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V/1066/2008

Bebauungsplan Nr. 523 - Beschluss zur Aufstellung

Vorlagen 12.12.2008

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.02.2009, TOP 17.2.2

Beschlussvorlage

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V-1066-2008-Anlage-Plangebiet

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Beschlussvorlage

3417 Zeichen

V/1066/2008 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bebauungsplan Nr. 523 : Nienberge - Zwischen Altenberger Straße und Feldstiege 
Beschluss zur Aufstellung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
15.01.2009 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
05.02.2009 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
11.02.2009 Hauptausschuss Vorberatung 
11.02.2009 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
Für den Bereich zwischen Altenberger Straße und Fel dstiege im Stadtteil Nienberge ist gemäß § 2 
(1) BauGB ein Bebauungsplan im Sinne des § 30 BauGB zur Festsetzung von Art und Maß der 
baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksflächen und der Verkehrsflächen aufzustellen. 
 
Innerhalb dieses Gebietes liegen die folgenden Grundstücke: 
 
Gemarkung Nienberge, Flur 20, Flurstücke 58, 199, Teile der Flurstücke 113, 200, 231 
Flur 21, Flurstück 50, Teil des Flurstücks 45 
 
II. Kosten/Folgekosten 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch den Beschluss zur Aufstellung des 
Bebauungsplanes keine Kosten und keine Folgekosten entstehen.  
 
 
Begründung: 
Die GAD eG, einer der größten Arbeitgeber in Münster, ist ein Informationstechnologie- 
Dienstleister mit Schwerpunkt Softwareentwicklung und Rechenzentrum für ca. 450 Banken im 
deutschsprachigen Raum. 
 
Um eine langfristige Sicherung und Entwicklung des Standortes Münster zu gewährleisten und 
einer künftig weiter steigenden Nachfrage nach Rechnerleistung entsprechen zu können, soll ne-
ben dem vorhandenen Rechenzentrum am Firmensitz in Mecklenbeck ein weiteres eigenständiges 
Rechenzentrum gebaut werden. Um im Schadensfall (Ausfall eines Rechenzentrums) weiterhin 
voll funktionsfähig zu sein, muss das zweite Rechenzentrum in 5-10 km Entfernung zum beste-
henden vorgesehen und darüber hinaus von möglichen Gefährdungen durch benachbarte Nutzun-
gen weitestgehend ausgeschlossen werden. Unter diesen hohen Sicherheitsanforderungen ist es 
Vorlagen-Nr.: 
V/1066/2008 
Auskunft erteilt: 
Herr Kurz / Herr Husmann 
Ruf: 
492 61 40 / 492 61 94 
E-Mail: 
Husmann@stadt-muenster.de  
Datum: 
16.12.2008 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/1066/2008 
nicht möglich, das geplante Rechenzentrum in ein bestehendes Gewerbegebiet zu integrieren. Mit 
dem geplanten Standort zwischen der Altenberger Straße und der Feldstiege, in Verlängerung des 
Gewerbegebietes an der Feldstiege,  wird sowohl eine Anbindung an den Siedlungsbereich von 
Nienberge als auch eine Steuerung der künftigen gewerblichen Nutzung im direkten Umfeld ent-
sprechend den Belangen des geplanten Rechenzentrums ermöglicht.  
 
Das Rechenzentrum wird ein rein technisches Gebäude sein. Demzufolge werden am Standort nur 
Mitarbeiter für den Betrieb und die Bewachung präsent sein. Das Gebäude wird eine Größe von 
ca. 110 x 100 m und eine Höhe bis zu 15 m haben. Eine spätere Erweiterung soll ebenfalls be-
rücksichtigt werden. Die Erschließung erfolgt anknüpfend an die Feldstiege. Das Plangebiet mit ca. 
9,6 ha umfasst sowohl den geplanten Standort für das Rechenzentrum im Westen als auch den 
östlich gelegenen Bereich für ergänzende gewerbliche Nutzungen. 
 
Der Flächennutzungsplan soll im Parallelver fahren geändert werden (34. Änderung des fortge-
schriebenen FNP). 
 
 
i. V. 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
Übersichtsplan

V-1066-2008-Anlage-Plangebiet

221 Zeichen

Anlage 
zur Vorlage Nr. V/1066/2008 
Bebauungsplan Nr. 523 Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
 Nienberge - Zwischen Altenberger Straße und Feldstiege 
    Plangebiet Maßstab 1:10000 
ST ADT M TÜNS ER

Beratungsverlauf (4)

15.01.2009 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 5.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
05.02.2009 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 7.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.02.2009 Hauptausschuss
TOP 13.2.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.02.2009 Rat
TOP 17.2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Bebauungsplan Nr. 523 (amtlicher Umring) amtlich
  • Altenberger Straße
  • Feldstiege

Bebauungsplan Nr. 523

Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Nienberge - Zwischen Altenberger Straße und Feldstiege

Planseite der Kommune

Quelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/1066/2008
Typ
Vorlagen
Datum
12.12.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37