Mandari Insight

1433/2019

Beantwortung mehrerer Anfragen aus der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren vom 14.03.2019 (Vorlagen-Nr. 0278/2019

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 17.06.2019

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 24.06.2019, TOP 12.6

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

9272 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/50/503 
 
Vorlagen-Nummer  17.06.2019 
 1433/2019 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Soziales und Senioren 24.06.2019 
 
Beantwortung mehrer Anfragen des Ausschusses für Soziales und Senioren aus der Sitzung 
vom 14.03.2019  zum Evaluationsbericht Haushaltsnahe Dienste (Vorlagen-Nr. 0278/2019) 
In der Diskussion zu dem Evaluationsbericht über die Haushaltsnahen Dienste, Vorlagen-Nr. 
0278/219 in der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren vom 14.03.2019 wurden 
Nachfragen gestellt, die die Verwaltung wie folgt beantwortet: 
 
Fragen des SE Herr Dr. Dr. Mück: 
 
Warum wurden 2017 nur 18 Menschen durch das Programm „Haushaltsnahe Dienste“ in 
Arbeit gebracht und warum wurde der größte Anteil der Mitarbeitenden nur bis zu einem 
halben Jahr beschäftigt? Wurden die Kündigungen durch die Beschäftigten selbst vorge-
nommen? 
 
Mit dem Programm „Haushaltsnahe Dienste“ werden langzeitarbeitslose Menschen nach Tarif-
lohn sozialversicherungspflichtig bei Trägern der freien Wohlfahrtspflege und den Sozial-
Betrieben-Köln gGmbH (SBK) beschäftigt. Aufgrund der meist multiplen Vermittlungshemmnisse 
dieser Personengruppe ist neben der fachlichen Qualifikation eine umfangreiche persönliche Be-
gleitung der Menschen erforderlich, um eine konstante verlässliche Arbeitsleistung zu erhalten. 
Aufgrund der langen Arbeitslosigkeit fühlten sich einige Mitarbeitende überfordert oder/und hatten 
gesundheitliche Probleme, so dass die Arbeitsverhältnisse bereits in der Anfangsphase beendet 
wurden. Anhand der Ergebnisse der Evaluation „Haushaltsnahe Dienste“ findet derzeit eine 
Überarbeitung und Weiterentwicklung des Programms mit den Trägern der freien Wohlfahrtspfle-
ge und den SBK statt, die u.a. dieses Thema aufgreift und perspektivisch zu einer Steigerung der 
genannten Zahlen führen soll. Auch die Anzahl der „Abbrüche“ (Kündigungen) werden hier auf-
zugreifen sein. Nach Auskunft der Beschäftigungsträger erfolgten Kündigungen in gleichen Antei-
len von Arbeitgebern, Beschäftigten und im gegenseitigen Einvernehmen. 
 
Frage Frau RM Hoyer 
Wie hoch ist der Zuzahlungssatz für die Leistung „haushaltsnahe Dienste“? 
und 
Frage Frau RM Gärtner 
Kann das Programm auf Selbstzahler ausgedehnt werden? 
 
Gemäß Ratsbeschluss vom 26.09.2012, Vorlagen-Nr. 3465/2012, wurde eine Beschäftigungsför-
derung mit dem Tätigkeitsbereich Hauswirtschaftliche Hilfen für einkommensschwache Men-
schen, denen aufgrund ihres Alters, einer Krankheit oder/und einer Behinderung die selbststän-
dige Haushaltsführung im erforderlichen Umfang ohne Unterstützung nicht möglich ist, beschlos-
sen. 
Schwerpunkt der Maßnahme ist die Unterstützung von Menschen, die (noch) keine Ansprüche 
nach dem SGB XI haben, sowie von Menschen, die mit ihren Einkünften knapp über der Grenze

