V/0878/2013
Hoher Heckenweg - Haltestelle "Rumphorstweg" Fahrtrichtung "Hoher Heckenweg"
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Lageplan
833 Zeichen
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Beschlussvorlage
4880 Zeichen
V/0878/2013
DER OBERBÜRGERMEISTER
Tiefbauamt
Betrifft
Hoher Heckenweg - Haltestelle "Rumphorstweg" Fahrtrichtung "Hoher Heckenweg"
- Baubeschluss Straßenbau -
Beratungsfolge
03.12.2013 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
14.01.2014 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Der vom T iefbauamt der Stadt Münster aufgestellten Planung (Lageplan Nr. 4140 Blatt 1(1)) und
der baulichen Ausführung wird zugestimmt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster für den barrierefreien Ausbau der Halt e-
stelle sowie für die Inst andsetzung der angrenzenden Geh - und Radwege und der Fahrbahn (in
Teilbereichen) Baukosten in Höhe von ca. 217.000 € entstehen. Dem gegenüber stehen Einna h-
men in Höhe von ca. 44.000 €.
Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung
Haush.
-
jahr
Betrag
€ Bemerkungen
Produktgruppe
1201 Bereitstellung von Verkehrsfl ä-
chen und –anlagen
Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und
Dienstleistungen
2014 55.000 Haltestelle
134.000
Instandsetzung
Fahrbahn
in Teilbereichen
Vorlagen-Nr.:
V/0878/2013
Auskunft erteilt:
Herr Grimm
Ruf:
492 66 00
E-Mail:
Grimm@stadt-muenster.de
Datum:
08.11.2013
Öffentliche Beschlussvorlage
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V/0878/2013
28.000
Instandsetzung
Nebenanlagen
in Teilbereichen
Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine
Umlagen 2014 44.000
ÖPNV-
Förderung Ha l-
testelle; 80 %
Ergebnis 173.000
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan -Entwurf 2014 bei der
o. g. Produktgruppe veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung
unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2014 bzw. der mitte l-
fristigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt.
Begründung:
1. Voraussetzungen
Der barrierefreie Ausbau der Haltestelle „Rumphorstweg“ auf der Straße „Hoher Heckenweg“ ist
Bestandteil der Vorlage V/0292/2013 „Programm Verbesserungen an Haltestellen für 2014/2015“,
die am 04.07.2013 im Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
(ASSVW) beschlossen wurde. Der Planungsbeschluss (Rückbau der Busbucht / barrierefreier
Ausbau) wurde bereits mit der Vorlage V/0052/2013 am 06.06.2013 durch den ASSVW nach A n-
hörung am 04.06.2013 in der Bezirksvertretung Münster-Mitte gefasst.
Für den barrierefreien Ausbau der Haltestelle wird das Tiefbauamt im Januar 2014 einen Förde r-
antrag stellen.
2. Beschreibung der Baumaßnahme
Die vorhandene Busbucht wird zurückgebaut und erhält somit erstmalig eine Aufstellfläche für
Fahrgäste und eine Wartehalle mit Sitzgelegenheit. Die Haltestelle erhält einen Niederflurbusbord-
stein und ein Blindenleitsystem nach dem Standard der Stadt Münster mit Bodenindikatoren. Die
gegenüberliegende Haltestelle (Fahrtrichtung Coerde) ist bereits barrierefrei ausgebaut.
Im Zusammenhang mit dem Ausbau der Haltestelle wird die Fahrbahn, die Geh- und Radwege vor
den Häusern 75 und 85 - 87 und defekte Straßenabläufe bzw. Grundstücksanschlussleitungen
erneuert. Ebenso erfolgt die Sanierung des vorhandenen, baulich schadhaften Schmutzwasserk a-
nals.
Die Planung wurde im Rahmen der Ämterbeteiligung mit der Arbeitsgruppe 5 „Stadtplanung und
Verkehr“ der KIB abgestimmt:
Der Ausbau von Bushaltestellen erfolgt nach aktuellem Standard der Stadt Münster , es werden
erstmalig eine Sitzgelegenheit und ein Witterungsschutz geschaffen.
Eine Reduktionsvariante wird nicht vorgeschlagen, da eine Verringerung der Ausbauqualität ohne
Vernachlässigung der allgemein anerkannten Regeln der Technik nicht möglich ist.
3. Ausschreibung und Bau
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V/0878/2013
Die Ausschreibung beginnt direkt nach der Bewilligung der Förderung in 2014, so dass mit einer
Realisierung der Maßnahmen im 3. und 4. Quartal 2014 zu rechnen ist. Die Verkehrsführung wä h-
rend der Bauzeit wird abgestimmt.
4. Beiträge Dritter/Zuschüsse
Für den barrierefreien Ausbau der Haltestellen wird das Tiefbauamt im Januar 2014 einen Förder-
antrag nach § 11 ÖPNV G stellen. Es werden Zuwendungen in Höhe von 80 % der Baukosten für
die Haltestelle erwartet.
5. Genehmigungen/Vereinbarungen
Für die Maßnahme sind keine Genehmigungen erforderlich.
6. Liegenschaftliche Regelungen
Für die Maßnahme sind keine liegenschaftlichen Regelungen erforderlich.
Die Anwohner und Eigentümer werden entsprechend dem Serviceversprechen des Tiefbauamtes
frühzeitig über die Maßnahme informiert.
Der Baubeschluss zur Sanierung des Schmutzwasserkanals erfolgt als Listenbeschluss im Ma ß-
nahmenprogramm 2014/2015 des Tiefbauamtes (V/0557/2013, Liste lfd. Nr. 14).
i. V.
Schultheiß
Stadtdirektor
Anlage
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Hoher Heckenweg
- Rumphorstweg
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0878/2013
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 07.11.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37