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V/0226/2011

Antrag der SPD Fraktion Nr: A-R/0004/2011 vom 31.01.2011

Vorlagen 06.04.2011

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung, Sitzung am 06.07.2011, TOP 11

Anlage 2

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Anlage 1

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Berichtsvorlage

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Anlage 2

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Anlage 2

Anlage 4

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Anlage 4 
Stellungnahme der Stadtwerke 
Münster GmbH zur Gasexploration 
im Münsterland

Anlage 1

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Anlage 3

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Anlage 3 
Stellungnahmen der Bezirksregie- 
rung Arnsberg und des Geologi- 
schen Dienstes NRW zum Antrag 
A-R/0004/2011 der SPD-Fraktion

Berichtsvorlage

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V/0226/2011 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Grünflächen und Umweltschutz 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Antrag der SPD Fraktion Nr: A-R/0004/2011 vom 31.01.2011 
"Gasbohrungen vor Münsters Toren - erst prüfen, dann informieren und Bürger beteiligen" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
12.05.2011 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Bericht
17.05.2011 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Bericht
08.06.2011 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Bericht 
 
 
Zwischenbericht 
 
Anlass 
In den letzten Jahren wurden von der Bezirksregierung Arnsberg (Bergbehörde) sogenannte 
Bergbauberechtigungen zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen (Erdgas) zu gewerblichen 
Zwecken im Norden und Nordwesten des Landes NRW großflächig erteilt. Das Aufsuchungsfeld 
„Nordrhein-Westfalen Nord“, in dem auch Münster liegt, wurde an die ExxonMobil Produktion 
Deutschland GmbH (EMPG) vergeben. Für das vorgenannte Aufsuchungsfeld hat die EMPG 
einen Antrag auf Zulassung eines bergrechtlichen Betriebsplans zur Durchführung einer Erkun-
dungsbohrung im Gemeindegebiet Nordwalde gestellt. Gleichartige Bohrungen sind im Bereich 
der Städte Borken und Drensteinfurt von dem Unternehmen geplant. Wegen möglicher Umwelt-
auswirkungen gibt es erhebliche Diskussionen, insbesondere um den geplanten Einsatz der För-
dertechnologie Fracing. 
 
Am 29.11.2010 ist das Thema Gasbohrungen durch eine öffentliche Ratsanfrage (s.  Anlage 1 ) 
von der Fraktion DIE LINKE in den Rat eingebracht worden. Die Antwort zur Ratsanfrage aus 
November 2010 wurde von der Bergbehörde der Bezirksregierung Arnsberg erteilt und ist allen 
Ratsmitgliedern und Fraktionen ebenso wie der örtlichen Presse zur Verfügung gestellt worden 
(s. Anlage 1). In den zurückliegenden Monaten hat sich eine intensive Diskussion um die Förde-
rung unkonventionellen Erdgases entwickelt, in der bislang eine zufriedenstellende Beantwortung 
sicherheitsrelevanter Fragestellungen offen geblieben ist. Viele dieser Fragen sind mit Antrag der 
SPD-Fraktion vom 31.01.2011 (s. Anlage 2) aufgegriffen. Ähnlich lautende Anträge der SPD sind 
in der Bezirksvertretung Hiltrup (A-H/0002/2011) und in den Ausschuss für Stadtentwicklung, 
Stadtplanung, Verkehr und Wirtschaft jeweils am 20.01.2011 eingebracht worden. 
Vorlagen-Nr.: 
V/0226/2011 
Auskunft erteilt: 
Herr Muddemann 
Ruf: 
492 67 79 
E-Mail: 
Muddemann@stadt-muenster.de 
Datum: 
21.04.2011 
Öffentliche Berichtsvorlage

