1433/2019
Beantwortung mehrerer Anfragen aus der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren vom 14.03.2019 (Vorlagen-Nr. 0278/2019
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/50/503 Vorlagen-Nummer 17.06.2019 1433/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Soziales und Senioren 24.06.2019 Beantwortung mehrer Anfragen des Ausschusses für Soziales und Senioren aus der Sitzung vom 14.03.2019 zum Evaluationsbericht Haushaltsnahe Dienste (Vorlagen-Nr. 0278/2019) In der Diskussion zu dem Evaluationsbericht über die Haushaltsnahen Dienste, Vorlagen-Nr. 0278/219 in der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren vom 14.03.2019 wurden Nachfragen gestellt, die die Verwaltung wie folgt beantwortet: Fragen des SE Herr Dr. Dr. Mück: Warum wurden 2017 nur 18 Menschen durch das Programm „Haushaltsnahe Dienste“ in Arbeit gebracht und warum wurde der größte Anteil der Mitarbeitenden nur bis zu einem halben Jahr beschäftigt? Wurden die Kündigungen durch die Beschäftigten selbst vorge- nommen? Mit dem Programm „Haushaltsnahe Dienste“ werden langzeitarbeitslose Menschen nach Tarif- lohn sozialversicherungspflichtig bei Trägern der freien Wohlfahrtspflege und den Sozial- Betrieben-Köln gGmbH (SBK) beschäftigt. Aufgrund der meist multiplen Vermittlungshemmnisse dieser Personengruppe ist neben der fachlichen Qualifikation eine umfangreiche persönliche Be- gleitung der Menschen erforderlich, um eine konstante verlässliche Arbeitsleistung zu erhalten. Aufgrund der langen Arbeitslosigkeit fühlten sich einige Mitarbeitende überfordert oder/und hatten gesundheitliche Probleme, so dass die Arbeitsverhältnisse bereits in der Anfangsphase beendet wurden. Anhand der Ergebnisse der Evaluation „Haushaltsnahe Dienste“ findet derzeit eine Überarbeitung und Weiterentwicklung des Programms mit den Trägern der freien Wohlfahrtspfle- ge und den SBK statt, die u.a. dieses Thema aufgreift und perspektivisch zu einer Steigerung der genannten Zahlen führen soll. Auch die Anzahl der „Abbrüche“ (Kündigungen) werden hier auf- zugreifen sein. Nach Auskunft der Beschäftigungsträger erfolgten Kündigungen in gleichen Antei- len von Arbeitgebern, Beschäftigten und im gegenseitigen Einvernehmen. Frage Frau RM Hoyer Wie hoch ist der Zuzahlungssatz für die Leistung „haushaltsnahe Dienste“? und Frage Frau RM Gärtner Kann das Programm auf Selbstzahler ausgedehnt werden? Gemäß Ratsbeschluss vom 26.09.2012, Vorlagen-Nr. 3465/2012, wurde eine Beschäftigungsför- derung mit dem Tätigkeitsbereich Hauswirtschaftliche Hilfen für einkommensschwache Men- schen, denen aufgrund ihres Alters, einer Krankheit oder/und einer Behinderung die selbststän- dige Haushaltsführung im erforderlichen Umfang ohne Unterstützung nicht möglich ist, beschlos- sen. Schwerpunkt der Maßnahme ist die Unterstützung von Menschen, die (noch) keine Ansprüche nach dem SGB XI haben, sowie von Menschen, die mit ihren Einkünften knapp über der Grenze 2 liegen, die eine SGB XII – Unterstützung ermöglicht. Dieser Personenkreis hat große Schwierig- keiten, bezahlbare hauswirtschaftliche Unterstützung auf dem freien Markt zu finden. In der Projektbeschreibung, Anlage zum Ratsbeschluss vom 26.09.2012, Vorlagen-Nr. 3465/2012, wurde festgesetzt, dass Menschen, die mit ihrem Einkommen über der Einkommens- grenze nach dem SGB XII liegen (= 2-facher Regelsatz zuzüglich Unterkunftskosten - maximal 3-facher Regelsatz) hauswirtschaftliche Hilfen unter Zahlung eines zumutbaren Eigenanteils von 12,- € pro Stunde erhalten. Mit Ratsbeschluss vom 16.12.2014, Vorlagen-Nr. 3009/2014 wurde die Senkung des zumutbaren Eigenanteils auf 9,- € pro Stunde beschlossen. Bei dem beschriebenen Personenkreis handelt es sich um Selbstzahler*innen dieses Eigenan- teils. Eine Aufhebung der oben beschriebenen Zugangsvoraussetzungen zu dem Angebot „haushaltsnahe Dienste“ entspricht aus Sicht der Verwaltung nicht der Intention des Programms und würde zudem die Wettbewerbsbedingungen des freien Marktes unterlaufen. Frage SE Frau Reisinger Wie erklärt sich die Diskrepanz zwischen der Anzahl der in 2018 geleisteten durchschnitt- lichen Stunden pro Monat in Höhe von 214,36 und der Anzahl der im gleichen Jahr be- schäftigten 13 Menschen? Bei der im Bericht benannten Anzahl der geleisteten Stunden handelt es sich ausschließlich um die Stunden, welche tatsächlich vor Ort im Haushalt eines Seniors bzw. einer Seniorin gearbeitet wurden. Wie bereits zuvor beschrieben, weisen die in diesem Programm eingestellten Langzeitarbeitslo- sen in der Regel vielfältige Vermittlungshemmnisse auf, die eine intensive Betreuung und Anlei- tung durch die Beschäftigungsträger erforderlich macht. Ein hoher Anteil der monatlichen Ar- beitszeit entfällt daher auf die