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2695/2018

Mündliche Nachfrage von Herrn Dr. Schulz zum Thema Anerkennungsberatung aus der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren vom 14.06.2018 (TOP 8.2)

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 27.08.2018

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 06.09.2018, TOP 8.1.2

Beantwortung einer mündlichen Anfrage von Dr. Schulz Sprachniveau Anerkennung Berufsabschluss für SoSe am 06.09.2018

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündlichen Anfrage von Dr. Schulz Sprachniveau Anerkennung Berufsabschluss für SoSe am 06.09.2018

2084 Zeichen

Mündliche Anfrage von Herrn Dr. Schulz in der Sitzung des Sozialausschusses am 
14.06.2018 zu TOP 8.2 Bericht des Jobcenter Köln für die Sitzung des 
Sozialausschusses am 06.09.2018 
 
 
 
Wortlaut der Anfrage: 
 
 
SB Herr Dr. Schulz merkt an, dass aktuell wenig Bewegung beim Integration Point sei. 
Gleichzeitig seien ihm verschiedene Fälle vorgetragen worden, dass Menschen mit 
Fluchterfahrung an den Integration Point gekommen seien. Diese hätten Fragen nach 
Anerkennung der Berufsunterlagen gehabt, und sie wären daraufhin mit der Begründung 
abgewiesen worden, dass die Übersetzung und Anerkennung der Unterlagen erst erfolgen 
könne, wenn die entsprechenden Sprachunterrichtungen B1 und B2 erfolgreich 
abgeschlossen worden seien. Er fragt, ob das so richtig sei, da damit eine zeitliche 
Verschiebung von mindestens einem halben Jahr verbunden sei, bis dann das 
Anerkennungsverfahren eingeleitet werde. 
 
 
 
Antwort des Jobcenter Köln: 
 
Die Anerkennungsberatung des IQ-Netzwerks ist für die im Integration Point betreuten 
Menschen zugänglich. Der Zugang besteht unabhängig vom bereits vorhandenen 
Sprachniveau. Zugangsvoraussetzung ist auch nicht das Vorhandensein von Zeugnissen, 
da auch Berufserfahrung aus dem Herkunftsland anerkannt werden kann. Der Zugang 
besteht für beide Rechtskreise (SGB II und SGB III) gleichermaßen. 
 
Die Anerkennungsberatung im Integration Point ist an 3 Tagen in der Woche besetzt. Für 
die Integrationsfachkräfte sowie Arbeitsvermittlerinnen und Arbeitsvermittler besteht die 
Möglichkeit, Termine zu buchen. 
 
Nach dem Termin bei der Anerkennungsberatung erhalten sowohl die Kundinnen und 
Kunden als auch die Integrationsfachkräfte sowie Arbeitsvermittlerinnen und 
Arbeitsvermittler eine schriftliche Handlungsempfehlung über die nächsten Schritte im 
Rahmen des Anerkennungsverfahrens. 
 
Gleichzeitig gibt es jedoch Verfahren bei anerkennenden Stellen wie den Kammern (IHK 
und HWK), für die ein gewisses Sprachniveau Voraussetzung ist. Als Beispiel ist hier die 
Eignungsfeststellungsprüfung zu benennen.  
 
 
 
Gez. Wagner

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

612 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/5000 JC 
 
Vorlagen-Nummer 27.08.2018 
 2695/2018 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Soziales und Senioren 06.09.2018 
 
Mündliche Nachfrage von Herrn Dr. Schulz zum Thema Anerkennungsberatung aus der 
Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren vom 14.06.2018 (TOP 8.2) 
Zur mündlichen Anfrage von Herrn Dr. Schulz aus der Sitzung vom 14.06.2018 legt die Verwaltung 
dem Ausschuss für Soziales und Senioren die in der Anlage beigefügte Antwort des Jobcenter Köln 
vor. 
 
Anlage

Beratungsverlauf (1)

06.09.2018 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 8.1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2695/2018
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
27.08.2018
Erstellt
14.08.2018 13:58