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V/0226/2011 
 
Stand der Bearbeitung des aktuellen Antrags 
Für die Bewertung des Themas wurde eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe, bestehend aus 
Vertretern des Gesundheitsamtes, des Presseamtes und des Amtes für Grünflächen und Um-
weltschutz, unter Beteiligung von Mitarbeitern der Stadtwerke Münster GmbH, eingesetzt um das 
Thema sachbezogen aufzuarbeiten. Die ebenfalls beteiligte Bezirksregierung Arnsberg und der 
Geologische Dienst NRW haben zu dem Antrag der SPD Stellung genommen (s. Anlage 3). Die 
Bezirksregierung Arnsberg weist allgemein auf die Verursacherhaftung der § 114 und 115 des 
Bundesberggesetzes hin sowie auf die notwendige wasserrechtliche Erlaubnis, wenn Frac-Fluid 
eingesetzt würde. Die wasserrechtliche Erlaubnis wäre von der Bezirksregierung Arnsberg nur im 
Einvernehmen mit der örtlich zuständigen Unteren Wasserbehörde zu erteilen. Der Geologische 
Dienst sieht eine grundsätzlich günstige geologische Situation des Münsterlandes mit seinen 
geologischen Barrieren und insbesondere dem mehrere Hundert Meter mächtigen Emscher-
Mergel (Gesteinsart). Im Falle eines Antrages auf Durchführung eines Frac-Versuches würde 
gerade die Frage der geologischen Barrieren für die dann benannte konkrete Lokalität durch den 
Geologischen Dienst NRW in besonderem Maße geprüft werden, so der Geologische Dienst 
NRW in seinem Schreiben. Auch die Frage nach der chemischen Zusammensetzung des Frac-
Fluid ist zurzeit nicht konkret zu beantworten, da bisher ausschließlich eine Probebohrung ohne 
Einsatz von Frac-Fluid von dem Unternehmen ExxonMobil Produktion Deutschland GmbH bean-
tragt wurde.  
Zusammenfassend ist festzustellen, dass die bisher zur Verfügung stehenden Informationen zu 
den hydrogeologischen und chemisch-toxikologischen Themen keine ausreichenden Antworten 
auf die im Antrag gestellten Fragen zu lassen. Di e Stadtwerke Münster GmbH hat bereits im Ja-
nuar 2011 ihre kritische Haltung zur Unkonventionellen Gasförderung bzw. zum Fracing im Um-
land von Münster in einem Brief an die Bezirksregierungen Arnsberg und Münster (s.  Anlage 4) 
zum Ausdruck gebracht. 
Aktivitäten auf Landesebene 
Motiviert durch die zunehmende öffentliche Diskussion des Themas in NRW wurden auf Landes-
ebene zahlreiche Aktivitäten u.a. auch zur Klärung der umweltrelevanten Aspekte angestoßen. 
So ist beabsichtigt, eine Änderung des 40 Jahre alten Bergrechts über eine Bundesratsinitiative 
auf den Weg zu bringen. Für das Gewinnen von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten sol-
len neben der Fördermenge weitere Tatbestände formuliert werden, die zu einer UVP-Pflicht mit 
Öffentlichkeitsbeteiligung führen. Die Landesregierung hat durch das Wirtschaftsministerium und 
das Umweltministerium ihre Haltung gegenüber der Förderung von unkonventionellem Gas im 
Landtag u.a. durch einen Bericht an den Ausschuss für Wirtschaft, Mittelstand und Energie „Gas-
vorkommen in Nordrhein-Westfalen“ (Vorlage 15/255 Landtag NRW vom 23.12.2010, 15. Legis-
laturperiode) sowie den Bericht der Landesregierung zum Thema: „Chancen und Risiken bei 
Probebohrungen und Gewinnung von unkonventionellem Erdgas unter besonderer Berücksichti-
gung von Wasser-, Natur-, Boden- und Klimaschutz“ (Vorlage 15/360, Landtag NRW vom 
11.02.2011, 15. Wahlperiode) zum Ausdruck gebracht. Die Landesregierung vertritt danach eine 
differenzierte Position, die den Belangen einer sicheren Energieversorgung aus Energieträgern 
mit einer möglichst geringen CO
2-Emission gerecht wird und den berechtigten Interessen der 
Menschen und der Umwelt Rechnung trägt. „Deshalb muss neben vielen anderen Aspekten, 
…insbesondere gewährleistet sein, dass bei den technischen Prozessen keine nachteiligen Aus-
wirkungen auf die Gewässerbeschaffenheit zu besorgen sind und die Nutzungen der Gewässer 
nicht nachteilig beeinträchtigt werden“ (Vorlage 15/360, Landtag NRW 15. Wahlperiode).   
 