Anleitung, Qualifikation und Betreuung der eingesetzten Mitarbei- tenden. Die tatsächlichen Arbeitsstunden entsprechen somit nicht den Arbeitsstunden, die im Rahmen der haushaltsnahen Dienste vor Ort tatsächlich erbracht werden. Absicht des Pro- gramms und der dahinter liegenden Konzeption war und ist, die langzeitarbeitslosen Menschen mittels der Phase der Anleitung und intensiven Begleitung wieder „fit“ für eine reguläre Beschäfti- gung auf dem Arbeitsmarkt zu machen und im Anschluss möglichst ein dauerhaftes Arbeitsver- hältnis zu erreichen. Frage Frau RM Heuser Gibt es ein Konzept, dass zu den „Haushaltsnahen Diensten“ beschlossen wurde? In den jeweiligen Anlagen zu den Ratsbeschlüssen vom 26.09.2012, Vorlagen-Nr. 3465/2012 und Ratsbeschluss vom 16.12.2014, Vorlagen-Nr. 3009/2014 findet sich das Konzept bzw. die Weiterentwicklung des Projekts „Haushaltsnahe Dienste“. Fragen Frau RM Heuser Wie sind die fiskalischen Effekte? Positive fiskalische Effekte können aus Sicht der Verwaltung angenommen, jedoch nicht belast- bar ermittelt oder gar nachgewiesen werden. Es ist nach aller vorhandenen Erfahrung davon auszugehen, dass die Inanspruchnahme der haushaltsnahen Dienste dazu beiträgt, mehr Men- schen länger ein Verweilen im gewohnten häuslichen Bereich zu ermöglichen und die Notwen- digkeit einer dauerhaften stationären Versorgung zu verzögern oder zu verhindern. Dies ist un- abhängig von der fiskalischen Betrachtungsweise aus Sicht der Verwaltung immer ein Gewinn. Bei der Weiterentwicklung der Maßnahme werden quantitative und qualitative Ziele und Kenn- zahlen gesetzt werden, die zukünftig eine fundierte Evaluation ermöglichen. Wie kommt es zustande, dass insbesondere in Stadtteilen, in welchen die SBK Einrichtun- gen hat, die Nachfrage sehr groß ist? Auch diese Erkenntnis aus der Evaluation findet bei der aktuellen Überarbeitung und Weiterent- wicklung des Programms mit den Trägern der freien Wohlfahrtspflege und den SBK Berücksich- tigung. 3 Gibt es Überlegungen sich in die Ausbildungsbereiche zu begeben, um die Kräfte, welche über dieses Programm beschäftigt wurden, langfristig in der Pflege zu halten? Für die im Rahmen der „Haushaltsnahen Dienste“ beschäftigten Menschen, die aufgrund multip- ler persönlicher Vermittlungshemmnisse nicht unmittelbar in ein reguläres sozialversicherungs- pflichtiges Arbeitsverhältnis integriert werden können, erfolgt die Beschäftigung ausschließlich im Rahmen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung bei den jeweiligen Trägern/SBK. Dieser Personenkreis erhält im Rahmen seiner Beschäftigung im Programm „haushaltsnahe Dienste“ eine fachbezogene theoretische und fachpraktische berufliche Qualifizierung sowie eine individuelle Unterstützungsleistung z. B. im Hinblick auf die Stabilisierung und die Förderung so- zialer Kompetenzen. Ziel ist es, die Beschäftigten in ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis zu überführen. Dabei können und sollen sie mit Blick auf den akuten Fachkräftemangel keine examinierten Pflegekräfte erset- zen, aber selbstverständlich im Bereich der Pflege bzw. der hauswirtschaftlichen Versorgung ei- ne Unterstützung und Entlastung bieten. Nach Auskunft der Träger konnte dieser Übergang bei einigen Mitarbeitenden erreicht werden. Frage Frau RM Hoyer Ist es beabsichtigt den Stundensatz von 9 Euro weiter abzusenken? Und wie werden die Selbstzahler im Konzept berücksichtigt? Werden hier 30 Euro je Stun- de veranschlagt? Der Eigenanteil in Höhe von 9,00 €/Stunde liegt weit unter dem Preis des freien Marktes für hauswirtschaftliche Hilfen. Aus Sicht der Verwaltung ist dieser zumutbar und soll weiterhin beste- hen bleiben. Würden die Hilfen durch einen Pflegedienst sichergestellt, müsste über das Leistungskomplex- System abgerechnet werden. Zum Beispiel für den Leistungskomplex LK 13, Reinigung der Wohnung, fallen je nach Punktwert des Pflegedienstes Kosten zwischen 25 € bis 35 € an. Das Projekt ist für Menschen mit geringem Einkommen (=Selbstzahler) konzipiert. Eine Auswei- tung der haushaltsnahen Dienstleistungen für Menschen, die über der festgelegten Einkom- mensgrenze liegen (siehe Antwort auf Frage von Frau RM Hoyer und Frau RM Gärtner) soll nicht erfolgen. Ziel des Projektes ist es, die Versorgungslücke zu schließen zwischen anspruchsbe- rechtigten Senioren*innen nach dem SGB XI/SGB XII und den Senioren*innen, die über ein aus- reichendes Einkommen verfügen, um sich die auf dem freien Markt angebotenen hauswirtschaft- lichen Hilfen leisten zu können. Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Markt
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Details
- Aktenzeichen
- 1433/2019
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 17.06.2019
- Erstellt
- 18.04.2019 09:07