V/1066/2008
Bebauungsplan Nr. 523 - Beschluss zur Aufstellung
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage
3417 Zeichen
V/1066/2008 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Bebauungsplan Nr. 523 : Nienberge - Zwischen Altenberger Straße und Feldstiege Beschluss zur Aufstellung Beratungsfolge 15.01.2009 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 05.02.2009 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 11.02.2009 Hauptausschuss Vorberatung 11.02.2009 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Für den Bereich zwischen Altenberger Straße und Fel dstiege im Stadtteil Nienberge ist gemäß § 2 (1) BauGB ein Bebauungsplan im Sinne des § 30 BauGB zur Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksflächen und der Verkehrsflächen aufzustellen. Innerhalb dieses Gebietes liegen die folgenden Grundstücke: Gemarkung Nienberge, Flur 20, Flurstücke 58, 199, Teile der Flurstücke 113, 200, 231 Flur 21, Flurstück 50, Teil des Flurstücks 45 II. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes keine Kosten und keine Folgekosten entstehen. Begründung: Die GAD eG, einer der größten Arbeitgeber in Münster, ist ein Informationstechnologie- Dienstleister mit Schwerpunkt Softwareentwicklung und Rechenzentrum für ca. 450 Banken im deutschsprachigen Raum. Um eine langfristige Sicherung und Entwicklung des Standortes Münster zu gewährleisten und einer künftig weiter steigenden Nachfrage nach Rechnerleistung entsprechen zu können, soll ne- ben dem vorhandenen Rechenzentrum am Firmensitz in Mecklenbeck ein weiteres eigenständiges Rechenzentrum gebaut werden. Um im Schadensfall (Ausfall eines Rechenzentrums) weiterhin voll funktionsfähig zu sein, muss das zweite Rechenzentrum in 5-10 km Entfernung zum beste- henden vorgesehen und darüber hinaus von möglichen Gefährdungen durch benachbarte Nutzun- gen weitestgehend ausgeschlossen werden. Unter diesen hohen Sicherheitsanforderungen ist es Vorlagen-Nr.: V/1066/2008 Auskunft erteilt: Herr Kurz / Herr Husmann Ruf: 492 61 40 / 492 61 94 E-Mail: Husmann@stadt-muenster.de Datum: 16.12.2008 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/1066/2008 nicht möglich, das geplante Rechenzentrum in ein bestehendes Gewerbegebiet zu integrieren. Mit dem geplanten Standort zwischen der Altenberger Straße und der Feldstiege, in Verlängerung des Gewerbegebietes an der Feldstiege, wird sowohl eine Anbindung an den Siedlungsbereich von Nienberge als auch eine Steuerung der künftigen gewerblichen Nutzung im direkten Umfeld ent- sprechend den Belangen des geplanten Rechenzentrums ermöglicht. Das Rechenzentrum wird ein rein technisches Gebäude sein. Demzufolge werden am Standort nur Mitarbeiter für den Betrieb und die Bewachung präsent sein. Das Gebäude wird eine Größe von ca. 110 x 100 m und eine Höhe bis zu 15 m haben. Eine spätere Erweiterung soll ebenfalls be- rücksichtigt werden. Die Erschließung erfolgt anknüpfend an die Feldstiege. Das Plangebiet mit ca. 9,6 ha umfasst sowohl den geplanten Standort für das Rechenzentrum im Westen als auch den östlich gelegenen Bereich für ergänzende gewerbliche Nutzungen. Der Flächennutzungsplan soll im Parallelver fahren geändert werden (34. Änderung des fortge- schriebenen FNP). i. V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Übersichtsplan
V-1066-2008-Anlage-Plangebiet
221 Zeichen
Anlage
zur Vorlage Nr. V/1066/2008
Bebauungsplan Nr. 523 Stadtplanung
Verkehrsplanung
Stadtentwicklung Amt für
Nienberge - Zwischen Altenberger Straße und Feldstiege
Plangebiet Maßstab 1:10000
ST ADT M TÜNS ER
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Bebauungsplan Nr. 523 (amtlicher Umring) amtlich
- Altenberger Straße
- Feldstiege
Bebauungsplan Nr. 523
Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Nienberge - Zwischen Altenberger Straße und Feldstiege
Planseite der KommuneQuelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/1066/2008
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 12.12.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37