Zurzeit werden von der Landesregierung die inhaltlichen Fragen an ein Gutachten zur Gesamtbe-
trachtung der Förderung des unkonventionellen Erdgases in NRW vorbereitet. Bis zur Vorlage 
der Studie Ende 2011 wird es nach Aussagen der zuständigen Ministerien keine Förderung und 
damit auch keine Frac-Maßnahmen zur Förderung von unkonventionellem Erdgas in Nordrhein-
Westfalen geben.

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V/0226/2011 
 
Die Bezirksregierung Arnsberg führte im März ein Expertenfachgespräch durch, in dessen Mittel-
punkt die Bohr- und Fracingtechnik stand. Die Frage, ob eine Gewinnung von Erdgas aus unkon-
ventionellen Lagerstätten in Nordrhein-Westfalen technisch möglich, wirtschaftlich sinnvoll und 
ungefährlich wäre, beantworteten die Fachleute differenziert, weder mit einem klaren Ja noch 
einem Nein. Umso deutlicher das Schlusswort v on Regierungspräsident Dr. Gerd Bollermann, 
der zu der Veranstaltung eingeladen hatte: „Wir benötigen eine Klärung und einen wissenschaft-
lichen Diskurs, um die Standards festzulegen.“  
 
Das Unternehmen ExxonMobil Produktion Deutschland GmbH hat Anfang April einen eigenen 
öffentlichen Informations- und Dialogprozess gestartet. Der Prozess zielt im Ergebnis auf die Be-
reitstellung von transparenten Kriterien für eine als sicher und umweltgerecht zu bezeichnende 
Anwendung der Technologie in den ExxonMobil-Projektgebieten ab und soll bis Ende des Jahres 
2011 abgeschlossen sein. Die Stadtverwaltung Münster sowie die Stadtwerke Münster GmbH 
beteiligen sich an dem Informations- und Dialogprozess. 
Weiteres Vorgehen 
Vor dem Hintergrund des von der Landesregierung zu vergebenden Gutachtens zur unkonventi-
onellen Gasförderung in NRW (s.o.) erwartet die Verwaltung für die in den Anträgen genannten 
Fragestellungen elementare Hinweise.   
 
Die Verwaltung wird daher: 
 
1. Auf der Homepage des Amtes für Grünflächen und Umweltschutz Informationen 
zur unkonventionellen Gasförderung im Münsterland einstellen und über die örtli-
che Presse auf die Informationsmöglichkeit hinweisen. 
 
2. Nach Vorlage des durch die Landesregierung beauftragten Gutachtens zur unkon-
ventionellen Gasförderung im Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen berich-
ten und den Antrag der SPD-Fraktion abschließend beantworten. 
 
I.V. 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtrat  
 
 
 
 
 
 
 
 
Anlagen: 
Anlage 1 Öffentliche Ratsanfrage der Fraktion DIE LINKE und Antwort der Bezirksregierung 
Arnsberg 
Anlage 2  Antrag der SPD Fraktion Nr: A-R/0004/2011 
 
Anlage 3  Stellungnahmen der Bezirksregierung Arnsberg und des Geologischen 
  Dienstes NRW zum Antrag A-R/0004/2011 der SPD-Fraktion 
 
Anlage 4  Stellungnahme der Stadtwerke Münster GmbH zur Gasexploration im Münsterland

Beratungsverlauf (3)

12.05.2011 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 4.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
17.05.2011 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 4.11 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
06.07.2011 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung
TOP 11 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0226/2011
Typ
Vorlagen
Datum
06.04.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37