2 
 
liegen, die eine SGB XII – Unterstützung ermöglicht. Dieser Personenkreis hat große Schwierig-
keiten, bezahlbare hauswirtschaftliche Unterstützung auf dem freien Markt zu finden.  
In der Projektbeschreibung, Anlage zum Ratsbeschluss vom 26.09.2012, Vorlagen-Nr. 
3465/2012, wurde festgesetzt, dass Menschen, die mit ihrem Einkommen über der Einkommens-
grenze nach dem SGB XII liegen (= 2-facher Regelsatz zuzüglich Unterkunftskosten  - maximal 
3-facher Regelsatz) hauswirtschaftliche Hilfen unter Zahlung eines zumutbaren Eigenanteils von 
12,- € pro Stunde erhalten. Mit Ratsbeschluss vom 16.12.2014, Vorlagen-Nr. 3009/2014 wurde 
die Senkung des zumutbaren Eigenanteils auf 9,- € pro Stunde beschlossen.  
Bei dem beschriebenen Personenkreis handelt es sich um Selbstzahler*innen dieses Eigenan-
teils. Eine Aufhebung der oben beschriebenen Zugangsvoraussetzungen zu dem Angebot 
„haushaltsnahe Dienste“ entspricht aus Sicht der Verwaltung nicht der Intention des Programms 
und würde zudem die Wettbewerbsbedingungen des freien Marktes unterlaufen. 
 
Frage SE Frau Reisinger 
Wie erklärt sich die Diskrepanz zwischen der Anzahl der in 2018 geleisteten durchschnitt-
lichen Stunden pro Monat in Höhe von 214,36 und der Anzahl der im gleichen Jahr be-
schäftigten 13 Menschen? 
 
Bei der im Bericht benannten Anzahl der geleisteten Stunden handelt es sich ausschließlich um 
die Stunden, welche tatsächlich vor Ort im Haushalt eines Seniors bzw. einer Seniorin gearbeitet 
wurden.  
Wie bereits zuvor beschrieben, weisen die in diesem Programm eingestellten Langzeitarbeitslo-
sen in der Regel vielfältige Vermittlungshemmnisse auf, die eine intensive Betreuung und Anlei-
tung durch die Beschäftigungsträger erforderlich macht. Ein hoher Anteil der monatlichen Ar-
beitszeit entfällt daher auf die Anleitung, Qualifikation und Betreuung der eingesetzten Mitarbei-
tenden. Die tatsächlichen Arbeitsstunden entsprechen somit nicht den Arbeitsstunden, die im 
Rahmen der haushaltsnahen Dienste vor Ort tatsächlich erbracht werden. Absicht des Pro-
gramms und der dahinter liegenden Konzeption war und ist, die langzeitarbeitslosen Menschen 
mittels der Phase der Anleitung und intensiven Begleitung wieder „fit“ für eine reguläre Beschäfti-
gung auf dem Arbeitsmarkt zu machen und im Anschluss möglichst ein dauerhaftes Arbeitsver-
hältnis zu erreichen. 
 
Frage Frau RM Heuser 
Gibt es ein Konzept, dass zu den „Haushaltsnahen Diensten“ beschlossen wurde? 
 
In den jeweiligen Anlagen zu den Ratsbeschlüssen vom 26.09.2012, Vorlagen-Nr. 3465/2012 
und Ratsbeschluss vom 16.12.2014, Vorlagen-Nr. 3009/2014  findet sich das Konzept bzw. die 
Weiterentwicklung des Projekts „Haushaltsnahe Dienste“. 
 
Fragen Frau RM Heuser 
Wie sind die fiskalischen Effekte?  
 
Positive fiskalische Effekte können aus Sicht der Verwaltung angenommen, jedoch nicht belast-
bar ermittelt oder gar nachgewiesen werden. Es ist nach aller vorhandenen Erfahrung davon 
auszugehen, dass die Inanspruchnahme der haushaltsnahen Dienste dazu beiträgt, mehr Men-
schen länger ein Verweilen im gewohnten häuslichen Bereich zu ermöglichen und die Notwen-
digkeit einer dauerhaften stationären Versorgung zu verzögern oder zu verhindern. Dies ist un-
abhängig von der fiskalischen Betrachtungsweise aus Sicht der Verwaltung immer ein Gewinn. 
Bei der Weiterentwicklung der Maßnahme werden quantitative und qualitative Ziele und Kenn-
zahlen gesetzt werden, die zukünftig eine fundierte Evaluation ermöglichen. 
 
