V/0226/2011
Antrag der SPD Fraktion Nr: A-R/0004/2011 vom 31.01.2011
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Anlage 2
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Anlage 2
Anlage 4
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Anlage 4 Stellungnahme der Stadtwerke Münster GmbH zur Gasexploration im Münsterland
Anlage 1
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Anlage 3
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Anlage 3 Stellungnahmen der Bezirksregie- rung Arnsberg und des Geologi- schen Dienstes NRW zum Antrag A-R/0004/2011 der SPD-Fraktion
Berichtsvorlage
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V/0226/2011 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Grünflächen und Umweltschutz Betrifft Antrag der SPD Fraktion Nr: A-R/0004/2011 vom 31.01.2011 "Gasbohrungen vor Münsters Toren - erst prüfen, dann informieren und Bürger beteiligen" Beratungsfolge 12.05.2011 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Bericht 17.05.2011 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Bericht 08.06.2011 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Bericht Zwischenbericht Anlass In den letzten Jahren wurden von der Bezirksregierung Arnsberg (Bergbehörde) sogenannte Bergbauberechtigungen zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen (Erdgas) zu gewerblichen Zwecken im Norden und Nordwesten des Landes NRW großflächig erteilt. Das Aufsuchungsfeld „Nordrhein-Westfalen Nord“, in dem auch Münster liegt, wurde an die ExxonMobil Produktion Deutschland GmbH (EMPG) vergeben. Für das vorgenannte Aufsuchungsfeld hat die EMPG einen Antrag auf Zulassung eines bergrechtlichen Betriebsplans zur Durchführung einer Erkun- dungsbohrung im Gemeindegebiet Nordwalde gestellt. Gleichartige Bohrungen sind im Bereich der Städte Borken und Drensteinfurt von dem Unternehmen geplant. Wegen möglicher Umwelt- auswirkungen gibt es erhebliche Diskussionen, insbesondere um den geplanten Einsatz der För- dertechnologie Fracing. Am 29.11.2010 ist das Thema Gasbohrungen durch eine öffentliche Ratsanfrage (s. Anlage 1 ) von der Fraktion DIE LINKE in den Rat eingebracht worden. Die Antwort zur Ratsanfrage aus November 2010 wurde von der Bergbehörde der Bezirksregierung Arnsberg erteilt und ist allen Ratsmitgliedern und Fraktionen ebenso wie der örtlichen Presse zur Verfügung gestellt worden (s. Anlage 1). In den zurückliegenden Monaten hat sich eine intensive Diskussion um die Förde- rung unkonventionellen Erdgases entwickelt, in der bislang eine zufriedenstellende Beantwortung sicherheitsrelevanter Fragestellungen offen geblieben ist. Viele dieser Fragen sind mit Antrag der SPD-Fraktion vom 31.01.2011 (s. Anlage 2) aufgegriffen. Ähnlich lautende Anträge der SPD sind in der Bezirksvertretung Hiltrup (A-H/0002/2011) und in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehr und Wirtschaft jeweils am 20.01.2011 eingebracht worden. Vorlagen-Nr.: V/0226/2011 Auskunft erteilt: Herr Muddemann Ruf: 492 67 79 E-Mail: Muddemann@stadt-muenster.de Datum: 21.04.2011 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0226/2011 Stand der Bearbeitung des aktuellen Antrags Für die Bewertung des Themas wurde eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern des Gesundheitsamtes, des Presseamtes und des Amtes für Grünflächen und Um- weltschutz, unter Beteiligung von Mitarbeitern der Stadtwerke Münster GmbH, eingesetzt um das Thema sachbezogen aufzuarbeiten. Die ebenfalls beteiligte Bezirksregierung Arnsberg und der Geologische Dienst NRW haben zu dem Antrag der SPD Stellung genommen (s. Anlage 3). Die Bezirksregierung Arnsberg weist allgemein auf die Verursacherhaftung der § 114 und 115 des Bundesberggesetzes hin sowie auf die notwendige wasserrechtliche Erlaubnis, wenn Frac-Fluid eingesetzt würde. Die wasserrechtliche Erlaubnis wäre von der Bezirksregierung Arnsberg nur im Einvernehmen mit der örtlich zuständigen Unteren Wasserbehörde zu erteilen. Der Geologische Dienst sieht eine grundsätzlich günstige geologische Situation des Münsterlandes mit seinen geologischen Barrieren und insbesondere dem mehrere Hundert Meter mächtigen Emscher- Mergel (Gesteinsart). Im Falle eines Antrages auf Durchführung eines Frac-Versuches würde gerade die Frage der geologischen Barrieren für die dann benannte konkrete Lokalität durch den Geologischen Dienst NRW in besonderem Maße geprüft werden, so der Geologische Dienst NRW in seinem Schreiben. Auch die Frage nach der chemischen Zusammensetzung des Frac- Fluid ist zurzeit nicht konkret zu beantworten, da bisher ausschließlich eine Probebohrung ohne Einsatz von Frac-Fluid von dem Unternehmen ExxonMobil Produktion Deutschland GmbH bean- tragt wurde. Zusammenfassend ist festzustellen, dass die bisher zur Verfügung stehenden Informationen zu den hydrogeologischen und chemisch-toxikologischen Themen keine ausreichenden Antworten