2695/2018
Mündliche Nachfrage von Herrn Dr. Schulz zum Thema Anerkennungsberatung aus der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren vom 14.06.2018 (TOP 8.2)
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beantwortung einer mündlichen Anfrage von Dr. Schulz Sprachniveau Anerkennung Berufsabschluss für SoSe am 06.09.2018
2084 Zeichen
Mündliche Anfrage von Herrn Dr. Schulz in der Sitzung des Sozialausschusses am 14.06.2018 zu TOP 8.2 Bericht des Jobcenter Köln für die Sitzung des Sozialausschusses am 06.09.2018 Wortlaut der Anfrage: SB Herr Dr. Schulz merkt an, dass aktuell wenig Bewegung beim Integration Point sei. Gleichzeitig seien ihm verschiedene Fälle vorgetragen worden, dass Menschen mit Fluchterfahrung an den Integration Point gekommen seien. Diese hätten Fragen nach Anerkennung der Berufsunterlagen gehabt, und sie wären daraufhin mit der Begründung abgewiesen worden, dass die Übersetzung und Anerkennung der Unterlagen erst erfolgen könne, wenn die entsprechenden Sprachunterrichtungen B1 und B2 erfolgreich abgeschlossen worden seien. Er fragt, ob das so richtig sei, da damit eine zeitliche Verschiebung von mindestens einem halben Jahr verbunden sei, bis dann das Anerkennungsverfahren eingeleitet werde. Antwort des Jobcenter Köln: Die Anerkennungsberatung des IQ-Netzwerks ist für die im Integration Point betreuten Menschen zugänglich. Der Zugang besteht unabhängig vom bereits vorhandenen Sprachniveau. Zugangsvoraussetzung ist auch nicht das Vorhandensein von Zeugnissen, da auch Berufserfahrung aus dem Herkunftsland anerkannt werden kann. Der Zugang besteht für beide Rechtskreise (SGB II und SGB III) gleichermaßen. Die Anerkennungsberatung im Integration Point ist an 3 Tagen in der Woche besetzt. Für die Integrationsfachkräfte sowie Arbeitsvermittlerinnen und Arbeitsvermittler besteht die Möglichkeit, Termine zu buchen. Nach dem Termin bei der Anerkennungsberatung erhalten sowohl die Kundinnen und Kunden als auch die Integrationsfachkräfte sowie Arbeitsvermittlerinnen und Arbeitsvermittler eine schriftliche Handlungsempfehlung über die nächsten Schritte im Rahmen des Anerkennungsverfahrens. Gleichzeitig gibt es jedoch Verfahren bei anerkennenden Stellen wie den Kammern (IHK und HWK), für die ein gewisses Sprachniveau Voraussetzung ist. Als Beispiel ist hier die Eignungsfeststellungsprüfung zu benennen. Gez. Wagner
Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
612 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/5000 JC Vorlagen-Nummer 27.08.2018 2695/2018 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Soziales und Senioren 06.09.2018 Mündliche Nachfrage von Herrn Dr. Schulz zum Thema Anerkennungsberatung aus der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren vom 14.06.2018 (TOP 8.2) Zur mündlichen Anfrage von Herrn Dr. Schulz aus der Sitzung vom 14.06.2018 legt die Verwaltung dem Ausschuss für Soziales und Senioren die in der Anlage beigefügte Antwort des Jobcenter Köln vor. Anlage
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2695/2018
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 27.08.2018
- Erstellt
- 14.08.2018 13:58