Wie kommt es zustande, dass insbesondere in Stadtteilen, in welchen die SBK Einrichtun-
gen hat, die Nachfrage sehr groß ist? 
 
Auch diese Erkenntnis aus der Evaluation findet bei der aktuellen Überarbeitung und Weiterent-
wicklung des Programms mit den Trägern der freien Wohlfahrtspflege und den SBK Berücksich-
tigung.

3 
 
Gibt es Überlegungen sich in die Ausbildungsbereiche zu begeben, um die Kräfte, welche 
über dieses Programm beschäftigt wurden, langfristig in der Pflege zu halten? 
Für die im Rahmen der „Haushaltsnahen Dienste“ beschäftigten Menschen, die aufgrund multip-
ler persönlicher Vermittlungshemmnisse nicht unmittelbar in ein reguläres sozialversicherungs-
pflichtiges Arbeitsverhältnis integriert werden können, erfolgt die Beschäftigung ausschließlich im 
Rahmen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung bei den jeweiligen Trägern/SBK. 
Dieser Personenkreis erhält im Rahmen seiner Beschäftigung im Programm „haushaltsnahe 
Dienste“ eine fachbezogene theoretische und fachpraktische berufliche Qualifizierung sowie eine 
individuelle Unterstützungsleistung z. B. im Hinblick auf die Stabilisierung und die Förderung so-
zialer Kompetenzen.  
Ziel ist es, die Beschäftigten in ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis zu überführen. Dabei können 
und sollen sie mit Blick auf den akuten Fachkräftemangel keine examinierten Pflegekräfte erset-
zen, aber selbstverständlich im Bereich der Pflege bzw. der hauswirtschaftlichen Versorgung ei-
ne Unterstützung und Entlastung bieten.  
Nach Auskunft der Träger konnte dieser Übergang bei einigen Mitarbeitenden erreicht werden. 
 
Frage Frau RM Hoyer 
Ist es beabsichtigt den Stundensatz von 9 Euro weiter abzusenken? 
Und wie werden die Selbstzahler im Konzept berücksichtigt? Werden hier 30 Euro je Stun-
de veranschlagt? 
 
Der Eigenanteil in Höhe von 9,00 €/Stunde liegt weit unter dem Preis des freien Marktes für 
hauswirtschaftliche Hilfen. Aus Sicht der Verwaltung ist dieser zumutbar und soll weiterhin beste-
hen bleiben.  
Würden die Hilfen durch einen Pflegedienst sichergestellt, müsste über das Leistungskomplex-
System abgerechnet werden. Zum Beispiel für den Leistungskomplex LK 13, Reinigung der 
Wohnung, fallen je nach Punktwert des Pflegedienstes Kosten zwischen 25 € bis 35 € an. 
Das Projekt ist für Menschen mit geringem Einkommen (=Selbstzahler) konzipiert. Eine Auswei-
tung der haushaltsnahen Dienstleistungen für Menschen, die über der festgelegten Einkom-
mensgrenze liegen (siehe Antwort auf Frage von Frau RM Hoyer und Frau RM Gärtner) soll nicht 
erfolgen. Ziel des Projektes ist es, die Versorgungslücke zu schließen zwischen anspruchsbe-
rechtigten Senioren*innen nach dem SGB XI/SGB XII und den Senioren*innen, die über ein aus-
reichendes Einkommen verfügen, um sich die auf dem freien Markt angebotenen hauswirtschaft-
lichen Hilfen leisten zu können. 
 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (1)

24.06.2019 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 12.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Markt

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
1433/2019
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
17.06.2019
Erstellt
18.04.2019 09:07