auf die im Antrag gestellten Fragen zu lassen. Di e Stadtwerke Münster GmbH hat bereits im Ja- nuar 2011 ihre kritische Haltung zur Unkonventionellen Gasförderung bzw. zum Fracing im Um- land von Münster in einem Brief an die Bezirksregierungen Arnsberg und Münster (s. Anlage 4) zum Ausdruck gebracht. Aktivitäten auf Landesebene Motiviert durch die zunehmende öffentliche Diskussion des Themas in NRW wurden auf Landes- ebene zahlreiche Aktivitäten u.a. auch zur Klärung der umweltrelevanten Aspekte angestoßen. So ist beabsichtigt, eine Änderung des 40 Jahre alten Bergrechts über eine Bundesratsinitiative auf den Weg zu bringen. Für das Gewinnen von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten sol- len neben der Fördermenge weitere Tatbestände formuliert werden, die zu einer UVP-Pflicht mit Öffentlichkeitsbeteiligung führen. Die Landesregierung hat durch das Wirtschaftsministerium und das Umweltministerium ihre Haltung gegenüber der Förderung von unkonventionellem Gas im Landtag u.a. durch einen Bericht an den Ausschuss für Wirtschaft, Mittelstand und Energie „Gas- vorkommen in Nordrhein-Westfalen“ (Vorlage 15/255 Landtag NRW vom 23.12.2010, 15. Legis- laturperiode) sowie den Bericht der Landesregierung zum Thema: „Chancen und Risiken bei Probebohrungen und Gewinnung von unkonventionellem Erdgas unter besonderer Berücksichti- gung von Wasser-, Natur-, Boden- und Klimaschutz“ (Vorlage 15/360, Landtag NRW vom 11.02.2011, 15. Wahlperiode) zum Ausdruck gebracht. Die Landesregierung vertritt danach eine differenzierte Position, die den Belangen einer sicheren Energieversorgung aus Energieträgern mit einer möglichst geringen CO 2-Emission gerecht wird und den berechtigten Interessen der Menschen und der Umwelt Rechnung trägt. „Deshalb muss neben vielen anderen Aspekten, …insbesondere gewährleistet sein, dass bei den technischen Prozessen keine nachteiligen Aus- wirkungen auf die Gewässerbeschaffenheit zu besorgen sind und die Nutzungen der Gewässer nicht nachteilig beeinträchtigt werden“ (Vorlage 15/360, Landtag NRW 15. Wahlperiode). Zurzeit werden von der Landesregierung die inhaltlichen Fragen an ein Gutachten zur Gesamtbe- trachtung der Förderung des unkonventionellen Erdgases in NRW vorbereitet. Bis zur Vorlage der Studie Ende 2011 wird es nach Aussagen der zuständigen Ministerien keine Förderung und damit auch keine Frac-Maßnahmen zur Förderung von unkonventionellem Erdgas in Nordrhein- Westfalen geben. 3 V/0226/2011 Die Bezirksregierung Arnsberg führte im März ein Expertenfachgespräch durch, in dessen Mittel- punkt die Bohr- und Fracingtechnik stand. Die Frage, ob eine Gewinnung von Erdgas aus unkon- ventionellen Lagerstätten in Nordrhein-Westfalen technisch möglich, wirtschaftlich sinnvoll und ungefährlich wäre, beantworteten die Fachleute differenziert, weder mit einem klaren Ja noch einem Nein. Umso deutlicher das Schlusswort v on Regierungspräsident Dr. Gerd Bollermann, der zu der Veranstaltung eingeladen hatte: „Wir benötigen eine Klärung und einen wissenschaft- lichen Diskurs, um die Standards festzulegen.“ Das Unternehmen ExxonMobil Produktion Deutschland GmbH hat Anfang April einen eigenen öffentlichen Informations- und Dialogprozess gestartet. Der Prozess zielt im Ergebnis auf die Be- reitstellung von transparenten Kriterien für eine als sicher und umweltgerecht zu bezeichnende Anwendung der Technologie in den ExxonMobil-Projektgebieten ab und soll bis Ende des Jahres 2011 abgeschlossen sein. Die Stadtverwaltung Münster sowie die Stadtwerke Münster GmbH beteiligen sich an dem Informations- und Dialogprozess. Weiteres Vorgehen Vor dem Hintergrund des von der Landesregierung zu vergebenden Gutachtens zur unkonventi- onellen Gasförderung in NRW (s.o.) erwartet die Verwaltung für die in den Anträgen genannten Fragestellungen elementare Hinweise. Die Verwaltung wird daher: 1. Auf der Homepage des Amtes für Grünflächen und Umweltschutz Informationen zur unkonventionellen Gasförderung im Münsterland einstellen und über die örtli- che Presse auf die Informationsmöglichkeit hinweisen. 2. Nach Vorlage des durch die Landesregierung beauftragten Gutachtens zur unkon- ventionellen Gasförderung im Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen berich- ten und den Antrag der SPD-Fraktion abschließend beantworten. I.V. gez. Thomas Paal Stadtrat Anlagen: Anlage 1 Öffentliche Ratsanfrage der Fraktion DIE LINKE und Antwort der Bezirksregierung Arnsberg Anlage 2 Antrag der SPD Fraktion Nr: A-R/0004/2011 Anlage 3 Stellungnahmen der Bezirksregierung Arnsberg und des Geologischen Dienstes NRW zum Antrag A-R/0004/2011 der SPD-Fraktion Anlage 4 Stellungnahme der Stadtwerke Münster GmbH zur Gasexploration im Münsterland
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0226/2011
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 06.04.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37