir bitten Sie die folgenden Anregungen in einer der nächsten Sitzungen der Bezirksvertretung Innenstadt zu behandeln: 1. Zur Ermittlung der tatsächlichen Nutzung der Apostelnstraße wird über einen Zeitraum von zwei Wochen eine Verkehrszählung durchgeführt, aus der sich die Anzahl der sich durch die Apostelnstrasse bewegenden Verkehrsteilnehmer (Fußgänger, Fahrradfahrer, PKW, LKW), insgesamt sowie nach Tagen und Stunden ausgewiesen, ergibt. 2. Zur Deckung des Bedarfes von körperlich behinderten Passanten und Gästen der Betriebe in der Apostelnstrasse sowie der näheren Umgebung soll ein akzeptabler Standort für eine öffentliche behindertengerechte WC-Anlage ermittelt werden. Begründung: 1. Aufgrund in der Vergangenheit bereits geführter Gespräche zwischen der IG Apostelnstr. sowie Vertretern der Bezirksvertretung sowie aufgrund aktueller Berichterstattung ist bekannt, dass eine Umgestaltung der Apostelstraße in den nächsten Jahren ansteht. Um eine Grundlage der Planung und Diskussion einer Umgestaltung zu ermitteln ist es unbedingt erforderlich eine genauere Kenntnis über die tatsächliche Nutzung der Apostelnstraße zu haben. 2. Auf der Apostelnstraße sind derzeit 5 gastronomische Betriebe sowie rund 30 Einzelhandelsbetriebe tätig. Keiner dieser Betriebe verfügt derzeit über eine behindertengerechte WC-Anlage. Die Einrichtung einer solchen Anlage ist in diesen Betrieben baulich nicht möglich. Durch eine durch die Stadt eingerichtete Anlage könnte den Bedürfnissen der behinderten Gäste und Besucher der Apostelnstr. Rechnung getragen werden. Zur Rücksprache stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Patrick Schneider Sprecher der IG Apostelnstraße
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Apostelnstraße
- Ludwigstraße 8
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Details
- Aktenzeichen
- 4231/2016
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 16.01.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27